Die Lebensversicherung


Seminararbeit, 2003

39 Seiten, Note: 17 Punkte


Leseprobe


Gliederung

Literaturverzeichnis:

A. Entstehungsgeschichte und Hintergründe der Lebensversicherung
I. Einführung
II. Entstehung
III. Bedeutung aus heutiger Sicht

B. Arten der Lebensversicherungen in Deutschland
I. Kapitalversicherung
II. Private Rentenversicherung
III. Sonstige Arten

C. Ausgestaltung und Grundlagen des Lebensversicherungsvertrages
I. Vertragliche Grundlagen der Lebensversicherung
1) Am Versicherungsvertrag beteiligte Personen
2) Vertragsschluss
3) Haupt- und Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag
a) Pflichten, Pflichtverletzungen und Rechte des Versicherungsnehmers
aa) Leistungspflichten und sonstige Rechte
bb) Anzeigepflichten vor und nach Vertragsschluss
b) Pflichten des Versicherers
aa) Pflichten vor Vertragsschluss
bb) Leistungen im Versicherungsfall
4) Die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages
II. Bildung von Stillen Reserven und Überschussbeteiligungen
1) Überschussbeteiligung und Garantiezins
2) Bildung und Realisierung von stillen Reserven
III. Steuerrechtliche Behandlung der Lebensversicherung

D. Lebensversicherung als Mittel der Altersvorsorge
I. Generelle Eignung der Kapitalanlage in der Lebensversicherung
1) Die Anlagemöglichkeiten der Lebensversicherung
2) Steuerrechtliche Behandlung der Lebensversicherung
II. Garantiezins und der Anspruch auf Überschussbeteiligungen
1) Bedeutung für die Lebensversicherung
2) Anspruch auf Überschussbeteiligung
a) Anspruch auf Überschüsse aus realisierten stillen Reserven
b) Anspruch auf Auflösung stiller Reserven
aa) Vertragliche Regelung
bb) Rechtsprechung
cc) Neuere Tendenzen
dd) Fazit
III. Stille Lasten
IV. Transparenz in den ALB
1) Problemdarstellung
2) Das Beispiel Überschussbeteiligung
a) Vor dem 01.01.2002
b) Nach der Schuldrechtsreform vom 01.01.2002

E. Künftige Entwicklung
I. Reform VVG
1. Überschussbeteiligung
2 Transparenz
3. Zwischenergebnis
II. Insolvenz von Lebensversicherern und Protektor LV - AG
1. Vorhandene Regelung
2. Die Ergänzung durch Protektor

F. Resümee

Literaturverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Entstehungsgeschichte und Hintergründe der Lebensversicherung

I. Einführung

Die Altersvorsorge wird in Deutschland aus drei Bereichen heraus sichergestellt. Zum einen gibt es die für Arbeitnehmer obligatorische staatliche Rentenversicherung als Hauptträger der späteren Rentenzahlung. Diese wird ergänzt durch die betriebliche Altersvorsorge und die freiwillige private Alterssicherung. Dieses Drei-Säulen-Modell soll im Zusammenspiel eine angemessene Alters- und Hinterbliebenenversorgung für jeden beitragszahlenden Arbeitnehmer gewährleisten.[1] Versicherungsprodukte zählen in Deutschland zu den klassischen Formen der privaten Altersvorsorge und weisen dabei eine lange Tradition auf.

Die Lebensversicherung im Speziellen, als Oberbegriff für auf dem Risiko der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens aufbauende Versicherungen, ist hierbei die wohl verbreitetste Form. Es gibt in Deutschland mittlerweile nahezu 95 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einem Jahresbeitragsvolumen von rund 62,36 Mrd. €.[2] Mit einem solchen Verbreitungsgrad ist sie von großer Bedeutung im Rahmen der Diskussion um die Altersvorsorgefinanzierung.

