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Die Reaktionen des Staates auf den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren: Die Anti-Terror-Gesetzgebung

Title: Die Reaktionen des Staates auf den Terror der  Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren:  Die Anti-Terror-Gesetzgebung

Term Paper , 2008 , 16 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Mamke Kühl (Author)

Politics - History of Political Systems
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Kürzlich wurden zwei Terrorverdächtige aus einer KLM-Maschine auf dem Flughafen Köln-Bonn geholt. Mehrere terroristische Bombenanschläge mit islamistischem Hin-tergrund sind in den letzten Jahren in Deutschland verhindert worden. Als Bürger hat man den Eindruck, der Staat geht souverän mit der Bedrohung um. Prozesse gegen Terrorverdächtige müssen nicht jahrelang vorbereitet werden.
Wie aber sah der Umgang des Staates mit dem bundesdeutschen Terror der 1970er Jahre aus? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Reaktionen des deut-schen Rechtstaates auf den Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF). Seinen Höhepunkt fand der Terrorismus in Deutschland im Herbst 1977, als die RAF den damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer entführte. Die 44 Tage seiner Entführung gelten als „eines der am meisten bedrückenden Kapitel der Ge-schichte der Bundesrepublik“ (Wesel 2002: 257). Eine Welle von Gewalttaten er-schütterte die Republik, auf die der Staat mit aller Härte reagierte. Er schöpfte nahe-zu alle rechtstaatlichen Mittel aus und schuf – wo nötig – neue Gesetze. Zwischen 1970 und 1978 wurden eine Vielzahl von Gesetzen, bzw. Gesetzesänderungen zur Abwehr der vom Terrorismus ausgehenden Gefahren beschlossen.
Zunächst werde ich kurz auf die Geschichte der RAF eingehen, ihre Gründung nach-vollziehen, ihre Ziele beschreiben und welche Gewalttaten in den 1970er Jahren auf ihr Konto gingen. Danach beschäftige ich mich mit den wichtigsten Neuerungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung. Unter anderem geht es dabei um den Verteidigerausschluss, die Möglichkeit, Verhandlungen in Abwesenheit der Ange-klagten durchzuführen und das Kontaktsperregesetz. Abschließend werde ich eine Bewertung der staatlichen Reaktionen auf den Terrorismus vornehmen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die RAF – Ein Überblick bis 1977

3. Reaktionen des Staates

3.1 Das erste Anti-Terror-Paket

3.2 Gesetzgebungstätigkeiten im Jahr 1976

3.3 Kontaktsperre

4. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Reaktionen des deutschen Rechtsstaates auf die terroristischen Aktivitäten der Roten Armee Fraktion (RAF) in den 1970er Jahren. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie der Staat durch neue Gesetze und restriktive Maßnahmen versuchte, der Bedrohung durch den Terrorismus zu begegnen, und welche Auswirkungen diese rechtlichen Anpassungen auf die Prinzipien eines fairen Rechtsstaats hatten.

  • Geschichte und politische Ziele der ersten Generation der RAF
  • Analyse des ersten „Anti-Terror-Pakets“ und der Einschränkung von Verteidigerrechten
  • Gesetzgeberische Maßnahmen des Jahres 1976 (u.a. § 129a StGB)
  • Die Einführung der Kontaktsperre im Jahr 1977
  • Bewertung der staatlichen Repression im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit

Auszug aus dem Buch

3.1 Das erste Anti-Terror-Paket

Den Anfang einer Reihe von Maßnahmen gegen den Terror der Roten Armee Fraktion stellte das erste „Anti-Terror-Paket“ dar, beschlossen am 18. Dezember 1975 und in Kraft getreten am 1. Januar 1975. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts und das Gesetz zur Ergänzung des Reformgesetzes. Erst zehn Jahre zuvor waren die Strafprozessordnung reformiert, liberalisiert und die Rechte der Verteidiger gestärkt worden. Im Kontext der Terroristenprozesse der 1970er Jahre wurden diese Rechte allerdings wieder verschärft. „Die Anwälte der Terroristen hatten zu viele Rechte und nutzten diese auch noch ungebührlich aus“ (Requate 2006: 271), lautete die einhellige Meinung der Öffentlichkeit. In Vorbereitung auf den Prozess gegen die Mitglieder der RAF – Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Jan-Carl Raspe – in Stuttgart-Stammheim „wurden die Verfahrensvorschriften, eine nach der anderen, zum ‚Stammheimer Landrecht’ (Juristenspott) geschnitzt“ (Der Spiegel 50/1977: 33).

Vor Beginn des Prozesses traten die Angeklagten in einen Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen zu protestieren. Dabei starb am 9. November der Angeklagte Holger Meins. Die Befürchtung lag nahe, dass die anderen Angeklagten sich durch einen Hungerstreik absichtlich „verhandlungsunfähig fasten“ könnten, „bevor sie zur Sache vernommen werden“ (Peters 2004: 334) können. Deshalb beschloss der Bundestag, der Strafprozessordnung einen neuen Paragrafen hinzuzufügen, der dieses verhindert. Mit dem § 231a konnte ein Prozess auch ohne Anwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden, wenn dieser sich „vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsunfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt“ hat und dadurch „wissentlich die ordnungsgemäße Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner Gegenwart“ verhindert wird. „Ein Tiefpunkt der Rechtsauslegung“ (Hannover 1998: 394). Denn dass die Häftlinge sich absichtlich verhandlungsunfähig machten, traf nicht immer zu.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung skizziert den Umgang des deutschen Rechtsstaates mit dem Terrorismus der 1970er Jahre und definiert die Zielsetzung der Arbeit, die staatlichen Gesetzesreaktionen kritisch zu beleuchten.

