Aspekte des barrierefreien Betriebs von TYPO3 mit dem Schwerpunkt der Pflege von Inhalten


Thèse de Master, 2008

172 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Listings

1 Einleit ung

2 Grundlagen der Barrierefreiheit
2.1 Barrieregründe
2.1.1 Sehbehinderungen
2.1.1.1 Blindheit
2.1.1.2 Fehlsichtigkeit
2.1.1.3 Farbfehlsichtigkeit
2.1.1.4 Weitere Sehbehinderungen
2.1.2 Sonstige Behinderungen
2.1.2.1 Hörbehinderungen
2.1.2.2 Kognitive Behinderungen
2.1.2.3 Motorische Behinderungen
2.1.3 Weitere Barrieregründe
2.1.3.1 Senioren
2.1.3.2 Fremdsprachler
2.1.3.3 Technische Einschränkungen
2.2 Rahmenbedingungen
2.2.1 WCAG
2.2.1.1 W3C / WAI
2.2.1.2 WCAG 1.0
2.2.1.3 WCAG 2.0
2.2.2 BITV
2.2.2.1 Allgemeines
2.2.2.2 Kriterien
2.2.2.3 Prioritäten & Konformität
2.2.3 Weitere
2.2.3.1 ISO 9241
2.2.3.2 Section 508
2.2.3.3 Proprietäre Richtlinien

3 Anforderungen an I nhalte
3.1 Texte
3.1.1 Gliederung von Text
3.1.2 Semantische Auszeichnungen
3.1.3 Optische Auszeichnungen
3.1.4 Einfache Sprache
3.2 Bilder und Grafiken
3.2.1 Auswahl
3.2.2 Alternativen
3.3 Links
3.3.1 Linkformen
3.3.2 Weitere Aspekte
3.4 Tabellen
3.4.1 Tabellen-, Zeilenund Spaltenüberschriften
3.4.2 Zusammenfassungen
3.4.3 Optische Gestaltung
3.5 Formulare
3.5.1 Feldbeschriftung
3.5.2 Gruppierung
3.5.3 Gestaltung
3.6 sonstige Inhalte
3.6.1 Audiound Videodateien
3.6.2 PDF und andere Formate
3.6.3 Aktive Inhalte

4 Umset zung in TYPO3
4.1 Allgemeines
4.1.1 Abgrenzung
4.1.2 BITV für den TYPO3 Einsatz
4.1.2.1 Bedingungen für den Redakteur
4.1.2.2 Bedingungen an TYPO3
4.1.2.3 Bedingungen an sonstige Personen
4.2 Grundlegende Anpassungen in TYPO3
4.2.1 Installation
4.2.2 Texterstellung
4.2.2.1 Gliederung
4.2.2.2 Semantische Auszeichnungen
4.2.2.3 Optische Auszeichnungen
4.2.2.4 Sonstiges
4.2.3 Einfügen von Bildern und Grafiken
4.2.3.1 Auswahl
4.2.3.2 Alternativen
4.2.4 Einfügen von Links
4.2.5 Einfügen von Tabellen
4.2.5.1 Tabellen-, Zeilenund Spaltenüberschriften
4.2.5.2 Zusammenfassungen
4.2.5.3 Optische Gestaltung
4.2.5.4 Fazit
4.2.6 Formulare
4.2.7 Sonstige Inhalte
4.2.7.1 Audiound Videodateien
4.2.7.2 Dateilisten
4.2.7.3 Aktive Inhalte
4.2.8 Fazit
4.3 Extensions
4.3.1 Extensions zur Barrierefreiheit
4.3.1.1 Accessible Content
4.3.1.2 Accessible Content Attributes
4.3.1.3 Accessible Colors
4.3.1.4 Accessibility Glossary
4.3.1.5 Accessibility Glossary Plus
4.3.1.6 Akronymmanager
4.3.2 Extensions zur Evaluation
4.3.2.1 Oblady Accessibility Report
4.3.2.2 Page Validator
4.3.2.3 Validator
4.3.2.4 Page content check
4.3.2.5 UserTask Center, Tasks, Workflow
4.3.2.6 Rating
4.3.3 Sonstige Extensions
4.3.3.1 Überprüfung der Barrierefreiheit
4.3.3.2 Beispiel Address List
4.3.3.3 Handbuch als eigene Extension
4.3.4 Fazit

5 Resümee

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ausgabe eines grafischen Links durch WebFormator

Abb. 2: Eingabemaske für Überschrift im Inhaltselement

Abb. 3: Eingabemaske Accessible Content Attributes

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht der vier Grundprinzipien der WCAG 2.0

Tabelle 2: Usability und Barrierefreiheit: Gestaltung des Inhalts der Seite

Tabelle 3: Usability und Barrierefreiheit: Gestaltung einer Webseite

Tabelle 4: Ergänzte Kriterien des Hamburger Verständlichkeitskonzeptes

Tabelle 5: Konstanten für Tagsymbole im Texteditor

Tabelle 6: Konstanten für allgemeine Funktionen des Texteditors

Listings

Listing 1: HTML-Tag zur Kennzeichnung eines Containerelements

Listing 2: HTML-Tags zum Kennzeichnung von Überschriften

Listing 3: HTML-Tag zur Kennzeichnung eines Textabsatzes

Listing 4: HTML-Tag zur Kennzeichnung eines zitierten Absatzes

Listing 5: (X)HTML-Tags zum Einfügen eines Zeilenumbruchs

Listing 6: (X)HTML-Tags zur Darstellung einer horizontalen Linie

Listing 7: HTML-Tags zur Definition von Listen

Listing 8: HTML-Tag zur Kennzeichnung einer Adresse

Listing 9: HTML-Tags zur Kennzeichnung betonter Textpassagen

Listing 10: HTML-Tags zur Kennz. von Quelltexten, Beispielen, Eingaben und Variablen

Listing 11: HTML-Tags zur Kennzeichnung von Definitionen, Zitaten und Quellen

Listing 12: Aufbereitung von Zitaten mittels HTML und CSS

Listing 13: HTML-Tags zur Kennzeichnung von Abkürzungen und Akronymen

Listing 14: Anzeige des Titelattributs für Tastaturbenutzer

Listing 15: HTML-Tags zur Kennzeichnung von Ergänzungen und Löschungen

Listing 16: HTML-Tags zum Hochund Tiefstellen von Text

Listing 17: HTML-Tags zur Darstellung fetter und kursiver Schrift

Listing 18: HTML-Tags zum Vergrößern und Verkleinern von Texten

Listing 19: HTML-Tags zum Durchund Unterstreichen von Text

Listing 20: HTML-Tag zur Darstellung eines Textes in Schreibmaschinenschrift

Listing 21: HTML-Tag zur Darstellung vorformatierter Quelltexte

Listing 22: (X)HTML-Tags zur Schriftformatierung

Listing 23: Beispiele proprietärer HTML-Tags

Listing 24: HTML-Tag ohne vordefinierte Bedeutung

Listing 25: (X)HTML-Tag zum Einfügen eines Bildes

Listing 26: Alternative HTML-Tags zum Einbinden einer Grafik

Listing 27: HTML-Tag zur Definition eines Textlinks

Listing 28: HTML-Tags zur Definition eines grafischen Links

Listing 29: HTML-Tag & CSS für einen Link zum Überspringen

Listing 30: Beispiel einer HTML-Tabelle mit scope Attributen

Listing 31: Beispiel einer HTML-Tabelle mit id und headers Attributen

Listing 32: Allgemeine Konfiguration der Seiteneigenschaften

Listing 33: Vorangestellte Zeilenumbrüche entfernen

Listing 34: Benutzerdefiniertes Element - Zeilenumbruch

Listing 35: Kein Einfügen einer horizontalen Linie im Texteditor

Listing 36: Seitentitel als Überschrift ausgeben

Listing 37: Überschriftenauswahl reduzieren

Listing 38: Überschriftenauswahl ergänzen

Listing 39: Einfügen von Überschriften im Texteditor deaktivieren

Listing 40: Symbol für Blockzitat anzeigen

Listing 41: Symbole und bestimmte Blockformate ausblenden

Listing 42: Benutzerdefiniertes Element – Adress-Tag

Listing 43: Tags für Ausgabe erlauben

Listing 44: Bestimmte Tags nicht mit Textabsatz umschließen

Listing 45: Symbole für Definitionslisten einblenden

Listing 46: Inhaltselement Aufzählung entfernen

Listing 47: Benutzerdefiniertes Element – fester Sprachwechsel

Listing 48: Benutzerdefiniertes Element – variabler Sprachwechsel

Listing 49: Symbole des Texteditors einund ausblenden

Listing 50: 'Einzug vergrößern' und 'Einzug verkleinern' einfügen

Listing 51: Benutzerdefiniertes Element - versteckter Text

Listing 52: Sonderzeichenauswahl einblenden

Listing 53: Benutzerdefiniertes Element - Smiley

Listing 54: Benutzerdefinierte Anordnung der Symbole des Texteditors

Listing 55: Aufteilen der beschreibenden Eingabefelder für Bilder aktivieren

Listing 56: Symbole zum Setzen und Entfernen von Links einblenden

Listing 57: PopUpund Target-Option des Texteditors deaktivieren

Listing 58: Definition einer neuen Linkklasse

Listing 59: Inhaltselement Tabelle entfernen

Listing 60: Inhaltselemente der Rubrik Formulare entfernen

Listing 61: Inhaltselement Multimedia entfernen

Listing 62: Beispielkonfiguration für Dateiliste

Listing 63: Aufteilen der beschreibenden Eingabefelder für Bilder aktivieren

Listing 64: Benennung und Übersprunglink für Dateiliste

Listing 65: Aktive Inhaltselemente entfernen

Listing 66: Funktion wrapSpace() aus tslib/class.tslib_content.php

Listing 67: Funktion wrapSpace() der Accessible Content Extension

Listing 68: Funktion HRULER() der Accessible Content Extension

Listing 69: optimierte Funktion HRULER()

Listing 70: Ergänzt ‚Link zurück’ im Accessibility Glossary

Listing 71: Allgemeine Parameter von Accessibility Glossary

Listing 72: Konfiguration eines Glossareintrags für Accessibility Glossary

Listing 73: Konfiguration eines E-Maillinks mit Titelattribut

Listing 74: Adressen mit <address> umgeben

Listing 75: HTML-Vorlage für Address List

Listing 76: Weiterleitung zum Handbuch

1 Einleitung

Der Aufwand für die Erstellung und Pflege einer Internetpräsenz erhöht sich mit wachsendem Umfang und steigender Aktualisierungsrate. Während Webdesinger kleinere Präsenzen lokal erstellen und im Quelltext optimieren können, werden im Umfeld größerer Umgebungen hierfür meist Content Management Systeme (CMS) eingesetzt. Diese bieten den Vorteil, dass die anfallenden Aufgaben auf entsprechend spezialisierte Personengruppen verteilt werden können. Für die Erstellung des Inhaltes sind in diesem Fall Redakteure verantwortlich. Durch ein CMS können sie ihre Aufgaben ohne Kenntnisse der zu Grunde liegenden Techniken, wie HTML oder CSS, ausführen.[1]

Die Kombination aus Verantwortung für den Inhalt sowie fehlendem Grundlagenwissen kann zu Barrieren innerhalb der Internetseiten führen. Hierdurch können Personengruppen mit bestimmten persönlichen oder technischen Einschränkungen den bereitgestellten Inhalt nicht oder nur bedingt nutzen. Dies ist zu vermeiden. Neben Gesetzen und Verordnungen, welche das Einhalten einer Barrierefreiheit für meist öffentliche Träger vorschreiben, führt der Abbau von Hindernissen zu der Erhöhung der Anzahl potenzieller Besucher. Da das primäre Ziel jeder Internetseite zunächst das Generieren von Aufmerksamkeit darstellt[2], tragen Aspekte der Barrierefreiheit zur Zielmaximierung bei.[3]

Für die Auswahl eines geeigneten CMS steht eine Vielzahl an kommerziellen und nichtkommerziellen Systemen zur Verfügung. Für die nachfolgenden Betrachtungen wurde TYPO3 ausgewählt. Dieses kann aufgrund seines Funktionsumfangs als Enterprise-Lösung eingestuft werden. Durch das Open Source Lizenzmodell und seine Gestaltung als plattformunabhängige Serverapplikation ist es vielseitig und auch in nichtkommerziellen Umgebungen einsetzbar. Letztlich umgibt TYPO3 eine, vor allem in Deutschland, aktive Anwendergruppe, welche durch das Programmieren von Extensions den Funktionsumfang des Systems ständig erweitert.[4]

In den nachfolgenden Kapiteln werden zunächst die Grundlagen der Barrierefreiheit erarbeitet. Hierzu erfolgt die Betrachtung von Barrieregründen sowie der mittlerweile existierenden Gesetze und Verordnungen. Aus den Grundlagen werden anschließend allgemeine Anforderungen an die Inhalte entwickelt, anhand derer sich die Umsetzung in TYPO3 orientiert. Diese Arbeit soll Aspekte des barrierefreien Betriebs von TYPO3 im Umfeld der Redakteursarbeit betrachten und zukünftige Entwicklungspotentiale aufzeigen.

