Credit Risk Mitigation - Optimierung von Kreditportfolios


Seminararbeit, 2001

52 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. EINLEITUNG

II. CREDIT RISK MITIGATION INSTRUMENTE
1. Kreditsicherheiten
1.1 Vergleich zwischen Real- und Personalsicherheiten
1.2 Collateral Management
2. Netting
3. Kreditderivate
3.1 Credit Default Swap
3.2 Total Rate of Return Swap
3.3 Credit Linked Note
3.4 Markt der Kreditderivate
4. Andere Instrumente.

III. CREDIT RISK MITIGATION IN DER ALTEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG

IV. CREDIT RISK MITIGATION IN DER NEUEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG
1. Standardansatz
1.1 Einzelne Instrumente
1.1.1 Sicherheiten
1.1.2 Netting
1.1.3 Garantien und Kreditderivate
1.1.4 Andere Instrumente
1.2 Berechnungsgrundlagen
1.2.1 Haircuts
1.2.2 Laufzeitinkongruenzen
2. IRB-Ansätze
2.1 Einfacher IRB-Ansatz
2.2 Fortgeschrittener IRB-Ansatz

V. AKTUELLE DISKUSSION DER NEUEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG
1. Allgemeine Kritikpunkte
2. Standardansatz
2.1 Sicherheiten
2.2 Netting
2.3 Garantien und Kreditderivate
2.4 Andere Instrumente
3. IRB-Ansatz
3.1 Sicherheiten
3.2 Andere Instrumente

VI. RESÜMEE

LITERATURVERZEICHNIS

ANHANG

1. Risikogewichte nach der Standardmethode

2. Rechenbeispiele

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Credit Default Swap

Abbildung 2: Total Rate of Return Swap

Abbildung 3: Credit Linked Note

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Standard-Haircuts (ausgedrückt in Prozent)

Tabelle 2: LGD in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen Immobiliensicherheiten (C) und Kreditbetrag (E)

Tabelle 3: Zuordnung von Risikogewichten nach Rating-Stufe

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Die Gefahren anderer können Vorsichtigen von Nutzen sein.

Phaedrus (Griechischer Dichter, um Chr. Geb.)

Seit der Veröffentlichung der ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung im Jahr 1988 haben sich die Instrumente zur Verringerung von Kreditrisiken in hohem Maße weiterentwickelt. Über die klassischen Personal- und Realsicherheiten hinaus haben zum Beispiel Kreditderivate auch in Europa an Bedeutung gewonnen. Die aufsichtsrechtliche Anerkennung dieser Instrumente ist wesentlich bestimmend für den Umfang und die Art der Anwendung.[1]

Ein Ziel der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) ist es, allen Instrumenten einen angemessenen Einfluss bei der Minderung von Eigenkapitalanforderungen zuzuweisen. Als angemessen gilt dieser Einfluss, wenn das Credit-Risk-Mitigation-Instrument (CRM-Instrument) genau so weit zur Minderung des regulatorischen Eigenkapitals eingesetzt werden darf, wie es seinem tatsächlichen risikomindernden Effekt entspricht. Man spricht von der Identität von ökonomischem und regulatorischem Kapital.[2]

Ein weiteres Ziel des Basler Komitees ist es, die Entwicklung des Kreditrisikomanagements in den Banken selbst zu provozieren. Als Anreiz soll die Aussicht auf eine im Mittel verminderte Eigenkapitalanforderung im Gegenzug zu der Implementierung fortgeschrittener Modelle dienen.[3]

Bevor eine angemessene Regelung gefunden werden kann, sind viele Interessenkonflikte zu lösen. Zum Beispiel können Konflikte auftreten zwischen der Flexibilität der Regelungen hinsichtlich nationaler Unterschiede und der Herstellung international gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen (engl.: level playing field). Weitere Konflikte können auftreten zwischen hoch entwickelten Modellen und leicht verständlichen und einfach anwendbaren Vorschriften sowie zwischen der Förderung

der Stabilität des Finanzsystems und der Förderung des Wirtschaftswachstums.[4]

Das neue Konzept „Basel II“ beinhaltet Vorschläge zur Lösung dieser Konflikte. Inwieweit die Prioritäten zum einen richtig gesetzt wurden und zum anderen die gesetzten Prioritäten effizient umgesetzt wurden, ist Gegenstand der aktuellen Diskussion.

