Der Angehörigenkompass. Empfehlungen für ein sozialarbeiterisches Bedarfserfassungsinstrument für pflegende und betreuende Angehörige


Mémoire (de fin d'études), 2007

97 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

l. Einleitung
l.l. Zukünftige Entwicklungen
l.l.l. Veränderungen bei der Zahl der zu Pflegenden
l.l.2. Veränderungen bei der Zahl der pflegenden Angehörigen
l.2. Die Situation pflegender/betreuender Angehöriger in Österreich
l.3. Die Sozialarbeit mit pflegenden/betreuenden Angehörigen.
l.4. Die Fragestellung der Diplomarbeit

2. Pflegende und betreuende Angehörigel
2.l. Definition und Daten zu pflegenden und betreuenden Angehörigen
2.2. Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
2.3. Die Motive für die Übernahme der Pflege
2.3.l Verpflichtungsgefühle
2.3.2. Finanzielle Motive
2.3.3. Wege in die Pflege
2.3.4 Das Verwandtschaftsverhältnis
2.4. Das Konzept der Betreuungsbedürftigkeit
2.5. Das Pflegegeld

3. Positive und negative Aspekte für pflegende Angehörige
3.l. Positive Aspekte der häuslichen Pflege für die Angehörigen
3.2. Negative Aspekte der häuslichen Pflege
3.2.l. Kategorisierung der Belastungsfaktoren
3.3. Belastungsfaktoren für pflegende/betreuende Angehörige
3.3.l. Physische Belastungen
3.3.2. Psychische Belastungen
3.3.3. Zeitliche Belastungen
3.3.4. Soziale Belastungen
3.3.5. Finanzielle Belastungen
3.3.6. Strukturelle Belastungen
3.3.6.l. Vereinbarkeit Pflege und Beruf
3.3.6.2 Belastungen durch die Wohnsituation
3.3.6.3. Belastungen aufgrund mangelnden Wissens
3.3.6.4. Belastungen durch die Krankheitssymptome der Pflegebedürftigen
3.3.6.5. Belastungen durch bürokratische Hürden
3.4. Folgen der Überlastung pflegender Angehöriger

4.l. Information und Beratung
4.l.l. Telefonservices/Helplines
4.l.2. Informationsangebote im Internet
4.l.3. Information zu Hilfsmitteln
4.l.4. Information zu barrierefreiem Planen und Bauen
4.l.5. Die Pflegeanwaltschaft des Bundes
4.2. Angehörigen- und Selbsthilfegruppen
4.3. Soziale Dienste
4.3.l. Die Hauskrankenpflege
4.3.2. Ambulante Altenhilfe/Pflegehilfe
4.3.3. Die Heimhilfe
4.3.4. Der Besuchsdienst
4.3.5. Essen auf Rädern
4.4 Institutionelle Einrichtungen
4.4.l. Teilstationäre Betreuung
4.4.2. Ersatzpflege
4.5. Urlaubsangebote für pflegende Angehörige
4.6. Schulungen für pflegende Angehörige
4.7. Sozialversicherung für pflegende Angehörige
4.7.l. Krankenversicherung für pflegende Angehörige
4.7.2. Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
4.7.3. Die Familienhospizkarenz
4.7.4. Die Pflegefreistellung
4.8. Materielle Unterstützung für pflegende Angehörige
4.8.l. Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Ersatzpflege
4.8.2. Finanzielle Unterstützung bei der Familienhospizkarenz
4.8.3. Auszahlung des Pflegegeldes an Angehörige
4.9 Hilfen beim Wiedereinstieg in den Beruf
4.l0. Die Sachwalterschaft

5.l. Einzelfallhilfe oder Case Work
5.2. Soziale Gruppenarbeit
5.3. Case-Management
5.4. Assessments/soziale Bedarfserfassungen
5.4.l. Das „Carers-Assesssment“ in Großbritannien
5.4.2. Assessments für Angehörige im deutschsprachigen Raum
5.4.2.l Eine Übersicht über existierende Angehörigen-Assessments
5.4.2.2. Kritik an den existierenden Angehörigen-Assessments

6. Empirischer Teil
6.l. Fragestellung der Untersuchung
6.l.l. Die Zielgruppe
6.2. Das ExpertInneninterview
6.3. Ergebnisse aus den ExpertInneninterviews
6.3.l. Die Zielsetzungen der Einrichtungen in Bezug auf die Angehörigen
6.3.2. Das Rollenverständnis der SozialarbeiterInnen in der Angehörigenarbeit
6.3.3. Die häufigsten Anliegen der Angehörigen an die Sozialarbeit
6.3.3.l. Die Überlastung der Angehörigen
6.3.3.2. Hilfe bei der Entscheidungsfindung
6.3.3.3. Die Organisation der Pflege
6.3.3.4. Emotionale Belastungen durch die Pflege und Betreuung
6.3.3.5. Rechtliche Informationen
6.3.4. Die Stärken der Sozialarbeit in der Arbeit mit pflegenden Angehörigen
6.3.4.l. Die ganzheitliche Sicht
6.3.4.2. Die Gesprächsführung
6.3.4.3. Die Vermittlungsfunktion bei Konflikten
6.3.4.4. Fachliches Wissen
6.3.5. Sozialarbeiterische Methoden und Techniken
6.3.5.l. Sozialarbeit mit Angehörigen auf der individuellen Ebene
6.3.5.2. Soziale Gruppenarbeit mit Angehörigen
6.3.5.3. Öffentlichkeitsarbeit
6.3.5.4. Techniken in der Arbeit mit Angehörigen
6.3.5.5. Das Beratungsgespräch mit Angehörigen
6.3.5.6. Der Aufbau von Angehörigenberatungen
6.4. Instrumente zur Bedarfserfassung/Sozialanamnese bei Angehörigen
6.4.l. Die Bedarfserfassung in Gruppen
6.4.2. Die individuelle Bedarfserfassung
6.4.2.l. Die Vorteile eines Instruments zur Bedarfserfassung
6.4.2.2. Passende Einsatzmöglichkeiten für dieses Instrument
6.4.2.3. Die Nachteile eines Instruments zur Bedarfserfassung
6.4.2.4. Ungeeignete Einsatzmöglichkeiten für dieses Instrument:
6.5. Die praktische Ausgestaltung eines Instruments für Angehörige
6.5.l. Die Kategorien dieses Instruments
6.5.l.l. Kategorien für ein Instrument in der Gruppenarbeit mit Angehörigen
6.5.l.2. Kategorien für die individuelle KlientInnenarbeit mit Angehörigen
6.5.l.3. Mögliche Kategorien in einem Angehörigenkompass

