Quo Vadis? Strukturelle Anpassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in eine konvergente Medienwelt


Bachelor Thesis, 2022

62 Pages, Grade: 1,6


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Forschungsfrage
1.2 Kapitelübersicht

2 Geschichte des linearen Fernsehens
2.1 TechnischeVorausetzungen
2.2 Expandierung des Programmangebotes
2.3 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute

3 Rahmenbedingungen des ÖRR
3.1 Vom Rundfunkstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag
3.2 Public Value und Diversity
3.2.1 Public-Value-Formate
3.2.2 Platzierung und Reichweite
3.2.3 Habitualisierung und Nutzerprofile
3.2.4 DCTP - Public Value im privaten TV: Must-Carry-Formate

4 Internet und Digitalisierung - technische Konvergenz
4.1 Geschichte des Internets
4.2 IPTV, HbbTV und Smart TV - Red Button, und Home Button

5 Plattformen und Mediatheken
5.1 VoD-Streaming-Plattformen
5.2 Suchmaschinen und Personalisierungssysteme
5.3 Soziale Medien - zwischen Partizipation und Desinformation
5.4 Mediatheken als Konkurrenz- und Konvergenzangebote

6 Public Network Value
6.1 Die online-only Jugendplattform funk
6.1.1 Partizipation und Interaktion als Public-Value-Formate - Das Y-Kollektiv aufwww.funk.net und www.youtube.com
6.2 Das gemeinsame Sreaming-Netzwerk als Konvergenzformat
6.2.1 Konkurrenzdebatte
6.2.2 Reichweiten und Rahmenbedinngungen
6.2.3 Der Mehrwert eines Streaming-Netzwerks
6.2.4 Personalisierungs-und Empfehlungssysteme
6.2.5 Social Media bei Unterhaltungs-, Orientierungs­ und Wissensformaten
6.3 Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien

7 Fazit
7.1 Zusammenfassung
7.2 Auswertung der Forschungsfrage
7.3 Ausblick

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Forschungsfrage

Die rasante Internetentwicklung führt zu starken Veränderungen im Bewegtbildmarkt. Statt einer vorgegebenen Reihenfolge linearer Programme im klassischen TV werden VoD-Angebote immer populärer, die dem Kunden die Programmgestaltung selbst über­lassen. Durch die VoD-Angebote von YouTube, Netflix, Amazon Prime und anderen ent­steht für den ÖRR1 ein bedrohlicher Konkurrenzdruck, der sich durch die Expandierung sozialer Medien zusätzlich verstärkt. Es entsteht ein konvergenter Medienmarkt von un- überschaubarerAngebotsbreite und fließenden Grenzen zwischen den einzelnen Medi­enformaten.

Durch zu geringe Reichweiten seiner linearen Ausstrahlung droht dem ÖRR derVerlust seiner Legitimation, Programme hoher Diversität und Public Value zu verbreiten. Bemü­hungen, die eigenen Mediatheken als online Angebote auszubauen, werden durch die auferlegten Rahmenbedingungen lange Zeit erschwert. Gleichzeitig entwickelt sich ein bedrohlicher Nutzerschwund junger Zuschauer, die meist zu YouTube, aber auch zu anderen sozialen Medien abwandern. Diesem Reichweitenabriss begegnet der ÖRR mit der Entwicklung der Internetplattform funk, die 2016 online geht, funk wird als erste reine Internetplattform konzipiert und versucht, sein junges Publikum mit zielgruppengerech­tem Design und eigenen Inhalten unabhängig von einer linearen Ausstrahlung zu errei­chen. Die neue Plattform wird probeweise von den einschränkenden Rahmenbedingun­gen des Rundfunkstaatsvertrags entbunden und bekommt eine Art Referenzstatus für den geplanten strukturellen Umbau der Mediatheken zugeschrieben. Nach einer Novel­lierung des Telemediengesetzes einigen sich die Gremien des ÖRR am 21.6.2021 da­rauf, ihre Mediatheken zu einem gemeinsamen Streaming-Netzwerk zusammenzu­schließen. Dieses soll mit einer personalisierten Suchfunktion ausgestattet werden, da­mit alle Angebote der ARD-Sender und des ZDF leicht auffindbar werden können. Wei­terhin werden beschränkende Rahmenbedingungen gelockert.

Ziel dieser Arbeit ist es, in einer aktuellen Bestandsaufnahme den Erfolg der crossmedi­alen Netzwerkstrategie von funk zu untersuchen, seinen Content priorisiert auf Drittplatt­formen sozialer Medien anzubieten. Anschließend soll untersucht werden, ob funk auch als Referenzformat aller Nutzer dienen kann, zusätzliche Reichweiten mit Public-Value- Inhalten im Netz zu generieren und damit als Vorbild des geplanten Streaming-Netzwer­kes dienen kann. Dazu wird untersucht, welche Einflüsse eine verstärkte Einbindung sozialer Medien in die inhaltliche Gestaltung der Programmformate Unterhaltung, Wis- sen/lnformation und Nachrichten heute schon haben, um die Bedeutung des ÖRR im Netz zu steigern. Schließlich wird die Glaubwürdigkeit der Nachrichtenformate des ÖRR und deren Beitrag zur Reichweitenerhöhung journalistisch recherchierten Materials als Public Value Format diskutiert.

Mit dieserZielsetzung wird folgende Forschungsfrage untersucht:

Wie kann der Public-Value-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rund­funks auch im konvergenten Medienmarkt sichergestellt werden?

