Die Nürnberger Prozesse als juristische Aufarbeitung oder moralische Vergeltung?


Pre-University Paper, 2021

16 Pages, Grade: 2+

Anonymous


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historischer Kontext
2.1. Das Ende des 2.Weltkriegs
2.2. Die Potsdamer Konferenz
2.3. Die Entnazifizierung und Umerziehung der Deutschen

3. Die Nürnberger Prozesse - juristische Aufarbeitung oder symbolische Vergeltung?
3.1. Die Prozesse
3.2. Die Wirkung der Prozesse

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

6. Anhang

1. Einleitung

In der Geschichte des Rechtswesens gab es selten ein Ereignis, welches den Nürnberger Prozessen ähnlich ist. Das Thema der Nürnberger Prozesse ist in der Hinsicht einzigartig, da es die Vertreter der menschenverachtendsten Ideologie der Menschheitsgeschichte verurteilt sah und Verbrechen beurteilte, die in ihrer systematischen Ausführung und Bürokratie einzigartig kaltblütig waren. Angesichts des 75-jährigem Jubiläums habe ich mich also dazu entschieden, meine Facharbeit über die Nürnberger Prozesse zu schreiben, da mich das generelle Rechtswesen sehr interessiert und die Nürnberger Prozesse erstmalig die Chance boten, auch für Kriegsverbrecher einen Gerichtsprozess zu gewährleisten. Es stellte sich mir jedoch hierbei die Kernfrage, die ich mit dieser Arbeit beantworten werde: Waren die Nürnberger Prozesse eine juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen oder handelte es sich um eine symbolische Vergeltung der Alliierten gegenüber den Deutschen? Vor allem in der Hinsicht auf die schwerwiegenden Verbrechen wie zum Beispiel den Holocaust ist die Kernfrage berechtigt. Warum wurden die Verbrecher nicht auf der Stelle exekutiert? Warum entschied man sich für einen juristischen Prozess? Sollte dieser nur zur Bloßstellung dienen? Auf alle diese Fragen werde ich in der Arbeit eingehen, um die Forschungsfrage differenziert beantworten zu können.

In der Facharbeit wird wie folgt vorgegangen. Als erstes wird der historische Kontext der Nürnberger Prozesse erläutert. Als nächstes wird auf die Entstehungsgeschichte eingegangen und anschließend werden elementare Informationen in Kombination mit der Wirkung auf die deutsche Bevölkerung erläutert. Zum Schluss wird ein differenziertes Fazit, welches eine Beantwortung der Kernfrage beinhaltet, basierend auf den Argumenten, welche für eine juristische Aufarbeitung oder eine symbolische Vergeltung sprechen, formuliert.

2. Historischer Kontext

2.1. Das Ende des 2.Weltkriegs

Als die Alliierten am 6. Juni 1944 in die Normandie eindrangen, ereignete sich dasgrößte Landungsunternehmen, welches sich jemals in der Kriegsgeschichte abspielte. Es waren über 6.000 Schiffe, über 11.000 Flugzeuge und mehrere 100.000 Soldaten beteiligt. Obwohl Deutschland und dessen Führung bewusst war, dass sie diesem Angriff nicht standhalten konnten, verkauften sie den Bürgen den Angriff als Chance die Feinde endgültig zu vernichten, da sie nun in Reichweite waren. Jedoch schafften die Westalliierten es verschieden Brückenköpfe einzunehmen und die deutschen Truppen zurückzudrängen. Nun war der Zeitpunkt gekommen, an dem alle realisierten, dass Deutschland den Krieg, den es selbst begonnen hatte, verlor. Infolgedessen stiegen Verbündete der deutschen Wehrmacht wie Rumänien, Finnland und Bulgarien aus dem Krieg aus und überließen Deutschland seinem Schicksal, während Deutschland und seine Bürger immer noch auf den Sieg in letzter Sekunde hofften, wie es die Propaganda versprach. Jedoch hatten sich einige Bürger, unter denen sich auch Anhänger des NS- Regimes befanden, schon mit der bevorstehenden Niederlage abgefunden. Einer, welcher die Augen vor der Realität nicht verschloss war Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Zusammen mit einer kleinen Gruppe wollte Stauffenberg Hitler töten und die Regierung stürzen um den Krieg ohne weiteres Blutvergießen zu beenden. Jedoch lief das Attentat am 20. Juli 1944 auf Hitler nicht wie geplant. Hitler überlebte die Detonation der von Stauffenberg platzierten Bombe und noch in derselben Nacht wurde er hingerichtet. In den folgenden Monaten nutzte die Gestapo (Geheime Staatspolizei) den Anschlag auf Hitler dafür, Bürger welche sie als Gegner vermuteten umzubringen. Die Gestapomitarbeiter richteten vermeintliche Gegner noch bis in die frühen Morgenstunden des Kriegsendes hin. Das völlig zerstörte Deutschland und dessen Führer entschied sich Mitte Dezember 1944 zu einem letzten Verzweiflungsangriff, welcher als Ardennenoffensive bekannt ist. Hitler versuchte den Plan, mit welchem die deutsche Wehrmacht im Jahr 1940 Frankreich eroberte zu wiederholen. Jedoch scheiterte der Angriff und es starben 10.000 Soldaten. Nach diesem letzten gescheiterten Angriff war der Krieg für Deutschland endgültig verloren.

