Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma im Baden und Württemberg


Term Paper (Advanced seminar), 2002

36 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
II.1. Vorgeschichte der Sinti und Roma im Baden und Württemberg vor
II.1.1. Erste Verfolgungen
II.1.2. Integrationsversuche
II.1.3. Diskriminierung aus rassischen Gründen
II.2. Die nationalsozialistische Verfolgung der badischen und württembergischen Sinti und Roma
II.2.1. Erste Phase: 1933 bis Sommer 1939
II.2.2. Zweite Phase: Oktober 1939 bis Sommer 1940
II.2.3. Phase: Herbst 1940 bis Herbst 1942
II.3. Die Endlösung der „Zigeunerfrage“
II.3.1. Der Auschwitz-Erlass
II.3.2. Die Kinder der St. Josefspflege in Mulfingen, Württemberg
III.3.3. Nachwort

III. Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Bis in die 80er Jahre war die nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma ein Desiderat der Geschichtsforschung in Deutschland und im Ausland. Die Ursachen für diese fehlende Beachtung waren unter anderem das Pflichtgefühl der Forschung Themen wie die Judenverfolgung aufzuarbeiten, sowie ein von der Gesellschaft mit Vorurteilen behaftetes Bild gegenüber den Sinti und Roma. Ein weiterer Grund mag darin liegen, dass es im Vergleich zur Judenverfolgung nur wenige Dokumente über den Genozid an den Sinti und Roma gibt.

Ein wesentlicher Impuls in Deutschland zur Erforschung dieser Thematik wurde von der 1979 gegründeten Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma gegeben.[1] Seitdem ist eine Reihe von Arbeiten, teilweise auch mit regionalem und lokalem Bezug, erschienen, letztere jedoch in geringer Anzahl.[2]

Das Ziel dieses Referates ist die Beschreibung der Verfolgung der Sinti und Roma in Baden und Württemberg durch die Nationalsozialisten. Um die Ausgangspunkte der nationalsozialistischen „Zigeunerverfolgung“ zu bestimmen, bedarf es zunächst einer Untersuchung der „Zigeunerpolitik“ in den Jahrzehnten vor 1933. Wie sah die Lage der Sinti und Roma in Bezug auf ihre Integration in Baden und Württemberg vor 1933 aus? Gab es gewisse Kontinuitäten nach 1933? Wie präsentierte sich der Nationalsozialismus auf lokaler Ebene und wer waren die Funktionsträger in der Verfolgung der badischen und württembergischen Sinti und Roma?

Dies sind die Fragen, auf die das vorliegende Referat eine Antwort zu geben versucht. Die Verfolgung der Sinti und Roma im deutschen Reich ist gut dokumentiert.[3] Leider fehlt es noch an Arbeiten mit regionalem Bezug. Über die Verfolgung der Sinti und Roma in Baden und Württemberg gibt es so gut wie keine explizite Literatur. Sowohl Literatur wie Dokumente sind außerordentlich ungünstig.

II. Hauptteil

II.1. Vorgeschichte der Sinti und Roma in Baden und Württemberg vor 1933

II.1.1. Erste Verfolgungen

Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts führte die angebliche Funktionslosigkeit der Sinti und Roma in der europäischen Gesellschaft zu ihrer Rolle als „Freiwild“. Hinrichtungen, Verstümmelungen, Brandmarkungen usw. als Strafen gegen „Zigeuner“ wurden ab dieser Zeit zum Mittel der Zigeunerpolitik bis ins 18 Jahrhundert hinein.[4]

Es wurde ihnen ein Leben als Müßiggänger vorgeworfen, da man sie weder als Bauern noch als Lohnarbeiter in der Manufaktur einordnen konnte.

Im Zuge der Aufklärung erhielt der Begriff „Arbeit“ eine neue Bedeutung, und es wurde dem Individuum die Verantwortung für das eigene Schicksal übertragen. Bettler, Vaganten, Komödianten und Hausierer waren nicht sichtbar in den Produktionsprozess einbezogen und die Erlasse und Dekrete der Zeit wurden mit dem Hinweis auf die „Arbeitsscheu“ dieses „nutzlosen Gesindels“ begründet. Die Lebensart der Sinti und Roma wurde mehr als eine Frage der Moral als der wirtschaftlichen Belastung verstanden und ihr fehlender Anpassungswille wurde als Provokation aufgefasst.[5]

