Grüne Gentechnik in der Pflanzenproduktion - Verhalten deutscher und US-amerikanischer stakeholder im Vergleich


Mémoire (de fin d'études), 2008

100 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
1. Gentechnologie - ein Teil der Biotechnologie
2. Die Grüne Gentechnik
2.1 Verfahren
2.2 Möglichkeiten und Chancen
2.3 Risiken
2.4 Verbreitung.

III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik
1. evaluators: Objektiv und unabhängig
1.1 Die Regulierung der Grünen Gentechnik durch Gesetze
1.2 Wissenschaftler und Experten
1.3 Zusammenfassung
2. watchdogs: Kritische Beobachter
2.1 Medien
2.2 Umwelt- und Verbraucherverbände
3. merchants: Die Befürworter
3.1 Lobbyismus - Definition und Unterschiede zwischen USA und Deutschland ...
3.2 Public Relations
3.3 Monsanto - Der Weg zum Marktführer
3.4 Reaktionen der Biotech-Industrie auf die Öffentliche Debatte
4. consumers: Verbraucher und Öffentlichkeit
4.1 Einstellung der Bevölkerung in Deutschland und den USA
4.2 Vertrauen in die Akteure
4.3 Kulturelle Unterschiede

IV. Schlussbetrachtungen
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts bestimmt das Thema Globalisierung die gegenwärtige Dis- kussion. Neben dem Versuch, demokratische Strukturen in die Welt zu tragen, etablieren sich auch Wirtschaftssysteme, die einer kapitalistischen Logik folgen. Doch nicht nur in Bezug auf die Wirtschaftsordnung, sondern auch in Umweltfragen kann von Globalisierung gesprochen werden. Diesbezüglich haben nationalstaatliche Grenzen keine Bedeutung mehr und Umwelt- probleme stellen ein globales Phänomen - und somit auch Risiko - dar. In diesem Zusammen- hang ist der Soziologe Ulrich Beck mit seinem letzten Buch „Weltrisikogesellschaft“ (2007) zu nennen. Nach seiner Theorie weisen globale Risiken drei Merkmale auf:[1]

„1. Delokalisation: Ihre Ursachen und Wirkungen sind nicht auf einen geographischen Ort oder Raum begrenzt, sie sind prinzipiell allgegenwärtig.
2. Unkalkulierbarkeit: Ihre Folgen sind prinzipiell unkalkulierbar; im Grunde handelt es sich um ‚hypo- thetische’ Risiken, die auf einem von den Wissenschaften erzeugten Nichtwissen und auf normativem Dissens basieren.
3. Nicht-Kompensierbarkeit: Der Sicherheitstraum der Ersten Moderne schloß [!] Schäden (auch größe- ren Ausmaßes) nicht aus, doch galten sie als kompensierbar, ihre schädlichen Auswirkungen waren (durch Geld etc.) rückgängig machbar…[Gegenwärtig, S.W.] verliert die Logik der Kompensation ihre Gültigkeit“ (Beck 2007: 103).

Infolgedessen zählt Beck auch die Grüne Gentechnik in der Pflanzenproduktion zu einer Technologie, die ein globales Risiko darstellt.

Bisher werden transgene Pflanzen hauptsächlich in den USA gezüchtet und angebaut. Die Verfasserin dieser Arbeit konnte sich während einer Exkursion durch den Mittleren Westen der USA vom dortigen Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen selbst ein Bild machen. Angebaute Mais- und Sojabohnenpflanzen sind dort fast zu 100 Prozent transgen. Die Land- wirte verkünden stolz, welche Vorteile sich für sie aus der Nutzung gentechnisch veränderten Saatguts ergeben. Sie reagieren aber auch mit Unverständnis, wenn über die Zurückhaltung in Europa berichtet wird. In Deutschland steht das Thema Grüne Gentechnik seit einigen Jahren auf der Agenda. 1998 wurde in der EU transgener Mais zugelassen und seit 2006 wird dieser auch in Deutschland angebaut. Im Vergleich zu den USA jedoch in sehr geringem Umfang.

In der vorliegenden Arbeit werden Gründe für diesen Unterschied aufgezeigt. Dazu ist es not- wendig, die Entwicklung der Technologie und den Umgang der Beteiligten mit dieser in bei- den Ländern zu vergleichen. Zu Beginn der Darstellung erfolgt eine Einführung in das zwar fast täglich in den Medien zu findende, aber dennoch nicht alltägliche Thema. Darin werden Verfahren, mögliche Chancen und Risiken und der gegenwärtige Anbau transgener Pflanzen in den zwei Ländern erläutert. Im Hauptteil der Arbeit erfolgt die Darstellung des Verhaltens verschiedener Akteure, der sog. stakeholder. Darunter sind die an der neuen Technologie be- teiligten und von ihr betroffenen Personen, Organisationen und Gruppen zu verstehen. Für die Auswahl der untersuchten stakeholder wurde auf Gruppierungen anderer Wissenschaftler zu- rückgegriffen, auf die an späterer Stelle noch näher eingegangen wird.

Dementsprechend wird im ersten Kapitel des Hauptteils das Verhalten der Regierungen und Wissenschaftler untersucht, die die Grüne Gentechnik objektiv bewerten sollen und aus dem Grund evaluators genannt werden. Im zweiten Kapitel erfolgt eine Darstellung der kritischen Beobachter der Gentechnik, der sog. watchdogs, wozu Medien und Umwelt- und Verbrau- cherorganisationen zählen. Diesen steht auch eine die Biotechnologie befürwortende Gruppe gegenüber, zu der die im dritten Kapitel des Hauptteils untersuchten Biotech-Firmen gehören, die sog. merchants. Da alle drei Gruppen zur Meinungsbildung bei Verbrauchern beitragen, soll im letzten Kapitel auf die consumers eingegangen werden. Hierzu wird auch ein Einblick in kulturwissenschaftliche Aspekte gegeben.

Die vier Kapitel betrachtend können vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anwendung der Grünen Gentechnik in den beiden Ländern folgende Hypothesen getroffen werden:

1. Die Grüne Gentechnik bei Pflanzen ist in Deutschland strenger reglementiert als in den USA.
2. Die Medienberichterstattung ist in den USA eher positiv, während in Deutschland negative Berichte über die Grüne Gentechnik die Medien beherrschen. Umwelt- und Verbrauchergruppen sind in Deutschland im Bereich der Grünen Gentechnik stärker im Einsatz.
3. Der Einfluss der Biotech-Firmen ist in den USA größer als in Deutschland.
4. Die US-Amerikaner sind technik- und risikofreundlich, die Deutschen technik- und risikofeindlich.

Anhand zumeist chronologischer Darstellungen des Verhaltens der stakeholder soll das ge- genwärtig vorhandene unterschiedliche Ausmaß des Anbaus transgener Pflanzen in den USA und Deutschland erklärt werden. Die Hypothesen dienen dabei als Leitfaden für die einzelnen Kapitel. In den Schlussbetrachtungen erfolgt eine Auswertung dieser auf der Basis der Er- kenntnisse des Hauptteils.

Die Relevanz dieser Arbeit ergibt sich in den Augen der Verfasserin aus der Aktualität und der Bedeutsamkeit dieses Themas: „The development of biotechnology as a science and tech- nology has laid the foundations of enduring and often controversial public and policy debate“ (Plein 1991: 475). Die Einführung gentechnischer Verfahren in die Landwirtschaft hätte Ver- änderungen zur Folge, so wie einst auch die Grüne Revolution mit dem Einsatz synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel. Die Schattenseiten dieser Entwicklung sind bekannt: Bo- denbelastung, Überdüngung und ein durch Monokulturen anfälligeres Ökosystem. Wenn auch Biotech-Konzerne heute die Lösung dieser einst durch sie selbst hervorgerufenen Probleme mittels der Grünen Gentechnik ankündigen, so sollte die Aussage des Philosophen Karl Pop- per ins Gedächtnis gerufen werden: „Jede Lösung eines Problems schafft neue, ungelöste Probleme“ (Popper 2004: 63).

