Homeschooling. Aktuelle Chancen und Herausforderungen der pandemiebedingten Distanzlehre


Masterarbeit, 2022

114 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Theoretischer Rahmen der Studie
1.2 Problembenennung und Vorstellung der Forschungsfrage

2. Medien
2.1 Medienbegriff
2.2 Digitalisierung und die „neuen“ Medien
2.3 Medien in der Schule
2.3.1 Rahmenbedingungen
2.3.2 Wandel der Lernkultur durch digitale Medien
2.4 Ausstattung und Nutzung digitaler Medien in der Schule

3. Die Pandemie
3.1 Begrifflichkeiten
3.2 Übertragungswege, Symptome und Krankheitsverläufe
3.3 Entwicklung, Auswirkungen und Maßnahmen
3.4 Homeschooling und Distanzlehre
3.5 Lernplattformen
3.5.1 Moodle
3.5.2 itlearning
3.5.3 Big Blue Button

4. Empirische Untersuchung
4.1 Beweggründe des methodischen Vorgehens und Auswahl der Feldmethoden
4.2 Qualitative Forschung
4.3 Phasen der qualitativen Forschung
4.4 Qualitatives Interview
4.4.1 Das Leitfadeninterview
4.4.2 Das Experteninterview
4.5 Interviewdurchführung
4.5.1 Rahmenbedingungen der Interviewdurchführung
4.5.2 Ablauf der Interviews
4.6 Aufbereitungsverfahren

5 Ergebnisanalyse
5.1 Qualitative Inhaltsanalyse
5.2 Auswertung der Interviews

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abstract

Ende des Jahres 2019 traten in der chinesischen Provinz Wuhan vermehrt Fälle, einer unbekannten Lungenkrankheit auf. Zu diesem Zeitpunkt ahnte noch niemand, welche Auswirkungen die Krankheit auf das gesamte öffentliche- und gesellschaftliche Leben nehmen wird. Die von Wissenschaftlern identifizierten Virusart aus der Familie der Coronaviren, versetzte die gesamte Weltbevölkerung in einen Ausnahmezustand. Aufgrund der schnellen Ausbreitung der Infektionskrankheit stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Situation im März 2020 als Pandemie ein. Die Regierungen dadurch waren gezwungen, sämtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu veranlassen. Diese einschränkenden Maßnahmen stellten auch das deutsche Bildungssystem vor neue Herausforderungen. Durch die angeordneten Schulschließungen mussten Konzepte entwickelt werden, die es ermöglichten den Unterricht trotz der Betretungsverbote der Schulen fortlaufen zulassen.

Vor diesem Hintergrund wurde folgende Forschungsfrage konzipiert: „Welche Chancen und Herausforderungen lassen sich aus der pandemiebedingten Distanzlehre herausstellen?

Um diese beantworten zu können, wurden direkt betroffene Schüler und Lehrer zu diesem Thema interviewt. Die Auswertung der Interviews und die durch die Theorie gewonnen Erkenntnisse sollen Aufschluss darüber geben, welche Herausforderungen während der Schulschließungen aufgetreten sind und welche Chancen sich daraus für die Zukunft ableiten lassen.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Phasen des Forschungsablaufs nach Atteslander (2015)

Abbildung 2 - Medien im didaktischen Dreieck 8 Abbildung 3 - Kompetenzstufen ICILS 2013 17 Abbildung 4 - Infektionsgeschehen mit und ohne schützende Maßnahmen 21 Abbildung 5 - Infektionszahlen 2020, Deutschland 22 Abbildung 6 - fünfstufiger Öffnungsplan 25 Abbildung 7 - Infektionszahlen 2021, Deutschland 26 Abbildung 8 - Infektionszahlen Winter 2021, Deutschland 27 Abbildung 9 - Phasen der qualitativen Forschung

Abbildung 10 - Ablauf strukturierende Inhaltsanalyse

1. Einleitung

Im Dezember 2019 traten in der acht Millionen Einwohner Stadt Wuhan, der chinesischen Provinz Hubei, die ersten Fälle einer unbekannten Lungenkrankheit auf. Am 31. Dezember 2019 meldete China die mysteriösen Krankheitsfälle der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, welches Ausmaß die unbekannte Krankheit nehmen und welche Auswirkungen dies für das gesellschaftliche- und öffentliche Leben haben wird. Anfang 2020 identifizierten Wissenschaftler den unbekannten Erreger als neue Virusart, aus der Familie der Corona­Viren. Die zunächst getroffene Annahme, das Virus begrenze sich regional auf das fernöstliche China, musste im Januar 2020 revidiert werden, als sich das Virus international rasant ausbreitete (Leven, 2020). Nachdem weltweit die Zahl der Infizierten rapide stiegen, erklärte der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, den Ausbruch des Corona-Virus im März 2020 offiziell als Pandemie (Weltgesundheitsorganisation, 2020). Damit entstand ein nationaler und internationaler Ausnahmezustand. Durch die rasant steigenden Infektionszahlen drohten die Gesundheitssysteme zu kollabieren. Um dies zu verhindern, wurden einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus getroffen. Das öffentliche Leben wurde weitestgehend heruntergefahren. Das Haus durfte nur noch in dringenden Notfällen, zum Einkaufen oder für die Arbeit verlassen werden. Millionenmetropolen wurden abgeriegelt und die sozialen Kontakte mussten auf ein Minimum reduziert werden.

Neben den Herausforderungen für das globale und nationale gesellschaftliche Leben, wurden auch die Bildungssysteme vor bislang unbekannte Herausforderungen gestellt. Die in den Bildungssystemen inkludierte Institution Schule bildet einen wesentlichen Aspekt des öffentlichen Lebens, innerhalb einer Gesellschaft. Um die Bildungsteilhabe für alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland zu gewährleisten, ist die Schule unerlässlich (Becker, 2012). Neben ihrer Funktion als Bildungseinrichtung, stellt die Schule zudem einen außerfamiliären Aufenthalts- und Sozialisationsort für die Kinder und Jugendlichen dar (Solga & Dombrowski, 2009, S. 8ff.). Der öffentliche und gesellschaftliche Wert einer Schule ist demnach für alle Bürger von großer Bedeutung. Im Zuge der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, mussten auch die Schulen schließen, wodurch die bisher praktizierten Lehr- und Lernformen verändert werden mussten. Es waren praktikable Konzepte nötig, die den Schülern, trotz der Betretungsverbote der Schulen, den Zugang zu Lernmaterialen und Lernangeboten ermöglichten. In Zeiten der Digitalisierung erscheint es offensichtlich, die Distanzlehre mit Hilfe von digitalen Medien zu unterstützen.

Konkludierend stellt sich die Frage, welche Herausforderungen die Umstellung der Präsenzlehre auf die Distanzlehre für alle Beteiligten brachte und welche Chancen zukünftig sich aus dieser Umstellung ableiten lassen. Das Ziel dieser Forschungsarbeit liegt daher darin, die Chancen und Herausforderungen der pandemiebedingten Distanzlehre anhand von qualitativen Interviews herauszuarbeiten und zu präsentieren.