7. Zusammenfassung

8. Literaturverzeichnis

9. Internetverweise

l0. Abkürzungsverzeichnis

ll. Anhang
l1.l. Gesprächsleitfaden

1. Einleitung

Sozialarbeit mit pflegenden/betreuenden Angehörigen ist ein Bereich, der noch wenig erforscht ist. Sozialarbeiterische Angebote an Angehörige werden in Österreich als ein Teil der Sozialarbeit mit älteren und hochbetagten Menschen gesehen und stellen meist kein eigenständiges Angebot an diese Zielgruppe dar. Aufgrund der pflegerischen bzw. medizinischen Fokusierung auf die PatientInnen, wird den pflegenden und betreuenden Angehörigen wenig Augenmerk geschenkt. Die Beratung und Betreuung von Angehörigen erfolgt durchwegs eher unsystematisch und stellt oft eine Art Zusatzleistung in der Arbeit mit den pflegebedürftigen Menschen dar. Die Angehörigen werden nur in Ausnahmefällen als KlientInnen, mit einem eigenen Bedarf an sozialarbeiterischer Unterstützung, gesehen. Abgesehen von der sozialen Gruppenarbeit für pflegende Angehörige, gibt es auch kaum spezielle sozialarbeiterische Angebote die auf Angehörige ausgerichtet sind. Aus diesem Grund gibt es auch noch keine sozialarbeiterischen Instrumente (Leitfäden, Anamnesebögen oder Assessments) exklusiv für die Beratung von pflegenden und betreuenden Angehörigen.

1.1. Zukünftige Entwicklungen

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahrzehnten sowohl mit einer Zunahme der pflegebedürftigen Menschen selbst als auch mit einer steigenden Anzahl an betreuenden bzw. pflegenden Angehörigen zu rechnen.

1.1.1. Veränderungen bei der Zahl der zu Pflegenden

Eine Studie von Österle-Hammer zitiert in Rudda/Marschitz (2006:448) geht davon aus, dass die Zahl der PflegegeldempfängerInnen von österreichweit 373.000 im Juli 2004 auf 590.000 Personen im Jahr 20l0 und auf 8l0.000 Personen im Jahr 2030 erhöhen wird. Diese Zahlen sind einerseits abhängig von den Schätzungen betreffend den Anstieg der Lebenserwartung und andererseits davon, wie gut es gelingen wird, das Eintreten von Pflegebedürftigkeit auf spätere Lebensjahre zu verschieben. Auch wenn es über den künftigen Zuwachs an pflegebedürftigen Menschen nur Schätzungen gibt, so steht doch ohne Zweifel fest, dass mit einem starken Anstieg an betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen zu rechnen sein wird.

1.1.2. Veränderungen bei der Zahl der pflegenden Angehörigen

Nach Brömme (l999:25) gibt es drei Einflussgrößen, die auf die zukünftige Anzahl von Pflegepersonen Einfluss nimmt: (l) die demographische Entwicklung, (2) die steigende Erwerbstätigkeit der Frauen und (3) der gesellschaftliche Wertewandel.

Immer weniger gesunde Erwachsene stehen einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen gegenüber. Das bedeutet nicht unbedingt, dass es weniger häusliche Pflege geben wird, sondern dass die vorhandenen Angehörigen stärker belastet sein werden, weil es weniger Personen geben wird, die Pflegetätigkeiten übernehmen können. Eine mögliche Konsequenz daraus könnte sein, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege oder Betreuung, nicht zuletzt auch aufgrund eines Anstiegs des Pensionseintrittsalters, zunehmen wird.

Im zweiten Kapitel wird die aktuelle Situation der pflegenden und betreuende]n Angehörigen mithilfe von Daten und Fakten erläutert. Weiters wird aufgezeigt, welche Motive und Einstellungen hinter der Übernahme der informellen Pflege und Betreuung liegen und wie pflegende und betreuende Angehörige mit ihrer Rolle umgehen.

1.2. Die Situation pflegender/betreuender Angehöriger in Österreich

Das dritte Kapitel zeigt sowohl die positiven als auch die negativen Seiten der Pflege und Betreuung zu Hause auf. Insbesondere die vielfältigen Belastungen, mit denen pflegende und betreuende Angehörige konfrontiert sind, werden näher beleuchtet.

Einen Überblick über Entlastungs- und Unterstützungsangebote für pflegende und betreuende Angehörige soll das vierte Kapitel liefern. Es werden dabei vielfältige Angebote der Information und Beratung aber auch der Unterstützung durch soziale Dienste oder andere Leistungen für Angehörige vorgestellt.

1.3. Die Sozialarbeit mit pflegenden/betreuenden Angehörigen

Im fünften Kapitel wird auf die sozialarbeiterischen Methoden, die in der Arbeit mit pflegenden und betreuenden Angehörigen zum Einsatz kommen, näher eingegangen. Dabei wird vor allem auf Großbritannien verwiesen, wo die Arbeit mit Angehörigen in der Sozialarbeit am weitesten entwickelt ist. Dort gibt bereits eigenständige sozialarbeiterische Assessmentinstrumente (carer assessments) für pflegende und betreuende Angehörige, zu deren Einsatz die Case MangerInnen gesetzlich verpflichtet sind. Besonderes Augenmerk wird daher auf einen Vergleich der Methode des Case Managements im Bereich der Pflege und Betreuung in Österreich und Großbritannien gelegt. Dabei wird versucht, die Unterschiede im Einsatz der Methoden und der Zuständigkeit der Sozialarbeit im Case Managementprozess mit pflegenden und betreuenden Angehörigen zwischen Österreich und Großbritannien herauszuarbeiten.

