Dieses Portfolio aus dem Seminar "didaktische Prinzipien und Lehr-/Lehrformen" umfasst folgende Inhalte: Menschrechte, Kompetenzmodelle der politischen Bildung, den Beutelsbacher Konsens, fachdidaktische Prinzipien (Kontroversität, Schüler*innenorientierung, Problemorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsorientierung).
Inhalt
1. Menschenrechte
2. Kompetenzmodelle der politischen Bildung
3. Der Beutelsbacher Konsens
4. Fachdidaktische Prinzipien
4.1. Kontroversität
4.2. Schüler*innenorientierung
4.3. Problemorientierung
4.4. Wissenschaftsorientierung
4.5. Handlungsorientierung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Menschenrechte
Die Menschenrechte sind ein essenzieller Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie sind angeboren, universell, unteilbar und unverhandelbar. Es handelt sich hierbei um Freiheits-, Gleichheits- und Teilhaberechte (KMK, 1980). Im Allgemeinen sollen die Menschenrechte die Würde jedes Einzelnen schützen und folglich jedem Menschen ein freies und selbstständiges Leben ermöglichen. Die Staaten tragen die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte. Staatliche Organe (Polizei, Militär etc.), die vielerorts für Menschenrechtsverbrechen verantwortlich sind, dürfen demnach die Menschenrechte nicht selbst verletzen (Krennerich, 2009). Zu den Menschenrechten gehören erstens die liberalen Verteidigungsrechte. Hierzu zählen unter anderen das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit, das Recht auf Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit und das Recht auf Eigentum. Zudem kommt das Recht auf Gleichheit, das heißt, dass kein Mensch diskriminiert werden darf und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung (Schubert und Klein, 2018). Zweitens sind die demokratischen und sozialen Rechte zu nennen: Unter anderen das Recht auf Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, das Wahlrecht, das Recht auf Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn und das Recht auf Bildung (Schubert und Klein, 2018).
Als Bestandteil der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sind fast alle Staaten zur Umsetzung und verbindlichen Geltung der Menschenrechte verpflichtet. Zudem müssen sich diese Staaten dafür einsetzen, dass die Menschenrechte auch in anderen Ländern gänzlich anerkannt werden.
Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) entstandenen Menschenrechte gelten als Voraussetzung, Orientierungsrahmen und Gegenstand der Bildung. Somit ist die Erziehung zu einer menschenrechtssensiblen und -fördernden Haltung eine besonders herausfordernde Aufgabe der Schulen. Konkret soll tolerantes und respektvolles Verhalten von Schü- ler*innen gefördert werden und die Schüler*innen sollen dazu befähigt werden sich in ihrem Lebensumfeld für die Menschenrechte stark zu machen (KMK, 1980). Die Schule muss als Ort gelebter Demokratie menschenrechtliche und demokratische Werte und Normen vorleben. So können sich die Schüler*innen ein Wertesystem aneignen, das den freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechten entspricht. Dies ist ein von der Kultusministerkonferenz beschlossenes Ziel für alle Schulen. Falls es in Unterricht zu Aussagen seitens der Schüler*innen kommt, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen, ist die Lehrkraft verpflichtet diese zu kommentieren und reflektieren (KMK, 2009). Dennoch muss der Austausch von kontroversen Meinungen und Argumenten gefördert werden (Cremer und Niendorf, 2019). Lehrer*innen müssen im Unterricht stets unparteiisch sein und sind zur Umsetzung der Menschenrechte verpflichtet (Cremer und Niendorf, 2019). Des Weiteren ist ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechtsbildung, dass aktuelle Erscheinungsformen von rassistischen Anfeindungen und Rechtsextremismus thematisiert werden und deren möglichen Folgen und Konsequenzen dargestellt werden (Cremer und Niendorf, 2009)
Im Rahmen der Menschenrechte stellt sich die Frage, inwiefern sich jedes Individuum für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte einsetzen kann. Die Staaten mit ihren Regierungen tragen zwar die grundsätzliche Verantwortung für die Durchsetzung der Menschenrechte, aber es gibt auch einige Möglichkeiten zur Realisierung der Menschenrechte auf individueller Ebene.