Die vorliegende Arbeit soll die Methoden zur Kreditrisikominderung darstellen (Kapitel II), die Anerkennung dieser Methoden im Rahmen der zur Zeit gültigen Regelung (Kapitel III) und im Entwurf zu Basel II erläutern (Kapitel IV) und die aktuelle Diskussion der Fachvertreter, Zentralbanken und Kreditinstitute beleuchten (Kapitel V).

Das Resümee muß anschließend beurteilen, ob die Anerkennung der CRM-Instrumente im Entwurf zu Basel II angemessen ist und es soll Verdienste und Mängel des Entwurfes hervorheben.

Der Anhang enthält eine Darstellung der Ableitung der Risikogewichte nach der Standardmethode und Beispiele für die Berechnung des Risikogewichts bei unterschiedlichen Instrumenten und im Vergleich zu Basel I.

II. Credit Risk Mitigation Instrumente

Ein bedeutendes Risiko für Banken ist neben dem operationalen Risiko und dem Marktrisiko das Kreditrisiko.[5]

Der Begriff Kreditrisiko ist auch unter dem Begriff Spreadrisiko bekannt (engl.: spread risk).[6] Unterbegriffe des Kreditrisikos sind das Bonitätsrisiko und das Ausfallrisiko.[7]

Das Bonitätsrisiko behandelt die Tatsache, dass sich die Bonität eines Schuldners durch beispielsweise branchenabhängige Konjunkturzyklen verschlechtern kann und dadurch die Finanzmärkte von diesem Schuldner eine höhere Risikoprämie (engl. spread) für dessen Schulden verlangen, was wiederum durch die steigenden Kapitalkosten zu einem Wertverlust der ausstehenden Forderungen der Gläubiger führt.[8]

Unter Ausfallrisiko (engl.: default risk) versteht man die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles. Eine Kreditausfall liegt vor, wenn der Schuldner in finanzielle Engpässe gerät und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nachkommt. Der Gläubiger erhält von den ihm zustehenden Zahlungen

eventuell nichts mehr oder nur noch einen geringen Prozentsatz. Diesen letztlich gezahlten Prozentsatz bezeichnet man als Recovery Rate.[9]

Mitigation bedeutet Minderung. Somit lautet die Übersetzung von Credit Risk Mitigation: Minderung des Kreditrisikos. Im Falle eines Kreditausfalles soll die Recovery Rate zur Deckung des Barwerts der besicherten Geschäfte ausreichen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einem Anstieg anderer Risiken, wie

beispielsweise juristischen Risiken durch die Hereinnahme von rechtlich schwer durchsetzbaren Sicherheiten kommt.[10]

Zu den Instrumenten der Kreditrisikominderung zählt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht explizit (Real-) Sicherheiten, Netting-Vereinbarungen, Kreditderivate und Garantien.[11]

1. Kreditsicherheiten

Durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften wird beabsichtigt, den Gläubiger einer Forderung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor einem Verlust zu schützen. Eine tatsächliche Risikoreduktion wird nur dann erreicht, wenn die substituierten Ausfallrisiken negativ korrelieren.[12]

Kreditsicherheiten lassen sich unter Betrachtung verschiedener Kriterien unterschiedlich einteilen. Unter Betrachtung der rechtlichen Grundlage ist eine Einteilung der Sicherheiten in Personal- und Sachsicherheiten möglich.

Bei einer Personalsicherheit haften dem Gläubiger neben dem Schuldner eine oder mehrere dritte Personen. Die Qualität dieser Sicherung hängt somit von der Bonität der zusätzlich haftenden Personen ab. Bei einer Sachsicherheit tritt neben die Haftung des Schuldners eine dingliche Haftung. Die Qualität dieser Sicherung hängt von der Verwertbarkeit der Sache ab.[13] Zu den Personalsicherheiten gehören die Bürgschaft, die Garantie und der Schuldbeitritt. Zu den Realsicherheiten zählen die Verpfändung, die Sicherungsübereignung, die Zession von Rechten und Grundpfandrechte.[14]

Eine weitere Einteilung kann danach erfolgen, ob es sich um eine Eigensicherheit oder eine Fremdsicherheit handelt, je nachdem, ob die Sicherheit vom Kreditnehmer selbst oder von einer dritten Person gestellt wird.[15]

