Bericht über das Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe


Rapport de Stage, 2008

28 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

1. KINDER- UND JUGENDHILFE XY
1.1 Materielle Funktionsgrundlagen
1.2 Rechtliche Funktionsgrundlagen
1.3 Finanzielle Funktionsgrundlagen
1.4 Fachliche Funktionsgrundlagen
1.5 Mitarbeiterstruktur

2. ZIELSETZUNG UND SPEZIFISCHE AUFGABENSTELLUNG

3. ARBEITSFELDANALYSE
3.1 Definition
3.2 Historischer Hintergrund
3.3 Methoden in der Heimerziehung
3.4 Perspektiven für die Heimerziehung

4. BESCHREIBUNG DER TÄTIGKEITEN

5. REFLEXION
5.1 Positive Aspekte im Praktikum
5.2 Negative Aspekte im Praktikum
5.2.1 Die Hausaufgabenbetreuung
5.2.2 Die Durchführung von „Auf der Jagd nach Mr.X“
5.3 Auswertung des pädagogischen Handelns
5.3.1 Die Hausaufgabenbetreuung
5.3.2 Die Durchführung von „Auf der Jagd nach Mr.X“

FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

Einleitung

Die Studienordnung (StO) für den Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der HAWK Hildesheim sieht vor, dass die Studierenden im vierten und fünften Semester ein achtwöchiges Praktikum absolvieren. Das Praktikum kann in zwei selbstständige Einheiten geteilt werden. Die praktische Tätigkeit soll zu dem von den Studierenden gewählten Handlungsfeld passen. Sie können zwischen folgenden Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit wählen. „Soziale Problemlagen“, „Rehabilitation und Gesundheit“, „Internationale und interkulturelle soziale Arbeit“ und „Kindheit und Jugend“. Durch die praktischen Segmente im Studium ist eine qualifizierte Ausbildung eines/er Sozialarbeiters/in erst möglich. Daher entschied ich mich, mein Praktikum zu teilen, um Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern sammeln zu können. Das erste meiner beiden Praktika absolvierte ich in einem Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Hildesheim. Das zweite Praktikum, wovon auch dieser Bericht handelt, erfüllte ich in der „ Kinder- und Jugendhilfe XY“ in Hildesheim. Das Praktikum begann am 04.02.2008 und endete am 12.03.2008. Ich arbeitete dort in Haus ..., dort sind Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichsten Gründen vollstationär untergebracht sind. Seit Langem war es mein Wunsch, ein Praktikum in einem „Kinderheim“ zu absolvieren, da ich mich für dieses Arbeitsfeld interessiere.

Im ersten Schritt dieses Praxisberichtes stelle ich zunächst die Institution vor. Dabei werde ich neben den angebotenen Wohnformen auf die Finanzierung, die Rechtlichen Grundlagen und die Mitarbeiterstruktur eingehen. In einem nächsten Schritt sollen die Zielsetzung und die Arbeitsweisen vorgestellt werden. Als dann folgt eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Arbeitsfeld. Im vorletzten Abschnitt wird dann auf den eigenen Tätigkeitsbereich eingegangen. Um dann die Arbeit mit der Reflexion des Praktikums abzuschließen.

Am Ende folgt ein Fazit, bei dem auf die gewonnen Erkenntnisse, die nicht nur während des Praktikums gesammelt wurden, sondern auch durch das Verfassen dieser Arbeit entstanden sind, näher Bezug genommen werden.

Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. Es sind immer beide Geschlechter gemeint.

1. Kinder- und Jugendhilfe XY

Die Kinder- und Jugendhilfe XY hat ihren Hauptsitz in der straße.

Die Einrichtung arbeitet unter kirchlicher Trägerschaft und wurde 1960 als klassisches Kinderheim gegründet. XY betreut aktuell etwa 180 Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren. Neben dem Standort ..

mit Gesamtverwaltung und stationären Häusern verfügt die Einrichtung über mehrere Außenwohngruppen und Tagesgruppen in Stadt und Landkreis Hildesheim. Die jungen Menschen haben mit sozialen, emotionalen und intellektuellen Auffälligkeiten zu kämpfen. Viele, der zu betreuenden Personen sind dort aufgrund von Verwahrlosungstendenzen, Kindeswohlgefährdung, ADHS[1], einer kriminellen Vergangenheit, eines Drogenproblems oder von Missbrauchserfahrungen untergebracht. Die verschiedenartigen Wohnformen von XY machen es möglich, die Kinder und Jugendlichen individuell und gemäß ihrer Bedürfnisse unterbringen zu können (vgl. Organigramm XY).

Die stationären Wohngruppen unterscheiden sich sehr voneinander in Bezug auf ihr pädagogisches Konzept und die Zielgruppe. Auf dem Gelände der straße gibt es drei vollstationäre Einrichtungen. Diese sind die Häuser x, y und z und sollen nun näher beschrieben werden. Danach wird auf die stationären Wohngruppen im Umkreis eingegangen.