Das Räuber- oder „Jaunerwesen“, wie es die Zeitgenossen nannten, war im 18. Jahrhundert im südwestdeutschen Raum erheblich angewachsen. Das Anwachsen der vagierenden Bevölkerungsgruppen überhaupt war ein Folge der zahlreichen Kriegen des 17. und 18. Jahrhunderts. Weitere Ursachen waren Missernten, eine Zunahme der unterbäuerlichen Schichten infolge des Bevölkerungswachstums, eine diskriminierende Strafjustiz und ständische Schranken, die einen gesellschaftlichen Aufstieg verhinderten. Die „Jauner“ bildeten zusammen mit den anderen Vaganten und auch mit den Sinti und Roma eine inhomogene, aber dennoch geschlossene Schicht von Menschen, die in der Illegalität leben mussten und die sich außerhalb des bürgerlichen Staates befanden. Ebenso wie diese „Jauner“ und Vaganten hielten sich die Sinti und Roma bevorzugt in bergigen Gegenden mit ausgedehnten Waldungen und dünner Besiedlung auf.[6] Somit gehörten der Schwarzwald, die Schwäbische Alb, die Wälder bei Backnang, Murrhardt und Schwäbisch Hall und insbesondere Oberschwaben zu ihren beliebtesten Aufenthaltsgebieten in Südwestdeutschland. Die Sinti und Roma wurden zu dieser Zeit generell als „Jauner“ eingeschätzt und deswegen fielen sie unter dis Strafbestimmungen gegen „Jauner“. Im Kreispatent des Schwäbischen Kreises vom 6. Mai 1720 hieß es: „Das gottlose und verruchte Jauner = und Zigeuner = Volck (...) sie seyen auf einer Missethat ergriffen oder sonst in andere Wege kundbar gemacht (sollen, Th F.) sine stepitu judicii, und auf einig vorläufig Examen, zum Rad condemnirt werden(...) „ Diejenigen, die sich der Gefangennahme „(...) mit bewaffneter Hand wiedersetzen, (sollten, Th. F.) sogleich auf der Stelle todt geschossen werden“.[7] Die Bestimmungen wurden 1742 und 1751 erneuert und blieben während des gesamten 18. Jahrhunderts in Geltung.[8]

II.1.2. Integrationsversuche

Neben den grausamen Strafmaßnahmen des 17. und 18. Jahrhunderts traten im Zeichen der neuzeitlichen Gesellschaft neue Erlassinhalte in Kraft und die beginnende Fürsorge bot eine Alternative zur Ausmerzung. Es handelte sich hier um Umerziehungs- und Besserungsgedanken. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurden in den wohlhabenden norddeutschen Hansestädten Zucht-, Arbeits- und Spinnhäuser errichtet. Auch Preußen begann 1725 Bettler, Alte, Verbrecher, Prostituierte und „arbeitsscheue Vagierende“ in solche Häuser einzuweisen und durch Arbeit zu erziehen. Problematisch jedoch erwies sich die dauerhafte Umerziehung der „Zigeuner“, da die meisten nach ihrer Entlassung, statt sich in den Produktionsprozess zu integrieren, erneut auf Reisen gingen.[9] Die Einsiedlungsversuche des 18. Jahrhunderts sollten dem entgegenwirken. Die bekannteste Initiative ging von der österreichischen Kaiserin Maria Theresia aus. Häuser wurden gebaut, der Pferdehandel untersagt, die Sprache verboten, Ehen zwischen Roma wurden untersagt, die Kinder wurden ihnen genommen und in Pflegefamilien gegeben.[10] Eine weitere Fortführung dieser Politik unternahm Joseph II, allerdings auch ohne Erfolg. Denn eine solche Zwangsassimilation, welche die Aufgabe der einigen Kultur forderte, musste scheitern, und eine große Zahl der Roma floh.[11]