1.4. Die Fragestellung der Diplomarbeit

Der empirische Teil im Kapitel sechs gibt zunächst einen Überblick über die Fragestellung und die verwendete Untersuchungsmethode. Das Ziel dieser Arbeit ist es mit Hilfe von ExpertInneninterviews Empfehlungen für ein sozialarbeiterisches Instrument zur Bedarfserfassung und Beratung zu erstellen, das in Österreich eingesetzt werden könnte. Im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse der ExpertInneninterviews werden die Vor- und Nachteile eines solchen Instruments sowie die Rahmenbedingungen für dessen Einsatz erläutert. Daran anschließend folgt eine Empfehlung für Kategorien, die in einem Instrument zur Bedarfserfassung von pflegenden und betreuenden Angehörigen, enthalten sein könnten. Der auf diese Art und Weise erstellte „Angehörigenkompass“ soll einen Überblick über die unterschiedlichen Kategorien, die bei der sozialarbeiterischen Beratung von Angehörigen berücksichtigt werden können, bieten.

2. Pflegende und betreuende Angehörige

Zur Gruppe der pflegenden und betreuenden Angehörigen gibt es in Österreich weder genaue Zahlen noch eine klare Definition. Vor allem bei jüngeren Angehörigen kann sich in diesem Fall auch die Frage der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stellen. Die Übernahme der Betreuung und Pflege durch Angehörige kann sowohl langsamer und schleichender Prozess als auch als ein ganz plötzliches Ereignis erfolgen. Die Entscheidung, die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu übernehmen, kann durch eine Vielzahl an Motiven geprägt sein. So wie bei der Definition von pflegenden und betreuenden Angehörigen gibt es uch bei der Bestimmung der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit von älteren Menschen unterschiedliche Kriterien, die das Betreuungsausmaß und die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld bestimmen.

2.1. Definition und Daten zu pflegenden und betreuenden Angehörigen

In der Literatur findet sich keine klare, eindeutig Definition für pflegende und/oder betreuende Angehörige. In der englischen Literatur findet sich eine sehr breite Definition: „A carer is a person who provides care to another person and is not paid for providing that care (nor is he or he providing the care as a volunteer placed into the caring role by a voluntary organisation). Clements (2005:7)

In den wenigen Umfragedaten (Mikrozensus und Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria), die statistische Daten über pflegende Angehörige in Österreich erheben, werden diese als Personen definiert, die regelmäßig hilfsbedürftige Menschen betreuen. Hörl (2005:l7) geht nach einer Schätzung auf Basis der Mikrozensusdaten davon aus, dass es in Österreich rund 426.000 pflegende Angehörige über l8 Jahre gibt, die mehr oder weniger regelmäßig ältere Menschen betreuen.

Zu der wesentlich höheren Zahl von etwa 450.000 pflegenden und betreuenden Angehörigen im erwerbsfähigen Alter (l5 bis 64 Jahre), kam die Arbeitskräfteerhebung 2005. In dieser Kategorie wurden alle erfasst, die regelmäßig hilfsbedürftige Menschen über l5 Jahre betreuen. Insgesamt gaben l0 Prozent der Frauen und 6 Prozent der Männer im erwerbsfähigen Alter an, regelmäßig unbezahlte Hilfs- und Pflegeleistungen zu erbringen. Die Wahrscheinlichkeit jemanden zu betreuen, steigt mit dem Alter. Während nur 3 Prozent der l5 bis 24-Jährigen angeben Verwandte oder Bekannte zu betreuen, steigt dieser Anteil bei den 45 bis 54-Jährigen auf l3 Prozent (vgl. Hammer 2006:l9). Diese Zahlen enthalten jedoch auch all jene Angehörigen, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen.

Etwa 2/3 der Betreuungspersonen von BundespflegegeldempfängerInnen sind jünger als 65 Jahre. (vgl. Pochobradsky et al 2005) Es kann daher davon ausgegangen werden, dass deutlich mehr als 400.000 Personen, möglicherweise sogar über eine halbe Million Menschen, der Gruppe der pflegenden und betreuenden Angehörigen, die sich regelmäßig um ältere und hilfsbedürftige Menschen kümmern, zuzurechnen sind.

Die Pflege und Betreuung von Angehörigen wird überwiegend von Frauen erbracht. Aus empirischen Studien geht hervor, dass etwa 80 Prozent der Betreuungspersonen Frauen sind und 20 Prozent männlichen Geschlechts. Das Durchschnittsalter der Frauen, die Angehörige betreuen ist mit 58 Jahren etwas niedriger als das der Männer, das bei 6l Jahren liegt (vgl. Pochobradsky et al 2005:ll, Badelt l997:l09).

2.2. Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Die Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger ermöglicht oft nur eine zeitlich eingeschränkte Arbeitszeit. Während l2 % der geringfügig Beschäftigten und l0 % der Teilzeitkräfte angaben hilfsbedürftige Erwachsene zu betreuen, waren dies nur 7 % der Vollzeitbeschäftigten. Die Pflege und Betreuung lässt sich scheinbar auch mit selbständiger Tätigkeit leichter in Einklang bringen als mit einer unselbständigen Beschäftigung. Während l6 % der in der Landwirtschaft Selbständigen und ll % der der in Industrie und Gewerbe Selbständigen, jemanden betreuen, trifft das nur auf 7 % der unselbständig Beschäftigten zu (vgl. Hammer 2006:20).

Den Wunsch nach einer Reduktion der Arbeitszeit um mehr Zeit für die Pflege zu haben, wurde von l9.600 Personen geäußert. Fast genau so viele Menschen, nämlich l8.400 würden hingegen lieber wieder eine Erwerbstätigkeit beginnen oder ihre Arbeitszeit erhöhen, um die Betreuungszeit reduzieren zu können. Derzeit ist dies letzterer Gruppe vor allem aufgrund fehlender Betreuungsangebote (25 %) und wegen zu hoher Preise bzw. einer unzulängliche Qualität der Angebote (l7 %) nicht möglich (vgl. a.a.o. 2006:2l).

Eine Doppel- und Dreifachbelastung durch die gleichzeitigen Betreuungs- verpflichtungen für Erwachsene und Kinder unter l5 Jahren ist bei 53.700 Männern und 94.400 Frauen im erwerbsfähigen Alter der Fall. Diese Personen sind überwiegend zwischen 35 und 44 Jahren alt und in Teilzeit beschäftigt (vgl. a. a. o.).

2.3. Die Motive für die Übernahme der Pflege

In der Fachliteratur werden viele unterschiedliche Motive für die Übernahme der Pflege durch Angehörige angeführt. Holuscha (l992:5l) spricht in diesem Zusammenhang von einem Motivbündel. Dabei lässt sich oft schwer unterscheiden, ob die Übernahme der Pflege überwiegend auf den eigenen persönlichen Wunsch oder aufgrund der speziellen biografischen bzw. familiären Situation und der geschlechtsspezifischen Rollenzuschreibung in der Gesellschaft erfolgt ist.

