Der römische Senat unter den Kaisern Claudius und Nero


Term Paper (Advanced seminar), 2008

26 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Der römische Senat unter Claudius und Nero
I. Die Klasse der Senatoren und die nobilitas
II. Die wesentlichen Veränderungen unter Augustus
III. Das Verhältnis des Kaisers zum Senat
IV. Die Rolle der Prätorianergarde
V. Das Verhalten des Senats bei den Machtvakuen
a. Der Regierungsantritt des Claudius
b. Die Machtübernahme Neros
VI. Der Senat unter Neros Herrschaft
a. Die Rolle der Berater
b. Die Wende in Neros Principat und das Ende seiner Herrschaft

C. Abschließende Betrachtungen

Quellenverzeichnis:

A. Einleitung

In den meisten antiken Gesellschaften hatte von Anfang an einen Ältestenrat gegeben - wie in den griechischen poleis, so auch im frühen Rom. Die Bezeichnung Senat, die auf das lateinische Wort senex zurückgeht, kann dabei etwas irreführend sein. Senatoren waren nicht notwendiger Weise alt, aber sie waren die erfahrenen und verdienten Männer der Gesellschaft, deren gemeinsames Urteil geeignet schien, einen Staat zu führen und zu lenken. Rekrutiert hat der der römische Senat immer aus der städtischen Oberschicht, wobei sich die Definition dieser Schicht von Zeit zu Zeit ändern konnte.

Während der gesamten Epoche der römischen Republik war es der Senat, der trotz anderer Institutionen, beispielsweise der Volksversammlung, die Geschicke des Staates in der Hand hatte. Erst als die Republik unter den Bürgerkriegswirren um Gaius Iulius Caesar und seinen Erben Augustus Octavian zu Ende ging, verlor der Ältestenrat die Kontrolle über das mittlerweile gigantische Reich.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Kaiser und Senat unter den Kaisern Claudius und Nero, also den letzten der julisch-claudischen Dynastie, die mit dem Prinzipat des Augustus begann. Es soll gezeigt werden, wie die Institution, die zuvor noch den gesamten Staat gelenkt hatte, immer weiter entmachtet wurde, und zum Ende von Neros Herrschaft politisch völlig unselbstständig geworden war.

Gleichzeitig darf aber nicht vergessen werden, dass die Schicht, aus der sich die Senatoren rekrutierten, also die noblitas, weiterexistierte, und auch während des Principats entscheidend am Staatsgeschehen beteiligt war. Für keinen Kaiser war es jemals möglich, sich von dieser Klientel zu emanzipieren, Fehlverhalten führte hier zwangsläufig zum Ende der Herrschaft. Zu guter Letzt muss vor diesem Hintergrund auch die Rolle der Prätorianer untersucht werden, die als dritte große politische Kraft vor allem nach der Zeitenwende zu Princeps und Senat hinzukamen.

Der Blick wird in dieser Arbeit vor allem auf die Zeitpunkte der Regierungswechsel gelenkt, weil hier anstatt der ansonsten alles überragenden Institution des Kaisers ein Machtvakuum entstand, das es zu füllen galt. Da hier die Entscheidung über die Person des neuen Machthabers fiel, ist dies ein entscheidender Indikator für die bestehenden Machtverhältnisse innerhalb des römischen Staates.

Für die Feststellung der Änderungen, die unter dem ersten Princeps Augustus geschahen, waren die im Literaturverzeichnis angegebenen Werke von Jochen Bleicken[1], Karl Christ[2] und Maria Dettenhofer[3] sehr hilfreich. Miriam Griffins Biografie[4] bot einen guten Einstieg ins Principat der Hauptperson der Arbeit, Nero. Die Arbeiten von Dieter Timpe[5] und Bruno Grenzheuser[6] ermöglichten einen detaillierten Blick auf die Momente der Machtübernahmen durch Claudius und Nero.

Maßgeblich für das Erfassen der Geschehnisse aus dem Blickwinkel des Senat ist Werk von Richard Talbert[7], und die entsprechenden Artikel aus Paulys Realenzyklopädie runden die Sekundärliteratur ab.

Als Quellen dienen die Werke der antiken Geschichtsschreiber Tacitus, Cassius Dio, Sueton und Sextus Aurelius Victor, sowie das philosophische Werk De clementia des L. Annaeus Seneca.

B. Der römische Senat unter Claudius und Nero

I. Die Klasse der Senatoren und die nobilitas

Um die Handlungsweisen des Gremiums zu verstehen und zu analysieren, bedarf es zunächst einer Untersuchung seiner Mitglieder.