2 Grundlagen der Barrierefreiheit

Um Aspekte der Barrierefreiheit im Betrieb von Typo3 gezielt beachten zu können, müssen zunächst einige Grundlagen erarbeitet werden. Ziel der Bemühungen sollte es sein, möglichst vielen Personen einen Zugang zu den angebotenen Inhalten zu ermöglichen. Dafür sind zunächst die verschiedenen Barrieregründe zu betrachten, damit ein Verständnis für die Anforderungen der jeweils betroffenen Personengruppe entsteht.

Neben den Anforderungen der Personengruppen existieren bereits seit einigen Jahren Richtlinien, an denen sich Verantwortliche orientieren können, um ihre Internetpräsenz barrierefrei zu gestalten. Für öffentliche Institutionen sind diese Richtlinien in vielen Fällen mittlerweile per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben. Daher werden nach den verschiedenen Barrieregründen die Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben näher betrachtet.

2.1 Barrieregründe

Die Barrierefreiheit von Internetseiten wird oft mit deren Nutzbarkeit durch blinde Menschen assoziiert. Es existieren aber weitaus mehr Barrieregründe als das völlige Fehlen der Sehkraft. So gibt es bereits bei den Sehbehinderungen verschiedenste Ausprägungen und Schweregrade. Hinzu kommen auditive und motorische Beeinträchtigungen sowie Personen mit kognitiven Schwächen. Letztlich sind auch Anforderungen von älteren Menschen und Fremdsprachlern zu berücksichtigen.

In den nachfolgenden Kapiteln werden die verschiedenen Barrieregründe und die speziellen Bedürfnisse der davon Betroffenen dargestellt.

2.1.1 Sehbehinderungen

Internetseiten stellen überwiegend eine visuelle Art der Kommunikation dar. Daher sind sehbehinderte Menschen in einem besonderen Maße darauf angewiesen, Internetseiten an ihre jeweiligen Anforderungen anpassen zu können.[5] Diese unterscheiden sich je nach Art der Behinderung sehr und können zum Teil sogar konträr zueinander sein.

2.1.1.1 Blindheit

Die stärkste Form der Sehbehinderungen ist die Blindheit (Amaurose). Diese bedeutet für die Betroffenen eine derart hohe Einschränkung der Augenfunktion, so dass eine visuelle Aufnahme von Informationen nahezu oder gänzlich unmöglich ist. Nach dem Gesetz gilt ein Mensch als blind, wenn er eine Sehschärfe von weniger als zwei Prozent oder ein Gesichtsfeld von weniger als fünf Grad hat. In der Medizin hingegen wird die Blindheit als völliger Verlust der visuellen Wahrnehmung verstanden.

Durch den Verlust des Sehvermögens zur Informationsaufnahme, müssen Blinde dies durch andere Sinnesorgane kompensieren. Bei der Arbeit mit dem Computer nutzen sie daher alternative Ausgabemedien zum Bildschirm und zum herkömmlichen Drucker. Zu diesen assistiven Technologien zählen Tastaturen mit einer Braillezeile. Die Braillezeile stellt die Zeichen des Alphabets mit Hilfe von acht aufund abwärts beweglichen Stiften dar. Dies kann von entsprechend geschulten Menschen mit den Fingerkuppen ertastet werden. Eine Zeile umfasst dabei zwischen 20 bis 80 Zeichen. Es existieren auch dreizeilige Ausführungen mit jeweils zwölf Zeichen pro Zeile.[6] Durch die begrenzte Möglichkeit Informationen mittels acht Stiften darzustellen, wird zunächst der reine Text ausgegeben. Spezielle Formatierungen und Statusinformationen müssen von den Anwendern explizit ausgelesen werden.[7] Hierzu können Zusatztasten der Braillezeile genutzt werden.[8] Das Vorhandensein eines Textlinks wird durch einen zusätzlichen Punkt dargestellt[9].

Alternativ zur taktilen Ausgabe können Textinformationen auch mittels Sprachsynthese ausgegeben werden. Bei der Generierung der Sprache wird eine Text-To-Speech- Software eingesetzt. Diese teilt den Text zunächst in Grapheme[10] auf, um daraus die Phoneme[11] zu bilden, welche in der zusammengesetzten Ausgabe vom Menschen als Sprache wahrgenommen werden können[12]. Hierbei kommt es neben der exakten Lautbildung auch auf die Betonung, zum Beispiel für Fragen, an.

Die Anforderungen zur Nutzbarkeit einer Internetseite mittels Braillezeile sowie Sprachsynthese sind nahezu identisch. Beide Verfahren bedienen sich eines Screenbzw. Webreaders, welcher zunächst die Informationen des Bildschirms in Text umwandelt. Während ein Screenreader allgemein zur Steuerung eines Betriebssystems und der installierten Programme eingesetzt werden kann, ist ein Webreader oder Voicebrowser auf das Aufbereiten von Internetseiten spezialisiert. Die konvertierten Seiten werden dann in der Regel an den eingesetzten Screenreader weitergegeben.[13]

Bei der Aufbereitung einer Internetseite orientiert sich der Webreader an der Reihenfolge der Informationen innerhalb des Quelltextes. Die optische Anordnung wird nicht berücksichtigt.[14] Bei der Gestaltung der Internetseite ist daher auf eine gut durchdachte Linearisierbarkeit des I nhalts und deren Folgen zu achten. Aus diesem Grund sollten zu Beginn einer konvertierten Seite die Navigationsmöglichkeiten angeboten werden. Der Inhalt muss entsprechend seiner Reihenfolge zusammengesetzt sein. Besonders der Einsatz von Layouttabellen zur Gestaltung von Spaltentexten stellt einen Webreader bei der Linearisierung vor zum Teil unlösbare Probleme.[15]

Nach der Aufbereitung der Internetseite erfolgt die taktile oder auditive Ausgabe. Beide Verfahren kennzeichnen, dass die Ausgabe von Internetseiten seriell erfolgt. Sehende Besucher einer Internetseite überfliegen im Gegensatz dazu zunächst den Inhalt und lesen dann an den für sie vermeintlich interessanten Stellen weiter. Dies ist vor allem bei mehrspaltigen Layouts oder bei Leseproben aus verschiedenen Artikeln der Fall.[16]

Blinden, aber auch anderen Besuchern einer Internetseite, kann die Erfassung des Inhalts erleichtert werden, in dem eine kurze Zusammenfassung mit den wesentlichen Punkten eines Textes an den Anfang gestellt wird. So kann der Leser entscheiden, ob sich ein weiteres Lesen lohnt. Bei umfangreichen Tabellen unterstützt eine Zusammenfassung beim Erfassen der wesentlichen Aussagen. Zudem sollten Datentabellen mit den semant ischen Tags für Spalt enund Zeilenüberschriften sowie Kopfund Fußbereich der Tabelle versehen werden, da von Screenreadern eine reine optische Kennzeichnung nicht entsprechend vermittelt wird[17].

Neben der inhaltlichen Aufbereitung können Benutzer von Screenreadern mittels spezieller Funktionen das schnelle visuelle Erfassen einer Seite weiter kompensieren. Hierzu können durch die Software zum Beispiel alle Überschriften, Links oder Formularfelder ausgegeben oder von Absatz zu Absatz gesprungen werden.[18] Auch das Auslesen von Seitentiteln sowie spezielle Suchfunktionen sind zum Teil möglich. Dies setzt voraus, dass ein semant isch korrekt aufgebauter I nhalt vorliegt. So sind zum Beispiel Überschriften mit den dafür vorgesehenen Tags zu kennzeichnen. Erfolgt ausschließlich eine optische Kennzeichnung, so kann die Struktur nicht durch assistive Software erkannt werden. Analog zu den Überschriften sind auch Hervorhebungen von Zitaten oder wichtigen Schlagwörtern durch die entsprechenden Tags zu umschließen. Gleiches gilt für Absätze oder die Bezeichnung und Gliederung von Formularen. Prinzipiell ist eine strikte Trennung von I nhalt und Gest altung einzuhalten.[19]

Für die Zusammenfassung von Links ist zu beachten, dass diese eindeutig beschriftet sein müssen. Als Beispiel können hier Startseiten mit Auszügen von Artikeln angeführt werden. Ein Screenreader würde für die Auflistung aller Links jeweils ‚mehr …’ ausgeben. Somit sind eindeut ig bezeichnete Links eine weitere Voraussetzung für eine barrierefreie Nutzung durch blinde Menschen.[20] Zudem ist darauf zu achten, dass auf einer Seite nicht zu viele Links eingefügt sind, damit eine explizite Auflistung aller Links übersichtlich bleibt. Sollte eine Mehrzahl von Links erforderlich sein, so sind Gruppierungen sinnvoll, so dass der Benutzer komplette Gruppen bei Bedarf überspringen kann und so schneller den gewünschten Link erreicht.[21]

Bei der Ausgabe von Texten mittels synthetischer Sprache sind weitere Aspekte zu berücksichtigen. So sind vor allem Sprachwechsel zu kennzeichnen, damit dem Programm eine korrekte Aussprache ermöglicht wird.[22] Gerade bei dem zunehmenden Gebrauch von englischen Begriffen in der deutschen Sprache stellt die vereinfachende Nutzung einer Einsprachigkeit eine größere Herausforderung dar. Zu beachten sind auch pseudo-englische Wörter wie Handy.[23]

Da Screenreader den Inhalt einer Internetseite mehrfach auf Änderungen analysieren, sind automatische Weiterleitungen sowie sich dynamisch verändernde Inhalte zu vermeiden. Um Kollisionen mit der Sprachausgabe zu verhindern, sollten multimediale Inhalte nur nach Wunsch des Benutzers ausgegeben werden.[24]

Auch für die Auszeichnung von Abkürzungen und Akronymen können entsprechende semantische Tags genutzt werden, damit die Begriffe in der Sprachausgabe verständlich vorgelesen werden können.[25] Hier ist darauf zu achten, dass das Akronym nicht bekannter ist als der vollständige Begriff. Als Beispiel kann die Digital Versataile Disc (DVD) genannt werden.