2.3.1 Verpflichtungsgefühle

Der Einschätzung von Bromme (l999:24) zufolge ist das Gefühl der Verpflichtung zur Pflege von Angehörigen dominierend. Auch nach Hörl (2005:l3) wird die Pflege oft aus einem Gefühl der Verpflichtung und auch der Dankbarkeit gegenüber den Pflegebedürftigen übernommen. Diese Gefühle sind vor allem den Eltern und den PartnerInnen gegenüber sehr stark. Die Unterstützung, die man selber erlebt hat, soll nun den Eltern oder PartnerInnen zukommen. Individuelle Anerkennung und das Gefühl des Gebrauchtwerdens kann ebenfalls ein Motiv für die Übernahme der Pflege sein. Allerdings kann es sich dabei auch um einen sozialen Druck zur Übernahme der Pflege handeln, der sowohl von den Pflegebedürftigen selbst, der Familie, der Gesellschaft und auch aus traditionellen und religiösen Überzeugungen resultieren kann.

Die Rolle der pflegenden Angehörigen ist eine Rolle, die sich aus einer vorhergehenden Beziehungsrolle (zB Ehefrau, Ehemann, Tochter oder Sohn) heraus entwickelt. Die Verpflichtungen und Erwartungen aus dieser ursprünglichen Rolle heraus, haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie und in welchem Ausmaß die Pflege übernommen wird. Während eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft eine gleichberechtigte Partnerschaft mit einer wechselseitigen Verpflichtung zur Unterstützung darstellt, ist die Eltern-Kind Beziehung asymmetrisch. Die Umkehrung der Abhängigkeitsverhältnisse in der Eltern-Kind Beziehung im Falle der Pflege der Eltern durch ein Kind bringt daher größere Schwierigkeiten mit sich (vgl. Montgomery/Kosloski 200l:6).

Die Stärke der positiven emotionalen Bindung zwischen den Angehörigen und ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern ist nach Bromme (l999:24) hingegen weniger ausschlaggebend für die Übernahme der Pflege. Auch im Falle von Konflikten und persönlichen Differenzen würden die Hilfsbedürftigen von ihren Angehörigen gepflegt. Holuscha (l992:49) verweist in diesem Zusammenhang auf die traditionell geschlechtsspezifische Rollenzuweisung in der Gesellschaft. Insbesondere Frauen leiden unter Schuldgefühlen, wenn sie sich dem gesellschaftlichen Druck widersetzen und die Übernahme der Pflege verweigern. Männern wird hier ein größerer Entscheidungsspielraum zugestanden. Sie übernehmen die Pflege daher vorwiegend nur dann, wenn sie sich auch tatsächlich in der Lage dazu fühlen und ihre Beziehung zu den Hilfsbedürftigen gut ist.

2.3.2. Finanzielle Motive

Holuscha (l992:49) weist darauf hin, dass finanzielle Motive insbesondere noch im bäuerlich-ländlichen Milieu von Bedeutung sind. So werde bei der Hofübergabe auch oft die Verpflichtung zur Hilfeleistung im Pflegefall vereinbart. Auch eine in Aussicht gestellte monatliche Zuwendung oder/und eine in Aussicht gestellte Erbschaft können ein Motiv für die Übernahme der Pflege darstellen. Wenngleich Bromme (l999:24) soziale Normen als überwiegendes Motiv für die Pflegeübernahme ansieht, so verweist er doch auf einen Anstieg der Bedeutung der individuell-situativen sowie der sachlichen Gründe. Die Höhe der Kosten für soziale Dienste oder eine stationäre Unterbringung und die räumliche Nähe zu den Hilfsbedürftigen weisen einen deutlichen Einfluss auf die Entscheidung zur Übernahme der häuslichen Pflege auf.

2.3.3. Wege in die Pflege

Die Angehörigenpflege ist ein dynamischer Prozess, der grob gesprochen aus drei Stadien besteht: einem Beginn, der Dauer und einem klaren Ende. Die Angabe der Dauer der Pflege- und Betreuungssituation allein ist völlig unzureichend um eine Pflegesituation zu beschreiben. Denn sowohl die Art und das Ausmaß der Pflege- und Betreuungsleistungen hängen stark von der Art und dem Grad der Beeinträchtigung der Betreuungsbedürftigen, der Stabilität ihres Zustandes und von ihrem Umfeld, in dem sie leben, ab (vgl. Montgomery/Kosloski 200l:6).

Montgomery/Kosloski (200l:7ff) haben sieben markante Punkte im Prozess der häuslichen Pflege durch die Angehörigen herausgearbeitet, die eine signifikante Veränderung im Erleben der pflegenden Angehörigen mit sich bringen:

l. Unterstützungsleistungen im Haushalt werden erbracht
2. Die Selbstdefinition als pflegende Angehörige
3. Grundpflegeleistungen (zB Hilfe bei der Körperhygiene) werden erbracht
4. Außerhäusliche Unterstützung und Entlastung wird aufgesucht
5. Eine Heimunterbringung wird überlegt
6. Eine Heimunterbringung erfolgt
7. Der Tod der Pflegebedürftigen beendet die Rolle der pflegenden Angehörigen

Diese sieben Punkte verlaufen nicht immer in chronologische Reihenfolge. Insbesondere bei der Pflege durch Ehefrauen erfolgen Punkt 2 und 3 oft gleichzeitig, weil sie meist aufgrund einer traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenverteilung dem Partner immer schon die Haushaltstätigkeiten abgenommen haben. Oft wird erst zu Beginn der Übernahme der Grundpflege realisiert, dass ein Betreuungsbedarf besteht. Auch werden nicht in allen Fällen vor dem Tod alle Stadien, insbesondere eine Heimunterbrinung, durchlaufen.