Seit den Anfängen Roms hatte es einen Senat gegeben und der Zugang zum diesem war auf die so genannte nobilitas, also den Angehörigen der obersten sozialen Schicht, beschränkt. Daneben gab es noch die so genannten homines novi, die durch hervorragende Leistungen zu ihrem ersten Amt gekommen waren, und nicht notwendigerweise der nobilitas angehörten. Es bleibt aber festzuhalten, dass sich diese beiden Begriffe nicht gegenseitig ausschließen. In der Regel bezieht sich der Bergriff nobilitas auf eine Anzahl elitärer Familien, die über viele Generationen die römische Politik mitgestalteten. So war eine elitäre Führungsschicht im Staat entstanden und der Zugang zu Senat, Macht und Ämtern blieb ihnen aufgrund von Geld, Erbrecht, aber auch wegen ihrer höheren Bildung und ihrer Tradition vorbehalten. Während der römischen Bürgerkriege (49-31v.Chr.) wurde eine beträchtliche Anzahl von führenden Familien ausgelöscht, oder sie büßten ihre politische Vorreiterstellung ein, und es fand ein Umbruch dieser Klientel statt, in dem sich neue Elemente dort zu den bestehenden gesellten, wo andere weggefallen waren.[8]

An dieser Stelle soll festgehalten werden, dass es innerhalb dieser Schicht wegen des Bürgerkriegs einige Umbrüche gab, dass Traditionen, Geld und wichtige Persönlichkeiten verloren gingen und dies eine gewaltige Schwächung dieser Schicht bedeuten musste. Dieser Umstand wird im Verlauf dieser Arbeit noch wichtig sein.

Richard Talbert hat in seiner ausführlichen Untersuchung des römischen Senats unter dem Principat festgestellt, dass dieser Umbruch noch darüber hinaus angehalten hat. Diejenigen republikanischen Patrizierfamilien, die noch die Herrschaft des Augustus überlebt hatten, waren dann bis zum Zeitalter der Flavier von der Bildfläche verschwunden.[9] In der späten Regierungszeit Neros können nur noch etwa 15 Familien identifiziert werden, deren Vorfahren schon im zweiten vorchristlichen Jahrhundert zur Eliteklasse gehört hatten.[10]

Außerdem hält Talbert fest, dass der Zugang zu jeder Zeit auf freie römische Bürger von gutem Stand beschränkt war.[11] Man musste zunächst dem senatorischen Stand angehören, um sich in ein Amt wählen zu lassen und den cursus honorum zu beginnen. Weil die Quästur die Grundvoraussetzung zur Mitgliedschaft war, beschränkte dies den Zugang auf eben diese gesellschaftliche Klasse.

Die Zugehörigkeit konnte nur durch Geburt, oder durch die Verleihung des latus clavus durch den Kaiser erworben werden, was konsequenterweise zu einer streng abgegrenzten Klientel führte. Unter Augustus gab es noch andere wesentliche Aspekte, auf sein Vorgehen wird allerdings im folgenden Abschnitt noch näher eingegangen.

II. Die wesentlichen Veränderungen unter Augustus

Die Zahl der Senatoren war unter Caesar auf über 1000 angewachsen. Tacitus berichtet, nach dem Bürgerkrieg wären 20 Jahre voller „unaufhörlicher Wirren“ gefolgt, in denen Recht und Ordnung verloren gegangen waren. Sobald sich Augustus in seiner Position sicher gefühlt habe, habe er die außerordentlichen Gesetze seiner Triumviratszeit aufgehoben und ein neues Recht mit ihm als Princeps eingeführt.[12] Denn jetzt saßen im Senat auch extrem unwürdige Leute und solche, die durch Protektion oder Bestechung zu einem Senatssitz gekommen waren und dies erforderte entsprechende Maßnahmen.[13]

Zunächst wurde also eine Zensur durchgeführt und die Zahl der Senatoren auf ca. 600 zurückgeschraubt. Das Mindestvermögen eines Senators wurde auf 400.000, später auf 1 Million HS festgelegt, mit dem Ziel, dass diejenigen, die nicht zur nobilitas gehörten, schon aus finanziellen Gründen nicht mehr in den Senat gelangen konnten.[14] Ein weiterer Vorteil dieser Zensur für Augustus war, dass sie aus seiner Sicht genau die Richtigen, nämlich aufgrund des verlorenen Bürgerkrieges verarmte Antonianer, traf, weil „es in der Natur des Sieges liegt, die wirtschaftlichen Ressourcen grundsätzlich nicht mit dem Verlierer zu teilen“.[15]