Der Ablauf dieser Masterarbeit orientiert sich an den Regeln der empirischen Sozialforschung, welche in Kapitel 1.1 erläutert werden. In Kapitel 1.2 wird zunächst das Problem dargelegt, bevor in den Kapiteln zwei und drei die Gegenstände der Arbeit theoretisch hergeleitet werden. Dabei wird zunächst auf die digitalen Medien und deren Anwendung in der Schule eingegangen. Anschließend wird erläutert, in welchem Zusammenhang die Schulschließungen mit der Corona-Pandemie stehen. Das vierte Kapitel umfasst Leitlinien zur Anwendung von Datenerhebungsverfahren. Konkret wird in diesem Kapitel Bezug auf die Feldmethode der qualitativen Interviews genommen, welche den Hauptbestandteil für die Beantwortung der Forschungsfrage einnehmen. Daran anknüpfend folgt in Kapitel fünf die Auswertung und die Analyse der Interviews, nach speziellen Regeln. Zum Schluss soll, anhand der theoretischen Erkenntnisse und den Ergebnissen der Studie, ein Fazit hinsichtlich der Forschungsfrage gezogen werden.

1.1 Theoretischer Rahmen der Studie

Vor der Benennung und der Erläuterung der Forschungsfrage im Detail, ist es von eminenter Bedeutung auf das Konzept der empirischen Sozialforschung einzugehen, um das Grundbild des Erkenntnisentwicklungsprozesses zu verstehen. Der Begriff „Empirie“ leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet „sinnliche Erfahrung“. Im wissenschaftlichen Sinne bedeutet dies, dass die allgemein theoretisch formulierten Annahmen anhand von Erfahrungen an spezifischen Wirklichkeiten überprüft werden (Kruker & Rauh, 2016, S. 3). Der Soziologe Peter Atteslander (2010) definiert die empirische Sozialforschung als „die systematische Erfassung und Deutung sozialer Erscheinungen“ (Atteslander, 2010, S. 4). Das systematische Erheben und Sammeln von Daten, welche in Bezug auf das Forschungsthema ausgewertet werden, stellt somit einen zentralen Aspekt der empirischen Sozialforschung dar (Beller, 2008, S. 10). Dem vorausgesetzt ist Auseinandersetzung mit der Literatur, sprich der Schaffung einer fundierten Grundlage, in Form der Aufarbeitung des theoretischen und empirischen Hintergrunds (Hauser & Humpert, 2009, S. 35). Die Analyse von Fachliteratur ermöglicht einen ersten Überblick über den Status Quo (Raithel, 2008, S. 33). Die Literaturanalyse und die Bildung eines theoretischen Rahmens bilden demnach das Fundament der empirischen Forschungsarbeit. Aus dieser Grundlage lässt sich anschließend das Forschungsthema generieren, wovon in einem nächsten Schritt die Forschungsfrage abgeleitet werden kann (Aeppli, Gasser, Gutzwiller, & Tettenborn, 2014, S. 120f.). Das Forschungsthema sollte so gewählt werden, dass es durch empirische Methoden messbar bzw. überprüfbar ist (Hauser & Humpert, 2009, S. 21). Bei der Themenwahl sollten die drei wichtigsten Kriterien - Interesse, Relevanz und Handhabbarkeit - berücksichtigt werden. Ein Thema sollte so eingegrenzt werden, dass es handhabbar bleibt, es sollte interessant sein und einen Erkenntnisgewinn zur Folge haben (Kruker & Rauh, 2016, S. 38). In der empirischen Sozialforschung gibt es zwei Wege des Erkenntnisgewinnungsprozesses, die quantitative Forschung und die qualitative Forschung. Beide basieren auf unterschiedlichen theoretischen Annahmen, welche im Laufe der vorliegenden Arbeit näher erläutert werden (Aeppli, Gasser, Gutzwiller, & Tettenborn, 2014, S. 112). Grundsätzlich gelten für alle Vorhaben der empirischen Sozialforschung die gleichen Regeln. Der Forschungsablauf ist sowohl bei der quantitativen Forschung, als auch bei der qualitativen Forschung in fünf Phasen eingeteilt.

Abbildung 1 - Phasen des Forschungsablaufs nach Atteslander (2015)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Atteslander, 2015. S. 21

Der dargestellte Forschungsablauf (Abb. 1) dient als Orientierungshilfe für den weiteren Verlauf der vorliegenden Masterarbeit.

1.2 Problembenennung und Vorstellung der Forschungsfrage

Das vorliegende Kapitel beschäftigt sich mit der ersten und der zweiten Phase, des zuvor beschriebenen Forschungsablaufs. Die Phasen drei bis fünf werden später behandelt.

Der Sozialwissenschaftler Peter Attestlander (2010) versteht unter der „Problemnennung“ die Formulierung eines sozialen Problems, in Form einer wissenschaftlichen Fragestellung. Dazu zählt er die Abgrenzung des Problems und den Bedarf einer empirischen Untersuchung (Atteslander, 2010, S. 22).

Deshalb wird in einem ersten Schritt das Forschungsthema eingegrenzt. In einem zweiten Schritt wird das Untersuchungsziel (Problem/Forschungsfrage) festgelegt. Im Rahmen einer empirischen Forschungsarbeit muss darauf geachtet werden, dass sich die Forschungsfrage durch empirische Methoden messen und überprüfen lässt (Atteslander, 2010, S. 23 f.). Daraus lässt sich die Relevanz einer empirischen Grundbildung ablesen. Es ist von essenzieller Bedeutung sich der verschiedenen empirischen Methoden bewusst zu sein, um abschätzen zu können, inwieweit sich die Forschungsfrage messen oder überprüfen lässt. Darüber hinaus gilt es bei der Formulierung der Forschungsfrage Widersprüchlichkeiten zu vermeiden. Eine präzise Formulierung der Frage ist daher unumgänglich.

Gegenstand dieser Arbeit sind die bundesweiten Schulschließungen und der daraus resultierende Entfall des Präsenzunterrichts, während der Corona Pandemie. Um die Bildungsteilhabe in Deutschland für alle Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, ist die Schule und die Schulpflicht im Bildungswesen Grundvoraussetzung. Das deutsche Bildungssystem wurde in den vergangenen zwei Jahren vor bislang unbekannte Herausforderungen gestellt. Um den Erhalt von Bildung während dieser außergewöhnlichen Zeit zu gewährleisten, waren praktikable Konzepte nötig, die es den Lehrpersonen ermöglichten, den Schülern Lernangebote zu Verfügung zu stellen. Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, welche Herausforderungen während der pandemiebedingen Schulschließungen aufgetreten sind und welche Chancen sich für die Zukunft daraus ableiten lassen. Anhand der aufgetretenen Herausforderungen können Lösungsstrategien entwickelt werden, die den Distanzunterricht zukünftig verbessern können.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende Forschungsfrage: Welche Chancen und Herausforderungen lassen sich aus der pandemiebedingten Distanzlehre herausstellen?

Im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung ist die private und berufliche Nutzung digitaler Medien zur Routine geworden. Daher erscheint es naheliegend und folgerichtig, Schule und Unterricht zu digitalisieren, um einerseits den Lehrplan modern und vielfältig zu gestalten, andererseits um den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kompetenzen für ihre beruflichen Qualifikationen zu vermitteln. In außergewöhnlichen Zeiten, wie einer Pandemie, stellen die digitalen Medien eine ideale Lösung dar, um trotz der strengen Maßnahmen wie Kontaktverboten und Schulschließungen mit anderen in Kontakt zu bleiben und miteinander zu lernen. Aus diesem Grund beschäftigt sich das nachfolgende Kapitel zunächst mit der theoretischen Grundlage von Medien.