Letztlich ist für blinde Benutzer jegliche visuelle Darstellung von I nformationen durch ein textliches Äquivalent zu ersetzen, da nur Text durch einen Screenreader verarbeitet werden kann.[26] Dies umfasst vor allem die Beschreibung von Bildern und Filmen. Des Weiteren sind grafische Links oder die Eingabe von Informationen mittels Mauskoordinaten für blinde Personen durch Alternativen zu ergänzen.[27]

Neben der Wahrnehmung der Internetseiten sind Blinde auch bei der Benutzung der Eingabegeräte eingeschränkt. Computertastaturen sind durch spürbare Erhebungen an den Tasten F und J sowie der 5 am Nummernblock gekennzeichnet. Hierdurch können auch Blinde eine Tastatur bedienen. Aufgrund der fehlenden visuellen Wahrnehmung ist aber für Blinde die optisch orientierte Benutzung einer Maus in der Regel nicht möglich.[28] Die daraus resultierenden Probleme werden im Rahmen der motorischen Behinderungen genauer betrachtet (siehe Kapitel 2.1.2.3).

Um die Orientierung von Blinden aber auch anderen Benutzern nicht unnötig zu beeinträchtigen, sollte das Öffnen von neuen Browserfenstern vermieden werden. Dies stellt gerade Benutzer von Screenreadern vor Probleme, da die Historie der Seitenaufrufe unterbrochen wird. Zudem können fehlende Navigationselemente eine weitere Schwierigkeit darstellen.

2.1.1.2 Fehlsicht igkeit

Neben dem absoluten Verlust des Sehvermögens kann bereits eine Verschlechterung des Sehvermögens eine Barriere bei der Internetnutzung darstellen. Eine solche Verschlechterung kann genetisch, durch Krankheit aber auch durch ein hohes Lebensalter hervorgerufen werden.[29] Somit umfasst die Gruppe der Menschen mit Sehschwächen einen großen Anteil der Bevölkerung. Mit Blick auf die steigende Lebenserwartung und das demografische Altern der Bevölkerung von Industriestaaten, wird diese Gruppe in Zukunft einen deutlichen Zuwachs erfahren.[30]

Menschen mit Sehschwächen können diese zum Teil mit Sehhilfen in Form von Brillen oder Kontaktlinsen ausgleichen. Dennoch kann auch für gesunde Menschen das Lesen am Computer ein Problem oder eine Anstrengung darstellen. So führt eine Kombination aus dünner Schrift und hellem Hintergrund zu Überstrahlungseffekten. Zudem können helle Hindergründe für die Augen anstrengende Blendeffekte ergeben.[31]

Für die Arbeit am Computer existieren zahlreiche Möglichkeiten, um die Darstellung zu vergrößern. Zum Beispiel führt die Einstellung einer niedrigeren Bildschirmauflösung zu einer größeren Darstellung des Bildschirminhaltes. Allerdings verkleinert sich gleichzeitig die dargestellte Fläche. Um sich den unterschiedlichen Auflösungen anpassen zu können, müssen Internetseiten und deren Inhalte in einem flexiblen Layout gestaltet werden.[32]

Alternativ zu einer allgemeinen Umstellung des Bildschirms können Betroffene auch mit einer Bildschirmlupe arbeiten. Diese vergrößert einen Ausschnitt des Bildschirms. Der vergrößerte Bereich kann sich dabei an der aktuellen Position der Tastatureingabe oder dem Mauszeiger orientieren.[33]

Für die bessere Lesbarkeit nutzen einige Betroffene die Möglichkeit der Invertierung der Bildschirmfarben oder sie passen die Systemfarben ihren Anforderungen entsprechend an. Letzteres kann im Rahmen von Webseiten durch eigene Formatvorlagen fortgesetzt werden.[34] Es ist daher darauf zu achten, dass Vorderund Hintergrundfarben explizit definiert werden. Dies gilt besonders beim Einsatz von transparenten Grafiken. Hier können benutzerdefinierte Hintergrundfarben die Darstellung des Bildes negativ beeinflussen. Der Einsatz von Schriftgrafiken sollte generell vermieden werden.[35]

Neben der generellen Veränderung der Bildschirmeinstellungen bieten die meisten Browser die Möglichkeit, die Schriftgröße zu beeinflussen. Damit der Inhalt bei Bedarf so in einer größeren Schrift dargestellt werden kann, müssen relative Schrift größen verwendet werden.[36]

Ein generell größeres Layout sowie eine größere Schrift würden hingegen Barrieren für Betroffene einer anderen Art der Fehlsichtigkeit aufbauen. So können Menschen mit einem eingeschränkten Gesichtsfeld in Form eines Tunnelblicks oder in Form von Gesichtsfeldausfällen durchaus eine hohe Sehschärfe besitzen. Diese Personen bevorzugen daher zum Teil eine kleinere Schriftgröße, damit sie in ihrem eingeschränkten Sichtfeld mehr Informationen aufnehmen können.[37]

2.1.1.3 Farbfehlsicht igkeit

Eine Farbfehlsichtigkeit ist eine meist angeborene Störung des Farbempfindens. Im Auge sind die Zäpfchen für die Wahrnehmung von farblichem Licht zuständig. Es gibt verschiedene Zapfentypen für blaues, grünes und rotes Licht. Je nach Grad der Störung eines oder mehrerer Zapfentypen spricht man von einer Farbschwäche oder Farbblindheit.

Von einer Störung des Farbempfindens sind ca. acht bis zehn Prozent der Männer und bis zu einem Prozent der Frauen betroffen.[38] Letzteres liegt an einer rezessiven Vererbung dieser Schwäche durch das X-Chromosom. Bei der überwiegenden Anzahl der Farbfehlsichtigen ist ein Zapfentyp beeinträchtigt. Diese Menschen werden als Dichromaten bezeichnet. Sie haben Schwierigkeiten bzw. ihnen ist es unmöglich, eine bestimmte Farbe zu erkennen oder diese Farbe von anderen zu unterscheiden. Die häufigste Form der Stö- rung ist dabei die Grünschwäche mit fast 50%, gefolgt von der Grünblindheit von 25%. Eine Rotblindheit liegt in etwa 15% und eine Rotschwäche in ungefähr zehn Prozent der Fälle vor. Da eine Störung im Blaubereich sowie Monochromaten, die ausschließlich in Graustufen sehen, sehr selten sind, wird das Problem der Farbfehlsichtigkeit umgangssprachlich als Rot/Grün-Schwäche bezeichnet.[39]

Bei der Farbgestaltung von Internetangeboten sind diese Schwächen zu berücksichtigen. Informationen dürfen daher nicht ausschließlich mittels Farbe vermittelt werden. Als Beispiel ist hier zunächst die Markierung von Links zu nennen. Erfolgt die Kennzeichnung von Links in einem Text ausschließlich mittels anderer Farben, so kann dies für Farbfehlsichtige verborgen bleiben. Auch die Hervorhebung von wichtigen Begriffen oder die Darstellung von Diagrammen können bei rein farblichen Unterscheidungsmerkmalen zu Problemen führen.[40] Im schlimmsten Fall kann die Wahl der Schriftfarbe und des Hintergrundes zu einer völligen Unlesbarkeit des Textes führen.

Für die Gestaltung einer Internetseite ist daher auf eine kontrastreiche Darstellung zu achten. Hierdurch können auch Menschen mit einer Farbfehlsichtigkeit Unterschiede zwischen einzelnen Bereichen feststellen.[41] Informationen dürfen dabei nie ausschließlich mittels Farbe gekennzeichnet werden. Es sollten immer zwei unterschiedliche Merkmale zur Kennzeichnung gewählt werden. Zum Beispiel symbolisiert ein kleines Icon oder ein Unterstrich einen Link eindeutig. Bei Diagrammen können unterschiedliche Schraffuren oder eine festgelegte Reihenfolge die Legende mit den dargestellten Daten verbinden. Als ein gutes Beispiel einer solchen doppelten Kennzeichnung kann die Verkehrsampel genannt werden. Diese nutzt die Farben Rot, Gelb und Grün. Allerdings wird hier nicht eine Lampe mit unterschiedlichen Farben verwendet, sondern drei über einander angeordnete Lampen. So ist auch für Menschen mit einer Farbfehlsichtigkeit das Lesen des Lichtzeichens möglich.

Zur Unterstützung von Farbfehlsichtigen könnte ein Hilfedialog mit der Auflistung der benutzen Farben und deren Bedeutung angeboten werden. Bei einer konsequenten Trennung von Inhalt und Gestaltung wäre zudem eine individuelle Anpassung der Farben möglich.[42] Es ist allerdings sehr fraglich, ob bei einer benutzerdefinierten Anpassung nicht der Weg einer lokalen Gestaltungsvorlage gewählt wird. Dies erspart dem Anwender die Anpassung jeder Internetseite. Eine zentral angebotene kleine Auswahl an Darstellungsvarianten für verschiedene Anforderungen könnte hier ein sinnvoller Kompromiss sein[43].

2.1.1.4 Weit ere Sehbehinderungen

Neben den drei dargestellten Bereichen von Sehbehinderungen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Störungen und Einschränkungen bei der visuellen Wahrnehmung einer Internetseite. Die daraus entstehenden Anforderungen können, wie bereits dargestellt, konträr zueinander sein.

Menschen mit einer Blendempfindlichkeit sind darauf angewiesen, dass der Hintergrund getönt ist. Dem gegenüber sind Menschen mit einem grauen Star auf eine kontrastreiche Darstellung angewiesen. Epileptiker können durch schnelle und aggressive Farbwechsel einen Anfall erleiden. Wäre es möglich alle Anforderungen visuell beeinträchtigter Personen bei der Gestaltung einer Internetseite zu berücksichtigen, so würde letztlich sehr wahrscheinlich eine Barriere gegenüber nicht betroffenen Personen aufgebaut.

Um möglichst vielen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine vollständige Trennung zwischen Inhalt und Gestaltung erfolgen. Hierdurch kann die Gestaltung den jeweiligen Bedürfnissen angepasst und das primäre Ziel der Inhaltesvermittlung erreicht werden.

2.1.2 Sonst ige Behinderungen

Neben den Sehbehinderungen gibt es weitere körperliche und geistige Behinderungen, welche die Benutzer in der Informationswahrnehmung oder Steuerung einer Internetseite beeinträchtigen können. Die Wahrnehmung kann durch Höroder kognitive Behinderungen gestört werden. Bei motorischen Behinderungen kann hingegen die Navigation innerhalb einer Internetseite zu Problemen führen. Nachfolgend sollen diese Behinderungen und deren Einfluss auf die Nutzung einer Internetseite dargestellt werden.

2.1.2.1 Hörbehinderungen

Menschen mit Hörbehinderungen können in Schwerhörige und Gehörlose unterteilt werden. Die Gruppe der Schwerhörigen ist wiederum verschieden strukturiert. Da bei ihnen noch eine begrenzte Möglichkeit der Aufnahme von Informationen über das Gehör möglich ist, gibt es auditiv aber auch visuell geprägte Schwerhörige. Bei auditiv geprägten Schwerhörigen ist das Gehör gegenüber dem Auge das dominierende Sinnesorgan für die Kommunikation. Diesen Menschen kann in der Regel mit technischen Mitteln derart geholfen werden, so dass die Gesellschaft sie nicht als behindert wahrnimmt. Demgegen- über benötigen die visuell geprägten Personen optische Unterstützung für die Kommunikation, da hier das Auge die führende Rolle in der Kommunikation einnimmt. Gehörlose haben keine Möglichkeit auditive Informationen wahrzunehmen. Daher sind sie generell visuell geprägt.

