Medien als vierte Gewalt ohne staatliche Legitimation?


Seminar Paper, 2008

17 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


INHALT

1. Einleitung

2. Die Stellung der Medien im politischen System

3. Funktionen der Medien im politischen Prozess

4. Die vierte Gewalt?

5. Gefahren durch Medien
5.1 Gefahr der Abhängigkeit auf wirtschaftlichem Sektor
5.2 Gefahr der Wirklichkeitsverzerrung
5.3 Möglichkeiten der Medienkontrolle

6. Fazit

7. Literatur

1. Einleitung

Münster, 20.04.1995 (dpa): Für jedes dritte Kind, selbst aus ländlichen Gebieten Deutschlands, sind Kühe lila. Das berichtete jetzt das in Münster erscheinende Landwirtschaftliche Wochenblatt unter Berufung auf eine Malaktion in Bayern.

Dort waren 40 000 Bauernhof-Poster an Kindergärten verteilt worden. Auf einem Drittel der eingeschickten Bilder waren die Kühe lila ausgemalt.. Der Bauernverband sieht darin ein Indiz, dass die Realität sogar auf dem Land in der Kindergartenphantasie von Medien „überlagert“ wird.[1]

Informationsfluss findet heutzutage zu großen Teilen durch Massenmedien statt. Auf der ganzen Welt ist der Mensch täglich mit ihnen konfrontiert, nicht einmal zu Hause bleibt er unbeeinflusst. Die täglichen Nachrichten, Polit-Talkshows und andere Medien fungieren als Meinungsbildner jeglicher sozialen Schicht, sie spalten, führen zusammen und können auch zerstören.

In Demokratien stehen Medien und Politik in gegenseitiger Abhängigkeit, sodass die Massenmedien als gemeinsame Schnittstelle zwischen politischen Akteuren und Bürgern gesehen werden können. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, regelmäßig erscheinende, keiner Zensur unterworfene Presse ein Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die moderne Demokratie unentbehrlich ist. Das Bundesverfassungsgericht sagt weiter, dass sich in ihr auch die öffentliche Meinung artikuliert, indem die Argumente sich in Rede und Gegenrede klären, deutliche Konturen gewinnen und den Bürgern Urteil und Entscheidung erleichtern. Die Presse wird als Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und den Volksvertretern im Parlament gesehen, das Meinungen und Forderungen zusammenfasst und verständlich für alle macht, sowohl aus der Richtung des Parlaments als auch aus der des Volkes.[2]

Die Medien tauchen häufig in Verbindung mit dem Begriff 4. Gewalt auf. Medien sind aber keine verfassungsrechtlichen Organe und sind, im Gegensatz zu den anderen drei Gewalten, nicht mit einer Aufgabe betraut, die ihnen die Öffentlichkeit aufgetragen hat. Das Volk hat sie nicht dazu legitimiert, aktiv und mit Rechten der drei Gewalten ausgestattet, in politische Abläufe einzugreifen. Woher kommt dann also diese Kompetenzzuweisung als vierte Gewalt?

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob man die Medien wirklich dieser wichtigen Aufgabe zuordnen sollte und in wie weit eine Gewalt, die möglicherweise durch die anderen Gewalten instrumentalisiert wird, als solche zu betrachten ist. Ist es wirklich so, dass die öffentliche Meinung stark durch die Presse beeinflusst wird und dass sie dadurch auch die Staatsgewalt kontrolliert? Oder ist das alles nur Schein und hinter den vielfältigen Medien stecken die Politiker, die sich die Medien zunutze machen?

In der folgenden Arbeit geht es um diese Punkte: Wie kommt es zu der oben angesprochenen Kompetenzzuweisung? Welche Faktoren können dazu beitragen, dass man die Medien tatsächlich als 4. Gewalt bezeichnet, wenn man die rechtlichen Aspekte hinzuzieht bzw. vernachlässigt?

2. Die Stellung der Medien im politischen System

Medien sind das Sprachrohr der Öffentlichkeit. Der Begriff Öffentlichkeit ist vielschichtig, wobei die öffentliche Meinung sicher am ehesten in die Beziehung zwischen Politik und Medien passt. Die öffentliche Meinung bezeichnet einen momentanen Zustand des Volkes, nämlich den einer vorherrschenden Meinung zu einem bestimmten Thema, egal ob politisch oder anderweitig geprägt. Somit sieht man schon, dass man auch diesen Begriff nicht einfach definieren kann, denn die öffentliche Meinung korreliert nie zu 100%, im Gegenteil, in Demokratien gehen die Meinungen weit auseinander. Dennoch existiert der Begriff in jeder Art von Gesellschaft, denn nur über ein gemeinsames Medium können Entscheidungen in einer Gemeinde gefällt werden.

Demokratische Herrschaft ist öffentlich begründungs- und rechenschaftspflichtig. Die öffentliche Meinung ist deshalb ein unentbehrlicher Faktor im Prozess der politischen Willensbildung aller freiheitlich-demokratischen Systeme. Sie kann, zumindest in Demokratien, somit als ein Kontrollinstrument betrachtet werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit am politischen Prozess eher punktuell und sporadisch ist. Des weiteren wird sie stark durch die vermittelnden Instanzen geprägt, die den Themen noch ein starkes Eigengewicht hinzufügen, wodurch die endgültige Prägung somit erst stattfindet.