Im Einzelnen werden folgende Annahmen überprüft und in den einzelnen Kapiteln be­antwortet.

1. Das online Konzept von funk kann als Vorlage, aber nicht als Blaupause für eine Reform der Mediatheken des ÖRR dienen.
2. Eine Konvergenz von Bewegtbildinhalten und Kommunikationsmöglich­keiten von Social Media Plattformen ist unverzichtbar.
3. Das neue Streaming-Netzwerk auf der Grundlage des neuen Medien­staatsvertrags erhöht die Wettbewerbschancen für online Angebote.
4. Eigene Empfehlungs- und Personalisierungssysteme ermöglichen einen online Audience Flow, der Public-Value-Inhalte mit großen Reichweiten fördert.
5. Die Glaubwürdigkeitjournalistisch-redaktionell erstellter Nachrichten wird be­sonders in Krisenzeiten sowohl linear als auch online hohe Quoten erzielen.

1.2 Kapitelübersicht

Kapitel 2

Die Arbeit vermittelt zuerst einem Gesamtüberblick über die Geschichte der aktuellen Medienlandschaft. Er untersucht die technischen Voraussetzungen für die Programm­gestaltung und die Expandierung des Prorammangebots des dualen Rundfunksystems bis heute

Kapitel 3

Gibt einen Überblick über den Funktionsauftrag des ÖR und dessen Rahmenbedingun­gen, die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden. In Anpassung an die Weiterent­wicklung von Telemedien wird daraus ein neuer Medienstaatsvertrag entwickelt. Inhalt­lich wird in diesem Zusammenhang die Bedeutung von PublicValue und Diversity an Programmbeispielen unterschiedlichen TV-Formaten erklärt. Abschließend werden Au­dience FlowTechniken zur Reichweitensteuerung herausgearbeitet.

Kapitel 4

Gibt einen Überblick über die Entwicklung des Internets und dessen Bedeutung für die Bewegtbildnutzung. Die Entwicklung des IPTVs leitet eine technische Konvergenzent­wicklung ein. Mit Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV) wird das Fernsehprogram durch Informationsmedien auf Senderebene ergänzt. Später kommt es mit dem Smart TV zu einerweiteren Konvergenzentwicklung. Smart TV ermöglicht schließlich den Zu­gang zu alle verfügbaren Bewegtbildmedien über das Internet.

Kapitel 5

Die Funktionsweise von Plattformen wie den Big Five und Social Media Plattformen wird aufgezeigt und deren Gefahren und Nutzen zwischen Desinformation und Partizi­pation an Beispielen erläutert. Gerade im Verlaufder Pandemie erweisen sich partizi­pative und interaktive Medienformate als unverzichtbar. Die Entstehungsgeschichte und Funktionsweise der Mediatheken verdeutlicht deren Benachteiligung durch die ihnen auferlegten Beschränkungen. Es werden Handlungsfelder benannt, die nach der Aufhebung dergenannten Beschränkungen eine Weiterentwicklung des ÖRR in einer nicht-linearen Medienwelt ermöglichen.

Kapitel 6

Das Content Netzwerk funk wird mit seinerAusrichtung an den sozialen Medienange­boten verschiedener Plattformen als erste only-only Plattform des ÖRR beschrieben. Partizpative und interaktive Funktionen ermöglichen eine starke Nutzerorientierung, die möglicherweise als Public-Value-Elemente gesehen werden können.

Am Beispiel des Kanals Y-Kollektiv wird untersucht, wie funk mit seinem eigenen Emp­fehlungssystemen einen Audience Flow erzeugen kann, der die Inhalte seines Netz­werks vielfältig vernetzt und so Diversity sicherstellen kann.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme misst den Erfolg von funk am erreichten Bekannt­heitsgrad und der Nutzungshäufigkeit in seiner Zielgruppe sowie an Auszeichnungen und Preisen für die Creators.

Um der Frage nachzugehen, ob funk als Referenzmedium für die Umstrukturierung der Mediatheken des ÖRR dienen kann, werden Stichprobenhaft Unterhaltungs-, Orientie- rungs- und Wissensangebote und Nachrichtenformate untersucht, um zu überprüfen, welchen Nutzen sie aus den unterschiedlichen Social-Media-Funktionen ziehen kön­nen.

Vergleichend werden am Ende des Kapitels noch Nachrichtenformate auf ihre Glaub­würdigkeit als wichtige Public-Value-Faktoren untersucht und aufgezeigt, wie sich de­ren Umsetzbarkeit auf Social-Media-Plattformen darstellen lässt.

Kapitel 7

Eine kurze Zusammenfassung führt zur Beantwortung der Forschungsfragen und ei­nem Ausblick.

2 Geschichte des linearen Fernsehens

2.1 Technische Voraussetzungen

Der Begriff Rundfunk entsteht in den 1920erJahren und beschreibt die Funkübertra­gung von Ton- und Bewegtbildern. Die erste Fernsehübertragung ist die Olympiade 1936 in Berlin. Ca. 150.000 Zuschauer verfolgen das Geschehen in sog. Fernsehstu­ben in Echtzeit. Nach dem Krieg entstehen sechs Landesrundfunkanstalten, die sich am 9. Juni 1950 zurArbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD)zusammenschließen. Nach derWende kommen drei weitere hinzu.

