Um eine große Schranke der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland soll es in dieser Hausarbeit gehen: den Straftatbestand der Volksverhetzung. Volksverhetzung ist in der westlichen Welt omnipräsent. Ob in den Kommentarspalten der sozialen Medien oder in vollen Veranstaltungssälen: Die Begriffe "Hate Speech" und Volksverhetzung werden im heutigen digitalen Zeitalter zunehmend relevanter.
In dieser Arbeit wird geschildert, worum es sich beim Straftatbestand der Volksverhetzung handelt und welche Opfergruppen dies betrifft. Außerdem wird erläutert, wie der Straftatbestand der Volksverhetzung entstanden ist und innerhalb der vergangenen Jahrzehnte erweitert wurde. Darüber hinaus wird auf Volksverhetzung im klassischen Journalismus eingegangen sowie auf Beispiele der Volksverhetzung im Internet im modernen Zeitalter der Digitalisierung.
Nachdem die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel im August 2019 eine Podiumsdiskussion in Stralsund abhielt, erhob sich ein Kommunalpolitiker der Alternative für Deutschland (AfD) im Plenum und richtete das Wort mit einem harten Angriff an Merkel. Der AfD-Politiker Thomas Naulin behauptete, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland massiv eingeschränkt sei. Darüber hinaus beschuldigte er die CDU-Politikerin, dass sie Deutschland spalte und dass es für Personen, die sich zur AfD bekannten, keine Meinungsfreiheit gebe.
Bundeskanzlerin Merkel reagierte gelassen. Darüber hinaus äußerte sie, dass jene Meinungsfreiheit in Deutschland existiere, diese allerdings durchaus von Schranken begrenzt sei: Die Meinungsfreiheit sei dann beschränkt, wenn Äußerungen die Würde andere Menschen in Gefahr brächten. Für ihre Äußerung erhielt Merkel im Nachhinein großen medialen Zuspruch, während der AfD- Kommunalpolitiker Naulin viel Spott erntete.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2 Was ist Volksverhetzung?
2.1 § 130 StGB
2.2 Opfergruppen
3 Geschichte des Straftatbestands der Volksverhetzung
3.1 Der Straftatbestand der Volksverhetzung im deutschen Kaiserreich
3.2 Erneuerung des § 130 StGB im Jahr 1960
3.3 Erstarkender Rechtsterrorismus in den 1990ern – Zusatz der Holocaustleugnung
3.3.1 Der Fall Deckert
4 Vorfälle der Volksverhetzung im Journalismus
4.1 Holocaustleugnung in einer Radioshow
4.1.1 Antisemitismus im Regensburger Wochenblatt?
4.1.2 „All cops are berufsunfähig“
5 Volksverhetzung im Zeitalter der Digitalisierung
6 Fazit: Zunehmende Relevanz des Straftatbestands der Volksverhetzung in der Gegenwart
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit analysiert den Straftatbestand der Volksverhetzung in Deutschland, beleuchtet dessen historische Entwicklung von der Kaiserzeit bis zur Gegenwart und untersucht die Abgrenzung zur Meinungsfreiheit anhand praktischer Beispiele aus dem Journalismus und digitalen Raum.
- Historische Genese und juristische Einordnung des § 130 StGB.
- Definition der geschützten Opfergruppen und Anwendungsbereiche.
- Analyse prominenter Fälle von Volksverhetzung in klassischen Medien.
- Herausforderungen durch Hate Speech und digitale Kommunikation.
- Spannungsfeld zwischen staatlicher Regulierung und grundgesetzlicher Meinungsfreiheit.
Auszug aus dem Buch
3. Geschichte des Straftatbestands der Volksverhetzung
Im Vergleich zu vielen anderen demokratischen, pluralistischen Staaten in der westlichen Welt wie den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland deutlich strenger. Dies hat historische Gründe, die im Folgenden dargelegt werden. So gibt es den Straftatbestand der Volksverhetzung bereits seit 150 Jahren – wenn auch heute in abgeänderter Form als vor eineinhalb Jahrhunderten.
