Das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X), Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, ist ein Produkt der in den 1970er Jahren begonnenen Zusammenfassung der Vorschriften für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Zuvor waren die relevanten Vorschriften auf über zwanzig verschiedene Gesetze verteilt, wie im Bundessozialhilfegesetz, in der Reichsversicherungsordnung und dem Arbeitsförderungsgesetz. Das Werkzeug dieses sozialrechtlichen Verwaltungshandelns ist grundsätzlich der Verwaltungsakt, i. S. d. § 31 SGB X. Doch dieser Verwaltungsakt bedarf, i. d. R. gemäß § 35 Abs. 1 S. 2, einer Begründung, welche die tatsächlichen und rechtlichen Gründe beinhalten muss, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Mit dieser Brisanz der inhaltlichen Anforderungen an die Begründung des Verwaltungsakts beschäftigt sich der Autor in dieser Studienarbeit.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung: Der Sinn und Zweck des SGB X
2 Hauptteil: Die Begründung i. S. d. § 35 SGB X
2.1 Der Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X
2.2 Grundsatz der Begründungspflicht
2.3 Grammatische Auslegung des § 35 Abs. 1 S. 2 SGB X
2.4 Begründung gebundener Entscheidungen
2.5 Begründung von Ermessensentscheidungen
3 Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
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