Das Programm des ersten deutschen Fernsehens ARD startet im VHF-Frequenzband am 25. Dezember 1952 fürwenige Stunden am Tag bei häufigen Wiederholungen. Als erstes Großereignis wird 1953 die Hochzeit der englischen Königin Elisabeth live ei­nem Millionenpublikum übertragen. Dies fördert die Verkaufszahlen schlagartig. Die Live-Übertragung derWeltmeisterschaft 1954 in Bern verhilft dem Fernsehen schließ­lich zum Durchbruch. Die höchste Einschaltquote erreicht 60 Jahre später das Welt­meisterschaftsspiel Deutschland - Brasilien im Jahr2014 mit ca. 30 Millionen Zuschau­ern. Die erste Tagesschau wird am 26.12.1952 ausgestrahlt.2

2.2 Expandierung des Programmangebotes

Nach dem gescheiterten Versuch des damaligen Bundeskanzlers Adenauer, eine Bun­desrundfunkanstalt als weiteren Fernsehsender ins Leben zu rufen, wird stattdessen das ZDF als zweites deutsches öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm gegründet und geht am 1. April 1963 im UHF Frequenzband auf Sendung. Dieses hat anders als die ARD keine föderale, sondern eine zentrale Struktur mit Sitz in Mainz und verfügt daher nicht über die den Ländern zugehörigen Lokalsender.

Fernsehen ist in den 60ern noch eher ruhig und beschaulich, vor allem auch durch das noch bescheidene Programmangebot. Dennoch hat es schon eine große Auswirkung auf das Familienleben. Welche Sendung soll man sehen: Sport oder einen Spielfilm? In den 70er Jahren ist das Programmangebot bereits so vielfältig, dass ARD und ZDF ta­gesfüllende Vollprogramme senden. Die Ausbreitung des ZDF ist durch die zweite An­tenne aufden Dächern weithin sichtbar.

Zwischen 1964 und 1969 gehen als Gemeinschaftsangebote derARD-Anstalten die dritten Programme als regionale Programme an den Start. Insgesamt gibt es heute neun Regionalsender, die in der Programmplanung eng Zusammenarbeiten. Neben den Regionalmagazinen verbreiten sie hauptsächlich Bildungs- und Schulfernsehen wie z.B. das Telekolleg. Eine ähnlich hohe Reichweite wie das Erste Deutsche Fernse­hen kann erst durch Ausstrahlung über Satellit erreicht werden. Es dauert ca. 30 Jahre, bis alle RegionalsenderVollprogramme anbieten können.3

Am 25. August 1967 gibt der damalige Vizekanzler Willy Brand auf der 25. Großen Deutschen Funkausstellung in Berlin den Startschuss für das Farbfernsehen. Die ers­ten in Farbe ausgestrahlten Sendungen sind die Spielshow „Dergoldene Schuss“ und der Film „Cartouche der Bandit“ mit Jean Paul Beimondo. Die erste Fernsehserie ist die Western Komödie „Pistolen und Petticoats“.4 Es dauert dann noch bis Anfang der 70er Jahre, bis das Programm komplett auf Farbe umgestellt ist. Bis Mitte der 80er Jahre kann man noch reine Schwarz-Weiß-Fernseher kaufen. Erstjetzt sind die Farb­fernseher auf ein erschwingliches Preisniveau gefallen und fast jeder Haushalt verfügt über einen.

Da die freien Rundfunkfrequenzen bald alle belegt sind, kommt es Anfang der 80er Jahre zur Erweiterung der Übertragungskapazitäten durch Kabel und Satellitenfernse­hen. Die erste Satellitenübertragung findet am 23.7.1962 statt. Rund 200 Millionen Zu­schauer aus Europa, USA und Kanada sehen zu.

Satelliten- bzw. Kabelübertagung schafft die Voraussetzung für die neuen privaten Fernsehsender. Technisch ist dadurch der Weg fürweitere Fernsehsender frei gewor­den. 1984 kommt es unter der damaligen Bundesregierung zur Zulassung privater Fernsehsender. Derdamalige Bundeskanzler Helmut Kohl verspricht sich von werbefi­nanzierten Privatsendern ein politisches Korrektiv. Der Start kommerzieller Fernseh­programme im Jahr 1984 führt zur Entstehung des dualen Fernsehsystems, das bis heute fortbesteht. Als erste gehen RTL und Sat1 auf Sendung. Diese bilden mit weite­ren Sendern einen Gegenpol zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF. Später folgen VOX, Pro7, RTL2. Die privaten Sender finanzieren sich überWer­bung und damit über Einschaltquoten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hingegen hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag und ist den Auflagen des Rundfunk­staatsvertrages zurVielfaltssicherung verpflichtet.

Als neues Sendeformatfolgt 1991 das Pay-TV mit Premiere, dem späteren Sky. Um diese zu empfangen, müssen die ZuschauerAbonnements abschließen. Pay-TV wird anfangs über zahlreiche Kabelbetreiber verbreitet, die eine Programmmischung aus vielen Sendern anbieten. Über einen so genannten „Must Carry“-Status5 sind sie aller­dings verpflichtet, immer auch einen Teil der Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rund­funks anzubieten.

Inhaltlich entwickelt sich das ZDF nach einer Schemareform 1998 von einem reinen Unterhaltungssenderzu einem Senderfür Dokumentations- und Informationsformate. ARD und ZDF gehen in den letzten zwei Jahrzehnten Kooperationen mit Spartensen­dern wie ARTE, 3sat, und anderen ein.