2. Medien

„Medien sind Träger von subjektiv ausgewählten und gespeicherten Informationen“ (Rinschede & Siegmund, 2019, S. 297). Jedes Individuum wird im alltäglichen Leben mit Medien jeglicher Art konfrontiert. Zur Klärung des Begriffs werden im nachfolgenden Kapitel 2.1 zunächst die Begrifflichkeiten definiert. Anschließend wird der Medienwechsel, welcher im Zuge der Digitalisierung entstand, thematisiert. In Kapitel

2.3 wird die Bedeutung von Medien in der Schule herausgearbeitet. Daran anknüpfend werden die Rahmenbedingungen, die die Implementierung von digitalen Medien in Schulen voraussetzen, vorgestellt.

2.1 Medienbegriff

Der Medienbegriff ist in der Literatur ein breit gefächerter und differenziert interpretierter Ausdruck. Einerseits werden unter dem Begriff Gegenstände oder technische Geräte, wie beispielsweise Computer, Zeitung, Bücher oder Telefon, verstanden. Andererseits werden auch Medieninhalte, wie Software, Programme, Webseite und Medienformate wie Online-Videos, Lernplattformen oder Internetforen, unter dem Überbegriff Medien verstanden (Petko, 2020, S. 12).

Der Begriff „Medium“ lässt sich von dem lateinischen Wort „medius“ ableiten und wird als etwas „vermittelndes“ verstanden (Neuß, 2012, S. 9). Die Aufgabe eines Mediums besteht darin, die Informationen eines Senders an einen Empfänger zu übermitteln. Dabei stellt ein Medium einerseits ein kognitives und andererseits ein kommunikatives Werkzeug für die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung einer Information dar (Petko, 2014, S. 13). Im Laufe der 1990er Jahre entwickelte sich die Pluralform „Medien“, welche die Gesamtheit aller Methoden der Kommunikation einschloss. Unterscheiden lassen sich die Kommunikationsmittel in vier Kategorien:

1. Primärmedien
2. Sekundärmedien
3. Tertiärmedien
4. Quartärmedien

Primärmedien bezeichnenen die direkte Kommunikation zwischen einem Sender und einem Empfänger durch Sprache, Mimik und Gestik. Die Sekundärmedien umfassen alle auf Papier gedruckten Materialien, wie zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Flyer und Poster. Hierzu werden technische Geräte auf Seiten des Senders benötigt. Der tertiäre Medientyp setzt für die Kommunikation technische Mittel, wie zum Beispiel Telefon, Fernseher oder Radio, sowohl auf Seite des Senders, als auch auf Seiten des Empfängers voraus. Der vierte und letzte Medientyp gewann mit der steigenden Popularität von digitalen Technologien in den vergangenen Jahren an Bedeutung. Diese Art von Kommunikation bezeichnet die „Online-Kommunikation“, die ein digitales Endgerät (zum Beispiel Computer, Laptop oder Smartphone) und eine Internetverbindung auf beiden Seiten erfordert (Petko, 2014, S. 13ff.).

2.2 Digitalisierung und die „neuen“ Medien

In den vergangenen Jahren fand ein bemerkenswerter Medienwechsel statt, der unter den Begriff „Digitalisierung“ fällt. Unter Digitalisierung versteht sich die Umstellung von analogen Signalen auf digitale Daten, welche mit einem digitalen Endgerät (Computer, Tablet, Smartphone) weiterverarbeitet werden können (Hugger, 2010, S. 8). Diesem Verständnis nach, wird ein Teil der Tertiärmedien und der gesamte Teil der quartären Medien abgedeckt. Die „neuen“ modernen Medien, besser bekannt als „digitale Medien“, eröffnen neue Wege der Informationsübertragung. Mit der Fähigkeit, Daten digital zu verarbeiten, sind sie in der Lage, Daten schnell und umfassend zu bearbeiten, bereitzustellen und zu sichern (Albrecht & Revermann, 2016, S. 27).

Ein einheitliches Verständnis der Begriffe „neue Medien“ oder „digitale Medien“ bzw. eine exakte Definition dieser, lassen sich in der Fachliteratur nicht finden. Die Geographen Raimund Ditter und Alexander Siegmund definieren digitale Medien wie folgt: „Digitale Medien sind computerbasierte Medien, die als Träger oder Mittler von Informationen dienen“ (Ditter & Siegmund, 2013, S. 54). Peter Stadtfeld oder Werner Sacher versuchen die „neuen Medien“ durch die Charakterisierung von verschiedenen Merkmalen (Multimedialität, Multicodalität, Multimodalität und Interaktivität) zu bestimmen. Als erste Dimension sprechen die Autoren die Multimedialität an. Unter Multimedialität verstehen sie Medien, die auf verschiedene Technologien verteilt sind, aber integriert dargestellt werden. Die Voraussetzung der Multimedialität liegt in der Entwicklung von digitalen Technologien. Mit der Digitalisierung wuchsen verschiedene mediale Informationen zu einem Multimedia-System zusammen. Zentrales Element dieser Entwicklung ist der Computer, welcher es ermöglicht, unterschiedliche Bereiche in einem Medium zu integrieren (Stadtfeld, 2004). Als zweite Dimension sprechen sie die Multicodalität an und verweisen darauf, dass sich die Informationen bei neuen Medien in verschiedenen Formaten codieren und präsentieren lassen. Die neuen Medien greifen dabei gleichzeitig auf mehrere Codes (Symbolsysteme), wie zum Beispiel Grafiken, Texte, Zahlen und Abbildungen zurück (Rinschede & Siegmund, 2019, S. 373). Als dritte Dimension erwähnen sie die Multimodalität. Die Multimodalität ist die Fähigkeit der neuen Medien, die unterschiedlichsten Sinne (sehen, fühlen, hören, etc.) zu stimulieren. Werner Sacher nennt vierte Dimension die Interaktivitä t. Die Interaktivität beschreibt die Eigenschaft, den Nutzern eine Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeit zu ermöglichen, damit sie ihre individuellen Bedürfnisse erfüllen können. Mit der Attribution „interaktiv“ lassen sich die „neuen Medien“ außerdem von den älteren, nicht­interaktiven Medien, abgrenzen (Sacher, 2000, S. 107 ff.).

Ableitend aus den verschiedenen Definitionen und Dimensionen lässt sich festhalten, dass es sich bei dem Begriff „neue“ bzw. „digitale Medien“ um digitale, elektronische und interaktive Technologien handelt.

Die computergestützten Medien finden heute in nahezu jedem Bereich Anwendung. Auch im Bereich des Lehrens und Lernens lassen sie sich gewinnbringend einbringen. Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich deshalb mit den digitalen Medien in der Schule.

2.3 Medien in der Schule

Zu den zentralsten Aufgaben der Schule zählt die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie die Befähigung der Schüler zu selbstständigem und eigenverantwortlichen Handeln. Nach dem Prinzip des didaktischen Dreiecks, stehen die drei Unterrichtskomponenten, die Lernenden, der Lehrende und die Lernziele, in einem gleichwertigen Verhältnis zueinander. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Gestaltung von didaktischen Aufgaben, welche an die Lernvoraussetzungen der Klasse angepasst werden müssen. Medien sind dazu befähigt, bei allen didaktischen Aufgaben, zu unterstützen. Die Funktionen der Medien lassen sich im didaktischen Dreieck, wie auf Abbildung 2, graphisch darstellen.

