Burgunderkriege und Marignano. Das Ende der Expansionspolitik und der Beginn der Neutralität der Alten Eidgenossenschaft?

Von den historischen Gegebenheiten bis zur aktuellen Interpretation in Medien und Politik


Tesis de Máster, 2016

97 Páginas, Calificación: 5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 QUELLENKRITIK

3 HISTORISCHER ÜBERBLICK
3.1 Konsolidierung des eidgenössischen Bündnisses
3.1.1 Friedensschluss von Einsiedeln
3.1.2 Ewige Richtung
3.1.3 Burgunderkriege
3.1.4 Stanser Verkommnis
3.2 Eidgenossenschaft als Teil des Heiligen Römischen Reiches
3.2.1 Reichsreform
3.2.2 Schwabenkrieg
3.3 Eidgenössische Grossmachtpolitik
3.3.1 Ennetbirgische Feldzüge
3.3.2 Schirmherrschaft über Mailand
3.3.3 Schlacht von Marignano
3.3.4 Ewiger Frieden und Soldbündnis
3.4 Reformation
3.4.1 Kappeler Kriege
3.4.2 Eroberung der Waadt
3.4.3 Augsburger Reichsreligionsfrieden

4 NEUTRALITÄT IN DER SCHWEIZ
4.1 Weg zur Neutralität
4.2 Öffentlichkeit
4.3 Resonanz in Schweizer Medien und Politik
4.3.1 Grossmachtpolitik und Neutralität
4.3.2 Mythos oder Wahrheit
4.3.3 Historisch-politischer Konflikt

5 SCHLUSSTEIL

6 BIBLIOGRAPHIE
6.1 Literaturverzeichnis
6.2 Quellenverzeichnis

ANHANG

„Vom Po uffwärts bis Novarra Dr Etsch entlang bis no Ferrara. Vo Mömpelgard bis no Mülhuuse. Und wytt ins Schwoobeländli uuse. Dass Schwyzer Geist sich breit ergiesst Und über halb Europa fliesst! […] Sehsch d Quintessänz vom Grossschwyz-Plan? Dr Tod isch s Änd vom Greesewahn!“

Fasnachtsclique „Alti Richtig“, Basler Fasnacht 20151

Vorwort

Diese Masterarbeit wurde von Dezember 2015 bis August 2016 an der Universität Basel geschrieben. Die Abgabe erfolgte am 02. September 2016. Vordergründig ist diese Arbeit ein Projekt, das durch eine einzelne Person entstanden ist. Dennoch durfte der Autor von einigen Menschen Unterstützung geniessen, denen hier gedankt werden soll.

Allen voran möchte ich Herrn Professor Achatz von Müller danken, der das Projekt als Referent begleitet hat. Durch seine Anteilnahme konnte das Thema definiert und wichtige Impulse gegeben werden.

Dann gilt mein Dankeschön den vier Herren, die sich bereit erklärt haben, auf meine Fragen zu antworten und Stellung zu dem Thema zu beziehen.2

Ein weiterer Dank geht an Personen, die mir durch Materialzusendungen und Tipps einen grossen Dienst erwiesen haben. Dies sind vor allem Markus Somm und seiner Assistentin Laila Abdel'Al, Peter Keller sowie der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Zuletzt soll meiner Familie gedankt werden, die mich mit Rat und Tat den ganzen Prozess über unterstützt hat. Ihnen gilt ein grosses Lob für ihren Einsatz in dieser für mich arbeitsreichen Zeit.

„Mythen müssen trotz ihrer Helden einen konkreten Bezug bewahren, aber auch Allgemeingültigkeit und Zeitlosigkeit repräsentieren.“.3

1 Einleitung

Die vorliegende Masterarbeit untersucht zum einen die Grossmachtpolitik der alten Eidgenossenschaft, zum anderen die Ursprünge der Neutralität. Der Fokus soll dabei auf zwei Ereignisse gelegt werden. Einerseits handelt es sich um die Burgunderkriege, wo die Eidgenossen mit den Siegen über das Herzogtum Burgund ihre militärische Stärke unter Beweis stellen konnten und begannen als Militärmacht ein gewisses Ansehen in Europa zu erlangen, das sie schlussendlich bis nach Italien führte. Andererseits fokussiert die Arbeit auf die Schlacht von Marignano, als die Machtvorstellungen der alten Eidgenossenschaft in Mailand ein jähes Ende nahmen. Marignano gilt im Bewusstsein des Schweizer Bürgers auch als Beginn der Neutralität und diese als Grundlage für einen florierenden und funktionierenden Schweizer Bundesstaat. Da diese Themen in der Öffentlichkeit der Schweizer Gesellschaft so präsent sind und jeder Bewohner eine Meinung zu dem Thema hat, untersucht die Arbeit auch die politische Nutzung dieser Schweizer Geschichte und ihren Einfluss auf die Bevölkerung.

„EX CLADE SALUS“4

heisst es auf einem Denkmal in der Nähe des legendären Schlachtfeldes von Marignano, wo die Eidgenossenschaft eine bittere Niederlage einstecken musste. „Aus der Niederlage, das Heil“. Dies bezeugt die gängige Denkart, dass die Eidgenossenschaft durch dieses enttäuschende Scheitern in Italien ihre Grossmachtpläne begraben musste und die Neutralität entdeckt habe und dadurch eine neue Nation entstehen liess. Die Inschrift suggeriert die Notwendigkeit der Niederlage. Ohne die Schlacht von Marignano hätte die Schweiz sich nicht bis heute erhalten können. Dieses Element greifen nationalkonservative Kreise in der schweizerischen Politlandschaft vehement auf und versuchen mit diesem Mythos eigene politische Aussagen zu machen. Es entwickelten sich regelrechte Gefechte zwischen Politikern und Historikern daraus. Diese Auseinandersetzung mit dem Begriff des Mythos ist auch ein entscheidender Impuls für diese Arbeit. Der Germanist und Schriftsteller Peter von Matt sagte in dem Sinne in einer Rede:

„Für jede Nation verdichtet sich ihre historische Herkunft in erregenden Geschichten, die man erzählt bekommt und weitererzählt.“5

Und so ist es definitiv in der Schweiz. Die Schweizer Bevölkerung ist mit den Mythen des Landes wahrscheinlich vertrauter, als mit ihrer realen Geschichte. Dass in diesen Erzählungen Wahres mit Erfundenem gemischt wird, ist selbstverständlich, sodass sich ein Blick hinter dieses Konstrukt, das über Generationen überliefert wurde, definitiv lohnt und eine Analyse der historischen Tatsachen von grösster Bedeutung sein kann. Der politische Missbrauch der Geschichte eines Landes ist kein seltenes Phänomen und wurde seit jeher in den unterschiedlichsten Nationen angewandt.

Der erste Teil der vorliegenden Arbeit ist grösstenteils chronologisch aufgebaut. Die Untersuchung beginnt mit dem Ende des Alten Zürichkriegs 1450 als sich die Eidgenossenschaft in einem Frieden weiter zu festigen begannen. Über die Burgunderkriege und den Schwabenkrieg nehmen die ennetbirgischen Feldzüge, in denen sich die Eidgenossen nach Italien vorwagten, und die Einnahme des Herzogtum Mailands einen bedeutenden Teil des historischen Abschnitts ein. Hier wird die Eidgenossenschaft als vermeintliche Grossmacht in der hegemonialen Politik Europas untersucht. Mit der Schlacht von Marignano und der Reformation beginnt der Prozess, um den Beginn der Neutralität zu eruieren. Der zweite Teil der Arbeit fokussiert dann mehrheitlich auf der Neutralität. Nach einer historischen Auseinandersetzung mit der Neutralität als aussenpolitisches Werkzeug der Schweiz und einem Exkurs über die Theorie von Öffentlichkeit, werden Schweizer Zeitungen analysiert und die Verbindungen von Neutralität, Grossmachtpolitik und Marignano im heutigen öffentlichen Diskurs aufgezeigt.

Die Arbeit nimmt sich die Freiheit gewisse Personennamen in einer einheitlichen Schreibweise zu präsentieren. Die Quellen lassen teilweise verschiedene Arten zu wie es beispielsweise bei Sigmund, dem Herzog von Österreich, der Fall ist. Ausserdem wird versucht in der Arbeit jeweils von Eidgenossen und der Eidgenossenschaft zu sprechen. Der Begriff Schweizer ist jedoch schon seit dem 15. Jahrhundert belegt und wird auch als Gesamtbezeichnung für das eidgenössische Bündnis verwendet.6 Dennoch wird hier zur Abgrenzung versucht, jeweils bis zum Ende der alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798 das Wort Eidgenossen zu verwenden. Für räumliche Bezeichnungen wurde dennoch, um der Einfachheitswillen, auf Begriffe wie beispielsweise Innerschweiz zurückgegriffen, da eine kollektive Bezeichnung dieser Gebiete ansonsten schwer gewesen wäre.

