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§ 15b EStG – Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Title: § 15b EStG – Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Diploma Thesis , 2008 , 73 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Denise Klugow (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Verlustzuweisungen durch Steuersparmodelle stellen für den Staat schon lange ein großes Problem dar, da sie die Staatseinkünfte mindern und das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletzen. Findige Steuerpflichtige beteiligten sich an solchen Modellen primär, um ihr zu versteuerndes Einkommen künstlich zu mindern, anstatt es zu vermehren. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit immer wieder versucht, derartigen Steuersparmodellen entgegenzuwirken. Neben anderen Verlustverrechnungsbeschränkungen, wie z.B. § 2a und § 15a EStG, wurde im Jahre 1999 § 2b EStG eingeführt. Der sog. Fallenstellerparagraph hatte das erklärte Ziel, längerfristig zur Verminderung unerwünschter Steuersparmodelle beizutragen. All diese Regelungen haben jedoch nicht vermeiden können, dass aus Sicht des Gesetzgebers wirtschaftlich fragwürdige Investitionen mit hohen Anfangsverlusten weiterhin angeboten und vorgenommen wurden, so dass die Verrechnung der daraus entstandenen Verluste mit anderen Gewinnen zu Steuerstundungen führten. Aus diesem Grund wurde mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22.12.2005 § 15b EStG eingeführt.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich umfassend mit dem § 15b EStG und dessen praktischer Bedeutung. Ziel der Untersuchung ist es, zu prüfen, inwieweit § 15b EStG betriebswirtschaftlich wenig sinnvolle Investitionen die nur aufgrund der damit verbundenen steuerlichen Vorteile getätigt werden, verhindern kann.

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Grundlegendes zum § 15b EStG

I. Die Vorschrift als Fortentwicklung des § 2b EStG

II. Zweck

III. Anwendungsbereich

a. Sachlicher Anwendungsbereich

b. Persönlicher Anwendungsbereich

c. Zeitlicher Anwendungsbereich

d. Nichtanwendung des § 15b EStG

IV. Verhältnis zu anderen Verlustverrechnungsbeschränkungsvorschriften

a. Verhältnis zu § 15a EStG

b. Verhältnis zu den übrigen Verlustverrechnungsbeschränkungen

V. Rechtsfolgen

VI. Verfassungsrechtliche Aspekte

a. Bestimmtheitsgebot

b. Objektives Nettoprinzip

c. Rückwirkungsverbot

C. Der Tatbestand des § 15b EStG

I. Verlustverrechnungsbeschränkung (§ 15b I EStG)

a. Allgemeines

b. Einkunftsquelle

c. Beispiel zur Auswirkung der Verlustverrechungsbeschränkung

II. Steuerstundungsmodell (§ 15b II EStG)

a. Definition Steuerstundungsmodell

b. Modellhafte Gestaltung

c. Erzielung steuerlicher Vorteile in Form negativer Einkünfte

d. Kapitalmäßige Beteiligung ohne Interesse an einem Einfluss auf die Geschäftsführung

III. Nichtaufgriffsgrenze (§ 15b III EStG)

a. Die Anfangsphase

b. Die prognostizierten Verluste

c. Das maßgebende Kapital

d. Beispiel zur Berechnung der 10%-Grenze

IV. Verfahrensrechtliche Regelungen (§ 15b IV EStG)

V. Zusammenfassung

D. Beispiele ausgewählter Steuerstundungsmodelle

I. Fonds

a. Geschlossene Fonds

1. Filmfonds

2. Geschlossene Immobilienfonds

3. Schiffsfonds

4. Neue-Energien-Fonds

5. Wertpapierhandelsfonds

b. Mehrstöckige Personengesellschaften

c. Zebragesellschaften

II. Einzelinvestitionen

a. Immobilieninvestitionen im Rahmen des § 15b EStG

1. Bauträgergestaltungen

2. Erwerb von Sanierungsobjekten und denkmalgeschützten Gebäuden mit Modernisierungszusage

b. Rentenversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbeitrag

III. Fazit

E. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht umfassend die Bedeutung des § 15b EStG für die steuerliche Behandlung von Steuerstundungsmodellen. Das primäre Ziel der Untersuchung ist es, zu prüfen, inwieweit die gesetzliche Verlustverrechnungsbeschränkung betriebswirtschaftlich wenig sinnvolle Investitionen, die primär aufgrund steuerlicher Vorteile getätigt werden, effektiv verhindern kann.

  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und des Tatbestands des § 15b EStG.
  • Untersuchung verschiedener Steuerstundungsmodelle, insbesondere geschlossener Fonds und Einzelinvestitionen.
  • Bewertung verfassungsrechtlicher Aspekte und praktischer Anwendungsfragen der Norm.
  • Einfluss der Finanzverwaltung durch Anwendungsschreiben auf die Gestaltung von Investitionen.

Auszug aus dem Buch

1. Filmfonds

Infolge der 1998 zum letzten mal gewährten Sonderabschreibung bei Schiffsbeteiligungen und dem Auslaufen der Steuerbegünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz beim Kauf von Immobilien wendete sich der Markt der geschlossenen Fonds im Verlauf der 90er Jahre den Filmfonds zu.

