Das TRIPs-Abkommen - Konzept, gegensätzliche Interessen und aktuelle Fallbeispiele


Trabajo Escrito, 2007

21 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 DAS TRIPS-ABKOMMEN
2.1 Das TRIPs-Abkommen im Überblick
2.2 Geistige Eigentumsrechte und das TRIPs-Abkommen
2.3 Allgemeine Regelungen im TRIPs-Abkommen

3 ENTWICKLUNGSLÄNDER UND TRIPS-ABKOMMEN
3.1 Interessen der Industrie- und Entwicklungsländer
3.2 Auswirkungen auf die Entwicklungsländer

4 VERANKERUNG DES PATENTSCHUTZES IM TRIPS-ABKOMMEN
4.1 Aktuelle Problembereiche
4.2 Gründe und Probleme des Patentschutzes
4.3 TRIPS-Abkommen (1995) und Doha (2001)

5 FALLBEISPIELE - PATENTSCHUTZ
5.1 Indien
5.2 Südafrika

6 SCHLUSSBETRACHTUNG

7 LITERATURVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1 : Arten von geistigem Eigentum und Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Abbildung 2: Auswirkungen der Konkurrenz bei der Generika-Produktion (Juni 2000 – Juni 2006)

Abbildung 3 : Verbreitung von HIV/AIDS bei schwangeren Frauen (in %)

Abbildung 4 : Weltweite Pharmaverkäufe nach Regionen (2003)

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 EINLEITUNG

Im Zuge der Globalisierung durch die voranschreitende Handelsliberalisierung findet der Schutz von geistigen Eigentumsrechten eine immer größere Bedeutung. Der rasante technologische Fortschritt und die immer kürzer werdenden Produktlebenszyklen bedingen die steigende Bedeutung von Immaterialgütern an der Weltwirtschaft und somit auch die Notwendigkeit die immateriellen Güter zu schützen.[1] Durch die Weiterentwicklung von Produktionstechniken, die schnelleren Wege der Kommunikation und die fortwährende Entwicklung neuer Medien wird das Kopieren, Imitieren und auch die Piraterie von Produkten immer leichter. Um dem entgegenzuwirken muss der Schutz geistiger Eigentumsrechte gesichert werden. Dies wird durch das TRIPs-Abkommen, dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum, gewährleistet.[2]

Der Begriff des geistigen Eigentums erfasst im Allgemeinen die Ergebnisse geistigen Schaffens in denen sich von Menschen gestaltete Ideen wieder finden.[3] Laut Khor (2006) werden sie „… gemeinhin als ein Privileg begriffen, das dem Erfinder oder Erschaffer eines Werks als Kompensation für seine Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gewährt wird.“[4] Geistiges Eigentum ist somit als umfassender Begriff für immaterielle Güter zu verstehen, dem z.B. Erfindungen, Konzepte oder geistige Werke untergeordnet werden. Die geistigen Eigentumsrechte beschreiben die Rechte an diesen immateriellen Gütern. Sie beinhalten ein zeitlich befristetes Verwertungsrecht, welches dem Inhaber der geistigen Eigentumsrechte während dieses Zeitraums ein vorübergehendes Monopol auf die Rechte gewährt. Konkurrenten werden somit daran gehindert ein vergleichbares Produkt zu niedrigerem Preis auf den Markt zu bringen.[5] Immaterielle Güter fallen jedoch nicht generell unter rechtlichen Schutz. Nur wenn die Rechtsordnung einer Person die entsprechenden Rechte zuweist, wie z.B. beim Patentrecht, Urheberrecht u.a., sind diese Güter geschützt.[6]

Im Folgenden soll ein Überblick über das Konzept des TRIPs-Übereinkommens gegeben, die gegensätzlichen Interessen der Industrie- und Entwicklungsländer als auch Auswirkungen auf die Entwicklungsländer dargestellt werden. Anschließend wird der Problembereich des Patentschutzes lebensnotwendiger Medikamente näher beleuchtet und mit Hilfe von Fallstudien gestützt.

2 DAS TRIPS-ABKOMMEN

2.1 Das TRIPs-Abkommen im Überblick

Das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte geistigen Eigentums (TRIPs) bildet eine der drei Säulen[7] der multilateralen Handelsübereinkommen unter dem Dach der WTO. Damit wurde im Rahmen der WTO-Gründung der Schutz der geistigen Eigentumsrechte implementiert, welcher vorher unter GATT 1947 nicht verpflichtend bestand. Vor der Gründung der WTO im Jahre 1995 und der zeitgleichen Verabschiedung des TRIPs- Abkommens, hatte die WIPO[8] die alleinige weltweite Koordination der geistigen Eigentumsrechte inne.[9]