Das Ziel der Arbeit ist es hinter den Mythos zu gelangen, ob die Niederlage von Marignano das Ende einer Grossmachtpolitik der alten Eidgenossenschaft markierte sowie der Beginn der Neutralität aus dieser Schlacht erwuchs. In einem ersten Ansatz wird dies anhand von historischen Fakten analysiert und soll aufzeigen, wie es wahrheitsgemäss abgelaufen ist und vor allem, wie es von der Historiographie beurteilt wird. In einem weiteren Schritt soll dann die Stellung dieser Mythen in der heutigen Öffentlichkeit erforscht und ihre Rolle als Instrument der Politik interpretiert werden. Schlussendlich soll sich ein umfassendes Bild ergeben, das diese Aspekte aufzeigt und Klarheit über die aktuellen Prozesse der Mystifizierung und Interpretierung geschichtlicher Vorkommnisse schaffen soll. Zudem soll eine Auseinandersetzung mit der Neutralität als aussenpolitische Staatsmaxime geführt und deren geschichtlicher Verlauf aufgezeigt werden. Auch die Einordnung des politischen Diskurses, der sich der Geschichtswissenschaft bedient, um gewisse Argumente zu untermauern, in einen öffentlichen Rahmen und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch Massenmedien und deren Nutzung durch politische Vertreter finden in dieser Arbeit ihren Platz.

2 Quellenkritik

Für die vorliegende Arbeit wurde eine Fülle an Literatur verwendet. Um die historischen Zusammenhänge zu eruieren, wurde grundsätzlich auf Sekundärliteratur zurückgegriffen. Die Geschichte der Schweiz, wie sie hier dargestellt wird, wurde über die Jahrhunderte im Detail untersucht und viel wurde publiziert dazu. Da sich die Quellenlage seit dem 19. Jahrhundert nicht sonderlich änderte und die neuere Geschichtswissenschaft über kein neues Quellenmaterial verfügt7, mussten die viel editierten Quellen nicht neuerlich untersucht werden. Als einer der wichtigsten Autoren für diese Arbeit kann sicherlich der Historiker Thomas Maissen genannt werden, der zu dem Thema einiges publiziert hat und auch in der historisch-politischen Debatte eine wichtige Rolle einnahm. Besonders sein Buch „Schweizer Heldengeschichten - und was dahintersteckt“ nimmt sich der Relativierung von Zitaten von Exponenten der Schweizer Politik, welche die Schweizer Geschichte als Mythos verstehen, zum Ziel. Weiter war das Buch des Historikers Bruno Meier „Von Morgarten bis Marignano: was wir über die Entstehung der Eidgenossenschaft wissen“ eine wichtige Stütze dieser Arbeit. Neben weiteren historischen Publikationen aus dem 20. und 21. Jahrhundert, auf die hier nicht im Besonderen eingegangen werden sollen, fanden auch etwas populistischere Werke, wie Markus Somms „Marignano: warum die Schweiz keine Grossmacht wurde“ Eingang in diese Arbeit. Daneben sind zwei Publikationen auf das „Komitee zur Würdigung der Schlacht von Marignano und ihren Konsequenzen“8, in dem sich auch Christoph Blocher engagierte, und eine auf die Stiftung „Pro Marignano“9 zurückzuführen, was eventuell auf deren Inhalt einen Einfluss hatte.10 Für die Neutralität in der Schweiz wurde neben der Publikation von Edgar Bonjour „Geschichte der schweizerischen Neutralität“, das als Standartwerk der Neutralitätsforschung gilt und den Beginn der Neutralitätspolitik mit Marignano festlegt, auch Andreas Suter verwendet, der dies als Erfindung von Tradition bezeichnet, womit beide gegensätzlichen Ansichten Verwendung fanden.11 Die Öffentlichkeitstheorie wird vorwiegend durch die Werke von Jürgen Habermas und Volker Gerhardt dargestellt.

Für den letzten Teil der Arbeit wurden dann Schweizer Zeitungen als Quellenmaterial verwendet. Dabei sollte das ganze Spektrum von einer linken Zeitung, wie der WOZ Die Wochenzeitung12, zu einem rechtskonservativen Blatt, wie der Weltwoche13, dargestellt werden. Daneben finden die grossen Schweizer Tageszeitungen, die Neue Zürcher Zeitung, der Tages-Anzeiger und die Basler Zeitung, Eingang in diese Arbeit. Als Autoren treten hier vorwiegend Exponenten aus der Schweizer Politik, die der Geschichtsdebatte eine politische Note einhauchen, oder Historiker auf. Besonders interessant ist der Fakt, dass zwei Chefredaktoren von Schweizer Zeitungen auch als aktive Vertreter der nationalkonservativen Ansichten auftreten. Einerseits ist dies Markus Somm für die Basler Zeitung, andererseits Roger Köppel für Die Weltwoche. Zeitungsartikel sind natürlich sehr subjektive Beiträge zu einem Thema, was in dieser Arbeit einen hohen Stellenwert hat und auch so Verwendung findet.

3 Historischer Überblick

3.1 Konsolidierung des eidgenössischen Bündnisses

3.1.1 Friedensschluss von Einsiedeln

Um 1450 schloss die Eidgenossenschaft den Frieden von Einsiedeln. Nach dem Alten Zürichkrieg, der seit 1436 gewütet hatte, war das eidgenössische Bündnisgeflecht destabilisiert und eine Auflösung der Bünde schien möglich. Dieser Friede führte zu einem engeren Zusammenschluss der acht Orte, wie sie bis anhin bestanden. Die Jahrzehnte zuvor waren geprägt durch die Rivalität der Eidgenossen zum Hause Habsburg, welches in der Gegend dieselben Gebietsinteressen hatte, wie die Eidgenossen selber.14 Neben den aussenpolitischen Konflikten mit den Habsburgern, die ihre Stellung im Heiligen Römischen Reich fortlaufend stärkten und vom Jahre 1438 an eine Reihe von römisch-deutschen Königen stellten, existierten viele innere Auseinandersetzungen unter den einzelnen Orten. Oft handelte es sich um territoriale Streitigkeiten zwischen den Orten Zürich und Schwyz, welche sich in denselben Gegenden auszubreiten versuchten. Von einer einheitlichen Eidgenossenschaft wird bis anhin nicht gesprochen.15 So war es auch während des Alten Zürichkrieges. Zürich, das sich im weiteren Verlauf des Krieges mit dem Erzfeind, den Habsburgern, gegen die restlichen Orte verbünden sollte, stellte Ansprüche an Gebiete im Osten, die sie annektieren wollten. Ausschlaggebend war das Erbe des Grafen von Toggenburg, der nachkommenlos verstarb, das sowohl Zürich wie auch Schwyz erben wollten. Zudem mischten die Glarner noch kräftig um die Verteilung des Nachlasses der Grafen mit. Letztlich, nach der beiderseitigen Besetzung weitreichender Gebiete, musste ein Ausgleich her.16 Zürich, das den Krieg verloren hatte, musste sich erneut zur Eidgenossenschaft bekennen und ein Bündnis mit den übrigen sieben Orten eingehen, um den Bund nicht zu spalten. Es handelte sich jedoch nicht um eine Erneuerung der alten Gelöbnisse, sondern der Bund wurde neu geschaffen, was ihn stärker machen sollte, sodass die Eidgenossenschaft nun langsam als gemeinsames staatliches Gebilde verstanden werden konnte und nicht mehr nur ein loser Verbund einzelner Reichsglieder war. Zudem wurde ein Friedensvertrag mit dem Hause Habsburg geschlossen, jedoch nur mit Sigmund, dem Herzog von Österreich und Herrscher in Tirol. Sein Vetter Friedrich III., der seit 1440 römisch-deutscher König war, wusste nichts von diesem Abkommen und hätte wahrscheinlich aufgrund seiner ablehnenden Haltung gegenüber den Eidgenossen auch nicht zugestimmt, die hauptsächlich aus den weiterhin bestehenden Gebietsansprüchen der Habsburger auf den eidgenössischen Ländereien entstanden ist.17