2.3 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute

Allmählich wird das analoge Kabel- und Satellitenfernsehen digitalisiert. Zum Empfang bedarf es eines dem TV vorgeschalteten Konverters. Das sog. DVB-T ermöglicht den Empfang von mehr Programmen in besserer Qualität, die mit der Weiterentwicklung der Digitaltechnik noch einmal erhöht werden kann.

Die rasante Ausbreitung des Internets bezüglich Geschwindigkeit und Kapazität treibt die Medien bis heute in großer Beschleunigung vor sich her und erlaubt die parallele Nutzung aller medialen Quellen mit Internetschnittstelle.

Bereits 2007 hat das ZDF mit seiner ersten „Mediathek“ eine Präsenz im Internet auf­gebaut. Dieser Name wird bald zum Gattungsbegrifffür sämtliche Online-Plattformen für die Bewegtbild-Angebote der Fernsehsender. In der Zwischenzeit steht der Ausbau der Mediatheken im Zentrum der Reformbewegung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks .

Das Internet überträgt nun alle Bewegtbildmedien linear und immer mehr on demand, also nicht-linear. DiesführtzurVerknüpfung aller sozialen Medien, Suchmaschinen, Bewertungs- und Personalisierungssysteme. DerZugang zum konvergenten TV ist nun weder zeit-, orts- noch endgeräteabhängig. Bewegtbildmedien sind jetzt nur noch ein Teil eines gesamten konvergenten Systems. Aus dem Rundfunk wird Cloud TV.

Dr. Thomas Bellut (2016) beschreibt in seinem Vorwort zum Band 62 der Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht zusammenfassend vier Generationen des deutschen Bewegtbildmarktes, der sich exponentiell auszubreiten beginnt.6

1. Generation (ab 50er bzw. 60er Jahre): terrestrisches TV
2. Generation (80erJahre): Multikanal TV über Kabel und Satellit
3. Generation (90erJahre): digitales TV in Verbindung mit dem Internet
4. Generation (Cloud TV): Konvergentes Bewegtbildangebot mit allen online

Mediendiensten von Smart TVs abrufbar

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland besteht aus derArbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio. Die ARD ver­eint dabei neun Landesrundfunkanstalten. Insgesamtzählen 22 Senderzum öffentlich­rechtlichen Rundfunk und 186 zu den Privatsendern.7

Sie senden Vollprogramme und decken den gesamten Bereich von Journalistik, Fiction und Non-Fiction ab. ARD und ZDF haben insgesamt die größte Reichweite. Sie haben auch eine höhere Reichweite als alle anderen Spartenprogramme, die spezielle Berei­che abdecken. Dabei steht Unterhaltung an der Spitze, gefolgt von Informations- und Dokumentationssendungen, sowie Sport und Teleshopping.

Anteilsmäßig bedient der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwa die Hälfte des Fernseh­marktes, dies gilt für alle Altersgruppen. Rechnet man die privaten Vollprogramme hinzu, kommt man zusammen mit den Dritten aufeinen Zuschaueranteil von 75%.8 Al­lerdings entsteht bei der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen ein Reichweitenabriss durch die Abwanderung auf Internetportale.

3 Rahmenbedingungen des ÖRR

3.1 Vom Rundfunkstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag

Nach dem zweiten Weltkrieg wird ein föderales öffentlich-rechtliches System nach briti­schem Vorbild aufgebaut, das frei zugänglich und unverschlüsselt ist.

Dem ÖRR wird durch die Verfassung ein Funktionsauftrag gegeben, der durch den Ge­setzgeber im Rundfunkstaatsvertrag am 31.08.19919 festgehalten wird. Dieser regelt die Koexistenz von öffentlich-rechtlichen und Privatsendern. Diese Koexistenz bezeich­net man auch als „duales Rundfunksystem“. Die Privatsender finanzieren sich über Werbeeinnahmen. Der ÖRR wird durch den Rundfunkbeitrag finanziert und ist somit unabhängig von kommerziellen und von staatlichen Einflüssen. Die Beitragsfinanzie­rung sichert auch die Unabhängigkeit von Zuschauerquoten. Dies stellt die Reichwei­tensicherung für Public-Value-Inhalte fürjedermann sicher. So können im Kampf um die Aufmerksamkeit Verzerrungseffekte wie im werbefinanzierten privaten Rundfunk vermieden werden. Dadurch entsteht eine hohe Glaubwürdigkeit und Orientierungssi­cherheit.

Rundfunkfreiheit, Staatsferne und Programmfreiheit sind die zentralen Alleinstellungs­merkmale des ÖRR. Der Meinungsbildungsprozess darfweder durch politischen noch durch wirtschaftlichen Druck beeinflusst werden.10 Der Gesetzgeber gibt dem öffent­lich-rechtlichen Rundfunk eine diesbezügliche Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Rundfunkfreiheit bildet die Basis derVielfaltssicherung als Grundvoraussetzung für eine funktionsfähige Demokratie, da fehlinformierte Zuschauer ihrerVerantwortung im demokratischen Sinne nicht gerecht werden können.