Ebenfalls möglich ist die Unterteilung in akzessorische und fiduziarische Sicherheiten.[16] Die Existenz einer akzessorischen Sicherheit hängt unmittelbar mit dem Bestehen, dem Umfang und der Dauer der zu sichernden Forderung ab.[17] Die Sicherung, beispielsweise das Pfandrecht, entsteht nur, wenn die Forderung entstanden ist. Weiter kann die Sicherung nicht allein, sondern nur mit der Forderung zusammen auf einen anderen Bewerber übertragen werden. Die Sicherung erlischt automatisch, wenn die zugrundeliegende Forderung erfüllt ist.[18] Zu den akzessorischen Sicherheiten gehören

die Bürgschaft, die Verpfändung und die Hypothek.[19] Bei einer fiduziarischen Sicherheit kann der Gläubiger die Sicherheit auch bei nicht mehr bestehender Forderung verwerten. Der Sicherungsvertrag allein schützt den Sicherungsgeber vor einer missbräuchlichen Verwertung der Sicherheit durch den Sicherungsnehmer. Daraus resultiert der Vorteil, dass neue Kreditvereinbarungen ohne die Stellung einer neuen Sicherheit getroffen werden können.[20] Zu den fiduziarischen Sicherheiten gehören die

Garantie, die Sicherungsübereignung, die Sicherungsabtretung und die Grundschuld.[21]

1.1 Vergleich zwischen Real- und Personalsicherheiten

Eine Realsicherheit gewährt dem Gläubiger das Recht an einem individuell bestimmten Vermögensgegenstand des Schuldners. Dabei kann es sich um eine bewegliche oder unbewegliche Sache oder ein Recht, beispielsweise einen Gesellschaftsanteil, handeln. Der Gläubiger erhält entweder das Eigentum an einer Sache oder das Pfandrecht. In beiden Fällen erhält der Gläubiger ein absolut geschütztes Recht und ist deshalb in einer rechtlich günstigeren Position im Vergleich zur Personalsicherheit.[22] Im Falle einer Personalsicherheit erhält der Gläubiger nur eine relativ geschützte Rechtsstellung, indem er beispielsweise nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Bürgen erhält.

Ein weiterer Vorteil der Realsicherheit wird bei der wirtschaftlichen Betrachtung deutlich. Der wirtschaftliche Vorteil der Realsicherheit liegt für den Gläubiger darin, dass er gegenüber anderen Gläubigern ein Vorzugsrecht auf Befriedigung aus dem Sicherungsgegenstand hat. So bestimmt der Rang im Grundbuch die Reihenfolge der Befriedigung aus dem Grundstück.[23] Bei einer schuldrechtlichen Sicherheit bestimmt hingegen der Schuldner, in welcher Reihenfolge er die Verpflichtungen seiner Gläubiger erfüllt.

Die Ausführungen zeigen, dass eine Realsicherheit in der Regel sowohl unter rechtlichen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Personalsicherheit vorzuziehen ist.

1.2 Collateral Management

Unter Collateral Management (CM) ist die systematische Besicherung von Adressenausfallrisiken unter Einsatz international standardisierter und aufsichtsrechtlich anerkannter Sicherungsvereinbarungen zu verstehen.[24] Der Anwenderfokus liegt auf professionellen Marktteilnehmern aus dem Bereich des Investment Banking und nicht bei den Privat- und Firmenanwendern der traditionellen Besicherungsverfahren. Die traditionellen Besicherungsansätze sind Lombardierung, Eigentumsübertrag, Verpfändung und Bürgschaften. Die Besicherungsverfahren bei CM sind Wertpapierpensionsgeschäfte, Wertpapierleihen, FX Margining und Besicherung von OTC-Derivate-Geschäften.[25]

Zeitnahe Informationen bezüglich des erzielbaren Verwertungserlöses und vor allem des Zeitpunktes sind im Investment Banking wegen enorm ansteigenden und sehr volatilen Kreditrisiken von großer Bedeutung.[26] Die traditionellen Besicherungsverfahren haben zum Nachteil, dass täglich abrufbare objektive Bewertungsmöglichkeiten fehlen. Mit CM ist eine tägliche Überwachungsperiode erreichbar. Ein weiterer Vorteil von CM ist in der hohen Standardisierungs- und Automatisierungsmöglichkeit zu sehen. Problematisch bei CM ist die bislang geringe

