Die Fugger und die Verfassungsänderung Kaiser Karls V. in Augsburg 1548/49


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

35 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil
I. Die Fugger zur Zeit der Zunftverfassung
1. Die Zunftverfassung im 16. Jahrhundert
2. Die Fugger und das reformierte Augsburg
3. Die Fugger und der Schmalkaldische Krieg
4. Die Teilnahme der Fugger an der Stadtpolitik zur Zeit der Zunftverfassung
II. Das Verhältnis der Fugger zu Kaiser Karl V
III. Die Verfassungsänderung in Augsburg
1. Die vorbereitenden Schritte zur Verfassungsänderung
2. Die Durchführung der Verfassungsänderung
3. Die Rolle der Fugger bei der Verfassungsänderung
4. Die neue Verfassung
IV. Die Teilnahme der Fugger an der Stadtpolitik nach der Verfassungsänderung

C. Schluss

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

A. Einleitung

Im Jahr 1548 änderte Kaiser Karl V. in Augsburg, wie später in 26 weiteren oberdeutschen Reichsstädten, die Stadtverfassung und besetzte die städtischen Spitzenämter vor allem mit reichen Patriziern, unter denen sich auch viele Mitglieder der Fuggerfamilie befanden. Die folgende Arbeit soll daher nun klären, ob und wenn ja, aus welchen Gründen die Fugger eine Verfassungsänderung in Augsburg anstrebten, welche Rolle sie bei deren Durchführung spielten und wie sich die Änderung auf die Teilnahme der Familie an der Stadtpolitik Augsburgs auswirkte.

Die in der Arbeit verwendeten Quellen erstrecken sich im Wesentlichen auf die Prosopographie Wolfgang Reinhards[1], mit der das Ausmaß der direkten Teilnahme der Mitglieder der Familie Fugger an der Stadtpolitik ermittelt werden kann, und auf die Briefe Antons, die bei Paul Hecker[2] und im Anhang Hermann Joseph Kirchs[3] abgedruckt sind und die einen kleinen Einblick in die Motivation und das Ausmaß der Beteiligung des Familienoberhaupts an der Regimentsreform ermöglichen. Weiterhin wird Eberhard Naujoks[4] Quellenwerk über die Verfassungsänderung Kaiser Karls V. in den oberdeutschen Reichsstädten verwendet, da es dazu beiträgt, den Vorgang der Änderung und den Aufbau der neuen Verfassung zu rekonstruieren. Als wichtigste Forschungsliteratur sind zum einen die Untersuchungen von Katarina Sieh-Burens[5] und Olaf Mörke[6] zu nennen, die unter anderem die direkten und indirekten politischen Einflussmöglichkeiten der Fugger analysieren, und zum anderen die Werke Götz von Pölnitz[7] über Anton Fugger und die älteren Untersuchungen Hermann Joseph Kirchs und Paul Heckers[8] zu erwähnen , die vor allem das Faktengerüst für die Zeit vor der Verfassungsänderung liefern.

Der Aufbau der Arbeit gliedert sich in vier Kapitel. Im ersten soll das Verhältnis der Fugger zu Augsburg zur Zeit der Zunftverfassung untersucht werden, um die Gründe für ihr Engagement zur Veränderung der Verfassung herauszuarbeiten. Hierbei soll zunächst die Zunftverfassung beschrieben, das Verhältnis der Familie zum mehrheitlich reformierten Augsburg untersucht und ihre Teilnahme an der Stadtpolitik dargestellt werden. Im zweiten Kapitel soll die Beziehung der Familie zum Kaiserhaus beschrieben werden, um daraus ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme abzuleiten. Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit der Vorbereitung und Durchführung der Verfassungsänderung, erörtert dabei die Rolle der Fugger und stellt den Aufbau des neuen Verfassungsrahmens vor. Im vierten und letzten Kapitel sollen schließlich die Auswirkungen der Änderung auf die Teilnahme der Fugger an der Augsburger Stadtpolitik beschrieben werden.