Die Pressefreiheit garantiert den allgemeinen Presseorganen durchaus, einseitig zu berichten, die Rundfunkfreiheit hingegen dient dem Schutz einer umfassenden öffentli­chen Meinungsbildung. Damit sind Journalisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkan­stalten verpflichtet, die Grundwerte unsererVerfassung zu vermitteln und damit die De­mokratie zu schützen. Wenn Journalisten bei derAusübung ihrer Arbeit behindert oder gar angegriffen werden, ist dies, so argumentiert Hartung, kein Angriff auf die Presse­freiheit, sondern aufdie Rundfunkfreiheit.11

Innerhalb der Programmfreiheit des ÖRR muss die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen sichergestellt sein. In diesem Sinne hat der Gesetzgeber die Pflicht, allen Bevölkerungsgruppen eine entsprechende Übertragungstechnik flächendeckend bereitzustellen, die einen barrierefreien Zugang zur laufenden Berichterstattung für alle ermöglicht. Inhaltlich besteht derAuftrag darin, eine Vielfaltssicherung zu gewährleis­ten, um den Zusammenhalt der Gesamtöffentlichkeit innerhalb der Bereiche Bildung, Kultur, Information, Beratung und Unterhaltung zu erreichen.

Neue verfassungsrechtlicheVorgaben finden sich in den bisher23 Novellierungen12 des RStVs. Hierwird derAuftrag des ÖRR ausdrücklich auf eine Anpassung an die heutigen nicht-linearen Veränderungen gefordert. Neue Lösungen sollen an ein geän­dertes Nutzerverhalten angepasst werden.

So hat z.B. das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil vom 18.07.2018 aufgezeigt, „dass sich die Aufgaben des ÖRR in der konvergenten Medienwelt wan­deln und er ein ordnender Faktor sein kann.“13 Demgemäß stellt der Kulturrat fest, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine verfassungsrechtliche Entwicklungsga­rantie in die digitale Welt hinein hat“14, wodurch die Vermittlung von Medienkompetenz gefördert wird. Weiterhin fordert er einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen seinen Online-Angeboten und eine barrierefreie Auffindbarkeit der eigenen Inhalte. So tritt am 1.5.2019 ein neues Telemediengesetz in Kraft. Dieses regelt, welche Inhalte der Sen­der neben deren klassischen Programmen im Fernsehen und Hörfunk im Internet an­geboten werden dürfen. Dies bezieht sich aufAudio-, Video- und Textbeiträge.15

Die Onlineangebote der Mediatheken des ÖRR beinhalten nach dem Telemedienge­setz keine Hollywood Blockbuster, dafür aber eine große Menge an eigenen Produktio­nen, welche sehr häufig schon vor der Ausstrahlung im linearen Fernsehen dort zu fin­den sind. Angekaufte Filme und Serien aus Europa sind seit der neuesten Überarbei­tung des Telemedienauftrags 30 Tage lang in der Mediathek verfügbar und außerdem auf Deutschland beschränkt. Fußball- und Olympiade-Übertragungen dürfen seitdem bis zu sieben Tage online bleiben. Außerdem wird eine neue Regelung für „online- only“-Angebote beschlossen, welche sich eigens auf die nur im Internet bzw. in den Mediatheken zu findenden Inhalten beschränkt.

Eine derwichtigsten medienpolitischen Veränderungen der letzten Jahre ist die Ent­wicklung eines neuen Medienstaatsvertrages, der am 7. November 2020 in Kraft tritt.

Dieser ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrags von 1991, der Hörfunk und Fern­sehen in Deutschland bis dahin reguliert.

Der neue Medienstaatsvertrag gilt auch für Medienintermediäre, also Internetplattfor­men wie Suchmaschinen und soziale Medien. Diese sollen die Auffindbarkeit von In­halten aus den traditionellen Medien im Internet sicherstellen. In diesem Zusammen­hang müssen die Intermediären künftig ihre Suchalgorithmen offen darlegen und Nut­zerüberÄnderung an diesen informieren. „DieAuffindbarkeitjournalistisch-redaktionell gestalteterAngebote darf nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund behindert wer­den.“16 Die neuen Regelungen werden im Zusammenhang mit Plattformen und Media­theken im fünften Kapitel näher untersucht.

Auch das EU-Parlament erarbeitet derzeit neue Regeln für Online-Dienste, die zur Transparenzverpflichtetwerden sollen. DieVorgaben sollen in einem „Digital Services Act“ zusammengefasst werden.17 Dabei stehen Überlegungen zur Haftung von Verant­wortlichen für illegale Inhalte im Vordergrund. In Zukunft sollte die Justiz und nicht die Online-Unternehmen selbst gegen Desinformationen vorgehen. Auch aufder Ebene des Datenschutzes werden neue Regulierungen eingeführt, die 2018 im Bundesdaten­schutzgesetzfestgehalten und mit den Neuerungen in der neuen europäischen Daten­schutzverordnung in Einklang gebracht werden.

Diese Novellierung soll zu einer Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen inner­halb Europas führen, um auf digitaler Ebene übereinstimmend agieren zu können.18 Diese Entwicklung wird durch den österreichischen Anwalt Max Schrems im Jahr 201319 angestoßen. Dieser klagt vor dem EuGH gegen die ungehinderte Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die USA. Nach dergemeinsamen Verordnung „Privacy Shield“ war das bis dahin problemlos möglich.