Abbildung 2 - Medien im didaktischen Dreieck

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie auf der Abbildung 2 des didaktischen Dreiecks ersichtlich, übernehmen die Medien im schulischen Lehr-/Lernprozess bedeutende Funktionen. Neben der

Wissensvermittlung, fungieren sie auch als Kommunikations- oder Präsentationsmittel. Mit Medien können die Lerninhalte veranschaulicht und greifbarer gemacht werden. Dadurch wird das Lernen erleichtert und gleichzeitig wird die Motivation der Schüler gesteigert. Experimente oder Medien, wie Grafiken, Karten und Bilder, können zur besseren Erschließung der Lerninhalte beitragen. Des weiteren unterstützen Medien die Unterrichtsplanung und die Organisation. Ein Lernen ohne Medien ist daher nur schwer vorstellbar (Rinschede & Siegmund, 2019, S. 300). Das Ziel der Medieneinsätze in Schulen ist es, die Unterrichtsqualität zu steigern. Als Kernaspekte guter Unterrichtsqualität ist eine reibungslose Klassenführung, eine hohe kognitive Aktivierung und die konstruktive Unterstützung hervorzuheben (Petko, 2020, S. 112).

Medien werden in der Schule schon immer zur Kommunikation und Wissensvermittlung eingesetzt. Im Laufe der Jahre wandelte sich der Medieneinsatz. Während früher analoge Medien wie Schulbücher, Atlanten, Karten und Tafeln zum Einsatz kamen, gewannen digitale Medien, wie Radio, Overheadprojektoren und Fernsehgeräte im Laufe des 20. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung. Mit der Digitalisierung und dem Wandel der Zeit, wird die Integration von neuen Medien, wie Computer oder Beamer in den Unterricht immer häufiger gefordert (Stadtfeld, 2004, S. 51). Die Konvergenz von alten und neuen Medien soll neue Möglichkeiten für die Lehr-/Lernprozesse eröffnen. Aus diesem Grund forderte die Kultusministerkonferenz (KMK) im März 2012 „die Medienbildung als Pflichtaufgabe schulischer Bildung nachhaltig zu verankern“ (Kultusministerkonferenz, 2012, S. 2 f.). Unter Medienbildung versteht sich dabei die Vermittlung von Medienkompetenzen. Eine erfolgreiche Nutzung von digitalen Medien kann nicht ohne korrespondierte Kompetenzen erfolgen. Als Medienkompetenzen werden dabei alle Fähigkeiten verstanden, die ein Individuum innerhalb einer Mediengesellschaft zur eigenen Handlungsmacht benötigt (Klages, 2017).

Im Jahr 2016 wurde die Medienbildung, als eine von sechs übergeordneten Leitperspektiven in den Bildungsplänen, verankert. Die im Bildungsplan von Baden- Württemberg integrierten Medienkompetenzen orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (2012) „Medienbildung in der Schule“ (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 2016). Diese Verankerung soll dazu beitragen, die Medienbildung zu einer dauerhaften Pflichtaufgabe der schulischen Bildung zu machen. Dadurch sollen sowohl den Schulen, als auch den Lehrkräften Orientierungshilfen für eine erfolgreiche Medienbildung im Unterricht gegeben werden. Darüber hinaus soll der didaktisch-methodische Gebrauch digitaler Medien, neue Möglichkeiten und Chancen für die Gestaltung individueller Lehr-/Lernprozesse ermöglichen (Kultusministerkonferenz, 2012, S. 3 f.). Für eine gelungene Vermittlung von Medienkompetenzen, ist eine zuverlässige digitale Ausstattung Grundvoraussetzung. Mit dem DigitalPakt Schule sollen Länder und Kommunen, durch den Bund, bei Investitionen in die digitale Infrastruktur unterstützt werden. Ziel des DigitalPakts ist es, unter pädagogischer Anleitung eine flächendeckende, digitale Bildungsinfrastruktur zu entwickeln. Am 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ mit einer Investitionssumme von 5 Milliarden Euro in Kraft (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2020).

2.3.1 Rahmenbedingungen

Aus der festen Etablierung der Medienbildung in den Bildungsplänen, geht hervor, dass der Einsatz von neuen Medien vertiefend in den Unterricht eingebracht werden soll. Dies bedeutet, dass mediendidaktische Überlegungen entwickelt werden müssen, wie die digitalen Medien sinnvoll in den Unterricht integriert werden können. Demnach müssen neue Formen des Lehrens und Lernens herangezogen werden (Kron, 2003, S. 24 f.). Sowohl die Schule, als auch die Lehrpersonen, müssen deshalb bestimmte pädagogische und technische Rahmenbedingungen erfüllen.

1. Pädagogische Rahmenbedingungen

Der Unterricht stellt ein zentrales Element der Institution Schule dar. Dabei steht die Wissensvermittlung im Vordergrund. Durch verschiedene Methoden und didaktische Konzepte sollen die Schüler zum Lernen angeregt werden (Tulodziecki, Blömeke, & Herzig, 2009, S. 17 ff.). Der epochale Übergang von der Buchdruckgesellschaft zur digitalen Netzwerkgesellschaft erfordert ein neues Verständnis des Lernens, sowie grundlegende organisatorische Veränderungen in den schulischen Lehr- Lernphasen (Konrad, Rizzo, Eichhorn, Müller, & Tillmann, 2021, S. 59). Mit der festen Etablierung der Medienbildung im Bildungsplan, wird von den Lehrkräften erwartet, dass sie die digitalen Medien didaktisch sinnvoll und professionell in ihren Unterricht integrieren.

Den Schülern soll ein selbstbestimmter Umgang mit den digitalen Medien vermittelt werden, der sie auf alle späteren Anforderungen im Alltag und im Beruf vorbereitet. Sowohl die Lernmotivation, als auch die Unterrichtsqualität sollen mit Hilfe der neuen Lernmethoden, welche die digitalen Medien eröffnen, gesteigert werden (Kultusministerkonferenz, 2012, S. 4). Die Vermittlung dieser Medienkompetenzen setzt sowohl eigene Medienkompetenz, als auch medienpädagogische Kompetenzen voraus. Die Lehrkräfte müssen mit den Medien und Technologie selbst vertraut sein, um einen kompetenten und didaktisch reflektierten Umgang mit diesen zu entwickeln. Außerdem müssen sie in der Lage sein, die Medienerfahrungen der Schüler als Unterrichtsgegenstand zu nutzen. Neben dem technischen Umgang mit Medien, müssen auch die Medienauswirkungen und die Themen Datenschutz und Datensicherheit, besprochen und vermittelt werden.

In diesem Zusammenhang ist die Medienbildung bereits in der Lehrerausbildung zu verankern. Darüber hinaus müssen diese Grundkenntnisse durch bedarfsgerechte Fortbildungsangebote, in denen medien- und medienpädagogische Kompetenzen für spezifische Anwendungen und Aufgabenbereiche im Schul- und Unterrichtsbereich vermittelt und erworben werden können, angeboten werden (Kultusministerkonferenz, 2012, S. 6 f.). Angesichts der schnellen technischen Veränderungen, müssen die erworbenen Kompetenzen kontinuierlich ausgebaut und erweitert werden. Für eine erfolgreiche Vermittlung von Medienkompetenzen im Unterricht, sollten Lehrkräfte, nach der KMK 2012, über folgende Kompetenzen verfügen.