Auf der anderen Seite war es für Augustus kein Problem, den einen oder anderen im Senat erwünschten Aristokraten mit seinem eigenen Vermögen zu unterstützen, und so einigen Günstlingen den Weg in das Gremium zu ebnen. „[D]a viele junge Männer sowohl senatorischer Herkunft als auch aus dem Ritterstand ohne ihr Verschulden in Armut lebten, ergänzte er der Mehrzahl das Vermögen auf die vorgeschriebene Höhe und steigerte es bei gewissen achtzig Personen sogar auf 1200000 Sesterzen.“[16]

Auch erhielt Augustus das Recht, die Mitgliedschaft im Senatorenstand persönlich durch adlectio, oder an junge Aristokraten durch den latus clavus zu verleihen.[17] Talbert hält allerdings fest, dass kein Kaiser jemals die adlectio, oder irgendein anderes Mittel, derart missbraucht habe, dass er den Senat mit seinen eigenen Leuten voll gestopft hätte.[18] Ein solches Vorgehen wäre ohne Zweifel durch seine Respektlosigkeit gegenüber dem altehrwürdigen Gremium auf zuviel Widerstand gestoßen.

Für einen rein verfassungsgemäß nicht legitimierten Alleinherrscher war dies dennoch ein ebenso erstrebenswertes wie nützliches Recht, da er ältere Senatsmitglieder in ihrem Rang erhöhen und jungen, unerfahrenen Leuten zu einem Sitz verhelfen konnte. Auf diese Weise standen beide Gruppen in seiner Schuld und würden später in schwierigen Situationen bestimmt als hilfreich erweisen. Auch die andere Seite dieser Kompetenz, nämlich die Ausstoßung von Senatoren hatte er inne. Weigerte sich beispielsweise jemand, auf die acta des Kaisers zu schwören oder erfüllte er die finanziellen Voraussetzungen nicht mehr, so konnte er aus dem Senat ausgestoßen, oder für unwählbar erklärt werden.[19] Der Nutzen für den Princeps liegt auf der Hand. Aber auch hier muss erwähnt werden, dass diese Praxis nicht so einfach war wie es klingt. Normalerweise war die Mitgliedschaft im Senat lebenslänglich, ein selbstständiger Rückzug (aus gesundheitlichen Gründen etwa) kam selten vor, und für eine Ausstoßung musste derjenige schon entweder sehr provozierend gegen den Kaiser sprechen, oder wegen eines schweren Vergehens verurteilt worden sein.[20]

Interessant ist auch die Tatsache, dass Augustus außerhalb des Systems stand, und ihn gerade dies in vieler Hinsicht schwer zu fassen machte. Maria Dettenhofer, die dozierende Professorin des Seminars, vor dessen Hintergrund diese Arbeit entstand, stellt es folgendermaßen dar: „Octavians faktische Machtposition entbehrte jeder institutionellen Basis, unterlag damit aber auch keinem der verschiedenen Regulierungs- und Kontrollmechanismen, die im Laufe der Zeit im Rahmen der republikanischen Ordnung entwickelt worden waren.“[21] Es ist also gerade der Umstand, dass Augustus kein Teil der republikanischen Ordnung ist, der ihm die Freiheit gibt, auf diese Weise an erster Stelle im Staat zu stehen, und diese Stellung schließlich von außen in die republikanische Ordnung einzugliedern.

