Die Rolle des Günstlings am europäischen Hof im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert

Der Widerhall in der Öffentlichkeit


Mémoire de Maîtrise, 2008

102 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1 Der frühneuzeitliche Fürstenhof
2.1.1 Begriff und Funktionen
2.1.2 Organisation und personelle Zusammensetzung
2.1.3 Zeremoniell
2.1.4 Attraktivität des Hofes – Gunst
2.2 Günstlinge: Aufstieg, Konsolidierung, Funktion und Fall
2.2.1 Historischer Abriss
2.2.2 Begriff und Charakteristika
2.2.3 Das Verhältnis zwischen Herrscher und Günstling
2.2.4 Machterhalt und Fall

3. Günstlingskarrieren
3.1 George Villiers (1592-1628), 1. Herzog von Buckingham
3.1.1 Der Hof der Stuarts
3.1.2 Buckingham – ein typischer Günstling?
3.2 Adam Graf von Schwarzenberg (1583-1641) – Günstling und kurfürstlicher Diplomat
3.3 Der Kardinalnepot – die römische Sonderform des Günstlings
3.3.1 Gemeinsamkeiten mit dem Günstling
3.3.2 Die Spezifika des Kardinalnepoten

4. Der Widerhall in der Öffentlichkeit
4.1 Öffentlichkeit und Legitimation
4.2 Der Günstling im Drama
4.3 Der Günstling in der zeitgenössischen Theorie
4.4 Reaktionen auf George Villiers

5. Resümee

Quellenund Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

In jeder Geschichtsepoche gab es Personen, die aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften und Umstände in der besonderen Gunst ihres Herrschers standen und speziellen Einfluss auf dessen Politik und Entscheidungsgewalt nehmen konnten. Daher lässt sich das Phänomen der Günstlinge nicht auf eine spezifische Dekade oder ein spezifisches Jahrhundert limitieren.1 Die Forschung ist sich allerdings weitgehend einig, dass das 17. Jahrhundert als klassisches Zeitalter der Günstlinge betrachtet werden kann.2 Es soll an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, dass es für den Begriff des Günstlings, wie an späterer Stelle noch dargestellt wird, verschiedene Bezeichnungen gibt.3

Im 17. Jahrhundert waren Günstlinge ein gesamteuropäisches Phänomen, welches auch in der Öffentlichkeit bekannt war. Daher kann durchaus von einer Art „Quasi- Institutionalisierung“ des Günstlingswesens im 17. Jahrhunderts gesprochen werden.4 Im Papsttum war dies auch de jure der Fall – das Amt des Kardinalnepoten stellte seit 1538 ein offizielles Amt dar und weist, wie unten noch gezeigt wird (↓ Kap. 3.3), in vielen Teilen Gemeinsamkeiten mit den Günstlingen der weltlichen Herrscher auf.

Die Forschung beschäftigt sich seit Mitte der 1990er Jahre mit der Günstlingsthematik. Bereits 1974 erschien ein Aufsatz von Jean Bérenger5 zu diesem Thema. Dieser fand zum damaligen Zeitpunkt aber wenig Resonanz. Neben zahlreichen Einzelstudien über prominente Günstlinge wie Richelieu, Olivares und Buckingham stellt der 1999 erschienene Band „The world of the favourite“ einen wichtigen Beitrag zur Forschung dar.6 Des Weiteren erschien 2003 ein Band, mit dem Titel „Der zweite Mann im Staat, dessen Fokus auf deutschen Fällen liegt sowie das Werk „Der Fall des Günstlings“7, das sich mit unterschiedlichen Günstlingen in ganz Europa und vor allen Dingen mit deren Sturz befasst.

Das zentrale Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es herauszuarbeiten, wie Günstlinge in der Öffentlichkeit angesehen wurden. Es geht sozusagen um das Image der Günstlinge zu ihrer Zeit. Da der Hof in der Frühen Neuzeit das wichtigste Regierungsorgan darstellte (und somit das Zentrum des frühneuzeitlichen Herrschens war), wird zunächst der Hof im Fokus der Betrachtung stehen. Unter Zuhilfenahme der aktuellen Forschungsergebnisse werden dann folgende Fragen bearbeitet: Wie wird der Hof definiert? Welche unterschiedlichen Bereiche umfasst der Begriff? Wer gehörte dem Hof an? Wie ist ein Hof strukturiert? Weiterhin sollen die Hauptfunktionen des Hofs sowie die verschiedenen Ämter und die Organisation des Hofes herausgearbeitet werden, um so die Attraktivität des Hofes deutlich zu machen. Anschließend wird, ebenfalls unter Zuhilfenahme der aktuellen Forschungsergebnisse, das Günstlingswesen selbst eingekreist: Wo liegen die Ursprünge? Wie kam es zu dem Aufstieg des Günstlings bzw. warum wurden Günstlinge notwendig? Was sind die Charakteristika des Günstlings? Welche Funktionen hatte er und worin lag seine Macht? Ferner wird beleuchtet wie das Verhältnis zwischen Günstling und Herrscher war, wie ein Günstling überhaupt zum Günstling wurde, was er tun musste, um seine Macht zu erhalten und schließlich, welches Schicksals die Günstlinge im Regelfall erwartete. Im weiteren Verlauf der Abhandlung folgt eine kurze exemplarische Darstellung zweier Günstlinge:

1. Als einer der prominentesten Vertreter der Gattung Günstling: George Villiers (1592-1628), der erste Herzog von Buckingham, Günstling Jakobs I. und dessen Sohns Karl I.

2. Als Beispiel für einen deutschen Günstling: Adam Graf von Schwarzenberg (1583-1641), Günstling Georg Wilhelms von Brandenburg

Danach werden die Funktionen und Aufgaben des Kardinalnepoten vorgestellt. Es werden Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zum Günstling herausgearbeitet. Ebenfalls soll erörtert werden, welche maßgeblichen Gründe die Päpste einerseits hatten, überhaupt einen solchen Vize-Papst ins Amt zu setzen, und warum dieser andererseits immer ein enger Verwandter des Papstes war.

Dem ersten deskriptiven bzw. exemplarischen Teil der Arbeit folgt dann die Analyse der Wirkung der Günstlinge in der Öffentlichkeit. Der Fokus liegt hierbei beim Herzog von Buckingham, dessen Widerhall eingehend anhand von Schmähschriften untersucht wird. Davor gilt es jedoch festzustellen, was „Öffentlichkeit“ in der Frühen Neuzeit überhaupt meint bzw. welchen Personenkreis es umschreibt. Weiter wird herausgearbeitet, wie Günstlinge sich selbst definierten, bzw. was sie unternahmen um ihre Ausnahmeposition zu legitimieren, etwa in Form von instrumentalisierter Presse oder durch die Förderung von Kunst. Im Mittelpunkt steht hier Vergleich zwischen Richelieu, Olivares und Buckingham. Bevor auf das konkrete Fallbeispiel Buckinghams eingegangen wird, erfolgt noch eine Analyse der zeitgenössischen Theorie mit Hauptaugenmerk auf dem Werk eines österreichischen Adligen, Georg Achatius Enenkel. Auch in der zeitgenössischen Literatur, den so genannten Favoritendramen spiegelt sich der Umgang mit der Person des Günstlings wieder.

2. Grundlagen

2.1 Der frühneuzeitliche Fürstenhof

2.1.1 Begriff und Funktionen

Bereits im Mittelalter stellte die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Fürstenhof Gelehrte vor größere Probleme. So schrieb der englische Hofkleriker Walter Map, dass er zwar bei Hofe sei und auch vom Hof spreche, aber nicht wisse, was der Hof eigentlich sei. Weiterhin er beschreibt er den Hof weiter als eine unbegrenzte Menge, die auf das Prinzip ausgerichtet sei, einem einzelnen zu gefallen.8 Der Historiker Werner Paravinici bezeichnet den Hof als „die wichtigste Institution politischer und kultureller Organisation Alteuropas“.9 Einer Definition von Aloys Winterling zufolge ist der Hof eine Art „Interaktionszentrum mit variierendem Personenkreis, spezifischen Kommunikationsstrukturen und unterschiedlichen sozialen Funktionen“.10 Dies allein macht schon deutlich, um was für ein komplexes System es sich bei dem frühneuzeitlichen Hof handelt. Im Hinblick auf das Thema der Arbeit soll an dieser Stelle das Hofleben dargestellt werden, um zu zeigen, wie Günstlinge das System des Hofs für sich nutzen konnten.