B. Hauptteil

I. Die Fugger zur Zeit der Zunftverfassung

1. Die Zunftverfassung im 16. Jahrhundert

Die Stadtverfassung Augsburgs in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts[9] hatte ihren Ursprung in der Zunftrevolution des Jahres 1368. Bei dieser setzten aufständische Handwerker ohne Blutvergießen das bisherige Regiment ab, das unter dem Ausschluss der Zünfte von einem exklusiven Kreis von Patriziern gelenkt wurde, und errichteten die so genannte Zunftverfassung, die abgesehen von einigen Detailänderungen bis ins 16. Jahrhundert Gültigkeit hatte.[10]

Getragen wurde die Verfassung durch die beiden politischen Korporationen der Patrizier und der Zünfte. Das Patriziat zeichnete sich durch eine ständische Exklusivität mittels Geburt aus, lebte meist unter Ausschluss von handwerklicher Arbeit in gesicherten Lebensverhältnissen und besaß gewisse gesellschaftliche und politische Vorrechte.[11] Die Zünfte waren Zusammenschlüsse von nichtpatrizischen Bürgern, um deren politische Mitsprache zu gewährleisten. Die Führung der insgesamt 17 Zünfte Augsburgs lag bei den jährlich von den Zunftmitgliedern gewählten Zwölfern und den Zunftmeistern.[12] Die Mehrer und die Gesellschaft von der Kaufleutestube stellten anders als Patrizier und Zünfte zur Zeit des Zunftregiments keine politischen, sondern lediglich soziale Vereinigungen dar.[13] Die Gruppe der Mehrer wurde im 15. Jahrhundert gegründet und war nicht-patrizischen Verwandten der Geschlechter vorbehalten. Sie ist daher als ein Verbindungsglied zwischen dem Patriziat und hauptsächlich den reichen Kaufleuten anzusehen.[14] Die Gesellschaft von der Kaufleutestube zeichnete sich in der Zeit vor 1541 dadurch aus, eine Trinkstube für die Mitglieder der Kaufleutezunft zu sein, wobei die reichsten Kaufleute meist Mitglieder der Mehrer waren. 1541 öffnete sich die Gesellschaft für alle Bürger ungeachtet der Zunftzugehörigkeit und umfasste somit einen Großteil des wohlhabenden und gebildeten Bürgertums, soweit es nicht bereits Mitglied der Mehrer oder Patrizier war.[15]

Den Mittelpunkt der Verfassung stellte der Große Rat dar. Er setzte sich aus den Zwölfern der Zünfte, ihren Zunftmeistern und zwölf von ihnen gewählten Patriziern, also insgesamt 233 Mitgliedern zusammen. Er wurde de jure jährlich gewählt, faktisch aber nur bestätigt. Wegen seiner vielen Mitglieder hatte er keine tagespolitische Bedeutung, sondern galt vielmehr als Forum der öffentlichen Meinung bei besonders wichtigen Fragen und trat selten häufiger als ein Mal jährlich zusammen. Weiterhin hatte er Mitsprache bei Steuerfragen.[16]

Der Kleine Rat stellte das wichtigste Gremium der Stadtregierung dar. Er verkörperte das oberste Organ der Rechtssetzung und war die höchste Appellationsinstanz der Stadt. Aus seiner Mitte wählte er die Inhaber der Rats- und Gerichtsämter.[17] Ihm gehörten jeweils zwei Vertreter der 17 Zünfte und acht der zwölf patrizischen Mitglieder des großen Rates, also insgesamt 42 Personen an. Bei zu großer Arbeitsbelastung konnten noch 27 Mitglieder des Großen Rates als Kleiner Ratszusatz hinzugezogen werden.[18]

Während der Kleine Rat verfassungsrechtlich die Stadtobrigkeit darstellte, lag die faktische politische Macht bei den Dreizehnern. Dieses Gremium, das anders als beispielsweise der Kleine Ratszusatz in der Verfassung ursprünglich nicht vorgesehen war, bestand aus den obersten Ämtern der Stadt: den zwei Bürgermeistern, drei Baumeistern, drei Einnehmern, zwei Sieglern und drei weiteren Ratsherren. Sie bereiteten in fast täglichen Sitzungen die Entscheidungen des Kleinen Rates vor und kümmerten sich um die laufenden Stadtgeschäfte.[19]