Als die Alliierten nun Deutschland besetzten gingen Millionen deutsche Soldaten in Kriegsgefangenschaft und Millionen Familien flohen oder wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Am 30. April hissten Soldaten der roten Armee auf dem Reichstag die sowjetische Fahne und Hitler erschoss sich in seinem Bunker in Berlin. Durch seinen Selbstmord entzog er sich seinem juristischen Prozess.

2.2. Die Potsdamer Konferenz

Nach dem Kriegsende trafen sich 3 Oberhäupter der Siegermächte, Winston Churchill, Harry S. Truman und Josef Stalin, am 17. Juli 1945 zu einer Nachkriegsbesprechung im Potsdamer Schloss Cecilienhof, welches der Konferenz ihren Namen gab. Das Ziel der Potsdamer Konferenz war zum einen die Aufteilung der Besatzungszonen und zum anderen die Umsetzung der 4Ds, welche wie folgt lauten: Demilitarisierung, Dezentralisierung, Demokratisierung und Denazifizierung (Entnazifizierung).

Die Britische Zone umfasste Großstädte wie Köln, Hansestadt Hamburg, Schleswig- Holstein und Bremen. Die Sowjetische Zone umfasste fast den gesamten Osten Deutschlands, von Dresden über Berlin bis nach Mecklenburg-Vorpommern. Die Französische Zone umfasste mit Abstand die geringste Fläche vom Südteil Württembergs bis nach Trier. Die Amerikanische Zone umfasste Bayern, den Ostteil Württembergs und Hessen.1

Eine Demilitarisierung Deutschlands war von großer Wichtigkeit, um einen Rückschlag des stark dezimierten Feindes auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, wurden viele angehörige Organisationen der Streitkräfte aufgelöst. Zu ihnen zählten zum einen das Heer zum anderen die Kriegsmarine und die Luftwaffe. Zudem wurden Schutzstaffel (SS), Sturmabteilung (SA) und die Geheime Staatspolizei (Gestapo) abgeschafft. Um den Wiederaufbau des deutschen Militarismus zu verhindern, wurde die Rüstungsindustrie annulliert und alle produzierten Güter entweder vernichtet oder den Alliierten übergeben.

Eine Dezentralisierung Deutschlands war nötig, um die exzessive Konzentration von Macht wie beispielsweise in Syndikaten oder Großunternehmen zu beseitigen und half den Alliierten in der Verwaltungskomplexität weiter. In der Praxis sah es so aus, dass regionale Selbstverwaltungen etabliert wurden, welche lokale Entscheidungen von weniger großem Einfluss auf Deutschland trafen, während Themen die ganz Deutschland betrafen im Kontrollrat der Alliierten diskutiert wurden.

Die Demokratisierung, welche sich in Form einer Rede-, Presse- und Religionsfreiheit ausdrückte, sollte Deutschland an eine zukünftige friedliche Mitarbeit in der internationalen Staatengemeinschaft heranführen.

Durch die Einführung demokratischer Parteien wurde der Grundstein für einen späteren autonomen Staat gelegt, welcher sich nicht mehr mit der Ideologie des Nationalsozialismus identifizieren sollte.