Der Hof war de facto ein Gebilde, das mehrere Funktionen erfüllte. Um das Hofleben zu definieren, muss es aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden. Winterling gliedert die Bedeutung des Hofbegriffes in fünf Ebenen:

1. In sachlich lokaler meint „Hof“ den Aufenthaltsort bzw. die Residenz eines Herrschers („bei Hofe sein“)11
2. In sozialer Hinsicht: das Gefolge des Herrschers („Mitglied des Hofes sein“)12
3. In temporaler Hinsicht: die herausgehobene Lebensführung eines Herrschers („Hof halten“)13
4. In kommunikativer Hinsicht: besondere Verhaltensweisen in der Umgebung eines Herrschers (höfisches Verhalten)14
5. Die politische Ebene: Der Hof als oberste Regierungsbehörde15

Laut Winterling ist der Herrscher in allen Ebenen das zentrale Element. Alles ist auf seine Person gerichtet.

Funktional lässt sich der Hof ebenfalls in mehrere Ebenen einteilen. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptfunktionen: Der Hof war sowohl Regierungssitz (politische Ebene) als auch fürstlicher Haushalt (sachlich, lokale Ebene).16 Als Regierungssitz eines Landes war der Hof das Zentrum der Politik, dem die Administration und die zentrale Landesverwaltung unterstanden.17 Er stellte somit das wichtigste Verwaltungszentrum des Kö- nigtums dar.18 Infolgedessen fungierte der Hof als Instrument zur Präsentation von Souveränität, unter anderem auch um dem Adel die besondere Stellung des Herrschers zu demonstrieren.19 Dazu diente vor allem das Zeremoniell. Die zweite Grundfunktion des Hofes umfasste die persönlichen Versorgung und den Schutz des Herrschers und seiner Familie.20 Werner Paravinici nimmt eine Einteilung des Hofes in fünf Grundfunktionen vor:

1. Organisation des täglichen Lebens21
2. Organisation des Zugangs und der Sicherheit22
3. Bewahrung des Prestiges des Fürsten23
4. Neutralisierung der Machteliten24
5. Regierung und Verwaltung des Staates25

Da die Aufgabe eines Herrschers darin lag, ein Volk zu führen, kann die Regierungsfunktion des Hofes gleichsam als die wichtigste Funktion betrachtet werden. Demgemäß ist die Versorgungsfunktion als notwendige Unterfunktion anzusehen, was allerdings ihre Bedeutung nicht schmälern soll. Die Versorgungsfunktion war voll und ganz auf den Herrscher ausgerichtet, d.h. seinen Wünschen musste Folge geleistet werden und der Zugang zu ihm musste kontrolliert und gesichert werden. Mit anderen Worten:

das Verhaltensideal sollte dem entsprechen, was der Herrscher als ideal empfand. Das zentrale Kriterium war die vollkommene Ausrichtung des Hofes auf den Herrscher.26 Im Folgenden soll nun die personale Zusammensetzung des Hofes und ihre Struktur erläutert werden.

2.1.2 Organisation und personelle Zusammensetzung

Der Hof war streng hierarchisch gegliedert, in der Art einer Sozialpyramide, mit dem Herrscher an oberster Stelle.27 Die weitere Rangfolge wurde durch die Gunstvergabe des Herrschers bestimmt. So war die fürstliche Gunst bzw. Un-Gunst der entscheidende Faktor bei der des hierarchischen Gefüges der Hofgesellschaft.28 Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem „engen“ Hof der täglich anwesenden Personen und dem „weiten“ Hof der nur gelegentlich Anwesenden.29 „Enger Hof“ meint diejenigen Personen, die dauerhaft bei Hofe sind. Das sind neben der fürstlichen Familie einerseits Bedienstete, die für die Organisation des Hofes benötigt werden, andererseits Adlige und Amtsträger, deren Amt oder spezifische Funktion die ständige Anwesenheit erfordert. Der „weite Hof“ trat bei offiziellen Anlässen wie einer Thronbesteigung, einer Hochzeit oder andere höfische Festlichkeiten zusammen. Hierzu gehörten Personen, die nicht ständig bei Hofe waren, dennoch aber der höfischen Gesellschaft angehörten.

Die vertikale Rangfolge beschreibt Rainer A. Müller folgendermaßen: Die Mitglieder eines Hofes seien in drei Gruppen aufgeteilt: An oberster Stelle die servi honesti, zu welchen Hausund Hofkapläne, Räte, Ärzte und Notare zählen zu sind. Es folgen die servi utiles: Hofmeister, klassische Hofämter und letztlich die servi delectabiles: Musiker, Mimen und Narren.30 Entsprechend der zwei Hauptfunktionen des Hofes besteht er aus zwei maßgeblichen Personengruppen. Die erste ist für die persönliche Bedienung des Herrschers und seiner Familie zuständig. Grob lässt sie sich in vier Bereiche gliedern, die Kumulation von Ämtern war hierbei keine Seltenheit: Kammer, Tafel, Keller und Stall, jedes war wiederum untergliedert.31 Inhaber dieser Ämter genossen hohes Ansehen, da Herrschernähe ein Gradmesser höfischer Personalstruktur war. Die Bedeutung der Ämter variierte je nach Herrscher. Es kann jedoch festgehalten werden, dass das Amt des Marshalls eines der bedeutendsten war. Ihm waren als Chef der Hofverwaltung alle wesentlichen Hofämter unterstellt.32 Weitere Schlüsselämter waren das des Stallmeisters33 und, wie unten noch gezeigt wird, das des ersten Kammerdieners.

Die staatlichen Ämter stellten die zweite Personengruppe des Hofes dar. Sie bestanden aus Hofund Geheimem Rat, Hofkanzlei und Hofgericht.34 Mitglieder eines oder mehrerer dieser Behörden standen ganz oben in der Sozialpyramide des Hofes. Der Geheime Rat beispielsweise stand in der Kollegienhierarchie an oberster Stelle und verhandelte Angelegenheiten von höchster Brisanz, in aller Regel saß der Fürst ihm persönlich vor.35

Die Erlangung eines Hofamtes erforderte sicherlich gewisse Fähigkeiten bzw. Qualifikationen, letztlich aber war, wie oben bereits erwähnt, die Gunst des Herrschers die zentrale Voraussetzung um ein Amt zu erhalten.36 Der Soziologe Norbert Elias schreibt, die reale Position eines Menschen im Geflecht der höfischen Gesellschaft sei durch zwei Faktoren bestimmt worden: den offiziellen Rang und die aktuelle Machtposition bei Hofe, wobei letzterer eindeutig die größere Bedeutung beizumessen sei.37 Daher kann konstatiert werden, dass derjenige, der es schaffte die meiste Gunst des Herrschers zu erlangen, höchstwahrscheinlich auch mit hohen Ämtern belohnt wurde; umgekehrt könnte bilanziert werden, dass die Inhaber der höchsten Ämter auch am höchsten in der Gunst des Herrschers standen. Im nächsten Kapitel wird allerdings gezeigt, dass dies keineswegs der Regelfall bei Günstlingen ist. Nichtsdestotrotz beizeichnete Elias die Mitglieder des Hofes folgerichtig als Menschen, deren soziale Existenz, nicht zuletzt auch deren Einnahmen, von ihrem Prestige, ihrer Bewunderung und ihrer Bewertung sowohl am Hof als auch in der höfischen Gesellschaft abhängig sei.38

