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„Unspoken words“: Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung

Titel: „Unspoken words“: Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2005 , 29 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Diplom-Kulturwissenschaftler Hendrik Heinze (Autor:in)

Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Ein zeitloser, anschaulich geschriebener Überblick über die beleidigende Kraft von Gesten und über die Strafen, die Gerichte für die wortlosen Beleidigungen verhängen. In dieser Form bis heute einzigartig.

Bereits Shakespeare wusste um die beleidigende Kraft von Gesten. In der ersten Szene der Tragödie Romeo und Julia lässt Shakespeare die Diener der verfeindeten Häuser Capulet und Montague aufeinandertreffen. Sampson aus dem Hause Capulet versucht die Bediensteten der Montague zu provozieren, indem er sich, Abraham vom Hause Montague zugewandt, auf den Daumen beisst. Die Übersetzung von Wieland behält diese Geste bei, mit der der verächtliche Biss in den Penis des Gegenübers symbolisiert wird. Der große Dichter war nicht nur ein Meister der Worte, sondern auch der wortlosen Kommunikation.

Konventionalisierte Beleidigungsgesten sind kein Kind unserer Tage. Vielmehr ist zu vermuten, dass jede Kultur zu jeder Zeit über ein Repertoire konventionalisierter Gesten verfügte, mit denen Missachtung oder Nichtachtung ausgedrückt werden konnte. Heute informieren Reiseführer und Ratgeber zur interkulturellen Kommunikation ausführlich, wie die Hände im Gastland tunlichst nicht bewegt werden sollten.

In Deutschland kann die gestische Beleidigung – abgesehen von den sonstigen zwischenmenschlichen Verstimmungen – sogar nach den Maßgaben des Gesetzes bestraft werden. Die meisten Beleidigungen gelangen den Gerichten dabei aus dem Straßenverkehr zur Kenntnis. Meist sind das die Klassiker „Stinkefinger“ und „Vogel“. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist wesentliche Quelle dieser Arbeit.

Teil II befasst sich mit den theoretischen Grundlagen dieser Rechtsprechung. Einer juristischen Definition der Beleidigung ist Abschnitt 2.1 gewidmet. Dort wird auch auf die möglichen Formen gestischer Beleidigung, die Frage nach der Intention des Kundgebenden und den sonstigen Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs eingegangen. Abschnitt 2.2 versucht sich an einer für unsere Zwecke hilfreichen Definition der Geste. Abschnitt 2.3 diskutiert sprechakttheoretische Erwägungen zum Handeln durch den Gebrauch von Äußerungen.

Teil III befasst sich genauer mit dem Wesen der Beleidigungsgeste und stellt die geläufigsten Gesten vor. Teil IV beleuchtet ausführlich die gerichtliche Sanktionierung anhand ausgewählter Urteile. Im Fazit in Teil V werden die erlangten Erkenntnisse zusammengefasst.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Theorie

2.1 Was ist eine Beleidigung?

Das „Tätigwerden als solches“: Beleidigung als Tätigkeitsdelikt

2.2 Was ist eine Geste?

„Unspoken words“: Der emblematische Charakter von Beleidigungsgesten

Bewusstsein und Vorsatz bei der Verwendung von Emblemen

2.3 Sprechakttheoretische Erwägungen: How to do things with gestures?

Gesten als Sprechakte ohne Äußerungsakt?

„Äußerung durch Schweigen“

III Zum Wesen der Beleidigungsgeste

3.1 Zugewandtheit und Unmittelbarkeit

3.2 „Alpha! Ehrenmann! Sonnengott!“: Zur Konventionalität von Beleidigungsgesten

3.3 Die Beleidigung der Feiglinge: Zur Ambiguität der Ansprache

IV Gerichtliche Sanktionierung von Beleidigungsgesten

4.1. Rechtliche Grundlagen: Antragsdelikt und Rechtswirklichkeit

4.2 Fälle und Urteile

4.2.1 „Tippen an die Stirn“

Doppelvogel keine Beleidigung

Flache Hand an die Stirn

Form, Umstand oder gedanklicher Inhalt?