II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen

1. Gentechnologie - ein Teil der Biotechnologie

Die Begriffe Biotechnologie und Gentechnologie werden oft synonym verwendet, wobei die Gentechnologie lediglich ein Zweig der Biotechnologie ist. In der Biotechnologie werden die Eigenschaften und Fähigkeiten von Lebewesen, Zellen oder deren Bestandteile technisch nutzbar gemacht, um damit Nahrungsmittel oder Medikamente herzustellen. Einige biotech- nologische Verfahren werden bereits seit Jahrtausenden zur Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzt. Ein Beispiel dafür ist die Fermentation, bei der biologische Materialien mit Hilfe von Bakterien, Pilzen oder Enzymen umgewandelt werden. Dies erfolgt z.B. beim Brauen von Bier mit Hilfe von Getreide und bei der Herstellung von Sauerteig zum Brotbacken. Ein Bei- spiel der medizinischen Anwendung ist die biotechnologische Herstellung von Penicillin (vgl. Brockhaus 2006). Erst mit der Erforschung der Struktur der Desoxyribonucleinsäure (DNA) entstand die Gentechnologie (vgl. Steinhoff 2005), die sich demnach auf die gezielte und kon- trollierte „Isolierung, Charakterisierung, Vermehrung und Neukombination von Genen“ (http://www.gruene-biotechnologie.de/index.html, 05.01.2008) in Menschen, Pflanzen, Tieren und Bakterien konzentriert.

Für die Biotechnologie - und folglich auch für die Gentechnologie - gibt es verschiedene An- wendungsbereiche, zu dessen Unterscheidung von der Politik, den Medien und der Öffent- lichkeit Farben herangezogen werden. Diese Anwendungsbereiche sollen kurz genannt wer- den, wobei darauf hinzuweisen ist, dass eine eindeutige Abgrenzung nur schwer möglich ist (vgl. Steinhoff 2005). Das wichtigste Anwendungsgebiet der Biotechnologie ist die medizini- sche und pharmazeutische Nutzung, die Rote Biotechnologie genannt wird. So kann z.B. menschliches Insulin aus genmanipulierten Bakterien hergestellt werden. Ein zweiter großer Bereich ist die für diese Arbeit relevante Grüne Biotechnologie , die sowohl alle biotechnolo- gischen Methoden der landwirtschaftlichen Pflanzenzucht als auch die gentechnische Verän- derung von Tieren umfasst, auf Letztere wird in der Arbeit nicht explizit eingegangen. Die Graue Biotechnologie vereint alle „Verfahren zur Aufbereitung von Trinkwasser, Reinigung von Abwasser, Sanierung kontaminierter Böden oder zur Abluft- bzw. Abgasreinigung“ (Brockhaus 2006). Schwer davon abgrenzbar ist die Weiße Biotechnologie , die alle Anwen- dungen zusammenfasst, bei denen Mikroorganismen und Enzyme genutzt werden, um chemi- sche Verfahren zu ersetzen. Zu den kleineren Anwendungsgebieten für die Biotechnologie gehört die Blaue Biotechnologie , die marine Organismen z.B. als Medikamente nutzbar macht. Daneben gibt es noch die Braune Biotechnologie für die Abwasserreinigung und die Gelbe Biotechnologie für die Herstellung chemischer Grundstoffe (vgl. Steinhoff 2005). Da für diese Arbeit ausschließlich die Grüne Gentechnik in der landwirtschaftlichen Pflanzenpro- duktion relevant ist, wird diese im Folgenden näher erläutert.

2. Die Grüne Gentechnik

Um die Besonderheit der Grünen Gentechnik darstellen zu können, muss vorerst ein Einblick in die klassischen Züchtungsverfahren gegeben werden. Durch Domestizierung sind die heu- tigen Kulturpflanzen aus Kreuzungen der jeweils hochwertigsten Früchte entstanden. Bei je- der Ernte hat der Bauer dementsprechend den Samen der besten Pflanzen zur Aussaat für das nächste Jahr zurückbehalten. Daher haben die heute angebauten Kulturpflanzen nur noch wenig mit ihren Wildformen gemeinsam (Abb.1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Maisfrucht (links) und seine Wildform Teosinte

(Quelle: http://www.mpiz- koeln.mpg.de/oeffentlichkeitsarbeit/kult urpflanzen/aufbau/index.html, 05.01.2008)

Diese Kultivierung begann bereits vor etwa 9.000 bis 10.000 Jahren. Grundlage für die gezielte Sorten- züchtung bilden seit dem 20. Jahrhundert die von dem Augustinermönch Gregor Johann Mendel 1865 for- mulierten Vererbungsgesetze. Bei dieser traditionel- len Züchtung werden jedoch immer alle Gene der El- tern übertragen und neu kombiniert, es handelt sich um den natürlichen sog. vertikalen Gentransfer. Eine direkte Beeinflussung der Eigenschaften ist dabei jedoch nicht möglich. Aus diesem Grund dauert die Züchtung einer neuen Sorte durch die traditionellen Verfahren mehrere Jahre und ist kosten- und arbeitsintensiv, da auch ungewünschte Merkmale auftreten können und dann wieder ausgezüchtet werden müssen. Trotz dieser Nachteile hat diese Züchtungsform auch viele Erfolge vorzuweisen: So können nicht nur die Erträge verbessert, sondern auch Gat- tungsgrenzen überwunden werden, wie z.B. bei der Züchtung des Getreides Triticale - einer Kreuzung aus den Gattungen Roggen und Weizen (vgl. Kempken 2006).

Die moderne Gentechnik stellt die Weiterentwicklung dieser klassischen Züchtung dar. Sie bietet den Vorteil, dass sowohl nur einzelne, als auch art- und sogar gattungsfremde Gene in Lebewesen eingeschleust werden können. Grundlage dafür ist die genetische Ähnlichkeit al- ler Lebewesen, deren DNA aus den vier Basen Adenin, Guanin, Cytosin und Thymin aufge- baut ist (vgl. Brockhaus 2006). Das Einbringen fremder Gene in das Erbgut eines Organis- mus’ nennt sich Transformation. Die mittels dieser sog. „synthetischen Genkonstrukte“ (Zar- zer 2006: 5) entstandenen Bakterien, Pilze, Pflanzen oder Tiere werden als transgene, gene- tisch veränderte oder auch als genetisch modifizierte Organismen (GVO/GMO) bezeichnet. Transgene Pflanzen können in der Natur nicht vorkommen, da „ein Genfluß [!] über die Art- grenzen hinweg ein sehr seltenes, nicht regelhaftes Ereignis“ (Schütte u.a. 1998: III) ist. Die- ser Gentransfer zwischen den Arten und außerhalb der natürlichen Fortpflanzungswege wird als horizontaler Gentransfer bezeichnet (vgl. http://www.biosicherheit.de/de/lexikon, 05.01.2008).

Die erste Rekombination von zwei verschiedenen DNA-Molekülen erreichte der US-amerika- nische Biochemiker Paul Berg im Jahr 1972. Im nächsten Schritt gelang es den Forschern Herbert Boyer, Stanley Cohen, Robert Helling und Annie Chang 1973 diese sog. rekombi- nante DNA in ein Empfänger-Bakterium einzubringen, sodass es sich dort reproduzierte (vgl. Gottweis 1998). Nach diesen Entdeckungen erkannten die Forscher um Berg jedoch nicht nur das Potenzial dieser neuen Technologie, sondern sie befürchteten auch mögliche ethische und politische Probleme, die im Zusammenhang mit ihren Erforschungen auftreten könnten. We- gen dieser Besorgnisse wurden mehrere Konferenzen zum Thema Molekularbiologie ab- gehalten. Zur International Conference on Recombinant DNA Molecule Research im Februar 1975 im kalifornischen Asilomar wurden schließlich 140 Molekularbiologen aus 16 Ländern eingeladen (vgl. Tröhler 2000; Gottweis 1998). Das Ergebnis dieses Treffens wird in der Lite- ratur als „Selbstbegrenzung der Wissenschaft“ (Seifert 2002: 51) beschrieben, da es einem Moratorium[2] glich. Um die Chancen dieser neuen Technologie trotz der möglichen Risiken

nutzen zu können, legten die Forscher strenge internationale Richtlinien und Sicherheitsvor- kehrungen für ihre Forschungen im gesamten biotechnologischen Bereich fest. Dieser selbst- kritische Umgang der Wissenschaftler mit ihren neuen Entwicklungen führte nicht nur zu ei- ner unfallfreien Forschung und Produktion in den folgenden Jahren, sondern auch zu einem „öffentlichem Vertrauensgewinn für die Wissenschaft“ (Tröhler 2000).

