Kaum ein Unternehmen kommt heutzutage ohne den Einsatz von Software aus. Dabei handelt es sich in erster Linie um den Einsatz von Software-Lizenzen. Ein Unternehmen erwirbt folglich nicht die Software als solche, sondern lediglich die Nutzungsrechte an dieser (vgl. Splittgerber/Schröder, 2005, S. 6) – beispielsweise durch den Kauf eines Programms auf einer CD oder durch das Herunterladen aus dem Internet. Software kommt in den verschiedensten Bereichen eines Unternehmens zum Einsatz: Sei es die tägliche Nutzung von Textverarbeitungssoftware, die Notwendigkeit eines Betriebssystems oder die softwaregesteuerte Lagerverwaltung. Ein Unternehmen benötigt jedoch in der Regel nicht nur eine Lizenz pro Software, sondern eine Lizenz für jeden Rechner, an dem die Software eingesetzt wird. Dementsprechend summieren sich die Kosten, die für die Nutzung einer Software entstehen.
Eine Möglichkeit zur Kostensenkung ist der Einsatz gebrauchter Software-Lizenzen. Seit rund sieben Jahren gibt es Händler, die ausschließlich gebrauchte Software-Lizenzen vertreiben, das heißt Lizenzen, die nach dem Verkauf des Herstellers an einen Kunden von diesem genutzt wurden und anschließend weiterveräußert werden. Die Händler kaufen Lizenzen in großen Mengen aus Konkursmassen oder von Unternehmen, bei denen ungenutzte Software-Lizenzen existieren – beispielsweise aufgrund von Personalentlassungen oder Firmenumstrukturierungen (vgl. Eisele, F., 01.10.2007, http://www.it-business.de)
Software unterliegt jedoch dem Urheberrecht, womit es sich um ein geschütztes Werk handelt. Laut Gesetzgeber hat damit prinzipiell der Urheber, also der Softwarehersteller oder der Programmierer, das Recht, die Verbreitung seiner Werke zu kontrollieren. Damit stellt sich die Frage, ob ein Softwarenutzer rechtlich seine Software-lizenz veräußern darf, beziehungsweise ob der Einsatz gebrauchter Lizenzen legitim ist (vgl. Reppesgaard, L. in Wirtschaftswoche, 2007, S. 110).
Diese Hausarbeit soll dem Leser einen Überblick über die Entwicklung und die rechtliche Situation des Gebraucht-Softwaremarktes geben. Darüber hinaus werden die Nutzenpotentiale und Risiken des Einsatzes und des Handels gebrauchter Software-Lizenzen erläutert und analysiert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Handel mit „Stiller Software“ und seine rechtliche Grundlage
2.1 Von der genutzten Software-Lizenz zur „Stillen Software“
2.2 Entwicklung des Gebrauchtsoftwaremarktes
2.3 Der Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrechtsgesetz
3 Gerichtliche Entscheidungen
3.1 Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000
3.2 Klage Oracle gegen Usedsoft
3.3 Klage eines Fachhändlers gegen Usedsoft
4 Aspekte des Einsatzes „Stiller Software“
4.1 Risiken für Käufer und Verkäufer „Stiller Software“
4.2 Nutzenpotentiale durch gebrauchte Software für Käufer und Verkäufer
4.3 Bedeutung des Handels mit „stiller Software“ für Softwarehersteller
5 Zusammenfassung der Betrachtungen
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Hausarbeit untersucht den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen, der sogenannten „stillen Software“, und analysiert die damit verbundenen ökonomischen Nutzenpotenziale sowie die rechtlichen Risiken für Unternehmen und Softwarehersteller vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage.
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht
- Analyse wegweisender gerichtlicher Urteile zur Gebrauchtsoftware
- Identifikation von Risikofaktoren bei Erwerb und Verkauf von Lizenzen
- Bewertung der ökonomischen Vorteile für Unternehmen
- Untersuchung des Verhältnisses zwischen Softwareherstellern und Gebrauchtsoftwarehändlern
Auszug aus dem Buch
3 Gerichtliche Entscheidungen
3.1 Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000
Der Erschöpfungsgrundsatz ist die Grundlage für ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000. Der Softwarehersteller Microsoft klagte gegen einen Berliner Hard- und Software-Händler, der OEM-Software (Original Equipment Manufacturer), die er zuvor von einem Zwischenhändler erwarb, ohne zugehörigen PC verkaufte. OEM-Software wird als Paket zusammen mit Hardware, zum Beispiel einem PC, veräußert. Der Softwarehersteller schließt dazu Verträge mit den Hardwareherstellern und Zwischenhändlern ab, mit der Auflage, dass die Software nicht isoliert verkauft werden darf. Der Paketpreis ist schließlich günstiger, als die Summe der Einzelpreise. Darüber hinaus kennzeichnet Microsoft seine OEM-Produkte mit einem Hinweis Etikett und weist so auf die besonderen Vertragsbedingungen hin (BGH Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97).