Neben den Ratsgremien gab es eine Reihe von unterschiedlich bedeutsamen Ratsämtern wie beispielsweise Einnehmer-, Steuermeister- oder Siegleramt, die von den Inhabern der Ratsposten in Personalunion wahrgenommen wurden. Als wichtigste dieser Ämter sind die beiden Bürgermeister zu nennen, die jeweils von einem Patrizier und einem Mitglied der Zünfte bekleidet wurden. Sie gehörten allen Ratsgremien an und leiteten sie, standen der gesamten Verwaltung vor und repräsentierten die Stadt nach außen. Wegen ihrer weitreichenden Kompetenzen und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung bestand die Möglichkeit entscheidender politischer Einflussnahme und individueller Machtentfaltung. Die Bürgermeister hatten somit eine gesellschaftliche und politische Führungsrolle inne.[20]

Eine entscheidende Grundkonstante der Verfassung war der Dualismus von Patriziern und Zünften. Die Zünfte hatten in allen Ratsgremien und zumindest bei der Bekleidung der niederen und mittleren Ratsämter ein deutliches Übergewicht, nur bei den höheren Ämtern wurde auf eine paritätische Besetzung geachtet.[21] Ein weiteres wichtiges Merkmal war, dass alle Ämter unbesoldet waren und somit ein bestimmtes Vermögen informelle Voraussetzung war.[22] Dies schloss einfache Handwerker zumindest von den höheren Posten in der Regel aus, da sie dauerhafte politische Tätigkeit und Beruf nicht verbinden konnten. Nur die häufig reiche kaufmännische Oberschicht konnte sich die dauernde Abkömmlichkeit leisten, was man daran sehen kann, dass viele zünftische Spitzenämter aus dem Kreis der Kaufleutezunft besetzt wurden.[23] Diese Tendenz zur Zunftaristokratie konnte auch von der grundsätzlich einjährigen Pause nach jedem Amtsjahr nicht verhindert werden, da sich meist zwei Inhaber jährlich im Amt abwechselten und somit dennoch eine personelle Kontinuität in der Ämterbesetzung entstand, was man an der Liste der Bürgermeister sehen kann.[24] Die Zunftverfassung war also, anders als die späteren Klagen der Geschlechter und die Begründung der Verfassungsänderung Glauben machen wollen, keine Herrschaft der einfachen Handwerker, sondern wurde in erster Linie von wohlhabenden zünftischen Händlern und den Patriziern getragen. Trotz dieses faktischen Ausschlusses der unteren Schichten aus den wichtigen Ämtern führte dies zu keiner grundsätzlichen Unzufriedenheit bei den Augsburgern, da zum einen die jährlichen Zunftwahlen die politische Teilnahme aller Bürger garantierten und zum anderen sich auch eine Reihe von ärmeren Handwerkern aus den weniger bedeutenden Zünften im Rat befanden und somit der Verfassung eine breite soziale Basis gaben.[25]

2. Die Fugger und das reformierte Augsburg

Nachdem nun der Verfassungsrahmen für die Zeit vor 1548 erläutert wurde, soll nun das Verhältnis der Fugger zur Reformation und zu der von der Glaubenserneuerung ergriffenen Stadt Augsburg untersucht werden.

Obwohl vor allem Jakob Fugger zunächst kirchlichen Reformbestrebungen durchaus aufgeschlossen gegenüberstand, indem er beispielsweise den Wortgottesdienst und die Volkspredigt förderte, waren die Fugger frühzeitig Gegner Martin Luthers und anderer reformatorischer Lehren.[26] So wurde bereits 1518 ein Verhör Luthers durch den päpstlichen Legaten Kardinal Cajetan im Fuggerhaus in Augsburg durchgeführt.[27] Weiterhin war Jakob ein Vertrauter und Unterstützer Johannes Ecks und beherbergte 1524 Kardinal Lorenzo Campeggi, der den Kirchenbann gegen Luther vollstrecken sollte.[28] Die altkirchentreue Haltung der Fugger wird auch durch ihre Kirchenstiftungen ersichtlich und dadurch, dass einige Mitglieder der Familie, unter ihnen Jakob, eigentlich für einen geistlichen Beruf ausgebildet worden waren.[29] Auch die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen ins päpstliche Rom festigten die Verbundenheit zum alten Glauben.[30] Entscheidend für die frühe Ablehnung der neuen Lehre war auch, dass Martin Luther in seinen Schriften die Fugger wegen ihrer Beteiligung am Ablasshandel kritisierte und sie des Wuchers bezichtigte.[31] Auch nach dem Tod Jakobs blieben fast alle Mitglieder der Familie dem katholischen Glauben treu und ergriffen meist ebenso eindeutig für ihn Partei. So finanzierten sie die antiprotestantischen Kriege Kaiser Karls V., stellten das Fuggerhaus wichtigen katholischen Repräsentanten als Herberge zur Verfügung und förderten die Tätigkeiten der Jesuiten in der Stadt.[32] Die Fugger verteidigten im Grunde die alte Kirche gegen die Reformation, weil sie sie als Teil der Gesellschaftsordnung betrachteten, die ihnen ihren sozialen Aufstieg ermöglicht hatte.[33]