Am 13. Januar im Jahr 27 vor Chr. wurde die römische Republik formell wieder hergestellt, und war faktisch vorüber. Octavian gab in einem pompösen Staatsakt seine außergewöhnlichen Sonderrechte auf, welche er im Zuge der vorhergegangen Wirren und Bürgerkriege angehäuft hatte, und erklärte dabei, er wolle er künftig nur noch Privatmann sein. Cassius Dio legt ihm dabei in seiner römischen Geschichte folgende Worte in den Mund. „[I]ch werde nicht mehr länger euer Führer bleiben, und kein einziger wird sagen können, daß ich meine sämtlichen Taten nur deshalb vollbracht habe, um die unbeschränkte Macht zu erringen. Nein, ich gebe jetzt mein Amt gänzlich auf und lege euch alles und jedes in die Hände.“[22] Die weitere Rede hat zwar oberflächlich den Ton von fast übertriebener Bescheidenheit, er beteuert immer nur dem Vaterland gedient zu haben und spricht über die ungünstigen Umstände, die ihn in seine jetzige Position gebracht haben, allerdings vergisst er nicht, den Senat permanent an all seine großen Taten und Siege zu erinnern.[23] Dies begründet sich natürlich darin, dass Augustus sehr genau wusste, dass es dem Senat nicht möglich war, sein Angebot anzunehmen. Er gab also die Provinzen, den Oberbefehl über das Heer und die Verwaltung des Reiches an den Senat und das römische Volk zurück, und damit war die Republik formell wieder hergestellt – res publica restituta. Allerdings war der Senat zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, mit den so zurückgegebenen Kompetenzen fertig zu werden, sollte Augustus seine Anhängerschaft und seine immense finanzielle Schubkraft aus dem Staatsgeschehen zurückziehen. Außerdem genoss Augustus als Sieger von Actium und Alexandria ein derart hohes Ansehen, dass es wohl unweigerlich zu einem neuen Bürgerkrieg geführt hätte, hätte man ihn von den Staatsgeschäften ausgeschlossen.[24] Es gab mit Sicherheit einige Senatoren, die einen wahrhaftigen Rücktritt von Augustus durchaus begrüßt hätten[25], aber aus den eben genannten Gründen war dies nicht möglich, und daher musste es zu diesem Kompromiss kommen, der Augustus in die traditionelle Ordnung der Republik als princeps senatus einband. Daher wird Augustus vom Senat gedrängt, die Leitung des Staates auch weiterhin beizubehalten. Er nahm selbstverständlich an, und übernahm die Leitung der nicht befriedeten Provinzen, indem er sich ein langfristiges imperium proconsulare verleihen ließ. Dass dabei auch weiterhin ein Großteil der Streitkräfte unter seinem Befehl verblieb darf man ohne Zögern als schlichtes Kalkül betrachten. Unter den weiteren außerordentlichen Kompetenzen waren die tribunicia potestas und die Tatsache, dass er sich vorerst jedes Jahr zum Konsul wählen ließ.

[...]


[1] Bleicken, Jochen: Prinzipat und Republik. Überlegungen zum Charakter des römischen Kaisertums. Stuttgart 1991.

[2] Christ, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis Konstantin, 3. Aufl. München, 1995.

[3] Dettenhofer, Maria H.: Herrschaft und Widerstand im augusteischen Principat. Die Konkurrenz zwischen res publica und domus Augusta. Stuttgart, 2000.

[4] Griffin, Miriam T.: Nero. The End of a Dynasty. London 1984.

[5] Timpe, Dieter: Untersuchungen zur Kontinuität des frühen Prinzipats. Wiesbaden 1962.

[6] Grenzheuser, Bruno: Kaiser und Senat in der Zeit von Nero bis Nerva. Münster 1964.

[7] Talbert, Richard J.A.: The Senate of Imperial Rome. Princeton/New Jersey 1984.

[8] Der neue Pauly 8, Nobiles, S. 967-971.

[9] Talbert, Senate, S. 30.

[10] Talbert, Senate, S. 31.

[11] Talbert, Senate, S.9.

[12] TACITUS: Annalen, Übersetzung von August Horneffer, Stuttgart 1957. 3, 28,2.

[13] SUETON: Cäsarenleben, ed. M. Heinemann, Stuttgart 1957. Aug, 35, 1

[14] CASSIUS DIO: Römische Geschichte, Bd. IV und V, ed. O. Veh, Zürich 1986. 54, 26, 3

[15] Dettenhofer, Herrschaft, S. 68.

[16] Dio, 55, 13, 6.

[17] O’Brien, Moore: Senatus. In: RE Suppl. VI, Stuttgart 1935. S.762.

[18] Talbert, Senate, S. 16.

[19] Moore, Senatus, S. 763.

[20] Talbert, Senate, S. 29.

[21] Dettenhofer, Herrschaft, S. 206.

[22] Dio, 53, 4, 3.

[23] Dio, 53, 4-10.

[24] Christ, Kaiserzeit, S.87.

[25] Dio, 53, 11.

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Der römische Senat unter den Kaisern Claudius und Nero
College
LMU Munich  (Institut für Geschichts- und Kunstwissenschaften)
Course
Nero
Grade
2,0
Author
Year
2008
Pages
26
Catalog Number
V117786
ISBN (eBook)
9783640201174
File size
476 KB
Language
German
Keywords
Senat, Kaisern, Claudius, Nero
Quote paper
Florian Widmann (Author), 2008, Der römische Senat unter den Kaisern Claudius und Nero, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117786

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