Nach diesem kontrollierten Start der neuen Technologie entwickelte sich diese sehr schnell, sodass die Richtlinien mit fortschreitender Forschung gelockert wurden. Besonders im Be- reich der Roten Gentechnik konnten viele Erfolge verbucht werden, denn im Vergleich zur Grünen Gentechnik hat diese den Vorteil, dass die „Mikroorganismen in der Produktion ‚ein- gesperrt’ sind und Rückstände effizient beseitigt werden können“ (Feldmann 2003: 5). Trans- gene Pflanzen werden jedoch in der Natur freigelassen, was unabsehbare Folgen für die Um- welt nach sich ziehen könnte. Andererseits birgt die neue Technologie auch Vorteile. Um ei- nen Überblick zu bekommen, sollen im Folgenden Züchtungsverfahren, Möglichkeiten und damit verbundene Vorteile und Risiken der Grünen Gentechnik dargestellt werden.

2.1 Verfahren

Die o.g. Transformation - also die genetische Veränderung einer Pflanze - kann auf mehreren verschiedenen Wegen erfolgen. Die zwei wichtigsten Verfahren sollen hier - ohne biologische Kenntnisse zu benötigen - beschrieben werden.[3]

Im direkten (biolistischen) Verfahren wird eine Partikelkanone benutzt: Mit DNA beschich- tete Gold- oder Wolframpartikel werden mit hohem Druck in die Pflanzenzellen eingeschos- sen. Die Partikel werden durch die Zellwände geschossen und im Zellinnern gebremst, wo sich die DNA vom Metall ablöst und so in dem neuen Zellkern freigesetzt wird. Die Methode ist trotz ihres Nachteils der Verletzung des Zellgewebes besonders bei den einkeimblättrigen Pflanzen Weizen und Mais erfolgreich.

Das indirekte Verfahren bedient sich einer Genfähre in Form des natürlich vorkommenden Bodenbakteriums agrobacterium tumefaciens. Durch die Infektion einer Pflanze mit dem Bakterium kann es Teile seines Erbmaterials in diese übertragen. Daher dient es in der Gen- technik als Transportmittel (sog. Vektor). Normalerweise bildet die infizierte Pflanze dann einen Tumor. Diese tumorbildenen Gene wurden dem Bakterium jedoch zuvor entfernt und durch die gewünschten Gene ersetzt. Dieses Verfahren funktioniert hauptsächlich bei zwei- keimblättrigen Pflanzen wie Kartoffeln, Tomaten oder Tabak (vgl. www.biosicherheit.de, 05.01.2008).

2.2 Möglichkeiten und Chancen

Da Pflanzen mit gewünschten Eigenschaften generiert werden können, scheinen die Möglich- keiten der Gentechnik grenzenlos: „Es könnten Pflanzen erfunden werden, die sich selbst ge- gen natürliche Feinde (Insekten, Viren, …) verteidigen, Pflanzen, die weniger Herbizide (Un- krautvernichtungsmittel) benötigen oder ‚bessere’ Eigenschaften (mehr Vitamin A, Reifever- zögerung, …) aufweisen“ (Zarzer 2006: 7). Besonders erfolgreich sind in den letzten Jahren transgene Pflanzen mit Herbizid- und Insektenresistenzen gezüchtet wurden.

Gründe für die Züchtung von herbizidresistenten Pflanzen (ht -Pflanzen) liegen in der Proble- matik des Wildkrautwuchses in der Landwirtschaft. Es müssen große Mengen an Herbiziden aufgebracht werden, um ‚ungewollte’ Pflanzen zu vernichten. Herbizide sind in selektive und totale Herbizide zu unterscheiden. Erstere sind nur für bestimmte Pflanzen, Letztere für alle Pflanzen giftig. Ein Beispiel für ein Totalherbizid ist Round up , welches von dem Chemie- konzern Monsanto vertrieben wird. Der Wirkstoff von Round up ist Glyphosat: Er wirkt nicht über die Wurzel, sondern über die grüne Blattmasse und hat die Vorteile, dass er weder für Menschen noch für Tiere toxisch ist und im Boden schnell abgebaut wird.[4] Herbizidresistente Kulturpflanzen werden mit dem Ziel angebaut, den Einsatz der Herbizide zu verringern. Wenn eine Pflanze gegen Round up resistent ist, dann kann der Landwirt das komplette Feld spritzen, alle Pflanzen - außer den resistenten Kulturpflanzen - werden vernichtet. Der Einsatz weiterer selektiver Herbizide ist dann nicht mehr nötig.

Eine weitere Anwendung ist die Züchtung insektenresistenter Pflanzen. Insekten können der Pflanze direkt Schaden zufügen, indem sie sie anfressen oder sie können die Pflanzen durch die Übertragung von Krankheitserregern indirekt schädigen. Transgene insektenresistente Pflanzen werden mit Hilfe natürlicher Toxine hergestellt, welche von dem Bakterium bacillus thuringiensis (bt) gebildet werden. Laut aktuellem Forschungsstand sind diese Toxine un- schädlich für Menschen und Tiere - sie werden sogar im Ökologischen Landbau verwendet. Die transgene (bt-) Pflanze bildet infolge der Transformation ihr eigenes bt -Toxin gegen ver- schiedene Insekten - z.B. dem Maiszünsler bei der Kulturpflanze Mais. Ziel ist auch hier die Verringerung des Einsatzes von Insektiziden (vgl. Kempken; Kempken 2006).

Dieser angeblich verringerte Einsatz von Pestiziden wäre ein wesentlicher Vorteil der (bisher hauptsächlich angebauten) herbizid- und insektenresistenten Pflanzen. Es gibt auch einige Studien, die diesen Effekt bestätigen. Eine Untersuchung des National Center for Food and Agricultural Policy der USA bestätigt nicht nur die Einsparungen der Pestizide, sondern auch die damit verbundenen erheblichen Zeit- und Geldersparnisse der Landwirte (vgl. Gianessi u.a. 2002). Es muss allerdings hinzugefügt werden, dass die Studie von Saatgutfirmen wie Monsanto mitfinanziert wurde. Gegenteilige Erkenntnisse gibt es dementsprechend auch, und zwar häufig von gentechnik-kritischen Akteuren. So hat der US-amerikanische Agrarwissen- schaftler und Gentechnik-Kritiker Charles Benbrook nachgewiesen, dass sich die Menge der eingesetzten Pestizide durch den Anbau von transgenen Pflanzen im Vergleich zu konventio- nellen Pflanzen nicht grundsätzlich verringert hat:

„Bt transgenic crops have reduced overall insecticide use, but HT crops have increased it by a far greater margin. Moreover, the performance of HT crops appears to be slipping. The average acre planted to gly- phosate-tolerant crops is requiring more and more help from other herbicides, a trend with serious envi- ronmental and economic implications“ (Benbrook 2004: 36).

Neben diesen zwei Resistenzformen lassen sich auch virus-, bakterien- und pilzresistente Pflanzen züchten, auf die hier jedoch nicht eingegangen werden soll, da die Anwendung die- ser Pflanzen noch nicht fortgeschritten ist (vgl. Kempken, Kempken 2006).

Ein weiteres wichtiges Forschungsfeld für transgene Pflanzen ist ihre Anpassung an standort- bedingte Umweltfaktoren. Demnach können Pflanzen gezüchtet werden, die resistent gegen Stressfaktoren wie „Hitze, Kälte und Trockenheit, hoher Salzgehalt, Mineralmangel, hohe Konzentration von Metallen, Einflüsse durch Umweltverschmutzung und UV-B-Strahlung“ (Kempken, Kempken 2006: 138) sind.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Inhaltsstoffe der Pflanzen, wozu Kohlenhydrate, Fett- säuren, Proteine, Aminosäuren, Vitamine, Mineralien und Spurenelemente gehören, zu ver- ändern. Nahrungsmittel könnten somit gesünder werden. Im Hinblick auf Entwicklungsländer wäre es eventuell möglich, die dortigen Hauptnahrungsmittel mit zusätzlichen Vitaminen an- zureichern, um gesundheitliche Defizite auszugleichen.[5] Die Verbesserung der Inhaltsstoffe von Pflanzen würde - im Gegensatz zu den resistenten transgenen Pflanzen - direkt den End-verbraucher betreffen.

