Vernachlässigung als Kindeswohlgefährdung. Handlungsmöglichkeiten, Intervention und Prävention


Term Paper, 2019

32 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung
2.1 Formen der Kindeswohlgefährdung

3. Kindesvernachlässigung
3.1 Formen derVernachlässigung
3.2 Risikofaktoren der Kindesvernachlässigung
3.3 Folgen der Kindesvernachlässigung

4. Was braucht ein Kind?
4.1 Schutzfaktoren

5. Kinderschutz
5.1 Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe
5.1.1 Aufgaben des Jugendamts
5.2 Allgemeine Soziale Dienst (ASD)

6. Gefährdungseinschätzung bei einer Kindeswohlgefährdung
6.1 DerAmpelbogen als Instrument der Gefährdungseinschätzung
6.2 Kontaktaufnahme mit der Familie
6.2.1 Was muss im Kontakt mit Familien beachtet werden, die Strukturen der Vernachlässigung aufweisen?

7. Wie kann Hilfe für das vernachlässigte Kind und deren Familie aussehen?
7.1 Ambulante Unterstützungsangebote für vernachlässigende Eltern
7.2 Ambulante und teilstationäre Hilfen für vernachlässigte junge Menschen
7.3 Stationäre Hilfen fürvernachlässigte junge Menschen
7.4 Inobhutnahme

8. Kooperation und Netzwerkarbeit

9. Prävention
9.1 Frühe Hilfen
9.2.1 Familienhebammen

10. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das „Elternsein“ ist gar nicht so eine leichte Aufgabe. Es läuft nicht immer alles perfekt und oft können Eltern in der Kindererziehung an ihre Grenzen geraten. An solchen gravierenden Punkten kann das Wohl des Kindes eventuell nicht mehr gewährleistet werden. Im letzten Jahr haben die Jugendämter in Deutschland rund 50 000 Kindeswohlgefährdungen ermittelt - das ist der Höchststand seit der Einführung der Statistik im Jahr 2012. 60% der Kindeswohlgefährdungen haben Anzeichen einer Vernachlässigung aufgewiesen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2019) Viele werden sich jetzt fragen: „Wie, eine Vernachlässigung gehört zur Kindeswohlgefährdung?“. Die Vernachlässigung bleibt oft wegen des schleichenden Auftretens und der Verheimlichung in der Familie unsichtbar. Dadurch stellt die Vernachlässigung eine große sozialpädagogische Herausforderung dar. Wachsam werden wir oft erst wenn die Medien über den Tod des Kindes, durch Folgen der Vernachlässigung, sterben. Jedoch ist auch hier klar, dass die Vernachlässigung in der Öffentlichkeit viel weniger Beachtung findet, als zum Beispiel körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt. Wie wichtig aber die Sensibilisierung gegenüber dieser Thematik ist, zeigt sich in der oben genannten Statistik. Ich arbeite seit sechs Jahren als ausgebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin im Krankenhaus, fünf Jahre davon auf der Kinder- und Jugendpsychosomatik. Es gab in meiner Berufsbahn oft Momente, in denen verschiedene Spuren der Vernachlässigung bei den Kindern sichtbarwurden. DerSozialdienstwurde dann informiert und derFall ging weiter an das Jugendamt. Es ist nach meiner Sicht klar zu sagen, dass die Vernachlässigung im Laufe der Zeit stark zugenommen hat. Erstaunlich ist es auch, dass wir auf der Kinder- und Jugendpsychosomatik immer mehr mit solchen Fällen konfrontiert werden. Da stellt man sich oft die Frage, ob dies schon immer so war und wenn ja, wieso noch nie jemand eingegriffen hat. Das Wissen über Kindesvernachlässigung bis hin zum Kindestod durch Vernachlässigung rufen Wut, Ohnmacht und Missverständnis bei einem selbst und der Gesellschaft hervor. Die Wut gilt dann oft dem Jugendamt. „Die hätten doch Einschreiten müssen, oder?“. Aus diesem Grund stelle ich die Frage: „Welche Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten hat die Soziale Arbeit bei dem Verdacht oder einer tatsächlichen Kindeswohlgefährdung/Vernachlässigung und gibt es Möglichkeiten zur Prävention?“.