Ein Hauptgrund für die fortlaufende Existenz der Eidgenossenschaft vor dem Frieden von Einsiedeln, wo man der Bund nochmals stärkte, begann sich zu Beginn des 15. Jahrhunderts zu entwickeln. Zuvor war das Bündnis grösstenteils als gegenseitiges Schutzabkommen wahrgenommen worden. Im Jahre 1415 eroberten eidgenössische Truppen den Aargau, also Baden sowie die freien Ämter, die zuvor habsburgisch waren, und erstellten ihre erste Gemeine Herrschaft, der noch weitere folgen sollten. Vor diesem Ereignis war die Regierungsform der Tagsatzung schon geschaffen worden, hatte jedoch wenig Kompetenzen und Aufträge, was das seltene Einberufen dieses Treffens der Orte erklärt. Mit der Eroberung von neuen Ländereien und der Schaffung von Untertanengebieten übernahm die Tagsatzung die Verwaltung dieser Gegenden sowie die Verteilung des Ertrags aus den Gemeinen Herrschaften an die herrschenden Orte. Dies führte zu einer Verdichtung des eidgenössischen Bündnisses, da alle einen wirtschaftlichen Nutzen aus den Untertanenländern ziehen konnten und gab der Eidgenossenschaft und seinem Organ, der Tagsatzung, eine neue Existenzgrundlage.18 Dies blieb jedoch bis 1450 die einzige gemeinsame Tätigkeit der eidgenössischen Orte. In ihrem wirtschaftlichen sowie politischen Interagieren waren sie völlig ungebunden und der eidgenössische Bund stellte auch geringe Anforderungen. Dies führte zu äusseren sowie auch inneren Konflikten, die aber aufgrund der losen Vereinigung nicht etwa als Bürgerkriege wahrgenommen werden sollten. Einzige Ausnahme blieben militärische Operationen, wie etwa in den Aargau sowie auch in Richtung Süden, die man gemeinsam organisierte und durchführte.19 So konnten schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts einige ennetbirgische Erwerbungen, wie etwa die Leventina oder Bellenz, gemacht werden, die aber aufgrund eines Abkommens im Jahre 1425 mit dem Herzogtum Mailand, indem den Eidgenossen die Zollfreiheit auf die mailändischen Märkte zugestanden wurde, abgegeben wurden. Dennoch waren die Absichten der Eidgenossenschaft zu wachsen klar und zeigten sich schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts deutlich.20 Eine aggressive Expansionspolitik sollte dem nachfolgen. Dies wurde schon im Jahre 1460 erneut unter Beweis gestellt, als die eidgenössischen Orte, jedoch ohne die Teilnahme von Bern, den Thurgau, der zuvor habsburgisch war, eroberten und ihn als Gemeine Herrschaft zu verwalten begannen. Wie schon 1415 bei der Eroberung des Aargaus, als der damalige König Sigismund aus dem Hause Luxemburg die Reichsacht über die Habsburger verhängte, ergab sich nun eine hervorragende Situation zur Annexion der Landschaft. Der Papst belegte Herzog Sigmund aufgrund von Streitigkeiten mit einem Bann, sodass der Weg für die Eroberung des Thurgaus frei war und nicht rechtlich sanktioniert werden würde, da bei militärischen Operationen innerhalb des Heiligen Römischen Reiches jeweils Vorsicht geboten war.21 Trotz des Friedens von Einsiedeln waren die Auseinandersetzungen mit Habsburg noch nicht überwunden. Die Habsburger, speziell König Friedrich III., der mittlerweile Kaiser geworden war, forderten die Rückgabe ihrer Territorien, was die Eidgenossen verweigerten. Neben den durch militärische Aktionen annektierten Gebieten konnten die eidgenössischen Orte auch ihr Netzwerk auf diplomatischem Wege vergrössern und erneuerten die Abkommen mit Zugewandten Orten, wie etwa der Abtei und der Stadt St. Gallen, mit Schaffhausen oder Mülhausen.22

Trotz einer Stärkung der Bündnisse unter den alten acht Orten blieb die Eidgenossenschaft auch nach 1450 wenig gefestigt. Eine gemeinsame Politik war nicht zu sehen und auch nicht vorgesehen. Es existierten verschiedene, wilde Bündnisse zwischen mehreren oder einzelnen Orten, die mal stärker, mal schwächer waren, sodass nicht ein allgemeingültiger Bund von allen Orten existent war. Ausserdem hatte jeder Ort seine eigenen Verträge und Abkommen mit Reichsständen, die ausserhalb der Eidgenossenschaft lagen. Die Bundesbriefe, wie etwa der Pfaffenbrief von 1370 oder der Sempacherbrief von 1393, waren die Grundlage, auf dem der eidgenössische Bund aufgebaut war und worin die Rechte und Pflichten der Orte beschrieben waren. Dennoch herrschte kaum Klarheit über den Inhalt dieser Briefe, sodass die Haltung und das Wesen jedes eidgenössischen Ortes unterschiedlich sein konnten.23 Die Tagsatzung, die ab dieser Zeit normalerweise einmal pro Jahr durchgeführt wurde, spielte demnach auch eine grössere Rolle in der Kommunikation unter den Orten als in der Ausübung von Herrschaft oder der Festlegung einer gemeinsamen Politik. Die Vertreter aller Orte, die sich an den Tagsatzungen trafen, waren in ihren Kompetenzen extrem eingeschränkt und mussten für Bestimmungen jeweils die Erlaubnis im Orte selbst einholen.24 Gegenüber den Gemeinen Herrschaften und den Untertanen auf dem Lande zeigten die eidgenössischen Eliten keine Gnade und hielten die Ordnung mit aller Härte aufrecht. Obwohl der Adel innerhalb der eidgenössischen Territorien fehlte, trat man nicht mit minderer Herrschaftsausübung auf.25

3.1.2 Ewige Richtung

Nachdem die Eidgenossenschaft nun den grössten Teil der habsburgischen Ländereien im Mittelland eingenommen hatte, zuletzt den Thurgau 1460, näherten sich die beiden Parteien, das Bündnis der acht Orte und Habsburg, erneut gegenseitig an und verhandelten über einen Friedensvertrag. 1454 wurde bereits über einen sogenannten ewigen Frieden zwischen der Eidgenossenschaft und Herzog Sigmund von Österreich, der Herr von Oberösterreich, also Tirol und die Vorlande, in Betracht gezogen. Damals waren jedoch einige Konflikte ungelöst, was das Vorhaben nicht zum Abschluss brachte. Nun 1461 diskutierte man erneut über ein unbefristetes Friedensabkommen. Herzog Sigmund, Vetter Friedrichs III., der römisch-deutsche Kaiser und das Oberhaupt des Haus Habsburg, steckte in finanziellen Schwierigkeiten, was ihn zusätzlich für dieses Unterfangen motivierte. Ein ewiger Vertrag scheiterte jedoch und die Eidgenossenschaft fiel 1468 kriegerisch in den Sundgau, den Schwarzwald und den Klettgau ein, Gebiete die zu den habsburgischen Vorlanden zählten. Wiederum wurde ein Friede geschlossen, der jedoch nur die aktuelle Situation betraf. Die Eidgenossen wurden dabei nicht mit weiteren Gebietsgewinnen belohnt und mussten sich mit einer Abfindung begnügen.26 Herzog Sigmund spürte nun deutlich die Gefahr der militärisch starken Eidgenossenschaft in seiner Nachbarschaft. Dies veranlasste ihn zu einem Bündnis mit Herzog Karl dem Kühnen aus Burgund, der neben grossen finanziellen Möglichkeiten auch über eine starke Militärmacht verfügte, was ihn zu einer eigenen Grossmachtpolitik bewog. Die vorderösterreichischen Gebiete, unter anderem im Elsass und im Breisgau, wurden aufgrund der finanziellen Misere von Sigmund sowie der Hilfszusage aus Burgund an diese verpfändet. Dies rückte die Burgunder in die unmittelbare Nachbarschaft zur Eidgenossenschaft, die innenpolitisch weiterhin ein alles andere als kompaktes Bündnis darstellte.27 Diese Nähe zu Burgund nahmen speziell die Reichsstadt Basel sowie weitere elsässische Reichsstädte ernst und fürchteten um ihre Teilautonomie. Peter von Hagenbach, der burgundische Landvogt der Pfandlande, regierte mit straffer Hand und machte kein Geheimnis um eine mögliche Erweiterung seiner Gebiete, was auch Mulhouse, ein Zugewandter Ort der Eidgenossenschaft, arg zu spüren bekam. Unter diesen Umständen bahnte sich ein Bündnis der Eidgenossenschaft mit besagten Städten im Elsass an, das klar gegen Burgund gerichtet war.28 Aber auch Bern, das einen enormen expansiven Drang verspürte, gefiel die burgundische Nachbarschaft keineswegs, da es der Stadt den Weg in die oberrheinische Ebene verbaute.29 Die Beziehungen Berns zu Burgund begannen sich deutlich zu verschlechtern, welche noch Jahre zuvor äusserst freundlich waren. Bern entsandte Boten an den burgundischen Hof und auch führende Berner verkehrten häufig dort. Karl der Kühne, dessen aufwendiger Hof und dessen extravagante Hofkultur europaweit bekannt waren, gedachte sich weiter auszudehnen und seine Reichsteile von Nord nach Süd zu verbinden. Bern erkannte die drohende Gefahr und begann eine Anlehnung an Frankreich zu erwirken.30 Die Eidgenossenschaft begann somit seit 1469 enge und freundschaftliche Beziehungen zum französischen König Ludwig XI. zu pflegen, was zu einem Bündnis geführt hatte. Beide Seiten sahen darin jedoch nicht eine Allianz, die gegen Burgund oder gar gegen die Habsburger gerichtet war, sondern hatten die Verteidigung ihrer Territorien zum Ziel. Das Bündnis zeigte demnach die defensive Politik der beiden Parteien. Sie forderten nun von Sigmund, dass er die Pfandlande Karl dem Kühnen entzog, um dessen Wirkungsraum zu verkleinern.31 Die Eidgenossen begannen vor allem die Einkreisung durch Burgund zu fürchten, da die Möglichkeit bestand, dass das benachbarte Savoyen burgundisch werden könnte. Zudem war Burgund drauf und dran ein mächtiges und modernes Staatsgebilde zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich aufzubauen, was der französische König auf der einen wie auch der römisch-deutsche Kaiser auf der anderen Seite fürchteten.32 Sigmund, der enttäuscht war vom Zusammenschluss mit Karl dem Kühnen, näherte sich nun wieder stärker den Eidgenossen und den Franzosen an. Sein Vetter und früherer Vormund Kaiser Friedrich III. hingegen wollte sich nicht mit der Eidgenossenschaft einlassen. Seiner Lebzeiten akzeptierte er die Gebietsverluste an die Eidgenossen, wie der Aargau und der Thurgau, nicht und verweigerte den Eidgenossen die Bestätigung der Privilegien. Ausserdem schloss er ein Ehebündnis mit Karl dem Kühnen aus Burgund. Sein Sohn Maximilian sollte Maria, die Tochter Karls, ehelichen. Somit blieb es lange unklar, wie die künftigen Allianzen aussehen würden.33 Im Jahre 1473 schaltete sich dann der französische König Ludwig XI. aktiv in den Verhandlungsprozess ein. Auf sein Betreiben hin schien ein ewiger Friedensvertrag zwischen den „Erbfeinden“ am Oberrhein, der Eidgenossenschaft und Habsburg, zu gelingen. Die Rolle und vor allem die Absichten des französischen Königs blieben dabei jedoch grösstenteils umstritten. Dennoch war es wohl entscheidend für den Abschluss der Ewigen Richtung, dass Ludwig XI. als Vermittler auftrat. Dabei bevorteilte er ganz klar die Interessen der Eidgenossen und entzog sich den Wünschen Sigmunds gänzlich. Dass der Habsburger den Vertrag trotz den für ihn ungünstigen Bedingungen annahm, war mit seiner grossen Furcht vor dem Übergriff der Burgunder zu erklären, auch wenn er wusste, dass das Gesamthaus Habsburg die Vereinbarung niemals ratifizieren würde.34 So wurde die Ewige Richtung im Jahre 1474 zwischen der achtörtigen Eidgenossenschaft sowie Herzog Sigmund von Österreich in Konstanz unterzeichnet. Der Konflikt der beiden Machtblöcke, der an die zwei Jahrhunderte umspannte, wurde somit beendet, was hiess, dass alle vergangenen sowie ungeklärten feindseligen Handlungen für nichtig erklärt wurden, und ein ewiger Friedensvertrag geschlossen werden konnte, der auch die Erben des Herzogs miteinbezog. Die beiden Parteien verpflichteten sich zudem, sich gegenseitig militärisch gegen Bezahlung zu unterstützen und Hilfe zu leisten. Ausserdem wurden die Ländereien gegenseitig bestätigt, was auch die eidgenössischen Eroberungen von habsburgischen Ländereien, wie etwa der Aargau und der Thurgau, beinhaltete. Kaiser Friedrich III. lehnte, wie es zu erwarten war, den Vertrag ab. Damit war er nicht für das ganze Haus Habsburg geltend, wie es die Eidgenossen ursprünglich geplant hatten.35