Lehrkräfte sollten:

- die eigene Medienkompetenz kontinuierlich weiterentwickeln.
- sicher im Umgang mit technischen Geräten, Programmen, Lehr-/Lernplattformen sein.
- die Bedeutung von Medien in der Lebenswelt der Schüler erkennen, um auf dieser Basis wirkungsvolle medienpädagogische Konzepte zu entwickeln.
- die lerntheoretischen und didaktischen Möglichkeiten digitaler Medien nutzen, um die individuellen Fortschritte von einzelnen Individuen oder Gruppen innerhalb und außerhalb des Unterrichts zu fördern.
- aus der Vielzahl von Bildungsmedien, mittels spezieller Qualitätskriterien, geeignete Programme und Materialien für den jeweiligen Einsatzbereich identifizieren.
- in der Lage sein einen adäquaten Einsatz von neuen Medien zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.
- über Kenntnisse zu Datenschutz, Datensicherung, Urheberrecht und Jugendmedienschutz verfügen, um den Schülern einen bewussten Umgang mit den Medien und dem eigenen Handeln in digitalen Räumen zu vermitteln (Kultusministerkonferenz, 2016, S. 20 f.).

2. Technische Rahmenbedingungen

Ausgangspunkt und Voraussetzung aller digitalen Unterrichtsformen ist die technische Grundausstattung. Es bedarf eine anforderungsgerechte Ausstattung, die ein reibungsloses Lernen und Arbeiten mit und über Medien ermöglicht. Besonders wichtig dabei ist, dass die benötigte Hard- und Software dort zur Verfügung steht, wo die Lehrveranstaltung tatsächlich stattfindet. Das heißt, auch außerhalb der klassischen Computerräume (Kultusministerkonferenz, 2012, S. 7). Dementsprechend ist eine vollständig strukturierte Vernetzung im Schulgebäude erforderlich. Aufgrund der Vielzahl gleichzeitiger Zugriffe auf das Internet und dem hohen Datenvolum-Verbrauch durch Downloads von Lehrmaterial, benötigen die Schulen eine hohe Übertragungsrate, die einen zuverlässigen Breitbandanschluss (Internetanschluss mit hoher

Datenübertragungsrate) benötigt. Alle Komponenten eines Netzwerks, wie zum Beispiel Server und Router, müssen gegen Manipulationen und unberechtigte Zugriffe geschützt werden. Damit im Unterricht mit mobilen Endgeräten gearbeitet werden kann, ist ein drahtloser Zugang in das Schulnetz nötig. Aus diesem Grund ist ein flächendeckender Ausbau der WLAN (Wireless Local Area Network) Infrastruktur wichtig. Der Zugriff auf diese drahtlosen Netzwerke darf nur autorisierten Personen möglich sein und muss durch zeitgemäße Verschlüsselungen abgesichert werden (Kultusministerkonferenz, 2016, S. 30 f. ). Für die Vernetzung und Wartung der IT-Infrastruktur an Schulen ist das Zusammenwirken verschiedener Akteure hilfreich. In jedem Fall sollten Ansprechpartner an der Schule vorhanden sein, die einfache Fehlermeldungen oder technische Probleme beheben können. Daher empfiehlt es sich, einen oder mehrere technisch geschulte „Netzwerkadministratoren“ festzulegen, die die Lehrkräfte bei technischen Problemen entlasten. Diese, auf dem Bereich geschulten Lehrkräfte unterstützen das Kollegium ebenfalls bei der Verwaltung, sowie der Wartung der Geräte. Für kleinere Hilfestellungen, wie beispielsweise das Installieren von Computerprogrammen oder Apps, können technikaffine Schüler einbezogen werden. Externe Experten werden schließlich nur für den erweiterten Support, wie zum Beispiel den Aufbau der IT- Infrastruktur oder den Ausbau des Netzwerks, benötigt (Kultusministerkonferenz, 2016,

S. 32). Für den Einsatz von digitalen Medien im Unterricht, sind mobile Endgeräte, neben dem technischen Support und einer guten IT-Infrastruktur, unabdingbar. Jedem Schüler und jeder Lehrperson sollten, gemäß dem schulischen Medienkonzept, ein vernetztes und multifunktionales Endgerät zur Verfügung stehen. Hierzu bieten sich verschiedene Anschaffungsmodelle an. Zum einen der BOYD-Ansatz (Bring your own device) und zum anderen das mobile digitale Klassenzimmer. Der BOYD-Ansatz bedeutet, dass jeder Schüler sein eigenes mobiles Endgerät mitbringt und dieses, über einen gesicherten Zugang der Schule, nutzt. Ein zentraler Vorteil dieses Ansatzes ist der verringerte administrative Aufwand für die Schule, da die Anschaffung und Wartung der Geräte entfällt. Darüber hinaus sind die Schüler bereits mit der Technologie ihrer Geräte vertraut. Eine umfangreiche Einweisung ist deshalb nicht nötig. Als Nachteile sind allerdings der technische Support und die Kompatibilität anzusehen.

Dadurch, dass jeder Schüler und jede Lehrkraft ein individuelles Endgerät mitbringt ist davon auszugehen, dass die verschiedenen Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen ausgestattet sind. Dies erschwert zum einen den technischen Support, da jedes Betriebssystem andere Kenntnisse voraussetzt. Zum anderen wird das einheitliche Arbeiten in der Klasse erschwert, da jedes Betriebssystem und jedes Gerät andere technische Rahmenbedingung besitzen. Beispielsweise verfügen Geräte unterschiedlicher Hersteller über verschiedene Kabelanschlüsse. Dadurch müsste jedes Klassenzimmer mit den unterschiedlichsten Kabeln ausgestattet sein, damit alle Geräte geladen oder mit weiteren Geräten, wie einem Beamer, verbunden werden können. Auch die Verwendung von speziellen Lernprogrammen oder Apps kann problematisch werden, da nicht jedes Programm auf allen Betriebssystemen installiert werden kann. Ein weiteres zentrales Problem des BYOD-Prinzips ist, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die über kein eigenes Endgerät verfügen. Dadurch können soziale Ungleichheiten entstehen oder bestehende verstärkt werden. Um dies zu vermeiden müssten die Schulen Leihgeräte zur Verfügung stellen, um allen Schülern die gleichen Lernvoraussetzungen ermöglichen zu können. Nach diesem Leihprinzip geht auch das Konzept des „mobilen digitalen Klassenzimmer“ vor. Hierbei wird die Schule mit mehreren digitalen Endgeräten ausgestattet, die nach Bedarf klassensatzweise ausgeliehen werden können. Der Vorteil dieses Ansatzes liegt in der Einheitlichkeit. Da alle Geräte gleich und mit gleichen Funktionen ausgestattet sind, kommt es zu einer Äquivalenz unter den Lernenden. Aus dieser Perspektive, kann sich, bei dieser Methode auf die relevanten Inhalte, wie die Nutzung und das Lernen mit neuen Medien, konzentriert werden. Auch die Nutzung und der Download von Apps und Programmen verläuft bei diesem Ansatz einfacher. Da alle Geräte über das gleiche Betriebssystem verfügen, können kompatible Anwendungen unkompliziert installiert werden (Mareco, 2013). Dieses Anschaffungsmodell setzt eine Einweisung in die Bedienung der Geräte voraus. Ein weiterer Nachteil dieses Modells sind die entstehenden Kosten für die Schule. Neben der Anschaffung der Geräte, fallen auch Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Geräte an.

