Der Bologna Prozess

"To become the most competitive and dynamic knowledge-based economy in the world, capable of sustaining economic growth with more and better jobs and greater social cohesion"


Hausarbeit, 2008

15 Seiten, Note: GUT


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Abstract

3. Einleitung

4. Der Bologna Prozess
4.1 Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf die Vorbereitung für Bologna
4.2 Der Geburtsort des Prozesse
4.3 Ziele des Bologna Prozesses
4.3.1 Ziele der einzelnen Kommuniqués
4.3.2 Komprimierung der Kommuniqués auf 3 Hauptanliegen im Bologna Prozess
4.4 Die Organe

5. Kritik am Bologna Prozess in Österreich
5.1 Offener Hochschulzugang
5.2 Erhöhung der Akademikerquote
5.3 Eigenständiges Denken

6. Resúmè

7. Literaturverzeichnis
7.1 Primärliteratur:
7.2 Sekundärliteratur:
7.3 Internetquellen:
7.4 Zeitschriften:

1. Vorwort

Im Rahmen des KO Allgemeine Soziologie I, Pflichtfach im 2. Studienabschnitt des Diplomstudiums Soziologie an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, ist die Anforderung eine schriftliche Arbeit zu verfassen, die im Zuge einer Präsentation den Mitstudierenden näher gebracht werden soll. Aus Aktualitätsgründen und persönlichem Interesse habe wurde das Thema „Der Bologna Prozess“ von mir gewählt. Alle Studierenden sind vom „Bologna-Prozess“ betroffen, doch viele wissen mehr oder weniger gar nicht, was „Der Bologna Prozess“ ist, sie spüren nur die Auswirkungen. Die tiefgreifendsten Auswirkungen erleben zurzeit jene Studierende, bei denen noch die Curricula der „Diplomstudiengänge“ für das Studium anzuwenden sind. Sie werden bei nicht optimalen Studienfortschritt automatisch auf die Bachelor bzw. Masterstudiengänge umgestellt, sowie jene Studierende, die neu inskribieren und nicht mehr nach dem Abschluss Magister oder Magistra sind, sondern auf einmal Bachelor, Bakkalaurea / Bakkalaureus, Master usw. Dies ist jedoch nur einer der Unterpunkte der großen Themen, nämlich dem Ziel der Förderung der Mobilität von Studierenden, internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungsfähigkeit.

Im Folgenden wird versucht einen Überblick über die Ziele der Europäischen Hochschulpolitik zu geben, sowie Kritik und Fortschritt durch die Umsetzung des „Bologna-Prozesses“ gegenüberzustellen.

2. Abstract

Der Bologna-Prozess ist eine Vereinbarung von europäischen Staaten ihre nationale Hochschulbildung auf eine gemeinsame Ausrichtung zu lenken, damit die drei Kernziele des Bologna-Prozesses bis 2010 erreicht werden.

Die Kernprozesse können folgendermaßen beschrieben werden. Die Förderung von Mobilität, Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherstellung der Beschäftigungsfähigkeit für Studienabsolventen.

Weiters soll die Studienstruktur vereinheitlicht werden, damit die langen eingliedrigen Studienpläne wie z.B. jene in Österreich dem europäischen Hochschulraum angepasst werden. Damit geht einher, dass die Studiendauer verkürzt wird und ein akademischer Abschluss schon nach 3 Jahren zu erreichen ist. Darüber hinaus soll eine Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Studienleistungen erreicht werden. Viele dieser Ziele ergänzen sich und sollen gemeinsam zu einer gemeinsamen, vergleichbaren, konkurrenzstarken Kraft werden um den Hochschulraum Europa konkurrenzfähig bleiben zu lassen.

Bei der Umsetzung der Reformen sind europaweit gesehen in vielen Bereich bereits Fortschritte erzielt worden, wie z.B. bei der Einführung der ECTS, sowie die Einführung von Studien mit Mehrgliedrigkeit.

Im Bereich der Anerkennung und Berufsförderung soll beim letzten Kommuniqué ein Hauptaugenmerk auf noch nicht umgesetzte Ziele gelegt werden.

Der Hochschulraum „Europa“ erweitert sich ständig und es sind auch nicht EU Länder in diesen Reformprozess des Tertiären Bildungssektors involviert. Es stellt sich somit die Frage, ob in allen Ländern die die Bologna-Erklärung ratifiziert haben, die Ziele bis 2010 umgesetzt werden können. Experten gehen davon aus, dass die Hochschulen in den neuen „Bologna-Ländern“ noch 5 – 10 Jahre von der Umsetzung des Prozesses geprägt sein werden.