Ähnlich erfolglos verlief es in Südwestdeutschland. Die Problematik soll hier am Beispiel von Württemberg veranschaulicht werden. Mit den „polizeilichen Vorschriften in Betreff der im Lande befindlichen Zigeuner“ von 1828 begann, mit einer beträchtlichen Verzögerung in Vergleich mit den nordischen Territorien, eine neue Phase württembergischer Zigeunerpolitik. Sie zielte auf die Eingliederung der „Zigeuner“ in die bürgerliche Gesellschaft durch ständige Überwachungen und Disziplinierung ab.[12] Es wurde festgelegt, dass minderjährige[13] Kinder nicht mit auf die Wanderungen durften. Wollte ein Sinti oder Roma einen Wandergewerbe- oder Legitimationsschein erhalten, um seinen Broterwerb auf legale Weise nachzugehen, musste er unter anderem einer Gemeinde definitiv oder provisorisch zugeteilt sein, eine feste Wohnung haben, eine „geordnete Erziehung“[14] der Kinder gewährleisten, und der Betroffene sollte auch für das Auskommen der im Heimatort verbliebenen Familienmitglieder Sorge tragen. Die Zuweisung der Sinti und Roma an eine Gemeinde stellte aber ein große Problem dar, denn als Heimatgemeinde kam zunächst derjenige Ort in Frage, in welchem sich der Betreffende fünf Jahre lang selbständig aufgehalten hatte, was im Fall von Sinti und Roma, die nach ein paar Wochen den Aufenthaltsort wechselten, selten der Fall war. Dieses Problem konnte nach langen Verhandlungen gelöst werden. Und dennoch bildeten nicht die amtlichen Erhebungen die größte Schwierigkeit bei der Heimatzuweisung, sondern die Weigerung der Gemeinden, Sinti und Roma als Besitzer aufzunehmen.[15] Dies hing wesentlich damit zusammen, dass der Staat versuchte die Kosten für das Erziehungsprojekt soweit als möglich auf die unteren Behörden und die Gemeinden abzuschieben, und diese waren daher zufrieden, wenn man solche „Eindringlinge“ aus dem „diesseitigen“ Gemeinde- oder Oberamtsbezirk vertrieben hatte oder wenn sie von selbst weiterzogen. So war der Versuch, die Sinti und Roma sesshaft zu machen, gescheitert.[16] Dessen ungeachtet war das damalige aufklärerische Projekt, im Vergleich mit der „Zigeunerbekämpfung“ der vorigen Jahrzehnte, humaner und öffnete die Möglichkeit, wenn auch nur in begrenztem Ausmaß, für den Teil der Sinti und Roma, der seine Hoffnung auf den Staat setzte, auf eine Integration in die bürgerliche Gesellschaft.

Erst die Mitte des 19. Jahrhunderts brachte eine deutliche Verbesserung in der rechtlichen Lage der Sinti und Roma mit sich. Durch die Vertragsbedingungen des Norddeutschen Bundes 1866, das Passgesetz von 1867 und schließlich mit der Reichsgründung 1870/71 wurde sukzessiv die deutsche Staatsangehörigkeit geschaffen. Die Sinti und Roma, die den Nachweis ihrer Bindung an den deutschen Staat liefern konnten, galten nun als Inländer. Die Ausländer hingegen konnten bei Verarmung, Konkurrenz oder politischer Betätigung sofort ausgewiesen werden.

[...]


[1] Sie haben das Wortpaar „Sinti und Roma“ als Sammelbezeichnung für alle Zigeunergruppen durchgesetzt Bei den Sinti handelt es sich um die größte einzelne im deutschen Sprachraum lebende Zigeunergruppe. Ihre Anwesenheit ist seit fast 600 Jahren nachgewiesen. „Roma“ werden in deutscher Sprache die aus Ost- und Südosteuropa stammenden Zigeunergruppen genannt. Außerhalb dieses Sprachraums gilt „Roma“ dagegen oft als Sammelbegriff für die verschiedenen Zigeunergruppen. Vg. Zimmermann, Michael: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 17.

[2] Riechert, Hansjörg: Im Schatten von Auschwitz. Die nationalsozialistische Sterilisationspolitik gegenüber Sinti und Roma, New York 1995, S. 1.

[3] Siehe vor allem die Werke von Zimmermann, Michael : Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996. Ebd.: Verfolgt, vertrieben, vernichtet. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma, Essen 1989.

Sowie Schenk, Michael: Rassismus gegen Sinti und Roma. Zur Kontinuität der Zigeunerverfolgung innerhalb der deutschen Gesellschaft von der Weimarer Republik bis in die Gegenwart, in: Joachim S. Hohman (Hg.): Studien zur Tsiganologie, Band 11, Frankfurt am Main 1994.

[4] Siehe: Schenk, Michael: Rassismus gegen Sinti und Roma, S. 30.