Nicht alle Angehörigen gehen mit einer Pflegesituation gleich um. Brömme (l999:45) unterscheidet traditionell-orientierte und autonomie-orientierte Pflegepersonen. Beide Typen wollen, dass die Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause leben können. Die autonomie-orientierten Typen entscheiden sich jedoch von Anfang für die Versorgung durch ambulante Dienste, weil sie sich dadurch erhoffen ihr eigenständiges Leben zu bewahren. Im Gegensatz dazu übernehmen traditionell-orientierte Angehörige die häusliche Pflege und Betreuung selbst. Beide Typen sorgen sich um das Wohlergehen ihrer pflegebedürftigen Angehörigen, sie nehmen diese Aufgabe jedoch unterschiedlich wahr. Autonomie-orientierte Angehörige agieren im Gegensatz zu den traditionell- orientierten Typen nicht selbst als PflegerInnen oder BetreuerInnen sondern primär als ManagerInnen der Pflegeleistungen externer Dienste.

2.3.4 Das Verwandtschaftsverhältnis

Aus einer ÖBIG Studie zur Situation pflegender Angehöriger geht hervor, dass es sich bei den pflegenden Angehörigen am häufigsten – in 42 % der Fälle - um die Ehe- bzw. LebenspartnerIn handelt. Mit 28 % wird die Pflege am zweithäufigsten von einem Kind übernommen. Diese Gruppe wird von den Geschwistern (ll %) gefolgt. Die Übernahme der Pflege durch die Schwiegertochter oder den Schwiegersohn spielt mit 3

% eine überraschend geringe Rolle. Erstaunlich ist eher, dass es sich bei 5 % der pflegenden Angehörigen um die Eltern bzw. bei 4 % um die Großeltern der betreuungsbedürftigen Person handelt (vgl. Pochobradsky et al 2005:l5).

2.4. Das Konzept der Betreuungsbedürftigkeit

Es gibt insgesamt vier verschiedene Konzeptionen zur Definition von Betreuungsbedürftigkeit. Bei der Beurteilung des Betreuungsbedarfs kann sich auf folgende vier Konzeptionen stützten:

l. medizinische Kriterien
2. das Ausmaß der funktionalen Beeinträchtigungen
3. die erforderliche Hilfe bzw. Unterstützung
4. eine politische Festlegung

Ein medizinisches Kriterium findet sich in Österreich im Bereich der Abgrenzung eines Krankheitsfalles von einem Pflegefall. Nur wenn aus medizinischer Sicht noch eine Chance auf eine Heilung der Krankheit besteht, trägt die Sozialversicherung die Kosten. Wird dies verneint, so handelt es sich um einen Pflegefall. Zur Bestimmung der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit wird dann der „funktionale Bedürftigkeitsbegriff“, der sich an den „Aktivitäten des täglichen Lebens“ (ADL) orientiert, verwendet. Das Kriterium des Ausmaßes der erforderlichen Hilfe wird vor allem bei stationär untergebrachten Menschen angewendet, wenn zB entschieden wird, ob jemand beispielsweise als „schwer betreuungsbedürftig“ gilt. Die politische Komponente im Begriff Betreuungsbedürftigkeit lässt sich daran erkennen, dass nicht alle Menschen, die einen Betreuungsbedarf haben, auch tatsächlich Pflegegeld erhalten. Es gibt hier eine politisch festgelegte Untergrenze von 50 Stunden Betreuungsbedarf, alle die darunter liegen haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. (vgl. Badelt/Österle 200l:l0l)

Klicpera und Gasteiger Klicpera (l997:248) unterscheiden folgende Hilfestellungen für ältere Menschen voneinander:

- Ärztlicher und krankenpflegerischer Behandlungsbedarf, der in manchen Fällen aufgrund des Zusammentreffens mehrerer Krankheiten (Multimorbidität) intensiv sein wird
- Grundpflege wie Körperpflege, Hilfe bei Mahlzeiten, beim An- und Ausziehen
- Überwachende Tätigkeiten, um zB bei einem Sturz und Verletzungen rasch helfen zu können
- Allgemeiner Bedarf an Hilfen beim täglichen Leben: Hauswirtschaftliche Versorgung (Wäschereinigung, Mahlzeitenzubereitung, Einkaufen, Sauberhalten der Wohnung, etc.), Unterstützung der Mobilität, etc.
- Erhaltung und Vermittlung sozialer Kontakte, Hilfen bei der Kommunikation und der Teilnahem am öffentlichen Leben
- Betreuungsbedarf aufgrund psychosozialer Problem wie Depression, Suizidgedanken, Resignation, etc.

Sowohl die medizinische Behandlungspflege als auch die Grundpflege bedeuten einen Eingriff in den Intimbereich der Pflegebedürftigen. Das heißt, dass pflegende Angehörige dabei oft eine Hemm- oder Ekelschwelle überschreiten müssen. Zusätzlich muss es auch zur Aktivierung der Pflegebedürftigen kommen. Nur wenn sie möglichst viele Aufgaben noch selbständig erledigen dürfen und ihnen ausschließlich dann, wenn es nötig ist, geholfen wird, kann eine Verschlechterung ihres Zustandes verhindert werden. Zeitlich am anspruchvollsten sind die Haushaltstätigkeiten und die psycho- soziale Betreuung (vgl. Holuscha l992:52ff).

2.5. Das Pflegegeld

Vor allem auf Druck der Behindertenverbände wurde das Bundespflegegeld im Jahr l993 vom Parlament beschlossen. Alle BezieherInnen von Pensionen erhalten das Bundespflegegeld, nicht erfasste Personenkreise erhalten Landespflegegeld. Das Pflegegeld dient zur pauschalierten Abgeltung des Pflegeaufwandes. Bezogen werden kann das Pflegegeld nur von österreichischen StaatsbürgerInnen, die ein ständigen und voraussichtlich mindestens sechs Monate dauernder Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung im Ausmaß von mehr als 50 Stunden haben. Entsprechend ärztlicher Gutachten erfolgt die Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen (vgl. Rubisch et. al 2005:5ff).

Die Länder haben sich dazu verpflichtet, den flächendeckenden Auf- und Ausbau der ambulanten, teilstationären und stationären sozialen Dienste weiter zu betreiben. Dieser Ausbau der ambulanten Dienste, insbesondere die Tages- und Kurzzeitpflege soll auch zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen führen (a.a.o.).

Wenn folgende Voraussetzungen zutreffen, kann Pflegegeld bezogen werden (www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.3605l2.html):

- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 50 Stunden im Monat
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist

Pflegebedarf im Sinne der Pflegegeldgesetze liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung benötigt wird. Betreuungsmaßnahmen sind all jene Tätigkeiten, die den persönlichen Bereich betreffen: Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung innerhalb der Wohnung. Hilfsverrichtungen sind solche, die den sachlichen Lebensbereich betreffen.