Die fehlende Möglichkeit etwas zu hören, beschränkt sich nicht ausschließlich auf gehörlose und schwerhörige Personen. Auch Benutzer von Geräten ohne Tonausgabe sind nicht in der Lage, auf diesem Weg Informationen aufzunehmen. Beachtet man die Tatsache, dass Arbeitsplätze nur in besonderen Fällen mit einer Tonausgabe ausgestattet sind, so erweitert sich die Gruppe der Betroffenen deutlich. Es ist daher notwendig, wichtige I nformationen zusätzlich in Textform anzubieten. Hierdurch wäre ein Mitschnitt einer Rede zusätzlich als Abschrift zu hinterlegen. Zudem sollt en keine rein akust ischen Warnsignale eingesetzt werden.[44] Bei Filmen können Unt ertitel, Audiobeschreibungen sowie optische Kennzeichnungen handlungsrelevant er Geräusche die Zugänglichkeit ohne Ton ermöglichen.[45]

Neben der fehlenden Möglichkeit Informationen mit Hilfe des Gehörs wahrzunehmen, muss bei Gehörlosen und visuell geprägten Schwerhörigen eine weitere Einteilung vorgenommen werden. Hierbei ist der Zeitpunkt, an dem das Gehör beeinträchtigt oder verloren wurde, entscheidend. Liegt der Zeitpunkt vor dem Erlernen von Lesen und Schreiben, so stellt die Lautsprache für diese Personen eine Fremdsprache dar.[46] Diese unterscheidet sich zudem grundlegend von der deutschen Gebärdensprache, da diese auf Zeichen und Gesten basiert. In der heutigen Ausbildung werden die Betroffenen bilingual sowohl in der Gebärdenals auch in der Lautsprache ausgebildet. Dies ermöglicht ihnen einen gleichwertigen Zugang zu schriftlichem Wissen wie Hörenden. Allerdings ist die Kompetenz bei älteren Gehörlosen oft nicht entsprechend geschult worden, wodurch bei ihnen eine unterdurchschnittliche Fähigkeit zum Umgang mit der Lautsprache vorliegt. Ist dies der Fall, so bevorzugen sie zur Aufnahme von schwierigen Sachverhalten die Darstellung in Gebärdensprache. Für wichtige I nformationen ist daher eine Überset zung in die deut sche Gebärdensprache wünschenswert. Diese könnten in verschiedenen Videodateien zum Anzeigen und Herunterladen angeboten werden. Allerdings ist die Informationsform sehr kostenintensiv. Zunächst müssen sämtliche Informationen übersetzt und in einem Video aufgenommen und bearbeitet werden. Zudem bedeutet die Bereitstellung von Informationen in Form von Videodateien ein deutlich erhöhtes Datenaufkommen im Bereich der Speicherung und des Transfers.

Als positives Beispiel für das Ergebnis entsprechender Bemühungen kann der Internetauftritt der Polizei Nordrhein-Westfalens angeführt werden. Hier wurden Informationen in die deutsche Gebärdensprache übersetzt und in verschiedenen Dateiformaten zum Herunterladen angeboten. Die Möglichkeit des Informationsabrufs per Video wird dabei durch das Symbol der deutschen Gebärdensprache gekennzeichnet. Hier kann die Polizei den Vorteil eigener Gebärdendolmetscher nutzen.[47] Da dies nicht jedem Betreiber von Internetangeboten möglich ist, sollte alternativ darauf geachtet werden, Texte möglichst in einer einfachen Sprache zu verfassen. Hierdurch besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die Informationen verstanden werden können.

2.1.2.2 Kognitive Behinderungen

Das Wort kognitiv bedeutet die Erkenntnis betreffend. Dies umfasst nicht die physische Wahrnehmung von Inhalten mittels Augen und Ohren oder die Interaktion mit dem zu nutzenden Gerät, sondern die Verarbeitung der wahrgenommenen Informationen.

Kognitiven Behinderungen existieren in verschiedensten Formen. Diese reichen von Problemen beim Lesenund/oder Rechtschreiben (Legasthenie, Dyslexie, funktionaler Analphabetismus, etc.) über Konzentrationsprobleme bis hin zu massiv nach unten abweichenden Intelligenzquotienten. In den Anfängen des Internets konnten zunächst die kognitiven Fähigkeiten der Benutzer unberücksichtigt bleiben, da es sich hierbei in der Regel um mindestens durchschnittlich gebildete und kognitiv uneingeschränkte Personen handelte. Das Internet wurde zu der Zeit hauptsächlich in Universitäten, Forschungseinrichtungen sowie großen Unternehmen und Behörden eingesetzt. Mittlerweile ist das Internet ein Massenkommunikationsmedium. Ein Zugang ist durch verschiedenste Methoden derart zu vereinfachen, so dass nahezu jeder Mensch das Internet nutzen kann.

Eine kognitive Behinderung ist nicht zwangsläufig mit einer verminderten Intelligenz gleichzusetzen. Trotz Beeinträchtigungen können die Betroffenen zum Teil sogar ein Hochschulstudium absolvieren. Wurde zum Beispiel eine Konzentrationsstörung erkannt, so ist mit gezielten Maßnahmen durchaus eine Minderung der Beeinträchtigung erreichbar. Ein betroffener Student kann zum Beispiel die Vorlesungen auf Tonträgern aufnehmen. Eine spätere Aufbereitung des vermittelten Wissens ist hierdurch in der jeweils benötigten Geschwindigkeit möglich.

Die Gruppe der Menschen mit kognitiven Behinderungen ist nicht als homogene Gruppe zu erfassen. Zudem sind die jeweiligen Bedürfnisse im Bezug auf die Nutzung des Internets nur unzureichend erforscht.[48] Anders als bei physischen Einschränkungen kann hier nur bedingt durch technische Verfahren Unterstützung geleistet werden. Zentraler Punkt ist somit die Gestaltung des Inhalts.

Damit der Inhalt einer Internetseite von möglichst vielen Besuchern verstanden werden kann, sollte dieser in einer einfachen, posit iven aber angemessenen Sprache verfasst sein. Eine gute Gliederung des Textes, das gezielte Einsetzen von Überschriften mit signalgebenden Stichwörtern sowie praktische Beispiele und Zusammenfassungen erleichtern zudem die Aufnahme.[49] Reichhaltige Hilfsangebote in Form von Glossaren, Listen mit Antworten zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ) oder Anleitungen zur speziellen Nutzung der Internetseite können weitere Barrieren abbauen.[50]

Der Einsatz von Symbolen und erklärenden Bildern kann die Verarbeitung der Inhalte weiter unterstützen. Animationen sind mit Bedacht auszuwählen, da diese wiederum eine Ablenkung darstellen können. Durch die unterschiedlichen Aufnahmegeschwindigkeiten von Menschen muss bei zeitgesteuerten Inhalten die Möglichkeit geboten werden, die Geschwindigkeit anzupassen.[51] Die Wahl der Schriftart sowie die farbliche Gestaltung können positive Auswirkungen auf die Konzentration sowie die Lesbarkeit eines Internetangebots haben.[52]

Um den Zugang für Menschen mit verminderter oder fehlender Fähigkeit des Lesens zu erleichtern, könnten die Inhalte als Sprachaufnahmen oder in Form von Text-to-Speech Lösungen aufbereitet werden. Hierfür existieren auch Angebote von Dienstleistern. Diese wandeln die Inhalte der Seite dynamisch in gesprochenen Text um. Dabei ist zu beachten, dass hier dieselben Probleme auftreten wie bei der Nutzung durch sehbehinderte Personen.

Bei der Gestaltung von Eingabemöglichkeiten (z.B. Formularfelder, Suchmasken, etc.) sind Schwächen in der Rechtschreibung zu berücksichtigen. Hier bieten sich vorgegebene Antwortmöglichkeiten, Rechtschreibprüfungen sowie fehlertolerante Suchfunktionen an.

Für die Beseitigung von Barrieren für Menschen mit kognitiven Behinderungen kann anders als bei physischen Einschränkungen der Aufwand stärker an der beabsichtigten Zielgruppe einer Internetpräsenz ausgerichtet werden. Daher sind Seiten mit dem Ziel der Alphabetisierung von Erwachsenen anders zu gestalten, als die Informationsseiten einer Universitätsbibliothek.

2.1.2.3 Mot orische Behinderungen

Im Gegensatz zu Sehbehinderungen stellen motorische Behinderungen keine Barrieren bei der Informationsaufnahme dar. Vielmehr beschränken sie die Möglichkeiten der Navigation und Informationseingabe. Außerhalb des Internets werden Rollstuhlfahrer oft als erstes Beispiel für derartige Einschränkungen genannt. In der Benutzung eines Computers unterscheiden sich diese bei ansonsten gesunden Armen und Händen aber nicht von anderen Anwendern.[53]

Für die Steuerung des Computers werden mittlerweile sowohl Tastatur als auch Maus genutzt. Personen mit Einschränkungen an Armen und Händen können Probleme mit deren Nutzung haben. Zu diesen zählen unter anderem Lähmungen, unkontrollierte Bewegungen oder fehlende Gliedmaßen. Aber auch eine ungeübte Auge-Handkoordination führt zu Schwierigkeiten in der Benutzung der Maus. Als hiervon betroffene Personengruppe können vor allem Senioren genannt werden, die erst spät die Bedienung eines Computers erlernt haben.[54] Vergleichbare Probleme zu Menschen mit dauerhaften motorischen Behinderungen haben Menschen mit temporären Einschränkungen. Hierzu zählen zum Beispiel ein gebrochener Arm oder eine bandagierte Hand.

Prinzipiell ist ein Computer mittels eines binären Signals steuerbar. Spezialgeräte und Spezialanwendungen wie Kopfmäuse, Groß- und Kleinfeldtastaturen, Spracherkennungssoftware sowie das Beobachten und Interpretieren von Augenbewegungen mittels Eyetracking ermöglichen Betroffenen trotz massiver Einschränkungen die Nutzung eines Computers.[55] Als anschauliches Beispiel für eine solche binäre Steuerung kann bereits die Bildschirmtastatur von Microsoft Windows angeführt werden. Diese ermöglicht die Nutzung einer Tastatur lediglich mit einem Tastendruck. Hierzu durchläuft zunächst ein blauer Balken vertikal die Tastaturreihen. Mit einem Tastendruck wird die entsprechende Zeile ausgewählt. Danach erfolgt die Hervorhebung der einzelnen Tasten der Zeile. Die gewünschte Taste ist dann wiederum mit einem Tastendruck auszuwählen. Komplexere Softwaretastaturen können in Verbindung mit entsprechendem Training auf diese Weise eine durchaus effiziente Eingabe ermöglichen.[56] Als weiteres Beispiel einer effizienten Eingabe von Text mit Hilfe eines einzigen Fingers kann die Mobiltelefontastatur genannt werden. Diese ermöglicht durch Mehrfachbelegung von Tasten sowie einer darauf abgestimmten Wörterbuchfunktion eine sehr schnelle Eingabe von Text.

Vergleichbar mit der Bildschirmtastatur existieren auch Tastaturmäuse. Diese benutzen ein Fadenkreuz zur Positionierung des Mauszeigers. Alternativ kann der Mauszeiger auch mittels der Pfeiltasten auf der Tastatur schrittweise gesteuert werden.[57] In weniger drastischen Fällen benutzen Betroffene die Maus mit einem anderen Körperteil (z.B. dem Fuß). Meist können sie diese dann aber nicht so präzise steuern, um den Mauszeiger auf kleinen Objekten zu positionieren oder um einen benötigten Doppelklick an exakt einer Stelle auszuführen.[58] Um Menschen mit motorischen Behinderungen die Nutzung eines Internetangebots zu ermöglichen, muss die Nutzung alternativer Eingabegeräte möglich sein. Hierzu sind aktive Elemente ausreichend groß und mit einem deutlichen Abstand zueinander zu positionieren, da eine ruhige und punktgenaue Steuerung nicht vorauszusetzen ist.[59] Zudem sollten animierte Inhalte vermieden werden.[60]

Um alternative Eingabegeräte zu unterstützen, ist auf die uneingeschränkte Bedienbarkeit der I nternetseit e mittels Tastatur zu achten.[61] Ist eine Internetseite mittels Tastatur bedienbar, so zeigt das Beispiel der Microsoft Softwaretastatur, dass dann auch alternative Eingabegeräte die Seite bedienen können. Zudem wird zum Teil die Bedienung per Tastatur der Bedienung per Maus aus Geschwindigkeitsgründen vorgezogen.

