Frauen mit geistiger Behinderung: Kinderwunsch vs. Sterilisation


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

23 Pages, Note: 1 A


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinition: Geistige Behinderung

3. Beziehungen von Frauen mit geistiger Behinderung
3.1 Freundinnen und Freunde
3.2Partnerschaften
3.3 Ehe

4. Kinderwunsch
4.1. Interviewauszug
4.2. Recht auf Elternschaft
4.3. Mutterschaft einer geistig behinderten Frau

5. Sterilisation
5.1. Historische Aspekte
5.2. Zwangssterilisation
5.3. Die Situation der Zwangssterilisation in Österreich
5.4. Auswirkung der Sterilisation

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Selbstbestimmung und Inklusion von Frauen mit Behinderungen“ unter der Leitung von Prof. Dr. Sigot Marion bekamen wir die Gelegenheit uns mit dem Fachgebiet der Sozialen Integration näher auseinanderzusetzen. Im Laufe des Semesters wurden von den Präsentationsgruppen und der LV-Leiterin diverse Themen der Sozial und Integrationspädagogik vorgestellt und diskutiert.

Die Inhalte des Seminars bezogen sich insbesondere auf die Situation von „Frauen mit Lernschwächen (geistig behinderten Frauen) und ihre Lebenswelten“.

Zu Beginn wurden verschiedenste Begriffe wie Inklusive Pädagogik, Exklusion, Segregation, Integration, Inklusion näher erläutert. Das Integrationszentrum Seebach – Rettet das Kind - wurde vorgestellt, außerdem wurden Themen wie Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung, Mutterschaft mit Behinderung, Menschen mit Beeinträchtigungen und ihr Sexualleben und Autismus von den Präsentationsgruppen behandelt.

Das Thema der Mutterschaft mit Behinderung hat mich sehr berührt und mein Interesse war sofort geweckt. Ich der folgenden Seminararbeit werde ich näher auf den Kinderwunsch und die Sterilisation von geistig behinderten Frauen eingehen.

Die grundlegenden Informationen für folgende Seminararbeit entnahm ich aus dem Buch von Friske Andrea: Als Frau geistig behindert sein: Ansätze zu frauenorientierten heilpädagogischen Handeln erschienen im Reinhardt Verlag 1995.

Im ersten Kapitel werde ich den gesellschaftlich konstruierten Begriff der geistigen Behinderung beleuchten. Das zweite Kapitel gibt einen Einblick über die sozialen Beziehungen von geistig behinderten Frauen. Das dritte Kapitel der Seminararbeit umfasst den Kinderwunsch von Frauen mit Lernbeeinträchtigungen und die damit verbundene Problematik der Sterilisation.

2. Begriffsdefinition: Geistige Behinderung

Es gibt unterschiedliche Annäherungen an den Begriff der „Geistigen Behinderung“. Eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffes erweist sich allerdings als sehr schwierig.

„Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Geistige_Behinderung)

Im alten Sprachgebrauch wurden die geistig behinderten Menschen als „Schwachsinnige“ oder „Idioten“ bezeichnet. Diese Bezeichnungen werden heute in Wissenschaft und Medizin nicht mehr verwendet, dennoch haben sie sich in unseren allgemeinen Gebrauch in Schimpfwörtern verankert.

„Der Begriff „geistige Behinderung“ ersetzt die aus der medizinischen Terminologie hervorgegangenen Bezeichnungen Schwachsinnigkeit, Debilität, Imbezillität, Idiotie oder Oligophrenie und weist auf den pädagogischen Aspekt der Förderung hin.“(Böhm 2000, S.201)

Der Behindertenbegriff der World Health Organization (WHO) orientiert sich nach folgenden drei Begriffen: „Impairment“, „Disability“ und „Handycap“. 1980 entwickelte die WHO erstmals eine „Internationale Klassifikation der Schädigung, Behinderung und Beeinträchtigung“ (ICD). (vgl.: WHO 1980)

Der Behindertenbegriff im österreichischen Recht ist bis heute noch nicht vereinheitlicht. Es wurden von einer Expertengruppe zwei Definitionen erarbeitet.

Definition 1:

„Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht. Sie haben Rechtsanspruch auf die erforderliche Rehabilitation und Betreuung, die auch die Pflege umfasst. Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die Bereiche Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung“ (ÖKSA 1988, S.26).

Definition 2:

„Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist,

-geregelte soziale Beziehungen zu pflegen,
-sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben und
-angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen“ (ÖKSA 1988, S.31).

Diese zwei Definitionen berücksichtigen nicht die individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen im gesellschaftlichen Leben dieser Menschen, die Behinderung wird als Objekt gesehen.

Das heilpädagogische Verständnis von geistiger Behinderung wird von 3 wesentlichen Faktoren bestimmt, die in einer Wechselwirkung stehen: die individuelle Schädigung, die daraus resultierende Beeinträchtigung, die wiederum zu Benachteiligung und Isolation führt.

„Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert werden“ (Bleidick 1981, S.9)

Die Begriffsdefinition entwickelt sich ständig weiter. Man spricht jetzt von Menschen mit geistiger Behinderung, um den Menschen in den Vordergrund zu stellen und nicht die Behinderung.

Die Bezeichnung „Menschen mit Lernschwächen“ gefällt mir persönlich am besten. Diese Definition diskriminiert diese Menschen nicht.