2.1.3 Zeremoniell

Das höfische Leben war streng reglementiert durch ein - den kompletten Tagesablauf umfassendes - Zeremoniell. Am Beispiel des Hofes von Ludwig XIV. hat Norbert Elias das höfische Zeremoniell erstmals ausführlich dargestellt und erläutert.39 Winterling bzw. Müller bezeichnen das Zeremoniell als „Regulations-, Sicherungsund Überwachungsprozedur“ des Adels (Winterling), welches eine effektive propagandistische Bedeutung gehabt habe, mit der Funktion Normierung und Distanz zu wahren (Müller).40 Aus heutiger Sicht erscheint der bis ins kleinste durchorganisierte rituelle Ablauf zeremonieller Handlungen bei Hofe mitunter befremdlich. Elias’ Darstellung des lever Ludwigs XIV., dessen Ablauf genau reglementiert war, ist dafür besonders signifikant.41 Es begann damit, dass der König vom Kammerdiener, der zu seinen Füßen geschlafen hatte, geweckt wurde. Ferner gab es drei Kammerherren, die für das Frühstück sorgten und außerdem insgesamt sechs so genannte Entrées überwachten – den exakt geregelten Eintritt ins königliche Schlafzimmer. Die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Entrées hing von verschiedenen Kriterien ab. So war das erste das so genannte Entrée familière, an dem die Söhne und Enkel sowie auch der erste Arzt und die ersten Kammerdiener teilnehmen durften.42 Innerhalb des zweiten, dritten und vierten Entrées traten verschiedene Adlige und Offiziere ein, denen diese Ehre zuteil war.43 Das fünfte Entrée macht den Zusammenhang des Zeremoniells zum Thema der vorliegenden Arbeit besonders deutlich: Die Zulassung hierfür hing in gewisser Hinsicht Weise ausschließlich „von dem guten Willen des ersten Kammerdieners und natürlich von der Gunst des Königs“ ab. „Zu dieser Entrée gehörten Damen und Herren von Adel, die in solcher Gunst standen, dass der Kammerherr sie eintreten ließ; sie hatten so den Vorzug, sich dem König vor allen anderen zu nähern.“44 Eine Steigerung dazu bot das sechste Entrée, bei dem das Schlafzimmer durch eine Hintertür betreten wurde. Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe sei Ausdruck hoher Gunst gewesen, so Elias, da diese Menschen die königlichen Kabinette gewissermaßen zu jeder Zeit betreten durften.45 Die Nutzfunktion des levers, wie auch des Zeremoniells im Allgemeinen, war gewiss marginal46, das Beispiel zeigt aber die Funktion des Zeremoniells als Regulierungsinstrument herrscherlicher Gunst. Durch die Unterteilung in die unterschiedlichen Entrées konnte Ludwig XIV. seine Gunst gezielt demonstrieren und gleichzeitig seine Stellung manifestieren. Demzufolge ist dem Zeremoniell auch eine durchgreifende propagandistische Bedeutung beizumessen.47 Weiterhin zeigt dieses Beispiel, dass das Amt des Kammerherrn von entscheidender Bedeutung war, da es den Zugang zum König regelte und deshalb auch eine Schlüsselposition bei Hofe war.

2.1.4 Attraktivität des Hofes – Gunst

Der Herrscher war Grund für die Anziehungskraft des Hofes. Die Anwesenheit in seiner Nähe ist deswegen so attraktiv gewesen, weil der Herrscher aufgrund seiner politischen Rolle die Möglichkeit hatte, Ämter zu vergeben, Vorrechte zu gewähren und damit einher gehend sozialen Aufstieg zu ermöglichen.48 Wie oben erläutert wurde, war herrscherliche Gunst von enormer Kraft. Sie bedeutete Nähe und bestimmte den Status der Mitglieder des Hofes.49 In Gunst stehen hieß, „das Ohr des Fürsten zu haben“.50 Wer sich an die vorgegebenen Ideale hielt, stieg in seiner Gunst. Der Herrscher stand im Zentrum des Geschehens und beeinflusste die höfische Hierarchie durch Vorrechte, die gewährt oder auch verweigert wurden.51 Dementsprechend verhielten sich die Höflinge in der Regel so, wie sie glaubten, dass der Herrscher es erwartete. Das Ringen um Gunst erforderte „die Anpassung des Verhaltens an das was der, der Gunst verleiht, als positiv empfindet.“52 Ein unausweichliches Ergebnis des ständigen Anpassens an die Erwartungen des Herrschers waren Intrigen – falsche Schmeicheleien, heuchlerische Kommunikation und Affären prägten daher den höfischen Konkurrenzkampf.53 Es kann meiner Ansicht nach konstatiert werden, dass Gunst insofern auch ein problematischer Faktor war, da sie sie abhängig von der Persönlichkeit des Herrschers bewusst eingesetzt wurde, um die Hierarchie bei Hofe zu steuern. Bei schwächeren Herrschern jedoch konnte Gunst dazu führen, dass sie aus der Kontrolle des Herrschers geriet und sich die Macht gewissermaßen auf den Günstling übertrug.

Die diversen Hofämter waren äußerst erstrebenswert, die Jagd nach einem Amt sei eine Dauerbeschäftigung bei Hofe gewesen, so Paravinici.54 Generell galt: um etwas zu „gelten“ musste man bei Hofe sein und Ämter bekleiden, desto mehr Ämter man hatte, desto mehr „galt“ man ergo desto größer war der eigene Status.55 Ein Amt konnte zugleich Demonstration und Manifestation von Gunst sein. Eine Position bei welcher der Zugang zum König kontrolliert werden konnte war beispielsweise einerseits Ausdruck besonderen Vertrauens, da dies ein begehrtes Privileg war56, andererseits konnte man dadurch auch direkten Einfluss darauf nehmen, wer zum König vorgelassen wurde und etwaig auftretende unliebsame Konkurrenz bei Bedarf bereits im Keim ersticken. Kennzeichnend für Gunstvergabe ist die soziale Ungleichheit der Protagonisten, wobei der der Gunst verleiht immer der sozial höher Stehende ist. Daher konnte es vorkommen, dass der Einfluss eines Günstlings auf den Herrscher partiell dazu führte, dass diese kraft ihrer Gunst Macht ausüben konnten und ihrerseits Gunst verleihen konnten, indem sie etwa Zugang gewährten, wie z. B. beim lever des Königs, kurzum es entstand Gunst in sekundärer Form.57 Günstlinge, die aufgrund ihrer Position dazu in der Lage waren Macht auszuüben, konnten für den Herrscher zur Gefahr werden, wenn ihre Macht zu groß wurde. Der Einfluss auf den Herrscher konnte so weit gehen dass faktisch der Günstling regierte, daher sind die Extremfolgen eines starken Günstlings entweder dessen Sturz oder Machtverlust seitens des Monarchen.58 Wie bisher gezeigt wurde, konnte nur ein Mitglied des fürstlichen Hofes Gunst erlangen. Das komplexe Gebilde des fürstlichen Hofes mitsamt seinen unterschiedlichen Funktionen war infolgedessen nicht nur das Zentrum der Politik bzw. das Haus des Herrschers, sondern es war gewissermaßen auch die Brutstätte der Günstlinge. Gunst war in der Frühen Neuzeit die notwendige Voraussetzung der Frühen Neuzeit war um den eigenen sozialen Status zu erhöhen und zu erhalten. Die Epoche war geprägt von persönlichen Beziehungen und Empfehlungen und es zählten überwiegend verbale Werte und Äußerlichkeiten. Nähe zum Herrscher war, wie im Folgenden dargelegt wird, ein entscheidendes Charakteristikum von Günstlingen. Nur als Teil des Hofes, dieses Zentrums der Macht, konnte der potentielle Günstling die notwendige Nähe aufbauen bzw. erhalten.

2.2 Günstlinge: Aufstieg, Konsolidierung, Funktion und Fall

Günstlinge waren im 17. Jahrhundert ein Phänomen das in allen Höfen Europas auftrat. Sie waren praktisch genau so allgegenwärtig wie die Herrscher selbst. Sie sind als Schnittstelle zwischen traditioneller personeller Herrschaft und den sich entwickelnden bürokratischen Strukturen zu betrachten. In der Frühen Neuzeit fand eine graduelle Entwicklung statt, von der traditionellen feudalistischen Herrschaft, die ins Mittelalter zurückreicht, hin zum vormodernen Bürokratismus. Die unmittelbare Folge war, dass die Anforderungen eines Herrschers immer komplexer wurden – die Regierung wurde zu groß für einen Einzelnen.59 Daher wurden verstärkt Günstlinge notwendig um den Herrscher zu entlasten. Um möglichen Machtverlust zu kompensieren setzten frühneuzeitliche Herrscher verstärkt auf Patronage-Vernetzungen. Eine der wesentlichen Funktionen der Günstlinge ist daher, die Patronage-Geschäfte des Herrschers zu verwalten. Weitere wichtige Funktionen der Günstlinge waren die Rolle des Sündenbocks, außerdem fungierten Günstlinge u.a. als Alter Ego des Herrschers und erledigten „niedere“ Alltagsgeschäfte.