Das Berliner Landgericht gab der Klage zunächst statt, der Beklagte Händler ging in Revision und der Bundesgerichtshof entschied letztendlich, die Klage Microsofts abzuweisen. Das Gericht bezog sich bei der Entscheidung auf den erwähnten Erschöpfungsgrundsatz, mit der Begründung, dass das Verbreitungsrecht des Urhebers mit dem zugestimmten Verkauf an einen Zwischenhändler erschöpft sei. Dies schließe auch den Verkauf von OEM-Software mit ein, wenn diese, wie im vorliegenden Fall, einmal veräußert wurde (vgl. a. a. O.).
Dieses Urteil, welches auch als „OEM-Entscheidung“ bekannt ist, bildet die Grundlage des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen, da der Bundesgerichtshof die Erschöpfung des Verbreitungsrechtes über die Vertragsbedingungen des Herstellers stellt. Dennoch bedeutet das Urteil keine eindeutige Rechtslage, da es sich lediglich auf Einzelplatzlizenzen und einen ausgehändigten Datenträger bezieht. Daher kam es in den letzten Jahren zu weiteren Klagen der Hersteller gegen Gebrauchtsoftwarehändler.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz von Software-Lizenzen in Unternehmen ein und definiert das Konzept der „stillen Software“ als ungenutztes Lizenzkapital.
2 Handel mit „Stiller Software“ und seine rechtliche Grundlage: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Begriffs der stillen Software, die Marktstruktur und die grundlegende Bedeutung des Erschöpfungsgrundsatzes im Urheberrecht.
3 Gerichtliche Entscheidungen: Hier werden zentrale Urteile des BGH sowie verschiedener Landgerichte analysiert, die die Rechtslage für den Handel mit gebrauchter Software maßgeblich geprägt haben.
4 Aspekte des Einsatzes „Stiller Software“: Dieses Kapitel beleuchtet die Chancen und Risiken für Unternehmen sowie die Auswirkungen des Gebrauchtsoftwarehandels auf die Strategien der Softwarehersteller.
5 Zusammenfassung der Betrachtungen: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer klaren höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Markt.
Schlüsselwörter
Stille Software, Software-Lizenzen, Gebrauchtsoftwaremarkt, Urheberrecht, Erschöpfungsgrundsatz, OEM-Software, Volumenverträge, Lizenzmanagement, Kostenersparnis, Wartungsvertrag, Softwarehersteller, Rechtssicherheit, Nutzungsrechte, Datenträger, Unterlizenzierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Markt für gebrauchte Software-Lizenzen, die sogenannten „stillen Software“-Reserven in Unternehmen, und deren ökonomische sowie rechtliche Bedeutung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der rechtliche Rahmen (insbesondere der Erschöpfungsgrundsatz), die Analyse aktueller Gerichtsurteile und die Nutzenpotenziale sowie Risiken für Käufer und Verkäufer.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen Überblick über den Gebrauchtsoftwaremarkt zu geben und zu analysieren, ob der Einsatz und Handel dieser Lizenzen trotz der bestehenden rechtlichen Unsicherheiten eine sinnvolle Alternative darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, insbesondere der Auswertung von Fachzeitschriften, Marktstudien und relevanten gerichtlichen Urteilen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtlichen Grundlagen, die Analyse spezifischer Gerichtsverfahren (u.a. Oracle vs. Usedsoft) sowie eine detaillierte Gegenüberstellung von Risiken und Vorteilen für die beteiligten Akteure.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Erschöpfungsgrundsatz, Gebrauchtsoftware, Kostenersparnis, Lizenzmanagement und Urheberrecht charakterisiert.
Welche Rolle spielt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz?
Er ist das zentrale juristische Argument, das besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Urhebers erschöpft, sobald ein Vervielfältigungsstück mit Zustimmung des Rechtsinhabers einmal in den Verkehr gebracht wurde.
Warum kritisieren Hersteller den Handel mit gebrauchter Software?
Hersteller befürchten durch den Handel Umsatzeinbußen und den Verlust der Kontrolle über ihre Vertriebswege sowie die Aushöhlung von Lizenzmodellen wie Volumenverträgen.
- Citation du texte
- Rebecca Baedorf (Auteur), 2007, Einsatz gebrauchter Softwarelizenzen "Stille Software", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117707