3. Einleitung

Um den Bologna Prozess verstehen zu können, ist es unvermeidlich sich mit der Geschichte der Europäischen Union zu beschäftigen. Der Bologna Prozess ist, wie bereits weiter oben erwähnt, keine statische Angelegenheit, sondern ein dynamischer Prozess, der seine Wurzeln nicht zuletzt in den Gründungsverträgen der damaligen EGKS vom 18. April 1951 hatte. Die Sechsergemeinschaft Deutschland, Italien Frankreich und die Benelux Staaten gründeten die EGKS um einen neuerlichen militärischen Konflikt zu vermeiden. Ziel war es, die „Schwerindustrie“ gemeinsam zu verwalten. Während dieses erste Übereinkommen noch sehr isoliert und auf die - für diese Arbeit interessante - berufliche Anerkennung der Kohle- und Stahlarbeiter beschränkt war, ergab sich bereits mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 (Römische Verträge) die echte Basis für den „Bologna Prozess“ der erst mit der Erklärung der Bologna Erklärung von 1999 eingeleitet werden sollte.[1]

In der Zeit zwischen 1957 und 1999 wurden wichtige Meilensteine in der europäischen Bildungspolitik gesetzt.

Das EG-Aktionsprogramm „Joint European Studies“ war der erste Meilenstein der im Jahre 1976 gesetzt wurde. Inhaltlich war dieses Aktionsprogramm der Vorläufer des ERASMUS-Programms, das 1987 namentlich konstituiert wurde.

Durch den Zuspruch am ERASMUS-Programm wollte die Kommission mit dem „Memorandum zur Hochschulbildung“ den Anspruch auf Zuständigkeit im Hochschulwesen erheben. In diesem Papier wären tiefgreifendere Programme vorgesehen gewesen und es stieß demzufolge auf Widerspruch. Durch diesen Widerspruch wurde gleichzeitig die „Wahrung der kulturellen Vielfalt“ als unumstößliches Ziel anerkannt.

Die Europäische Union, so wie wir sie heute kennen, wurde mit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 gegründet. Dies wurde im Bereich der Bildungspolitik und dem Scheitern des „Memorandums zur Hochschulbildung“ genützt, um der Europäischen Union auch im Bereich der allgemeinen sowie der beruflichen Bildung Kompetenzen zuzusprechen.

Unter die berufliche Bildung fällt nach der Definition der Europäischen Union auch die Hochschulbildung.

Aufgrund dieser Tatsache kam es 1997 zum Lissabon-Abkommen und zum Sokrates-Hochschulvertrag. Im Lissabon-Abkommen ging es um die Strategie der gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen, die bereits früher punktuell getroffen wurden (z.B. 1953 Reifezeugnis). Der Sokrates-Hochschulvertrag ging in die Richtung das ERASMUS-Programm zu fördern und die Netzwerke der Hochschulen untereinander auf- bzw. auszubauen.

Beide Programmkonzepte sollten im Bologna-Prozess 1999 zwei wichtige Säulen bilden.[2]

Wie bereits weiter oben erwähnt wurden mit dem Lissabon-Abkommen grundlegende Anforderungen an den europäischen Hochschulraum gestellt. Im Jahr 1998 feierte die Universität von Paris in Sorbonne ein Jubiläum zur 750jährigen Beständigkeit der Universitäten in Europa. Dieses Jubiläum wurde zum Anlass genommen einen europäischen Hochschulraum zu gründen, dem sich Frankreich, Italien, Deutschland und Großbritannien als erste Länder anschlossen. Die Eckpunkte waren die Ausräumung von Hindernissen für Studierende und Dozenten im Bereich der Mobilität, sowie eine gemeinsame Strukturierung der Studien.[3] Alle Studierenden sollten zumindest ein Semester im Ausland studieren und die Zweistufigkeit der Studien sollte zu einer besseren Beschäftigungssituation beitragen.