Die Denazifizierung, welche das klare Ziel hatte, die Ideologie des Nationalsozialismus zu beseitigen, umfasste nicht nur ein Verbot der NSDAP und ihrer Unterorganisationen, sondern auch die Aufhebung aller Gesetze, welche zur Zeit des NS-Regimes erlassen wurden. Um die Entnazifizierung ohne Probleme ausführen zu können, sollte ein eigens herbeigeführtes internationales Militärgericht die Hauptverantwortlichen der Gräueltaten des NS-Regimes ausfindig machen und bestrafen. Die Prozesse vor besagtem internationalem Militärgericht gehen als die Nürnberger Prozesse in die Justizgeschichte ein.2

2.3. Die Entnazifizierung und Umerziehung der Deutschen

Auf der Potsdamer Konferenz legten die Siegermächte zwar allgemeine Grundsätze zum Beginn der Umerziehung und Entnazifizierung fest, jedoch ergab sich keine abgestimmte Vorgehensweise, weshalb der Prozess in den vier Besatzungszonen mit unterschiedlichem Vorgehen und unterschiedlicher Härte gehandhabt wurde.

In den Westzonen kam es zu einem „[...] Umerziehungsprogramm, mit dem Amerikaner und Briten in der direkten Nachkriegszeit erreichen wollten, dass sich die Mentalität der Deutschen zukünftig von der im Nationalsozialismus gezeigten Autoritätshörigkeit weg entwickelte."3 Während des Umerziehungsprogrammes wurden die übrig gebliebenen Deutschen zu denen unter anderem Kriegsgefangene, Akteure des NS-Regimes und mutmaßliche Kriegsverbrecher zählten in sogenannten Internierungslagern unter Arrest gestellt, bis sie später durch Gerichte verurteilt wurden. In der Ostzone (spätere DDR) entstanden ebenfalls Lager, welche sich unter der Kontrolle der Sowjets befanden. Im Gegensatz zu den in den Westzonen entstandenen Internierungslagern, wurden sie Speziallager genannt. In den zehn sowjetischen Speziallagern befanden sich etwa 189.000 Inhaftierte. Aufgrund der mangelhaften hygienischen Verhältnisse, dem ständig bestehenden Hunger und der extremen Kälte starb über ein Drittel der Häftlinge. Im Vergleich zu den Speziallagern der Sowjets ging es in den Internierungslagern der USA weniger grausam zu. Sie entließen die Hälfte ihrer 120.000 Gefangenen und lösten zudem eine verordnete Isolation zur Jahreswende 1945/46 auf. Die Briten hingegen pflegten einen strikteren Umgang mit ihren knapp 90.000 Gefangenen, denen sie bis Ende 1946 einen sehr eingeschränkten Kontakt zur Außenwelt gewährten.4 Wie man sieht gingen die Alliierten sehr harsch mit ihren Gefangenen um, mit Ausnahme der Franzosen, welche mit ihren 21.500 Häftlingen „[...] weniger streng verfuhren und sich, anstatt auch den letzten denkbaren Missetäter enttarnen zu wollen, mehr auf die ‘schlimmsten Fälle' konzentrierten."5

3. Die Nürnberger Prozesse - juristische Aufarbeitung oder symbolische Vergeltung?

Bevor in den folgenden Kapiteln auf die Argumente, die für eine juristische Aufarbeitung beziehungsweise für eine symbolische Vergeltung sprechen eingegangen wird, ist es wichtig die beiden Begriffe zu definieren.

Wenn von einer juristischen Aufarbeitung gesprochen wird, ist die Bestrafung einzelner Täter und die Rehabilitierung von Opfern gemeint. Unter einer symbolischen Vergeltung versteht man die Bestrafung einzelner stellvertretend für das ganze Volk. Im Beispiel Deutschland würde dies bedeuten, dass die Kollektivschuld des deutschen Volkes durch das Töten einzelner Führungskräfte bestraft würde.

3.1. Die Prozesse

Insgesamt 21 Angeklagte Nationalsozialisten und einige hochrangige Militärs befanden sich unter den Hauptkriegsverbrechern, welche sich in den am 20. November 1945 begonnenen Nürnberger Prozessen für ihre Taten verantworten mussten.6 Grundlegend gab es vier Anklagepunkte, die den Angeklagten angelastet wurden.