Es wird festgestellt, dass ein angemessenes Datenschutzniveau mit Privacy Shield nicht gewährleistet ist. Der EuGH entscheidet, den Privacy Shield für ungültig zu erklä­ren. Dadurch werden die USA als „nicht adäquates Land“ für den Zugang zu europabe­zogenen Datenströmen. Für den Datentransfer außerhalb der EU wird eine neue Emp­fehlung in einem Leitfaden für Unternehmen und Organisationen festgehalten.20

3.2 Public Value und Diversity

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten orientieren sich zur Begründung und Über­prüfung ihres Alleinstellungsauftrages für das Allgemeinwohl am Strategiepapier der BBC (2004)21, in dem Public Value zum Leitbegriff erklärt wird und schnell große Wirkung erzielt. Das Konzept stammt von Mark Moore (1995), der in seiner Studie „Creating Public Value“ eine Managementstrategie für öffentliche Einrichtungen vorstellt. Er vertritt ein demokratisches Konzept, demzufolge Anbieter und Nutzer gemeinsam daran arbei­ten sollten, öffentliche Ziele zu erreichen und gleichzeitig auf dem Markt konkurrenzfähig zu sein.22

In diesem Sinne entwickelt die BBC ihr Managementsystem mit Indikatoren für Reich­weite, Qualität, Wirksamkeit und monetären Wert. Aufder Produkt- bzw. Programmseite stand eine Programmentwicklung, die einen öffentlichen Mehrwert für alle fördert. Die BBC rechtfertigt ihre Arbeit maßgeblich als Produzent von Public Value und unterzieht neue Angebote einem sogenannten „Public-Value-Test“ der vom BBC-Trust in einem komplizierten Verfahren überprüft wird.

In Anlehnung an die BBC wird in Deutschland der Drei-Stufen-Test entwickelt. Er wird erstmals 2009 im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag niedergelegt, in dem auch der Telemedienauftrag novelliert wird. Der Drei-Stufen-Test, auch „Amsterdam Test“ ge­nannt, wird zum innereuropäischen Vergleichsmaßstab. Die deutsche Form unterschei­det sich von der europäischen insofern, dass innerhalb Deutschlands der gesamte On­linebestand, innereuropäisch nur das neuere digitale Angebot einer Überprüfung unter­zogen wird. Die Prüfabfolge im Drei-Stufen-Test zeigtAbb. 1.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Drei-Stufen-Test23

3.2.1 Public-Value-Formate

Beispiele für Bildungsfernsehen sind „Quarks & Co.“, „Terra X“, oder „Wissen vor acht“. Außerdem gibt es „Wissen macht Ah!“, „Die Sendung mit der Maus“, oder „Löwenzahn“ für Kinder. Ein weiteres, neues Format ist das Online-Only „maiLab“ mit Mai Thi Nguyen-Kim, dasjungen Zuschauern aufYouTube und überdie Onlineplattform funk naturwissenschaftliche Themen leicht verständlich präsentiert.

In weiteren non-fiktionalen Formaten wie Talkshows (z.B. „Maybrit lllner“, „Markus Lanz“, „Anne Will“ oder „Joko & Klaas gegen ProSieben“), Comedy (z.B. „Chez Krö­mer“, „DerTatortreiniger“), Kabarett (z.B. „Mitternachtsspitzen“, „Sebastian Pufpaff:23

Noch nicht Schicht!“) und Satiresendungen (z.B. „extra3“, „Die Heute Show“ und „Neo Magazin Royal“) lassen sich ebenfalls Diversity-Inhaltefinden. Die Reaktion auf eine Sendung von Jan Böhmermann, in der er den türkischen Präsidenten Erdogan verun­glimpfte, hatte zur Folge, dass der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung (§ 103 StGB) abgeschafft wurde.

Auch Quizsendungen wie „Werweiß denn sowas?“, „Das Quizduell“ oder „Der Quiz­Champion“ haben ein Public-Value-Format, indem sie Wissen mit Unterhaltungswert verbinden.

Interessanterweise ist gerade auch der Bereich Fiktion eine reichhaltige Quelle von Public-Value-Inhalten, denen gerade wegen ihrerVerstecktheit große Wirkung zuge­schrieben werden kann. Gert Hallenberger spricht in diesem Zusammenhang der Hal­tung der Protagonisten im Film eine große Bedeutung für die Vermittlung von Motiven, Einstellungen und Werten zu.24

DerTatort als „Lagerfeuer der Nation“25 ist mit seinen bereits über 1000 Folgen ein überragendes Beispiel für Diversität. Als Schauplätze sind Städte aller Bundesländer vertreten, wodurch ihm eine gewisse integrative Wirkung zukommt. In den jeweiligen Folgen greift er aktuelle gesellschaftliche Themen auf. Auch auf der Ebene der Darstel­lerwerden Themen wie Gender, sozio-kultureller Hintergrund, Konfession, sexuelle Orientierung oder körperliche Behinderung angesprochen. So sind in den vergangenen Jahren beispielsweise mehrfach Frauen als (Ober-)Kommissarin oderein manisch-de­pressiver Charakter als Hauptkommissar zu sehen.

In der Serie „Der Alte“ tritt ein junger Ermittler mit Asperger-Syndrom auf, der gerade wegen seiner Inselbegabung mit großer Scharfsinnigkeit Fälle aufdecken kann. Ein be­kanntes literarisches Beispiel für Menschen mit Behinderung, die gerade dadurch Großartiges leisten, istz.B. die BBC-Serie „Sherlock“.

Anspruchsvolle literarische Unterhaltung ist Daniel Kehlmanns Drehbuchadaption zu seinem Theaterstück „Das letzte Problem“ für das ZDF.26 Die bis zum Schluss nicht be­nannte paranoide Erkrankung eines Ex-Kommissars erzeugt einen hochspannenden Handlungshorizont voller irritierender Realitätsverzerrungen, die den Zuschauer in die Psychodynamik des Hauptdarstellers hineinziehen.

In der britischen, ausschließlich in der ARD-Mediathek zu sehende Miniserie „State of the Union“ werden die Beziehungsmuster eines Paares zwischen Selbsterfahrung und Therapie in einer höchst unterhaltsamen Form dargeboten.