4. Der Bologna Prozess

Seit dem Vertrag von Maastricht erwiesen sich der Europarat und die EU als „Treiber“ der Hochschulpolitik. Sie waren mit ihren Bemühungen nicht die einzigen, doch durch ihre Vorreiterrolle gelang es diesen beiden Institutionen eine wichtige Position einzunehmen, denn die Mitgliedsstaaten engagierten sich im Vergleich dazu relativ wenig. Umso überraschender war es, dass Italien, Deutschland, Frankreich und England mit der Unterzeichnung der Sorbonne-Erklärung[4] den Grundstein für den Bologna-Prozess legten. Rückblickend war die Entstehung des Bologna-Prozesses jedoch keine Entwicklung aus heiterem Himmel, sondern eine „zwangsläufige Folge verschiedener Tendenzen“[5]

Während des österreichischen Ratsvorsitzes im Oktober 1998 fand bei einer Konferenz der Bildungsminister ein erster Meinungsaustausch statt, wobei der Italienische Bildungsminister eine Einladung aller Bildungsminister nach Bologna aussprach. Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung auf diese Konferenz eingerichtet und eine Studie über die Trends in der Hochschulbildung in der EU und EFTA/EWR-Staaten erstellt.[6]

4.1 Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf die Vorbereitung für Bologna

Es wurde festgestellt, dass sich das Mobilitätsprogramm ERASMUS bei der Studentenschaft von Beliebtheit erfreut. Es ergaben sich aber aus der unterschiedlichen Studienstruktur und Lehrinhalten oft Probleme bei der Anerkennung von Prüfungen. Prüfungen wurden nicht, oder nur teilweise anerkannt. Dies war auf folgende Punkte zurückzuführen:

- Die Untersuchung der Strukturen ergab eine extreme Komplexität und Diversivität der Curricula sowie der Titel. Weiters wurde auch keine Konvergenz zum 3-5-8 Modell gefunden. In Österreich Beispielsweise war der erste akademische Grad mit 4 Jahren Studium zu erreichen.
- Die Studiengänge waren teilweise eingliedrig und sehr lange.
- Es wurden Trends festgestellt, worin die Regierungen darauf drängen die tatsächliche Studienzeit zu verkürzen. Österreich hat daraufhin freiwillig die neuen Bachelor und Master Curricula eingeführt.[7]

In diesem oben zitierten Bericht haben Guy Haug und Jette Kirstein festgestellt, dass es aber auch viele Gemeinsamkeiten im Bildungssystem gibt, deren Strukturen bis in die Anfänge der 1960er Jahre zurückzuführen sind; Die Gemeinsamkeit aller Politiken bestand aber darin, die Universitäten als eine Bildungsinstitution für viele zu sehen, und nicht als „Elite-Kader-Schmiede“.

Die Finanzierung der Universitäten stellte sich als großes Problem heraus, die Betreuung der Studierenden litt sehr unter diesem Umstand. Die Folgen waren insgesamt längere Studiendauern, erhöhte Anzahl von Studienabbrechern sowie ein absinken des Niveaus der Lehre.

[...]


[1] Vgl. Stolzlechner: Einführung in das öffentliche Recht³, Wien 2004, S 102

[2] http://www.thüringen.de/de/hochschulen/neue_abschluesse/lissabon_abkommen/content.html

[3] http://www.hrk.de/bologna/de/download/dateien/Sorbonne_Erklaerung.pdf

[4] http://www.hrk.de/bologna/de/download/dateien/Sorbonne_Erklaerung.pdf

[5] Heß, Jürgen: Der Bologna-Prozess, in: Wissenschaftsrecht, Bd. 36, 2003, S 272ff

[6] http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/europa/bologna/trends_1.pdf

[7] Vgl. Haug, Guy ua.: Project Report; Trends in Learning Structures in Higher Education, 7 June 1999, S 2 ff

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der Bologna Prozess
Untertitel
"To become the most competitive and dynamic knowledge-based economy in the world, capable of sustaining economic growth with more and better jobs and greater social cohesion"
Hochschule
Universität Salzburg  (Politikwissenschaft und Soziologie)
Veranstaltung
Allgemeine Soziologie
Note
GUT
Autor
Jahr
2008
Seiten
15
Katalognummer
V118153
ISBN (eBook)
9783640202393
ISBN (Buch)
9783640207213
Dateigröße
409 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
14 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 5 Internetquellen.14 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 5 Internetquellen.
Schlagworte
Bologna, Prozess, Allgemeine, Soziologie
Arbeit zitieren
Josef Johannes Dum (Autor:in), 2008, Der Bologna Prozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118153

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