Letztlich haben beide Methoden Vorteile aber auch Nachteile. Vor der Anschaffung mobiler Endgeräte müssen die Schulen also entscheiden, nach welchem Prinzip sie verfahren wollen. Bei beiden Ansätzen bleibt eine kontinuierliche Wartung und Überprüfung der Geräte nicht aus.

Neben dem Lesen, Schreiben und dem Rechnen ist die Medienbildung zu einer weiteren wichtigen Kulturtechnik in den Schulen geworden. Durch die Schaffung einer strukturierten IT-Infrastruktur auf der Ebene der Schulentwicklung und der Förderung der Medienkompetenzen von Lehrkräften auf der personellen Ebene, können moderne digitale Techniken erfolgreich in den Unterricht implementiert werden.

2.3.2 Wandel der Lernkultur durch digitale Medien

Nach der Schaffung der Rahmenbedingungen müssen die weiteren Prozesse der Schule angepasst werden, bevor die digitalen Technologien erfolgreich implementiert werden können. Der bloße Einsatz von digitalen Technologien alleine garantiert keinen Erfolg. Es bedarf auch einer Veränderung des Unterrichtsgeschehens. Auf dieser Grundlage, wird im nachfolgenden der Wandel der Lernkultur, sowie die Veränderung der Lehrerrolle vorgestellt.

1. Wandel der Lernkultur

Die Literatur spricht, im Hinblick auf den Wandel der Lernkultur, die verschiedensten Bereiche einer Schule an. Dabei geht es nicht nur um eine Änderung von einzelnen Methoden oder inhaltlichen Verfahren, sondern auch um die Modifikation der Perspektive auf und von Unterricht. Bei diesem Perspektivwechsel liegt der Fokus nicht mehr auf dem Lehren an sich, sondern auf der Planung der Lernprozesse (Böhringer, Bopp, & Hack, 2009, S. 5). Das Konzept der „neuen“ Lernkultur zielt darauf ab, die Rollen von Lehrern und Schülern zu verändern, sodass das Lernen in einem hohen Anteil aktiver und konstruktiver Selbstaktivitäten stattfinden kann (Schulz-Zander, 2005, S. 125ff.). Die digitalen Technologien alleine, können dieses selbstgesteuerte Lernen nicht fördern. Allerdings stellen sie ein notwendiges Werkzeug dar, das den Schülern ein individualisiertes und schülerzentriertes Lernen ermöglicht (Frank, 2017). Individualismus bedeutet in diesem Fall, dass die Schüler Lernmöglichkeiten wahrnehmen, die auf ihre Lernbedürfnisse, Interessen und ihr Lerntempo zugeschnitten sind. Dieser schülerzentrierte Ansatz erlaubt eine stärkere Binnendifferenzierung (individuelle Förderung).

Digitale Medien ermöglichen den Einstieg in eine neue Lernkultur und schaffen eine flexible und innovative Lernumgebung. Entscheidend bei der Etablierung neuer Medien ist, dass nicht das Gerät oder das Medium im Mittelpunkt steht, sondern das Lernziel (Frank, 2017). Für einen didaktisch sinnvollen Einsatz dieser Medien, sind strategische Konzepte nötig. Digitale Bildungsmedien, die das methodisch-didaktische Potenzial der digitalen Technologien hervorheben, spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle (Irion & Scheiter, 2018).

2. Wandel der Lehrerrolle

Eine veränderte Lernkultur bedeutet auch eine Veränderung der Rolle der Lehrkraft und deren Aufgaben. Die bisher vorherrschende Unterrichtsform des Frontalunterrichts, bei der der Lehrer als Wissensvermittler agierte, wird nach und nach abgelöst. Demgegenüber wird der Schülerzentrierung eine immer größere Bedeutung zugesprochen (Schulz-Zander, 2005, S. 128 ff.). Die Schüler sollen sich Lerninhalte selbstständiger erarbeiten und gleichzeitig Probleme eigenständig, durch kooperatives

Arbeiten mit ihren Klassenkameraden, lösen. Die Lehrperson hält sich dabei im Hintergrund auf und nimmt eine moderierende und begleitende Funktion an. Die mit der Digitalisierung neu entstandenen technischen Möglichkeiten, sollen im Schulkontext auf Basis eines pädagogischen Konzepts, so genutzt werden, dass alle Beteiligten bestmöglich davon profitieren können. Gleichzeitig sollen die Risiken in diesem Bereich, wie beispielsweise Datenmissbrauch, so gering wie möglich gehalten werden. Die Aufgabe der Lehrperson besteht darin, sich mit den neuen Technologien und deren methodischen Möglichkeiten vertraut zu machen, um diese gewinnbringend in den Unterricht zu integrieren. Dabei muss die stetige Weiterentwicklung der Technologien im Blick behalten werden. Lehrkräfte sollten deshalb auf regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen auf diese Aufgabe vorbereitet werden (Zieher, 2019, S. 27).

Die Rolle der Lehrkraft hat sich vom Wissensvermittler zum Lernbegleiter und Lernberater gewandelt. In seiner moderierenden Rolle soll die Lehrkraft die Schüler motivieren und deren Selbstständigkeit im Lernen mit Hilfe von digitalen Medien fördern.

2.4 Ausstattung und Nutzung digitaler Medien in der Schule

Wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, sind pädagogische und mediendidaktische Kenntnisse und eine gute digitale Infrastruktur nötig, um die neuen Medien sinnvoll in den Unterricht zu integrieren. Nationale und internationale Studien der vergangenen Jahre zeigten allerdings, dass die digitalen Medien als Lehr-/Lernmittel an deutschen Schulen nur unzureichend etabliert sind. Deutschland landet sowohl in der Ausstattung, als auch in der Nutzungshäufigkeit digitaler Medien im Unterricht weit abgeschlagen hinter anderen Staaten wie Dänemark, Kanada, Norwegen und Australien (Eickelmann, Bos, & Gerick, 2019). Mit der internationalen Studie, ICILS 2013 ( International Computer and Information Literacy Study ) der IEA ( International Association for the Evaluation of Educational Achievement ), wurde erstmals ein computerbasierter Vergleich der computer- und informationsbezogenen Kompetenzen von Schülern der achten Jahrgangsstufe durchgeführt. Um die digitalen Fähigkeiten der Schüler differenziert erfassen zu können, wurden die nachfolgend auf Abbildung 3 erkenntlichen, fünf Kompetenzstufen systematisiert.

Abbildung 3 - Kompetenzstufen ICILS 2013

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diesen fünf Kompetenzstufen wurden die Schüler anschließend anhand ihrer Testergebnisse zugeordnet. Die Ergebnisse der Studie 2013 legten offen, dass die deutschen Schüler lediglich über die grundlegendsten Medienkompetenzen (Stufe III) verfügen. Damit landeten sie im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Lediglich in drei (Australien, Kanada und Korea), der insgesamt 21 teilnehmenden Nationen, konnten die Schüler die höchste Kompetenzstufe erreichen (Bos, Eickelmann, & Gerick, 2014). Auch in Punkto digitale Ausstattung kann Deutschland nicht überzeugen. Die Studie zeigt, dass die Ausstattungsdichte (angegeben in Schüler-Computer-Verhältnis) in Deutschland bei 11,5 liegt, während diese in den Niederlanden und Dänemark zwischen vier-sieben und in Australien und Norwegen bei unter zwei liegt (Schaumburg, 2015, S. 30). Die in Kapitel 2.3.1 angesprochene BYOD-Methode, bei der die Schüler ihre eigenen digitalen Endgeräte mitbringen, wird in Deutschland nur von 18% der Befragten Studienteilnehmer umgesetzt, während dieser Prozentsatz in anderen Nationen doppelt so hoch ist (Dänemark 84%, Australien 53%) (Schaumburg, 2015, S. 31). Im Bereich „Mediennutzung im Unterricht“ bildete Deutschland das Schlusslicht der Studie. Circa die Hälfte der deutschen Schüler gaben an, „so gut wie nie mit digitalen Medien im Unterricht konfrontiert“ zu werden (Schaumburg, 2015, S. 32).