Des Weiteren nimmt der Bedarf an eigener, vom Staat unabhängiger Vorsorge immer mehr zu. Aufgrund der Finanzierung der staatlichen Rente mit Hilfe eines Umlageverfahrens (Generationenvertrages) und der derzeitigen demographischen Entwicklungen (sinkenden Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Alterserwartung) steht ein gesicherter staatlicher Rentenanspruch in ausreichender Höhe nämlich immer mehr in Frage.[3] Schon heute erhalten Arbeitnehmer nach 45jähriger Beitragszahlung von staatlicher Seite nur etwa 64% ihres letzten Gehaltes als Altersruhegehalt. Bei konstanten Beitragssätzen (ab 1.1.2003 19,5 % des Bruttolohns) würde sich dieser Betrag auf etwa 30% im Jahr 2050 halbieren.[4] Hiervon lässt sich ein würdiges Leben wohl in den seltensten Fällen realisieren. Dementsprechend kann sich der vorsorgebewusste Bürger nicht mehr allein auf eine staatliche Versorgung im Alter verlassen.[5] Die hieraus entstehende Lücke gilt es zu schließen.

Hier kommt der Lebensversicherung, wie im einzelnen noch erläutert wird, wegen ihrer Beschaffenheit durch gesetzlichen Rahmenbedingungen und wegen ihrer Produktvielfalt und -flexibilität als freiwillige private Rentenvorsorge aber auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge eine besondere Bedeutung zu.

Gerade wegen der weiten Verbreitung der Lebensversicherung bedarf es aber auch eines Schutzes für den vorsorgebewussten Bürger. Deswegen wird die Versicherungswirtschaft und vor allem die Lebensversicherung wie kaum ein anderes privatrechtliches Verhältnis von staatlicher Seite kontrolliert. Zwar endigte die durchgreifende Regulierung mit einer Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1994,[6] doch wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) weiterhin eine staatliche Kontrollinstanz neben den nur repressiv agierenden Gerichten gewährt. Legislativ ausgestaltet ist dieser seit nahezu 100 Jahren anerkannte Schutzgedanke heute für den Versicherungsnehmer[7] zum einen im Versicherungsvertragsgesetz[8] hinsichtlich der Vertragsgestaltung zwischen VN und Versicherer, sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz[9] als Grundlage einer aufsichtsrechtlichen Kontrolle der Versicherungsunternehmen in ihrer Organisation und Anlagepolitik. Die Bedeutung des VVG und VAG im Versicherungsvertrag, Problemfälle aus ihrer Anwendung in der Praxis sowie anstehende Reformansätze werden ebenso noch dargelegt.[10]

Festzuhalten ist jedoch schon hier, dass die nicht mehr ausreichende staatliche Rentenvorsorge zu einer besonderen Beachtung und Förderung der privaten Vorsorge führen muss. Von daher wird hier, nach einem Überblick über die Entstehung, Bedeutung und Funktionsweise der Lebensversicherung, insbesondere auf die Geeignetheit und aktuelle Diskussionen um die Lebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme zur Altersvorsorge einzugehen sein.

II. Entstehung

Die Lebensversicherung weist eine lange Tradition auf. Schon seit vielen Jahren haben Menschen probiert sich gegen bestimmte Lebensrisiken in finanzieller Hinsicht abzusichern. Der Leibrentenkauf, eine Form der späteren Rentenversicherung, wurde schon im 13. Jahrhundert von wohlhabenden Bürgern genutzt, um im Alter abgesichert zu sein.[11] Dies geschah durch Zahlung von Beiträgen an Klöster, Städte und Privatpersonen, die Ihnen dann ab einem bestimmten Alter eine lebenslange Rente auszahlten. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden vielfach Aussteuerversicherungen abgeschlossen, die bei Heirat der Tochter einen vorher eingezahlten Betrag in bis zu zehnfacher Höhe zurückzahlten, bei Tod oder Nichtheirat jedoch keinen Erstattungsanspruch gewährten. Die erste bekannte Versicherung auf den Todesfall wurde 1583 auf einen englischen Stadtrat abgeschlossen und gewährte im Versicherungsfall einen Betrag von 30 £.[12] Damals noch stark wettorientiert, entwickelte sich die Lebensversicherung immer mehr zur Hinterbliebenenversorgung. Bei den im 17. Jahrhundert in Frankreich entwickelten Tontinen handelte es sich um Staatsanleihen, bei denen eine Verzinsung in Form einer Leibrente erfolgte. Da die Gesamtauszahlungssumme stets gleich blieb, die Anzahl der Empfänger jedoch aufgrund der natürlichen Todesfälle kleiner wurde, stieg die Rate von Jahr zu Jahr an. Aufgrund bedeutender Neuerungen in der Mathematik (zum Beispiel durch Ernst W. Arnoldi (1778-1841)), Gründer der Gothaer Versicherung oder Gauß) wurde das Risiko und die Beitragshöhe bei Lebensversicherungen immer genauer bestimmbar. Dies wirkte sich auch auf die Akzeptanz der Lebensversicherung in der Bevölkerung aus. So gab es in Deutschland im Jahre 1870 bereits 28 Lebensversicherer.[13] Bis auf einen kleinen Einschnitt stieg diese Zahl bis heute weiter an. Derzeit gibt es in Deutschland 133 Lebensversicherer.[14]