1.1 Materielle Funktionsgrundlagen

Haus x

In Haus x leben ausschließlich Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren. Diese Gruppe zeichnet sich durch eine konsequente Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung aus. Die Jugendlichen haben sich das Ziel gesetzt ein selbstständiges Leben zu führen. Um dieses zu erreichen, werden sie von den Mitarbeitern unter Anderem durch ihre Beziehungsarbeit unterstützt. Es wird versucht den jungen Menschen eine ansprechende und aktive Freizeitgestaltung zu bieten. Ferner spielt die Betreuung der Jugendlichen in einem klaren und für transparenten Rahmen ab, der von allen mitbestimmt werden kann. Dieser soll den Jugendlichen Halt und Orientierung geben und sie zu einem eigenständigen Leben hinführen.

Haus y

Die Zielgruppe von Haus y unterscheidet sich wesentlich im Vergleich zu Haus x. Hier leben Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 Jahren zusammen. Neben der intensiven Elternarbeit wird den Kindern eine klar strukturierte Umgebung geboten. Dadurch ist es möglich den Kindern eine familienähnliche Atmosphäre zuschaffen. Die Eltern haben die Möglichkeit, durch Austausch, regelmäßige Treffen und Hospitation im Haus an der Erziehung ihrer Kinder weiterhin teilzuhaben. Ferner besteht der Anspruch der Mitarbeiter durch den Einsatz klassischer Methoden die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu stellen.

Haus z

Haus z unterscheidet sich nur in wenigen Merkmalen von Haus x. Es findet aber eine intensivere Zusammenarbeit mit Verbänden und Jugendzentren der Stadt Hildesheim statt. Dadurch ist es möglich den Kindern und Jugendlichen erlebnispädagogische Projekte anbieten zu können. Dazu zählen unter Anderem große und ausgiebige Klettertouren.

Die Außenwohngruppen

Es gibt fünf Außenwohngruppen (AWG), diese sind unter Anderem im Stadtgebiet von Hildesheim verteilt sind. Die AWG M. ist eine Gruppe für Kinder und Jugendliche, die langfristig stationär untergebracht werden müssen. Gründe dafür können beispielsweise ein Sorgerechtsentzug der Eltern nach § 1666 BGB sein. Bei der Freizeitgestaltung für die Gruppe findet eine enge Kooperation mit den regionalen Vereinen und Kirchengemeinden statt. Das liegt auch daran, dass alle Außenwohngruppen nicht über die gleichen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung haben, wie die Gruppen auf dem Gelände der ..straße.

Ferner gibt es die AWG "B.", die primär auf Mädchen im Alter von 14-18 Jahren abgestimmt ist. Das Ziel der dort arbeitenden Pädagoginnen ist die Hinführung zu einer selbstständigen Lebensführung. Sie helfen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

In der AWG B. leben bis zu zehn Kinder und Jugendliche. Das Gelände ist groß und bietet viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Vor Ort leben viele Kleintiere, die von den Kindern mit versorgt werden. Im oberen Teil des Wohnhauses leben die Älteren, die individuell auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden.

Die AWG H. wird von einem vor Ort lebenden Sozialpädagogen und seiner Familie geleitet. Alle leben in einer großen Gemeinschaft zusammen. Die Jugendlichen werden schrittweise auf ein eigenständiges Leben vorbereitet. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit auf dem Gelände der ..straße eine eigene Wohnung zu beziehen und bei Bedarf noch ambulant betreut zu werden.

Die Tagesgruppen

Es gibt sieben Tagesgruppen unter der Trägerschaft von XY, diese sind ebenfalls über die Stadt und den Landkreis Hildesheim verteilt.

„Die Tagesgruppen verstehen sich in besonderer Weise als familienzentrierte und unterstützende Maßnahme. Deshalb besitzt die regelmäßige Elternberatung einen

besonderen Stellenwert (Organigramm XY).“

Es wird daher versucht durch die intensive Elternarbeit eine ausreichende Stabilität zu erreichen, sodass eine Fremdunterbringung vermieden werden kann. Es ist ebenfalls möglich, eine ambulante Betreuung durch Fachpersonal in Anspruch zu nehmen. Ferner liegt ein weiterer Schwerpunkt der Pädagogen in den Tagesgruppen auf der Weiterentwicklung von Bildungskenntnissen der Kinder und Jugendlichen und der Motivation, die eigenen Leistungen zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auf eine enge Kooperation ]mit den betroffenen Schulen hingearbeitet.

Eine ausführlichere Vorstellung der Tagesgruppen kann an dieser Stelle leider nicht vorgenommen werden. Für eine weitere Vertiefung stehen in der Konzeption von XY zusätzliche Informationen über ihre Einrichtungen.

Förderschule

XY verfügt über eine hauseigene Schule, die sich ebenfalls auf dem Gelände der ..straße befindet. Dort werden bis zu 120 Schüler unterrichtet. Die XY

Schule ist eine Förderschule von der ersten bis zur neunten Klasse. Die Schüler benötigen ein sonderpädagogisches Gutachten, um an der Schule unterrichtet werden zu können. In jeder Klasse sind maximal zehn Schüler, sodass ein intensiver und individuell abgestimmter Unterricht möglich ist. Die Konzeption der Schule sieht aufgrund von besonderen Problematiken der Schüler z. B. (ADS/ADHS) vor, dass sie ferner von anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe XY betreut werden

(vgl. Organigramm XY).