Während die Fugger also ganz überwiegend den alten Glauben behielten, breitete sich die reformatorische Lehre in Augsburg rasch aus. Beginnend bei den Handwerkern nahmen schließlich auch bald Mitglieder patrizischer Kreise einen neuen Glauben an, bis schließlich der absolut überwiegende Teil der Augsburger Bevölkerung nicht mehr katholisch war.[34] Die Familie Fugger gehörte also ab Ende der 1520er Jahre einer religiösen Minderheit in der Stadt an. Trotz dieses Proporzes vertrat man im Rat zunächst eine Politik der religiösen Neutralität, den so genannten mittleren Weg. Die Ratsführung unterband nicht die Ausbreitung der verschiedenen Formen der Reformation in der Stadt, sondern förderte sie zum Teil, gleichzeitig gewährte sie aber der altgläubigen Minderheit Toleranz.[35] Auch außenpolitisch versuchte man konfessionelle Neutralität zu wahren und vermied, sich religiösen Bündnissen anzuschließen.[36] Der Grund für die Verfolgung des mittleren Weges lag vor allem an den gleichgerichteten wirtschaftlichen Interessen der gemischtkonfessionellen städtischen Führungsschicht, da man einerseits sowohl mit den altgläubig gebliebenen umliegenden Territorien als auch mit dem katholischen Kaiser wirtschaftlich zu stark verbunden war, als dass man einen Bruch mit ihnen hätte riskieren wollen, und andererseits auf den sozialen Frieden in der mehrheitlich reformierten Bevölkerung der Stadt angewiesen war.[37]

Die Neutralitätspolitik führte aber Anfang der 1530er Jahre außenpolitisch in die Isolation, da die entstandenen konfessionellen Blöcke im Reich nun ein klares Bekenntnis der Stadt zu einer der beiden Seiten forderten. In der Folgezeit gelang es einer reformatorisch gesinnten Gruppe in der Stadtführung den politischen Kurs zugunsten des Protestantismus zu verändern und ihren Einfluss durch die Einsetzung eines in der Verfassung nicht vorgesehenen sechsköpfigen Geheimen Rats abzusichern.[38] So schloss sich Augsburg den evangelischen Reichsständen an, trat, wenn auch zögernd, dem antikaiserlichen Schmalkaldischen Bund bei und begann 1534 mit dem ersten Reformationsmandat die evangelischen Prädikanten durch den Rat zu besolden und die Ausübung der katholischen Religion zu beschränken. 1537 beschloss der Rat schließlich den Katholizismus gänzlich abzuschaffen, die katholische Messe zu verbieten, die Klöster aufzulösen und den kirchlichen Grundbesitz einzuziehen. Die katholische Minderheit verlor dadurch den Rückhalt in der Stadt.[39]

[...]


[1] Reinhard, Wolfgang (Hg.): Augsburger Eliten des 16. Jahrhunderts. Prosopographie wirtschaftlicher und politischer Führungsgruppen 1500-1620, Berlin 1996.

[2] Hecker, Paul (Hg.): Die Correspondenz der Stadt Augsburg mit Karl V. im Ausgang des schmalkaldischen Krieges , in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 1 (1874), S. 257-309.

[3] Kirch, Hermann Joseph: Die Fugger und der Schmalkaldische Krieg (= Studien zur Fuggergeschichte fünftes Heft), München/ Leipzig 1915.

