Die Reaktionen des Staates auf den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren: Die Anti-Terror-Gesetzgebung


Dossier / Travail, 2008

16 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsübersicht

1. Einleitung

2. Die RAF – Ein Überblick bis 1977

3. Reaktionen des Staates
3.1 Das erste Anti-Terror-Paket
3.2 Gesetzgebungstätigkeiten im Jahr 1976
3.3 Kontaktsperre

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Kürzlich wurden zwei Terrorverdächtige aus einer KLM-Maschine auf dem Flughafen Köln-Bonn geholt. Mehrere terroristische Bombenanschläge mit islamistischem Hintergrund sind in den letzten Jahren in Deutschland verhindert worden. Als Bürger hat man den Eindruck, der Staat geht souverän mit der Bedrohung um. Prozesse gegen Terrorverdächtige müssen nicht jahrelang vorbereitet werden.

Wie aber sah der Umgang des Staates mit dem bundesdeutschen Terror der 1970er Jahre aus? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Reaktionen des deutschen Rechtstaates auf den Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF). Seinen Höhepunkt fand der Terrorismus in Deutschland im Herbst 1977, als die RAF den damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer entführte. Die 44 Tage seiner Entführung gelten als „eines der am meisten bedrückenden Kapitel der Geschichte der Bundesrepublik“ (Wesel 2002: 257). Eine Welle von Gewalttaten erschütterte die Republik, auf die der Staat mit aller Härte reagierte. Er schöpfte nahezu alle rechtstaatlichen Mittel aus und schuf – wo nötig – neue Gesetze. Zwischen 1970 und 1978 wurden eine Vielzahl von Gesetzen, bzw. Gesetzesänderungen zur Abwehr der vom Terrorismus ausgehenden Gefahren beschlossen.

Zunächst werde ich kurz auf die Geschichte der RAF eingehen, ihre Gründung nachvollziehen, ihre Ziele beschreiben und welche Gewalttaten in den 1970er Jahren auf ihr Konto gingen. Danach beschäftige ich mich mit den wichtigsten Neuerungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung. Unter anderem geht es dabei um den Verteidigerausschluss, die Möglichkeit, Verhandlungen in Abwesenheit der Angeklagten durchzuführen und das Kontaktsperregesetz. Abschließend werde ich eine Bewertung der staatlichen Reaktionen auf den Terrorismus vornehmen.

2. Die RAF – Ein Überblick bis 1977

Der Geburtsstunde der RAF vorausgegangen waren turbulente 1960er Jahre, sie kann „in gewisser Weise als illegitimes Kind der 68er Bewegung bezeichnet werden“ (Kraushaar 2008: 9). Allgemein anerkannt für die Entstehung der RAF ist die Verbindung zur Studentenbewegung und zum Sozialistischen Studentenbund (SDS), der bis 1961 eine der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahestehende Jugendorganisation war. Nachdem sich die Mutterpartei mit dem Godesberger Programm 1959 politisch neu ausgerichtet hatte, gingen SDS und SPD getrennte Wege. Danach wurde der SDS zum „Sammelbecken der linken Außerparlamentarischen Opposition (APO)“ (Daase 2007: BpB). Auch die Haltung der USA im Vietnam-Krieg und der Imperialismus der westlichen Welt hatten großen Einfluss auf die APO. Das Attentat auf den Studentenführer Rudi Dutschke am 11. April 1968 hatte eine „Desintegration des SDS und die Zersplitterung der Studentenbewegung“ (Daase 2008: 245) zur Folge. Eine Vielzahl linksextremistischer Gruppen entstand, von denen die RAF „die Aufforderung, den Befreiungskampf in der Dritten Welt mit ‚spezifischen Kampfformen […] in den Metropolen’ zu unterstützen, am radikalsten umsetzte“ (ebd.).

Mit der Befreiung Andreas Baaders beginnt „am 14. Mai 1970 morgens um neun in einem Dahlemer sozialwissenschaftlichen Institut das Unternehmen der Roten Armee Fraktion“ (Wesel 2002: 184), bei dem ein Institutsangestellter ums Leben kam. Im April 1970 war Baader in Berlin verhaftete worden, da er gemeinsam mit Gudrun Ensslin zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Brandstiftung in zwei Frankfurter Kaufhäusern verurteilt worden war. In einer Erklärung zur Befreiung Baaders heißt es am Schluss: „Die Klassenkämpfe entfalten. Das Proletariat organisieren. Mit dem bewaffneten Widerstand beginnen. Die Rote Armee aufbauen!“ (ID-Verlag 1997: 24). Damit waren die politischen Ziele der RAF klar. In ihrem Konzept Stadtguerilla heißt es dazu: „Wir behaupten, daß die Organisierung von bewaffneten Widerstandsgruppen zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik und Westberlin richtig ist, möglich ist, gerechtfertigt ist. Daß es richtig, möglich und gerechtfertigt ist, hier und jetzt Stadtguerilla zu machen. Daß der bewaffnete Kampf als »die höchste Form des Marxismus-Leninismus« (Mao) jetzt begonnen werden kann und muß, daß es ohne das keinen antiimperialistischen Kampf in den Metropolen gibt“ (ID-Verlag 1997: 31). Was folgte waren Abtauchen in den Untergrund, Ausbildungslager in Jordanien, die Beschaffung von Geld, Waffen und Wohnungen für geplante Aktionen.