2.2.1 Historischer Abriss

Wie bereits erwähnt wurde (↑ S. 4), waren Günstlinge keine spezielle Erscheinung der Frühen Neuzeit. Dennoch wird gemeinhin das 17. Jahrhundert als die Hochphase der Günstlinge angesehen.60 Im 17. Jahrhundert waren Günstlinge ein Phänomen, welches im gesamten Europa und über seine Grenzen hinaus zu beobachten war.61 Die prominentesten Vertreter des Günstlingswesens wirkten in den größten europäischen Monarchien der Frühen Neuzeit: Frankreich (Richelieu, Mazarin), Spanien (Lerma, Olivares) und England (Essex, Somerset, Buckingham).62 Außerdem überschnitten sich die „Regierungsjahre“ von Richelieu, Olivares und Buckingham teilweise, wie in den Jahren 1624 bis 1628, als alle drei in ihrer Machtposition standen; oder sie standen sich unmittelbar konträr gegenüber, wie bei der Belagerung von La Rochelle im Falle Richelieus und Buckinghams. Ab den 1660er Jahren wurden Günstlinge in Allmachtspositionen immer seltener.63

Die Ursprünge des frühneuzeitlichen Günstlings liegen im späten 15. Jahrhundert.64 Es ist von einem besonderen Bedarf auszugehen, der in dieser Zeit entstand.65 Welche politischen Rahmenbedingungen das „Amt“ des Günstlings notwendig bzw. möglich? Ein wichtiges Stichwort diesbezüglich heißt „Patronage“. In den patrimonialen Herrschaftssystemen der Frühen Neuzeit stellte Loyalität eine der grundlegendsten Vorraussetzungen für den Erhalt der Macht dar. Der „mehr oder weniger planmäßige Einsatz eines Netzes informeller persönlicher Beziehungen zu politischen Zwecken (…)“, wie Wolfgang Reinhard Patronage definiert hat66, war daher eine Notwendigkeit. Die zunehmende Patronage-Politik als eine Folge des so genannten g oing out of court67 war eine der maßgeblichen Vorraussetzungen für das Aufkommen der Günstling-Minister.68 An den meisten Höfen wurde die Beziehung zwischen Herrscher und hoher Aristokratie nach und nach neu definiert. Vor allem in Spanien, in ähnlicher Weise auch in England und Frankreich, vollzog sich ein Wandel der politischen Rolle der Aristokratie, der in direktem Zusammenhang mit dem Aufstieg des Günstlings stand.69 Staatliche Kompetenzen wurden zunehmend an Aristokraten delegiert, die im Gegenzug die Krone unterstützten. Die zwangsläufige Folge für den König war Machtverlust.70 Als Vermittler zwischen Adel und König wurde der Günstling notwendig.71 Der Herrscher brauchte einen „Freund“, der ihm Perspektiven aufzeigen konnte und ihm bei Bedarf auch den Spiegel vor Augen hielt. Besonders wenn ein König neu den Thron bestieg und sich mehrheitlich den Beratern seines Vorgängers ausgesetzt sah, war es hilfreich einen jemanden aus dem eigenen Umkreis an der Seite zu haben, sozusagen einen Outsider, der Loyalität garantierte. Außerdem entstanden durch den Wandel vom Feudalstaat zum Bürokratismus, der in der Frühen Neuzeit zu beobachten ist, neue Aufgabenfelder. Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Staates brauchte der Herrscher zu Unterstützung somit Günstlinge.72 Da der ansteigende Bürokratismus für den Herrscher Machtverlust bedeuten konnte, bediente er sich bestimmter Patronagemechanismen, um die Macht zu sichern. So konnte er die Bürokratie unterwandern und seine Macht aufrechterhalten.73 Der Hof entwickelte sich zum Patronagezentrum und der Günstling nahm die Rolle eines „Patronagemanagers“ ein.74

Gegenstand häufiger Diskussionen ist die Frage, ob der Aufstieg von Günstlingen als Zeichen von Schwäche der Herrscher interpretiert werden kann. Ronald G. Asch sieht Günstlinge als Zeichen bewusster Politik, was nicht unbedingt auf einen schwachen Herrscher rückzuführen ist, ebenso Reinhard.75 Auch Brockliss ist der Ansicht dass das Aufkommen von Günstlingen nicht nur der Schwäche von Herrschern anzulasten ist.76 In der Konsequenz würde man demnach die These aufstellen müssen, dass speziell im 17. Jahrhundert eine große Zahl von schwachen Monarchen regierte. Eine eindeutige Aussage kann in dieser Frage nicht getroffen werden. Gerade die Omnipotenz der Günstlinge und die Tatsache dass sie faktisch in Regierungspositionen standen (wie dies z. B. bei Richelieu oder Buckingham der Fall war), lassen aber durchaus auf schwache Herrscher schließen. Oder würde ein starker Herrscher es zulassen, dass ein Mann soviel Macht erringen konnte, dass er der faktische Herrscher war? Gewiss nicht, denn es wäre gewagt, Könige wie Ludwig XIII. von Frankreich oder Philipp IV. von Spanien als schwache Herrscher zu bezeichnen; dennoch hatten sie zwei der bekanntesten Günstlinge an ihrer Seite – Richelieu bzw. Olivares.77 Es muss folglich tiefer greifende Ursachen gegeben haben. Trotzdem sollte man die These Paravinicis, dass je schwächer ein Herrscher sei, desto stärker der Günstling, im Blick behalten.78

Der Aufstieg von Günstlingen war unmittelbar mit der Zurückdrängung der immer mächtiger werdenden Stände verbunden.79 Demgemäß kann gefolgert werden, dass starke Herrscher partiell Günstlinge bewusst als Politikum einsetzten, um ein Gegengewicht zum Adel zu erschaffen.80 Das Auftreten der Günstlinge, das kann konstatiert werden, stand eigentlich im Widerspruch zum werdenden modernen Staat, in welchem der Bürokratismus und die Beamten immer mehr ihren Siegeszug antraten.81 Daher ist m. E. die Zeit der Günstlinge als eine Art Zwischenphase zu betrachten, die die Zeit überbrückte, die man brauchte, um sich an die neuen bürokratischen Strukturen und die damit verbundene effiziente Verwaltung zu gewöhnen. Wichtig ist daher, Günstlinge nicht als Korruptionsphänomen zu begreifen, sondern als „einen angemessenen Versuch, Koordinationsprobleme zu bewältigen, die im Umgang von personaler zu bürokratischer Regierungsweise auftreten mussten.“82

2.2.2 Begriff und Charakteristika

Bei dem Versuch Günstlinge zu charakterisieren treten schon bei der Bestimmung des Begriffs Probleme auf. Im englischsprachigen Raum wird gemeinhin der Begriff favourite verwendet, der sich auch in deutschsprachiger Literatur (hier: Favorit) teilweise durchgesetzt hat.83 Weitere Bezeichnungen sind „erster Minister“ oder „Günstling- Minister“.84 In Frankreich wurde seit Heinrich III. von mignons gesprochen, in Spanien von validos bzw. privados.85 Reinhard empfiehlt die Bezeichnung ‚Erster Diener des Fürsten’.86 Bezogen auf deutsche Fälle schlagen Kaiser und Pĕcar vor, als Oberbegriff die Bezeichnung ‚Zweiter Mann im Staat’ zu verwenden.87 Natürlich gibt es ganz unterschiedliche Arten von Günstlingen, deren Erscheinungsbilder stark divergieren können. Kennzeichnend für alle Günstlinge ist aber das Faktum, dass sich bei ihnen um Personen handelt, deren Position ausschließlich auf der besonderen Gunst des Herrschers beruht. An dieser Stelle wird deshalb an dem Terminus ‚Günstling’ festgehalten, weil dieser meines Erachtens am besten verdeutlicht, was den Status der Günstlinge ausmacht bzw. was dessen grundlegendste Voraussetzung ist: Gunst. Drei grundlegende Charakteristika können vorab festgehalten werden:

1. Günstlinge bewegten sich auf einem schmalen Grad zwischen Macht und Patronage88
2. Sie arbeiteten in aller Regel ohne rechtliche Grundlage89
3. sie waren das Zentrum eines nationalen Klientelnetzwerks.90

Günstlinge zeichneten sich durch persönliche, im Idealfall exklusive Gunst und besonderes Vertrauen des Herrschers aus.91 Wie oben bereits angeführt, war die persönliche Anwesenheit bei Hofe dafür unbedingt erforderlich.92 Weitgehender Konsens der aktuellen Forschung ist, dass ein enges Verhältnis zum Herrscher, also Nähe zu selbigem, eine der augenfälligsten Bedingungen für den Status als Günstling war.93 Zugang bedeutet Einfluss, bewusst oder unbewusst, aber jedenfalls nur dann, wenn er jederzeit besteht. Ein Höfling der zwar hin und wieder persönlichen Kontakt zum Herrscher und damit Nähe hat, mag durchaus auch in dessen Gunst stehen, ist deshalb aber nicht zwangsläufig ein Günstling, der dem Gegenstand dieser Arbeit entspricht. Nur das Privileg des ständigen Zugangs zum Herrscher zeugt von der besonderen Gunst respektive dem besonderem Vertrauen, das kennzeichnend für Günstlinge ist.94 Genau so wichtig wie ständiger Zugang ist die Kontrolle des Zugangs, da nur so die Exklusivität der Gunst gewahrt und etwaige „Nebenbuhler“ vorzeitig ausgemerzt werden können, was am Beispiel Richelieus deutlich wird, der die Nähe Cinq-Mars’ zu Ludwig XIII. als Gefahr erkannte und diesen ausschaltete.95 Günstlinge engten den Zugang zum Herrscher gezielt ein und monopolisierten ihn.96 Ein Hofamt, z. B. das des Oberstkämmerers, konnte dabei von entscheidendem Vorteil sein.97

Abgesehen davon ist die ansonsten weitgehend informelle Stellung der Günstlinge ebenfalls ein Charakteristikum. Wie bereits angemerkt wurde, zeichnen sich Günstlinge praktisch nur dadurch aus, dass sie in der speziellen Gunst des Herrschers stehen. Mitglieder des Geheimen Rats beispielsweise fungierten als Berater und konnten somit gleichsam offiziell Einfluss auf den König ausüben; Minister hatten eine gewisse Macht durch ihre offiziellen Amtskompetenzen hatten inne. Die Macht von Günstlingen dagegen basierte, wie der Begriff selbst bereits impliziert, in aller Regel auf keiner rechtlichen Grundlage98, was bedeutete, dass der Verlust von Gunst, womit aus diversen Gründen jederzeit gerechnet werden musste99, drastische Folgen mit sich bringen konnte. Das macht die Bedeutsamkeit der Zugangskontrolle, wie oben beim Beispiel Richelieus, umso begreiflicher. Es war jedoch keineswegs so, dass Günstlinge keine Ämter innehatten, teilweise bekleideten sie sogar hohe Ministerposten, wie etwa Richelieu oder der unten noch näher beleuchtete Schwarzenberg; auch massive Ämterhäufungen, wie bei Buckingham, waren keine Seltenheit. Das entscheidende Kriterium jedoch ist, dass es sich bei Günstlingen um Personen handelte, die aus dem Gesamtbild aller Räte, Minister und sonstiger Amtsträger herausragten, und zwar nicht weil sie höher qualifiziert oder kompetenter als die anderen waren, sondern weil sie in der Gunst des Herrschers standen.100 Darauf allein basierte ihre Ausnahmestellung. Die Stärke von Günstlingen lag im persönlichen Umgang mit dem Herrscher. Weitaus wichtiger als Amtskompetenz war die Fähigkeit, sich den Erwartungen des Herrschers anzupassen, dementsprechend „übererfüllten“ Günstlinge die Normen des höfischen Verhaltensideals101, sie definierten ihre Rolle als den vollkommenen Hofmann102 und waren Meister darin, eine Rolle zu spielen.103 Den zutiefst zwiespältigen Charakter der Günstlinge formuliert Brockliss wie folgt: „Minister-favourites were clearly Janus-faced: to the outside world they appeared as demi-gods; in the royal closet they were humble and contrite servants.“104

Günstlinge hatten eine Vielzahl von Funktionen, die nicht mit Ämtern ausgefüllt werden konnten. Als Alter Ego des Herrschers oblagen ihnen teilweise Aufgaben, die dieser aus Gründen besonderer Sakralität oder Dignität nicht erfüllen konnte105, da er beispielsweise auf Grund seiner Stellung über den Hofparteien stehen musste. Um aber doch eine bestimmte Partei ergreifen zu können, ohne dies explizit zu offenbaren, musste der Günstling dann Verhandlungen führen oder Dokumente unterzeichnen etc.106 Günstlinge fungierten auch als eine Art Informationsfilter. Als erster Ansprechpartner trugen sie nur die wichtigsten Mitteilungen an den Herrscher weiter, um diesen vor einer Überflutung von Informationen zu schützen.107 Es kann konstatiert werden, dass Günstlinge gleichsam als Führer einer Art „Königspartei“ in Erscheinung traten, um die Interessen der Krone durchzusetzen.108 Sehr deutlich ausgeprägt war dies z.B. im Kirchenstaat.

Die Günstlinge waren für die niederen Alltagsgeschäfte zuständig, denen der Herrscher aufgrund seiner Stellung nicht selbst nachkommen konnte bzw. wollte.109 Oftmals war der Herrscher auch zu Repräsentationszwecken oder dergleichen auf Reisen, auf der Suche nach gloire110, während der Günstling zuhause die Alltagsgeschäfte regelte, was großes Vertrauen voraussetzt. Nicht selten kam es auch vor, dass die Günstlinge als Prellbzw. Sündenböcke herhalten mussten, damit die Herrscher ihr Gesicht wahren konnten.111 Thompson beschreibt den Günstling demgemäß als „political persona of the ‚Christian Prince’, the negative identity of a king who could do no wrong.“112

2.2.3 Das Verhältnis zwischen Herrscher und Günstling

Das Verhältnis zwischen Herrscher und Günstling konnte unterschiedlicher Art sein: Möglicherweise war er ein Jugendfreund des Herrschers, mit ihm verwandt, oder es existierte überhaupt kein emotionales Verhältnis.113 Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage kann Freundschaft theoretisch als konstitutives Element in der Beziehung zwischen Günstlingen und Herrschern betrachtet werden.114 Das Problem hierbei ist allerdings, dass Freundschaft per definitionem eigentlich nur zwischen sozial Gleichgestellten möglich ist115, was in diesem Fall ja nicht zutrifft. Grundsätzlich ist das Verhältnis sehr vielschichtig, d.h. es kann unterschiedliche Gründe haben, warum ein Günstling zu einem solchen wird. Eine freundschaftliche Beziehung ist nur eine von vielen Möglichkeiten. In diesem Fall kann eine gemeinsame Kindheit die Basis der Beziehung sein, wenn beispielsweise ein zukünftiger Herrscher mit seinem späteren Günstling aufwächst. Wird diese Beziehung über die Jahre hinweg gehalten, so kann es dazu kommen, dass zwischen Kindheitsbzw. Jugendfreunden eine Herrscher- Günstling-Beziehung entsteht, wie etwa bei Johann II. von Kastilien und Àlvaro de Luna.116 Nichtsdestotrotz sind gemeinsame Jugenderfahrungen noch lange kein hinreichender Grund für eine Günstlingsposition.117 Der Knackpunkt der Beziehung kam in aller Regel spätestens dann, wenn der designierte Herrscher den Thron bestieg. Es bestand dann die Möglichkeit, dass der Herrscher, jetzt innerlich erstarkt, nicht länger jemanden um sich brauchte, dem die Legitimation dazu fehlte. Oftmals kam dieser Druck auch aus dem direkten Umkreis des Königs, da unliebsame Favoriten nur ungern bei Hofe gesehen wurden. Allerdings konnte auch gerade die schwere Aufgabe des Regierens, die nicht selten auch eine gewisse Isolation mit sich brachte, das Bedürfnis seitens des Herrschers aufrecht erhalten, einen wahren Freund an der Seite zu haben.118 Hirschbiegel bezeichnet, unter Bezugnahme auf den Politologen James Scott, das Verhältnis zwischen Herrscher und Günstling als eine Art Sonderform der Freundschaft, deren Zweck Herrschaft sei, mit der unbedingten Grundlage des Vertrauens. Sichtbares Zeichen dafür sei persönliche Nähe.119