Im ersten Teil der Arbeit werden die Begrifflichkeiten des Kindeswohls und der Kindeswohlgefährdung sowie die Formen der Gefährdung erläutert. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit der Vernachlässigung, den Formen, Risikofaktoren und den Folgen. Im vierten Kapitel werden die Bedürfnisse des Kindes und die individuellen Schutzfaktoren verdeutlicht. Danach geht es in die Vertiefung des Kinderschutzes. Im weiteren Verlauf wird das Vorgehen bei einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung erläutert; hierzu gehört die Gefährdungseinschätzung. Der nächste Punkt beinhaltet die Kontaktaufnahme mit der Familie. Im siebten Kapitel werden die möglichen Unterstützungs- und Interventionsmaßnahmen veranschaulicht. Im weiteren Kapitel wird die Kooperation und Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen beschrieben. Einen abschließenden Einblick gibt es in die Präventionsmöglichkeiten, insbesondere in die Frühen Hilfen. Das Fazit beendet die Hausarbeit.[1]

2. Definition Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung

Im Gesetz tritt die Bezeichnung des Kindeswohls an unterschiedlichen Positionen auf. Vor allem aber im Sozialgesetzbuch (SGB), im Achten Buch (SGB VIII) sowie im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Begrifflichkeit des Kindeswohls ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, es gibt keine einheitliche gesetzliche Definition. Er muss immer individuell unter verschiedenen Anhaltspunkten abgewägt werden (vgl. Hundt, 2014, S.12).

Schone versucht sich an einer Definition des Kindeswohles: „Er steht dort sehr allgemein für das Rechtsgut, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen und auch seine gesundheitliche Entwicklung“ betrifft (Schone, 2015, S.13). Wichtig zu nennen ist jedoch, dass jeder Mensch eine unterschiedliche Perspektive auf das Wohl des Kindes hat und es nicht im Allgemeinen bestimmbar ist (vgl. Schone, 2015, S.14). Einige Anhaltspunkte können bei der Einschätzung des Kindeswohls berücksichtigt werden, wie z.B. die Bedürfnisse des Kindes. Diese müssen durch die individuellen Lebenslagen der Familien befähigt werden und sie müssen kindgerecht sein. Die Entwicklung des Kindes muss durch die Erziehung der Eltern gefördert werden. Es müssen außerdem die Rechte der Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der UN- Kinderrechtskonvention sichergestellt werden (vgl. Alle, 2010,S.11).

Weiterhin gibt es einige Versuche für die Definition der „Kindeswohlgefährdung“. Im Ursprung stammt dieser Begriff aus dem BGB. Der §1666 BGB ist die Grundlage hierfür und unterscheidet das Wohl des Kindes in das geistige, körperliche und seelische Wohl. Es kommt erst dann zu einer Gefährdung, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr zu verhindern (vgl. Alle, 2010, S.11). Der Paragraph hat die Überschrift „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“. Dies bedeutet, dass er dem Gericht Eingriffsmöglichkeiten in das Elternrecht nach Artikel 6 Abs.2 GG gibt (vgl. Biesel,

Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form benutzt.

Hierbei können aber männliche und weibliche Personen gemeint sein. Des Weiteren ist im Text vom Kind oder jungen Menschen die Rede. Hier können aberauch Jugendliche gemeint sein.

Urban - Stahl, 2018, S. 40). Die Definition des Bundesgerichtshofes von 2008 besagt, dass eine Kindeswohlgefährdung dann vorliegt „wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (Alle, 2010, S.12).