Für die gute Bedienbarkeit mittels Tastatur muss die Aktivierungsreihenfolge von Elementen logisch aufgebaut sein. Dies kann mittels explizit gesetzter Tabindizes unterstützt werden. Tastaturkürzel zum direkten Ansteuern von Elementen können dagegen vernachlässigt werden.[62] Zunächst gestaltet sich das Finden von nicht verwendeten Tastaturkürzeln äußerst schwierig. So sind bereits die Windows Tastaturkürzel in den unterschiedlichen Sprachvarianten leicht verschieden. Hinzu kommen browserspezifische Kürzel.[63] Als relativ sicher können Zahlen von null bis neun benutzt werden. Da eine einheitliche Konvention zur Belegung von Kürzel nicht existiert, müsste sich ein Besucher für jede Internetseite die Belegung erneut merken.[64] Letztlich kann bei Menschen mit motorischen Behinderungen nicht davon ausgegangen werden, dass sie mehrere Tasten gleichzeitig drücken können. Dies kann auch bei der Eingabe einer E-Mailadresse aufgrund des @-Zeichens zu einem Problem werden. Hier kann eine Vorbelegung von Formularfeldern entsprechend Abhilfe schaffen.

Bei der Programmierung von clientseitigen Skripten ist darauf zu achten, dass keine gerät espezifischen Ereignisse verwendet werden. So können Tastaturbenutzer zum Beispiel Abläufe, welche durch ein Überfahren mit der Maus oder ein Anklicken ausgelöst werden, nicht aktivieren. Als häufiges Beispiel sind dynamische Menüs zu nennen.[65]

Werden Mauskoordinaten bei einem Klick auf ein Bild ausgewertet, so müssen hierzu Alternativen angeboten werden.[66] Dies kann vor allem bei serverseitigen Auswertungen in Verbindung mit Landkarten zu erheblichen Umstrukturierungen führen. Allerdings ist die Nutzung einer Landkarte zu Auswahlzwecken nicht in allen Fällen erforderlich. Oft kann dies durch eine Eingabe der Postleitzahl ersetzt oder ergänzt werden.

Da die Eingabe von Text unter Umständen äußerst mühsam sein kann, sind die Anwender hierbei weitgehend zu unterstützen. So bieten AJAX-Techniken zum Beispiel die Möglichkeit Begriffe zu vervollständigen. Zudem bewahren überprüfende Funktionen während der Eingabe den Benutzer vor Tippfehlern. Diese Techniken beruhen in der Regel auf clientseitigen Skriptsprachen wie JavaScript. Zwar müssen Internetauftritte auch ohne diese Techniken funktionsfähig sein, dennoch sollte auf diese Möglichkeiten nicht generell verzichtet werden.

Generell unterstützt eine klar strukturierte und logisch aufgebaute Webseite motorisch eingeschränkte Anwender, da sie so mit wenigen Mausklicks an ihr Ziel gelangen.[67]

2.1.3 Weit ere Barrieregründe

Die zuvor angeführten Probleme können auch Personen betreffen, die dem allgemeinen Verständnis nach nicht als behindert gelten. Neben altersbedingten Einschränkungen bei Senioren sind hier sprachliche Barrieren von Fremdsprachlern anzuführen. Da es sich bei der Nutzung des Internets um eine Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine handelt, sind nicht zuletzt Einschränkungen auf Seiten der Maschine zu betrachten.

Die Problemfelder sowie deren Lösungsansätze sind nahezu deckungsgleich mit denen der vorherigen Kapitel. Die Kapitel sollen daher vorwiegend aufzeigen, dass Barrieren im Internet nicht ausschließlich Menschen mit Behinderungen betreffen.

2.1.3.1 Senioren

Bei Senioren treten mit fortschreitendem Alter eine Vielzahl der bereits beschriebenen Einschränkungen im visuellen, akustischen und kognitiven Bereich auf. Als Beispiele hierfür sind Altersfehlsichtigkeit, verminderte Hörleistung, Einbußen in der Feinmotorik oder ein Nachlassen des Gedächtnisses bis hin zur Demenz zu nennen.[68] Hier können zur Unterstützung dieselben Hilfsmöglichkeiten eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Menschen die bereits in jüngeren Jahren mit einer solchen Behinderung zu leben gelernt haben, fehlen bei Senioren oft Kenntnisse über mögliche assistive Technologien sowie die erforderliche Übung darin. Ein Beispiel hierfür ist die Brailleschrift. Diese ist ab einem gewissen Alter nur noch schwer zu erlernen, da die taktilen Fähigkeiten bei den Betroffenen in der Vergangenheit nicht entsprechend entwickelt wurden. Des Weiteren liegt in der Generation der Senioren meist ein anderes Verständnis im Umgang mit aktuellster Technik als bei der Jugend vor.[69]

Die zunehmende Bedeutung der Senioren in unserer Gesellschaft erhöht den Nutzen von barrierefreien Internetangeboten.[70] Somit kann diese Gruppe als eines der stärksten Argumente für die Durchsetzung der Aufwendungen angesehen werden.

2.1.3.2 Fremdsprachler

Personen mit einer anderen Muttersprache, als die auf der Internetseite verwendete Sprache, können Schwierigkeiten beim Lesen der Inhalte haben. Neben Übersetzungen in verschiedene Sprachen können klare Strukturen, eindeutige Symbole und ein leicht verständlicher Wortschatz bereits ausreichende Unterstützung darstellen.[71] Hierdurch könnte es Fremdsprachlern ermöglicht werden, zum Beispiel die Anschrift oder Telefonnummer einer Ferienanlage zu ermitteln. Vergleichbar zu der Umwandlung von Text in Sprache existieren auch Möglichkeiten zur Übersetzung in andere Sprachen. Dies wird wiederum durch eine einfache Sprache begünstigt.

2.1.3.3 Technische Einschränkungen

So unterschiedlich wie die jeweiligen persönlichen Anforderungen der Benutzer, sind auch ihre technischen Umgebungen. Diese können zu ähnlichen Einschränkungen führen wie die bereits aufgeführten Behinderungen.

Mit dem Bereich der Sehbehinderungen korrespondieren die jeweiligen unterschiedlichen Ausgabegeräte. Monitorgrößen, Bildschirmauflösungen sowie Farbdarstellungen beeinflussen die Darstellung einer Webseite grundlegend. Bereits im stationären Betrieb kann nicht von einem einheitlichen Standard ausgegangen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass der zunehmende Trend des mobilen Internets eine stärkere Fragmentierung der Bildschirmtypen und Bildschirmgrößen sowie alternativen Ausgabemedien wie Sprachausgabe zur Folgen haben wird. Vergleichbar mit den Anforderungen von Sehbehinderten müssen somit die Layouts flexibel gestaltet sein. Eine Trennung von Inhalt und Gestaltung ermöglicht eine flexible Anpassung an die unterschiedlichsten Geräte. Zu beachten ist des Weiteren, dass bei einem mobilen Einsatz die Lichtverhältnisse stark variieren können. Dies beeinflusst die Anzeige von Farben. So kann ein normalsichtiger Anwender in eine vergleichbare Situation wie ein Farbfehlsichtiger gelangen, wodurch er auf deutlichere Kontraste angewiesen ist.[72]

Die Anforderungen blinder Menschen sind vergleichbar mit denen von Suchmaschinen. Diese haben keine Möglichkeit, Bilder oder sonstige Gestaltungsmöglichkeiten inhaltlich auszuwerten. Eine Trennung von Inhalt und Gestaltung sowie eine semantisch korrekt aufgebaute Internetseite wirken sich daher oft positiv auf die Platzierung in Suchmaschinen aus.[73]

Bereits im Umfeld von regulären PC-Arbeitsplätzen kommt eine Vielzahl von Browsern zum Einsatz. Die Anzahl wird durch das mobile Internet sowie durch die zunehmende Befähigung von anderen Geräten zur Nutzung des Internets weiter gesteigert. Zudem werden auch über Jahre hinweg unterschiedliche Versionen der jeweiligen Programme genutzt. Um hier keine technischen Barrieren aufzubauen, sind Internetseiten gemäß der regulären Standards zu gestalten. Ein Einsatz spezifischer Technologien würde Barrieren für Benutzer anderer Programme und Versionen aufbauen.[74]

Neben den eigentlichen Browsern werden diese oft mit zusätzlichen Ergänzungen (Java, Flash, PDF, …) erweitert. Beim Einsatz entsprechender Inhalte ist zu bedenken, dass ein Benutzer die Installation einer entsprechenden Ergänzung ablehnen kann. Zudem verhindert eine fehlende Verfügbarkeit der Ergänzung für den jeweiligen Browser das Anzeigen des Inhalts. Bei Arbeitsplätzen können fehlende Berechtigungen die Installation entsprechender Software verhindern. Gleiches gilt für den Einsatz von Skriptsprachen auf der Seite des Anwenders. Diese sind des Öfteren aus Sicherheitsgründen abgeschaltet. Es ist daher darauf zu achten, dass das Informationsangebot einer Internetseite auch mit älteren und alternativen Programmen abrufbar ist.

Im Rahmen von multimedialen Inhalten ist auf die unterschiedlichen Verbindungsgeschwindigkeiten sowie die Kosten für den Datentransfer zu achten. Während im stationä- ren Bereich mittlerweile Internetverbindungen mit hohen Geschwindigkeiten zu relativ günstigen Festpreisen erhältlich sind, ist dies im mobilen Umfeld bislang nicht ausschließ- lich der Fall. Auch aufgrund der zum Teil begrenzten Möglichkeiten mobiler Geräte ist ein Abrufen multimedialer Informationen unmöglich oder unerwünscht. So verzichten mobile Benutzer zum Teil bewusst auf die Anzeige von Bildern. Der Verlust an Informationen kann wie bei Sehbehinderten durch Alternativtexte verringert werden. Bereits das Fehlen von Lautsprechern oder Kopfhörern bringt den Anwender in eine vergleichbare Ausgangssituation wie einen Gehörlosen.[75]

Die technischen Einschränkungen verdeutlichen somit abschließend, dass barrierefreie Internetseiten eine weitaus größere Zielgruppe umfassen als Menschen mit permanenten Behinderungen.[76]

2.2 Rahmenbedingungen

Im Kapitel der Barrieregründe[77] wurde die generelle Bedeutung barrierefreier Internetauftritte für die verschiedensten Personengruppen dargestellt. Neben diesen Gründen existieren gesetzliche Vorgaben, welche für bestimmte Internetauftritte Barrierefreiheit vorschreiben. Staatliche Bestrebungen zur Barrierefreiheit in der Kommunikationstechnik wurden bereits vor dem Internet unternommen. Im Dezember 1982 wurde von der UNO das World Programme of Action verabschiedet. Diese befasste sich mit der Zugänglichkeit moderner Technologien für Menschen mit Behinderungen.[78] Im Dezember 1993 wurde dann von der Generalversammlung der UNO eine Resolution verabschiedet, welche den gleichberechtigten „Zugang zu Information und Kommunikation für Menschen mit physischen Behinderungen“[79] fordert. Aufgrund dieser Resolution entwarfen die ersten Staaten Gesetze und Verordnungen, um die Vorgaben umzusetzen.[80]

In Deutschland ist die maßgebliche Verordnung die Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung (BITV). Da diese auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beruhen, werden im Folgenden zunächst diese expliziter beschrieben. Ergänzend zu den WCAG und der BITV existieren noch weitere Normen und Richtlinien, welche sich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Aufgrund der weltweiten Verfügbarkeit des Internets gelten gerade für internationale Internetauftritte oft verschiedenste nationale Gesetze.