Der Grund, warum die Spitze der ersten Generation der RAF - Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Holger Meins, Jan-Carl Raspe und andere - im Sommer 1972 festgenommen wurde, war die sogenannte Mai-Offensive. Als Reaktion auf den fortdauernden Vietnam-Krieg waren US-amerikanische Einrichtungen in Deutschland die Hauptziele einer noch nie da gewesenen Anschlagsserie. Sie begann mit einem Bombenanschlag auf das Hauptquartier der US-Armee in Frankfurt am Main am 11. Mai 1972. Dabei wurde ein Soldat getötet und 13 weitere Personen schwer verletzt. In einer Erklärung des „Kommandos Petra Schelm“ hieß es dazu am 14. Mai 1972: „Wir fordern den sofortigen Abbruch der Bomben-Blockade gegen Nordvietnam. Wir fordern die sofortige Einstellung der Bombenangriffe auf Nordvietnam. Wir fordern den Abzug aller amerikanischen Truppen aus Indochina. Für den Sieg des Vietcong! Die revolutionäre Guerilla aufbauen! Habt Mut zu kämpfen – habt Mut zu Siegen! Schafft zwei, drei, viele Vietnam!“ (ID-Verlag 1997: 145). Auch die Polizeidirektion Augsburg und das Landeskriminalamt in München wurden zum Ziel der Terroristen. Es folgen die Explosion des Wagens eines Bundesrichters und ein Anschlag auf das Axel-Springer-Gebäude in Hamburg mit insgesamt 17 Verletzen. Die Serie endet mit einem Bombenanschlag auf das Hauptquartier der US-Armee in Europa in Heidelberg am 24. Mai mit drei Toten und fünf Verletzten. Mit einer Bilanz von vier Toten und über 40 Verletzten während der Mai-Offensive hatte die RAF es in sehr kurzer Zeit geschafft, die Bundesrepublik Deutschland in Angst und Schrecken zu versetzen.

Nachdem die Führungsriege wegen der Bombenanschläge verhaftet wurde und in Untersuchungshaft saß, war das vorrangige Ziel der verbliebenen Mitglieder die Befreiung der Genossen aus den Gefängnissen. Die Verfolgung politischer Ziele wurde nunmehr zweitrangig. In den folgenden Jahren wurden weitere Attentate verübt, Banken überfallen, Botschaften besetzt und viele Menschen entführt. Dabei starben eine ganze Reihe von Prominenten, aber auch viele Zivilisten. Die bekanntesten Opfer aus den 1970er Jahren sind wohl der Kammergerichtspräsident Günter von Drenckmann, der im November 1974 beim Versuch, ihn zu entführen, erschossen wurde, der Generalbundesanwalt Siegfried Buback und der Bankier Jürgen Ponto.

Der Terror gipfelte in der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer am 5. September 1977 und der Entführung einer Lufthansa-Maschine mit 86 deutschen Touristen auf dem Rückflug von Mallorca durch ein palästinensisches Kommando. Diese „fordern ebenfalls die Freilassung der elf RAF-Häftlinge sowie zweier in der Türkei inhaftierter Palästinenser“ (Kraushaar 2006: 1013). Die Maschine wurde fünf Tage später von einer Einheit der Grenzschutztruppe 9 in Mogadischu/Somalia gestürmt und Besatzungsmitglieder und Passagiere wurden unverletzt befreit. Die Gefangenen Andreas Baader und Gudrun Ensslin wurden am nächsten Morgen tot, „Jan-Carl-Raspe sterbend und Irmgard Möller verletzt in ihren Zellen“ (ebd.) aufgefunden. Am 19. Oktober 1977 wurde der entführte Hanns-Martin Schleyer tot im Kofferraum eines Audis in Mühlhausen/Frankreich aufgefunden.