Jedoch sind beide Begrifflichkeiten „nur vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts im Sinne einer Elternverantwortung [...] zu verstehen“ (Hundt, 2014, S.10). Das Elternrecht spiegelt sich im Art. 6 des Grundgesetzes wieder. Dieser sagt aus, dass die Erziehung und Pflege von Kindern das „natürliche Recht“ der Eltern ist. Klar wird aber auch, dass der Artikel 6 des GG nicht nur ein Grundrecht und ein Leitfaden für die Eltern ist. Den Eltern obliegt zugleich auch eine Pflicht. Das Wohl des Kindes ist die wichtigste Norm für die Erziehung und Pflege. Wenn dies durch die Eltern nicht eingehalten werden kann und das Kindeswohl gefährdet ist, kann der Staat eingreifen. Das staatliche Wächteramt wird auch im Grundgesetz genannt: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Art.6 Abs.2 Satz 2GG). Durch das staatliche Wächteramt hat der Staat Möglichkeiten der Intervention, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch elterliches Versagen oder Missbrauch des Elternrechts vorliegt (vgl. Hundt, 2014, S.9).

2.1 Formen der Kindeswohlgefährdung

Es gibt verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung:

- Kindesvernachlässigung
- Körperliche Kindesmisshandlung
- Psychische Kindesmisshandlung
- Sexuelle Gewalt (vgl. Galm, Hess, Kindler, 2010, S. 19ff).

Die Hausarbeit setzt ihren Fokus auf die Vernachlässigung und erläutert diese im nächsten Kapitel.

3. Kindesvernachlässigung

Die Vernachlässigung wird als die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung angesehen, obwohl es bisher kaum genaue empirische Informationen vorliegen (vgl. Galm, Hess, Kindler, 2010, S.7). Jedoch wird oftmals vergessen, dass die Kindesvernachlässigung eine eigene Form der Kindeswohlgefährdung ist und fällt oft mit in die Kindesmisshandlung hinein (vgl. Linnemann, 2007, S.8).

Eine Definition nach Schone zeigt sieben Anhaltspunkte auf, die relevant für die Vernachlässigung sind:

- „Andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns - von Personenberechtigten oder Betreuungspersonen,
- das zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre.
- Diese Unterlassung kann bewusst oder unbewusst erfolgen.
- Gründe können unzureichendes Wissen, Fähigkeiten und Einsichten sein.
- Die chronische Unterversorgung, Missachtung und Nichtbefriedigung der Lebensbedürfnisse des Kindes
- hemmt oder verhindert seine körperliche, seelische und geistige gesunde Entwicklung.
- Folgen können bleibende Schäden körperlicher oder psychischer Art oder, in gravierenden Fällen, der Tod des Kindes sein“ (Alle nach Schone, 2010, S.18)

Im Hinblick auf die Anhaltspunkte nach Schone kann man annehmen, dass die Kindesvernachlässigung in der Tiefe eine Beziehungsstörung ist. Die Versorgungsleistungen sind im Rahmen der Grundbedürfnisse für das Kind nicht gegeben (vgl. Hundt, 2014, S.31). Unterschieden werden kann in eine passive und aktive Vernachlässigung. Die passive Vernachlässigung ist oft das Endergebnis von Unkenntnis und Überforderung. Sie bildet sich aus mangelnder Reife, der fehlenden Wahrnehmung die Bedürfnisse zu erkennen oder aus kaum Handlungsmöglichkeiten. Bei der aktiven Vernachlässigung führen die Eltern diesen Zustand bewusst herbei oder sie wollen keine Hilfe bekommen. Hierbei kann auch von einer wissentlichen Abwehr zur Bedürfnisbefriedigung gesprochen werden (vgl. AG Kinderwohl, 2013, S.5ff.). Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter, sowie behinderte Kinder haben ein besonders hohes Risiko, da diese Wesen auf die Fürsorge und den Schutz der Personen- oder Betreuungsberechtigen abhängig sind. Sie sind hilflos und sehr verletzbar. Vordeutungen wie viel Schreien oder Weinen können oft fehlinterpretiert werden. Die Annahme zur Veröffentlichung von Vernachlässigungen im Alter von null bis drei Jahren ist dürftig, da die Kinder nur sehr selten in Kontakt mit anderen Menschen stehen (vgl. Schader, 2013, S.57). Des Öfteren bleiben auch diese Fälle dann bis zur Einführung in den Kindergarten oder die Schule verborgen (vgl. Linnemann, 2007, S.13). Die Eltern sind selbst nicht in der Lage, ihr eigenes Leben und die Zukunft selbst in die Hand zu nehmen, ebenso das ihrer Kinder. Sie haben große Scham, Schuldgefühle und Ängste vor Bestrafungen oder Einmischung. Dadurch wollen sie oft keine Hilfe annehmen und versuchen noch mehr, sich zu isolieren. Leider kann so ein Verhalten oft dramatische Folgen für das Kind haben und sogartödlich enden (vgl. Schone, 2008, S.53).