3.2.2 Platzierung und Reichweite

Wenn Public-Value-Inhalte wirksam werden sollen, benötigen sie große Reichweiten. Die Kunst der Programmplanung besteht darin, auch Rezipienten zu erreichen, die kein originäres Interesse an diesen Inhalten haben. Diese sollen durch dieAneinander- reihung von mehreren Formaten mit ähnlicher Thematik, Zielgruppe oder ähnliche Genres einen Audience Flow entwickeln und die Zuschauer davon abbringen, den Sender zu wechseln.

Besonders zur Primetime ist es von großer Bedeutung, ein weniger bekanntes nach ei­nem beliebten Format auszustrahlen, damit eine höchstmögliche Zuschauerzahl aus dem vorangegangenen Programm mit in das folgende geleitet wird. So soll vermieden werden, dass der „Audience P/ow“einreißt. Diese Strategie wird als „Lead-in“bezeich- net. Liegt sowohl vor als auch nach dem weniger bekannten Formatjeweils ein belieb­tes Format, spricht man vom „Hammocking“. Im umgekehrten Fall, also einem belieb­ten Format zwischen zwei weniger bekannten, spricht man von „Sandwiching“. Hierbei soll das Programm so gestaltet werden, dass sowohl die vor als auch die nach einem beliebten Format ausgestrahlte Sendung mit angeschaut werden.

3.2.3 Habitualisierung und Nutzerprofile

Die redaktionell festgelegte Programmfolge des linearen Fernsehens betrifft nicht nur das tägliche Fernsehprogramm, sondern auch die Gestaltung einer Fernsehwoche, auch „Stripping“ genannt, das mit dem Trägheits- bzw. Gewöhnungseffekt der Zu­schauer rechnet. Dabei werden bestimmte Programme oder Kategorien immerzurglei­chen Sendezeit ausgestrahlt und damit eine gewisse Synchronisierung mit derTages- struktur des Zuschauers erreicht. Die Tagesschau mit anschließendem Wetterbericht beginnt täglich um 20:00, jeden Sonntag um 20:15folgt zur Primetime27 der neueste Tatort. Ebenfalls sonntags wird die Sportschau jeweils um 18:30 Uhr sowie Anne Will im Anschluss an den Tatort gesendet. So entsteht ein Audience Flow zwischen den Sendungen. Das erhöht dann auch die Reichweite der dazwischen platzierten Pro­gramme. Naturgemäß wird ein Audience Flow auch bei Serien erzeugt, deren Folgen meist zeitlich auseinanderliegen. So werden die Sendezeiten habitualisiert und die Er­wartung der Zuschauer geprägt.

Das Publikum trifftjedoch nicht nur auf lineare Programmvorgaben. Es folgt vielmehr alters- und persönlichkeitsabhängig seinem eigenen Wahrnehmungsstil vom „Couch Potato“(Lean back) oder „Ablenkungsprofi“ bis hin zum „Individualisten“, der sich seine Auswahl selbst zusammenstellt (Lean Forward). Verlässt der Zuschauer den angebote­nen Audience Flow, schaltet er den Fernseher aus oderwechselt in ein anderes Pro­gramm, in dem er wieder vor der Wahl innerhalb einer linearen Abfolge steht. Er kann aber auch in eine Mediathek oder auf eine Streaming-Plattform wechseln und erreicht damit eine zeitliche und örtliche Unabhängigkeit, muss sich nun aberzwischen vielen einzelnen Angeboten zurechtfinden und sieht sich möglicherweise mit einem Auffind­barkeitsproblem konfrontiert. In Adaption des Werbespruchs eines großen Möbelhau­ses kursiert bereits die Frage „Suchst Du noch oder guckst Du schon?“

3.2.4 DCTP - Public Value im privaten TV: Must-Carry-Formate

Bei derAufzählung derverschiedenen Platzierungsstrategien im ÖRR TV ist noch das „Must Carry'-Verfahren zu nennen, das Public-Value-Inhalte im privaten TV ermöglicht. Mit Abstand der größte Produzent solcher Inhalte ist der deutsche Filmemacher, Fern­sehproduzent, Schriftsteller, Drehbuchautorund PublizistAlexander Kluge. Ist einer der Protagonisten des Autorenfilms und maßgeblich an der Entstehung des Ober­hausener Manifests im Jahr 1962 beteiligt.

Kluge gründet 1987 die Plattform dctp (Development Company for Television Program mbH) und bedient dort in über 3000 Sendungen private Sender im Bereich des „Her­ausgeber-Fernsehens“ Sendeplätze mit Kulturmagazinen wie „Prime-Time/Spätaus- gabe“ und zahlreichen anderen Formaten.

Um diese auch auf den Privatsendern ausstrahlen zu lassen, macht er sich ein Gesetz zunutze, das diese dazu verpflichtet, in ihrem laufenden Programm Zeitfenster einzu­räumen, um dort unabhängige Kulturmagazine zu zeigen. Gesendet werden die Maga­zine auf RTL und Sat.1, später dann auch auf VOX.

Kluges Kulturmagazine orientieren sich nicht an Einschaltquoten, sondern am Public- Value-Inhalt, weshalb sie von den Programmdirektoren der Privatsender auch als „Quotenkiller“ angesehen werden. Kluges Programm versuche, die „Rechte der unab­hängigen “Fensterprogramme“ zu beschneiden.“28

4 Internet und Digitalisierung - technische Konvergenz

Neue Technologien wie Buchdruck, Dampfmaschine, Eisenbahn, Auto und Rundfunk führen zu einer Beschleunigung des sozialen Wandels. Schließlich kommt es durch die Erfindung des Computers und später des Internets in immer kürzeren Zeitabständen zu einer beispiellosen Beschleunigung.