1.2 Rechtliche Funktionsgrundlagen

Die Kinder- und Jugendhilfe XY arbeitet nach folgenden Gesetzgrundlagen. Zu nennen sind die §§ 27, 30, 32, 34, 35, 35a, 41 und 42 SGB VIII. Die §§ 32 und 34 finden besondere Anwendung im Bereich der Heimerziehung und sind besonders wichtig für die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Die einzelnen Paragrafen sollen nun näher beschrieben und erläutert werden (vgl. Organigramm XY).

§ 27 Hilfe zur Erziehung

Gemäß Abs.1 hat ein jeder Sorgeberechtigter Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, sofern eine Erziehung zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen nicht möglich und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Weiter heißt es, dass sich Art und Umfang der Hilfe, an dem erzieherischen Bedarf des Einzelnen orientiert. Das nähere Umfeld des Betroffenen soll bei der Gestaltung der Hilfe miteinbezogen werden.

§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Entsprechend dieses Paragrafen soll ein Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer dem Kind oder Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zur stehen. Ferner soll dabei das soziale Umfeld und der Bezug zur Herkunftsfamilie erhalten werden. In § 10 JGG Weisungen kann ein Richter dem Angeklagten auferlegen sich einem Betreuungshelfer zu unterstellen. Diese vom Richter angeordnete Erziehungshilfe wird somit von den Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Ein Betreuungshelfer muss nicht zwangsläufig hauptamtlich tätig sein, sondern kann auch von ehrenamtlicher ausgeführt werden (vgl. Junge 1990, 71).

§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

Die Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen fördern. Dies geschieht durch soziales Lernen in der Gruppe, durch die Begleitung der schulischen Förderung und durch den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in der Familie. Zielgruppe der Tagesgruppe sind junge Menschen, denen weder in ambulanten noch stationären Einrichtungen angemessen geholfen werden kann (vgl. Junge 1990, 71).

§ 34 Heimerziehung

Eine Erziehung über "Tag und Nacht" soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Heimerziehung hat eine dreifache Aufgabe. Es soll bei entsprechender Entwicklung und Verbesserung der erzieherischen Kompetenz der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie ermöglicht werden. Sofern dies nicht möglich ist, soll auf eine Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden. Ferner soll die Heimerziehung bei Bedarf langfristig eine Wohnform für Kinder und Jugendliche sein und die Verselbstständigung des Jugendlichen fördern und begleiten (vgl. Junge 1990, 75).

§ 35 Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Diese Hilfeleistung soll Jugendlichen zur Verfügung stehen, die sich anderen Hilfsangeboten entziehen und daher eine Einzelbetreuung benötigen. Für diese Hilfeform kommen auch junge Erwachsene in Frage. Die intensive Einzelbetreuung setzt die Zustimmung des Betroffenen und seiner Erziehungsberechtigten voraus. Sie ist im Allgemeinen auf längere Zeit angelegt (vgl. Junge 1990, 77).

§ 41 Hilfe für junge Volljährige

Dieser Paragraf sieht vor, dem jungen Menschen auch über die Volljährigkeit hinaus in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzung der Hilfe zu gewähren. Die Hilfe muss für die individuelle Situation des Jugendlichen notwendig sein (vgl. Junge 1990, 85).

§ 42 Inobhutnahme

Gemäß § 42 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet ein Kind oder Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen. Dies muss unter bestimmten Voraussetzungen geschehen.

1. Wenn der Betroffene um Obhut bittet, muss diesem Wunsch nachgekommen werden.
2. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und somit eine Inobhutnahme erforderlich wird.

Das Jugendamt kann die betroffene Person bei einer geeigneten Person oder Einrichtung unterbringen. Es muss während der Inobhutnahme die Situation klären, die zu diesem Schritt geführt hat. Während der Inobhutnahme gilt das Recht, alle Handlungen vorzunehmen, die zum Wohle des Betroffenen notwendig sind. Die Inobhutnahme endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten oder nach der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem SGB. Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur unter gewissen Umständen möglich.

[...]


[1] Aufmerksamkeitsdefizit Syndrom: Verhaltensstörung mit Aufmerksamkeits- u. Konzentrationsstörung, Impulsivität, mangelnder Frustrationstoleranz u. eventl. Motorische Hyperaktivität (sog. hyperaktives Syndrom) Pschyrembel: Medizinisches Wörterbuch, Hamburg 1994, 138f.

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Bericht über das Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe
Université
University of Applied Sciences and Arts Hildesheim, Holzminden, Göttingen
Cours
Jugendberufshilfe: Statuspassagen von Jugendlichen I
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
28
N° de catalogue
V117292
ISBN (ebook)
9783640888351
ISBN (Livre)
9783640888689
Taille d'un fichier
930 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bericht, Praktikum, Kinder-, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Statuspassagen, Jugendlichen
Citation du texte
B.A. Christian Thomas (Auteur), 2008, Bericht über das Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117292

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Bericht über das Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur