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Mediation goes Europe: Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

Title: Mediation goes Europe: Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

Term Paper , 2008 , 16 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Frederik Wendisch (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Juristische Konflikte werden zumeist klassischerweise vor den Gerichten ausgetragen. Die Nachteile von einem Zivilprozess liegen in der Überlastung der Gerichte begründeten langen Verfahrensdauer und den nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Der schwerwiegendste Nachteil ist jedoch, dass in einem Gerichtsverfahren Rivalität zwischen den Parteien herrscht bzw. aufgebaut wird und das Urteil zumindest bei der unterliegenden Partei Unmut hervorruft. So wird eine Partei mit dem Urteil immer unzufrieden sein, bzw. sogar beide bei einem Teilobsiegen. Dies führt zu einer Störung des Verhältnisses der Parteien und sorgt oft dafür, dass sie keinen Raum für zukünftige Beziehungen mehr sehen. Als Reaktion auf diese Problemfelder wurde die Mediation ins Leben gerufen. Diese im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreitete Form der alternativen Streitbeilegung erfreut sich seit einiger Zeit auch
in der Bundesrepublik Deutschland immer größerer Beliebtheit. Sie zielt darauf ab, dass die Parteien gemeinsam eine für beide zufrieden stellende Lösung selbst erarbeiten um somit auch von einer Fortführung der Beziehung in der Zukunft profitieren zu können. Weiterhin zeichnet sich ein Mediationsverfahren durch eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer und vergleichsweise geringe Kosten aus. Bei all diesen Vorteilen des Mediationsverfahrens dürfen die Problemfelder nicht außer Acht gelassen werden. So fehlte es in der Vergangenheit an Verfahrensstandards bzw. gesetzlichen Grundlagen, so dass es diesbezüglich zu Unsicherheiten kommen konnte. Die Mediation war daher eine mögliche Alternative zum Gerichtsverfahren, aber kein integrierter Bestandteil des Justizwesens. So war eine Mediationsvereinbarung z.B. abgesehen von einer Titulierung durch
den Notar oder in Form eines Anwaltsvergleiches nicht vollstreckbar. Dies hat sich in diesem Jahr dadurch geändert, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 21.05.2008 die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediationsrichtlinie) erlassen haben. Diese Richtlinie ist seit dem 13.06.2008 in Kraft und die Bundesrepublik hat ab diesem Tag drei Jahre Zeit sie in nationales Recht umzusetzen. Die Arbeit gibt einen Überblick über die Richtlinie, ihren Hintergrund und ihre Entwicklung und stellt ihre Kernpunkte darstellen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Die Entwicklung der Richtlinie

III Überblick und Hintergrund der Richtlinie

IV Die Kernpunkte der Richtlinie

1. Definition von Mediation und Mediator (Art. 3)

2. Sicherstellung der Qualität der Mediation (Art. 4)

3. Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen (Art. 6)

4. Vertraulichkeit der Mediation (Art. 7)

5. Verjährungshemmung (Art. 8)

V Vergleich des Richtlinienvorschlags mit der verabschiedeten Richtlinie

VI Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen mit dem Ziel, einen Überblick über deren Hintergrund, die Entstehungsgeschichte sowie die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen zu geben und deren Bedeutung für das deutsche Rechtssystem zu bewerten.

  • Historische Entwicklung und politischer Hintergrund der EU-Mediationsrichtlinie
  • Rechtliche Definition und Anforderungen an Mediatoren
  • Qualitätssicherung und Professionalisierungsansätze der Mediation
  • Mechanismen zur Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen
  • Vertraulichkeit und verfahrensrechtliche Schutzvorschriften (z.B. Verjährungshemmung)

Auszug aus dem Buch

1. Definition von Mediation und Mediator (Art. 3)

Eine Mediation ist gem. Art. 3 lit. a der Richtlinie ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen. Dieses Verfahren kann weiterhin von den Parteien eingeleitet oder von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet werden oder nach dem Recht eines Mitgliedsstaats vorgeschrieben sein. Ein Mediator ist gem. Art. 3 lit. b eine dritte Person, die ersucht wird, eine Mediation auf wirksame, unparteiische und sachkundige Weise durchzuführen, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Beruf in dem betreffenden Mitgliedstaat und der Art und Weise, in der sie für die Durchführung der Mediation benannt oder mit dieser betraut wurde.

Diese Definitionen stellen insofern ein Novum dar, als das in Deutschland bisher keine Legaldefinition der Mediation existiert. In der Richtlinie wird die Definition allgemein und neutral gefasst um einen möglichst weiten Anwendungsbereich der Richtlinie zu erreichen und um zu verhindern, dass bei Anwendung der Richtlinie, statt auf das Verfahren selbst, auf die handelnden Personen abgestellt wird.

Zusammenfassung der Kapitel

I Einleitung: Beleuchtung der Nachteile klassischer Zivilprozesse und Einführung der Mediation als alternatives, kosteneffizientes Verfahren zur Streitbeilegung.

II Die Entwicklung der Richtlinie: Darstellung der historischen Etappen von der Sondertagung in Tampere 1999 bis zur Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs im Jahr 2004.

III Überblick und Hintergrund der Richtlinie: Erläuterung der Zielsetzung, den freien Personenverkehr durch die Förderung gütlicher Streitbeilegung im europäischen Binnenmarkt zu unterstützen.

IV Die Kernpunkte der Richtlinie: Detaillierte Analyse der zentralen Artikel zu Definitionen, Qualitätssicherung, Vollstreckbarkeit, Vertraulichkeit und Verjährung.

V Vergleich des Richtlinienvorschlags mit der verabschiedeten Richtlinie: Gegenüberstellung der ursprünglichen Entwürfe mit der finalen Richtlinie unter besonderer Berücksichtigung der inhaltlichen Veränderungen.

VI Fazit und Ausblick: Einschätzung der Auswirkungen der Richtlinie auf das deutsche Rechtssystem und die Rolle der Mediation als integrativer Justizbestandteil.

Schlüsselwörter

Mediation, EU-Richtlinie, Zivilrecht, Handelssachen, Mediator, Streitbeilegung, Vollstreckbarkeit, Vertraulichkeit, Verjährungshemmung, Qualitätssicherung, Europäische Union, Rechtsprechung, Rechtsangleichung, Konfliktlösung, Rechtsvergleich.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen und deren Auswirkungen auf den europäischen und deutschen Rechtsrahmen.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum?

Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Definitionen der Mediation, der Qualitätssicherung, der Vollstreckbarkeit von Ergebnissen sowie dem Schutz der Vertraulichkeit während des Prozesses.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Richtlinie wissenschaftlich aufzuarbeiten, ihren Entstehungsprozess nachzuzeichnen und zu bewerten, wie sie sich in die bestehende deutsche Rechtslandschaft einfügt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die juristische Fachliteratur, Richtlinientexte und aktuelle Gesetzgebungsentwicklungen auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert dezidiert die einzelnen Bestimmungen der Richtlinie, insbesondere die Definition von Mediation, die Anforderungen an Mediatoren sowie prozessuale Aspekte wie die Verjährungshemmung.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit beschreiben?

Die wichtigsten Schlagworte sind Mediation, EU-Richtlinie, Rechtsangleichung, Alternative Streitbeilegung, Vollstreckbarkeit und Rechtssicherheit.

Wie bewertet der Autor die verabschiedete Richtlinie im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf?

Der Autor sieht die Abkehr von zu engen, detaillierten Formulierungen hin zu weiter gefassten Bestimmungen positiv, da dies den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht lässt.

Wie ist die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen aktuell geregelt?

Die Arbeit diskutiert bestehende Wege wie den Anwaltsvergleich und stellt dar, dass die Richtlinie die Vollstreckbarkeit erleichtern soll, ohne zwingend eine neue, bürokratische Hürde zu schaffen.

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Details

Title
Mediation goes Europe: Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
College
University of Lüneburg
Course
Mediation
Grade
1,3
Author
Frederik Wendisch (Author)
Publication Year
2008
Pages
16
Catalog Number
V117630
ISBN (eBook)
9783640198412
ISBN (Book)
9783640198528
Language
German
Tags
Mediation Europe EU-Richtlinie Aspekte Mediation Zivil- Handelssachen Mediation
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Frederik Wendisch (Author), 2008, Mediation goes Europe: Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117630
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