Zu bemerken ist hierbei eine Funktionsverschiebung der auf das Leben abgeschlossenen Versicherungen. Während 1880 ca. 80 % aller Lebensversicherungen auf den Todesfall ausgerichtet waren, eine Zahlung also nur an die Hinterbliebenen erfolgte, waren es 1914 nur noch 30 %. Diese Abnahme erfolgte zugunsten der heute noch dominierenden gemischten Versicherung[15], also einer Kombination aus Kapitallebensversicherung und Versicherung auf den Todesfall, die grundsätzlich der Vorsorge im Alter dient, aber auch eine Einmalzahlung im Todesfall abdeckt. Der Anspareffekt für das Alter trat somit in den Vordergrund.

III. Bedeutung aus heutiger Sicht

Inzwischen ist das Produkt Lebensversicherung ein vielfältiges und variables Mittel zur Finanzierung der Rente und Absicherung von anderen Lebensrisiken geworden. Auch besteht eine breite Akzeptanz der Lebensversicherung innerhalb der Bevölkerung. 1998 bezeichneten bereits 66% der Befragten zwischen 18 und 50 die Lebens- und Rentenversicherung als ein gute Altersvorsorge.[16] Ein Bruttobeitragsvolumen aller deutscher Lebensversicherungen im Jahre 2001 von 62,364 Mrd. € bestätigt diesen Trend.[17]

Grundsätzlich umfasst der Begriff der Lebensversicherung heute jede Versicherung, bei der sich ein Risiko aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens ergibt.[18] In erster Linie ergeben sich 2 Grundfunktionen: die Sicherungs- und die Sparfunktion.[19] Die Sicherungsfunktion umfasst dabei die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, wird aber auch zur Kreditsicherung oder als Vermögenssicherung für den Todesfall verwendet. Die wohl wesentlich bedeutendere Sparfunktion hingegen, dient hauptsächlich der Kapitalansammlung für einen bestimmten Zweck, wobei gerade die Altersvorsorge wegen noch zu erwähnender Vorteile im Blickfeld vieler Versicherter steht. Diese beiden Funktionen lassen sich, wie später ebenso noch genau dargelegt wird, durch Ausgestaltung des Lebensversicherungsvertrages, also durch Wahl einer Renten-, Gemischten- oder reinen Todesfallversicherung, verschiedenartig kombinieren. Eine Anpassung an den individuellen Bedarf ist also möglich, wodurch eine den Bedürfnissen angepasste Altersvorsorgeplanung erfolgen kann. Die Bedeutung der Lebensversicherung ist um so größer, da sie die Lücken der bereits vorhanden Altersversorgung zu schließen geeignet ist. Da sie die eingezahlten Beiträge nicht in einem Umlageverfahren an die derzeit Bedürftigen ausschüttet, sondern für jeden Beitragszahler einen Deckungsstock (Kapitaldeckungsverfahren) erstellt und durch Anlage vergrößert[20], die Versicherungsleistung also gesichert erbracht werden können, leidet sie nicht unter demographischen Entwicklungen wie derzeit in Deutschland. Jeder Versicherte erbringt seine später empfangene Versicherungsleistung aus eigenen Mitteln. Auch steuerliche Vorteile, wie sie kaum einem anderen Sparprodukt zukommen, erhöhen die Attraktivität und damit die Bedeutung des Produktes Lebensversicherung (hierzu Teil C. und D.).

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass die Lebensversicherung aus ihrer Funktion und Verbreitung heraus im Rahmen einer Diskussion der Altersvorsorge in guter Ausgangsposition steht.

B. Arten der Lebensversicherungen in Deutschland

Allgemein lassen sich für die Individuallebensversicherung die vorherrschenden Lebensversicherungsprodukte nach der Art der Versicherungsleistung in zwei große Gruppen einteilen. Zum einen die Kapitalversicherung, die eine einmalige Leistung im Versicherungsfall vorsieht, der wiederum an das eigene Leben oder das eines Dritten anknüpft.[21] Und auf der anderen Seite die private Rentenversicherung, bei der eine Leistung in Rentenform, also in, in regelmäßigen Abständen von einem Monat bis zu einem Jahr erfolgenden Zahlungen[22] verwirklicht wird.

