Das Recht auf Versammlungsfreiheit kann neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung als einer
der elementarsten Grundpfeiler der freiheitlichen Demokratie angesehen werden. Beschränkungen
und gar Verbote dieses Grundrechtes bedürfen gewichtiger Gründe. Die vorliegende Arbeit soll den
Beschränkungen und Verboten von Versammlungen nachspüren.
Zunächst wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG in seinen Grundelementen
wie der Charakterisierung von Versammlungen als kollektives Handeln, Friedlichkeit und
Waffenlosigkeit skizziert werden, bevor auf die Beschränkungen eingegangen wird. Hier wird
zunächst das Versammlungsgesetz betrachtet, welche die Unterscheidung in Versammlungen unter
freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen trifft. Desweiteren wird auf das
Uniform- und Vermummungsverbot sowie weitere Auflagen durch zuständige Behörden,
insbesondere das Verwenden von Fahnen und Symbolen, eingegangen. Unter 4.) werden
Einschränkungen durch § 130 IV StGB erörtert, genauer gesagt die Schutzgüter öffentlicher Friede
und Menschenwürde sowie die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Weiter werden dann das neue bayerische
sowie das sächsische Versammlungsgesetz in ihren Grundzügen betrachtet, bevor einige
Schlussbemerkungen ein kurzes Fazit ziehen sollen.
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
a) Versammlung als „kollektives Handeln“
b) Friedlichkeit
c) Waffenlosigkeit
3) Beschränkungen durch das Versammlungsgesetz
a) Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel
b) Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
c) Uniformverbot
d) Vermummungsverbot
e) Auflagen durch zuständige Behörden
f) Exkurs: Verbote von Symbolen, Fahnen etc.
4) Beschränkungen durch § 130 IV StGB
a) Schutzgut öffentlicher Frieden
b) Schutzgut Menschenwürde
c) Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der NS-Herrschaft
5) Das Bayerische Versammlungsgesetz
a) Problemstellung
b) Verschärfungen im Versammlungsrecht
6) Das Sächsische Versammlungsgesetz
7) Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Beschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt, ob sich durch verschärfte Regelungen in § 130 IV StGB sowie in neuen Versammlungsgesetzen ein spezifisches "Sonderrecht gegen Rechts" etabliert hat.
- Grundelemente der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
- Einschränkungen durch das allgemeine Versammlungsgesetz
- Die Schutzgüter des § 130 IV StGB: Öffentlicher Frieden und Menschenwürde
- Die spezifische Verschärfung der Versammlungsgesetze in Bayern und Sachsen
- Kritische Analyse des staatlichen Umgangs mit rechtsextremistischen Versammlungen
Auszug aus dem Buch
a) Versammlung als „kollektives Handeln“
Die Versammlungsfreiheit ist als mehr anzusehen als „ein bloßer Annex der Handlungsfreiheiten des einzelnen“. Kollektives Handeln durch Versammlungen wirkt in zweifacher Weise: zum Einen wirkt es durch sein erhöhtes Aufmerksamkeitspotenzial am Ort der Veranstaltung selbst sowie durch verstärkte Medienpräsenz, zum anderen entstehen bei den Versammlungsteilnehmern Gemeinschaftserlebnisse, welche Einstellungen und Handlungen bestärken bzw. verändern können. „Kollektives Handeln ist mehr und anderes als die Fortsetzung individuellen Handelns mit anderen“ (sic!), weshalb es besonderen Schutzes und besonderer Regelungen bedarf.
Als Versammlung bezeichnet man „das Zusammenkommen mehrerer Menschen zu gemeinsamer Zweckverfolgung, genauer gesagt: zu gemeinsamem Handeln“ (sic!). Dabei kann eine Versammlung bereits aus zwei Personen bestehen. „Ein-Mann-Versammlungen“ hingegen gelten nicht als kollektives Handeln sondern fallen unter das jeweilige individuelle Grundrecht. Ein weiterer Aspekt ist die Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, der die Versammlung „von der bloß physischen Präsenz einer Vielzahl von Menschen (Neugierige an einem Informationsstand (…) u.a.) abgrenzen“ soll. Es dürfen dabei „weder an die Konkretisierung des Zwecks noch an die Gemeinsamkeit des Zwecks hohe Anforderungen gestellt werden“.