[4] Naujoks, Eberhard (Hg.): Kaiser Karl V. und die Zunftverfassungen. Ausgewählte Aktenstücke zu den Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten (1547-1556) , Stuttgart 1985.

[5] Sieh-Burens, Katarina: Oligarchie, Konfession und Politik im 16. Jahrhundert. Zur sozialen Verflechtung der Augsburger Bürgermeister und Stadtpfleger 1518-1618 (= Schriften der Philosophischen Fakultät der Universität Augsburg Nr. 29), München 1986.

[6] Mörke, Olaf: Die Fugger im 16. Jahrhundert. Städtische Elite oder Sonderstruktur? Ein Diskussionsbeitrag, in: Archiv für Reformationsgeschichte 74 (1983), S.141-162.

[7] Pölnitz, Götz von: Anton Fugger 1. Band 1453-1535, Tübingen 1958 und Pölnitz, Götz von: Anton Fugger 2. Band 1536-1548 (Teil II. 1544-1548), Tübingen 1967.

[8] Hecker, Paul: Der Augsburger Bürgermeister Jacob Herbrot und der Sturz des zünftischen Regiments in Augsburg, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 1 (1874), S.34-98.

[9] Allgemein zur Zunftverfassung vergleiche Schema der Verfassung in Deutsches Historisches Museum Berlin (Hg.): „Kurzweil viel ohn’ Maß und Ziel“ Alltag und Festtag auf den Augsburger Monatsbildern der Renaissance, München 1994, S.284.

[10] Blendinger, Friedrich: Die Zunfterhebung von 1368, in: Gottlieb, Gunther/ Baer, Wolfram/ Becker, Josef u.a. (Hg.): Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, Stuttgart 1984, S.150ff und Baer, Wolfram: Die Entwicklung der Stadtverfassung 1276-1368, in: Gottlieb, Gunther/ Baer, Wolfram/ Becker, Josef u.a. (Hg.): Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, Stuttgart 1984, S.146f.

[11] Sieh-Burens, Katarina: Die Augsburger Stadtverfassung um 1500, in: Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben 77 (1983), S.130.

[12] Dirr, Pius: Studien zur Geschichte der Augsburger Zunftverfassung, in: Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 39 (1913), S.177f f und Sieh-Burens, Stadtverfassung, S.129.

[13] Dirr, Pius: Kaufleutezunft und Kaufleutestube in Augsburg zur Zeit des Zunftregiments (1368-1548), in: Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 35 (1909), S.137f .

[14] Reinhard, Prosopographie, S. XV.

[15] Dirr, Kaufleutezunft, S.141 und S.144.

[16] Dirr, Studien, S.183 und Sieh-Burens, Stadtverfassung, S.135.

[17] Sieh-Burens, Stadtverfassung, S.135f.

[18] Dirr, Studien, S.183f.

[19] Rogge, Jörg: Ir freye wale zu haben. Möglichkeiten, Probleme und Grenzen der politischen Partizipation in Augsburg zur Zeit der Zunftverfassung (1368-1548), in: Schreiner, Klaus/ Meier, Ulrich (Hg.): Stadtregiment und Bürgerfreiheit. Handlungsspielräume in deutschen und italienischen Städten des Späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit (=Bürgertum. Beiträge zur europäischen Gesellschaftsgeschichte Band 7), Göttingen 1994, S.256 und Sieh-Burens, Stadtverfassung, S.136.

[20] Sieh-Burens, Katarina: Bürgermeisteramt, soziale Verflechtung und Reformation in der freien Reichsstadt Augsburg 1518-1539, in: Fried, Pankraz (Hg.): Mescellanea Suevica Augustana. Der Stadt Augsburg dargebracht zur 2000-Jahrfeier 1985 (= Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens Band 3), Sigmaringen 1985, S.61f.

[21] Sieh-Burens, Oligarchie, S.31.

[22] Rogge, Ir frye wale, S.251.

[23] Kießling, Rolf: Bürgerliche Gesellschaft und Kirche in Augsburg im Spätmittelalter. Ein Beitrag zur Strukturanalyse der oberdeutschen Reichsstadt (= Schriftenreihe des Stadtarchivs Augsburg Band 19), Augsburg 1971, S.49f. und vgl. Liste der zünftischen Bürgermeister im 16. Jahrhundert bei Langenmantel, David: Historie des Regiments in des Heiligen Römischen Reichs Stadt Augsburg, Augsburg 1734, S.55f.