Akzeptanz und eine teilweise ungeklärte Rechtslage. Bei Collateral-Vereinbarungen müssen separate Sicherungsvereinbarungen getroffen werden. Bei den klassischen Verfahren sind diese Vereinbarungen Bestandteil der Kreditverträge. Der Abschluss von Collateral-Verträgen innerhalb der G7-Länder mit Einschränkungen bei Japan ist weitgehend unproblematisch.[27] Dennoch werden bei der Vertragsgestaltung oft sehr hohe Anforderungen an die Kenntnis der verschiedenen nationalen Insolvenzrechtslagen und Steuerrechte gestellt. An einer stärkeren Standardisierung der

Sicherungsvereinbarungen arbeitet zur Zeit die International Swap and Derivatives Association (ISDA).[28]

2. Netting

Netting bezeichnet das Aggregieren von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen zwei Handelspartnern.[29] Dadurch wird in erster Linie die Reduktion einer großen Anzahl von individuellen Positionen auf eine kleinere Anzahl durch Zusammenlegen der einzelnen Positionen bezweckt. Im Idealfall werden alle Bruttopositionen aufgerechnet und in einer einzelnen Nettoposition zusammengefasst.

Netting trägt in erster Linie dazu bei, Kosten zu reduzieren. Reduziert werden vor allem Zinszahlungen für fällige Forderungen und Kosten zur Aufrechterhaltung von Liquidität zur Begleichung der einzelnen Forderungen. Mit der Aufrechnung werden die Forderungen automatisch durch die Verbindlichkeiten kompensiert. Außerdem werden erhebliche Einsparungen bei den Transaktionskosten und den Kommunikationskosten, vor allem im Bereich der Fremdwährungen erreicht. Darüber hinaus werden das Kreditrisiko und das Liquiditätsrisiko der Handelspartner reduziert, indem die ausstehenden Beträge verringert werden.[30]

Im Folgenden werden die verschiedenen Formen von Netting auch unter allgemeinen rechtlichen Gesichtspunkten diskutiert. Dabei wird zur Vermeidung von begrifflichen Unklarheiten an den englischen Bezeichnungen festgehalten.

- Position Netting

Beim Position Netting vereinbaren zwei Kreditinstitute eine periodische Nettozahlung, beispielsweise wöchentlich für jede Währung. Diese Nettozahlung umfasst dann alle in der jeweiligen Währung bis zu dem Zahlungszeitpunkt fälligen Beträge. Dadurch wird vermieden, dass die Banken für jeden fälligen Teilbetrag ständig kostspielige Einzelüberweisungen ausführen. Beim Position Netting handelt es sich um eine formale Absprache, d.h. beide Parteien haften dennoch für die jeweiligen Bruttobeträge der Transaktionen. Somit wird durch das Position Netting keine Minderung des Kreditrisikos erreicht, lediglich die Anzahl der Einzelzahlungen und die damit verbundenen Kosten werden erheblich reduziert.[31]

- Binding Netting

Eine weitere Form ist das Binding Netting. Hierbei vereinbaren zwei Kreditinstitute, dass ihre bilateralen Zahlungsansprüche, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in einer bestimmten Währung fällig werden, durch eine einzige Nettozahlung erfüllt werden.[32]

- Netting by Novation

Vereinbaren die Kreditinstitute Netting by Novation, werden alle an einem Stichtag fälligen Bruttobeträge in einer Währung zu einem Nettobetrag verrechnet. Dieser Nettobetrag tritt dann an die Stelle der zugrundeliegenden Bruttobeträge und ist gleichzeitig in die Berechnung eines neuen Nettobetrages an einem folgenden Stichtag einzubeziehen. Rechtlich gesehen werden dabei durch einen Schuldumwandlungsvertrag zwischen der Bank und der Gegenpartei alle Bruttobeträge so zusammengefasst, dass die Schuldumwandlung einen einzigen Nettobetrag ergibt, der einen neuen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Dieser Prozess läuft automatisch bis zu einem bestimmten Endstichtag ab. Die beteiligten Banken bestätigen lediglich die

Gültigkeit des neuen Nettobetrages.[33]

Durch Netting by Novation wird das Liquiditätsrisiko und das Kreditrisiko in erheblichem Maße reduziert. Dies hängt aber entscheidend von der gesetzlichen Durchsetzbarkeit der Novationsverträge ab, also inwieweit die neuen Nettosummen die zugrundeliegenden Bruttosummen rechtlich ersetzen können, so dass die einmal zusammengefassten Bruttobeträge nicht nachträglich von einem Beteiligten angefochten werden können.[34]