Als Ergänzung zu den WCAG und der BITV wird daher im Folgenden die ISO 9241 sowie das US Gesetz Section 508 kurz dargestellt. Zudem werden einige proprietäre Richtlinien aufgeführt.

2.2.1 WCAG

Die WCAG sind eine Empfehlung des World Wide Web Consortium (W3C). Es waren die ersten bedeutenden Richtlinien zum Thema Barrierefreiheit im Internet. Im Laufe der Zeit wurden sie Grundlage einer Vielzahl internationaler Gesetze und Verordnungen. Daher sollen nachfolgend das W3C sowie die für die WCAG Richtlinien verantwortliche Web Accessibility Initiative (WAI) vorgestellt werden. Danach erfolgen eine Darstellung der aktuell gültigen WCAG 1.0 Richtlinien sowie der sich in der Entwicklung befinden WCAG 2.0.

2.2.1.1 W3C / WAI

Die WCAG werden von der WCAG Workgroup im Rahmen der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) erarbeitet. Das W3C ist ein Zusammenschluss von Industrieunternehmen und Institutionen, die sich mit der Entwicklung des World Wide Webs beschäftigen. Gegründet wurde das W3C 1994 von Timothy Berners- Lee, dem Architekten von HTML, HTTP und somit dem Erfinder des World Wide Web. Ziel der W3C ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten des WWW. Hierzu werden „einheitliche Technologien (Spezifikationen, Richtlinien, Software und Tools) entwickelt, die den Fortschritt des Webs fördern und seine Interoperabilität sicherstellen“[81] sollen.

Der Prozess bis zum Status einer W3C Recommendation gestaltet sich mittlerweile sehr langwierig. Es gibt fünf Phasen, die eine Empfehlung durchlaufen muss. Während in den Anfängen des WWW und der W3C Versionen von HTML in wenigen Monaten den finalen Status erreicht hatten, befinden sich aktuelle Entwicklungen bereits seit mehreren Jahren in den ersten Stufen des Prozesses. Dies hat zur Gründung einiger losgelöster Arbeitsgruppen geführt, welche nun außerhalb der W3C neuere Technologien für das WWW entwickeln. Als eine der bedeutendsten Gruppe kann die Web Hypertext Application Technology Working Group (WHATWG) genannt werden. Diese beschäftigt sich unter anderem mit der Weiterentwicklung von Formularen.[82]

Anfänglich war HTML und somit das Grundgerüst des heutigen Webs auf die strukturierte Aufbereitung von Informationen ausgelegt. Nachdem das Web eine weite Verbreitung fand und die optische Darstellung von Informationen zunehmend an Bedeutung erlangte, wurde der Zugang zu Informationen für Menschen mit assistiven Technologien zunehmend erschwert. Im Jahr 1997 wurde von der W3C daher die WAI gegründet, um das Web wiederum barrierefrei zu gestalteten. Als erste Recommendation wurde 1999 die WCAG erlassen.[83]

Bei der W3C handelt es sich nicht um eine zwischenstaatlich anerkannte Organisation. Daher stellen die entworfenen Richtlinien keine Normen oder Standards vergleichbar mit ISO Standards dar. Die Richtlinien werden daher W3C Recommendation oder Web Standards genannt und bilden lediglich einen de-facto-Standard ohne direkte rechtliche Verpflichtung zur Nutzung.

2.2.1.2 WCAG 1.0

Die WCAG 1.0 wurden am 05. Mai 1999 als W3C Recommendation veröffentlicht. Das Regelwerk enthält vierzehn Richtlinien mit je einem oder mehreren Kontrollpunkten. Insgesamt existieren 66 Kontrollpunkte. Die Punkte sind jeweils mit unterschiedlichen Prioritäten versehen. Die Prioritäten variieren dabei zwischen eins bis drei.[84]

Kontrollpunkte mit der Priorität 1 sind zu erfüllen. Wird ein Punkt nicht erfüllt, so ist es für mindestens eine Benutzergruppe unmöglich, die Informationen der Webseite zu erhalten. Prioritäten der Kategorie 2 sollten erfüllt werden. Punkte dieser Kategorie bedeuten bei fehlender Umsetzung spürbare Barrieren für bestimmte Anwender. Letztlich können noch die Punkte mit der Priorität 3 erfüllt werden. Diese verbessern zusätzlich die Zugänglichkeit zu Informationen.[85]

Je nachdem, welche Anforderungen eine Webseite erfüllt, erlangt sie einen bestimmten Konformitätsgrad. Ein Erfüllen aller Punkte der Priorität 1 ergibt den Konformitätsgrad A. Werden die Prioritäten 1 und 2 erfüllt, so erhält die Webseite den Grad AA oder Double- A. Die Konformität AAA oder Triple-A dokumentiert ein Erfüllen aller Anforderungen.[86]

Das Regelwerk wird ergänzt durch technische Dokumente. Neben je einem Dokument zu HTML-[87] und CSS-[88] Techniken zur Umsetzung von WCAG 1.0 existiert zusätzlich ein Dokument mit grundlegenden Techniken[89]. Für die Zuordnung der drei Dokumente zu den jeweiligen Punkten der WCAG 1.0 wurde ein Gatewaydokument[90] angelegt. Durch das Alter der Richtlinien fehlen aktuell weit verbreitete Techniken wie PDF, Flash sowie AJAX vollständig in den Richtlinien. Obwohl die WCAG 2.0 bereits seit 1999 entwickelt werden, stellen die WCAG 1.0 die aktuell gültige und referenzierbare Version dar.

Am Beispiel der WCAG 1.0 Recommendation wird besonders deutlich wie bedeutend W3C Richtlinien werden können. Die WCAG 1.0 wurden nahezu identisch in der BITV übernommen und bekamen somit eine rechtliche Relevanz.

2.2.1.3 WCAG 2.0

Seit 1999 wird in der WCAG Arbeitsgruppe an den neuen WCAG 2.0 Richtlinien gearbeitet. Diese Richtlinien richten sich nicht mehr ausschließlich an Entwickler und Autoren. Die Zielgruppe wird zudem um Webverantwortliche im Allgemeinen sowie Entscheidungsträger erweitert. Daher sollen die Richtlinien weniger technisch orientiert und somit verständlicher sein. Ein weiteres Ziel der Richtlinien ist die Technologieunabhängigkeit. Hierdurch soll das Dokument alle aktuell eingesetzten Techniken, aber auch zukünftig entwickelte Techniken erfassen. Um dies zu erreichen werden Gestaltungsprinzipien verwendet die „allgemeinen ergonomischen Grundsätzen folgen“[91].

Die vier Prinzipien, denen alles untergeordnet wird, sind: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit sowie Robustheit der Technik. Die bisherigen Anforderungen aus den WCAG 1.0 sind den jeweiligen Prinzipien zuzuordnen und bleiben daher indirekt weiter gültig.[92] Letztlich sollen die neuen Richtlinien stärker als bisher durch Software oder geschulte Personen überprüfbar sein.

Vergleichbar zu den WCAG 1.0 existieren beim Nachfolger Konformitätsgrade von A bis AAA.[93] Allerdings werden diese anders erreicht. Ausgangspunkt sind die Gestaltungsprinzipien, welche verschiedene Richtlinien umfassen. Den jeweiligen Richtlinien werden Erfolgskriterien mit den Graden A bis AAA zugeteilt. Hierbei ist zum Teil die Zuordnung mehrerer Grade zu einem Erfolgskriterium möglich.[94] Die Komplexität der Anforderungen für die Erreichung eines Konformitätsgrades ist dabei deutlich gestiegen. Dies verdeutlicht ein separates Dokument für das Verständnis der Konformitätsanforderungen.[95]

Die WCAG 2.0 Richtlinien sind aktuell erst im dritten der fünf Schritte zu einer W3C Recommendation angelangt. Seit dem 30. April 2008 liegen sie im Status der Candidate Recommendation vor.[96] Die WAI geht von einer Fertigstellung der Richtlinien im Jahr 2008 aus. Allerdings erfolgten derartige Ankündigungen bereits mehrfach. Die WCAG 1.0 bleiben somit aktuell die einzigen gültigen Richtlinien der W3C.[97] Es sind zwar keine grundlegenden Änderungen an den WCAG 2.0 mehr zu erwarten, dennoch kann sich der aktuelle Entwurf noch bedeutend verändern.

Neben der fehlenden Verbindlichkeit der neuen Richtlinie gibt es bereits deutliche Kritik an deren Tauglichkeit. Objektiv betrachtet kann das Ziel einer verständlichen Richtlinie in Frage gestellt werden. So existiert ein mehr als doppelt so langes Dokument, welches das Verständnis der neuen Richtlinie fördern soll.[98] Ein fast dreimal so langes Dokument wie der eigentliche Standard erklärt zudem die Techniken dessen zur Umsetzung.[99]

Der Autor Joe Clark hat einen ausführlichen Artikel mit dem Titel ‚To Hell with WCAG 2’ veröffentlicht.[100] In diesem zeigt er weitere Probleme der neuen Richtlinie auf. Auch wenn Differenzen zwischen dem Autor und den Verantwortlichen der WCAG Arbeitsgruppe deutlich sichtbar sind, können dessen Kritikpunkte nur bedingt abgeschwächt werden.

Neben der deutlichen Kritik wurde von Joe Clark eine eigene Arbeitsgruppe gegründet. Die WCAG Samurai hatten das Ziel die bestehenden WCAG 1.0 Richtlinien zu ergänzen. Das entsprechende Dokument wurde am 26.02.2008 veröffentlicht[101] und stellt einen Gegenentwurf zu den WCAG 2.0 dar[102].

2.2.2 BITV

Die BITV ist die in Deutschland maßgebliche Verordnung für barrierefreies Internet. In den folgenden Kapiteln sollen zunächst allgemeine Details zur BITV vermittelt werden. Danach erfolgt die Darstellung der Kriterien sowie der Prioritäten und Konformität.

2.2.2.1 Allgemeines

Der vollständige Titel der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Sie resultiert aus dem eEurope 2002 Aktionsplan der Europäischen Union, welche das Ziel hat, eine Informationsgesellschaft für alle zu verwirklichen. In Deutschland bilden das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die rechtlichen Grundlagen für dieses Bestreben. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 BGG wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, welche die Rahmenbedingungen für die Umgestaltung der Internetseiten der Bundesbehörden regelt. Hieraus entstand die BITV, welche durch das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem BMAS am 17. Juli 2002 verkündet und einen Tag später gemäß § 6 BITV in Kraft trat[103].

Die Verordnung gilt gemäß § 1 BITV für öffentlich zugängliche Interund Intranetauftritte sowie entsprechende Angebote der Bundesbehörden. Des Weiteren sind öffentlich zugängliche Programmoberflächen darunter gefasst. Hierzu zählen unter anderem Informations-CDs. Nach § 4 BITV wurden Fristen festgelegt, bis zu denen die Behörden die verschiedenen Anforderungen umzusetzen hatten. Seit dem 31.12.2005 sind sämtliche Ü- bergangsfristen abgelaufen. Somit gelten die Forderungen der BITV in vollem Umfang.

Aufgrund des föderalistischen Prinzips ist die BITV nicht für Behörden der Länder und Kommunen verbindlich. Hierzu wurden jeweils separate Behindertengleichstellungsgesetze auf Landesebene erlassen.[104] Diese beziehen sich wie in der Version des Landes Nordrhein-Westfalen zum Teil direkt auf die Verordnung des Bundes oder stellen eine nahezu identische Kopie derer dar.[105] Somit können die Landesverordnungen in der weiteren Betrachtung vernachlässigt werden.