Genetische Veränderungen, die ebenfalls den Konsumenten betreffen würden, wären Verän- derungen der Lagerungsfähigkeiten und damit verbunden längere geschmackliche Qualitäten. Dies wurde z.B. bei der Flavr Savr Tomate erreicht, die sich aber am Markt nicht durchsetzen konnte. Auch Veränderungen der Pflanzen im Hinblick auf die Reduktion von Allergie auslö- senden Stoffen sind möglich.

Doch mit diesen zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten ist die Liste noch nicht abgeschlos- sen. In den neuesten Forschungen werden transgene Pflanzen als Rohstofflieferanten getestet. Hierbei werden Pflanzen gezüchtet, die besonders viel Biomasse haben und dann zur Ener- giegewinnung genutzt werden können. Auch können die Bestandteile der Pflanzen als Grund- lagen für Klebstoffe, Papiere, Gelier- und Verdickungsmittel genutzt werden. Pflanzliche Öle und Fette könnten - mit dem Aufbrauchen der fossilen Rohstoffreserven - vermehrt auch in der industriellen Produktion eingesetzt werden. Ebenfalls ist die Herstellung von „Bioplastik“ möglich. Für die Umwelt interessant sind transgene Pflanzen, die Giftstoffe im Boden abbau- en können.

Als letzten wichtigen Bereich soll hier noch die medizinische und pharmazeutische Nutzung transgener Pflanzen genannt werden, die so modifiziert werden, dass sie medizinische Wirk- stoffe produzieren (vgl. Kempken, Kempken 2006). Diese Auflistung lässt bereits erahnen, dass es noch weitere Anwendungsmöglichkeiten gibt und auch in Zukunft noch mehr geben wird. Aus Platzgründen werden diese möglichen Eigenschaften transgener Pflanzen hier nur aufgeführt, um einen Einblick in dieses weite Feld der Gentechnik an Pflanzen zu geben. Für explizitere Erklärungen sei auf das hier zitierte Buch von Renate und Frank Kempken (2006) verwiesen.

2.3 Risiken

Bereits aus dem vorangegangenen Kapitel sollte hervorgegangen sein, dass die Grüne Gen- technik viele Vorteile mit sich bringen kann. Diesen stehen jedoch auch eine Reihe von nicht abschätzbaren Folgen - also Risiken - für die Umwelt gegenüber.

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Abb. 2: Insect Resistance Management Plan für den Anbau von GMO-Saatgut in den USA (Quelle: Kaltenberg Broschü- re 2007)

Bei bt- Pflanzen besteht die Gefahr, dass Insekten resistent gegen das von der transgenen Pflanze produzierte Toxin werden könnten. Um dies abzuwenden, sind die Farmer in den USA verpflichtet, einen Teil ihrer Flächen als gentech- nikfreies Refugium zu bewirtschaften - dem sog. Insect Resistance Mana- gement Plan (IRM) (s. Abb. 2). Die Insekten haben so die Möglichkeit, sich in dem konventionellen Saatgut auszubreiten. Die Gefahr, dass sonst ganze Insektenpopulationen gegen das bt- Toxin resistent werden, soll damit eingegrenzt werden (vgl. Minol 2006).

Ein weiteres Risiko der bt- Pflanzen besteht in der möglichen Toxizität für andere Tiere. Dies konnte bereits in einem Laborversuch für die für Mais nicht schädlichen Raupen des Mo- narchfalters nachgewiesen werden. Das bt- Toxin sollte eigentlich nur für die Larven des Maiszünslers giftig sein. In einem Laborversuch kam es aber auch zu Auswirkungen auf den Monarchfalter. Da es sich jedoch um einen Laborversuch handelte, wird von Befürwortern der Gentechnik argumentiert, dass sich dies im Freiland anders auswirken würde (vgl. Kemp- ken 2006).

Die bei Tieren beschriebene Resistenzbildung wird bei Pflanzen Auskreuzung genannt und bezeichnet die Übertragung von Genen, respektive Transgenen, auf andere Pflanzen in der Umgebung. Während der vertikale Gentransfer wie oben beschrieben der natürliche Aus- tausch von Genen auf sexuellem Weg ist (Kreuzung innerhalb einer Art durch Pollenflug), findet bei der Gentechnik wie o.g. der horizontale Gentransfer statt, der in der Natur nur in Ausnahmen, bzw. zufällig vorkommt. Für das Ökosystem besteht die Gefahr, dass sich die eingezüchteten Resistenzen mittels Pollenübertragung auf andere Nutzpflanzen oder Wild- kräuter ausbreiten. Nach Kempken und Kempken besteht jedoch nicht nur das Risiko, dass dies passieren könnte, sondern „man muss nach dem Stand der Wissenschaft davon ausgehen, dass eine solche Übertragung auch gelegentlich erfolgen wird“ (Kempken, Kempken 2006: 195). Ein unkontrolliertes Ausbreiten der Transgene wäre die Folge, was wiederum Verände- rungen in der Pestizidanwendung nach sich ziehen würde. Jedoch sollten hier Unterschiede gemacht werden, denn die Bestäubung erfolgt bei den Kulturpflanzen auf verschiedene Wei- se. Relevant sind nicht nur Größe, Gewicht, Form und somit die Flugfähigkeit der Pollen, sondern auch die Art der Bestäubung. Die Weitergabe von Transgenen auf andere Pflanzen der Umgebung ist dementsprechend bei selbstbestäubenden Pflanzen unwahrscheinlicher als bei Fremdbestäubern. Problematisch ist die Bestäubung mittels Bienen. Es besteht hier einer- seits das Risiko der Verbreitung der transgenen DNA auf andere Felder und Wiesen und an- dererseits könnte transgener Pollen in den Honig gelangen. Angesprochen werden muss in diesem Sinne die Koexistenz von ökologischer, konventioneller und GMO-nutzender Land- wirtschaft, die sehr heftig diskutiert wird. Im Ökologischen Landbau ist Gentechnikfreiheit ein Erfordernis. Fraglich ist, ob die Kontamination angrenzender Felder durch Abstände zwi- schen den Feldern verhindert werden kann.

Sollte sich die Gentechnik in der Landwirtschaft und somit bei der Herstellung von Nah- rungsmitteln durchsetzen, hätte dies eventuell auch negative Folgen für den Menschen. Ob- wohl in Deutschland transgene Nahrungsmittel bisher noch nicht direkt auf dem Teller der Verbraucher landen, ist dies in den USA bereits der Fall. Das kann einerseits durch den Ver- zehr von transgenen Pflanzen direkt geschehen (Maismehl, Weizenmehl, Rapsöl usw.) oder andererseits indirekt über tierische Produkte, wenn die Tiere mit GMO (z.B. Sojamehl) gefüt- tert wurden. Eine weitere Möglichkeit stellt Honig aus gentechnisch veränderten Pollen dar, was im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln nicht beeinflussbar ist, da die Bienen natürlich nicht zwischen GMO- und Nicht-GMO-Pflanzen unterscheiden können.[6] Ungewiss ist bisher,ob und welche Genprodukte für den Menschen toxisch sein können und eventuell Allergien und/oder Krankheiten auslösen können:

„Durch einfache Experimente kann man nur im begrenzten Maße untersuchen, ob die rekombinanten Proteine … beim Menschen Allergien auslösen… Es ist durchaus denkbar, dass eine transgene Pflanze, in die man ein fremdes Gen eingebracht hat, durch das Genprodukt des Transgens ein allergenes Potenti- al entwickelt“ (Kempken, Kempken 2006: 200).

Außerdem besteht das noch größere Risiko, dass das Einpflanzen fremder DNA in eine Pflan- ze zur Bildung toxischer Nebenprodukte führt (vgl. Kempken, Kempken 2006).

Trotz der genannten Risiken werden GMO bereits zu wissenschaftlichen und kommerziellen Zwecken angebaut. Im folgenden Teil wird dargestellt, wie weit der Anbau in den USA und in Deutschland bereits fortgeschritten ist.