Ziel des TRIPs-Abkommens ist die globale Harmonisierung geistiger Eigentumsrechte. Das TRIPs-Übereinkommen schafft ein globales Schutzsystem für geistige Eigentumsrechte und schreibt Mindeststandards für eine Vielzahl geistiger Eigentumsrechte zwingend vor. Darüber hinaus hat jedes Mitgliedsland die Möglichkeit weitere Gesetze zu erlassen, die den Schutz geistiger Eigentumsrechte erweitern.[10] Mit dem Inkrafttreten des TRIPs-Abkommens im Jahr 1995 wurden die Umsetzungsfristen wie folgt festgelegt: Industrieländer mussten alle Regelungen innerhalb eines Jahres vollständig umsetzen. Entwicklungsländern wurde eine zusätzliche Frist von vier Jahren und den am wenigsten entwickelten Ländern eine zehnjährige Übergangsfrist zugestanden.[11] Nach der Ministerkonferenz in Doha 2001 wurde die Übergangsfrist für die am wenigsten entwickelten Länder bis zum Jahr 2016 verlängert.[12]

2.2 Geistige Eigentumsrechte und das TRIPs-Abkommen

Geistige Eigentumsrechte lassen sich in zwei Kategorien von Rechten einordnen: i) Rechte an individuellen Geistesschöpfungen und Leistungsschutzrechte und ii) Geistig-gewerbliche Schutzrechte.[13] Wie die Abbildung zeigt werden dabei sehr unterschiedliche und miteinander konkurrierende Rechte unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Arten von geistigem Eigentum und Verhältnis zum Wettbewerbsrecht [14]

Das TRIPs-Abkommen regelt den Schutz „… von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten, Marken, geographischen Angaben, gewerblichen Mustern und Modellen, Patenten, den Topographien integrierter Schaltkreise (Layout-Design), den Schutz nicht offenbarter Informationen (Handelsgeheimnisse) sowie die Kontrolle wettbewerbswidriger Praktiken in vertraglichen Lizenzen“.[15] Somit befinden sich fast alle existierenden Instrumente zum Schutz gewerblicher Rechte[16] in einem internationalen Vertrag und sind in den WTO-Bestimmungen verankert.[17]

Schutzrechte geben dem Erfinder oder Erschaffer ein ausschließliches Nutzungsrecht, das durch eine Schutzrechtsdauer zeitlich begrenzt wird. Wissenserzeugung verursacht Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E-Aufwendungen). Durch die Schutzrechte wird eine temporäre Monopolstellung geschaffen innerhalb welcher entstandene F&E-Aufwendungen amortisiert werden können. Ohne diesen Rechtsschutz könnten Konkurrenten das generierte Wissen ohne eigene F&E-Aufwendungen billig kopieren oder imitieren. Dies würde bedeuten, dass sich die Entwicklung von neuem Wissen nicht mehr lohnen und auf Dauer ausbleiben würde. Das wiederum hätte negative Folgen für den technischen Fortschritt und das wirtschaftliche Wachstum.[18]

[...]


[1] Vgl. Staehelin (1997), S. 14.

[2] Vgl. Stremmel (2004), S. 1.

[3] Vgl. Geisel (2003), S. 38.

[4] Khor (2006), S. 5.

[5] Vgl. Khor (2006), S. 5.

[6] Vgl. Wikipedia (2007), Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum, 01.07.2007.

[7] Die drei materiellrechtlichen Säulen auf denen die WTO aufbaut sind das Warenhandelsabkommen (GATT), das Dienstleistungsabkommen (GATS) und das Abkommen zum Schutz von geistigen Eigentumsrechten (TRIPS). Alle WTO-Mitgliedstaaten sind auch Vertragsstaaten der Abkommen.

[8] Die WIPO wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern. Die WIPO berät Regierungen bei der Gesetzgebung im Feld des geistigen Eigentums. Das TRIPs- Abkommen wurde außerhalb der WIPO durch das Freihandelssystem GATT ausgehandelt. Damit wurde die WIPO institutionell brüskiert und versucht ihren Einfluss zurück zu gewinnen.

[9] Vgl. Geisel (2003), S. 27-28.

[10] Vgl. Attac (2007), Internet: www.attac.de/wissensallmende/basistext/inhalt.php, 03.07.2007.

[11] Vgl. INKA (2007), Internet: www.inka-ev.de/deutsch/inhalte/eigentumsrechte/trips.htm, 21.06.2007.

[12] Vgl. Sasdi (2004), S. 237.

[13] Vgl. Geisel (2003), S. 65.

[14] Quelle: Wikipedia (2007), Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum, 01.07.2007.

[15] Seiler (2000), S. 8.

[16] Mit Ausnahme von Züchterrechten und Utility-Modellen ("petty patents"), die im Zusammenhang mit dem schutzrechtlichen Umgang mit Innovationen im Bereich lebender Materie eine Rolle spielen.

[17] Vgl. Seiler (2000), S. 8.

[18] Vgl. Stremmel (2004), S. 2-3.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Das TRIPs-Abkommen - Konzept, gegensätzliche Interessen und aktuelle Fallbeispiele
Universidad
University of Hamburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
21
No. de catálogo
V118792
ISBN (Ebook)
9783640224265
Tamaño de fichero
612 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
TRIPs-Abkommen, Konzept, Interessen, Fallbeispiele, Patent, Patentrechte, TRIPS, Patentschutz, Geistiges Eigentum, Doha, Entwicklungsländer, Industrieländer
Citar trabajo
Diplom Kaufmann, MBA Sven Löhr (Autor), 2007, Das TRIPs-Abkommen - Konzept, gegensätzliche Interessen und aktuelle Fallbeispiele, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118792

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