Durch die BITV werden keine nicht staatlichen Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung verpflichtet. Allerdings verpflichtet sich die Bundesregierung gemäß § 5 BGG dazu, Anbieter mit Hilfe von Zielvereinbarungen zur barrierefreien Gestaltung ihrer öffentlich zugänglichen Informationsangebote zu bewegen. Hierdurch wird es Behindertenverbänden ermöglicht, Verhandlungen mit einzelnen Unternehmen oder Unternehmensverbänden zu führen, um Barrieren abzubauen.[106]

Die BITV sollte gemäß § 5 BITV spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf ihre Wirkung hin überprüft werden.[107] Dies hätte somit im Juli 2005 geschehen müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch dieses Vorhaben eine geplante Adaption der WCAG 2.0 festgelegt werden sollte. Dies würde die bis zum heutigen Zeitpunkt ausgebliebene Überprüfung erklären.

2.2.2.2 Kriterien

Die nach der BITV anzuwendenden Standards sind in der Anlage zu der Verordnung festgelegt.[108] Hierbei wurden die WCAG 1.0 Richtlinien der W3C/WAI vom 5. Mai 1999 übernommen.[109] Die Übernahme wurde im Rahmen von eEurope 2002 beschlossen. Dort wurden die Richtlinien als de-facto-Standard und einziges umfassendes Regelwerk angese-hen. Die an einer Prüfung auf Praxisrelevanz beteiligten Behindertenverbände bestätigten, dass ein Zugang zu den Internetseiten ab einem Erreichen der WCAG 1.0 Konformität AA gewährleistet sei. Die somit mindestens zu erreichende Konformität von WCAG AA führte zu einer Umstrukturierung der BITV Anforderungen.[110]

Insgesamt existieren 14 Anforderungen mit 66 dazu gehörigen Bedingungen. Die Anforderungen lassen sich dabei gemäß der vier Grundprinzipien der WCAG 2.0 ordnen. Dies verdeutlicht folgende Übersicht[111] :

Verst ändlichkeit

A4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.

A14 Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

Bedienbarkeit

A7 Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.

A8 Die direkte Zugänglichkeit der in Internet-Angeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.

A12 Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.

A13 Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.

Technologie-Robust heit

A3 Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Style-Sheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.

A5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.

A6 Internet-Angebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert.

A9 Internet-Angebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.

A10 Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismä- ßig ist.

A11 Die zur Erstellung des Internet-Angebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.

Wahrnehmbarkeit

A1 Für jeden Audiooder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

A2 Texte und Grafiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.

A7 Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.

A8 Die direkte Zugänglichkeit der in Internet-Angeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.

Tabelle 1: Übersicht der vier Grundprinzipien der WCAG 2.0[112]

2.2.2.3 Priorit äten & Konformit ät

Die Erkenntnis, dass ein Zugang zu Internetangeboten erst ab WCAG Konformität AA erreicht wird, führte dazu, dass die Prioritäten I und II der WCAG bei der Erstellung der BITV zusammengeführt wurden. Es existieren daher in der BITV ausschließlich zwei Prioritätsstufen. Gemäß § 3 Nr. 1 BITV sind für „alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen [zu] erfüllen“.[113] Des Weiteren erfordern zentrale Navigationsund Einstiegsangebote zusätzlich die Umsetzung der Bedingungen der Priorität II. Die BITV erfordert somit die Erfüllung von mehr Bedingungen als die WCAG 1.0.

Im Vergleich zu den WCAG Prioritäten können nach der BITV ausschließlich zwei Konformitätsgrade erreicht werden. Diese sind A und AA. Dies entspricht den WCAG 1.0 Konformitätsgraden AA und AAA.

2.2.3 Weit ere

Neben der in Deutschland verbindlichen BITV existiert die Norm ISO 9241, welche auch Aspekte der Barrierefreiheit im Internet behandelt. Nachfolgend soll daher die Norm kurz dargestellt werden. Zudem werden das US Gesetz Section 508 sowie proprietäre Richtlinien behandelt, welche einen Einfluss auf die am Markt verfügbaren Produkte und Lösungen haben.

2.2.3.1 I SO 9241

Die ISO 9241 trägt seit 2006 den Titel ‚Ergonomie der Mensch-System-Interaktion’. Davor hieß sie ‚Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten’. Sie hat zum Ziel gesundheitliche Schäden, sowohl physischer als auch psychischer Art, zu vermeiden und die Arbeit für die Benutzer zu erleichtern. Der Standard wurde sowohl von der Europäischen Union als auch der Bundesrepublik Deutschland als Norm übernommen.

Daher kann er auch als DIN EN ISO 9241 bezeichnet werden. In Verbindung mit § 4 BildscharbV sowie deren Anhang Nr. 20 – 22 erlangt die ISO 9241 gesetzliche Bedeutung.[114]

Die ISO 9241 besteht aus mehreren Teilen. Im Rahmen von Software sind vor allem die Teile 11 bis 17 sowie 110, 151 und 171 von Bedeutung. Die im Rahmen von Softwareergonomie am häufigsten angeführten Teile des Standards sind die Grundsätze der Dialoggestaltung sowie die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit.

Die ISO 9241-11 beschreibt Gebrauchstauglichkeit als „Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufrieden stellend zu erreichen.“[115] Diese allgemeine Zielsetzung ist auf Webseiten übertragbar. Deren Benutzer haben ein Ziel welches sie effektiv, effizient und zufriedenstellend erreichen möchten. Hierbei korrespondieren Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit sehr stark miteinander. Jan Eric Hellbusch hat hierzu Kriterien der Gebrauchstauglichkeit Kriterien der BITV gegenüber gestellt. Hierbei ließen sich deutliche Gemeinsamkeiten feststellen.[116]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Usability und Barrierefreiheit: Gestaltung des Inhalts der Seite[117]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Usability und Barrierefreiheit: Gestaltung einer Webseite[118]

Die Grundsätze der Dialoggestaltung waren bis 2006 im Teil 10 geregelt. Dieser wurde dann durch Teil 110 ersetzt. Zu den Grundsätzen der Dialoggestaltung zählen: Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erwartungskonformität, Fehlertoleranz, Individualisierbarkeit und Lernförderlichkeit.[119] Hier sind keine direkten Parallelen zu Standards im BITV möglich. Allerdings werden durch die Grundsätze Dialoge für alle Benutzergruppen vereinfacht.

Neben den bereits etablierten Teilen der ISO 9241 sind weitere Teile aktuell im Entwurfsstadium. Mit Teil 171 werden ‚Leitlinien zur Barrierefreiheit’ entwickelt. Dieser Teil wurde vorher separat in der ISO/TS 16071 behandelt. Aus thematischen Aspekten erfolgte dann eine Eingliederung unter der ISO 9241. Gleiches gilt für Teil 151 ‚Leitlinien zur Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für das World Wide Web’. Dieser Teil wurde vorher als ISO/CD 23973 entwickelt.

2.2.3.2 Sect ion 508

Die Bundesregierung der USA hat sich per Gesetz dazu verpflichtet, auf Barrierefreiheit zu achten. Dies umfasst Entwicklung, Einkauf und die Nutzung von Elektronik sowie Informationstechnologie. Zudem müssen Dienste und Informationen, die durch die Bundeseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, den eigenen Angestellten sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hierzu wurde 1998 der aus dem Jahre 1973 stammende Rehabilitation Act um Section 508 ergänzt. Das Gesetz trat somit ein Jahr vor den WCAG 1.0 Richtlinien in Kraft.[120] Diese waren zu dem Zeitpunkt jedoch weitgehend fertig gestellt. Es bilden somit auch hier die WCAG 1.0 die Grundlage für das Gesetz.[121] Eine Gegenüberstellung der WCAG 1.0 mit der Section 508 verdeutlicht die Gemeinsamkeiten.[122] Section 508 umfasst allerdings im Wesentlichen nur Kriterien der Priorität 1 der WCAG 1.0. Dies ist dadurch bedingt, dass das Gesetz wesentlich mehr Bereiche abdeckt als die Richtlinien.

Trotz der geringeren Anforderungen kommt der Section 508 eine große Bedeutung zu. Sämtliche Bundeseinrichtungen der USA sind diesem Gesetz zur Einhaltung verpflichtet. Hinzu kommen, vergleichbar mit den BITV auf Länderebene, viele US Bundesstaaten die ihre eigenen Richtlinien und Gesetze auf Section 508 aufgebaut haben. Zudem sind die Bundesstaaten durch den Assistive Technology Act aus dem Jahr 1998 zur Umsetzung einer barrierefreien Informationstechnik verpflichtet.[123]

Da die Regierungsbehörden der USA in Summe eine große Nachfragemacht besitzen, sind Anbieter gezwungen ihre Produkte entsprechend der Anforderungen der Section 508 zu gestalten. Zudem wird der Kreis der von Section 508 betroffenen Unternehmen sehr weit ausgelegt. So ist davon auszugehen, dass jegliche finanzielle Beteiligung des Staates an einem Projekt zur Einhaltung der Section 508 verpflichtet.[124] Hinzu kommt die Tatsache, dass viele große und zum Teil monopolistische Softwareunternehmen ihren Sitz in den USA haben und geschäftlich mit Regierungsbehörden zusammenarbeiten. Somit wirken die Anforderungen der Section 508 weit über die Grenzen der USA hinaus.[125]

2.2.3.3 Proprietäre Richt linien

Bedeutende Unternehmen der IT-Branche wie IBM, Microsoft oder SUN haben sich bereits vor den ersten Richtlinien der W3C mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigt. In dieser Zeit waren allgemeine Anforderungen an Hardware und Software der bestimmende Themenkomplex. Mit der Entwicklung des Internets haben auch die Hersteller ihre Bemü- hungen in dem Bereich weiter fokussiert.[126] Gerade Hersteller von Technologien, welche im Internet weit verbreitet sind, wie Java, Flash oder PDF[127], sind bemüht ihre Techniken barrierefrei zu gestalten. Teilweise werden im Umfeld neben den Empfehlungen für die eigenen Techniken auch allgemeine Empfehlungen zur Barrierefreiheit im Web ausgesprochen.[128] Nicht selten erfolgen auf den Seiten der Hersteller direkte Hinweise auf die Anforderungen der Section 508[129]. Dies ist, wie bereits im vorherigen Kapitel 2.2.3.2 erwähnt, oft der Tatsache geschuldet, dass es sich um US-Unternehmen handelt.

Die Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller sind stets vor dem Hintergrund der jeweiligen kommerziellen Produkte zu hinterfragen. Zu beachten ist aber auch, dass die bereits mehrfach erwähnten bedeutenden Firmen auch in den Gremien der W3C vertreten sind.[130] Somit kann hier von einem gewissen Wissenstransfer in beiden Richtungen ausgegangen werden.

Neben den Richtlinien einzelner Hersteller können die Prüfschritte[131] zum BIENE Award als Orientierungshilfen genannt werden. Der Wettbewerb wird von der Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit der Stiftung Digitale Chancen ausgerichtet. BIENE steht dabei für „Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten[132]“. Die Prüfschritte orientieren sich an der BITV sowie an international anerkannten Richtlinien[133]. Hierunter kann wiederum die WCAG gefasst werden.

[...]


[1] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 225 f. Vgl. Stöckl, A. und Bongers, F. (2006), S. 21 f.

[2] Vgl. Goldhaber, M. H. (1997), http://www.heise.de/tp/r4/artikel/6/6097/1.html

[3] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 291 ff.

[4] Vgl. Stöckl, A. und Bongers, F. (2006), S. 26 ff.

[5] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 8

[6] Vgl. Grote, A. (2000), S. 201 f.