2.4 Verbreitung

Bevor hier einige Zahlen genannt werden, muss der Unterschied zwischen Freisetzungen und dem Inverkehrbringen von GMO erklärt werden. Nach dem deutschen Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik (GenTG) von 1990 ist eine Freisetzung das Ausbringen - zu wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken - von GMO in die Umwelt. Mit dem Inver- kehrbringen ist „die Abgabe von Produkten, die gentechnisch verän- derte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen an Dritte“ (§ 3 Nr. 8 GenTG) gemeint. Dem Inver- kehrbringen geht dement-sprechend immer eine Freisetzung voraus.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Weltweiter Anbau von GMO im Jahr 2000 (Quelle: http://biotech.cas.psu.edu/articles/09_gmo_crops_us.htm, 05.01.2008)

Die ersten Freisetzungen transgener Pflanzen erfolgten 1986. Von Beginn an waren die USA führend bei Ge- nehmigungen für Freisetzungen transgener Pflanzen; die Gründe dafür werden zu erörtern sein. Während zwischen 1986 und 1992 in Deutsch land lediglich zwei Freisetzungen genehmigt wurden, waren dies in demselben Zeitraum in den USA bereits 316 (vgl. OECD 1993: 7-10). Bis 1996 dienten die Freisetzungen lediglich der Erforschung der neuen Technologie, dann erfolgte der erste kommerzielle Anbau gen- technisch veränderter Pflanzen, der mit Tabak in China, und Tomaten und Sojabohnen in den USA begann (vgl. http://www.isaaa.org/Resources/Publications/briefs/05/default.html, 05.01.2008). Seitdem ist der Anbau von GMO sowohl zu Forschungszwecken als auch für die kommerzielle Nutzung schnell angestiegen, sodass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 ei- ne 60fache Steigerung erreicht wurde. Dementsprechend wurde im Jahr 2006 weltweit bereits auf 102 Millionen Hektar transgenes Saatgut angebaut, was ca 5,4 Prozent der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht (vgl. Le Monde Diplomatique 2007; http://www.trans-gen.de/pdf/dokumente/ISAAA2006_PM180107.pdf, 05.01.2008). Die Zah- len variieren zwar in den verschiedenen Quellen, Einigkeit besteht aber darin, dass zwei Drit- tel aller weltweiten GMO in den USA angebaut werden (s. Abb. 3).

2.4.1 USA

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Anbau transgener Pflanzen in den USA 2001 (Mais, Soja und Baumwolle)

(Quelle: http://biotech.cas.psu.edu/articles/09_gmo_cro- ps_us.htm, 05.01.2008).

Die USA haben eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 380 Millionen Hektar (vgl. Schneider-Sliwa 2005). Von dieser Fläche wurden 2006 bereits 54,6 Millio- nen Hektar mit transgenen Pflanzen be- wirtschaftet, was ungefähr 14 Prozent der Fläche entspricht. Transgen sind in den USA hauptsächlich Sojabohnen und Mais, die im Mittleren Westen (corn belt) angebaut werden und auch Baumwolle, die im Süden und Südwesten (cotton belt) der USA angebaut wird (s. Abb. 4). Ge- genwärtig sind bereits ca. 90 Prozent der Sojabohnen, über 60 Prozent der Baum- wolle und knapp 40 Prozent des Mais’ transgen (vgl. http://www.ers.usda.gov/Data/BiotechCro ps, 05.01.2008). Neben diesen Haupt- pflanzen werden außerdem Raps, Zucchi- ni, Papayas und Luzerne aus transgenem Saatgut angebaut.

2.4.2 Deutschland

Laut den EU Richtlinien müssen Flächen mit GMO in Europa in einem Standortregister ein- getragen werden (vgl. http://194.95.226.237/stareg_web/index.do, 05.01.2008). In Deutsch- land ist dafür das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu- ständig.

Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland beträgt ca. 17 Millionen Hektar (vgl. http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/kontinent/europa/land.htm, 05.01.2008). Für das Jahr 2007 wurde neben vereinzelten Versuchsflächen mit Kartoffeln, Erbsen, Sojabohnen, Sommergerste, Sommerraps und Winterweizen hauptsächlich transgener bt -Mais auf ca. 2.700 Hektar an 174 Standorten angebaut. Im Vergleich zum konventionellen Maisanbau sind dies ca. 0,15 Prozent der gesamten mit Mais bestellten Fläche in Deutschland (vgl. http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_491980/DE/08 PresseInfothek/01 InfosFuerPresse/01 PI und HGI/GVO/HG auswertung stareg 2007.html, 05.01.2008). Der Großteil dieser Flächen verteilt sich auf die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt (s. Abb. 5).

Im Vergleich zu den USA, in denen bereits ca. 14 Prozent der landwirt-schaftlichen Nutzflä- che mit transgenem Saatgut be-stellt werden, sind dies in Deutschland bisher nur 0,15 Pro- zent, wobei die Zahlen für beide Länder steigend sind. Im nun folgenden Hauptteil der Arbeit sollen mögliche Ursachen für diesen markanten Unterschied im Anbau transgener Pflanzen zu landwirtschaftlichen Zwecken in den beiden Ländern untersucht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: bt -Mais-Anbau in Deutschland 2007 (Quelle:

http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_491980/DE/08 PresseInfothek/01-

InfosFuerPresse/01 PI und HGI/GVO/HG auswertung stareg 2 007. html, 05.01.2008)

III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik

Die Statistiken ergeben, dass in den USA im Vergleich zu Deutschland bereits das Hundertfa- che an GMO angebaut wird. Fraglich ist, woraus dieser Unterschied resultiert. Welche Ent- wicklungen haben dazu geführt, dass bereits 14 Prozent der US-amerikanischen landwirt- schaftlichen Nutzfläche mit transgenem Saatgut bestellt werden und warum ist dies in Deutschland nicht der Fall? Um diese Fragen beantworten zu können, muss das Verhalten der an dieser neuen Technologie beteiligten Akteure - der sogenannten stakeholder - in den zwei Staaten betrachtet werden.

Claire Marris zählt bei ihrem Vortrag im Rahmen einer Konferenz der Europäischen Kom- mission mit dem Thema „Riskowahrnehmung - Wissenschaft, Öffentliche Debatte und politi- sches Handeln“, die im Dezember 2003 in Brüssel stattfand, Biotech-Unternehmen, Ernäh- rungsindustrie, Regierungen, Mitglieder aus Expertenkomitees, Wissenschaftler, Bauernver- bände und Umwelt- und Verbraucherorganisationen zu den key stakeholder für die Grüne Gentechnik (vgl. Marris, Claire 2003). Eine ähnliche Aufzählung nehmen John T. Lang und William K. Hallman 2005 in ihrem Aufsatz „Who does the public trust? The case of Geneti- cally Modified Food in the United States“ vor, wobei sie die einzelnen Akteure zusätzlich in Gruppen einteilen: Zu den evaluators zählen sie dementsprechend Wissenschaftler, Universi- täten und Experten und im weiteren Sinne auch die Regierungen. Die Medien - die Marris nicht nennt - und Umwelt- und Verbraucherorganisationen werden nach Lang und Hallman zu den watchdogs gerechnet. Zur dritten Gruppe - den merchants - gehören Biotech- Unternehmen, die Ernährungsindustrie und Bauernverbände (vgl. Lang, Hallman 2005) (s. Tab. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Zuordnung der Akteure in Gruppen durch Lang und Hallman (eigene Darstellung nach Lang, Hallman 2005)

Im Rahmen der folgenden Unter- suchung soll die Gliederung der stakeholder nach Lang und Hall- man dazu dienen, mögliche Ursa- chen für die unterschiedliche Ent- wicklung und den aktuellen Stand der Grünen Gentechnik in der Pflanzenproduktion in den USA und in Deutschland zu analysieren.