3.1 Formen derVernachlässigung

Es gibt verschiedene Formen der Vernachlässigungen. Man unterscheidet die körperliche, emotionale, kognitive und erzieherische Vernachlässigung sowie die unzureichende Beaufsichtigung.

Eine körperliche Vernachlässigung besteht dann, wenn das Kind z.B. im Hinblick auf die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, Körperpflege, Kleidung und medizinische Versorgung ungenügend versorgt wird. Die Wohnraumbedingung spielt hier auch eine Rolle (z.B. mangelnder Wohnbereich).

Bei einer emotionalen Vernachlässigung sind die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage eine emotionale Bindung sowie Wärme in die Beziehung zum Kind aufzubauen. Außerdem reagieren diese nicht auf emotionale Anzeichen des Kindes.

Die kognitive/ erzieherische Vernachlässigung spiegelt sich in wenig oder kaum Beschäftigung mit dem Kind wieder. Sie kommunizieren nicht mit dem Kind. Der altersgerechte, individuelle Förderbedarf des Kindes wird nicht abgedeckt. Schulische Perspektiven sind den Erziehungsberechtigen egal.

Die unzureichende oder unterlassene Beaufsichtigung existiert dann, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum, der nicht angemessen ist, alleine gelassen wird. Das Kind ist ganz allein auf sich gestellt. Außerdem kann sie dann auch vorliegen, wenn die Eltern auf ein längeres unangekündigtes Fernbleiben nicht adäquat reagieren (vgl. Galm, Hess, Kindler, 2010, S.25).

Es kann vorkommen, dass die betroffenen Kinder „lediglich“ in einzelnen Bereichen vernachlässigt werden. Dubowitz erläutert jedoch deutlich, dass durch Forschungen klar wurde, dass die meisten Kinder zugleich von mehreren Formen betroffen sind (Galm, Hess, Kindlernach Dobowitz, 2010, S.26).

3.2 Risikofaktoren der Kindesvernachlässigung

Die Risikofaktoren, die in diesem Kapitel erläutert werden, können verantwortlich sein, dass die elterliche Erziehung und Fürsorge belastet wird und es so durch Überlastung und Überforderung zu einer Gefahr des Kindeswohls kommt. Jedoch muss dies auch nicht passieren. Die Risikofaktoren können auf der Mikroebene (innerhalb der Familie) oder auf der Makroebene (Gesellschaft, soziale Lebenswelt) liegen, sowie auf der Sphäre des Individuums selbst oder auf der ökonomischen Ebene.