3. Beziehungen von Frauen mit geistiger Behinderung

3.1 Freundinnen und Freunde

Die Lebenswelt von geistig behinderten Frauen umfasst vor allem die Familie in der sie leben und die Institution in der sie arbeiten. Die sozialen Beziehungen spielen sich fast ausschließlich dort ab.

Ihre Vorstellungen von Beziehungen erwerben sie nur in diesem Rahmen oder durch diverse Bilder aus den Medien.

Die Beziehungen innerhalb der Familie sind am beständigsten, sie können sich auf ihre Familie verlassen. Neben den Eltern gehören die Geschwister zu den wichtigsten Bezugspersonen. Der Kontakt bricht jedoch oft ab, wenn die Geschwister heranwachsen und ihr eigenes Leben aufbauen.

Andere soziale Beziehungen werden im institutionellen Rahmen wie der Schule oder Werkstatt geschlossen. Der Großteil der geistig behinderten Frauen hat Freundinnen und Freunde nur innerhalb dieser Institutionen, das liegt auch an der mangelnden Mobilität dieser Frauen. Um mit einer Freundin ein Cafe oder Kino zu besuchen sind sie oft auf die Hilfe von anderen angewiesen.

Geistig behinderte Frauen haben fast immer auch geistig behinderte Freundinnen und Freunde, sie verspüren jedoch oft den intensiven Wunsch nach einer Freundschaft mit einem nicht behinderten Menschen, somit wird den vorhandenen Freundschaften oft weniger Wert beigemessen. (vgl. Friske 1995, S.80-81)

3.2Partnerschaften

Das Thema der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung konnte sich vor ca. 30 Jahren fast niemand vorstellen. Dieser Umstand hat sich bis heute aber geändert. Partnerschaften von geistig behinderten Menschen werden grundsätzlich nicht mehr abgelehnt und viele Institutionen beginnen sich auf die Bedürfnisse der Bewohner einzustellen. Ein gutes Beispiel dafür ist ein Integrationsprojekt in Hamburg. Es gibt dort ein Gemeinschaftshaus mit Zweizimmerwohnungen, wo 32 Bewohner leben. 22 davon leben als Paar zusammen. (vgl. Friske 1995, S.84-85)

Untersuchungen über die Erwartungen an eine Partnerschaft von geistig behinderten Frauen zeigen, dass sie sich erhoffen wertvoll für einen anderen Menschen zu sein und dadurch mehr Selbstwertgefühl erfahren. Sie wünschen sich, dass der Partner für sie da ist, sie sich auf ihn verlassen können, eine gemeinsame Lebensweltgestaltung und die Befriedigung emotionaler, sozialer und sexueller Bedürfnisse. Somit unterscheiden sie sich in ihren Erwartungen nicht von der „Normalbevölkerung“. (vgl. Kiesow / Müller-Erichsen 1991, S.18)

Viele geistig behinderte Frauen wünschen sich Partnerschaften, finden jedoch oft keinen Partner fürs Leben - dies macht sie sehr traurig und sie sind dadurch verunsichert. Soziale Anerkennung unter geistig behinderten Frauen hängt davon ab, ob sie einen Freund haben bzw. finden. Sie verwenden ihre ganze Energie dafür das Interesse von Jungen auf sich zu ziehen. Sowie viele nicht behinderte Frauen definieren sie sich über den Mann mit dem sie zusammen sind.

Die Partnerschaft mit einem nicht behinderten Mann steht für geistig behinderte Frauen oft ganz oben auf ihrer Wunschliste. In den häufigsten Fällen sind Frauen mit Lernschwächen aber mit ebenfalls geistig behinderten Partnern zusammen.

(vgl. Friske, 1995, S.87-88)

3.3 Ehe

„Heiraten und die Gründung einer Familie“ ist für nicht behinderte Frauen ganz normal. Wenn gesunde Frauen dies nicht tun werden sie von der Gesellschaft als abnormal angesehen und sehr oft als strenge Feministinnen gesehen.

Das Thema der Ehe ist für geistig behinderte Frauen eine sehr große Ausnahme. Es besteht sogar für viele ein gesetzliches Eheverbot. Dies hängt mit der „Geschäftsunfähigkeit“ zusammen nach 2 BGB: „Geschäftsunfähigkeit“. Wer Geschäftsunfähig ist kann keine Ehe eingehen.

Hinter dem Eheverbot für geistig behinderte Menschen stehen sowohl früher als auch heute die „Kirchen“. Diese sind klar gegen eine Heirat unter Menschen mit geistiger Behinderung, mit dem Argument dass sie ohne standesamtliche Eheschließung auch nicht kirchlich getraut werden können und dass geistig behinderte Menschen nicht in der Lage wären ihre Kinder zu versorgen. Die Ehe hat aber die wichtige Funktion, die Fortpflanzung zu sichern.

[...]

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Frauen mit geistiger Behinderung: Kinderwunsch vs. Sterilisation
Université
Klagenfurt University  (Institut für Sozial- und Integrationspädagogik)
Cours
Selbstbestimmung und Inklusion von Frauen mit Behinderungen
Note
1 A
Auteur
Année
2006
Pages
23
N° de catalogue
V117610
ISBN (ebook)
9783640200269
ISBN (Livre)
9783640205967
Taille d'un fichier
433 KB
Langue
allemand
Mots clés
Frauen, Behinderung, Kinderwunsch, Sterilisation, Selbstbestimmung, Inklusion, Frauen, Behinderungen
Citation du texte
Silvia Traby (Auteur), 2006, Frauen mit geistiger Behinderung: Kinderwunsch vs. Sterilisation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117610

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