Dazu soll noch eine vierte Gruppe, die bisher noch nicht direkt genannt wurde, hinzugefügt werden: die Verbraucher. Zwar nennen Lang und Hallman Verbraucherorganisationen als sog. watchdogs, sie meinen jedoch die organisierten Verbände, die als Contra-Organisationen auftreten. Die Verbraucher als Individuen werden damit nicht umfasst. Hier spielen Werte und Einstellungen eine große Rolle. Diese können natürlich nicht individuell verglichen wer- den. Es soll daher auf kulturelle Aspekte und die Mentalität deutscher und US-amerikanischer Konsumenten eingegangen werden. Das Verhalten der Verbraucher wird an letzter Stelle dar- gestellt, da dies abhängig vom Verhalten der anderen stakeholder ist: „Assessing the public perceptions of all the related institutions … is fundamental. Because they can be said to play key roles in the public understanding and perception of this new technology“ (Lang, Hallman 2005: 1243).

Die Schwierigkeit dieser Untersuchungen besteht darin, dass die Akteure interdependent sind, sich also gegenseitig bedingen und beeinflussen: „The relationship between watchdogs, mer- chants, and evaluators is complex…these groups are not always seen as distinct and opposing social actors, but as part of a larger social system“ (Lang, Hallmann 2005: 1250). Des Weite- ren musste eine Auswahl bezüglich der Akteure getroffen werden. So werden zwar alle ge- nannten Akteure im Rahmen der Arbeit angesprochen, jedoch wurde aus jeder Gruppe ein Akteur schwerpunktmäßig untersucht. Die Auswahl war dabei abhängig vom Forschungs- stand und der Verfügbarkeit der Literatur und musste getroffen werden, um den zeitlichen Anforderungen der Arbeit entsprechen zu können.

1. evaluators: Objektiv und unabhängig

Lang und Hallman zählen Wissenschaftler, Universitäten und Experten zu den maßgeblichen evaluators, denn „the public often calls on these … to evaluate GM food“ (Lang, Hallman 2005: 1248). Nur im weiten Sinne werden von Ihnen auch die Regierungen zu dieser Gruppe gerechnet: „the federal government is seen as closest to being an evaluator“ (Lang, Hallman 2005: 1241). Die Zuteilung dieser Akteure zu dieser Gruppe macht aus dem Grund Sinn, da die Wissenschaftler sowohl an den Gesetzgebungsprozessen beteiligt, als auch von der Um- setzung der Gesetze betroffen waren. Eine klare Trennung zwischen Wissenschaft und Politik ist somit schwer möglich, außerdem sollten sowohl Wissenschaftler als auch Politiker objek- tiv und unabhängig evaluierend sein.

Im Vordergrund des Kapitels wird hier jedoch weniger der Einfluss der Wissenschaft, als der Einfluss der Politik auf die Entwicklung der Grünen Gentechnik stehen. Diese Schwerpunkt- setzung erfolgt, da rechtliche Vorgaben stark dazu beitragen, wie eine neue Technologie ein- geführt wird: „Dem Staat obliegt es, durch Rechtssetzung, Verwaltung und Rechtsprechung geeignete Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass bei der Anwendung neuartiger Tech- nologien die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist“ (Pohlmann 1990: 29). Wegen der Re- levanz des Staates in Bezug auf die Regulierung wird daher hierauf der Schwerpunkt gelegt und die erste Hypothese „Die Grüne Gentechnik bei Pflanzen ist in Deutschland strenger reg- lementiert als in den USA“ untersucht. Verbindungen zu den anderen Akteuren dieser Gruppe entstehen aber per se, wie im Folgenden zu sehen sein wird.

1.1 Die Regulierung der Grünen Gentechnik durch Gesetze

1.1.1 Regulierung mittels unverbindlicher Richtlinen

Die Regulierung der Gentechnik beginnt in den USA mit dem bereits erwähnten temporären Moratorium nach der Konferenz von Asilomar, bei der sich die Wissenschaftler selbst mittels strenger Schutzmaßnahmen (sog. containment) in ihrer Forschung begrenzten.

„The new techniques … place us in an area of biology with many unknowns … It … has compelled us to conclude that it would be wise to exercise considerable caution in performing this research. Nevertheless, the participants at the Conference agreed that most of the work on construction of recombinant DNA molecules should proceed provided that appropriate safeguards, principally biological and physical barri- ers adequate to contain the newly created organisms, are employed“ (Gottweis 1998: 88).

Nach dieser Konferenz sahen auch die staatlichen Behörden die Notwendigkeit, Regulier- ungen einzuführen: „experts may exercise government but they are also objects of govern- ment“ (Gottweis 1998: 90). 1976 wurden durch das National Institute of Health (NIH) die „Guidelines for Research Involving Recombinant DNA Molecules“ veröffentlicht, die eine detaillierte Umsetzung der von den Wissenschaftlern auf der Konferenz von Asilomar erar- beiteten Ergebnisse in regulative Instrumente darstellen. Inhalt der Richtlinien ist der Schutz von Mensch und Umwelt durch eine Kombination von physikalischen und biologischen Si- cherheitsvorkehrungen. Erstere beschreiben die Anforderungen an die Arbeitsräume und die Apparaturen und Letztere sollen eine ungewollte Ausbreitung der Laborarbeiten in die Natur verhindern. Risiken und Nutzen der neuen Technologie sind nach den Richtlinien gegenein- ander abzuwägen, wobei anfänglich noch die Beherrschung der Risiken im Vordergrund stand:

„Our estimates of the possible dangers that may ensue if that containment fails are of such a magnitude that we consider it the wisest policy to at least defer experiments on these recombinant DNAs until there is more information to accurately assess that danger and to allow the construction of more effective bio- logical barriers“ (Guidelines for Research Involving Recombinant DNA Molecules 1976: 17-18).

Durch das NIH war das Regulierungssystem zwar mit dem Staatsapparat verbunden, aber letztlich sind diese Richtlinien von den Wissenschaftlern selbst basierend auf den Ergebnissen der Konferenz von Asilomar erarbeitet wurden, wodurch diese ihre eigenen Interessen durch- setzten: „The experts on recombinant DNA research had successfully translated their own in- terests into those of the National Institutes of Health“ (Gottweis 1998: 105). Trotz aller Regu- lierung kann daher hier eher von einer Unterstützung der Forschung gesprochen werden, wo- für laut Mahro auch spricht, dass das NIH nicht nur dafür zuständig war, die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren, sondern es war gleichzeitig auch der Hauptförderer der Gentech- nik (vgl. Mahro 1988). Diese Tatsachen führt Gottweis als Gründe dafür an, dass die anfäng- liche Regulierung der Gentechnik in den USA „the introduction to a story about research sup- port and deregulation“ war (Gottweis 1998: 105).

Ein weiteres Defizit der NIH-Richtlinien bestand darin, dass es sich nicht um gesetzliche Vor- gaben, sondern um Empfehlungen zum Umgang mit der Forschung für lediglich staatliche Forschungsvorhaben handelte. Trotz dieses Mankos haben aber nach Pohlmann „nahezu alle amerikanischen Hochschulen .. die Richtlinien für die Forschung übernommen [und, S.W.] die Industrie hat sich ihnen ebenfalls im Wege der freiwilligen Selbstbindung unterworfen“ (Pohlmann 1990: 37). Da sich jedoch die privatwirtschaftliche Genforschung den NIH- Richtlinien nicht beugen musste, formierten sich in den USA bald Stimmen für eine demokra- tische, gesetzliche und allgemein gültige Regulierung der neuen Technologie (vgl. Mahro 1988).

In Deutschland war in den ersten Jahren das Bundesministerium für Forschung und Techno- logie (BMFT) und die für die Biotechnologie 1978 gegründete Zentrale Kommission für Bio- logische Sicherheit (ZKBS) für die Regulierung zuständig. Beide bestanden ebenso wie die US-amerikanischen Äquivalente hauptsächlich aus Wissenschaftlern, die wenig Interesse dar- an hatten, die Risiken der Gentechnologie mit Laien zu diskutieren. Wie auch in den USA hatte dementsprechend auch in Deutschland eine Institution die Regulierung der Technologie inne, die eigentlich die Forschung unterstützen sollte (vgl. Gottweis 1998). Entsprechend zu den NIH-Richtlinien der USA wurden im Februar 1978 die „Richtlinien zum Schutz vor Ge- fahren durch in vitro neukombinierte Nukleinsäuren“ erlassen. Inhalt dieser Richtlinien war ebenfalls der Schutz von Mensch und Umwelt durch eine Kombination von physikalischen und biologischen Sicherheitsvorkehrungen. Obwohl die Richtlinien sowohl die Unterstützung der Forschung als auch die Regulierung der Risiken vorsahen, trat laut Gottweis in Deutsch- land die Förderung der Forschung in den Vordergrund. So waren Freilassungen in die Natur zwar verboten, durften gemäß der Richtlinien in Ausnahmen aber zugelassen werden (vgl. Bundesminister für Forschung und Technologie 1986: Nr. 19/2). Im Vergleich zu den NIH- Richtlinien nennt Gottweis die deutschen Richtlinien als weniger skeptisch und eher optimis- tisch, welches die ‚deutschen’ Gründe dafür sind, dass er die Regulierung auch in Deutsch- land als „the introduction to a story about research support and deregulation“ (Gottweis 1998: 132) beschreibt.

Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen den deutschen und den US-amerikanischen Richtlinien bestand darin, dass sie nur für staatlich geförderte Institutionen galten, die mit rekombinierba- rer DNA forschten. Von allen anderen Forschungseinrichtungen wurde eine freiwillige Befol- gung erhofft (vgl. Gottweis 1998). Gemäß des Berichts der Enquête Kommission von 1987 gab die deutsche Industrie auch ihre Zusage zur Anerkennung der Richtlinien (vgl. Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit Bonn 1987). Dies bestätigt ebenfalls Witte in seinen Ausführungen, der als Gründe für das Wohlverhalten der Wirtschaft deren Erwartung an das Ausbleiben einer gesetzlichen Regelung nennt (vgl. Witte 1989). Mahro kritisiert allerdings genau die Tatsache, dass es sich eben nur um Richtlinien, nicht aber um eine rechtlich ver- bindliche Regelung handelte, was wiederum bedeutete, dass Freisetzungen nicht explizit ver- boten waren (vgl. Mahro 1988). Entgegengesetzt dazu weist Pohlmann darauf hin, dass die Gentechnikforschung größtenteils bereits in bestehenden Gesetzen geregelt war: Der Bau von gentechnischen Anlagen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Abwässer aus gentechni- schen Anlagen im Wasserhaushaltsgesetz, Abfälle aus solchen Anlagen im Abfallgesetz und das Ansiedeln fremder Lebewesen - was eine Freisetzung von gentechnisch veränderter Pflan- zen entspricht - im Naturschutzrecht.[7] Dementsprechend hätte die Freisetzung von GMO durchaus einiger Genehmigungen bedurft (vgl. Pohlmann 1990: 78), wenn es in diesen Jahren bereits Freisetzungen in Deutschland gegeben hätte.

Zusammenfassend zu den ersten Jahren der gentechnischen Forschung kann gesagt werden, dass sie - sowohl in den USA als auch in Deutschland - hauptsächlich auf nicht verbindlichen Richtlinien beruhte, die von den betroffenen Wissenschaftlern selbst erarbeitet wurden. Diese Unverbindlichkeit hatte den Vorteil, dass „eine jederzeitige Anpassung an den Stand der Gen- technik und der Sicherheitstechnik“ (Mahro 1988: 279) ermöglicht wurde. So kam es daher auch im Laufe der Zeit zu Lockerungen der Richtlinien und im Rahmen der Risiko-Nutzen- Abwägung zu einer Verlagerung zugunsten des Nutzens. Während dies in den USA soweit führte, dass Freisetzungen ab 1982 erlaubt wurden, blieben diese in Deutschland weiterhin verboten - bzw. waren nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich (vgl. Mahro 1988).

In den Anfangsjahren war die Forschung der Gentechnik in den USA und in Deutschland mit ähnlichen Auflagen verbunden, da die deutschen Richtlinien auf den US-amerikanischen auf- bauten. Wie dargestellt, wird dieses Regulierungssystem von Gottweis für beide Länder - aus verschiedenen Gründen zwar - als eher forschungsfördernd denn als risikovermeidend be- schrieben. Der Grund für eine intensivere Entwicklung der Gentechnik in den USA kann also kaum in den ersten Jahren der Forschung liegen. Womöglich ergaben sich jedoch Unterschie- de in den entstehenden rechtsverbindlichen Gesetzen der 1980er und 1990er Jahre.

1.1.2 Entstehung von Gesetzen

a) Das deutsche „Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik“

Da das BMFT die Problematik der Gentechnik allein mit den Richtlinien und den Regulie- rungen durch einige andere deutsche Gesetze als noch nicht abschließend geregelt ansah, wurde die Schaffung eines Rahmengesetzes diskutiert. Es kamen zwei Entwürfe zustande, die jedoch von den Wissenschaftlern der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Planck- Ge-sellschaft und anderen Wirtschafts- und Forschungseinrichtungen kritisiert wurden. Zu den Kritikern gehörten u.a. auch die der Gentechnik gegenüber positiv eingestellten Lobby - Organisationen der Verband Chemischer Industrie (VCI) und die Arbeitsgemeinschaft Bio- technologie (AGBioT). Sie betonten den mangelnden Regelungsbedarf und die noch immer unsichere Gefahrenlage (vgl. Gottweis 1998). Der Einfluss u.a. dieser Organisationen führte schließlich dazu, dass die Bundesregierung den Erlass eines Gentechnik-Gesetzes bis 1990 zurückstellte (vgl. Pohlmann 1990).

In der Zwischenzeit wurden die Richtlinien viermal revidiert und weiterhin angewendet. 1984 setzte der Bundestag eine Enquête-Kommission für die Gentechnik ein. Diese empfiehlt in ihrem 1987 erschienenen Bericht die Einrichtung von rechtsverbindlichen Sicherheitsbestim- mungen (vgl. Deutscher Bundestag 1987). Die Industrie änderte schließlich ihre Haltung auch, als - aufgrund mangelnder gesetzlicher Basis - der Bau eines Insulin-Werks der Firma Hoechst durch das Engagement einer Bürgergruppe zum Stopp gebracht wurde.[8] Daraufhin drängte sie ebenfalls auf gesetzlich verbindliche Regelungen (vgl. Seifert 2002). Es entstand erneut eine Diskussion um die Ausgestaltung eines Gentechnikgesetzes, wobei letztendlich der Schaffung eines eigenen umfassenden Gesetzes im Gegensatz zur Angliederung von Re- geln an bereits bestehende Normen Vorrang gegeben wurde, um eine Zersplitterung zu ver- meiden (vgl. Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1989).

In dem „Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik“ (GenTG), was am 01.07.1990 in Kraft trat, sollten die Positionen aller beteiligten Gruppen - sowohl der Befürworter als auch der Kritiker der Gentechnik - berücksichtigt werden. Denn problematisch bei der staatlichen Regulierung neuer Technologien ist der Zwiespalt, in dem sich der Staat befindet: Einerseits ist er für den Schutz der Bürger vor Gefahren aus den neuen Technologien zuständig, ande- rerseits ebenso verpflichtet, den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt zu för- dern. Diese beiden Gesichtspunkte sind dementsprechend als Gesetzeszweck auch im § 1 GenTG niedergelegt, wobei der primäre Zweck des Gesetzes der Schutz von Mensch und Umwelt ist:

„Zweck dieses Gesetzes ist

1. Leben und Gesundheit von Menschen, Tiere, Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungs- gefüge und Sachgüter vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen und
2. den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaft- lichen und technischen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen“ (GenTG vom 20.06.1990, § 1).

Im Vergleich zu den bis dato geltenden Richtlinien stellt das GenTG eine umfassende Regu- lierung dar: Sowohl Herstellung, Gebrauch, Lagerung und Beseitigung von GMO, als auch deren Freisetzung in die Umwelt werden in einem Gesetz geregelt.

Der Ansatz des deutschen GenTG leitet sich aus der Regulierung der Gentechnik in der Euro- päischen Union (EU) ab. Hier sind zwei Richtlinien relevant, die am 23. April 1990 in Kraft getreten sind: Dies ist zum einen die Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG, die die absichtliche Freisetzung von GMO in die Umwelt regelt und zum anderen die Systemrichtlinie 90/219/EWG, mit der die Anwendung von GMO in geschlossenen Systemen geregelt wird. Da dies Richtlinien sind, ist Deutschland als Mitgliedsstaat gemäß Art. 249 Abs. 3 EG ver- pflichtet, diese umzusetzen:

„Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe dieses Vertrags erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam, der Rat und die Kommission Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, sprechen Empfehlungen aus oder geben Stellungnahmen ab…Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den inner- staatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel“ (Art. 249 Abs. 3 EG).