Eine freundschaftlich-erotische Beziehung kann aber auch später entstehen, wenn der König beispielsweise auf einen äußerlich besonders attraktiven Höfling aufmerksam wird. Dies kann bis hin zu sexuellen Intimitäten führen – bei gleich drei Herrschern von England, nämlich Elisabeth I., Jakob I. und Karl I. werden erotische Beziehungen zu ihren Günstlingen in Betracht gezogen.120 Das Verhältnis zwischen Herrscher und Günstling kann ebenso väterlicher Natur sein. So hat sich Jakob I. u. a. auch als pädagogischen Former für seine Favoriten gesehen.121 Aber auch Günstlinge konnten eine Art Vaterfigur für die Herrscher sein, wenn sie etwa ehemals als Erzieher wirkten. Richelieu, Mazarin oder Olivares sind geradezu als politische Erzieher ihrer Herren tätig gewesen, deren Kritik stets gefragt war.122

Eine verwandtschaftliche Beziehung konnte ebenfalls Grundlage eines Günstlingsverhältnisses sein, wenngleich dies relativ selten der Fall war, mit Ausnahme des Papsttums, wo fast ausschließlich Verwandte zu Kardinalnepoten wurden, wie bereits die Bezeichnung impliziert.

Ansonsten bleibt noch die Möglichkeit, dass praktisch kein persönliches Verhältnis zwischen Günstling und Herrscher existiert hat. Auch bewährte Fachleute, die eventuell Vorstand einer Hofpartei waren, konnten in der besonderen Gunst des Herrschers stehen. In diesem Fall war die Beziehung rein geschäftlicher Natur, ausschlaggebend waren diplomatisches Geschick, politische Klugheit und hohe Amtskompetenz.123

2.2.4 Machterhalt und Fall

Was machte die Stellung eines Günstlings überhaupt so erstrebenswert? Zunächst bringt die Favoritenposition eine erhebliche Prestige-Erhöhung mit sich. In den folgenden exemplarischen Darstellungen Buckinghams (↓ Kap. 3.1) und Schwarzenbergs (↓ Kap. 3.2) wird dies noch genauer erläutert; vor allem der beispielhafte Aufstieg von Buckingham, der diesen nur seiner Günstlingsstellung zu verdanken hatte, zeugt davon. Wer eine erfolgreiche Karriere am Hof anstrebte, musste sich größtmögliche Nähe zum König, gleichsam größtmögliche Gunst sichern. Eine favorable Stellung scheint hierfür der ideale Ausgangspunkt gewesen zu sein.124 Ein weiteres Motiv wäre die materielle Bereicherung, die fast jedem Günstling zukommt. Durch diverse fürstliche Zuwendungen, aber auch durch geschickte Patronagepolitik schafften es die meisten Günstlinge, sich ein immenses Vermögen zu verschaffen und starben in aller Regel sehr reich125, wie ebenfalls unten am Beispiel Buckinghams und Schwarzenbergs noch ersichtlich wird. Die Motive von Günstlingen, so lässt sich folgern, lagen also zum einen darin, sich zu bereichern, und zum anderen darin, sozial aufzusteigen. Am Beispiel der Kardinalnepoten im Kirchenstaat (↓ Kap. 3.3) wird deutlich, dass diese eine geradezu planmäßige Bereicherung der eigenen Familie (pietas) betrieben. Darüber hinaus mussten Günstlinge stets darauf bedacht, sein ihren besonderen Status nicht zu verlieren.

Welcher Strategien bedienten sich Günstlinge, um ihre Position zu sichern? Das Wichtigste war zunächst, die Gunst des Herrschers zu behalten, denn der Verlust von Gunst entsprach gleichsam einem Verlust von Macht, Einfluss und Position, mit anderen Worten die Legitimation der spezifischen Stellung. Die eigene Bezeichnung gegenüber dem Herrscher war deshalb immer mit Dienst oder Pflicht verbunden.126 Außerdem musste dem Herrscher stets Unterwürfigkeit demonstriert werden, um ihm nie das Gefühl zu geben, nicht die volle Souveränität zu besitzen, weshalb diverse Demutsgesten zu beobachten sind: Dem mächtigen Richelieu wird die Fähigkeit attestiert, dass er jederzeit Tränen produzieren konnte127; Olivares küsste, wenn er den Zorn Philipps IV. erregt hatte, dessen Nachttopf und zog sich darauf dezent zurück.128 Neben der Gunst des Herrschers war es auch wichtig, sich gegen Intrigen und Feinde aller Art abzusichern. Nur seinem hervorragenden Spionagenetz hatte Richelieu es beispielsweise zu verdanken, dass er nicht zu früh das Zeitliche segnete. Wichtig war zudem die bereits erwähnte Kontrolle des Zugangs zum Herrscher. Dementsprechend wurde eine energische Ämterpatronage betrieben, um Klienten und Familienangehörige zu versorgen und ein stabiles Netzwerk zu errichten, welches der Konsolidierung der eigenen Stellung sowie der des Umfelds bzw. der Familie diente.129 Gleichwohl bedurfte die Patronagepolitik auch einer gewissen Feinfühligkeit, da sie sonst zuviel Neid und Missgunst erzeugte und ebenfalls mit einem Sturz endete. Für Richelieu und dessen Nachfolger Mazarin etwa wurde die Lage äußerst kritisch, als sie ihre Familienpolitik in zu maßlos betrieben.130 Neben diesen gewissermaßen „überlebenswichtigen“ Grundregeln pflegten die meisten Günstlinge auch eine intensive „Imagepflege“, um ihr dubioses Erscheinungsbild in ein besseres Licht zu stellen. Wie unten noch verdeutlicht wird (↓ Kap. 4.1), geschah dies meist in Form von Kunstpatronage oder instrumentalisierter Pressepolitik.

Günstlinge standen aufgrund einer wichtigen Tatsache regelrecht unter Stress131: Sie waren dem ständigen Bewusstsein ausgesetzt, jederzeit gestürzt werden zu können. Ihr besonderer Status war von außerordentlich labiler Natur. Der Sturz von Günstlingen ist einer der bedeutsamsten Themenschwerpunkte in der Günstlingsforschung. Das Ende eines Günstlings war nicht immer tödlich, aber die Mehrzahl der Günstlinge des 17. Jahrhunderts wurden gestürzt: Concini, Essex, Somerset, Buckingham, Olivares, Enzlin, Krell um nur einige zu nennen. Der Sturz von Günstlingen war eindeutig die Regel und nicht die Ausnahme. Viele Günstlinge wurden Opfer einer Verschwörung. Richelieu z.

B. war Ziel zahlreicher, allerdings erfolgloser Attentatsversuche. Als Beispiel ist die Verschwörung von 1626 zu nennen, infolgedessen der Graf von Chalais hingerichtet und Madame Chevreuse verbannt wurde.132

[...]


1 Vgl. Elliott, John H.: Introduction, in: Ders./Brockliss L. W. B. (Hrsg.): The World of the Favourite, New Haven u. London 1999, S. 2; vgl. auch Max Weber: “Die “Günstlings-Wirtschaft” ist jedem Patrimonialismus spezifisch”, in: ders.: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Fünfte, revidierte Auflage besorgt von Johannes Winckelmann, Tübingen 1972, S. 131.