3.1.3 Burgunderkriege

Lange ging man davon aus, dass der französische König Ludwig XI. einen grossen Anteil an der Ewigen Richtung hatte und die Politik zur Verbrüderung der Eidgenossenschaft und Habsburg vehement verfolgte, da dies für ihn eine ideale Lösung für sein Problem mit dem Herzogtum Burgund darstellte. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Eidgenossenschaft, und hier vor allem Bern, die treibenden Kräfte hinter der antiburgundischen Politik waren. Bern, das mehrheitlich eine gegen Westen gerichtete Expansion verfolgte, also gegen die savoyischen Gebiete der Waadt, welche auch von den Burgundern ins Auge gefasst wurden, übernahm hier eine Rolle als Aggressor, da Karl der Kühne plötzlich in ihrer Einflusssphäre auftauchte.36 So ist es nicht verwunderlich, dass die Berner 1474 im Namen der Eidgenossenschaft dem Burgunderherzog den Krieg erklärten. Natürlich war das soeben geschlossene Bündnis mit der habsburgischen Linie Österreich-Tirol von grosser Bedeutung. Obwohl die Eidgenossen überzeugt waren, dass sie für das Heilige Römische Reich und als Teil dessen gegen das Herzogtum Burgund kämpften, blieb Kaiser Friedrich III. der Eidgenossenschaft gegenüber skeptisch.37 Die Eidgenossen, allen voran die Berner, versäumten nicht zu betonen, dass sie einen Krieg für die deutsche Nation gegen seine welschen, also romanischsprachigen, Feinde führten. Sogar wurden die Burgunder mit den Türken verglichen und die Eidgenossen somit zu Heilsbringer und Beschützer des Reichs vor einem feindlichen, äusseren Eindringling erkoren. Dennoch war die Eidgenossenschaft bemüht, der Welt ein Bild aufzuzeigen, das sie nicht ins Zentrum des Krieges rückte und sie nur als Mitstreiter und nicht Verursacher des Konfliktes zeigte.38 Die neuere Forschung kommt zum Schluss, dass Bern, im Verbund mit Strassburg und Basel, die Hauptverursacher dieses Konfliktes darstellten, wohingegen in der älteren Forschung Burgund und der französische König als Drahtzieher des Krieges angesehen werden. Ein wichtiger Punkt, neben der Rivalität der Burgunder als unmittelbarer Nachbar, wird auch die Wirtschaft der drei Städte gewesen sein. Durch die Ausdehnung des Herzogtum Burgunds und vor allem der Annäherung von Savoyen an Karl den Kühnen, was vermutlich eine Suche nach Schutz, unter anderem vor den Eidgenossen, darstellte, sahen sich diese exportschwachen Städte vom Handel ausgeschlossen oder zumindest in einer unvorteilhaften Position, um am Handel gross zu verdienen.39

Nachdem sich nun die acht eidgenössischen Orte mit den vier oberrheinischen Reichsstädten Strassburg, Basel, Colmar und Schlettstadt sowie den Bischöfen von Basel und Strassburg verbündet hatten, die sich später durch den Anschluss von Herzog Sigmund von Österreich zur Niederen Vereinigung vereinten, holte sich Sigmund die Pfandlande von Karl dem Kühnen zurück. Es kam zu Aufständen gegen die burgundischen Besatzer bei denen Peter von Hagenbach getötet wurde, was eine Gegenreaktion der Burgunder auslöste, die brandschatzend durchs Elsass zogen.40 Die Eidgenossen zeigten sich in dieser Phase nicht sonderlich interessiert an den kriegerischen Vorkommnissen teilzunehmen. Alleinig Bern wies klare expansive und kriegerische Tendenzen auf. Im Bund mit Freiburg und der Legitimation durch Frankreich, jedoch ohne dass man die eidgenössischen Orte kontaktiert hätte, fielen die Berner in der savoyischen Waadt ein. Savoyen, zu der Zeit enger Vertrauter der burgundischen Herzöge, litt seit längerem unter inneren Unruhen, sodass sie dem Ansturm der Berner wenig entgegensetzen konnten, die daraufhin einen Grossteil des Waadtlandes besetzten. Auch im savoyischen Alpenraum musste das adlige Haus Federn lassen, als die sieben Walliser Zenden, seit längerer Zeit ein Zugewandter Ort der Eidgenossenschaft, ins Unterwallis einfielen und das Gebiet eroberten und als Gemeine Herrschaft der sieben Zenden zu verwalten begannen.41 Die übrigen Orte der Eidgenossenschaft wollten an den Raubzügen im Waadtland nicht teilnehmen und taten dies auch nicht. Ihrer Begründung zufolge zeigte dies eine aktive Politik und würde sie von Helfern, die nur durch Bündnisse verpflichtet am Kriegsgeschehen teilnahmen, zu Verursachern des gesamten Konfliktes machen. Dies war eine Rolle, die sie nicht einzugehen bereit waren, sodass Bern einzig die kriegerische Aktivität aufnahm.42 Diese Angriffe waren von Kaiser Friedrich III. legitimiert, da der Habsburger auf Distanz mit Karl dem Kühnen ging. Nun änderte sich jedoch die Sachlage, als das Haus Valois- Burgund mit dem Haus Habsburg über das zuvor schon diskutierte Heiratsbündnis einig wurde, welches die Erben der grossen Familien, Maria und Maximilian, ehelich binden sollte. Die Niedere Vereinigung musste sich nun alleine gegen Burgund behaupten, das im Jahre 1476 den verbündeten Savoyern zu Hilfe eilte. Frankreich stand mit einem eigenen Friedensbündnis mit dem Herzog abseits und mischte sich in die Angelegenheiten nicht mehr ein. Karl der Kühne fiel nun in der Waadt ein. Hier kamen nun letztlich die anderen eidgenössischen Orte der kämpfenden Koalition unter Berner Führung zu Hilfe. Eine einheitliche Politik der Eidgenossenschaft war jedoch zu diesem Zeitpunkt undenkbar. Mit der Unterstützung der übrigen Orte konnten Karl der Kühne und die Burgunder vor Grandson erstmals geschlagen werden, wobei die legendäre Burgunderbeute in die Hände der Eidgenossen gelangte. Die Teilung dieser erbeuteten Güter sollte abermals die Uneinigkeit der Eidgenossenschaft anschaulich zeigen.43 Auf seine Niederlage reagierte Karl der Kühne mit der Belagerung von Murten. Das Heer der Burgunder, das grösstenteils aus Söldnern bestand, wurde erneut vernichtend geschlagen von den Eidgenossen und seinen Gleichgesinnten aus Vorderösterreich und Lothringen. Der Herzog von Lothringen, mit vielen Eidgenossen an seiner Seite, stellte daraufhin Karl zum letzten Gefecht bei Nancy im Jahre 1477 und beendete die Ambitionen des Mittelreiches. Durch den Tod von Herzog Karl dem Kühnen fand der Krieg ein Ende und das Herzogtum Burgund als eigenständiges Staatsgebilde erlosch.44

Trotz der entscheidenden Beteiligung der Eidgenossen in den Burgunderkriegen konnten sie die erzielten Erfolge nicht in Gebietserweiterungen ummünzen. Die Waadt musste grösstenteils wieder an das Haus Savoyen zurückgegeben werden. Dies vor allem aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen des Hauses zum französischen König. Dafür erhielten die Eidgenossen eine Entschädigung und Bern durfte Erlach und Aigle behalten. Die Stadt Freiburg konnte sich ihrerseits von der Herrschaft der Savoyer befreien und im Bunde mit Bern Murten, Grandson, Echallens und Orbe verwalten. Beide mussten jedoch für ihre kleinen territorialen Zugewinne ihre Verbündeten der übrigen eidgenössischen Orte entschädigen. Über die Freigrafschaft Burgund wurde innerhalb der Eidgenossenschaft diskutiert. Bern sprach sich klar für eine Annexion aus, jedoch lehnten die übrigen Orte eine Verwaltung des Gebietes ab. Wiederum trat die Eidgenossenschaft nicht geschlossen auf und zeigte ihre unterschiedlichen Interessen.45 Letztendlich waren die grossen Gewinner der Burgunderkriege die beiden grössten Machtblöcke in Mitteleuropa. Ludwig XI., König von Frankreich, erstand die Freigrafschaft Burgund. Maximilian, Erbe des Hauses Habsburg, erwarb durch seine Hochzeit mit Maria von Burgund das Erbe ihres Vaters, Karl der Kühne.46 Ungleich der Eidgenossenschaft und Bern konnten die Walliser Zenden ihr Gebiet erweitern und ihre Eroberungen im Unterwallis vollumfänglich und dauerhaft annektieren.47

Durch die Ewige Richtung und die Burgunderkriege entspannte sich die Situation zwischen der Eidgenossenschaft und den Habsburgern. Seit dem 14. Jahrhundert galten die Österreicher als der Hauptgegner der alten Orte, die für ihre Freiheit kämpften. Nun begann eine Phase, in der weitere Gegner in den Fokus der Eidgenossenschaft rückten. Auf jeden Fall stieg das Bündnis aus den Alpen nach diesem Konflikt in den Kreis der europäischen Grossmächte auf. Ihre militärische Stärke wurde von den Nachbarn erkannt und gefürchtet. Grössere Probleme bereitete der Eidgenossenschaft das Innenpolitische. Die Tagsatzung als Lenkungsorgan der gemeinsamen eidgenössischen Politik wurde vermehrt von Unstimmigkeiten begleitet. Ein gemeinsamer Konsens wurde schwieriger. Vor allem die Expansionsbestrebungen Berns nach Westen wurden von den übrigen Orten nicht goutiert. Zudem missfiel den Landorten die mögliche Aufnahme der Stadtorte Freiburg und Solothurn in den Bund.48 Die Burgunderkriege zeigten ganz klar, dass die achtörtige Eidgenossenschaft stark von den Städteorten dominiert wurde. Die Militärmacht des eidgenössischen Bündnisses gewann für die Grossmächte Europas schon bald enorme Bedeutung. Das Soldwesen begann seinen Siegeszug anzutreten. Die Söldner wurden von den Adelshäusern Europas angeworben und teilweise sogar als eigene Verbände in ihre Truppen eingegliedert. Auch in der Eidgenossenschaft begann das Reislaufen immer mehr eine wichtige Stellung einzunehmen, vor allem auch aus wirtschaftlicher Perspektive. Es entstand ein eigener Wirtschaftszweig, in dem Söldner angeworben und an die Fürsten vermittelt wurden.49 Die eidgenössischen Soldaten zeichneten sich grösstenteils durch ihre Brutalität sowie ihre Disziplin aus. Ihren Ruf erhielten sie in den eidgenössischen Schlachten, wo sie keinen Sold erwarten konnten. Die Kriegsbeute war deshalb ein wichtiger Bestandteil der Einkünfte eines Soldaten. So wurde jeweils möglichst viel Beute auf grausamste Art erwirtschaftet, denn es galt, dass man nur von einem Toten all sein Eigentum nehmen konnte. Ein weiterer Vorteil, der den Ruhm des eidgenössischen Kriegers begründete, war die Unabhängigkeit von einem adligen Herrn. Die nichtadligen Eidgenossen kämpften nicht für einen Landesherrn, sondern für ihre Freiheiten.50 Die Kampfart der Eidgenossen war der Schlachthaufen, auch Gewalthaufen genannt, welcher äusserste Disziplin von den Soldaten verlangte. In diesen dichten Gefechtsformationen preschte man gegen die feindlichen Truppen vor und eliminierte die gegnerischen Reiter mit langen Speeren, sodass der Haufen als Ganzes intakt blieb und dadurch seine Geschlossenheit und Beweglichkeit ausspielen konnte.51 Einen ranghöchsten Anführer kannten die Truppen der Eidgenossen nicht. Natürlich war jeder eidgenössische Ort eigens organisiert. Das Agieren und Reagieren der Gesamtheit des eidgenössischen Heeres wurde in einem Kriegsrat diskutiert und geregelt. In demokratischem Sinne wurde die Strategie und Taktik in Kriegssituationen festgelegt.52 Unter diesen Aspekten konnte der Krieg gegen den moderneren Staatsapparat von Burgund gewonnen werden. Die eidgenössischen „Bauern“ verteidigten damit ihre erworbenen Rechte als reichsfreie und wendeten die Bedrohung ab, unter die Herrschaft eines Territorialfürsten zu gelangen. So stieg das Ansehen der eidgenössischen Truppen in Europa und in Italien galten die Eidgenossen als unbesiegt seit Julius Caesar und der Schlacht von Bibracte, womit auf das keltische Volk der Helvetier, aus denen die Eidgenossen hervorgegangen sein sollen, und ihre Niederlage gegen das Römische Reich, wie es im Gallischen Krieg53 beschrieben ist, angespielt wurde.54

3.1.4 Stanser Verkommnis

Nach dem Fall des burgundischen Herzogtums änderte sich das Machtgefüge in Mitteleuropa. Die Eidgenossen waren plötzlich als ernstzunehmende Gewalt wahrgenommen worden. Vor allem Bern, als Hauptakteur auf eidgenössischer Seite während der Burgunderkriege, wurde zum beliebten Bündnispartner. Savoyen, das sich zuvor den Burgundern stark angenähert hatte, begann erneut mit der Eidgenossenschaft über Friede und Freundschaft zu verhandeln. Frankreich und die Habsburger, welche um das burgundische Erbe zu streiten begannen, wollten die Eidgenossen auf ihrer Seite wissen. Dies führte zu Annäherungsversuchen durch den König der Franzosen sowie den Kaiser des Reichs. Speziell die Situation, dass sich Kaiser Friedrich III. um die Eidgenossen bemühte, deren Unterstützung suchte und die eidgenössischen Söldner in seinen Reihen wissen wollte, erstaunt hier. Er, welcher seiner Lebzeiten nicht das Bündnisgebilde aus den Alpen akzeptieren konnte und ewig um die habsburgischen Rechte auf eidgenössischem Territorium, die Gebiete des Aar- und des Thurgaus waren hier vor allem wichtig, focht, schien sich mit den Eidgenossen versöhnen zu wollen. Auch eine in Erwägung gezogene Okkupation der Freigrafschaft Burgund durch die Eidgenossen scheiterte schlussendlich, wofür sich vor allem innere Unruhen und Querelen verantwortlich zeigten.55 Es bildeten sich verschiedene Interessensgruppen innerhalb der acht Orte aus. Es gab die westlich orientierten Orte um Bern, die eine Annexion der Freigrafschaft Burgund sowie der Waadt befürworteten und weiterhin eine westliche Politik verfolgten, die unter anderem gegen Frankreich gerichtet war. Dann gab es die Fraktion, welche ihre Interessen im mailändischen Süden sahen und eine Expansion über den Gotthard in die ennetbirgischen Ländereien anstrebten. Hierzu gehörten vor allem die innerschweizerischen Orte, allen voran Uri. Dennoch bestand weiterhin eine grosse Kluft zwischen den städtischen und den ländlichen Orten, die häufig zu Meinungsverschiedenheiten führte. Eine gemeinsame eidgenössische Politik war in dieser Zeit nach dem Ende der Burgunderkriege undenkbar. Ein Konsens konnte in den wenigsten Themen gefunden werden. Der innereidgenössische Konflikt nahm seinen Anfang dann schlussendlich mit dem sogenannten Saubannerzug, als erstmals auch kriegerisch operiert wurde.56 Nach Abschluss der Friedensverhandlungen in Neuenburg, die die Burgunderkriege beendeten, war man in der Eidgenossenschaft ziemlich unzufrieden über die Beuteverteilung. Die komplizierte innenpolitische Situation erlaubte der Tagsatzung keine für alle befriedigende Lösung zu finden. Dies bildete den Hauptgrund für den militärischen Auszug von einigen Kriegsknechten aus verschiedenen innerschweizerischen Orten.57 Dieser Zug, der nach ihrem Wappen benannt ist, das scheinbar ein Schwein zeigen sollte, zog nun in der Fasnachtszeit 1477, angeführt von Urnern und Schwyzern, in die Waadt nach Genf und forderte ein Entgelt von der Stadt, das gezahlt werden sollte, damit der Zug von Kriegsleuten die Stadt nicht in Flammen aufgehen liess.58 Die eidgenössischen Städteorte waren nicht sonderlich angetan von dieser Situation. Sie befanden sich in Verhandlungen mit Frankreich und Savoyen und der Ungehorsam ihrer Truppen schien sich schlecht mit einem positiven Vertragsabschluss zu vertragen. So schlossen fünf Städte das sogenannte ewige Burgrecht, was im Grunde genommen ein gegenseitiger Schutzvertrag war. Die treibende Kraft dieses Vertragswerk war Bern. Mit im Bunde waren die eidgenössischen Stadtorte Zürich und Luzern sowie die reichsfreien Städte Freiburg und Solothurn. Mit diesem Zusammenschluss der Städte verhärteten sich die Fronten zwischen Stadt und Land in der Eidgenossenschaft und das Bündnis der acht alten Orte stand vor dem Kollaps.59 Zum weiteren Zerwürfnis in der Innerschweiz leistete der Amstaldenhandel seinen Beitrag. Es handelte sich dabei um Streitigkeiten zwischen Luzern und Obwalden. Die Obwaldner unterstützten das luzernische Entlebuch in seinen Freiheitsbestrebungen, was jedoch schlussendlich scheiterte, aber dennoch die Differenzen innerhalb der Eidgenossenschaft klar aufzeigten.60 Seit dem Jahre 1478 begannen dann erste Verhandlungen zwischen den verschiedenen Orten, um ein stärkeres Bündnis, das alle Unstimmigkeiten aus dem Weg räumen sollte, zu schliessen. Dennoch waren die Differenzen noch nicht überwunden und die Spannungen zwischen dem Lager der Landorte und jenem der Stadtorte waren allgegenwärtig. Durch die Kriegserklärung von Uri an Mailand und der Belagerung der Stadt Bellenz durch eidgenössische Truppen wurde die Verhandlungsphase für ein erneuertes Vertragswerk still gelegt, da die aussenpolitischen Vorgänge die Agenda der Tagsatzung bestimmten.61 Die eidgenössischen Truppen, die sich dem Eroberungszug der Urner angeschlossen hatten, mussten vor Bellenz dann den mailändischen Truppen weichen, da diese zahlenmässig überlegen waren. Es gelang dem eidgenössischen Heer jedoch auf dem Rückweg über die Alpen doch noch, zu triumphieren, wodurch dem Orte Uri definitiv die Leventina zugesprochen wurde, die sie 1439 unter ihre Kontrolle gebracht hatten.62

Zurück in der Eidgenossenschaft wurde wieder die innenpolitische Auseinandersetzung zwischen den Stadt- und Landorten zum Thema. Die Städte Solothurn und Freiburg forderten, bekräftigt durch ihr enges Bündnis mit einigen eidgenössischen Stadtorten, die Aufnahme in die Eidgenossenschaft, was den innereidgenössischen Konflikt noch zusätzlich verstärkte. Dies lehnten die Landorte vorerst entschieden ab. Sie fürchteten eine städtische Übermacht in ihrem Bund und ein Zerfall ihrer eigenen Macht und ihres Einflusses. Die Landorte standen auch weit weniger gut da, in diesem Bündnis der acht alten Orte. Sie waren wirtschaftlich schwächer und auch einwohner- wie auch flächenmässig kleiner. Zudem verfolgten sie teilweise andere politische Interessen. Grundsätzlich war Bern der Vorort des eidgenössischen Bundes und hatte den grössten Einfluss auf politische Entscheide.63 Die Städte begannen auch mehr und mehr Macht auf die eigenen Landschaften auszuüben und den Bewohnern alte Rechte zu entziehen und somit ihre Territorialherrschaft auszuweiten. So verfuhren sie auch mit den Gemeinen Herrschaften. Die Bewohner jener eroberten Gebiete, die normalerweise der Herrschaft der Tagsatzung, also allen Ständen der Eidgenossenschaft, unterstanden, wurden dadurch zu Untertanen degradiert.64 Im Frühjahr des Jahres 1481 wurden die Verhandlungen für einen neuen eidgenössischen Vertrag wieder aufgenommen. Bern als mächtiger Stand im eidgenössischen Geflecht stellte sich jedoch vorerst quer und hielt am Burgrecht fest. Luzern zeigte sich dennoch interessiert an dem angestrebten Verkommnis und suchte das Gespräch zu Bern, dem durch das Burgrecht verbündeten Partner. Die Stadt am Vierwaldstättersee, traditionell eng mit den Landorten der Innerschweiz verflochten, zeigte an, dass sie auf die Forderungen eingehen und die aufgesetzte Vereinbarung zum Abschluss bringen wollten. Der Grosse Rat von Bern begann sich dann zu beraten und nahm den Entwurf des Verkommnis, welcher zuvor am Tag der fünf Städte in Zofingen ausgearbeitet wurde, an, was gleichbedeutend mit dem Ende des städtischen Sondervertrages, dem Burgrecht, war. Dies sollte nun schon der dritte Entwurf des Vertragswerks sein. Mit dem sechsten Entwurf konnte dann im Dezember 1481 an der Tagsatzung in Stans nicht ohne weitere Diskussionen und Verhandlungen ein Konsens erzielt werden und das Verkommnis wurde besiegelt. Dabei wurde einerseits das Stanser Verkommnis von den acht alten Orten, andererseits ein Bundesvertrag mit den neuen Mitgliedern der Eidgenossenschaft, Solothurn und Freiburg, unterzeichnet.65

Bis heute umstritten ist die Rolle von Niklaus von Flüe, dem Obwaldner Einsiedler. Einige Schriften sprechen ihm einen entscheidenden Beitrag zum positiven Abschluss des Vertrages zu. So soll er durch sein beherztes Eingreifen die Gemüter beruhigt haben. Die Gruppe der eidgenössischen Stände, die in Stans kurz vor der Abreise standen, da sie sich nicht einig wurden, konnten die Worte von Bruder Klaus besänftigen und die verschiedenen Parteien zurück an den Tisch holen. So konnte das Verkommnis erfolgreich erstellt werden.66 Dennoch ist es erwiesen, dass er selbst nicht an der Tagsatzung von Stans im Dezember 1481 anwesend war und sich durch einen Pfarrer vertreten liess, der seine Worte übermittelte. Seine berühmten Worte, in denen er die bernischen Eroberungszüge in die savoyische Waadt verurteilte, „machend den zun nit zuo wit“ wurde ihm jedoch erst im 16. Jahrhundert zugesprochen und ein Zeugnis der Wahrheit, dass dies seine Worte waren, gibt es nicht.67 Doch wird er vermutlich durch seine vermittelnde Art und die Tatsache, dass er allen Ständen ihre Vorteile aus diesem Bündnis offenbaren konnte, dennoch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss gehabt haben. Und es ist auch bewiesen, dass er Ratschläge an die Orte der Eidgenossenschaft sowie an die Tagsatzung erteilte.68

Das Stanser Verkommnis war nach dem Pfaffenbrief von 1370 und dem Sempacherbrief 1393 die nächste bedeutende Übereinkunft der alten Eidgenossenschaft. Durch diese Vereinbarung wurden die vorangegangenen Briefe bestätigt und grosse Teile der Bestimmungen wieder übernommen. Grundsätzlich war das Ziel des Abkommens den inneren Frieden wiederherzustellen und zu wahren. Neben der Regelung zur Verteilung von Beute aus militärischen Konflikten und dem Zusammenhalt bei Revolten von Untertanen, war als zentraler Punkt der Schutz aller Orte, das Verbot des Übergriffs auf einen anderen Ort sowie die gegenseitige Unterstützung bei Notsituationen festgeschrieben. Das Bündnis der acht alten Orte mit den Städten Solothurn und Freiburg wurde auf derselben Tagsatzung geschlossen. Aufgrund der Meinungsverschiedenheiten zwischen den eidgenössischen Ständen in der Vorgeschichte zum Stanser Verkommnis, in Bezug auf die ungleiche städtische und ländliche Vertretung in der Eidgenossenschaft, wurden die beiden Stadtorte mit einem untergeordneten Rang im Bündnis der eidgenössischen Orte aufgenommen.69 Solothurn war schon seit Langem in regem Kontakt mit der Eidgenossenschaft, was durch ihre Nachbarschaft bedingt war. Auch stellten sie schon etliche Male ein Aufnahmegesuch für den Bund, das jeweils abgelehnt wurde. Ein Grund dafür war sicherlich auch die Stadt Bern, die den Konkurrenten in ihrem Expansionsgebiet fürchtete. Derselbe Grund machte ebenfalls den Freiburgern zu schaffen. Beide Städte konnten sich aufgrund der Macht des eidgenössischen Ortes Bern nicht entfalten und sich nicht weite Gebiete aneignen. Mit der Aufnahme der beiden Orte und dem Stanser Verkommnis wurden die Weichen für die Zukunft gelegt. Das Bündnis rückte wiederum näher zusammen und präsentierte sich gefestigt gegen aussen. Das Stanser Verkommnis blieb bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein bedeutendes Vertragswerk, das die Geschicke des Bundes umfassend regelte.70

3.2 Eidgenossenschaft als Teil des Heiligen Römischen Reiches

3.2.1 Reichsreform

Die Beziehungen der Eidgenossenschaft zu Habsburg stabilisierten sich nach der Ewigen Richtung und den Burgunderkriegen. Dennoch galt dies vor allem für die österreichisch­tirolische Linie und ihrem Oberhaupt Herzog Sigmund. Der römisch-deutsche Kaiser Friedrich III. wollte auch nach der Machtdemonstration der Eidgenossen gegen Burgund die eidgenössischen Privilegien nicht bestätigen. Seine Politik war weiterhin darauf ausgelegt, die habsburgischen Länder auf eidgenössischem Gebiet irgendwann zurück zu erobern. Sein Sohn Maximilian war sicherlich eidgenossenfreundlicher und erkannte das Potential eines Bündnisses mit diesem Bund eidgenössischer Orte.71 Die Privilegienbestätigung war für die Eidgenossen, wie auch für alle reichsunmittelbaren Körperschaften, von grosser Bedeutung. Da sie sich als Teil des Heiligen Römischen Reiches verstanden, war die Bestätigung der Privilegien eine Angelegenheit, die erledigt werden musste, um die Legitimation für ihren Bund zu erhalten, der ausschliesslich aus reichsunmittelbaren Landorten und Stadtorten bestand.72 Dies war die Grundlage für das teilautonome eidgenössische Bündnis. Hier trafen reichsunmittelbare Territorien aufeinander und verbanden sich nachbarschaftlich. In dieser Gegend, wo das Vorkommen von Reichsstädten sehr häufig war, ein Grossteil der Reichstädte lag im Südwesten des Reiches, war dieser Bund nicht überraschend, der eine grosse Macht zu erlangen vermochte, was anderen ähnlichen Bünden in dieser Zeit nicht gelang.73 Zusammen gehalten wurde dieser Bund durch die Bundesbriefe, die die Zusammengehörigkeit untermauerten und Pflichten und Rechte definierten. Als Kontrollorgan war die Tagsatzung eine entscheidende Institution, welche die gemeinsame Politik der Eidgenossenschaft erarbeiten sollte und vor allem die Verwaltung der Gemeinen Herrschaft übernahm. Neben den acht alten Orten dieses „alten grossen Pund obertütscher Landen“ sowie den 1481 beigetreten Stadtorten, gab es ein weitreichendes Geflecht von Bündnispartnern. Besonders wichtig waren hierin die Zugewandten Orte, welche neben einer an die Eidgenossen angelehnten Politik und einem tiefengreifenden Vertrag, auch teilweise Mitspracherechte an den Tagsatzungen erhielten.74 Eigentlich galt der Status des Zugewandten Ortes auch als erster Schritt zur Aufnahme in die Eidgenossenschaft, was jedoch gewiss nicht immer so praktiziert wurde.75 Im Jahre 1486 wurde Maximilian I. zum römisch-deutschen König gewählt. Er war somit Mitregent neben seinem Vater Friedrich III. Nun ergab sich erneut die Möglichkeit für die Eidgenossen sich ihre Privilegien vom neuen König bestätigen zu lassen, da dieser eine freundschaftliche Politik zur Eidgenossenschaft verfolgte. Auch der Herzog aus Österreich-Tirol, Sigmund, weibelte bei Maximilian für eine proeidgenössische Politik. Bei Kaiser Friedrich III. stiessen die Eidgenossen seit jeher auf taube Ohren. Friedrich verlangte die Abtragung der ehemals habsburgischen Ländereien, welche die Eidgenossen im Laufe der Jahre erobert hatten. Dies akzeptierte die Tagsatzung natürlich keineswegs, zumal der Aargau und weitere Gebiete bereits 1415 durch Kaiser Sigismund aus dem Hause Luxemburg bestätigt wurden. Das war auch gleichzeitig die letzte Privilegienbestätigung, welche die Eidgenossenschaft durch einen römisch-deutschen Herrscher erhielt. 1487 gelang es dann, dass Maximilian schliesslich den meisten Orten ihre Privilegien bestätigte.76 Er wollte sich damit sicherlich die Möglichkeit erhalten, für seine militärischen Unternehmungen auf eidgenössische Söldner zurückgreifen zu können. Doch weiterhin war Friedrich III. die grosse Macht des Reiches und sein Einfluss war enorm. Schlussendlich konnte er auch wieder die Kontrolle über die Gebiete von Sigmund, dem Herzog von Österreich-Tirol, übernehmen. Sigmund wurde vorgeworfen, seine Position nicht ausreichend auszufüllen und so zwang man ihm kaiserfreundliche Männer als Berater auf, die ihn jedoch faktisch kontrollierten.77 Mit dem Ende Sigmunds 1496 vereinte sein Erbe Maximilian I. Tirol und die Vorlande nun wieder mit dem Gesamthaus Habsburg und die Tiroler Nebenlinie erlosch.78

Im Jahre 1488 schuf Kaiser Friedrich III. einen neuen Bund. Der Schwäbische Bund vereinte den Adel, die Reichsstädte wie auch geistliche Fürsten in Schwaben. Der Grund für dieses Bündnis lag in der Gefahr, die von Württemberg und vor allem den Wittelsbacher aus Bayern ausgingen und nicht etwa von den Eidgenossen. Friedrich fürchtete um seine Besitzungen in Schwaben und stärkte durch diesen Bund die gesamte Region.79 Der Schwäbische Bund war keineswegs gegen die Eidgenossenschaft gerichtet. Das Gegenteil war der Fall, denn viele Mitglieder dieses Bundes waren gleichsam mit der Eidgenossenschaft vertraglich vereint oder freundschaftlich verbunden. Doch war die kaiserliche Stimme sehr bedeutsam und prägte die Geschicke dieses Bundes. Daraus bildete sich nach und nach eine Stimmung, die gegen die Eidgenossen gerichtet war.80 Auch in ihrer Ausprägung waren die beiden grossen Bündnisse im südlichen Bereich des Heiligen Römischen Reiches grundverschieden. Die Eidgenossenschaft war ohne Adel, also ohne ständische Strukturen, aufgebaut. Der Schwäbische Bund war ganz auf die Rolle des römisch-deutschen Kaisers, als Repräsentant des Hauses Habsburg, ausgelegt. Der Adel aus Schwaben beschaute dieses eidgenössische Bündnis aus reichsfreien und adellosen Körperschaften schon seit Längerem mit Argwohn.81

[...]


1 Minu: S Selfie-Glöggli lüttet scho. In: Basler Zeitung, 21.02.2015.

2 Siehe Anhang.

3 Skenderovic: Die Rückkehr der Mythen. In: WOZ Die Wochenzeitung, 18.09.2014.

4 Inschrift auf einem Denkmal in der Nähe des Schlachtortes. Denkmal erstellt 1965 von Josef Bisa. Aufschrift erstmals formuliert von Peter Vogelsanger.

5 Krneta: Saftgeschichten. In: Neue Zürcher Zeitung, 30.03.2015.

6 Reinhardt, Volker: Kleine Geschichte der Schweiz. München, 2010. S. 53f.

7 Ebneter: Die Politik der Geschichte. In: Basler Zeitung, 15.04.2015.

8 Usteri, Emil: Marignano: die Schicksalsjahre 1515/1516 im Blickfeld der historischen Quellen. 1974. Thürer, Georg: Die Wende von Marignano. 1965.

9 Haudenschild (Hrsg.): Marignano 1515-2015: von der Schlacht zur Neutralität. 2014.

10 Blocher: Vermischung von Kraut und Rüben. In: Neue Zürcher Zeitung, 17.09.2015.

11 Maissen: Neutralität als innen- und aussenpolitisches Argument. In: Neue Zürcher Zeitung, 13.02.1999.

12 Degen: WochenZeitung (WoZ). In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 13. Basel, 2013.

13 Kreis, Georg: Weltwoche, Die. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 13. Basel, 2013.

14 Illi, Martin: Alter Zürichkrieg. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 1. Basel, 2001.

15 Maissen, Thomas: Schweizer Heldengeschichten - und was dahintersteckt. Baden, 2015. S. 81.

16 Schaufelberger, Walter: Spätmittelalter. In: Handbuch der Schweizer Geschichte. Band 1. Zürich, 1972. S. 295ff.

17 Stettler, Bernhard: Die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert: die Suche nach einem gemeinsamen Nenner. Menziken, 2004. S. 175ff.

18 Meier, Bruno: Von Morgarten bis Marignano: was wir über die Entstehung der Eidgenossenschaft wissen. Baden, 2015. S. 157.

19 Stettler: Die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. S. 140f.

20 Schaufelberger, Walter: Marignano: strukturelle Grenzen eidgenössischer Militärmacht zwischen Mittelalter und Neuzeit. Frauenfeld, 1993. S. 15.

21 Stadler, Peter; Stettler, Bernhard (Hrsg.): Tschudi, Aegidius: Chronicon Helveticum. Basel, 2000. S. 68*f.

22 Reinhardt: Kleine Geschichte der Schweiz. S. 53.

23 Speich, Heinrich: Das eidgenössische Bündnisgeflecht bis zu den Italienfeldzügen. In: Haudenschild, Roland (Hrsg.): Marignano 1515-2015: von der Schlacht zur Neutralität. Lenzburg, 2014. S. 41f.

24 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 158f.

25 Sieber-Lehmann, Claudius: Burgund und die Eidgenossenschaft - zwei politische Aufsteiger. In: Krimm, Konrad (Hrsg.): Zwischen Habsburg und Burgund: der Oberrhein als europäische Landschaft im 15. Jahrhundert. Osstfildern, 2003. S. 109f.

26 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 145f.

27 Maissen, Thomas: Geschichte der Schweiz. Baden, 2010. S. 61.

28 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 147.

29 Maissen: Geschichte der Schweiz. S. 61.

30 Esch, Arnold: Bern und Burgund. Festvortrag. In: Verein zur Förderung des Bernischen Historischen Museums (Hrsg.): 100 Jahre Förderverein des Bernischen Historischen Museums. Bern, 2001. S. 17ff.

31 Bittmann, Karl: Ludwig XI. und Karl der Kühne. Die Memoiren des Philippe de Commynes als historische Quelle. Zweiter Band, Erster Teil. Göttingen, 1970. S. 600ff.

32 Mommsen, Karl: Eidgenossen, Kaiser und Reich: Studien zur Stellung der Eidgenossen innerhalb des heiligen römischen Reichs. Basel, Stuttgart, 1958. S. 262ff.

33 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 147.

34 Bittmann: Ludwig XI. und Karl der Kühne. S. 592ff.

35 Sieber-Lehmann, Claudius: Ewige Richtung. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 4. Basel, 2004.

36 Esch: Bern und Burgund. S. 19ff.

37 Moraw, Peter: Reich, König und Eidgenossen im späten Mittelalter. In: Jahrbuch der Historischen Gesellschaft Luzern, Nr. 4. Luzern, 1986. S. 30.

38 Mommsen: Eidgenossen, Kaiser und Reich. S. 257f.

39 Sieber-Lehmann, Claudius: Spätmittelalterlicher Nationalismus: die Burgunderkriege am Oberrhein und in der Eidgenossenschaft. Göttingen, 1995. S. 19f.

40 Sieber-Lehmann, Claudius: Burgunderkriege. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 3. Basel, 2003.

41 Maissen: Geschichte der Schweiz. S. 62.

42 Mommsen: Eidgenossen, Kaiser und Reich. S. 266.

43 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 149.

44 Sieber-Lehmann: Burgunderkriege. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).

45 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 150.

46 Sablonier, Roger: Schweizer Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Staatlichkeit, Politik und Selbstverständnis. In: Wiget, Josef (Hrsg.): Die Entstehung der Schweiz. Vom Bundesbrief 1291 zur nationalen Geschichtskultur des 20. Jahrhunderts. Schwyz, 1999. S. 27f.

47 Maissen: Geschichte der Schweiz. S. 62.

48 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 150f.

49 Sieber-Lehmann: Burgunderkriege. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).

50 Maissen: Geschichte der Schweiz. S. 63.

51 de Montmollin, Benoit: Schlachthaufen. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 11. Basel, 2011.

52 Mommsen: Eidgenossen, Kaiser und Reich. S. 267.

53 Siehe auch: Gaius Julius Caesar: Der Gallische Krieg.

54 Esch: Bern und Burgund. S. 22ff.

55 Mommsen: Eidgenossen, Kaiser und Reich. S. 271f.

56 Schaufelberger: Spätmittelalter. S. 326f.

57 Walder, Ernst: Das Stanser Verkommnis. Ein Kapitel eidgenössischer Geschichte. Stans, 1994. S. 17ff.

58 Schibler, Thomas: Saubannerzug. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 10. Basel, 2010.

59 Walder: Das Stanser Verkommnis. S. 29ff.

60 Egloff, Gregor: Amstaldenhandel. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 1. Basel, 2001.

61 Walder: Das Stanser Verkommnis. S. 44f.

62 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 161.

63 Maissen: Geschichte der Schweiz. S. 64.

64 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 154ff.

65 Walder: Das Stanser Verkommnis. S. 46ff.

66 Walder: Das Stanser Verkommnis. S. 51ff.

67 Maissen: Geschichte der Schweiz. S. 64.

68 Walder, Ernst: Flüe, Niklaus von. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Band 4. Basel, 2004.

69 Schaufelberger: Spätmittelalter. S. 327f.

70 Maissen: Geschichte der Schweiz. S. 65.

71 Mommsen: Eidgenossen, Kaiser und Reich. S. 274f.

72 Braun, Bettina: Die Eidgenossen, das Reich und das politische System Karls V. Berlin, 1997. S. 65.

73 Marquardt, Bernd: Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige Römische Reich (1350-1798). Staatsbildung, Souveränität und Sonderstatus am alteuropäischen Alpenrand. Zürich, 2007. S. 43ff.

74 Speich: Das eidgenössische Bündnisgeflecht bis zu den Italienfeldzügen. S. 41ff.

75 Maissen: Schweizer Heldengeschichten - und was dahintersteckt. S. 85.

76 Braun: Die Eidgenossenschaft, das Reich und das politische System Karls V. S. 69ff.

77 Mommsen: Eidgenossen, Kaiser und Reich. S. 274ff.

78 Riedmann: Josef: Si(e)gmund, Hzg. v. Österreich. In: Lexikon des Mittelalters, Band 7. Stuttgart, Weimar, 1999.

79 Meier: Von Morgarten bis Marignano. S. 167.

80 Mommsen: Eidgenossen, Kaiser und Reich. S. 276.

81 Maissen: Schweizer Heldengeschichten - und was dahintersteckt. S. 96.

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Detalles

Título
Burgunderkriege und Marignano. Das Ende der Expansionspolitik und der Beginn der Neutralität der Alten Eidgenossenschaft?
Subtítulo
Von den historischen Gegebenheiten bis zur aktuellen Interpretation in Medien und Politik
Universidad
University of Basel
Calificación
5
Autor
Año
2016
Páginas
97
No. de catálogo
V1182264
ISBN (Ebook)
9783346667977
ISBN (Libro)
9783346667984
Idioma
Alemán
Palabras clave
burgunderkriege, marignano, ende, expansionspolitik, beginn, neutralität, alten, eidgenossenschaft, gegebenheiten, interpretation, medien, politik
Citar trabajo
Jonas Maienfisch (Autor), 2016, Burgunderkriege und Marignano. Das Ende der Expansionspolitik und der Beginn der Neutralität der Alten Eidgenossenschaft?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1182264

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