Vg. Reemtsma, Katrin: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart, München 1996, S. 39-41. Sie führt aus, dass es zwischen 1650 - 1750 eine deutliche Häufung von Edikten gegen Sinti und Roma gegeben hat, die auf ihr Verschwinden durch Tod oder Vertreibung abzielten. Es gab allerdings Lücken, um Vertreibung und Hinrichtung zu entgehen. Manchenorts wurden die oberbehördlichen Anordnungen nicht konsequent durchgeführt oder den Sinti und Roma wurde von Privatleuten Quartier gewährt.

[5] Siehe: Rakelmann, Georgia A.: Das Phänomen Zigeuner, in: Joachim S. Hochmann; Roland Schopf (Hg.): Zigeunerleben. Beiträge zur Sozialgeschichte einer Verfolgung, Darmstadt 1979, S. 25-45. Hier S. 31-33.

[6] Beck, Paul: Beiträge zur Geschichte des Gesindels in Oberschwaben in den letzvergangenen 3 Jahrhunderten, insbesondere der Zigeuner und Bettler im vorigen Jahrhundert, in: Besondere Beilage des Staatsanzeigers für Württemberg. Stuttgart 1876, S. 57-63, 88-96. Zitiert nach: Fricke, Thomas: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. Zur württembergischen Geschichte der Sinti und Roma im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main, Bern, New York, Paris, Lang, 1991, S. 29.

[7] Reyscher, August Ludwig: Sammlung württembergischer Gesetze. Stuttgart, Tübingen 1825-1850, S. 1175. Zitiert nach: Fricke, Thomas: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. S. 30.

[8] Allerdings war der Polizei- und Behördenapparat noch nicht in dem Maße durchorganisiert, dass diese Gesetze tatsächlich immer durchführbar sein konnten. Kontinuierliche Maßnahmen gegen Räuber waren aus rein technischen, personellen und finanziellen Gründen nicht möglich. Man beschränkte sich darauf, von Zeit zu Zeit bewaffnete Streifen durchzuführen, die als eine Art Treibjagd vonstatten gingen. Die Zusammenstellung solcher Mannschaften benötigte viel Zeit und so war es nicht schwer für die Verfolgten in ein Territorium, welches sich an der jeweiligen Verfolgungsaktion nicht oder nicht konsequent beteiligte, auszuweichen. Der Weg bis zur nächsten Grenze war häufig nicht weit, denn Süd- und Mitteldeutschland bestanden aus vielen, zum Teil kleinen Herrschaftsgebieten. Wegen dieser Vielzahl kleiner und kleinster staatlicher Gebilde war eine großflächige Aktion nur schwer durchführbar. Siehe: Ebd., S. 30, f.

[9] Schenk, Michael: Rassismus gegen Sinti und Roma, S. 30.

[10] Reemtsma, Katrin: Sinti und Roma, S. 44.

Wolfgang Wippermann fügt auch hinzu, dass dieses Projekt im damaligen Europa ein großes und ungeteilt positives Echo hervorgerufen hat.

[11] Siehe auch weitere Umerziehungsversuche in den deutschen Ländern in Reemtsma, Katrin: Sinti und Roma, S. 45.

[12] Fricke, Thomas: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung, S. 39

[13] Die Minderjährigkeit wurde damals bis zum 14. Lebensjahr festgelegt.

[14] Die schulpflichtigen Kinder sollten zu regelmäßigem Besuch der Kirche ihrer Konfession und der Schule angehalten werden. Aus der Schule durften sie erst entlassen werden, wenn sie das erforderliche Maß an Schulkenntnissen erworben hatten. War eine „geordnete Erziehung“ nicht gewährleistet, drohte den Kindern die Einweisung in das Erziehungsinstitut für Vagantenkinder in Weingarten. Siehe: Fricke, Thomas: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung, S. 65.

[15] Ebd., S. 58,f.

[16] Ebd., S. 73.

Excerpt out of 36 pages

Details

Title
Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma im Baden und Württemberg
College
University Karlsruhe (TH)  (Institut für Geschichte)
Course
H.S. Den Holocaust in musealer Präsentation
Grade
1,7
Author
Year
2002
Pages
36
Catalog Number
V11836
ISBN (eBook)
9783638178860
File size
647 KB
Language
German
Keywords
Verfolgung, Sinti, Roma, Baden, Württemberg, Holocaust, Präsentation
Quote paper
Mila Francisco (Author), 2002, Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma im Baden und Württemberg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11836

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