2 Vgl. Asch, Ronald G.: Schlußbetrachtung: Höfische Gunst und höfische Günstlinge zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit – 18 Thesen, in: Hirschbiegel, Jan/Paravinici, Werner (Hrsg.): Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. 8. Symposion der Residenzen- Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Ostfildern 2004 (Residenzenforschung, Bd. 17), S. 530; sowie Kaiser, Michael/Pĕcar, Andreas: Reichsfürsten und ihre Favoriten. Die Ausprägung eines europäischen Strukturphänomens unter den politischen Bedingungen des Alten Reiches, in: dies. (Hrsg.): Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003 (Zeitschrift für historische Forschung. Vierteljahresschrift zur Erforschung des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, hrsg. v. Johannes Kunisch u. a.), S. 10; außerdem Reinhard, Wolfgang: Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1999, S. 167.

3 Im Folgenden wird an der Bezeichnung „Günstling“ festgehalten.

4 Vor allem für Spanien wird diese These vertreten, vgl. Asch, Ronald G.: „Lumine solis“. Der Favorit und die politische Kultur des Hofes in Westeuropa, in: Kaiser, Michael/Pĕcar, Andreas: Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003 (Zeitschrift für historische Forschung. Vierteljahresschrift zur Erforschung des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, hrsg. v. Johannes Kunisch u. a.), S. 29.

5 Bérenger, Jean: Pour une enquête européenne: le problème du ministériat au XVII. Siècle, in: Annales 29 (1974), S. 166-192.

6 Elliott, John H./Brockliss L. W. B. (Hrsg.): The World of the Favourite, New Haven u. London 1999.

7 Hirschbiegel, Jan/Paravinici, Werner (Hrsg.): Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. 8. Symposion der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Ostfildern 2004 (Residenzenforschung, Bd. 17).

8 Map, Walter: De nugis curialium. Courtiers’ trifles, hrsg. u. übers. v. Montague Rhodes James, überarbeitet v. C. N. Brooke u. R. A. B. Mynors, Oxford 1983 (Oxford Medieval Texts), S. 2, zitiert nach Hirschbiegel, Jan: Zur theoretischen Konstruktion der Figur des Günstlings, in: ders./Paravinici, Werner (Hrsg.): Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. 8. Symposion der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Ostfildern 2004 Residenzenforschung, Bd. 17), S. 31.

9 Paravinici, Werner: Alltag bei Hofe, in: Ders. (Hrsg.): Alltag bei Hofe. 3. Symposium der Residenzen- Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Ansbach 28. Februar bis 1. März 1992, Sigmaringen 1995 (Residenzenforschung, Bd. 5), S. 9.

10 Winterling, Aloys: Der Fürstenhof in der Frühen Neuzeit. Forschungsprobleme und theoretische Konzeptionen, in: Jacobsen, Roswitha (Hrsg.): Residenzkultur in Thüringen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, Jena 1999 (Palmbaum Texte. Kulturgeschichte, Bd. 8), S. 40.

11 Siehe Winterling, Aloys: „Hof“. Versuch einer idealtypischen Bestimmung anhand der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte, in: Butz, Reinhardt/Hirschbiegel, Jan/Willoweit, Dietmar (Hrsg.): Hof und Theorie. Annäherungen an ein historisches Phänomen, Köln u. a. 2004 (Norm und Struktur. Studien zum Sozialen Wandel in Mittelalter und Früher Neuzeit, Bd. 22, hrsg. v. Gert Mellville), S. 78; außerdem Ders.: Fürstenhof, S. 37.

12 Ebd.

13 Ebd.

14 Ebd.

15 Ebd.

16 Siehe Müller, Rainer A.: Hofstaat – Hofmann – Höfling. Kategorien des Personals an deutschen Fürstenhöfen der Frühen Neuzeit, in: Malettke, Klaus/Grell, Chantal (Hrsg.): Hofgesellschaft und Höflinge an europäischen Fürstenhöfen in der Frühen Neuzeit (15.-18. Jh.), Münster u. a. 2001 (Forschungen zur Geschichte der Neuzeit. Marburger Beiträge, hrsg. v. Peter Krüger u. Klaus Malettke, Bd. 1), S. 44.

17 Vgl. Winterling: Fürstenhof, S. 38; Ders.: Hof, S. 85; Müller, Rainer A.: Der Fürstenhof in der Frühen Neuzeit, München 2004 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Bd. 33, hrsg. v. Lothar Gall), S. 3.

18 Müller: Fürstenhof, S. 5.

19 Vgl. ebd, S. 9; sowie Winterling: Fürstenhof, S. 39.

20 Siehe Müller: Fürstenhof, S. 3.

21 Paravinici: Alltag, S. 10.

22 Ebd.

23 Ebd.

24 Ebd.

25 Ebd.

26 Vgl. Hirschbiegel: Konstruktion, S. 31f.

27 Müller: Hofstaat, S. 43f.

28 Ders.: Fürstenhof, S. 36.

29 Winterling: Hof, S. 79; ders.: Fürstenhof, S. 37.

30 Ebd., S. 5f.

31 Vgl. ders.: Hof, S. 83; sowie ausführlich Müller: Fürstenhof, S. 5.

32 Müller: Fürstenhof, S. 19f.

33 Ebd., S. 22.

34 Ebd., S. 18.

35 Ebd., S. 27.

36 Siehe Winterling: Hof, S. 84.

37 Elias, Norbert: Die höfische Gesellschaft. Untersuchungen zur Soziologie des Königtums und der höfischen Aristokratie mit einer Einleitung: Soziologie und Geschichtswissenschaft, Darmstadt 19815 (Soziologische Texte, Bd. 54), S. 122.

38 Ebd.

39 Siehe Anm. 27.

40 Siehe Winterling: Fürstenhof, S. 31; bzw. Müller: Fürstenhof, S. 41.

41 Elias: Gesellschaft, S. 126-129.

42 Ebd., S. 127.

43 Ebd.

44 Ebd., S. 127f.

45 Ebd., S. 128.

46 Vgl. ebd., S. 129-132.

47 Vgl. Müller: Fürstenhof, S. 41.

48Siehe Winterling: Hof, S. 80.

49 Ebd.

50 Paravinici, Werner: Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert, in: Hirschbiegel, Jan/Ders. (Hrsg.): Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. 8. Symposion der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Ostfildern 2004 (Residenzenforschung, Bd. 17), S. 17.

51 Vgl. ders.: Fürstenhof, S.37.

52 Vgl. ders.: Hof, S. 80f.

53 Vgl. Müller: Fürstenhof, S. 36; sowie Winterling: Hof, S. 82.

54 Paravinici: Alltag, S. 20.

55 Vgl. Müller: Fürstenhof, S. 34.

56 Paravinici: Alltag, S. 15.

57 Siehe Winterling: Hof, S. 80 u. S. 85.

58 Ebd.

59 Vgl. Thompson, I. A. A.: The Institutional Background to the Rise of the Minister-Favourite, in: Elliott, John H./Brockliss L. W. B. (Hrsg.): The World of the Favourite, New Haven u. London 1999, S. 15.

60 Siehe die Angaben in Anm. Nr. 2.

61 Die Beiträge zu den Bänden„Der Fall des Günstlings“ und „The world of the favourite“ reichen von Beispiele aus Spanien, Frankreich, England über Dänemark, Schweden, Deutschland bis hin zu einem Beispiel aus dem Osmanischen Reich; vgl. auch Asch, Ronald G.: Jakob I. (1566-1625). König von England und Schottland. Herrscher des Friedens im Zeitalter der Religionskriege, Stuttgart 2005, S. 90, wo von einem gesamteuropäischen Karrieremuster die Rede ist.

62 Vgl. dazu Elliott: Introduction, S. 4.

63 Ebd.; dem widerspricht allerdings Paravinici: Fall, S. 15.

64 Vgl. Reinhard: Staatsgewalt, S. 167.

65 Vgl. Asch: Lumine, S. 26.

66 Siehe Reinhard, Wolfgang: Amici e creature. Politische Mikrogeschichte der römischen Kurie im 17. Jahrhundert, in: QFIAB 76 (1996), S. 312.