Im Jahr 2018 untersuchte die ICIL-Studie zum zweiten Mal die computer- und informationsbezogenen Kompetenzen der Achtklässler im internationalen Vergleich.

Auch in dieser Studie erreichte der Großteil der deutschen Schüler nur die dritte Kompetenzstufe. In der Ausstattungsdichte (Schüler-Computer-Verhältnis) konnte sich Deutschland auf 9,7 etwas verbessern. Dennoch liegt Deutschland mit diesen Werten weiterhin hinter seinen Nachbarstaaten, wie beispielsweise Dänemark mit 4,6. (Rolvering, 2019). Der Zuwachs an digitalen Medien in den Schulen, bestätigt auch die JIM-Studie 2017 (Feierabend, Plankenhorn, & Rathgeb, 2017). Im Bereich „Mediennutzung im Unterricht“ schneidet Deutschland erneut unterdurchschnittlich ab. Nur etwa ein Drittel der Lehrpersonen nutzen digitale Medien regelmäßig (min. 1x die Woche). Auch der, neben der technischen Ausstattung, so wichtige Aspekt der Lehrerfortbildungen, fällt in beiden Studien ernüchternd aus. Wie aus Kapitel 2.3.1 herauszulesen ist, bildet die Medienkompetenz der Lehrpersonen einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Implementierung der digitalen Unterrichtsmedien. Aus der ICIL-Studie 2018 geht hervor, dass Lehrpersonen in Deutschland mit 31,5%, die Fort- und Weiterbildungsangebote nur unzureichend nutzen (Rolvering, 2019).

3. Die Pandemie

Unter einer Pandemie versteht sich eine, über Länder und Kontinente übergreifende Krankheit, zumeist Infektionskrankheit, welche sich in innerhalb kurzer Zeit verbreitet. Durch eine genetische Mutation der Viren, ist eine rasche Verbreitung von Mensch zu Mensch möglich. Die fehlende Grundimmunität der Bevölkerung gegen die neuartige Virusvariante, kann zu einer erhöhten Anzahl von schwer Erkrankten und Toten führen. Dieser rasante Anstieg an Neuinfektionen, kann zu einer Überlastung des Gesundheitswesens führen. Aus diesem Grund gehen Pandemien häufig mit Erkrankungs-und Sterberaten einher, die weit über dem Durchschnitt üblicher Krankheitswellen liegen. In den vergangenen Jahrhunderten forderten Pandemien wie die Pest oder die Spanische Grippe mehrere tausend Todesopfer. Um eine Pandemie einzudämmen und die Zahl der schwer Erkrankten, sowie der Todesopfer zu minimieren, ist ein pandemiologischer Plan erforderlich. In den nachfolgenden Kapiteln werden zunächst die Begrifflichkeiten der aktuelle Corona-Pandemie definiert. Anschließend wird auf die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie eingegangen (Robert- Koch-Institut, 2009).

3.1 Begrifflichkeiten

Im nachfolgenden Kapitel werden zunächst wichtige Begrifflichkeiten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, definiert. SARS-CoV-2 ist die Abkürzung für „Severe Acute Respiratory Syndrome-related coronavirus 2“. Unter SARS-CoV-2 versteht sich das neuartige Coronavirus, das zu den beta-Coronaviren zählt und die infektiöse Lungenkrankheit COVID-19 (Corona virus disease-2019) auslöst. Der Begriff Corona wird im Alltag häufig als Synonym für COVID-19 oder SARS-CoV-2 verwendet (Klosa-Kückelhaus, 2021). Ende des Jahres 2019 erkrankten in der chinesischen Stadt Wuhan erstmals Menschen an einer unbekannten Lungenkrankheit. Die von Mensch zu Mensch übertragbare Krankheit breitete sich schnell auch in den Regionen außerhalb Chinas aus. Am 27. Januar 2020 registrierte Deutschland die erste Ansteckung mit dem Coronavirus. Seit dem 11. März 2020 bezeichnet die WHO (Weltgesundheitsorganisation) das SARS-CoV-2 als Pandemie. Zu diesem Zeitpunkt sind weltweit 118.000 Infektionen in 114 Ländern zu verzeichnen (Merlot, 2021, S. 32 ff.).

3.2 Übertragungswege, Symptome und Krankheitsverläufe

Der Hauptüberträger des SARS-CoC-2 sind virushaltige Partikel, die durch das Atmen, Sprechen, Niesen oder Husten übertragen werden. Dabei ist, je nach Partikelgröße, in größere Tröpfchen oder kleinere Aerosole (feinste Partikel) zu unterscheiden. Vor allem die feinen Aerosole halten sich in geschlossenen Räumen über einen längeren Zeitraum schwebend in der Luft (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2021). Die Symptome und die Krankheitsverläufe sind vielfältig und können stark variieren. In milden Fällen kann eine Infektion symptomlos verlaufen. Ein schwerer Verlauf hingegen kann zu einer Pneumonie mit Lungenversagen und schließlich zum Tod führen. Zu den in Deutschland meist dokumentierten Symptomen zählen Geruchs- und Geschmacksverlust, Fieber, Husten und Schnupfen. Im demografischen Vergleich erkranken Männer und Frauen in etwa gleich häufig, wobei der Krankheitsverlauf bei Männer im Vergleich zu Frauen häufig schwerer ausfällt (Robert-Koch-Institut, 2021). Zu den Hauptrisikogruppen zählen vor allem ältere und immungeschwächte Menschen.

3.3 Entwicklung, Auswirkungen und Maßnahmen

„Es ist ernst. Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt.“, betonte die, zum damaligen Zeitpunkt deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel in ihrer ersten Pressemitteilung am 18. März 2020, seit der epidemiologischen Einstufung (Die Bundesregierung, 2020).

Aufgrund der rasanten und dynamischen Ausbreitung des Viruses, sieht die Bundesrepublik ein ständiges nachjustieren der Maßnahmen vor. Um das Corona-Virus einzudämmen, wurden deshalb in den vergangen zwei Jahren sämtliche Maßnahmen veranlasst, erweitert und verändert. Damit die Problematik der Corona-Pandemie deutlich wird und um daraus später Chancen bzw. Herausforderungen für die Beantwortung der Forschungsfrage ableiten zu können, werden die wichtigsten Corona- Maßnahmen zusammenfassend erläutert. Dadurch wird auch der Zusammenhang der ergriffenen Maßnahmen und der Schulschließungen besser nachvollziehbar.

Die nachfolgenden Maßnahmen beziehen sich, aufgrund des zeitlichen Rahmens dieser Masterarbeit ausschließlich auf den Zeitraum von März 2020 bis 15. Dezember 2021.