4.2.2 „Stinkefinger“

Stinkefinger beleidigt Beifahrer nicht

Stinkefinger: Abmahnung durch den Arbeitgeber

V Zusammenfassung

VI Literaturverzeichnis

Zitierte Werke

Ergänzende Literatur

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Wesen und die gerichtliche Sanktionierung gestischer Beleidigungen im deutschen Rechtskontext. Das primäre Ziel ist es, die Charakteristika von Beleidigungsgesten anhand theoretischer Ansätze – insbesondere der Sprechakttheorie und der Semiotik – zu analysieren und deren Einstufung in der juristischen Praxis zu beleuchten.

  • Die Definition von Beleidigung als Tätigkeitsdelikt im Strafgesetzbuch.
  • Die Einordnung von Gesten als konventionalisierte Embleme im kommunikativen Kontext.
  • Die Herausforderungen der Beweisführung und Ambiguität bei gestischen Beleidigungen.
  • Analyse relevanter Gerichtsurteile, insbesondere aus dem Bereich des Straßenverkehrs.
  • Diskussion über das Verhältnis von rechtlicher Bagatellisierung und sozialer Relevanz von Beleidigungsdelikten.

Auszug aus dem Buch

„Unspoken words“: Der emblematische Charakter von Beleidigungsgesten

Den in dieser Arbeit behandelten Beleidigungsgesten ist gemein, „dass sie über eine allgemein akzeptierte, direkte und präzise Übersetzung in den sprachlichen Kode verfügen“ (Seidel 1999: 84f.). Sie sind konventionalisiert und lexikalisiert und verfügen im Sinne des Saussureschen Zeichenbegriffs über stabile Form-Inhaltsbeziehungen, die sie auch ohne Berücksichtigung des Gesprochenen (so gesprochen wird) interpretierbar machen (vgl. auch Haviland 2000: 16). Allerdings sind sie nicht zu höheren syntaktischen Einheiten kombinierbar und entbehren damit einer grundlegenden sprachlichen Eigenschaft. Im Kendonschen Sinne sind sie damit den Emblemen zuzurechnen.

„Emblems are the familiar ‘Italianate’ gestures, mostly insults but some of them praise, and virtually all attempts to control other people’s behavior […]. Emblems have standards of well-formedness, a crucial language-like property that gesticulation and pantomime lack. For example, the OK sign must be made by placing the thumb and index finger in contact; using the thumb and second finger does not produce the OK sign. Thus emblems must meet standards of well-formedness. Emblems have as their characteristic use production in the absence of speech (indeed, this is probably their raison d’être: they offer a way of getting around speech taboos).” (McNeill 1992: 38).

Andere Autoren haben diese symbolischen oder emblematischen Gesten auch als semiotische, formal pantomimische oder autonome Gesten bezeichnet (vgl. Kendon 2004: 335. Übersetzung d. Verf.). Kendon (2004: 335) schlägt den Begriff „quotable gesture“ vor und wirft in diesem Zusammenhang interessante Fragen auf: „What functions do they fulfil? What is gained by using a gesture when a verbal expression exists that has an apparently similar meaning? […] Within what sections of a community are they used and known?”

Zusammenfassung der Kapitel

I Einleitung: Einführung in das Thema der Beleidigung durch Gesten und Darlegung des Forschungsinteresses sowie des strukturellen Aufbaus der Arbeit.

II Theorie: Erläuterung der juristischen Definition der Beleidigung als Tätigkeitsdelikt, der Definition der Geste und Diskussion sprechakttheoretischer Ansätze sowie der Bedeutung von „Äußerung durch Schweigen“.