Zusammenfassung der Kapitel
1) Einleitung: Einführung in das Thema der Versammlungsfreiheit und Darstellung der Zielsetzung, die staatlichen Beschränkungen und Verbotsmöglichkeiten näher zu untersuchen.
2) Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG: Skizzierung der Grundelemente der Versammlungsfreiheit, insbesondere der Definition als kollektives Handeln, Friedlichkeit und Waffenlosigkeit.
3) Beschränkungen durch das Versammlungsgesetz: Erörterung der gesetzlichen Einschränkungen für Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, inklusive Uniform- und Vermummungsverboten sowie behördlicher Auflagen.
4) Beschränkungen durch § 130 IV StGB: Analyse der Strafnorm zum Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde im Kontext nationalsozialistischer Ideologie.
5) Das Bayerische Versammlungsgesetz: Darstellung der Intention und der spezifischen Verschärfungen des bayerischen Gesetzgebers im Umgang mit rechtsextremistischen Versammlungen.
6) Das Sächsische Versammlungsgesetz: Untersuchung der parallelen Entwicklungen in Sachsen hinsichtlich der Erschwerung von Demonstrationen an geschichtsträchtigen Orten oder Tagen.
7) Schlussbemerkungen: Fazit zur Ausgangsfrage, inwieweit ein "Sonderrecht gegen Rechts" vorliegt und Bewertung der demokratischen Implikationen.
Schlüsselwörter
Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG, Versammlungsgesetz, § 130 IV StGB, Sonderrecht gegen Rechts, Kollektives Handeln, Friedlichkeit, Waffenlosigkeit, Rechtsextremismus, Menschenwürde, Öffentlicher Frieden, Bayerisches Versammlungsgesetz, Sächsisches Versammlungsgesetz, NS-Herrschaft, Versammlungsverbot
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit in Deutschland und fokussiert dabei kritisch auf die Verschärfungen, die sich gegen rechtsextremistische Versammlungen richten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Versammlungsfreiheit, das allgemeine Versammlungsgesetz, der § 130 IV StGB sowie die spezifischen, verschärften Landesgesetze in Bayern und Sachsen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist die Untersuchung der Frage, ob sich durch die genannten Gesetzesänderungen ein spezifisches "Sonderrecht gegen Rechts" im deutschen Rechtsraum manifestiert hat.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesgrundlagen, der Auslegung des Art. 8 GG sowie einer Auswertung von Gesetzesentwürfen und juristischer Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Versammlungsfreiheit, die Erläuterung der Beschränkungen durch das Versammlungsgesetz, die Erörterung des § 130 IV StGB und eine detaillierte Betrachtung der neuen Versammlungsgesetze in Bayern und Sachsen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Versammlungsfreiheit, Sonderrecht gegen Rechts, Rechtsextremismus, öffentlicher Frieden und Verfassungsrecht geprägt.
Was ist der Kernpunkt der Kritik an den neuen Landesgesetzen?
Der Autor kritisiert unter anderem, dass Verbote zunehmend von der politischen Gesinnung abhängig gemacht werden könnten und eine Besserstellung bestimmter Opfergruppen gegenüber anderen Opfern totalitärer Regime als widersprüchlich zu universalen Menschenrechten empfunden wird.
Warum spielt die Unterscheidung von Symbolen eine so große Rolle im Text?
Die Arbeit verdeutlicht am Beispiel von Symbolen wie Runen oder der schwarz-weiß-roten Fahne, dass Verbote oft Symbole treffen, die historische Vorläufer haben, was zu einer problematischen pauschalen Kriminalisierung von Inhalten führen kann.
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- Christian Spernbauer (Autor), 2008, Sonderrecht gegen "Rechts"?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117835