Die Internationalität des Mediums Internets stellt Gesellschaften in Bezug auf den
Jugendschutz vor neue Herausforderungen. Eine nationale Gesetzgebung ist nicht
umfassend geeignet, Jugendschutz in einem Medium zu gewährleisten und
durchzusetzen, dessen Strukturen nicht ausschließlich national organisiert sind. Wenn
die tatsächliche Herkunft von Internetinhalten nur schwerlich zu bestimmen und wenn,
eindeutig internationaler Herkunft zuzuordnen ist, stößt eine wirkungsvolle Regulierung
durch die nationale Gesetzgebung an ihre Grenzen.
Wie kann jedoch Jugendschutz in einem Medium gewährleistet werden, wenn Gesetze
nicht mehr die Spielregeln vorgeben, bzw. Verstöße gegen Inhalte des Internets wegen
des grenzüberschreitenden Charakters nur unzulänglich kontrolliert, begrenzt und
verfolgt werden können, weil sich der Täter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
befindet? Wie können nationale Gesetze einerseits ihre Wirkung entfalten und
angewendet, und andererseits die Abwehrrechte gegen den Staat, auf die jeder Bürger
einen Anspruch hat, gewahrt werden?
Ist mit dem Internet möglicherweise ein sozialer Raum entstanden, dessen juristische
Regulierung durchgängig unmöglich geworden ist? Oder sind für diesen sozialen Raum
nur andere als die bisherigen Konzepte zur Gefahrenabwehr erforderlich, um das Ziel
“Jugendschutz“ trotzdem zu erreichen? Werden an die beteiligten Akteure neue
Anforderungen gestellt werden (müssen)?
Die zunehmende Nutzung des Internets führt zu großen Veränderungen in allen
gesellschaftlichen Bereichen. Das löst Ängste und Unsicherheiten aus, die insbesondere
beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Erscheinung treten. Die Frage, die sich
hieraus ergibt ist, ob das vom Internet ausgehende Gefährdungspotential für Kinder und
Jugendliche realistisch oder nicht vielmehr überhöht eingeschätzt wird.
Die vor der Verbreitung des Internets eingesetzten Verfahren zur Publikation von
Informationen waren entweder auf einen sehr kleinen Teilnehmerkreis beschränkt oder
benötigten die Kooperation mehrerer Individuen zur Produktion und Verbreitung der
Inhalte. Zweifellos ist dieser Ablauf durch das Internet erleichtert worden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Rechtliche Einordnung
A. Verfassungsrechtliche Aspekte
B. Europarechtliche Aspekte
C. Abgrenzung zu anderen Vorschriften
I. Begriff der Telemedien
II. Begriff des Anbieters
III. Der Fall Compuserve
Teil 2: Filtertechnologien
I. Externe Filter
II. Zugangskontrollen
III. Interne Filter
Teil 3: Ein erstes Fazit
Teil 4: Mehr Autonomie aller Akteure
Teil 5: Jugendschutz im Internet
A. Das Konzept der regulierten Selbstregulierung
B. Die Kommission für Jugendmedienschutz KJM
I. Die Freiwillige Selbstkontrolle
II. Jugendschutz.net
1. Schnelle Beseitigung von Verstößen
III. Altersprüf- System (AVS)
1. Prüfung der Zugangsberechtigung in zwei Schritten
a) Entscheidungen
IV. Internationale Zusammenarbeit
1. INHOPE
2. INACH
Teil 6: Fazit und soziologische Ansätze
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Herausforderungen zur Gewährleistung des Jugendschutzes im Internet. Dabei wird analysiert, inwieweit nationale Gesetzgebungen in einem supranationalen Medium an ihre Grenzen stoßen und welche Rolle technische Filter, Altersverifikationssysteme sowie das Konzept der regulierten Selbstregulierung für eine effektive Gefahrenabwehr spielen.
- Rechtliche Einordnung und internationale Zuständigkeit im Medienrecht
- Wirksamkeit und Grenzen technischer Filtertechnologien
- Methoden der Altersverifikation (AVS) und Zugangskontrollen
- Regulierte Selbstregulierung und internationale Kooperation (INHOPE/INACH)
Auszug aus dem Buch
III. Der Fall Compuserve
Bereits Mitte der 90er Jahre musste sich ein deutsches Gericht mit der Strafbarkeit von Internet-Providern auseinandersetzen. Auf den Servern des US Amerikanischen Providers Compuserve hatten unbekannte Personen jugendgefährdende Inhalte hinterlegt. Die deutsche Compuserve GmbH, eine 100% Tochter der US-Firma, vermittelte zu diesen Servern den technischen Zugang, während die Kunden ausschließlich unmittelbare Verträge mit der Muttergesellschaft in den USA abschlossen. Nachdem die deutsche Staatsanwaltschaft Ende 1995 anlässlich einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Compuserve Deutschland dem Unternehmen ca. 300 Foren namentlich genannt hatte, in denen zum Teil strafbare sogenannte harte Pornografie (im Sinne des § 184 Abs. 3 StGB) zu finden war, wurden diese Foren zunächst von Compuserve USA gesperrt, da Compuserve Deutschland hierzu technisch nicht in der Lage war.