Unter Netting by Novation and Substitution ist eine Erweiterung des bilateralen Nettings by Novation hin zum multilateralen Netting by Novation mit mehreren Banken zu verstehen. Dabei bietet es sich an, eine dritte Partei in Form eines Clearing Hauses einzuschalten, die die einzelnen Verbindlichkeiten der teilnehmenden Banken untereinander verwaltet. Das Clearing Haus ersetzt dann die einzelnen fälligen Nettobeträge an einem bestimmten Stichtag durch neue Verbindlichkeiten oder Forderungen.[35]

Netting by Novation and Substitution kann das Liquiditätsrisiko von allen bereits

genannten Netting Formen am meisten reduzieren, wenn das Clearing Hause die entsprechende Liquidität besitzt. Ein Clearing Hause mit schwacher Liquidität erhöht dagegen das Liquiditätsrisiko.[36]

- Netting by Close-Out

Netting by Close-Out betrifft die Behandlung aller zukünftigen Verbindlichkeiten zwischen zwei Banken, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, beispielsweise Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder die Liquidation eines Teilnehmers.[37] Kommt es zu diesem Close-Out Ereignis, werden alle noch ausstehenden zukünftigen Forderungen und Verbindlichkeiten auf den gegenwärtigen Tag diskontiert, in eine einzige Währung umgerechnet und mit einer einzigen Nettozahlung beglichen. Close-Out

Vereinbarungen sind in der Regel Bestandteil von bilateralen und multilateralen Netting-Verträgen.

Da Close-Out Netting nur nach Eintritt des Close-Out Ereignisses wirksam wird, hat diese Sonderform des Netting keinen Einfluss auf das Liquiditäts- oder Kreditrisiko.[38]

3. Kreditderivate

Geschäfte im Terminhandel werden allgemein als Derivate bezeichnet. Der Preis bzw. die Preisentwicklung des Derivates werden von dem Preis bzw. der Preisentwicklung eines Basiswertes abgeleitet. Derivate eigenen sich dazu, die Risiken eines Wirtschaftsgutes (z. B. Preisänderungs-, Bonitäts- und Länderrisiken) zu steuern, indem das Risiko vom zugrundeliegenden Basiswert abgespalten und getrennt gehandelt wird. Die wichtigsten Erscheinungsformen sind: am Kassamarkt gehandelte Optionsscheine, an der Terminbörse gehandelte Optionen und Futures, ausserbörslich (over the counter) geschlossene Verträge, sogenannte OTC-Derivate und Schuldverschreibungen.[39]

Kreditderivate sind außerbilanzielle Finanzkontrakte[40], die das Ausfallrisiko oder das Zinsänderungsrisiko von Krediten aufnehmen und dieses Risiko zum Zwecke der Risikominderung handelbar machen, ohne dass die Liquidation des originären Produkts notwendig wird. Dadurch lassen sich Positionen oder Portfolios je nach Bedarf

reduzieren, diversifizieren oder ausweiten.[41]

Viele Banken, z. B. die Sparkassen auf Grund ihres Regionalprinzips, weisen eine schlechte Diversifizierung in Bezug auf Regional- oder Branchenrisko auf.[42] Diese Risiken können durch den Kauf von Kreditderivaten zur Portfoliodiversifizierung gemindert werden, ohne dass der Marktzugang für die Vergabe entsprechender Kredite notwendig ist.

Der zentrale Bestandteil eines Kreditderivatvertrages ist die exakte Festlegung eines Kreditereignisses, dessen Eintrittszeitpunkt ungewiss ist.[43] Durch das Eintreten oder Ausbleiben des Kreditereignisses, beispielsweise Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunwilligkeit, eine Rating-Verschlechterung oder Marktstörungen, werden die im Kreditderivatvertrag festgelegten Folgen ausgelöst.[44]

Kreditderivate können in drei Grundformen auftreten: Total Rate of Return Swaps, Credit Default Swaps und Credit Linked Notes.[45] Der Einsatz der unterschiedlichen Formen hängt maßgeblich von dem vereinbarten Entgelt in Relation zum wahrscheinlichen Kreditrisiko ab. Daneben bestehen hinsichtlich der Liquidität erhebliche Unterschiede.

3.1 Credit Default Swap

Bei einem Credit Default Swap (CDS) leistet der Sicherungsnehmer eine Vorauszahlung oder periodische Zahlung an den Sicherungsgeber, der bei Eintritt des bei Vertragsabschluss definierten Kreditereignisses dem Sicherungsnehmer einen Ausgleich zahlt. Zur Ermittlung der Ausgleichszahlung wird in der Regel ein Referenzwert oder Referenzaktivum verwendet, da dessen Bewertung durch den

Marktwert im Falle des Eintretens des Kreditereignisses einfacher ist als die Bewertung des zu sichernden Kredites.[46] Es handelt sich bei dem Referenzaktivum meist um eine Anleihe mit einem geringen Risiko, auf die sich die Konstruktion der

[...]