Die freie Bildung öffentlicher Meinung gehört in Deutschland, sowie in anderen Demokratien auch, zu den verfassungsrechtlich besonders geschützten Prinzipien. Im Artikel 5 GG wird jedem deutschen Bürger Meinungs- und Informationsfreiheit zugesichert, was somit als individuelles Abwehrrecht gegen über staatlichen Einflüssen dient. Diese Freiheiten sind konstituierend für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung, denn ,,Demokratie (. . .) lebt vom Kampf der Meinungen" (Besson/ Jasper 1990, 73). Damit überhaupt eine Konkurrenz unterschiedlicher Standpunkte und eine ständige geistige Auseinandersetzung entstehen können, ist Öffentlichkeit notwendig, die allen Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an der Meinungsbildung und so die Mitgestaltung am demokratischen Gemeinwesen ermöglicht.

Zudem werden durch den Artikel 5 Einrichtungen wie Rundfunk und Radio, die an der Bildung der öffentlichen Meinung stark beteiligt sind und überhaupt erst ermöglichen, gegenüber staatlichen Eingriffen in ihrer Informationsfreiheit nicht behindert. Das kann aber trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch diese Einrichtungen beeinflusst werden und so die öffentliche Meinung je nach Belieben gesteuert werden kann. Nicht umsonst gibt es die politische Öffentlichkeitsarbeit aller Parteien und Verbände.

Massenmedien sollten laut klassischem Konzept dazu dienen, die inhaltliche und formale Gestaltung des jeweiligen Anbieters funktionell auf den Empfänger, also das Massenpublikum, zu bestimmen. Durch diese Annahmen kam den Medien die Eigenschaft zu, eine öffentliche Aufgabe innezuhaben. Speziell für den Bereich der Politik wurde den Massenmedien die Funktionen der Artikulation von gesellschaftlichen Bedürfnissen und politischen Forderungen, der Kritik und Kontrolle von Machtträgern und der Konsensbildung zu politischen Entscheidungen zugeordnet. Eine weitere politische Bedeutung kommt den Medien zu, wenn man die Perioden zwischen den Wahlzeiten betrachtet, in denen das Volk durch die Wahlen direkt seine Meinung ausdrücken kann. In diesen Perioden sind die Medien die zentrale Stelle der öffentlichen Meinung.

Medien werden eine Vielzahl verschiedender Funktionen zugeordnet, wobei die zentralen Funktionen, die in der Wechselbeziehung mit der Politik eine Rolle spielen, im nächsten Teil erklärungsweise aufgeführt werden.

3. Funktionen der Medien im politischen Prozess

Das gemeinsame Merkmal aller Massenmedien ist, dass sie indirekt über ein technisches Mittel vorwiegend aktuelle Informationen an die Öffentlichkeit liefern. Massenmedien stellen also Massenkommunikation dar.

In Demokratien werden den Massenmedien drei zum Teil sich überschneidende zentrale Funktionen zugeordnet:

- Informationsfunktion
- Artikulationsfunktion, Mitwirkung an der Meinungsbildung
- Kontroll- und Kritikfunktion

Die Informationsfunktion dient dazu, Sachzusammenhänge so vollständig, sachlich und verständlich wie möglich für die breite Öffentlichkeit zu machen, damit diese in der Lage ist, das öffentliche Geschehen zu verfolgen. In einem demokratisch-pluralistischen Land wie der BRD ist es eine Grundvoraussetzung, dass Gruppen, die im politischen Entscheidungs- und Bildungsprozess mitwirken, ihre Ergebnisse und Vorhaben über die Medien auch der Öffentlichkeit darlegen, damit diese ihrerseits wiederum ihre Partizipationsmöglichkeiten geltend machen bzw. bei Bedarf die Entscheidungen und Prozesse beeinflussen können. Wichtig ist auch die Akzeptanz der Bürger für bestimmte politische Aktionen, die über die Medien geschaffen werden soll, was wiederum dazu führen kann, dass die Legislative gestärkt in ihren Legitimationsprozessen gestärkt wird. Aber auch für Politiker sind die Medien wichtig, um sich über die öffentliche Stimmung zu informieren, z.B. zu welchen Tendenzen sie zu einem bestimmten Thema zu einem bestimmten Zeitpunkt neigt. Des Weiteren können sie auch andere Prozesse, die innerhalb ihres Wirkungskreises geschehen, verfolgen und so ihr politisches Handeln bestimmen bzw. abstimmen.

Wie schon erwähnt, haben die Medien die Aufgabe, bestimmte Sachverhalte so zu kompensieren, dass in Zeiten von unzählbaren politischen Prozessen in den vielen Parteien und Verbänden ein gewisser Überblick gewahrt werden kann.

[...]


[1] Frankfurter Rundschau, 21.04.1995

[2] BVerfGe Bd. 20, S.174 ff.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Medien als vierte Gewalt ohne staatliche Legitimation?
College
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Grade
1,3
Author
Year
2008
Pages
17
Catalog Number
V117376
ISBN (eBook)
9783640199488
ISBN (Book)
9783640205400
File size
424 KB
Language
German
Keywords
Medien, Gewalt, Legitimation
Quote paper
Sandra Rodwell (Author), 2008, Medien als vierte Gewalt ohne staatliche Legitimation?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117376

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