Einige Monate später wurden viele der zunächst gesperrten Foren wieder freigegeben, nachdem von Compuserve eine spezielle Filtersoftware mit dem Namen “CyberPatrol“ kostenlos an alle Abonnenten abgegeben worden war. Die Staatsanwaltschaft kritisierte trotzdem, dass die Firma damit nicht alle aus strafrechtlicher Sicht erforderlichen Möglichkeiten genutzt habe, um Straftaten und die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu vermeiden. Denn einige Zeit später fanden die Ermittlungsbehörden in den Foren erneut jugendgefährdende Inhalte. Folglich wurde gegen den deutschen Geschäftsführer Felix Somm Anklage erhoben. Der Angeklagte wurde daraufhin unter anderem der Verbreitung pornografischer Schriften gemäß § 184 Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) in mehreren Fällen für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil 1: Rechtliche Einordnung: Dieses Kapitel erläutert die verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Bedeutung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) für den Jugendschutz.
Teil 2: Filtertechnologien: Hier werden verschiedene technische Ansätze zur Filterung von Internetinhalten sowie deren Grenzen hinsichtlich Wirksamkeit und Manipulierbarkeit analysiert.
Teil 3: Ein erstes Fazit: Das Kapitel zieht eine erste Bilanz über das Spannungsfeld zwischen nationalem Recht und der supranationalen Struktur des Internets.
Teil 4: Mehr Autonomie aller Akteure: Es wird die Notwendigkeit diskutiert, von reiner staatlicher Fremdkontrolle zu einer stärkeren Eigenverantwortung aller Akteure überzugehen.
Teil 5: Jugendschutz im Internet: Dieses zentrale Kapitel beleuchtet das Konzept der regulierten Selbstregulierung, die Rolle der KJM, technische Altersprüfsysteme sowie internationale Kooperationsnetzwerke wie INHOPE.
Teil 6: Fazit und soziologische Ansätze: Das Fazit unterstreicht, dass Jugendschutz kein rein technisches Problem ist, sondern einen gesellschaftlichen Lernprozess und ein Bewusstsein für soziale Kontrolle erfordert.
Schlüsselwörter
Jugendschutz, Internet, JMStV, Medienrecht, Selbstregulierung, Filtersoftware, Altersverifikation, AVS, KJM, INHOPE, INACH, Internetprovider, Medienkompetenz, Jugendmedienschutz, Telemedien
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie Jugendschutz im Internet unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer und soziologischer Aspekte gewährleistet werden kann, da nationale Gesetze bei einem globalen Medium an ihre Grenzen stoßen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtliche Einordnung durch den JMStV, die Wirksamkeit von Filtertechnologien, die Implementierung von Altersprüfsystemen und die Bedeutung der Selbstregulierung durch die Industrie.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Jugendschutz im Internet kritisch zu hinterfragen und aufzuzeigen, dass herkömmliche Verbotsmodelle aufgrund der supranationalen Struktur des Netzes nicht ausreichen und neue Ansätze wie mediale Eigenverantwortung notwendig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse relevanter Gesetze und Gerichtsentscheidungen sowie einer technischen Betrachtung von Schutzmechanismen, ergänzt durch soziologische Perspektiven.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der rechtlichen Definition von Telemedien, den technischen Möglichkeiten der Inhaltsfilterung, der Rolle von Jugendschutz.net und internationalen Netzwerken zur Bekämpfung illegaler Inhalte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Jugendschutz, Internet, JMStV, Selbstregulierung, Filtertechnologien, Altersverifikation und Medienkompetenz sind die prägenden Begriffe.
Warum spielt der Fall Compuserve in der rechtlichen Einordnung eine so große Rolle?
Der Fall Compuserve markierte einen Wendepunkt in der Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Internet-Providern und führte dazu, dass zwischen reinem Leitungszugang und inhaltlicher Verantwortung unterschieden werden muss.
Warum sind technische Filterlösungen laut der Arbeit oft wirkungslos?
Aufgrund der Fülle an Inhalten und der ständigen technischen Weiterentwicklung sowie der spielerischen Umgehungsmöglichkeiten durch Jugendliche bieten Filter bisher keinen lückenlosen Schutz.
Was unterscheidet das Altersprüfsystem (AVS) von einfachen Zugangssperren?
Ein AVS erfordert eine zweistufige Prüfung der Volljährigkeit, idealerweise durch persönlichen Kontakt (z.B. Post-Ident), was eine sicherere Identifikation ermöglicht als einfache Ausweisnummer-Abfragen.
- Quote paper
- Marcus Grän (Author), 2008, Wie kann Jugendschutz im Internet gewährleistet werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118057