Jeder Mensch kann in seinem Alltag die Menschenrechte vorleben. Das Individuum könnte sich beispielsweise, in Bezug auf das Menschenrecht für Gleichheit, für die Integration von geflüchteten Menschen einsetzen. Leider ist in Deutschland im alltäglichen Leben noch oft eine Ausgrenzung und Diskriminierung von geflüchteten Menschen zu erkennen. Einen deutschen Sprachkurs für geflüchtete Personen zu geben wäre eine Option, wie sich ein Individuum für die Durchsetzung der Menschenrechte einsetzen kann, denn dadurch wird die Integration in die Gesellschaft gefördert und es würde prinzipiell zu weniger Anfeindungen und Ausgrenzungen gegenüber geflüchteten Menschen kommen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit mit geflüchteten Menschen nicht nur den Geflüchteten helfen kann, sondern ich selbst auch bewusstseinserweiternde Erfahrungen machen konnte. Gerade im Austausch über die von den Geflüchteten gemachten Erfahrungen in ihrer Heimat wurde mir nochmal deutlich, wie wichtig es ist sich für die Durchsetzung der Menschenrechte auf der ganzen Welt zu engagieren.
Vor allem Lehrer*innen und angehende Lehrer*innen sollten die Menschenrechte vorleben. Die Lehrkraft als Modell und mit Vorbildfunktion hat eine besonders wichtige Aufgabe bei der nachhaltigen Durchsetzung der Menschenrechte, da sich viele Schüler*innen bei ausgewählten Lehrpersonen gewisse Verhaltensweisen abschauen. Darum ist es umso wichtiger, dass Lehrer stets nach den Prinzipien der Menschenrechte handeln. Hier geht es auch darum die Schüler zu sensibilisieren, dass die Menschenrechte nicht gegeben sind, sondern teilweise immer wieder erkämpft und aktiv umgesetzt werden müssen.
Außerdem sollte jedes Individuum Aussagen, die nicht mit dem Grundsatz der Menschenrechte vereinbar sind, kritisch hinterfragen und kommentieren. Derjenige, der diese menschenrechtsfeindliche Aussage getätigt hat, sollte darauf hingewiesen werden, dass eben diese Aussage mit den Menschenrechten unvereinbar ist. Zudem sollte diese Person über die Relevanz und Allgegenwärtigkeit der Menschenrechte aufgeklärt werden. Dies gilt natürlich auch und besonders für Lehrkräfte in Schulen.
Eine weitere Möglichkeit zur Umsetzung der Menschenrechte ist das Wahlrecht. Jedes Individuum ist in Deutschland ab einem Alter von 18 Jahren auf der Bundesebene wahlberechtigt. Von diesem Wahlrecht sollte Gebrauch gemacht werden. Bei der Wahl der Parteien sollte das Individuum darauf achten, inwiefern das Parteiprogramm mit den Menschenrechten vereinbar ist und unter anderen nach diesem Kriterium wählen. Lehrpersonen sollten in der Schule über die jeweiligen Parteiprogramme aufklären.
Es ist offensichtlich, dass es alleine fast unmöglich ist sich für die Durchsetzung der Menschenrechte auf der ganzen Welt einzusetzen. Deshalb kann sich das Individuum bei großen Organisationen (z.B. Amnesty International) engagieren beziehungsweise für diese Geld spenden. Ganz nach dem Motto „Zusammen sind wir stark“ kann so mehr Effektivität bei dem Schutz und der Durchsetzung der Menschenrechte auf der ganzen Welt gewährleistet werden. Eine weitere Option wäre es sich an Demonstrationen und Protesten zu beteiligen (Abbildung 1).
[Die Abbildung wurde aus urheberrechtlichen Gründen von der Redaktion entfernt.]
Abbildung 1:"70 Jahre AllgemeineErklärung der Menschenrechte". Eine Amnesty-Aktion bei der Amnesty-Jahresversammlung am 19. Mai 2018 in Papenburg (Quelle: Jarek Godlewski/ https://www.amnesty.de/informieren/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte) (abgerufen am 23.05.2021)
2. Kompetenzmodelle der politischen Bildung
Das Kompetenzmodell der politischen Bildung von Weißeno und weiteren Autoren definiert die Kompetenz als eine Verbindung von Motivation und Wissen im Handlungsvollzug (Weißeno et al., o.J.). Es werden vier Kompetenzdimensionen unterschieden zwischen denen wechselseitige und verstärkende Beziehungen herrschen. Diese sind das Fachwissen, die politische Urteilsfähigkeit, die politische Handlungsfähigkeit und die politische Einstellung und Motivation (Abb. 2) (Weißeno et al., o.J.). Die Dimensionen des Kompetenzmodells der Gesellschaft für Politikdidaktik und politische Jugend- und Erwachsenenbildung (GPJE) sind die politische Urteilsfähigkeit, die politische Handlungsfähigkeit und die methodischen Fähigkeiten (GPJE, 2004). Alle Kompetenzbereiche sind hier in Verbindung mit dem konzeptuellen Deutungswissen. Das beinhaltet unter anderem grundlegende Konzepte zum Verstehen von Politik.