[1] Vgl. Basler Komitee, 2000, S. 3 und S. 5 (Industry Views on Credit Risk Mitigation).

[2] Vgl. EZB, 2001, S. 1.

[3] Vgl. Basler Komitee, 2001, S. 5 (The New Basel Capital Accord: An explanatory note).

[4] Vgl. Walter, 2001, S. 11. Nicole Walter setzt der aktuellen Diskussion um mögliche schädliche Auswirkungen von Basel II für die Wirtschaft entgegen, daß vorrangiges Ziel der Eigenkapitalvereinbarung die Stabilität des Finanzsystems sei. Somit sei der Verweis auf die angebliche Mittelstandsfeindlichkeit des neuen Entwurfs verfehlt.

[5] Vgl. Crouhy / Galai / Mark, 1998, S. 8.

[6] Vgl. UBS Warburg, 2000a, S.1.

[7] Vgl. Hein, 1993, S. 172 ff.

[8] Vgl. UBS Warburg, 2000a, S.1.

[9] Vgl. UBS Warburg, 2000a, S. 1.

[10] Vgl. Schröder, 2000, S.332.

[11] Vgl. Darstellung in Kapitel V.

[12] Vgl. Schröder, 2000, S.330.

[13] Vgl. Wöhe / Bilstein, 1994, S.260.

[14] Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.

[15] Vgl. Wöhe / Bilstein, 1994, S.260.

[16] Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.

[17] Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.

[18] Vgl. Bähr, 1991, S. 394.

[19] Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.

[20] Vgl. Wöhe / Bilstein, 1994, S.260.

[21] Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.

[22] Vgl. Weber, 1998, S.7.

[23] Vgl. §§ 879, 1209, 1273 BGB.

[24] Vgl. Schröder, 2000, S.330.

[25] Vgl. Schröder, 2000, S.331.

[26] Vgl. Schröder, 2000, S.330.

[27] Vgl. Schröder, 2000, S.333.

[28] Vgl. Jahn, 1998, S. 246-251.

[29] Vgl. IFCI Risk Institute, 2000, S. 1 (Overview: Netting and Insolvency).

[30] Vgl. BIZ, 1990, S. 1.

[31] Vgl. BIZ,1989, Tz. 5.1.

[32] Vgl. BIZ, 1989, Tz. 5.2.

[33] Vgl. BIZ, 1989, Tz. 5.3.

[34] Vgl. BIZ, 1989, Tz. 5.4.

[35] Vgl. BIZ, 1989, Tz. 5.6.

[36] Vgl. BIZ, 1989, Tz. 2.6.

[37] Vgl. Schweizerischer Bundesrat, 2001, Art. 12 f 2.

[38] Vgl. BIZ, 1989, Tz. 5.7.

[39] Vgl. Oppitz, 1999, S. 949.

[40] Vgl. Heidorn, 1999, S.5.

[41] Vgl. Jost / Siwik, 2000, S.868.

[42] Vgl. Heidorn, 1999, S.1.

[43] Vgl. Boos / Meyer-Ramloch, 1999, S. 644.

[44] Vgl. Ausschuss für Bilanzierung des Bundesverbandes deutscher Banken, 2000, S.4 ; Vgl. Gaal / Plank, 1989, S. 81.

[45] Vgl. Boos / Meyer-Ramloch, 1999, S. 644.

[46] Vgl. Heidorn, 1999, S.6.

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten

Details

Titel
Credit Risk Mitigation - Optimierung von Kreditportfolios
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Fachgebiet Finanzierung und Bankbetriebslehre)
Veranstaltung
BASEL II Seminar
Note
1,0
Autoren
Jahr
2001
Seiten
52
Katalognummer
V11751
ISBN (eBook)
9783638178198
Dateigröße
624 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BASEL II, Kredit Derivate, Standardansatz, IRB-Ansatz
Arbeit zitieren
Christian Hort (Autor:in)Sebastian Simon (Autor:in), 2001, Credit Risk Mitigation - Optimierung von Kreditportfolios, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11751

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Credit Risk Mitigation - Optimierung von Kreditportfolios



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden