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Frauenförderprogramme - Rechtsstand 1. Mai 2008

Titre: Frauenförderprogramme - Rechtsstand 1. Mai 2008

Thèse de Bachelor , 2008 , 32 Pages , Note: GUT

Autor:in: Josef Johannes Dum (Auteur)

Droit - Droit public / Droit constitutionnel / Droits fondamentaux
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Résumé Extrait Résumé des informations

Frau Kreil, die als Elektronikerin ausgebildet ist, bewarb sich 1996 für den freiwilligen Dienst in der deutschen Bundeswehr mit dem Verwendungswunsch Instandsetzung (Elektronik). Ihr Antrag wurde vom Personalamt der Bundeswehr mit der Begründung abgelehnt, es sei gesetzlich ausgeschlossen, dass Frauen Dienst mit der Waffe leisten. Sie erhob daraufhin Klage beim VG Hannover und trug u. a. vor, die Ablehnung ihrer Bewerbung allein aus geschlechtsspezifischen Gründen sei gemeinschaftsrechtswidrig.
Da das VG Hannover der Ansicht war, dass für die Entscheidung des Rechtsstreits eine Auslegung der Richtlinie erforderlich sei, hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Liegt ein Verstoß gegen die Richtlinie des Rates vom 9. 2. 1976 (76 / 207 / EWG) - wonach Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung nur für Verwendungen im Sanitäts- und Militärmusikdienst berufen werden können, vom Dienst mit der Waffe jedoch in jedem Falle ausgeschlossen sind?
Frau Kreil gewann nach 4 Jahren dieses Verfahren. Die deutschen Verfassungsbestimmungen mussten somit geändert werden, da sie mit dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz nicht übereinstimmten.
Dieses Urteil neben anderen, ist ein Hinweis darauf, dass die Dynamik des Geschlechterverhältnisses ohne die Einbeziehung supranationaler Faktoren nicht mehr ausreichend erklärt werden kann.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

C Einleitung

D Die österreichische Verfassungsebene

1. Die zentralen Grundrechte

a) STGG (Staatsgrundgesetz vom 21. December [sic!] 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reisrathe [sic!] vertretenen Königreiche und Länder

b) Art. 7 B-VG:

c) Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye [sic!] vom 20. September 1919

d) Gesetz vom 18. Dezember 1919 über die Wahlordnung für die konstituierende Nationalversammlung

e) Art. 14 EMRK

f) UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

g) Art. 9a (3) B-VG

2. Der Gleichheitssatz

a) Gleichheitssatz und Gesetz

b) Gleichheitssatz und Rechtsakte

3. Drittwirkung der Grundrechte

E Europarechtlicher Bezug

1. Rechtsakte im Europarecht zur Wiederholung

2. Überblick über relevante Rechtsakte für diesen Aufsatz

a) Grundrechtscharta

b) Status Quo in Europa und die Maßnahme dazu von der Kommission

F Nationale einfachgesetzliche Umsetzung

1. Das Gleichbehandlungsgesetz

a) GlBG 2004

b) § 92b ArbVG Betriebliche Frauenförderung sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf

c) § 97 (1) Z 25 ArbVG

d) Zentrale sozialrechtliche Bestimmungen

2. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

a) Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst

b) Vorrang beim beruflichen Aufstieg

c) Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

3. Das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

a) Frauenförderungsgebot

b) Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

c) Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

4. Die Gleichbehandlungskommission / Die Anwaltschaft für Gleichbehandlung

G Chancengleichheit Konkret

H Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Diese Bachelorarbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung von Frauenförderplänen im österreichischen Rechtsraum, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Salzburger Landesdienst liegt. Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rahmenbedingungen darzulegen und deren einfachgesetzliche Umsetzung kritisch zu beleuchten.

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen der Gleichbehandlung in Österreich
  • Europarechtliche Antidiskriminierungsbestimmungen
  • Analyse des GlBG 2004 und der ArbVG-Bestimmungen zur Frauenförderung
  • Vergleich des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes mit dem Salzburger Gleichbehandlungsgesetz
  • Kritische Würdigung der faktischen Situation und statistische Daten im Salzburger Landesdienst

Auszug aus dem Buch

3. Das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

Dieses Gesetz gilt für Personen, die in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg oder zu einem Gemeindeverband stehen, sowie für Personen, die sich um ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg oder zu einem Gemeindeverband bewerben.

a) Frauenförderungsgebot

Die Vertreterinnen oder Vertreter der Dienstgeberin oder des Dienstgebers sind verpflichtet, auf die Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Dabei sind die Vorgaben der Frauenförderpläne zu beachten. Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten [...] in der Dienststelle weniger als 45 % beträgt.

Zusammenfassung der Kapitel

C Einleitung: Diese Einleitung führt mittels des Falles Tanja Kreil in die Relevanz supranationaler Faktoren für die Gleichbehandlung und die notwendige Einbettung in EU-Recht ein.

D Die österreichische Verfassungsebene: Dieses Kapitel erläutert den Verfassungsrang der Grundrechte sowie den Gleichheitssatz und die Problematik der Drittwirkung im österreichischen Rechtsgefüge.

E Europarechtlicher Bezug: Hier werden die verschiedenen europäischen Rechtsakte wie Richtlinien und Verordnungen sowie deren unmittelbare Wirkung auf das nationale Arbeitsrecht dargestellt.

F Nationale einfachgesetzliche Umsetzung: Der Abschnitt behandelt detailliert das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz sowie die speziellen Regelungen im Bundes- und Salzburger Landesdienst.

G Chancengleichheit Konkret: Dieses Kapitel verknüpft die rechtlichen Ausführungen mit einer statistischen Analyse der Ist-Situation im Salzburger Landesdienst anhand von Grafiken zum Beschäftigungsausmaß und Führungsanteilen.

H Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Determinierung und der faktischen Umsetzung von Frauenförderung.

Schlüsselwörter

Frauenförderpläne, Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung, Gleichheitssatz, Grundrechte, Arbeitsverfassungsgesetz, Salzburger Landesdienst, EU-Recht, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Frauenförderungsgebot, Beschäftigungsausmaß, Führungsfunktionen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und der praktischen Umsetzung von Frauenförderung im österreichischen öffentlichen Dienst, unter besonderer Berücksichtigung der Salzburger Landesverwaltung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind das österreichische Verfassungsrecht, europarechtliche Vorgaben zur Antidiskriminierung sowie die einfachgesetzliche Umsetzung durch das GlBG, das ArbVG und landesspezifische Gleichbehandlungsgesetze.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Frauenförderpläne und eine kritische Auseinandersetzung mit deren Wirksamkeit anhand von Daten aus dem Salzburger Landesdienst.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Aufarbeitung der Rechtslage, ergänzt durch eine deskriptive statistische Analyse von Personaldaten des Salzburger Landesdienstes aus dem Jahr 2005.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert schrittweise die Hierarchie der Normen: beginnend bei der österreichischen Verfassung über europäische Rechtsakte bis hin zu nationalen Gesetzen und speziellen Bestimmungen für den Landesdienst.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Neben dem zentralen Begriff der Frauenförderpläne sind dies insbesondere Gleichbehandlung, Diskriminierungsschutz und die Analyse der Geschlechterverhältnisse im öffentlichen Dienst.

Warum spielt das EU-Recht für die Arbeit eine so große Rolle?

Weil das österreichische Recht im Bereich der Gleichbehandlung stark durch europäische Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs präformiert ist.

Wie bewertet der Autor den Erfolg von Frauenförderplänen in Salzburg?

Der Autor stellt eine Diskrepanz fest; trotz rechtlicher Vorgaben zeigen Daten (wie z.B. bei Top-Führungspositionen), dass Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sind, was auf strukturelle Barrieren hindeutet.

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Résumé des informations

Titre
Frauenförderprogramme - Rechtsstand 1. Mai 2008
Université
University of Salzburg
Cours
Interdisziplinäres Seminar - Strategisches Management
Note
GUT
Auteur
Josef Johannes Dum (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
32
N° de catalogue
V118235
ISBN (ebook)
9783640214617
Langue
allemand
mots-clé
Frauenförderprogramme Rechtsstand Seminar Strategisches Management
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Josef Johannes Dum (Auteur), 2008, Frauenförderprogramme - Rechtsstand 1. Mai 2008, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118235
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Extrait de  32  pages
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