1. Verschwörung gegen den Weltfrieden
2. Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges
3. Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit7

Nur vier der Angeklagten, darunter Franz von Pappen (Hitlers Vizekanzler)8 und Julius Streicher (Gauleiter in Franken)8, waren in zwei Punkten angeklagt. Sieben der Angeklagten, darunter auch Karl Dönitz (Befehlshaber der U-Boot-Flotte)8, Hans Frank (Generalgouverneur in Polen)8 und Martin Bormann (Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP), welcher in Abwesenheit verurteilt wurde, waren in drei Punkten angeklagt. In allen vier Punkten angeklagt waren Hermann Göring (Reichsmarschall und Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe)8, Rudolf Heß (Stellvertreter Hitlers in der NSDAP)8, Joachim Ribbentrop (Reichsaußenminister)8, Wilhelm Keitel (Chef des Oberkommandos der Wehrmacht)8 und neun weitere Angeklagte.9 Wie auf Abbildung 2 zu sehen, saßen Göring, Heß, Ribbentrop und Keitel bei dem Gerichtsprozess in der ersten Reihe10, wo sie sich anhören mussten, welche Gräueltaten sie über die Welt brachten.11

Am 1. Oktober 1946 wurde den Angeklagten ihr Urteil verlesen. „Göring als erster. „Tod durch den Strang“, lautete es für ihn und anschließend elf weitere Nazi-Anführer. Zudem gab es drei Freisprüche, drei lebenslange und vier langjährige Freiheitsstrafen.“12

Bevor man jedoch diesen in der Weltgeschichte einzigartigen Prozess durchführen konnte, „[...] musste man sich auf ein rechtliches Minenfeld begeben, denn für das internationale Militärtribunal (mit Richtern und Staatsanwälten der vier Besatzungsmächte), das 1945/46 ein Jahr in Nürnberg tagte, gab es weder einen Präzedenzfall noch eine gängige Rechtsprechung.“13 Zudem waren die Besatzungsmächte bevor es schließlich zu einem Prozess kam, genau wie bei der Entnazifizierung unterschiedlicher Meinung, was das Vorgehen anging. Churchill, der eine Null-Toleranz-Politik vertrat, schlug vor „[...] die NS-Führer bei Gefangennahme zu erschießen.“14 Stalin wollte, dass man die Verbrecher exekutiert, jedoch erst nachdem man sie einem Schauprozess unterzog.15 „Nur die Amerikaner bestanden auf einen [...]

[...]


1 Siehe Abbildung 1, in: Anhang.

2 Vgl. Die Potsdamer Konferenz, in: Bundeszentrale für politische Bildung.

3 Kimmel, Elke: Re-Education und Re-Orientation, in: Der Marshallplan - Selling Democracy, Bundeszentrale für politische Bildung.

4 Vgl. Würz, Markus: Internierungs- und Speziallager, in: Lebendiges Museum Online.

5 Carr, Jonathan: Der Wagner-Clan, S.336 f.

6 Vgl. Kershaw, Ian: Höllensturz - Europa 1914 bis 1949, S.650

7 Vgl. Potjans, Mareike: Nachkriegszeit - Der Nürnberger Prozess, in: planet wissen.

8 Vgl. Anklage Massenmord, in: Zeit Geschichte - Die Nürnberger Prozesse, S.28.

9 Vgl. Die Nürnberger Prozesse - Der internationale Militärgerichtshof - Die Angeklagten, in: memorium - nürnberger prozesse - museen der Stadt nürnberg.

10 Siehe Abbildung 2, in: Anhang.

11 Vgl. Weinke, Annette: Essay - Das Weltgericht, in: Zeit Geschichte - Die Nürnberger Prozesse.

12 Jeske, Christine: Nürnberger Prozess: Als Görings Gesicht erstarrte, in: MAIN POST.

13 Kershaw, Ian: Höllensturz - Europa 1914 bis 1949, S.650 f.

14 Kershaw, Ian: Höllensturz - Europa 1914 bis 1949, S.651.

15 Vgl. Kershaw, Ian: Höllensturz - Europa 1914 bis 1949, S.651.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Die Nürnberger Prozesse als juristische Aufarbeitung oder moralische Vergeltung?
Grade
2+
Year
2021
Pages
16
Catalog Number
V1183202
ISBN (eBook)
9783346608703
Language
German
Keywords
Nürnberger Prozesse, Nationalsozialismus, Nachkriegszeit, Entnazifizierung, NS-Verbrechen, Hermann Göring, Heinrich Himmler, Kriegsverbrechen, Tribunal, Recht oder Rache?, NS-Regime, Militärgericht, 1945
Quote paper
Anonymous, 2021, Die Nürnberger Prozesse als juristische Aufarbeitung oder moralische Vergeltung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1183202

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Nürnberger Prozesse als juristische Aufarbeitung oder moralische Vergeltung?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free