I. Kapitalversicherung

Die Gruppe der Kapitalversicherungen unterteilt sich wiederum in mehrere Unterarten. Die Todesfallversicherung entspricht dem Gedanken einer Sterbegeldversicherung. Ihre Leistung wird nämlich beim Tod der versicherten Person fällig. Inzwischen sind reine Todesfallversicherungen selten geworden, werden jedoch mitunter noch im Rahmen einer Finanzierung angeboten, um das Risiko einer Verschuldung im Todesfall zu begrenzen.[23] Eine Unterart stellt die Risikolebensversicherung dar. Bei ihr wird die Leistung nur fällig, wenn der Todesfall bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, meistens dem Ablauf des Vertrages, eintritt. Beide Formen eignen sich nicht zur Altersvorsorge.

Den Gegensatz zur Todesfallversicherung stellt die Erlebensfallversicherung dar, bei der die Leistung nur bei Erleben eines festgelegten Zeitpunktes gewährt wird. Oft wird sie als Rentenversicherung ausgestaltet (siehe unter II.), indem die Auszahlung , zumeist ab Erreichen des 65. Lebensjahres in Form einer Rente erfolgt.[24]

Die diesen gegenüberstehende und am meisten verbreitete Variante ist die gemischte Lebensversicherung.[25] Bei ihr wird entweder im Todesfall, spätestens jedoch bei Ablauf der Versicherungsdauer die Leistung fällig. Optional ist die Zahlung zu einem festen Termin möglich, wobei bei vorher eintretendem Tod die Beitragspflicht bis zu diesem Termin entfällt. Oft wird die gemischte Lebensversicherung kombiniert mit einer Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit, einer Anlage der Beiträge in Aktienfonds (Fondsgebundene Lebensversicherung) oder auf zwei Personen abgeschlossen (LV auf verbundene Leben), wobei nur einmal, bei Eintritt des Todes eines VN, eine Zahlung erfolgt. Diese verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten machen die gemischte Lebensversicherung zu einer geeigneten Risikoabsicherung und Kapitalanlage für das Alter.

II. Private Rentenversicherung

Bei der privaten Rentenversicherung ergibt sich das zu versichernde Risiko aus dem Alter des Rentenempfängers. Unter den Begriff der Rentenversicherung sind daher nur solche Verträge zu fassen, die keine Zeitrenten darstellen, das heißt, bis zum Tode des VNs in gleicher Höhe periodisch ausgezahlt werden.[26] Zu unterscheiden sind Rentenversicherungen mit Aufschub, dass heisst es wird über einen längeren Zeitraum eingezahlt und ab einem bestimmten Alter erfolgt die Rückzahlung in Form einer Rente, und sofort beginnende Rentenversicherungen, wo ein Einmalbetrag gezahlt wird, und fortan eine Rentenzahlung erfolgt.[27]

Bei der als Rentenversicherung (also mit periodische Auszahlung) ausgestalteten Erlebensfallversicherung, eine Form der Aufgeschobenen Rente, wird die Leistung ab einem vereinbarten Zeitpunkt bis zum Tode ausgezahlt. Erlebt der VN den Zahlungsbeginn nicht mehr, so verfallen die Beiträge, oder werden zurück erstattet, der aus dem Sparanteil erwirtschaftete Gewinn geht jedoch an das Versichertenkollektiv über.[28] Wird das Rentenalter jedoch erreicht, und stirbt der VN später, so wird mittels einer Rentengarantie zumindest für einen vorher festgelegten Zeitraum (zumeist 10-15 Jahre ab Renteneintritt) Rente gewährt. Darüber hinaus entfällt die Leistungspflicht. Im Todesfall erfolgen die Zahlungen dann für diesen Zeitraum an die Hinterbliebenen.

Die Rentenversicherung ist demnach eine speziell an der Altersvorsorge ausgerichtete Versicherungsart. In Deutschland überwiegt zwar mit 58,6 % der Beiträge aller Lebensversicherungen noch die Kapitalversicherung gegenüber der Rentenversicherung mit 22,4 % als Anlageform, jedoch ist zu beachten, dass 1974 in Deutschland nur 3,9 % der Beiträge auf die Rentenversicherung entfielen.[29] Langfristig lässt sich somit ein steigender Bedarf an rentenorientierter Kapitalanlage erkennen.

