Die vorliegende Hausarbeit soll einen Überblick über die verschiedenen Funktionen staatlicher Strafe geben und beleuchten, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben. Dabei soll im folgenden Teil zunächst auf den Streit zwischen den Vertretern der absoluten und der relativen Straftheorie eingegangen werden. Anschließend wird dann aufgezeigt, welche Funktionen staatliche Strafe gegenwärtig in der Bundesrepublik hat. In diesem Zusammenhang wird auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die wichtigste einfachgesetzliche Norm des § 46 Absatz 1 Strafgesetzbuch und die in der Rechtsprechung herrschende Spielraumtheorie eingegangen. Im letzten Abschnitt soll dann vor diesem Hintergrund und das umstrittene Instrument der Sicherungsverwahrung als Teil des zweispurigen deutschen Strafrechts untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die beiden großen Straftheorien
2.1 Die relative Straftheorie
2.1.1 Darstellung
2.1.2 Kritik
2.2 Die absolute Straftheorie
2.2.1 Darstellung
2.2.2 Kritik
3 Straffunktionen in Deutschland
3.1 Die Regelung des § 46 Absatz 1 Strafgesetzbuch
3.2 Die Spielraumtheorie
3.2.1 Darstellung
3.2.2 Kritik
3.3 Schuldausgleich
3.4 Generalprävention
3.5 Spezialprävention
3.6 Fazit
4 Sicherungsverwahrung
4.1 Rechtfertigung
4.2 Der verfassungsrechtliche Rahmen
4.2.1 Gesellschaftsschutz
4.2.2 Eingriffsschranken
4.3 Einfachgesetzliche Voraussetzungen
4.4 Kritik
4.5 Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die verschiedenen Funktionen staatlicher Strafe im deutschen Rechtssystem und untersucht deren praktische Konsequenzen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der verfassungsrechtlichen Einordnung, der geltenden Strafzumessungspraxis und dem instrumentellen Einsatz der Sicherungsverwahrung als Teil des deutschen Strafrechts.
- Straftheorien: Vergleich zwischen relativer und absoluter Straftheorie
- Strafzumessung: Analyse von Schuldausgleich, Generalprävention und Spezialprävention
- Rechtsgrundlagen: Die Rolle von § 46 Abs. 1 StGB und der Spielraumtheorie
- Sicherungsverwahrung: Rechtfertigung und verfassungsrechtliche Anforderungen
- Kritische Würdigung der Kriminalprognose und der Anordnungspraxis
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Darstellung
Die Vertreter der relativen Straftheorie sehen den Zweck staatlicher Strafe darin, künftige Straftaten zu verhüten. Strafe um der Strafe selbst willen wird von ihnen insgesamt nicht als legitimer Strafzweck anerkannt und als grundlose Zufuhr von Übel abgelehnt. Entscheidend für die Strafzumessung ist der öffentliche Nutzen, wobei die Befriedigung der Rachsucht nicht als solcher zu werten ist. Die Strafe soll nun nach Art und Höhe so beschaffen sein, dass die Verletzung des Gesetzes für alle sichtbar ein größeres Übel nach sich zieht als seine Befolgung. Eine darüber deutlich hinausgehende Strafe wird als überflüssig und tyrannisch angesehen. Strafe wird in diesem Zusammenhang als Quelle der Sicherheit für alle begriffen (vgl. Jakobs 2004: 6 ff.).
Es kann bei den präventiven Zwecken zwischen Spezial- und Generalprävention unterschieden werden. Die Spezialprävention ist auf den Straftäter selbst gerichtet, die Generalprävention dagegen auf die Allgemeinheit – also auf den potentiellen Täter. Da General- und Spezialprävention nicht gleichgerichtet realisiert werden können, liegt es auf der Hand, dass die einzelnen Vertreter der relativen Strafrechtstheorie die beiden Präventionszwecke unterschiedlich stark akzentuieren. Denn es ist einleuchtend, dass die Betonung des einen Prinzips zu einem anderen Ergebnis führt, als sich bei Betonung des anderen Prinzips ergeben würde (vgl. Hönig 2004: 29 ff.), wobei sich beide Prinzipien aber keinesfalls vollständig ausschließen (vgl. Strasser 1979: 1 ff.).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit erläutert die verschiedenen Funktionen staatlicher Strafe, beleuchtet den theoretischen Diskurs und untersucht vor diesem Hintergrund die Sicherungsverwahrung.
2 Die beiden großen Straftheorien: Dieses Kapitel stellt die relative (präventive) sowie die absolute (vergeltende) Straftheorie gegenüber und setzt sich mit der jeweiligen Kritik auseinander.
3 Straffunktionen in Deutschland: Hier werden die praktische Umsetzung der Strafzwecke, die Bedeutung von § 46 StGB und die Spielraumtheorie in der deutschen Rechtsordnung analysiert.
4 Sicherungsverwahrung: Dieser Abschnitt widmet sich der Rechtfertigung und den verfassungsrechtlichen Grenzen der Sicherungsverwahrung sowie der Problematik der Kriminalprognose.
Schlüsselwörter
Staatliche Strafe, Straftheorien, relative Straftheorie, absolute Straftheorie, Strafzumessung, Schuldausgleich, Generalprävention, Spezialprävention, Spielraumtheorie, Sicherungsverwahrung, Kriminalprognose, Strafgesetzbuch, Verfassungsrecht, Rechtsstaat, Tatschuldprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die theoretischen Grundlagen und praktischen Funktionen staatlicher Strafe im deutschen Recht sowie die spezielle Rolle der Sicherungsverwahrung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse von Straftheorien, den Kriterien der Strafzumessung im deutschen Strafrecht und den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Maßregeln der Sicherung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, den Status quo der Strafzwecke in Deutschland darzustellen und aufzuzeigen, wie das Spannungsverhältnis zwischen Schuld, Prävention und Gesellschaftsschutz aufgelöst wird.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und kriminologische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Gesetzestexten und der aktuellen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Straftheorien, die Erläuterung der Strafzumessung in Deutschland unter Einbeziehung der Spielraumtheorie sowie eine kritische Untersuchung der Sicherungsverwahrung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Strafzweck, Schuldausgleich, Prävention, Sicherungsverwahrung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Kriminalprognose.
Warum ist die Sicherungsverwahrung als Maßregel und nicht als Strafe klassifiziert?
Aufgrund der Zweispurigkeit des deutschen Strafrechts dient die Strafe vorrangig dem Schuldausgleich, während die Sicherungsverwahrung als Maßregel primär auf den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern ausgerichtet ist.
Welche Kritikpunkte werden an der Kriminalprognose im Rahmen der Sicherungsverwahrung geäußert?
Die Kritik fokussiert sich auf die Unbestimmtheit der Prognosekriterien, die wissenschaftliche Schwierigkeit, zukünftiges Verhalten präzise vorherzusagen, und die Gefahr, aufgrund von Fehlentscheidungen tatsächlich ungefährliche Personen zu verwahren.
- Citation du texte
- M.A. Carsten Bobe (Auteur), 2006, Die Funktionen staatlicher Strafe in Deutschland unter Berücksichtigung der Sicherungsverwahrung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119093