[24] Dirr, Studien, S.199; Kießling, Mittelalter und Neuzeit, S.244 und vgl. Langenmantel, S.53-56.

[25] Kießling, Rolf: Augsburg zwischen Mittelalter und Neuzeit, in: Gottlieb, Gunther/ Baer, Wolfram/ Becker, Josef u.a. (Hg.): Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, Stuttgart 1984, S.244 und Rogge, Ir frye wale, S.247.

[26] Häbler, Konrad: Die Stellung der Fugger zum Kirchenstreit des 16. Jahrhunderts, in: Historische Vierteljahrschrift I (1898), S.473 und S.482; Pölnitz, Götz von: Jakob Fugger. Kaiser, Kirche und Kapital in der oberdeutschen Renaissance I, Tübingen 1949, S.469 und Deutsche Historische Kommission der bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hg.): Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. 23. Band (= Die Chroniken der schwäbischen Städte Augsburg 4. Band), Göttingen 1966 Nachdruck von 1894, S.169f.

[27] Häbler, S.478. und Kießling, Rolf: Augsburg in der Reformationszeit, in: Kirmeier, Josef/ Jahn, Wolfgang/ Brockhoff, Evamaria (Hg.) „…wider Laster und Sünde“ Augsburgs Weg in die Reformation. Katalog zur Ausstellung in St. Anna, Augsburg 26.April bis 10. August 1997, Köln 1997, S.35.

[28] Tewes, Götz-Rüdiger: Luthergegner der ersten Stunde, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 75 (1995), S.333ff .

[29] Häbler, S.475f.

[30] Häbler, S.477.

[31] Burkhard, Johannes: Luther und die Augsburger Handelsgesellschaften, in: Gier, Helmut/ Schwarz, Reinhard (Hg.): Reformation und Reichsstadt. Luther in Augsburg, Augsburg 1996, S.52.

[32] Scheller, Benjamin: Memoria an der Zeitenwende. Die Stiftung Jakob Fuggers des Reichen vor und während der Reformation (ca. 1505-1555) (= Studien zur Fuggergeschichte Band 37), Berlin 2004 , S.180f und Warmbrunn, Paul: Zwei Konfessionen in einer Stadt. Das Zusammenleben von Katholiken und Protestanten in den paritätischen Reichsstädten Augsburg, Biberach, Ravensburg und Dinkelsbühl von 1548 bis 1648 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz Band 11), Wiesbaden 1983, S.238ff.

[33] Sieh-Burens, Oligarchie, S.138.

[34] Ca. 90% der Augsburger Bevölkerung war nicht mehr altgläubig, siehe Immenkötter, Herbert: Kirche zwischen Reformation und Parität, in: Gottlieb, Gunther/ Baer, Wolfram/ Becker, Josef u.a. (Hg.): Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, Stuttgart 1984, S.402.

[35] Immenkötter, S.395.

[36] Lutz, Heinrich: Augsburg und seine politische Umwelt 1490-1555, in: Gottlieb, Gunther/ Baer, Wolfram/ Becker, Josef u.a. (Hg.): Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, Stuttgart 1984, S.423.

[37] Sieh-Burens, Bürgermeister, S.72 und Scheller, S.177.

[38] Sieh-Burens, Oligarchie, S.150 und S.153.

[39] Scheller, S.178 und Kießling, Augsburg Reformationszeit, S.31.

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Die Fugger und die Verfassungsänderung Kaiser Karls V. in Augsburg 1548/49
Université
University of Bamberg
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
35
N° de catalogue
V119510
ISBN (ebook)
9783640224937
ISBN (Livre)
9783640225026
Taille d'un fichier
572 KB
Langue
allemand
Mots clés
Fugger, Verfassungsänderung, Kaiser, Augsburg, Karl V., Frühe Neuzeit
Citation du texte
Marco Eckerlein (Auteur), 2005, Die Fugger und die Verfassungsänderung Kaiser Karls V. in Augsburg 1548/49, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119510

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