Für die Beurteilung des Pflegebedarfs können ausschließlich folgende fünf Hilfsverrichtungen berücksichtigt werden:

- Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
- Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
- Pflege der Leib- und Bettwäsche
- Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials
- Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)

Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen berücksichtigt und zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst. Über die Einstufung in eine Pflegestufe wird auf der Basis eines ärztlichen Sachverständigengutachtens entschieden. Für diese Gutachten können auch andere Personen (z.B. Pflegedienste) und pflegende Angehörige beigezogen werden, um Angaben zur täglichen Pflege zu machen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.3605l6.html

Etwa eine halbe Million Menschen in Österreich sind der Gruppe der pflegenden und/oder betreuenden Angehörigen zuzurechnen. Vorwiegend handelt es sich dabei um Frauen zwischen 40 und 80 Jahren. Selbständig Erwerbstätige sind in dieser Gruppe überproportional oft vorhanden. Die Motive für die Übernahme der Pflege und Betreuung von Angehörigen sind vielfältig, wobei vor allem die Verpflichtungsgefühle, das Verwandtschaftsverhältnis aber auch die finanziellen Motive eine große Rolle spielen dürften. Die geringe Höhe des Pflegegeldes kann hier als ein Anreizfaktor für die informelle Pflege gesehen werden. Das Pflegegeld reicht nicht aus um die Kosten professioneller ambulanter oder stationärer Betreuungs- und Pflegeleistungen im benötigen Ausmaß abzugelten.

3. Positive und negative Aspekte für pflegende Angehörige

Die Übernahme der Betreuung und/oder Pflege zu Hause bedeutet eine einschneidende Veränderung im Leben der Angehörigen. Pflegende Angehörige müssen ihren gewohnten Tagesablauf verändern und sie haben schwierige und neue Aufgaben zu bewältigen. Oft ist es auch nicht so einfach, mit den physischen und psychischen Veränderungen der pflegebedürftigen Angehörigen umgehen zu lernen. Die häusliche Pflege ist jedoch nicht nur mit Belastungen verbunden. Es gibt auch schöne Momente und viele pflegende Angehörige möchten ihre PartnerInnen oder Eltern nicht ins Pflegeheim „abschieben“. Wie gut die Pflege zu Hause gelingt, hängt jedoch sehr stark davon ab, wie gut es gelingt, eine Balance zwischen den „schönen“ Seiten der Pflege und den daraus resultierenden Belastungen zu schaffen.

3.1. Positive Aspekte der häuslichen Pflege für die Angehörigen

Durch die Pflege werden neue Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt. Pflegende Angehörige lernen durch ihre tägliche Ausübung und durch den Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen und professionellen HelferInnen viel über die Krankheit(en), die Pflege und das Angebot an Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich ihrer Wohnumgebung. In einer Pflegesituation erhalten Angehörige im Idealfall durch die Rückmeldungen der gepflegten Person auch positive verbale und nonverbale Rückmeldungen. Von Angehörigen wird das positive Feedback oft als eine Entschädigung für ihre Mühe und als ein Grund für die Zufriedenheit mit der Pflegesituation gesehen. Über Gruppen für pflegende Angehörige können sich neue wertvolle soziale Außenkontakte ergeben. Es kann sich jedoch auch die persönliche Beziehung zwischen den Angehörigen und den Gepflegten verbessern und enger werden, weil sie mehr Zeit miteinander verbringen als das sonst der Fall wäre (vgl. Broderick et al 2003:34).

3.2. Negative Aspekte der häuslichen Pflege

Die Übernahme der Pflege bringt in der Regel spezifische Belastungen für die Angehörigen mit sich. Angehörige oder FreundInnen zu pflegen ist oft eine sehr anstrengende Aufgabe. Mehr als zwei Drittel (70 %) der pflegenden Angehörigen in Österreich fühlen sich ab und zu oder fast immer überlastet. (vgl. Pochobradsky et al 2005:42). Verantwortlich für diese Überlastung sind meist mehrere Belastungsfaktoren.

3.2.1. Kategorisierung der Belastungsfaktoren

Penz (200l) unterscheidet psychische, physische, soziale, zeitliche und materielle Belastungen sowie Belastungen durch unzureichende Qualifikation für die Pflegetätigkeit und durch die Doppelbelastung aufgrund der Berufstätigkeit.

Hedtke-Becker (l990) zeigt auf, dass die Belastung von pflegenden Angehörige sowohl objektiv als auch subjektiv erfasst werden kann. Während sich die objektive Last messen lässt (Umfang der Pflege, Pflegestufe der zu betreuenden Person und in Kombination mit anderen Aufgaben wie Haushalt, Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit), entspricht die subjektive Last dem persönlichen Belastungsempfinden der pflegenden Angehörigen. Dabei kann es sein, dass zB eine hohe objektive Belastung subjektiv viel geringer empfunden wird oder umgekehrt. Zwischen der objektiv messbaren Belastung und dem subjektiven Empfinden besteht oft nur ein geringer Zusammenhang. Nach Pochobradsky et al 2005:42 gibt es jedoch zumindest eine Ausnahme, da festgestellt wurde, dass mit zunehmendem Betreuungsbedarf der zu pflegenden Person auch die Belastungen zunehmen.

Holuscha (l992:65ff) unterscheidet zusätzlich zu objektiven und subjektiven Belastungsfaktoren auch strukturelle Belastungen. Die Belastungsintensität hängt ganz stark von der persönlichen Situation der pflegenden Angehörigen ab und ist daher nicht objektiv und allgemeingültig messbar. Neben dem subjektiven Empfinden können auch die spezifischen Lebensumstände die Belastung verstärken oder verringern. Eine multi- dimensionale Erfassung aller Problemaspekte und eine qualitative Erfassung des Belastungserlebens kann dies besser abbilden als eine Belastungsmessung nach objektiv-quantitativen Kriterien.

Broderick et al (2003) weisen darauf hin, dass pflegende Angehörige durch die Betreuung mit vielen komplexen und weitreichenden Auswirkungen auf ihr privates und berufliches Leben konfrontiert sind. Zudem verläuft die Belastungssituation dynamisch und verändert sich daher im Laufe der Zeit immer wieder. Die einzelnen spürbaren Belastungsfaktoren sind eng miteinander verbunden und sollten daher nicht isoliert voneinander betrachtet werden.