Bereits Anfang März 2020 warnte die Direktorin des Europäischen Zentrums für Prävention von Krankheiten (ECDC) Andrea Ammon vor einer dynamischen Entwicklung des Krankheitsgeschehens. In der europäischen Agentur, mit Sitz im schwedischen Solna, beobachten Experten das Infektionsgeschehen und dokumentieren Zahlen und Informationen zum Ausbruch des SARS-CoV-2. Auf dieser Grundlage werden in regelmäßigen Abständen Risikoabschätzungen und Handlungsmaßnahmen veröffentlicht (Raue, 2020). Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte in einer Bundespressekonferenz zur aktuellen Coronalage (Stand: März 2020), dass es Maßnahmen erfordert, um die Dynamik des Virus zu verlangsamen. Ziel sei es, die Ausbreitung des Coronavirus so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird, um jeden schwer erkrankten Patienten bestmöglich behandeln zu können. „Je langsamer sich das Virus ausbreitet, desto besser“ (Bundesministerium für Gesundheit, 2021).

Abbildung 4 verdeutlicht den Unterschied des Infektionsgeschehens, einmal mit und einmal ohne schützende Maßnahmen.

Abbildung 4 - Infektionsgeschehen mit und ohne schützende Maßnahmen (Friebe, 2020)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Während die Länder Italien, Österreich, Tschechien und Frankreich Anfang März Ausgangssperren verhängten und das normale Leben weitgehend herunterfuhren, appellierte Spahn an die deutsche Bevölkerung, soziale Kontakte, wenn möglich, einzudämmen. In den von der ersten Corona-Welle besonders betroffenen Ländern drohte das Gesundheitssytem aufgrund der hohen Infektionszahlen, zu kollabieren. Deshalb behandelten deutsche Kliniken Patienten dieser Länder intensivmedizinisch (Merlot, 2021, S. 38). Mit Blick auf die Entwicklung in Asien und Europa, sah sich die deutsche Bundesregierung gezwungen das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend herunterzufahren. In einem Eilverfahren trat am 28.03.2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BGBI. 2020 I 587) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Kompetenzen des Bundes erweitert. Der Bund kann dadurch Verordnungen, ohne die Zustimmung des Bundesrates, erlassen. Die Umsetzung des Gesetzes wird den Bundesländern überlassen (Knieps, 2020, S. 6 ff.). Im Zuge dieser Veränderung des Infektionsschutzgesetzt (IfSG), erließen sämtliche Bundesländer Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und Grenzschließungen. Ende März 2020 befand sich Deutschland im ersten Corona-Lockdown. Die sozialen Kontakte wurden auf ein Minimum beschränkt. Hochschulen, Schulen, Kindergärten, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte bleiben geschlossen. Spielplätze wurden gesperrt. Damit die Schülerinnen und Schüler weiterhin unterrichtet werden konnten, wurde der Unterricht erstmals im Homeschooling durchgeführt (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), 2021). Eine ausführliche Erklärung dazu, erfolgt in Kapitel 3.4 „Homeschooling und Distanzlehre“. Bereits zu diesem Zeitpunkt äußerten sich Virologen mit vorsichtigen Prognosen darüber, dass das Virus langfristig nur mit einer Corona-Schutzimpfung in den Griff zu bekommen sei (Bundesministerium für Gesundheit, 2021). Aufgrund des Übertragungswegs in Form von Tröpfchen, wurde eine 1,5m - 2m Abstandsregelung eingeführt. Des weiteren sollte ein Mund-Nasen-Schutz die Verteilung von virushaltigen Flüssigpartikeln verhindern. Die Pflicht in öffentlichen Bereichen eine Maske zu tragen, trat am 29.04.2020 in Kraft. Ende April - Anfang Mai 2020 zeigten die Maßnahmen erste Erfolge. Die Infektionszahlen sanken leicht, wie auf durften wieder öffnen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), 2021). Um diese Fortschritte nicht zu gefährden, war es wichtig sich an die neue AHA-Regel: A bstand, H ygiene, A lltagsmaske zuhalten. Diese Regel sollte zu „einem möglichst hohen Schutz, bei möglichst viel Normalität“ führen. Zusätzlich wurde die Teststrategie Ende Mai erweitert. Die neue Testverordnung vom 27.05.2020 sah vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig auch die Kosten der Coronatests für Kontaktpersonen von Infizierten und allen Personen die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen o.ä. beschäftigt sind, übernehmen. Durch die Erhöhung der Testdurchführung sollte eine Infektion möglichst früh erkannt werden, um eine Ansteckungswelle zu unterbinden. Über die Sommermonate Juli und August blieben die Zahlen auf einem beinahe konstant niedrigen Niveau, wodurch die Maßnahmen weiter gelockert werden konnten. Reisewarnungen und Grenzschließungen wurden aufgehoben. Sommerurlaub war damit wieder möglich. Allerdings erhöhte der zunehmende Reiseverkehr das Risiko, die Infektion mit nach Deutschland zurück zu schleusen. Aus diesem Grund wurde die Teststrategie so ergänzt, dass allen Reisenden die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich nach Einreise in Deutschland testen zu lassen. Auf diese Weise könnten positiv getestete Personen frühzeitig isoliert werden. Mit dem Ende der Sommerferien in Deutschland, konnte erneut ein leichter Anstieg der Infektionszahlen verzeichnet werden (siehe Abbildung 5). Aus diesem Grund setzte die Bundesregierung auf eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Diese konnte frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden. In Anbetracht der weiter steigenden Zahlen, reagierten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin Ende September und erließen neue Corona-Maßnahmen. Die regionalspezifische Hotspotstrategie beinhaltete folgende zwei Stufen:

1. Stufe 1: Private Feierlichkeiten mit max. 50 Personen durften stattfinden, wenn innerhalb von 7 Tagen weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert wurden.
2. Stufe 2: Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 innerhalb 7 Tage, durften private Feierlichkeiten nur noch mit max. 25 Teilnehmer stattfinden.

Außerdem wurde die AHA-Regel mit einem weiteren Buchstaben (L = Lüften) erweitert. Anfang Oktober 2020 wurde die allgemeine Teststrategie in Form von Corona- Schnelltest weiter ausgebaut. Gegen Ende des gleichen Monats machte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erneut auf die Kritische Situation aufmerksam und präsentierte den dritten Gesetzesentwurf „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BGBI. 2020 I 587): „Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst. Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeigt: Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen. Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten. Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen“ (Bundesministerium für Gesundheit, 2021). Parallel veröffentlichte die Bundesregierung eine nationale Impfstrategie, die eine faire Verteilung des Impfstoffes in zwei Phasen regeln sollte, sobald dieser verfügbar sei. In der ersten Phase sollten alle Risikogruppen und exponierte Teile der Bevölkerung, wie Kranken- und Pflegepersonal, geimpft werden können. In der zweiten Phase wäre der Impfstoff für die Gesamtbevölkerung zugänglich. Am 16. November 2020 veranlasste die Bundesregierung weitere Einschränkungen, wie zum Beispiel eine strengere Kontaktbeschränkung. Trotz der weiteren Einschränkungen stiegen die Infektionszahlen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 114 Seiten

Details

Titel
Homeschooling. Aktuelle Chancen und Herausforderungen der pandemiebedingten Distanzlehre
Hochschule
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Note
1,3
Jahr
2022
Seiten
114
Katalognummer
V1189425
ISBN (eBook)
9783346621115
ISBN (Buch)
9783346621122
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Homeschooling, Corona, Pandemie, Distanzlehre
Arbeit zitieren
Anonym, 2022, Homeschooling. Aktuelle Chancen und Herausforderungen der pandemiebedingten Distanzlehre, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1189425

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