3.1 Der Straftatbestand der Volksverhetzung im Deutschen Kaiserreich
Der Tatbestand der Volksverhetzung fand bereits lange vor der Schaffung demokratischer Strukturen unter dem Namen „Klassenkampfparagraf“ Platz im deutschen Reichsstrafgesetzbuch. So heißt es im § 130 RStGB (Strafgesetzbuch des deutschen Kaiserreichs), dass man mit einer Geldstrafe „bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß [sic!] bestraft [wird]“, wenn man „in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten [sic!] gegen einander [sic!] öffentlich anreizt“. Vorlage dieses Paragrafen war die Gesetzeslage in Frankreich, wo bereits im Jahr 1822 beschlossen wurde, dass Bürger*innen der Prozess gemacht würde, sobald man „Hass oder Verachtung der Bürger gegen eine oder mehrere Klassen von Personen erregt.“ Zu dieser Zeit wurde der § 130 RStGB von der Obrigkeit als Angriff auf das sozialistische und sozialdemokratische Lager innerhalb der Bevölkerung instrumentalisiert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das Thema anhand eines aktuellen Beispiels und Erläuterung der Relevanz von Volksverhetzung im digitalen Zeitalter.
2 Was ist Volksverhetzung?: Definition des Straftatbestands nach § 130 StGB und Identifizierung der durch das Gesetz geschützten Opfergruppen.
3 Geschichte des Straftatbestands der Volksverhetzung: Untersuchung der historischen Entwicklung vom „Klassenkampfparagrafen“ über die Nachkriegszeit bis hin zur strafrechtlichen Verankerung der Holocaustleugnung.
4 Vorfälle der Volksverhetzung im Journalismus: Analyse konkreter medienrechtlicher Fälle, darunter Radiosendungen, Presseberichterstattung und journalistische Kolumnen.
5 Volksverhetzung im Zeitalter der Digitalisierung: Betrachtung der veränderten Rahmenbedingungen durch soziale Medien und der Einführung des NetzDG.
6 Fazit: Zunehmende Relevanz des Straftatbestands der Volksverhetzung in der Gegenwart: Zusammenfassende Bewertung der Dynamik zwischen Meinungsfreiheit und den Gefahren durch digitale Hetze.
Schlüsselwörter
Volksverhetzung, Meinungsfreiheit, § 130 StGB, Holocaustleugnung, Hate Speech, NetzDG, Antisemitismus, Rechtsterrorismus, Journalismus, soziale Medien, digitale Hetze, Rechtsgeschichte, Straftatbestand, Meinungspluralismus, Rechtsextremismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) in Deutschland und analysiert dessen historische Entwicklung sowie die Herausforderungen durch moderne Medienformen.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Untersuchung abgedeckt?
Zu den Schwerpunkten zählen die rechtlichen Grundlagen, die historische Entwicklung seit dem Kaiserreich, konkrete Fallbeispiele aus dem Journalismus und der Einfluss der Digitalisierung auf die Verbreitung volksverhetzender Inhalte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich der Straftatbestand der Volksverhetzung gewandelt hat und warum er im Spannungsfeld zwischen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und dem Schutz des öffentlichen Friedens heute wieder eine hohe Relevanz besitzt.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie einer deskriptiven Untersuchung und juristischen Einordnung historischer und aktueller Fallbeispiele.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die juristische Definition, die historische Herleitung, die Analyse von Medienvorfällen und die Betrachtung der Auswirkungen digitaler Plattformen auf die gesellschaftliche Kommunikation.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Zentrale Begriffe sind Volksverhetzung, § 130 StGB, Meinungsfreiheit, Holocaustleugnung, NetzDG, Hate Speech und Rechtsextremismus.
Warum wurde der Fall Deckert im Text als besonderes Beispiel hervorgehoben?
Der Fall Deckert illustriert die juristische Auseinandersetzung mit der sogenannten „Auschwitzlüge“ in den 1990er Jahren, welche maßgeblich zur gesetzlichen Verschärfung des § 130 StGB führte.
Welche Rolle spielen soziale Medien für den Straftatbestand der Volksverhetzung?
Soziale Medien ermöglichen eine anonyme und ungefilterte Verbreitung von Inhalten, was die Verbreitung von Hetze beschleunigt und den Gesetzgeber dazu veranlasste, mit dem NetzDG regulierend einzugreifen.
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- Markus Maisel (Autor), 2021, Der Straftatbestand der Volksverhetzung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1177097