Bei Holuscha (l992:67ff) werden alle Belastungen, die objektiv messbar sind, als objektive Belastungsfaktoren dargestellt. Diese eindeutige Zuordnung unter die Kategorie „objektive Belastungen“ ist jedenfalls kritisch zu hinterfragen, da all diese Belastungen (physisch, psychisch, zeitlich und materiell) - abhängig vom angewandten methodischen Design einer Erhebung - auch auf subjektiven Einschätzungen beruhen können. Insbesondere bei den psychischen und sozialen Problemen (Rollenwechsel, Schuldgefühle, Ängste, Depressionen, Isolation, etc.) werden die Angaben eher selten aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren medizinischen Diagnose, sondern auf Basis der Antworten, die auf persönlichen Einschätzungen beruhen, gemacht. Außerdem wird bei dieser Kategorisierung außer Acht gelassen, dass auch vor der Übernahme der Pflege schon gesundheitliche, soziale oder finanzielle Belastungen bestanden haben können, die dann durch die Pflege überdurchschnittlich verstärkt werden können.

3.3. Belastungsfaktoren für pflegende/betreuende Angehörige

Angehörige sind mit einer Reihe von unterschiedlichen Belastungen durch die Pflege und Betreuung konfrontiert, die sich auf ihren Gesundheitszustand aber auch ihr soziales und berufliches Leben massiv auswirken können. Ob die Pflegesituation als belastend wahrgenommen wird, hängt jedoch nicht nur von dem objektiv feststellbaren Ausmaß der Pflege ab, sondern auch von dem subjektiven Empfinden der Angehörigen.

3.3.1. Physische Belastungen

Nach Holuscha (l992:73ff) lassen sich körperliche Belastungen (zB Rückenschmerzen), die aufgrund der Pflegetätigkeit (zB durch das Heben und Umbetten) entstehen von psychosomatischen Beschwerden aufgrund von Erschöpfungszuständen unterscheiden.

Es kann vorkommen, dass eindeutig körperliche Beschwerden wie zB Rückenschmerzen seelische Ursachen haben und eine Überbeanspruchung signalisieren. Fast die Hälfte aller Hauptbetreuungspersonen geben an, dass sie sich körperlich stark überbelastet fühlen (vgl. Badelt l997:l48). Bei den physischen Beschwerden handelt es sich vor allem um Kreuzschmerzen und Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich sowie in den Gelenken. Etwas mehr als 2/3 der Pflegepersonen leiden unter körperlichen Beschwerden. Es gibt hier einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Pflegegeldstufe der betreuten Person und den körperlichen Beschwerden der pflegenden Angehörigen. Während nur 30 % der Betreuungspersonen von PflegegeldbezieherInnen der Stufen eins und zwei über Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich klagen, tun dies bereits rund 60 % jener, die eine Person in der Pflegestufe sieben betreuen. Auch bei den Kreuzschmerzen lässt sich bei den pflegenden Angehörigen ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Anzahl der Personen mit Beschwerden und der Höhe der Pflegestufe der Pflegebedürftigen von 40 % auf 70 % feststellen (vgl. Pochobradsky et al 2005:42ff).

Der Gesundheitszustand von pflegenden Angehörigen kann sich auch dadurch verschlechtern, dass sie sich einer „Dauer-Stress-Situation“ befinden und dadurch weniger Zeit haben, auf ihre eigene Gesundheit zu achten. Gerade Pflegepersonen (oft Frauen), die selber schon betagt sind oder bereits vor der Pflege unter gesundheitlichen Beschwerden gelitten haben, werden durch die Übernahme der Pflege besonders belastet. Dadurch erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass die pflegenden Angehörigen selbst zu Pflegefällen werden (vgl. Holuscha l992:74).

3.3.2. Psychische Belastungen

Reizbarkeit, Schlaflosigkeit und depressive Gefühle zählen zu den häufigsten psychischen Belastungen von pflegenden Angehörigen (vgl. Holuscha l992:68).

8l % der pflegenden Angehörigen sind von psychischen Belastungen betroffen. Vor allem die Isolation, die Verantwortung, die Aussichtlosigkeit der Situation, die Überforderung und familiäre Probleme führen zu psychischen Belastungen. Die starke zeitliche Bindung wird von 59 % der pflegenden Angehörigen als belastend empfunden.

Die Übernahme der Pflege hat Auswirkungen auf alle Familienmitglieder. Es kommt dabei auch zu einer Veränderung der Rollen in einer Familie. Das kann dazu führen, dass sich die Eltern- und Kinderrollen umkehren und die zu pflegenden Eltern wie ein zu umsorgendes Kind behandelt werden. Schuldgefühle und emotionale Spannungen zwischen den Familienmitgliedern und der zu pflegenden Person gegenüber kommen noch dazu. Die gewünschte Anerkennung für die pflegenden Angehörigen bleibt oft aus (vgl. Schuß 2000:63ff).

Maudrey (2004:45ff) hat bei pflegenden Angehörigen von dementen Menschen zusätzlich noch zwei weitere Belastungsfaktoren gefunden. Das sind Verhaltensveränderungen der zu pflegenden Person aufgrund der Demenz und eine unzureichende Unterstützung durch professionelle Pflegeangebote.

Zu den psychischen Belastungen, die sich aus der Pflege selbst ergeben kommen oft auch noch strukturelle Belastungen und ungünstige Rahmenbedingungen. Dabei kann es sich zB um Wohnverhältnisse handeln, die nicht adäquat sind, Belastungen aufgrund mangelnden Wissens und fehlender Erfahrung bei der Durchsetzung von Rechten und im Umgang mit Behörden sowie ein bereits bei Übernahme der Pflege schlechter Gesundheitszustand der pflegenden Angehörigen (vgl. Schuß 2000:80ff).