Zu unterscheiden sind einmal:

- Ökonomische Status (z.B. Armut, Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, Schwierigkeiten im Umgang mit Geld, Schulden, Obdachlosigkeit)
- Familiäre Situation (z.B. Trennung / Scheidung der Eltern, Alleinerziehung, wenig familiäre Unterstützung, emotionale Spannungen in der Familie, Gewalt)
- Soziale Situation der Familie (schwieriges Wohnumfeld, Isolation, Randgesellschaft, wenig Unterstützungsangebote im Umfeld)
- Persönlichkeiten der Eltern (eigene Beziehungsstörung zu Eltern, Gewalterfahrungen, traumatische Erlebnisse, psychische Erkrankungen, Alkohol- und /oder Drogenkonsum, junge Eltern, unerwünschte Schwangerschaft)
- Kindliche Faktoren (Frühgeburt, geistige oder körperliche Behinderung, Schreikind, Krankheit) (vgl. Alle, 2010, S.61ff).

Es ist von einem erhöhten Risiko auszugehen, je mehr Bestandteile sich in der Familie zusammenschließen. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Kindesvernachlässigung sich nie aus plötzlichen und extremen entstandenen Belastungszuständen bildet. Sie entwickelt sich aus dem Normalzustand der Familien, die es nicht früh genug geschafft hat, sich Unterstützung und Hilfe zu holen (vgl. Schone, 2008, S.54).

3.3 Folgen der Kindesvernachlässigung

Meist werden Folgen der Schädigungen, die durch die Vernachlässigungen entstanden sind, nicht richtig eingeschätzt. Oft liegt es daran, dass sich die Beeinträchtigungen in einem sehr schleppenden Prozess bilden. Es ist jedoch deutlich zu sagen, dass es individuell darauf ankommt, unter welchen Folgen das Kind langfristig leiden kann. Manchmal können Ressourcen die Folgen „günstiger“ beeinflussen. Dies wird im späteren Kontext noch genauer erläutert (vgl. Galm, Hess, Kindler, 2010, S. 41). Eindeutig ist aber zu benennen, dass die Langzeitfolgen auch eine erhöhte Gefahr für das Kind darstellen, genauso wie die akuten Folgen. Der Grundsatz ist, „dass die Folgen von Vernachlässigung umso gravierender sind, je jünger das Kind ist und je länger die Vernachlässigung andauert“ (Gellert, 2007, S.17ff.). Aus rechtsmedizinischen Daten geht hervor, dass in Deutschland pro Jahr ungefähr drei bis fünf vorwiegend sehr junge Kinder durch die Folgen derVernachlässigung sterben.

Auf der Beeinträchtigungsebene der körperlichen Entwicklung ist zu erkennen, dass die Kinder in ihrem körperlichen Wachstum unterentwickelt sind. Den Zusammenhang bildet die Mangel- bzw. Fehlernährung. Dadurch kann es zu Veränderungen im Stoffwechsel kommen( z.B. durch eine üppige Ernährung) und die betroffenen Kinder können im späteren Leben an Stoffwechselerkrankungen oder Fettsucht leiden (vgl. Galm, Hess, Kindler, 2010, S.51ff). Außerdem leiden viele Kinder an verschiedenen Formen von Essstörungen, haben Angst, dass sie verhungern müssen. Das Risiko des Verhungerns ist vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern sehr hoch, da sie sich selbst nicht versorgen konnen und ihren Eltern ausgeliefert sind Ein weiterer wichtiger Aspekt, ist der Mangel an Hygiene.

[...]

Excerpt out of 32 pages

Details

Title
Vernachlässigung als Kindeswohlgefährdung. Handlungsmöglichkeiten, Intervention und Prävention
College
University of Kassel
Grade
2,3
Author
Year
2019
Pages
32
Catalog Number
V1188693
ISBN (eBook)
9783346623096
ISBN (Book)
9783346623102
Language
German
Keywords
vernachlässigung, kindeswohlgefährdung, handlungsmöglichkeiten, intervention, prävention
Quote paper
Olivia Gadzala (Author), 2019, Vernachlässigung als Kindeswohlgefährdung. Handlungsmöglichkeiten, Intervention und Prävention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1188693

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