Filmfonds produzierten meist mehrere Filme, die im Kino, im Fernsehen oder über Video bzw. DVD vermarktet wurden. Um einen Gewinn zu erwirtschaften, mussten die dem Fonds zustehenden Erlöse höher sein als die entstandenen Produktions- und Nebenkosten. Ein großes Risiko für die Gesellschafter lag darin, dass der Erfolg der Filme nicht vorhersehbar war. Um das Risiko eines Totalverlust der Einlage zu vermeiden, haben viele Filmfonds ihren Anlegern Mindesterträge aus der Filmvermarktung garantiert.

Der Reiz einer Investition in Filmfonds lag neben der Möglichkeit von überdurchschnittlichen Renditen durch den Verwertungserfolg eines Filmes in den steuerlichen Vorteilen, die bei einer solchen Beteiligung eingetreten sind.

Bis zur Einführung des § 15b EStG waren Filmfonds aus steuerlicher Sicht ein ideales Steuerstundungsmodell. Beteiligungen an Film- und Fernsehproduktionen konnten Verluste in Höhe von 100 v.H., bei Fremdfinanzierung sogar 200 v. H. der Einlage, zuweisen. Grund hierfür ist das sich im Umkehrschluss aus § 5 II EStG ergebende Bilanzierungsverbot für selbst hergestellte immaterielle Wirtschafsgüter des Anlagevermögens. Das Bilanzierungsverbot hatte zur Folge, das die Herstellungskosten des Films als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln waren und damit zur sofortigen Ergebniswirksamkeit des Produktionsaufwands führten.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Verlustzuweisungen durch Steuersparmodelle ein und erläutert das Ziel der Arbeit, die Wirkung des § 15b EStG zu analysieren.

B. Grundlegendes zum § 15b EStG: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Vorgängervorschrift § 2b EStG, erläutert Zweck und Anwendungsbereich der neuen Regelung sowie verfassungsrechtliche Bedenken.

C. Der Tatbestand des § 15b EStG: Hier werden die Tatbestandsmerkmale der Verlustverrechnungsbeschränkung und des Steuerstundungsmodells detailliert erläutert, einschließlich der mathematischen Nichtaufgriffsgrenze.

D. Beispiele ausgewählter Steuerstundungsmodelle: Dieses Kapitel zeigt anhand von konkreten Modellen wie geschlossenen Fonds und Einzelinvestitionen, wie die Verlustverrechnungsbeschränkung praktisch greift.

E. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung resümiert die praktische Bedeutung des § 15b EStG und ordnet die Wirksamkeit der Norm kritisch ein.

Schlüsselwörter

§ 15b EStG, Steuerstundungsmodell, Verlustverrechnungsbeschränkung, Einkunftsquelle, geschlossene Fonds, Filmfonds, Immobilienfonds, Verlustzuweisung, Anfangsphase, 10%-Grenze, Finanzverwaltung, Steuervorteile, Sonderabschreibung, Rendite, Bauträgergestaltungen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert den § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG), der die Verrechnung von Verlusten aus sogenannten Steuerstundungsmodellen einschränkt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind der Anwendungsbereich der Vorschrift, die Definition von Steuerstundungsmodellen, die Bedeutung der 10%-Verlustgrenze sowie die Auswirkungen auf geschlossene Fonds und Einzelinvestitionen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu bewerten, inwieweit § 15b EStG dazu in der Lage ist, wirtschaftlich wenig sinnvolle Investitionen, die primär der Steuerstundung dienen, effektiv zu unterbinden.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen und betriebswirtschaftlichen Analyse der Gesetzesbegründung, einschlägiger Literatur sowie der aktuellen Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen des § 15b EStG, die detaillierte Darstellung der Tatbestandsmerkmale sowie eine umfangreiche Fallanalyse zu verschiedenen Fondstypen und Einzelinvestitionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Verlustverrechnungsbeschränkung, Steuerstundungsmodell, Einkunftsquelle, Anfangsphase und 10%-Grenze maßgeblich geprägt.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Ober- und Untergesellschaft bei mehrstöckigen Modellen so wichtig?

Weil die Finanzverwaltung festlegt, dass die Prüfung der Kriterien für ein Steuerstundungsmodell bereits auf Ebene der Untergesellschaft zu erfolgen hat, was die Verlustverrechnung auf Obergesellschaftsebene entscheidend beeinflusst.

Wie gehen Bauträger mit den Anforderungen des § 15b EStG um?

Um eine "modellhafte Gestaltung" zu vermeiden, verzichten sie zunehmend auf das Angebot von Zusatz- oder Nebenleistungen gegen gesonderte Gebühren, um ihre Projekte nicht unter die strenge Verlustverrechnungsbeschränkung fallen zu lassen.

Hat der § 15b EStG zum Verschwinden von Filmfonds geführt?

Ja, Medien- bzw. Filmfonds sind nach der Einführung der Beschränkung im Jahr 2005 weitgehend vom Markt verschwunden, da der steuerliche Anreiz durch die hohen Anfangsverluste entfallen ist.

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Details

Title
§ 15b EStG – Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
College
University of Applied Sciences Jena
Grade
1,0
Author
Denise Klugow (Author)
Publication Year
2008
Pages
73
Catalog Number
V117484
ISBN (eBook)
9783640197347
ISBN (Book)
9783640205615
Language
German
Tags
EStG Verluste Zusammenhang Steuerstundungsmodellen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Denise Klugow (Author), 2008, § 15b EStG – Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117484
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