3.3.3. Zeitliche Belastungen

Die Pflege ist in der Regel völlig unplanbar. Meist ist weder der Beginn, der Verlauf noch das Ende der Pflege zeitlich vorhersehbar. Das bedeutet, dass auch die Dauer der Pflege unplanbar ist und unterschiedlich lang sein kann. In der Regel dauern Pflegeverhältnisse 3 bis 20 Jahre, bei einem Fünftel jedoch l0 bis 20 Jahre. (vgl. Grond l99l:2l7) Die Pflegepersonen übernehmen die Pflege meist jedoch mit einer selbst gesteckten, zeitlich begrenzten, Perspektive. Die Dauer der Pflege, oft Jahrzehnte wird dabei vor allem zu Beginn stark unterschätzt. Das führt dazu, dass die eigenen Zukunftspläne immer wieder weiter nach hinten verschoben, verändert oder ganz aufgegeben werden, weil auch das eigene Alter fortschreitet (vgl. Hedtke-Becker l990:30ff).

In Österreich erleben 59 % der Hauptpflegepersonen die zeitliche Bindung als größten Belastungsfaktor. Unter den Personen, die PflegegeldbezieherInnen der Stufen vier bis sieben betreuen, leiden bereits mehr als zwei Drittel (68 %) unter der zeitlichen Belastung. Besonders stark betroffen sind vollzeitberufstätige Hauptpflegepersonen, sie klagen sogar zu 77 % über die zeitliche Einschränkung (vgl. Pochobradsky et al 2005:43ff).

Nach Badelt (l997) ist die Hälfte der pflegenden Angehörigen ständig bei der pflegebedürftigen Person anwesend, ein Viertel der Hauptbetreuungspersonen ist mehrmals täglich und zehn Prozent sind zumindest einmal täglich anwesend. Diese Häufigkeit des Betreuungs- und Pflegeaufwandes ist, wie aktuellere Daten bestätigen, auch in den letzten Jahren unverändert geblieben (vgl. Pochobradsky et al 2005:26).

Die zeitliche Belastung der Pflege wird auf zwei Ebenen sichtbar. Einerseits wird die Lebensplanung der Pflegepersonen durch die Unvorhersehbarkeit der Pflege auf unbestimmte Zeit blockiert und andererseits wird ihr Tagesablauf stark von den Erfordernissen der Pflege diktiert. Nach Holuscha (l992:74ff) wird vor allem der Verlust der Freizeit und die Unmöglichkeit des Ausspannens über einen längeren Zeitraum beklagt. Die Hälfte der pflegenden Angehörigen kann keinen Urlaub machen und mehr als 60 % haben nie ein freies Wochenende. Dies führt zur Vereinsamung, Hoffnungslosigkeit und Unmöglichkeit der eigenen Lebensplanung, eigene Bedürfnisse und Interessen zu verfolgen.

Das Angebundensein geht jedoch über die reine Präsenzzeit bei den Pflegebedürftigen hinaus. Auch in ihrer freien Zeit sind viele Pflegende mit den Gedanken ständig bei den Pflegebedürftigen und können daher selbst im Urlaub nicht richtig ausspannen. Pflegende Angehörige haben auch das Gefühl ständig erreichbar sein zu müssen. Die mangelnde Fähigkeit vieler Angehöriger sich von der Pflegesituation abzugrenzen, birgt die Gefahr der permanenten Erschöpfung. Da manche Angehörige fast immer bei den Pflegebedürftigen sind, empfinden sie jede Zeit, die sie nicht bei den Pflegebedürftigen verbringen (auch Arzt- und Apothekenbesuche), als Freizeit. Andere sind der Meinung, dass das Fernsehen oder Lesen in Gegenwart der Pflegebedürftigen bereits Freizeit ist (vgl.Penz 200l:ll6).

3.3.4. Soziale Belastungen

Nicht zuletzt aufgrund der beschränkten Zeitressourcen und des Angebundenseins in der Wohnung ist es für pflegende Angehörige sehr schwer die bestehenden sozialen Kontakte zu pflegen und neue Bekanntschaften, zB zu anderen pflegenden Angehörigen, zu schließen. Daher leiden Angehörige auch sehr oft unter Isolation (vgl.Penz: 200l:34). In Österreich beklagen 30 % der Hauptpflegepersonen von PflegegeldbezieherInnen der Stufen 4 bis 7 über Isolation (vgl. Pochobradsky et al 2005:45).

Hedtke-Becker (l990:36) weist darauf hin, dass in allen Untersuchungen stark zum Ausdruck kommt, dass es vor allem die Beziehungsprobleme und weniger die pflegerischen Tätigkeiten sind, die die Betreuungspersonen belasten. Beziehungsprobleme ergeben sich durch die Veränderung der Rollen innerhalb der Familie. Bei einer Eltern-Kind Beziehung zwischen den pflegenden Angehörigen und den Gepflegten wird dieser Rollenwechsel besonders deutlich. Die Kinder beginnen dann die Mutter- oder Vaterrolle ihren Eltern gegenüber einzunehmen. Darüber hinaus bedeutet die Übernahme der Pflege oftmals auch, dass andere Familienmitglieder (zB der Partner, die Kinder, etc.) weniger Aufmerksam erhalten und sich dadurch vernachlässigt fühlen.

In der Regel ist es so, dass eine Person in der Familie vorwiegend die Betreuung übernommen hat. Entweder weil sich die anderen Angehörigen der Situation entzogen haben oder weil die Pflegeperson die Pflege allein übernehmen wollte oder erst gar nicht um Unterstützung bitten wollte. Die Familie und auch Bekannte und FreundInnen können auch wichtige Unterstützung leisten, insbesondere wenn es darum geht der Isolation der Pflegenden entgegenzuwirken. Allerdings stellt sich in der Regel mit dem Beginn der Pflege ein sofortiger Rückgang der Kontakte selbst mit langjährigen FreundInnen und Bekannten ein (vgl. Penz 200l:ll8).

[...]

Fin de l'extrait de 97 pages

Résumé des informations

Titre
Der Angehörigenkompass. Empfehlungen für ein sozialarbeiterisches Bedarfserfassungsinstrument für pflegende und betreuende Angehörige
Université
Vienna University of Economics and Business Administration
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
97
N° de catalogue
V119498
ISBN (ebook)
9783640229246
ISBN (Livre)
9783640230815
Taille d'un fichier
901 KB
Langue
allemand
Mots clés
Angehörigenkompass, Empfehlungen, Bedarfserfassungsinstrument, Angehörige
Citation du texte
Dr. Anita Bernroitner (Auteur), 2007, Der Angehörigenkompass. Empfehlungen für ein sozialarbeiterisches Bedarfserfassungsinstrument für pflegende und betreuende Angehörige, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119498

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