Extracto
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
HINWEIS ZUR GENDERGERECHTEN SPRACHE
1 Einleitung
2 E-Partizipation im Kontext des E-Govemments
2.1 E-Collaboration
2.2 E-Democracy
2.3 E-Community
3 Die Bürgerkommune
3.1 Kundenrolle
3.2 Mitgestalterrolle
3.3 Auftraggeberrolle
4 Entwicklung des Grobkonzeptes für ein Bürgerkommunenportal
4.1 Registrierung
4.2 Informationsportal
4.3 Streamportal
4.4 Vereinsportal
4.5 Mitbestimmungsportal
5 Fazit
Quellenverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Das E-Govemment als Pyramide. Quelle: Eigene Abbildung nach Fühles- Ubach2005: 75
Abbildung 2: Die Rollen der Bürger in der Bürgerkommune. Quelle: Eigene Abbildung nach Bogumil et al. 2003: 25
Abbildung 3: Grafische Darstellung des Registrierungsverfahrens. Quelle: Eigene Abbildung
Abbildung 4: Aufnahmeverfahren in das Vereinsportal. Quelle: Eigene Abbildung
HINWEIS ZUR GENDERGERECHTEN SPRACHE
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Hausarbeit die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziertjedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
1 Einleitung
„Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger.“ (Perikies).
Städtisches Leben entsteht durch die Beteiligung und das Interesse der Bürgerschaft. Dieser Grundsatz gilt auch noch rund 2.500 Jahre nach dem Tod von Perikies für den föderalen Aufbau Deutschlands. Denn während die Landes-, Bundes- und Europapolitik ,weit entfernt ist, leben die Menschen tagtäglich in den Kommunen. Kommunalpolitische Entscheidungen, wie beispielsweise der Bau von Umgehungsstraßen, Fahrradwegen und die Aufstellung des Haushaltsplans wirken sich direkt auf den Alltag der Einwohner aus. Doch für diese Entscheidungen müssen zunächst politische Mandatsträger gefunden werden. Ähnliches gilt für Freizeitangebote beispielsweise in Sportvereinen, für die es des Engagements ehrenamtlicher Helfer bedarf.
Doch damit die Politik interessensgerechte Entscheidungen treffen kann, ist sie auf das Feedback der Bürger angewiesen. Für eine Partizipation der Einwohner müssen diese umfassend informiert werden, denn lediglich hierdurch lassen sich fundierte Präferenzen äußern (Kruse 2021: 262). Bürgerbefragungen in Städten Nordrhein-Westfalens zeigen, dass dies nur rudimentär gelingt. In einer Befragung der Stadt Düsseldorf im Jahr 2019 äußerten 62 % der Befragten, sich nicht ausreichend über Entscheidungen von Rat und Stadt informiert zu fühlen (Landeshauptstadt Düsseldorf 2019: 26). Diese fehlenden Informations- und Gestaltungsmöglichkeiten schwächen die Identifikation der Bürger mit ihrer Kommune, verringern das gesellschaftliche Engagement und tragen zur Politikverdrossenheit bei (Weiße 2009: 150).
Um dieses Problem anzugehen, wurde im Rahmen des New-Public-Management-Ansatzes das Konzept der Bürgerkommune entwickelt. Hierbei sollen die Bürger als Kunden, Mitgestalter und Auftraggeber in das städtische Geschehen eingebunden werden (Bogumil et al. 2003: 25). Doch auch wenn Kommunen diesen Ansatz umsetzen, erfolgt die Beteiligung der Bürger zumeist analog - digitale Strukturen sind kaum vorhanden (Hundhammer-Schrögel 2010: 151). Vor diesem Hintergrund ist das Ziel der Hausarbeit die Entwicklung eines NRW-weiten Grobkonzeptes für ein Bürgerkommunenportal zur Umsetzung der E-Partizipation.
Mit dem Grobkonzept sollen Bestandteile für ein Bürgerkommunenportal entwickelt werden, über das die Bürger ihre Rolle als Kunden, Mitgestalter und Auftraggeber möglichst barriere- und medienbruchfrei wahmehmen können. Außerdem sollen die Theorien der ECollaboration, der E-Democracy und der E-Community als Bausteine der E-Partizipation Berücksichtigung finden. Das Konzept sollte auf Landesebene umgesetzt, programmiert und anschließend den Landkreisen und Kommunen zur Nutzung angeboten werden. Aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts können die Kommunen zur Nutzung nicht verpflichtet werden (Weiße 2009: 97). Gleichwohl sollte es nicht unwahrscheinlich sein, dass sie ein kostenfrei zur Verfügung gestelltes Tool nutzen, wenn sich hierdurch die Bürgerzufriedenheit erhöhen lässt. Und Letzteres ist zudem ebenfalls im Interesse des Landes.
Aufgrund des begrenzten Umfangs befasst sich das Grobkonzept lediglich mit der Außensicht, also der digitalen Zugangsmöglichkeit für Bürger zu operativen Geschäftsprozessen der Verwaltung. Da jede Kommune andere Systeme nutzt, hierdurch Schnittstellenproblematiken auftreten können und der Umsetzungsstand des E-Govemments different ist, erfolgt eine verwaltungsinteme Betrachtung im Rahmen dieser Hausarbeit nur marginal.
Zunächst definiert die Arbeit zentrale Begriffe der E-Partizipation im Kontext des E-Govem- ments. Eine theoretische Darstellung des Konzeptes der Bürgerkommune schließt sich an. Nach der Vorstellung der theoretischen Ansätze erfolgt die Entwicklung der Bausteine für das zuvor beschriebene Grobkonzept. Ein Fazit schließt die Arbeit ab. Methodisch wird überwiegend auf die Literaturanalyse zurückgegriffen.