Obwohl der EG Vertrag „die Wahl der Form und der Mittel“ (Art. 249 Abs. 3 EG) für die Umsetzung der EG Richtlinien offen lässt, hat Deutschland sein GenTG der europäischen Gentechnik-Regelung angepasst und den horizontalen und prozessbezogenen Ansatz der EU übernommen, wobei jedoch ein Unterschied darin besteht, dass die deutsche Gesetzgebung die zwei o.g. EG-Richtlinien in einem einheitlichen Gesetz reguliert.

Grundlage für den horizontalen Ansatz ist ein Risikoverständnis, wonach „die gentechnische Veränderung von Organismen als solche“ (Steines 2002: 17) als Risiko der Gentechnik ver- standen wird. Es wird also der Prozess betrachtet, unabhängig davon, ob das daraus resultie- rende Produkt noch GMO enthält oder nicht. Da es sich um vermutete Risiken und nicht um bestätigte Gefahren während des Herstellungsprozesses handelt, wird dieses Prinzip auch das Vorsorgeprinzip - oder im Englischen precautionary principle - genannt. Grundlage der Re- gulierung ist die „bloße Risikovermutung“ (Hampel 2006: 91, Fn.1). In der Umsetzung zeich- net sich dies vor allem dadurch aus, dass wegen des einheitlichen Risikoverständnisses ein einziges Gentechnikgesetz angewendet wird (vgl. Steines 2002).

Das Verfahren für Freisetzungen und Inverkehrbringen von GMO nach dem Gentechnikge- setz ist einheitlich und verläuft folgendermaßen: Die nach dem Stand der Wissenschaft be- kannten Risiken müssen ermittelt und bewertet werden, um eine Genehmigung durch die zu- ständige Behörde - ehemals durch das Bundesgesundheitsamt und gegenwärtig durch das Ro- bert-Koch-Institut - zu erhalten. Neben der obligatorischen Einschaltung der ZKBS, die dem BVL untersteht, bedarf die Genehmigung einer Freisetzung außerdem der Beteiligung der Öf- fentlichkeit durch eine - in den ersten Jahren noch mündliche - Anhörung (vgl. § 18 Abs. 2,3 GenTG). Dies dient sowohl der Informationsbeschaffung für die Behörde, als auch dem Grundrechtsschutz des Bürgers durch eine Transparentmachung des Verfahrens. Allerdings können die Einwendungen der Öffentlichkeit lediglich formeller oder materiellrechtlicher Art sein, ethische Bedenken können nicht angeführt werden. Ziel des horizontalen Ansatzes mit seinen obligatorischen Anhörungen der ZKBS und der Öffentlichkeit ist die möglichst aus- führliche Wissensgenerierung, da dieser Ansatz nicht davon ausgeht, dass bereits eine umfas- sende Risikokenntnis vorhanden ist.

b) Der „Coordinated Framework“ in den USA

Demgegenüber steht die US-amerikanische Regulierungsvariante des vertikalen Verfahrens, bei welcher die Bestimmungen je nach Anwendungsfeld in bereits bestehende Gesetze integ- riert werden. Bei diesem auch wissenschaftlichen Ansatz genannt, wird davon ausgegangen, dass ein gentechnikspezifisches Risiko - also ein bei allen Methoden und Produkten glei- chermaßen bestehendes Risiko - nicht existiert (vgl. Steines 2002).

„This approach was consistent with the views of many scientists in research and industry that the risks of biotechnology were not in any sense special and unique, and that biotechnology products - pesticides, drugs, foods and food additives - should not be treated any differently from similar products created by traditional biological or chemical processes“ (Jasanoff 1995: 315).

Bereits Ende der 1970er Jahre wurden die NIH-Richtlinien in den USA schrittweise gelo- ckert. Wegen der gewonnenen Erkenntnisse und der ausbleibenden Gefahren fand nach Si- batani ein Paradigmenwechsel in der Wissenschaft statt. Dies hatte eine Verlagerung der Beweislast zur Folge: „Von Denjenigen, die diese Technologie für sicher hielten, auf die, die sie als gefährlich ansahen“ (Sibatani 1986: 47). Die Lockerung der Richtlinien führte schließlich sogar dazu, dass das Freilassungsverbot für GMO in den USA durch einen Ge- nehmigungsvorbehalt ersetzt wurde. Als Anfang der 1980er Jahre private Unternehmungen die ersten Freisetzungen transgener Pflanzen planten, erreichten die NIH-Richtlinien ihre endgültige Kompetenz-Grenze (vgl. Mahro 1988; Mahro 1987). Daraufhin wurde 1984 ein Komitee zusammengestellt, welches die Regulierung der Gentechnik im Hinblick auf zu- künftige Entwicklungen prüfen sollte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Regulierungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen nach dem Coordinated Framework in den USA

(Quelle: Schütte u. a. Bd. 1 1998, S. 8)

Wichtig anzumerken ist hierbei, dass es der Reagan-Regierung hauptsächlich darum ging, die Rolle der USA in der Gentechnikforschung auszubauen. Obwohl aus diesem Grund einige Wissenschaftler keine gesetzlich verbindlichen Regelungen für die Gentechnik und schon gar kein eigenes Gentechnikgesetz befürworteten, sollte dennoch eine staatliche Regulierung e- tabliert werden, auch um investierenden Unternehmen eine sichernde gesetzliche Basis zu ge- ben.

[...]


[1] In der Arbeit wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung bei Substantiven, die Personen und Personengruppen umschreiben, nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint.

[2] Ein Moratorium ist die Übereinstimmung, eine Sache vorerst aufzuschieben.

[3] Für detailreiche, technische Erklärungen der biochemischen Vorgänge sei auf das Buch „Gentechnik bei Pflan- zen“ von Kempken und Kempken hingewiesen (vgl. Kempken, Kempken 2006).

[4] Allerdings muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass von dem amerikanischen Biologen Rick A. Relyea er- forscht wurde, dass Round up eine toxische Wirkung auf Amphibien hat (vgl. Relyea 2005).

[5] Ein bekanntes und kontrovers diskutiertes Beispiel ist der sog. Golden Rice, der mit Vitamin A angereichert wurde, um gesundheitlichen Folgeerscheinungen des Vitaminmangels in asiatischen Entwicklungsländern ab- zuhelfen (vgl. http://www.goldenrice.org/ und kritische Stellungnahmen unter http://www.greenpeace.de/themen/gentechnik/welternaehrung/, 05.01.2008).

[6] Hier erwähnt werden sollte das bisher ungeklärte Sterben ganzer Bienenpopulationen (vor allem in den USA), wofür neben den Monokulturen auch GMO verantwortlich gemacht werden (vgl. http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/565.doku.html, 05.01.2008).

[7] Auf eine explizite Darstellung dieser Gesetze soll hier verzichtet werden, es wird auf die Darstellung von Pohlmann verwiesen (vgl. Pohlmann 1990).

[8] Obwohl es sich bei diesem Insulin-Werk um eine Anwendung im Bereich der Roten Biotechnologie handelt, soll es hier genannt werden, da dies ein verändertes Denken bei den Industrien hervor rief.

Fin de l'extrait de 100 pages

Résumé des informations

Titre
Grüne Gentechnik in der Pflanzenproduktion - Verhalten deutscher und US-amerikanischer stakeholder im Vergleich
Université
University of Passau  (Philosophische Fakultät - Regionale Geographie)
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
100
N° de catalogue
V117825
ISBN (ebook)
9783640209040
ISBN (Livre)
9783640209668
Taille d'un fichier
3475 KB
Langue
allemand
Mots clés
Grüne, Gentechnik, Pflanzenproduktion, Verhalten, US-amerikanischer, Vergleich, Grüne Gentechnik, gentechnisch, Lobby, gmo, gvo, Landwirtschaft, Monsanto, USA, Deutschland, Genmais, transgen, Gentechnikgesetz
Citation du texte
Susan Waldow (Auteur), 2008, Grüne Gentechnik in der Pflanzenproduktion - Verhalten deutscher und US-amerikanischer stakeholder im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117825

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