3. Reaktionen des Staates

Die terroristischen Attentate der RAF zeugten von einem extrem hohen Gewaltpotential. Die Antworten des Staates auf diese Gewalt waren nicht minder hart. Nach dem Überfall auf die Botschaft in Stockholm durch das Kommando „Holger Meins“ am 24. April 1975, mit dem die Bewegung 2. Juni und die RAF Genossen aus deutschen Gefängnissen freipressen wollten, gab der damalige Bundeskanzler der sozialliberalen Koalition, Helmut Schmidt, die Parole aus: „Wer den Rechtsstaat zuverlässig schützen will, der muß innerlich auch bereit sein, bis an die Grenzen dessen zu gehen, was vom Rechtsstaat erlaubt und geboten ist“ (Vinke/Witt 1978: 9).

Innerhalb von vier Jahren, zwischen 1974 und 1978, wurden insgesamt sechs Gesetze mit „27 Einschränkungen von Rechten der Verteidigung und mehreren Erleichterungen für die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft erlassen“ (Wesel 2006: 1052). Eine Flut von Gesetzen und Ermächtigungen sei zwecks Bekämpfung des Terrorismus über das Land gegangen. Akribisch gingen Polizei, Verwaltung und Gesetzgeber zu Werke, „dem Terrorismus die Luft zum Leben zu nehmen“ (Der Spiegel 50/1977: 33).

3.1 Das erste Anti-Terror-Paket

Den Anfang einer Reihe von Maßnahmen gegen den Terror der Roten Armee Fraktion stellte das erste „Anti-Terror-Paket“ dar, beschlossen am 18. Dezember 1975 und in Kraft getreten am 1. Januar 1975. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts und das Gesetz zur Ergänzung des Reformgesetzes. Erst zehn Jahre zuvor waren die Strafprozessordnung reformiert, liberalisiert und die Rechte der Verteidiger gestärkt worden. Im Kontext der Terroristenprozesse der 1970er Jahre wurden diese Rechte allerdings wieder verschärft. „Die Anwälte der Terroristen hatten zu viele Rechte und nutzten diese auch noch ungebührlich aus“ (Requate 2006: 271), lautete die einhellige Meinung der Öffentlichkeit. In Vorbereitung auf den Prozess gegen die Mitglieder der RAF – Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Jan-Carl Raspe – in Stuttgart-Stammheim „wurden die Verfahrensvorschriften, eine nach der anderen, zum ‚Stammheimer Landrecht’ (Juristenspott) geschnitzt“ (Der Spiegel 50/1977: 33).

Vor Beginn des Prozesses traten die Angeklagten in einen Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen zu protestieren. Dabei starb am 9. November der Angeklagte Holger Meins. Die Befürchtung lag nahe, dass die anderen Angeklagten sich durch einen Hungerstreik absichtlich „verhandlungsunfähig fasten“ könnten, „bevor sie zur Sache vernommen werden“ (Peters 2004: 334) können. Deshalb beschloss der Bundestag, der Strafprozessordnung einen neuen Paragrafen hinzuzufügen, der dieses verhindert. Mit dem § 231a konnte ein Prozess auch ohne Anwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden, wenn dieser sich „vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsunfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt“ hat und dadurch „wissentlich die ordnungsgemäße Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner Gegenwart“ verhindert wird. „Ein Tiefpunkt der Rechtsauslegung“ (Hannover 1998: 394). Denn dass die Häftlinge sich absichtlich verhandlungsunfähig machten, traf nicht immer zu. Am Beispiel Ulrike Meinhofs und ihrem Aufenthalt im sogenannten „Toten Trakt“ in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf und den Haftbedingungen in Stuttgart-Stammheim wurde deutlich, dass die Isolationshaft zu schweren Gesundheitsschäden führen konnte. Das musste sogar der Gefängnisarzt in Stammheim zugeben (vgl. Wesel 2006: 1055).

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Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Die Reaktionen des Staates auf den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren: Die Anti-Terror-Gesetzgebung
Université
Bielefeld University
Cours
Terroristische Gruppen der 1970/80er Jahre im internationalen historischen Vergleich: „Rote Armee Fraktion“, „Rote Brigaden“ und „Japanische Rote Armee“
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
16
N° de catalogue
V118268
ISBN (ebook)
9783640209415
ISBN (Livre)
9783640209880
Taille d'un fichier
405 KB
Langue
allemand
Mots clés
Reaktionen, Staates, Terror, Roten, Armee, Fraktion, Jahren, Anti-Terror-Gesetzgebung, Terroristische, Gruppen, Jahre, Vergleich, Armee, Fraktion“, Brigaden“, Rote, Armee“
Citation du texte
Mamke Kühl (Auteur), 2008, Die Reaktionen des Staates auf den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren: Die Anti-Terror-Gesetzgebung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118268

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