67 Dergestalt wird die schwindende Abhängigkeit der Behörden von der Hofgesellschaft bezeichnet, siehe dazu: Asch, Ronald G.: Introduction, in: Ders./Birke, Adolf M. (Hrsg.): Princes, Patronage and the Nobility. The Court at the Beginning of the Modern Age c. 1450-1650, Oxford 1991, S. 1-38.

68 Emich, Birgit: Bürokratie und Nepotismus unter Paul V. (1605-1621). Studien zur frühneuzeitlichen Mikropolitik in Rom, Stuttgart 2001 (Päpste und Papsttum, Bd. 30), S. 18;.

69 Siehe Asch: Lumine, S. 27.

70 Ebd

71 Vgl. Kaiser/Pĕcar: Reichsfürsten, S. 14

72 Vgl. Thompson: Background, S. 15f; sowie Brockliss, L. W. B.: Concluding Remarks: The Anatomy of the Minister-Favourite, in: Elliott, John H./Ders. (Hrsg.): The World of the Favourite, New Haven u. London 1999, S. 285.

73 Siehe Asch: Schlussbetrachtung, S. 530.

74 Dazu Emich: Bürokratie, S. 20f; Asch: Schlussbetrachtung, S. 522; sowie Thompson: Background, S. 19; außerdem Brockliss: Remarks, S. 286.

75 Asch: Lumine, S. 30; Reinhard: Staatsgewalt, S. 169.

76 Brockliss: Remarks, S. 285.

77 Vgl. dazu Brockliss: Remarks, S. 285.

78 Paravinici: Fall, S. 16.

79 Kaiser/Pĕcar: Reichsfürsten, S. 14.

80 Asch: Lumine, S. 30

81 Vgl. Ders.: Schlussbetrachtung, S. 530; sowie Reinhard: Staatsgewalt, S. 169.

82 Reinhard: Staatsgewalt, S. 171.

83 So z. B. wird in dem Band „Der Zweite Mann im Staat“ fast durchgängig der Begriff ‚Favorit’ verwendet.

84 Siehe Emich: Bürokratie, S. 18.

85 Siehe Asch, Lumine, S. 28f.

86 Reinhard: Staatsgewalt, S. 167.

87 Sie untergliedern dann weiter in die drei Unterbezeichnungen: 1. Leitende Amtsträger, 2. Favoriten, 3. Minister, Kaiser/Pĕcar: Reichsfürsten, S. 12f.

88 Vgl. Thompson: Background, S. 14f.

89 Ebd.

90 Ebd.

91 Asch: Schlussbetrachtung, S. 517.

92 Vgl. dazu auch Hirschbiegel: Konstruktion, S. 34.

93 Siehe u. a. Kaiser/Pĕcar: Reichsfürsten, S. 9; Asch: „Lumine“, S. 29; Brockliss: Remarks, S. 280.

94 Dazu auch Perry, Curtis: Literature and Favoritism in Early Modern England, Cambridge 2006, S. 17- 19.

95 Dazu Erlanger, Philippe: Richelieu. Der Ehrgeizige, der Revolutionär, der Diktator, Frankfurt 1975, S. 588-597.

96 Paravinici: Fall, S. 17.

97 Vgl. dazu Reinhard: Staatsgewalt, S. 170; außerdem Asch: Schlussbetrachtung, S. 519.

98 Siehe Asch: Lumine, S. 29; sowie Ders.: Schlussbetrachtung, S. 519; außerdem Thompson: Background, S. 14 u. Brockliss: Remarks, S. 282.

99 Vgl. Reinhard: Staatsgewalt, S. 170.

100 Vgl. Kaiser/Pĕcar: Reichsfürsten, S. 11 u. S. 15.

101 Siehe Asch: Schlussbetrachtung, S. 520.

102 Ders.: Lumine, S. 33.

103 Vgl. Brockliss: Remarks, S. 290.

104 Ebd.

105 Vgl. Asch: Schlussbetrachtung, S. 520.

106 Vgl. Reinhard: Staatsgewalt, S. 170.

107 Siehe Asch: Schlussbetrachtung, S. 520.

108 Ebd., S. 523; außerdem Paravinici: Fall, S. 17.

109 Siehe Reinhard: Staatsgewalt, S. 169; sowie Asch: Schlussbetrachtung, S. 520; Thompson: Background, S. 19.

110 Brockliss: Remarks, S. 283.

111 Vgl. Reinhard: Staatsgewalt, S. 170; Thompson: Background, S. 19; Brockliss: Remarks, S. 288.

112 Thompson, Background, S. 19.

113 Vgl. Paravinici: Fall, S. 17.

114 Vgl. Asch: Lumine, S. 36.

115 Dazu Reinhard, Wolfgang: Freunde und Kreaturen. „Verflechtung“ als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen. Römische Oligarchie um 1600, München 1979 (Schriften der Philosophischen Fachbereiche der Universität Augsburg, Nr. 14), S. 313.

116 Dazu Boyden, James M.: ‘Fortune Has Stripped You of Your Splendour’: Favourites and their Fates in Fifteenthand Sixteenth-Century Spain, in: Elliott, John H./Brockliss L. W. B. (Hrsg.): The World of the Favourite, New Haven u. London 1999, S. 27-31.

117 Vgl. Paravinici: Fall, S. 18.

118 Vgl. dazu auch Boyden: Fortune, S. 33f.

119 Siehe Hirschbiegel: Konstruktion, S. 32f.

120 Vgl. Asch: Lumine, S. 25 u. 31f; sowie ders.: Schlussbetrachtung, S. 517; außerdem die beiden Monographien über Jakob I. u. Karl I., Ders.: Der Hof Karls I. von England. Politik, Provinz und Patronage 1625-1640, Köln u. a. 1993 (Studien zum Sozialen Wandel in Mittelalter und Früher Neuzeit, Bd. 3); vgl. allerdings Reinhard, der die Bedeutung von erotischen Motiven nicht sehr hoch einschätzt, Reinhard: Staatsgewalt, S. 169.

121 Siehe Asch: Jakob I., S. 94.

122 Reinhard: Staatsgewalt, S. 169; außerdem Asch: Lumine, S. 25; sowie Ders.: Schlussbetrachtung, S. 517.

123 Vgl. Thompson: Background, S. 14f; sowie Paravinici: Fall, S. 17.

124 Vgl. dazu Kober, Ulrich: Der Favorit als „Factotum“. Graf Adam von Schwarzenberg als Oberkämmerer und Direktor des Geheimen Rates unter Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg, in: Kaiser, Michael/Pĕcar, Andreas (Hrsg.): Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003 (Zeitschrift für historische Forschung. Vierteljahresschrift zur Erforschung des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, hrsg. v. Johannes Kunisch u. a.), S. 250.

125 Vgl. Brockliss: Concluding Remarks, S. 282.

126 Paravinici: Fall, S. 19.

127 Brockliss: Remarks, S. 290

128 Reinhard: Staatsgewalt, S. 169.

129 Vgl. Asch: Jakob I., S. 101; Ders.: Schlussbetrachtung, S. 519; sowie Paravinici: Fall, S. 19.

130 Siehe Asch: Lumine, S. 34f.

131 Reinhard: Staatsgewalt, S. 170.

132 Dazu Erlanger, Philippe: Richelieu. Der Ehrgeizige, der Revolutionär, der Diktator, Frankfurt 1975, S. 253-266.

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Résumé des informations

Titre
Die Rolle des Günstlings am europäischen Hof im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert
Sous-titre
Der Widerhall in der Öffentlichkeit
Université
University of Freiburg
Note
2,3
Auteur
Année
2008
Pages
102
N° de catalogue
V118720
ISBN (ebook)
9783640220991
ISBN (Livre)
9783640223084
Taille d'un fichier
2899 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rolle, Günstlings, Jahrhundert
Citation du texte
Benjamin Riebsamen (Auteur), 2008, Die Rolle des Günstlings am europäischen Hof im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118720

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