Im Folgenden werde ich begründet Stellung nehmen, welches Kompetenzmodell ich präfe- riere. Das praxisorientierte Kompetenzmodell von Weißeno et al. gibt konkrete Vorschläge zur Umsetzung und Förderung der Kompetenzdimensionen in den Unterricht. Das Beschreiben ist beispielsweise eine Unterkategorie des Fachwissens und so nennen die Autoren beispielhafte Lernaufgaben für das Beschreiben, damit die Schüler*innen im Bereich des Fachwissens eine Kompetenzsteigerung erleben. Solche praxisorientierten Vorschläge zur Umsetzung der Kompetenzen in den Unterricht werden bei dem Kompetenzmodell der GPJE nicht gemacht. Insofern bewerte ich unter diesem Kriterium das Kompetenzmodell von Weißeno et al. als besser, da gerade für die Lehrkräfte der Transfer der Kompetenzen in den Unterricht von sehr großer Bedeutung ist und die Lehrpersonen durch die Vorschläge bei Weißeno et al. Handreichungen für die Unterrichtsplanung erlangen können.
Weißeno et al. und die GPJE definieren jede Facette des jeweiligen Kompetenzbereichs detailliert. Dies ist wichtig, damit jede Kompetenz für jeden verständlich ist, vor allem für die Lehrkräfte. Welche Kompetenzen sollen in welchem Alter inwiefern ausgeprägt sein? Auf diese Frage ist bei Weißeno et al. keine Antwort zu finden, obwohl es sehr relevant ist, damit die
Schüler*innen in ihren jeweiligen Altersstufen spezifisch gefördert werden können und es nicht zu einer Überforderung seitens der Lernenden kommt. Das Kompetenzmodell der GPJE gibt eine Auskunft darüber, welche Kompetenzen die Schüler*innen in den jeweiligen Altersstufen erlernt haben sollen. Darum bewerte ich in Bezug auf dieses Kriterium das Kompetenzmodell der GPJE als besser.
Das Faktenwissen spielt beim Kompetenzmodell der GPJE keine große Rolle. Es wird, im Gegensatz zum anderen Modell, als eher unwichtig anerkannt. Meiner Meinung nach kann, neben dem konzeptuellem Deutungswissen, auch das Faktenwissen sehr bedeutsam sein, um politische Phänomene jeglicher Art zu verstehen. Das konzeptuelle Deutungswissen wird bei beiden Modellen berücksichtigt. Dementsprechend bewerte ich unter diesem Gesichtspunkt das Modell von Weißeno et al. als besser.
Ein weiterer Aspekt zum Modell von Weißeno und weiteren Autoren ist, dass Kompetenzdimensionen genannt werden, die in der Schule nicht überprüfbar sind, zum Beispiel die politische Einstellung und Handlungsfähigkeit. Meiner Meinung nach ist es richtig und wichtig, dass die Schüler nicht nach ihren persönlichen Einstellungen bewertet werden. Dennoch finde ich, dass die die politische Einstellung und Motivation zweifelsfrei ein Bestandteil der politischen Bildung sein muss. Das Kompetenzmodell der GPJE geht auf diesen Punkt gar nicht ein.
Alles in einem präferiere ich das Kompetenzmodell von Weißeno et al., da es für die Unterrichtspraxis und Bewertung der Schüler*innen besser geeignet ist. Das Kompetenzmodell der GPJE lässt für mich einige Punkte vermissen (z.B. politische Motivation), die meiner Meinung nach essenzielle Bestandteile eines erfolgreichen politisch bildenden Unterrichts sein sollten.
Feststellungsurteil Erweiterungsurteil Werturteil Entscheidungsurteil Gestaltungsurteil
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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- Arbeit zitieren
- Johannes Tenbrink (Autor:in), 2021, Didaktische Prinzipien und Lehr-/Lernformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1187877
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