2 E-Partizipation im Kontext des E-Governments
E-Govemment steht für Electronic Government und bedeutet „die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik.“ (Gesellschaft für Informatik 2000: 3). Hierzu gehört die Bereitstellung von Informationen, die Kommunikation sowie Transaktionsmöglichkeiten auf digitalen Wegen durch die Politik und die Verwaltung (Krems 2012). Während zahlreiche staatliche Stellen bereits im Internet ein breites Informationsangebot bereitstellen, sind die Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten mitunter nur eingeschränkt verfügbar. Dabei wird die Transaktion als das Ziel des E-Govemments angesehen (Fühles-Ubach 2005: 74). Dieses Phänomen lässt sich visuell als Pyramide darstellen (Abbildung 1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Das E-Govemment als Pyramide. Quelle: Eigene Abbildung nach Fühles-Ubach 2005: 75.
Ein Teilbereich des E-Govemment ist die E-Partizipation. Hierunter sind elektronische Informations- und Verarbeitungssysteme zu verstehen, die es Bürgern ermöglichen, sich an gesellschaftlichen Aktivitäten und der politischen Willensbildung in der Kommune zu beteiligen (Schoßböck et al. 2018: 14). Auch im Bereich der E-Partizipation können den Bürgern Informations-, Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten angeboten werden (Kuhn: 2006: 30 ff.). Unter Transaktion sind dabei aktive Beteiligungs-, Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Bürger zu verstehen (BMWI 2016: 31). Die E-Partizipation lässt sich in die drei Teilbereiche E-Collaboration, E-Democracy und E-Community unterteilen (Meier 2012: 1). Diese werden in den folgenden Unterkapiteln vorgestellt.
2.1 E-Collaboration
E-Collaboration beschreibt eine mittels Informationstechnik ermöglichte Zusammenarbeit zwischen Personen innerhalb und außerhalb einer Organisation (Brucker-Kley et al. 2014: 14). Hierdurch wird es ermöglicht, sich von jedem beliebigen Standort aus an einem Wissensmanagement sowie an internen und externen Geschäftsprozessen zu beteiligen (ebd.: 14). Damit dieses System funktionieren kann, müssen sich möglichst viele Menschen an ihm beteiligen. Hierfür muss das System den Bedürfnissen der Anwender entsprechen. Dazu sollte es funktionale und qualitative Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise die Performance, die Sicherheit und die Barrierefreiheit (Leitner et al. 2018: 166 f.). Einerseits sind die Belange behinderter sowie ältere Menschen zu berücksichtigen (Dungga et al. 2019: 437). Andererseits sollte das System medienbruchfrei sein. Bestenfalls kann nach dem Login komplett über die E-Collaboration-Software bzw. Webanwendung gearbeitet und kommuniziert werden, ohne den Client wechseln zu müssen.
2.2 E-Democracy
Im Bereich der E-Democracy können die Bürger mittels IT-Lösungen aktiv an der politischen Willensbildung teilnehmen (Mehlich 2002: 281). Hierbei wird in Deutschland zwischen dem E-Voting und der E-Election differenziert, wobei die Begriffe mitunter synonym verwendet werden.
International ist unter dem Begriff E-Voting die elektronische Stimmabgabe bei Wahlen zu verstehen (Goos et al. 2016: 138). Diese Definition schließt sowohl Bürgerbefragungen, Volksabstimmungen zu Sachthemen sowie Parlaments- und Präsidentschaftswahlen mit ein. In Deutschland gilt die elektronische Wahl aufgrund des Öffentlichkeitsgebotes bei der Auszählung als mit dem Grundgesetz unvereinbar (Bundesverfassungsgericht 2009). Daher ist hierzulande eine gewisse Trennschärfe erforderlich.
Einfache Bürgerbefragungen ohne offiziellen Charakter, die der Verwaltung oder der Politik bei ihrer Entscheidung helfen sollen, dürfen elektronisch durchgeführt werden. Bestenfalls werden die Bürger vor der Stimmabgabe ausführlich über die Varianten informiert. Hierfür bietet sich der Begriff E-Voting an, da er übersetzt Abstimmung bedeutet (Meier 2009: 165). Offizielle Volksbegehren zu Sachthemen sowie zu Parlaments- und Ratswahlen, bei denen jeder Bürger stimmberechtigt ist, fallen hingegen unter die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hier bietet sich der Begriff E-Election, übersetzt elektronische Wahl, an (ebd.: 165). Sofern die Politik keine Grundgesetzänderung dahingehend initiiert, werden elektronische Wahlen in Deutschland unmöglich bleiben (Schweighofer et al. 2018: 78).
2.3 E-Community
Unter der E-Community wird ein elektronisches Kontaktnetzwerk verstanden, innerhalb dessen ein organisierter Informationsaustausch erfolgt (Kollmann 2019: 671). Die E-Community verfolgt dabei zwei Ziele: Sich bekannte und unbekannte Personen sollen sich elektronisch gegenseitig informieren und miteinander kommunizieren sowie langfristig den Kontakt miteinander pflegen können (ebd.: 671 f.).
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- Citar trabajo
- Simon Winzer (Autor), 2021, E-Partizipation. Möglichkeiten der kommunalen Umsetzung am Beispiel der Bürgerkommune, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1190795
Así es como funciona
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