[7] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 11 ff. Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 8 f.

[8] Vgl. Fremerey, F. (1999), S. 203

[9] Vgl. Grote, A. (2000), S. 201

[10] Ein Graphem stellt die „kleinste bedeutungsunterscheidende Einheit in einem System von Schriftzeichen zur Darstellung von Phonemen“ dar. Der Brockhaus multimedial (2002), Suchbegriff: Graphem

[11] Ein Phonem ist „das kleinste lautliche Segment einer Sprache mit bedeutungsunterscheidender (jedoch nicht bedeutungstragender) Funktion“. Der Brockhaus multimedial (2002), Suchbegriff: Phonem

[12] Vgl. Stricker, A. (2003), S. 175

[13] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 11

[14] Vgl. Pidun, U. (2004), S. 187

[15] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 14 f. Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 7 f.

[16] Vgl. Pidun, U. (2004), S. 187

[17] Vgl. Birkelbach, J. und Lemcke, M. (2003), S. 90

[18] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. (2007w), http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv-reloaded/anforderung-13/bedingung-13.1/

[19] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 12 ff. Vgl. Meyer, A. (2001), S. 59

[20] Vgl. Balzert, H. (2004), S. 233

[21] Vgl. Birkelbach, J. und Lemcke, M. (2003), S. 90

[22] Vgl. Fremerey, F. (1999), S. 203

[23] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. (2007j), http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv-reloaded/anforderung-4/bedingung-4.1/

[24] Vgl. Pidun, U. (2004), S. 187

[25] Vgl. Pidun, U. und Himmelein, G. (2004), S. 195

[26] Vgl. Pidun, U. (2004), S. 187 Vgl. Beyer, D. (2003), S. 88

[27] Vgl. Grote, A. (2000), S. 201 ff.

[28] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 264 Vgl. Pidun, U. (2004), S. 187

[29] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 10

[30] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 4

[31] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 12 f.

[32] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 5 Vgl. ebenda, S. 14 f. Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 15

[33] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 8 Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 15

[34] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 10

[35] Vgl. ebenda, S. 15

[36] Vgl. ebenda, S. 5 Vgl. ebenda, S. 14 f. Vgl. Pidun, U. und Himmelein, G. (2004), S. 196

[37] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 4 Vgl. Balzert, H. (2004), S. 157 ff.

[38] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 4

[39] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 11 f.

[40] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. (2007f), http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv-reloaded/anforderung-1/bedingung-2.1/

[41] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 14

[42] Vgl. Birkelbach, J. und Lemcke, M. (2003), S. 89

[43] Vgl. Pidun, U. und Himmelein, G. (2004), S. 195

[44] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 17

[45] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 18

[46] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. (2007d), http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv-reloaded/anforderung-1/bedingung-1.4/

[47] Vgl. Innenministerium Nordrhein-Westfalen (o. J.), http://www1.polizei-nrw.de/im/Aktuelles/vidoes-gebaerdensprache/

[48] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 18

[49] Vgl. Balzert, H. (2004), S. 234 Vgl. Birkelbach, J. und Lemcke, M. (2003), S. 92 f.

[50] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 19

[51] Vgl. Balzert, H. (2004), S. 231

[52] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 19 Vgl. Birkelbach, J. und Lemcke, M. (2003), S. 92 f.

[53] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 15

[54] Vgl. ebenda, S. 15

[55] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 21 f.

[56] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 9 Vgl. ebenda, S. 15

[57] Vgl. ebenda, S. 9

[58] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 22 f.

[59] Vgl. Beyer, D. (2003), S. 89 Vgl. Grote, A. (2000), S. 201

[60] Vgl. Birkelbach, J. und Lemcke, M. (2003), S. 90

[61] Vgl. Meyer, A. (2001), S. 59 Vgl. Pidun, U. (2004), S. 189

[62] Vgl. Birkelbach, J. und Lemcke, M. (2003), S. 91

[63] Vgl. Pidun, U. und Himmelein, G. (2004), S. 197 Vgl. Pidun, U. (2004), S. 191

[64] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. (2007s), http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv-reloaded/anforderung-9/bedingung-9.5/ Vgl. Pidun, U. und Himmelein, G. (2004), S. 196

[65] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 16

[66] Vgl. Pidun, U. (2004), S. 191

[67] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 16

[68] Vgl. Meyer-Hentschel, H. und Meyer-Hentschel, G. (2006), S. 69

[69] Vgl. ebenda, S. 19 f. Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 293

[70] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 23 ff. Vgl. Meyer-Hentschel, H. und Meyer-Hentschel, G. (2004), S. 8

[71] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 293

[72] Vgl. ebenda, S. 292

[73] Vgl. Hellbusch, J. E. und Mayer, T. (2007), S. 22

[74] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 293 f.

[75] Vgl. ebenda, S. 292

[76] Vgl. ebenda, S. 291 f.

[77] Vgl. Kapitel 2.1

[78] Vgl. United Nations (1982), http://www.un.org/esa/socdev/enable/wpa.doc

[79] Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 37

[80] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 37 Vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (o. J.), http://www.behindertenbeauftragter.de/index.php5?nid=221#section4

[81] Vgl. W3C Deutsch-Österreichisches Büro (o. J.), http://www.w3c.de

[82] Vgl. WHATWG (o. J.), http://wiki.whatwg.org/wiki/FAQ

[83] Vgl. Sydik, J. J. (2007), S. 246

[84] Vgl. World Wide Web Consortium (1999a), http://www.w3.org/TR/WCAG10/

[85] Vgl. World Wide Web Consortium (1999a), http://www.w3.org/TR/WCAG10/#priorities

[86] Vgl. World Wide Web Consortium (1999a), http://www.w3.org/TR/WCAG10/#conformance

[87] Vgl. World Wide Web Consortium (2000a). http://www.w3.org/TR/WCAG10-HTML-TECHS/

[88] Vgl. World Wide Web Consortium (2000b), http://www.w3.org/TR/WCAG10-CSS-TECHS/

[89] Vgl. World Wide Web Consortium (2000c), http://www.w3.org/TR/WCAG10-CORE-TECHS/

[90] Vgl. World Wide Web Consortium (2000d), http://www.w3.org/TR/WCAG10-TECHS/

[91] Hellbusch, J. E. (2005a), S. 32

[92] Vgl. World Wide Web Consortium (2008a), http://www.w3.org/WAI/WCAG20/wcag2faq.html#different Vgl. World Wide Web Consortium (o. J. a), http://www.w3.org/TR/2006/WD-WCAG20-20060427/appendixD.html

[93] Vgl. World Wide Web Consortium (2007a), http://www.w3.org/TR/WCAG20/#conformance

[94] Vgl. World Wide Web Consortium (2007b), http://www.w3.org/WAI/intro/wcag20.php#differs

[95] Vgl. World Wide Web Consortium (o. J. b), http://www.w3.org/TR/2007/WD-UNDERSTANDING-WCAG20-20071211/conformance.html

[96] Vgl. World Wide Web Consortium (2007a), http://www.w3.org/TR/WCAG20/#status

[97] Vgl. World Wide Web Consortium (2007b), http://www.w3.org/WAI/intro/wcag.php#version

[98] Vgl. World Wide Web Consortium (2007c), http://www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/

[99] Vgl. World Wide Web Consortium (2007d), http://www.w3.org/TR/WCAG20-TECHS/

[100] Vgl. Clark, J. (2006), http://www.alistapart.com/articles/tohellwithwcag2/

[101] Vgl. WCAG Samurai (2008a), http://wcagsamurai.org/errata/

[102] Vgl. WCAG Samurai (2008b), http://wcagsamurai.org/errata/intro.html

[103] Vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 49, Bonn 23. Juli 2002, S. 2654

[104] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. (2006), http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/bgg/ Vgl. Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (2008), http://www.wob11.de/landesgleichstellungsgesetz.html

[105] Vgl. § 2 Abs. 2 BITV NRW

[106] Zum Wesen der Zielvereinbarungen gemäß § 5 BGG vgl. Worseck, T. (2002), http://www.zielvereinbarung.stero.de/

[107] Vgl. § 5 BITV

[108] Vgl. § 3 BITV Vgl. Anlage (zu den §§ 3 und 4 Abs. 1) BITV

[109] Vgl. Anlage (zu den §§ 3 und 4 Abs. 1) BITV Satz 2

[110] Vgl. Europäische Kommission (2001), http://ec.europa.eu/information_society/policy/accessibility/ z-techserv-web/com_wa2001/a_documents/cec_com_web_wai_2001.html Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 43 f.

[111] Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2005), http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/download/4_Barriere.pdf, S. 22 f.

[112] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2005), http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/download/4_Barriere.pdf, S. 22 f.

[113] § 3 Nr. 1 BITV

[114] Vgl. Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT (2007), http://www.fit-fuer-usability.de/1x1/knigge/110.html

[115] EN ISO 9241-11 zitiert nach Balzert, H. (2004), S. 223 f.

[116] Vgl. hierzu und im Folgenden Hellbusch, J. E. (2005a), S. 47 ff.

[117] Hellbusch, J. E. (2005a), S. 48, Tabelle 1-5

[118] Hellbusch, J. E. (2005a), S. 47, Tabelle 1-4

[119] Vgl. Balzert, H. (2004), S. 218 ff. Vgl. Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT (2007), http://www.fit-fuer-usability.de/1x1/knigge/110.html

[120] Vgl. Sydik, J. J. (2007), S. 263

[121] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 37 f.

[122] Vgl. Thatcher, J. (2007), http://www.jimthatcher.com/sidebyside.htm#s508View

[123] Vgl. Hellbusch, J. E. (o. J.), http://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/global/section-508.html

[124] Vgl. Sydik, J. J. (2007), S. 263

[125] Vgl. Hellbusch, J. E. (o. J.), http://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/global/section-508.html

[126] Vgl. Radtke, A. und Charlier, M. (2006), S. 37 Vgl. Sun microsystems (o. J.), http://www.sun.com/accessibility/index.jsp Vgl. Microsoft (o. J.), http://www.microsoft.com/enable/guides/default.aspx Vgl. IBM (o. J. a), http://www-03.ibm.com/able/index.html

[127] Vgl. Adobe (o. J. a), http://www.adobe.com/accessibility/ Vgl. IBM (2008), http://www-03.ibm.com/able/guidelines/java/accessjava.html

[128] Vgl. IBM (2004), http://www-03.ibm.com/able/guidelines/web/accessweb.html

[129] Vgl. Adobe (o. J. b), http://www.adobe.com/macromedia/accessibility/508standards.html Vgl. IBM (o. J. b), http://www-03.ibm.com/able/laws/uslaws.html

[130] Vgl. Hellbusch, J. E. (2005a), S. 33

[131] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. und Stiftung Digitale Chancen (2008), http://www.biene-award.de/award/kriterien/Biene_Kriterien2008.pdf

[132] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. und Stiftung Digitale Chancen (o. J.a), http://www.biene-award.de/award/ausschreibung/

[133] Vgl. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. und Stiftung Digitale Chancen (o. J.b), http://www.biene-award.de/award/ausschreibung/index.cfm?page=4

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Résumé des informations

Titre
Aspekte des barrierefreien Betriebs von TYPO3 mit dem Schwerpunkt der Pflege von Inhalten
Université
University of Duisburg-Essen
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
172
N° de catalogue
V119088
ISBN (ebook)
9783640224487
ISBN (Livre)
9783640224807
Taille d'un fichier
2005 KB
Langue
allemand
Mots clés
Aspekte, Betriebs, TYPO3, Schwerpunkt, Pflege, Inhalten
Citation du texte
Robert Arens (Auteur), 2008, Aspekte des barrierefreien Betriebs von TYPO3 mit dem Schwerpunkt der Pflege von Inhalten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119088

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