2. Die RAF – Ein Überblick bis 1977: Dieses Kapitel beschreibt den historischen Kontext der Entstehung der RAF aus der 68er-Bewegung sowie deren politische Radikalisierung und die Anschlagsserien der 1970er Jahre.

3. Reaktionen des Staates: Dieser Abschnitt analysiert das staatliche Vorgehen zwischen 1974 und 1978, das durch eine Vielzahl an Gesetzesverschärfungen geprägt war, um dem Terrorismus zu begegnen.

3.1 Das erste Anti-Terror-Paket: Hier werden die Reformen des Strafverfahrensrechts thematisiert, die insbesondere die Rechte von Verteidigern einschränkten und Prozesse bei Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ermöglichten.

3.2 Gesetzgebungstätigkeiten im Jahr 1976: Dieses Kapitel behandelt die Einführung umstrittener Tatbestände wie § 129a StGB, der die Bildung terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellte.

3.3 Kontaktsperre: Das Kapitel erläutert das 1977 verabschiedete Kontaktsperregesetz, das die totale Isolation von RAF-Häftlingen ermöglichte, um eine Steuerung terroristischer Aktionen aus den Gefängnissen zu unterbinden.

4. Fazit: Das Fazit bewertet die staatlichen Maßnahmen und stellt die kritische Frage, ob eine weniger repressive Strategie rechtsstaatlich angemessener gewesen wäre.

Schlüsselwörter

RAF, Rote Armee Fraktion, Terrorismusbekämpfung, Anti-Terror-Gesetze, Strafprozessordnung, § 129a, Kontaktsperre, Rechtsstaat, Stuttgart-Stammheim, Verteidigerrechte, Innere Sicherheit, 1970er Jahre, politischer Extremismus, Gesetzgebung, deutsche Zeitgeschichte

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, wie der deutsche Staat in den 1970er Jahren durch neue Gesetze und verschärfte Sicherheitsmaßnahmen auf die terroristischen Aktivitäten der RAF reagiert hat.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Geschichte der RAF, die Einschränkung von Verteidigerrechten, die Einführung neuer Straftatbestände wie § 129a StGB sowie die Einführung der Kontaktsperre.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die staatlichen Reaktionen auf den Terrorismus zu analysieren und zu bewerten, ob diese Maßnahmen im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien standen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine historische und rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzen, Debatten im Bundestag und zeitgenössischen Dokumenten sowie Sekundärliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die konkreten Gesetzesänderungen der Jahre 1974 bis 1978, darunter das erste Anti-Terror-Paket, die Einführung von § 129a und das Kontaktsperregesetz.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind RAF, Terrorismusbekämpfung, Rechtsstaat, Strafprozessrecht und die gesetzgeberischen Maßnahmen der 1970er Jahre.

Warum wurde § 231a in die Strafprozessordnung aufgenommen?

Der Paragraph wurde eingeführt, um Prozesse auch bei Abwesenheit des Angeklagten fortsetzen zu können, falls dieser sich – beispielsweise durch einen Hungerstreik – absichtlich verhandlungsunfähig gemacht hat.

Welchen Zweck verfolgte das Kontaktsperregesetz?

Es diente dazu, die Kommunikation zwischen inhaftierten RAF-Mitgliedern und der Außenwelt komplett zu unterbinden, um eine Steuerung terroristischer Aktivitäten aus den Gefängnissen zu verhindern.

Was kritisierten Juristen an den neuen Gesetzen?

Kritisiert wurde vor allem die Einschränkung des Rechts auf ein faires Verfahren, der Eingriff in die anwaltliche Schweigepflicht und die Gefahr, dass der Staat durch „Gummiparagrafen“ die Rechtsgrundsätze untergrabe.

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Details

Title
Die Reaktionen des Staates auf den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren: Die Anti-Terror-Gesetzgebung
College
Bielefeld University
Course
Terroristische Gruppen der 1970/80er Jahre im internationalen historischen Vergleich: „Rote Armee Fraktion“, „Rote Brigaden“ und „Japanische Rote Armee“
Grade
1,7
Author
Mamke Kühl (Author)
Publication Year
2008
Pages
16
Catalog Number
V118268
ISBN (eBook)
9783640209415
ISBN (Book)
9783640209880
Language
German
Tags
Reaktionen Staates Terror Roten Armee Fraktion Jahren Anti-Terror-Gesetzgebung Terroristische Gruppen Jahre Vergleich Armee Fraktion“ Brigaden“ Rote Armee“
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mamke Kühl (Author), 2008, Die Reaktionen des Staates auf den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren: Die Anti-Terror-Gesetzgebung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118268
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