III. Sonstige Arten

Neben diesen beiden, für die Altersvorsorge geeignetsten Varianten der Lebensversicherung bestehen zahlreiche Kategorien von Zusatzabsicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine weitere Sonderform sind die, vornehmlich in der betrieblichen Altersvorsorge platzierten kollektiven Lebensversicherungen. Hierbei wird vom Arbeitgeber eine Lebensversicherungen abgeschlossen, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.[30] Der Abschluss darf bewusst nicht nur den Zweck einer Kostenersparnis haben.[31] Des weiteren dürfen Kostenvergünstigungen aus der Masse der Abschlüsse heraus, wegen des in § 11 II Versicherungsaufsichtsgesetz genannten Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Versicherter, nur bei sachlich gerechtfertigten Gründen gewährt werden. Ansonsten sind sie den Individualversicherungen gleich zu stellen .

C. Ausgestaltung und Grundlagen des Lebensversicherungsvertrages

I. Vertragliche Grundlagen der Lebensversicherung

Der Lebensversicherungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag[32] im Sinne der §§ 320 ff. BGB zwischen dem Versicherer und dem VN. Begründet wird er durch zwei einander entsprechende Willenserklärungen, in Form eines nicht notwendiger Weise schriftlichen[33] Antrages und einer Annahme, oft in Form des Versicherungsscheins. Rechtsgrundlagen sind neben dem BGB das VVG (hier die §§ 1-48 sowie die 159 – 178 ) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), bei der Lebensversicherung die ALB, die sich seit 1994 zumeist an den, vom Verband der Lebensversicherer ausgegebenen Muster-ALB orientieren.[34] Hinzu treten einzeln ausgestaltete und oft am individuellen Risiko des Vertrages ausgerichtete Vertragsklauseln. Daneben spielen aber auch andere spezialgesetzliche Regelungen bei der Abwicklung des Lebensversicherungsvertrages eine Rolle. Insbesondere das Handelsgesetzbuch[35] bezüglich einiger bilanztechnischer Regelungen, das Einkommensteuergesetz[36], sowie das VAG seien erwähnt. Das VAG umfasst neben Regelungen zur Organisation eines Versicherungsunternehmens (in den §§ 5-53b VAG) auch dessen Kapitalanlagen und Verfahrensweisen (§§ 53c - 80 VAG) sowie die Beaufsichtigung der Versicherer mit entsprechenden Eingriffsermächtigungen (§§ 81 ff. VAG).

1) Am Versicherungsvertrag beteiligte Personen

Beteiligte am Vertrag sind der VN, bis zum Zustandekommen nur als Antragssteller bezeichnet[37] und der Versicherer. Die Leistung aus dem Vertrag kann jedoch auch an einen anderen als den VN gewährt werden, nämlich in Form einer Bezugsberechtigung (§ 159 I VVG). Daneben kann die Versicherung auch auf das Leben eines anderen (z.B. den Arbeitnehmer oder die Eltern) abgeschlossen werden (§ 159 II VVG). Bei einer Bezugsberechtigung handelt es sich um eine Anwartschaft desjenigen, der die Leistung später einmal erhalten soll; ein Anspruch hieraus entsteht folglich erst im Versicherungsfall.[38] Dementsprechend kann ein solcher Anspruch dem Bezugsberechtigten noch nicht steuerrechtlich angerechnet werden. Der VN kann die Bezugsberechtigung aber jederzeit widerrufen, es sei denn er erteilt sie unwiderruflich. Dann entsteht beim Bezugsberechtigten ein steuerlich anzurechnendes Vermögen.[39] Die Bezugsberechtigung ist dann bindend und kann nur mit Einwilligung des Berechtigten rückübertragen werden.