III Zum Wesen der Beleidigungsgeste: Untersuchung der spezifischen Eigenschaften von Beleidigungsgesten, wie Zugewandtheit und Konventionalität, sowie die Problematik der Ambiguität bei der Ansprache.

IV Gerichtliche Sanktionierung von Beleidigungsgesten: Analyse der rechtlichen Grundlagen, der Rolle von Antragsdelikten und detaillierte Betrachtung konkreter Gerichtsurteile zu verschiedenen Beleidigungsgesten wie dem Tippen an die Stirn oder dem Stinkefinger.

V Zusammenfassung: Resümee der erlangten Erkenntnisse über die Kontextabhängigkeit und die strafrechtliche Behandlung von Beleidigungsgesten sowie ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung.

VI Literaturverzeichnis: Auflistung der zitierten und ergänzenden Quellen, die für die theoretische und rechtliche Untersuchung herangezogen wurden.

Schlüsselwörter

Beleidigung, Geste, Strafgesetzbuch, Tätigkeitsdelikt, Embleme, Sprechakttheorie, Stinkefinger, Rechtsprechung, Konventionalität, Antragsdelikt, nonverbale Kommunikation, Ehrverletzung, Bagatellcharakter, Beweisführung, Semiotik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Wesen gestischer Beleidigungen und wie diese durch deutsche Gerichte rechtlich bewertet und sanktioniert werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die juristische Definition von Beleidigung als Tätigkeitsdelikt, die semiotische und sprechakttheoretische Analyse von Gesten sowie die Analyse von Gerichtsurteilen aus dem Straßenverkehr.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu analysieren, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Geste juristisch als Beleidigung gewertet wird, und wie sich die Rechtswirklichkeit von theoretischen Konstruktionen unterscheidet.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?

Der Autor stützt sich auf eine theoretische Analyse aus den Bereichen Rechtsphilosophie, Pragmatik und Semiotik sowie auf eine Auswertung relevanter Gerichtsurteile und strafrechtlicher Kommentare.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Definition von Beleidigung und Geste, der Rolle von Konventionalität und Unmittelbarkeit bei Beleidigungsgesten sowie der praktischen Anwendung des Strafrechts anhand zahlreicher Fallbeispiele.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Beleidigungsdelikt, Embleme, Konventionalität, Vorsatz und die Problematik des objektiven Ehrbegriffs charakterisiert.

Wie bewerten Gerichte das Zeigen des „Stinkefingers“?

Gerichte werten den „Stinkefinger“ in der Regel als beleidigende Geste und Kundgabe der Missachtung gemäß § 185 StGB, wobei die Verurteilung oft von den Begleitumständen und der Erkennbarkeit des Adressaten abhängt.

Welche Rolle spielt die „Äußerung durch Schweigen“ in der Arbeit?

Sie wird als konkludente Äußerung diskutiert, die unter bestimmten Umständen, wie der Verweigerung eines Grußes, als Geste oder sogar als Beleidigung wahrgenommen werden kann, wobei die Erfüllung einer Konvention entscheidend ist.

Warum ist die Sanktionierung von Beleidigungsgesten juristisch schwierig?

Aufgrund der im Vergleich zu verbalen Äußerungen geringeren illokutionären Eindeutigkeit können sowohl die Tat als auch die Absicht leichter geleugnet werden, was die Beweisführung erheblich erschwert.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten  - nach oben

Details

Titel
„Unspoken words“: Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)  (Kulturwissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
“Sprache und Raum“
Note
1,0
Autor
Diplom-Kulturwissenschaftler Hendrik Heinze (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
29
Katalognummer
V118695
ISBN (eBook)
9783640220878
ISBN (Buch)
9783640223022
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wesen Beleidigungsgeste Sanktionierung Raum“
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Diplom-Kulturwissenschaftler Hendrik Heinze (Autor:in), 2005, „Unspoken words“: Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118695
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Leseprobe aus  29  Seiten
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