Dem Gesetz von E. Moore (1965) folgend verdoppelt sich seither bei gleichbleibendem Preis die Komplexität von integrierten Schaltkreisen und deren Speicherkapazitätjähr- lich.29 Durch das exponentielle technische Wachstum steht heute Speicherplatz und Rechenleistung vorläufig in ausreichendem Maße zurVerfügung.

Das Internet verändert unser Leben stärker als je ein Produkt zuvor. Das Auto braucht bis zurvollen Markteinführung ca. 75 Jahre.30 Das Internet steigert die Geschwindigkeit sozialer Kommunikation und bringt eine Entwicklung ganz neuer Wirtschafts- und Kom­munikationsstrukturen voran. Das Hypertext Transfer Protokoll HTTP, auf dem das ge­samte World Wide Web basiert, entsteht erst 1989. Das Festnetztelefon braucht in Deutschland ca. 30 Jahre bis zur Marktsättigung. Das Smartphone ist bereits nach 10 Jahren in fast allen Haushalten vertreten.31 Das Internet treibt derzeit den gesamten Medienmarkt vor sich her und führt zu einer ständigen Umstrukturierung mit vorläufigen Verlierern und Gewinnern, das Ende bleibt offen. Dies trifft insbesondere auf den Be­wegtbildmarkt zu und ruft nach neuen Lösungen.

4.1 Geschichte des Internets

Als die UdSSR 1957 den „Sputnik“ als weltweit ersten Satelliten in die Erdumlaufbahn schickt, löst das diesseits des Eisernen Vorhangs den so genannten „Sputnik-Schock“ aus, wodurch eine enorme technologische Aufrüstung angestoßen wird. Daraufhin wird die Advanced Research Project Agency (ARPA) gegründet, von der die Entwicklung des so genannten Arpanets ausgeht.32 Dieses ist anfangs ein dezentrales Netzwerk, das mehrere Universitätsrechner in den USA miteinander vernetzt. Zu diesem Zeit­punkt denkt noch niemand an eine weltweite Vernetzung.

Das Arpanet ermöglicht eine dezentrale Steuerungsmöglichkeit derVerteidigungsanla- gen derVereinigten Staaten von Amerika im Falle eines Angriffs durch die UdSSR.33 Zwischen der Entwicklung des Arpanet und der ersten übertragenen Nachricht zwi­schen zwei Computern liegen fünfJahre. Im Jahr 1971 wird dann die erste E-Mail ver­sendet.

[...]


1 in der vorliegenden Arbeit mit ÖRR abgekürzt

2 vgl. Fehr, Planet Wissen, WDR 2019

3 vgl: ARD-Publikationen o. J.: https://www.ard.de/home/Dritte_Programme/468892/index.htm

4 vgl. Frankowski o. J.: http://www.das-waren-noch-zeiten.de/fernsehen.htm

5 vgl: Deutscher Kulturrat 2013

6 vgl. Dörr, Holznagel & Picot 2016, S. 5

7 vgl. Aigner, et al. 2017, S. 14

8 vgl. die medienanstalten 2019, S. 10

9 vgl. Deutsches Rundfunkarchiv o. J.

10 vgl. Dörr etal. 2016, S. 37

11 vgl. Hartung 2020

12 vgl. DieARD 2020

13 vgl. Deutscher Kulturrat 2018

14 vgl. ebd.

15 vgl. Grimberg 2019

16 vgl. epd medien - Nr. 44, 2020, S. 5

17 vgl. epd medien - Nr. 44, 2020, S. 24f

18 vgl. https://www.bundesregierung.de/

19 vgl. httDs://www.cookiebot.com/de/schrems-ii/ (o.J.)

20 vgl. ebd.

21 vgl. BBC 2004

22 vgl. Hasebrink 2007, S. 38ff

23 vgl. Bock-Rosenthal 2009

24 vgl. Hallenberger2020, S. 3ff

25 vgl. Reich 2015

26 vgl. ORF, 2020

27 vgl. Wu, 2017, S. 85ff

28 „Biografie - Alexander Kluge“, o. J.

Excerpt out of 62 pages

Details

Title
Quo Vadis? Strukturelle Anpassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in eine konvergente Medienwelt
College
University of Applied Sciences Köln RFH
Course
Mediendesign
Grade
1,6
Author
Year
2022
Pages
62
Catalog Number
V1195928
ISBN (eBook)
9783346640918
Language
German
Keywords
öffentlich-rechtlicher Rundfunk, strukturelle Anpassung, konvergenter Medienmarkt, Konvergenz, VoD, Streaming, funk, Social Media, soziale Medien, Mediatheken, lineares Fernsehen, Fernsehgeschichte, Public Value, Diversity, technische Konvergenz, Plattform, Public Network Value, Reichweite, Streaming-Netzwerk, Glaubwürdigkeit, Rahmenbedingungen, Rundfunkstaatsvertrag, Medienstaatsvertrag, DCTP, IPTV, HbbTV, Smart TV, Suchmaschinen, online-only, Personalisierung, Empfehlungssysteme
Quote paper
Max Christ (Author), 2022, Quo Vadis? Strukturelle Anpassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in eine konvergente Medienwelt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1195928

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