Daneben gibt es die, für die betriebliche Altersvorsorge interessantere Versicherung fremden Lebens, also z.B. des Arbeitnehmers, im Sinne von § 159 VVG. Diese kann gemäß Abs. II nur mit dessen Einwilligung erfolgen, sofern die Leistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt (Seit 1991[40] 15000 DM). Grundsätzlich muss zur Ermittlung des Versicherungsrisikos natürlich der zu Versichernde die persönlichen Fragen beantworten und Risiken preisgeben. Dieses Erfordernis entfällt jedoch bei der, in der betrieblichen Altersvorsorge üblichen, Kollektivversicherung.[41]

2) Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Antragsteller einen Antrag, oftmals in Form eines vorgefertigten Formulars, an den Versicherer übergibt und dieser, zumeist durch Übersendung eines Versicherungsscheines (§ 3 VVG) diesen annimmt (sog. formeller Versicherungsbeginn).[42] Der Antrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform.[43] Der formelle Versicherungsbeginn alleine bewirkt jedoch noch nicht den Versicherungsschutz. Neben dem formellen Versicherungsbeginn gibt es den im Vertrag datierten Versicherungsbeginn, welcher für die Berechnung der Laufzeit entscheidend ist (sog. technischer Versicherungsbeginn).

[...]


[1] Tonndorf/Horn Lebensversicherung A-Z S.50 .

[2] Statistisches TB, GDV 2002; Nr.1, Eckwerte der Individualversicherung .

[3] Baier in Sueddeutsche Zeitung 14.11.2002 „Land der Greise“ .

[4] Baier in Sueddeutsche Zeitung 14.11.2002 „Land der Greise“ .

[5] Lührs, Lebensversicherung, S.1

[6] Durch Umsetzung der 3.EG-Richtlinie am 29.7.1994, 79/267/EWG, Art.6 90/619/EWG .

[7] Im Weiteren VN .

[8] Im Weiteren VVG .

[9] Im Weiteren VAG .

[10] Siehe Teil C. und D. .

[11] Hagelschuer, Lebensversicherung S. 1 .

[12] Hagelschuer, Lebensversicherung S. 16 .

[13] Lührs, Lebensversicherung, S.14 .

[14] Statistisches TB, GDV 2002; Nr.1, Eckwerte der Individualversicherung .

[15] Lührs, Lebensversicherung, S.14 .

[16] Mannheimer Manusskripte, Maurer/Schradin S. 2 .

[17] Statistisches TB, GDV 2002; Nr.26, Beitragsentwicklung in der Lebensversicherung .

[18] Mannheimer Manusskripte, Maurer/Schradin S. 2 .

[19] Lebensversicherung, Hagelschuer S. 27 .

[20] Handbuch der Lebensversicherung, Goll,Gilbert,Steinhaus S. 1.

[21] Lührs, Lebensversicherung, S.53 .

[22] Lührs, Lebensversicherung, S.73 .

[23] Lührs, Lebensversicherung, S.54 .

[24] Kurzendörfer V. / Einf. in die Lebensversicherung S.10 .

[25] Handbuch der Lebensversicherung, Goll,Gilbert,Steinhaus S. 2 .

[26] Lührs, Lebensversicherung, S.75 .

[27] Lührs, Lebensversicherung, S.76 .

[28] Kurzendörfer V. / Einf. in die Lebensversicherung S.42 .

[29] Statistisches TB, GDV 2002; Nr. 27, Struktur der Lebensversicherungsbeiträge nach Versicherungsarten .

[30] Kollhosser in Prölss/Martin 26.Aufl. Rn. 11 zu Vor. §§ 159-178 VVG .

[31] Lührs, Lebensversicherung, S.88 .

[32] Prölss in Prölss/Martin 26.Aufl. Rn. 30 zu § 1 VVG .

[33] Mannheimer Manusskripte, Maurer/Schradin S. 15 .

[34] Im Weiteren sind erwähnte ALB-Klauseln auch solche dieser Mustervorschläge .

[35] im folgenden HGB .

[36] im folgenden EStG .

[37] Lührs, Lebensversicherung, S.29.

[38] Lührs, Lebensversicherung, S.40 .

[39] Lührs, Lebensversicherung, S.34 .

[40] VerBAV 12/91, 436 .

[41] Lührs, Lebensversicherung, S.31 .

[42] Lührs, Lebensversicherung, S.34 .

[43] Kurzendörfer V. / Einf. in die Lebensversicherung S.153

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Die Lebensversicherung
Hochschule
Universität zu Köln  (Inst. für Versicherungsrecht)
Veranstaltung
Private Alterssicherung
Note
17 Punkte
Autor
Jahr
2003
Seiten
39
Katalognummer
V11977
ISBN (eBook)
9783638180009
Dateigröße
660 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebensversicherung, Altersvorsorge, Versicherungsrecht
Arbeit zitieren
Alexander Beyer (Autor:in), 2003, Die Lebensversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11977

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