Die Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach IFRS

Analyse und kritische Würdigung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

18 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Globale und lokale Theorie

3. Währungsumrechnung nach IAS/IFRS
3.1. Wirkungsrahmen des IAS 21
3.1.1. Das Konzept der funktionalen Währung und der Darstellungswährung
3.1.2. Integrierte ausländische Einheiten
3.1.3. Selbstständige ausländische Einheiten
3.2. Hochinflationäre funktionale Währung

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Aufgrund immer weiter fortschreitender internationaler Arbeitsteilung, die eine diversifizierte Aufteilung der Fabrikation verschiedener Produkte hat, haben immer mehr Konzerne Dependenzen im Ausland. Daraus ergibt sich eine immer stärke werdende Bedeutung der Währungsumrechnung, zur Tatsachen getreuen Darstellung des Konzerns.[1]

Eine Unternehmung wird als Konzern bezeichnet, sofern das Unternehmen aus mindestens zwei rechtlich selbstständigen Gliedbetrieben besteht.[2] So wird nach IAS 27.4 der Konzern als ein Mutterunternehmen inklusive der dazugehörigen Tochterunternehmen definiert. Allerdings hat ein Konzern keine eigene Rechtspersönlichkeit und Buchführung. Vielmehr setzt sich der Abschluss aus den konsolidierten Einzelabschlüssen der wirtschaftlich unselbstständigen, aber rechtlich selbstständigen Konzernunternehmen zusammen.[3] Somit ist ein Konzern ein hypothetisches Konstrukt, welches erst aus der Konsolidierung von Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss entsteht.[4]

Der Konzernabschluss wird für eine wirtschaftliche Einheit erstellt und folgt dem Weltabschlussprinzip.[5] Das heißt, dass alle, durch das Mutternehmen beherrschten Unternehmen, gem. IAS 27.12 in den Konzernabschluss mit aufgenommen werden müssen. Durch die Konsolidierung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen werden alle Beziehungen, die die Vermögens-, Finanzund Ertragslage innerkonzerlich betreffen, ausgeschalten und als eine Einheitsunternehmung, dem Konzern, dargestellt.[6] Primäre Standards des Konzernabschluss sind dabei IFRS 3 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE und IAS 27 KONZERN- UND SEPARATE EIN- ZELABSCHLÜSSE NACH IFRS.[7]

Ein Konzernabschluss mit einer deutschen Konzernmutter ist nach § 244 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB in Euro aufzustellen. Um den konsolidierten Abschluss zu erstellen, ergibt sich die Notwendigkeit, Jahresabschlüsse ausländischer Einheiten in die Währung der Konzernmutter umzurechnen.[8]

Im Rahmen dieser Seminararbeit wird das Thema der Währungsumrechnung im Konzernabschluss analysiert und kritisch gewürdigt. Beginnend werden in Kapitel 2 die theoretischen Grundlagen, auf die sich die Währungsumrechnung stützt, erörtert. In dem sich anschließenden Kapitel 3 wird ein Hauptaugenmerk auf einer Diskussion der verschiedenen Methoden der Währungsumrechnung, sowie einer Erörterung der Folgen einer Hochinflation, gelegt werden.

2. Globale und lokale Theorie

Es wird zwischen zwei, der lokalen und der globalen Theorie, bei der Währungsumrechnung von Tochterunternehmen, unterschieden.[9]

Der Fiktion einer kongruenten Rechtsund Währungsordnung folgt die globale Theorie.[10] Hier werden alle Tochterunternehmen, die einem anderen Währungsraum angehören als „integrierte, unselbstständige Betriebsstätten des Mutterunternehmens“[11], gesehen. Es ist aufgrund dieser Vorgabe das Ziel, alle Abschlüsse in eine Fremdwährung so umzurechnen, dass von der Annahme auszugehen ist, dass die Währung der Geschäftsvorfälle die der Darstellungswährung entspricht.[12] Somit müssen alle Vorschriften der Bilanzierung und Bewertung mit denen des Mutterunternehmens übereinstimmen.[13] Daraus folgt, dass „the attributes of the assets and liabilities measured be the same after translation as before“.[14]

Die Währungsumrechnung folgt dem „temporal principle“[15], welches besagt, dass liquide Mittel, Schulden und Forderungen zum Stichtagskurs der Bilanz, Anlagegüter und die Passiva der Bilanz zu historischen Kursen umzurechnen sind.[16] Diese, auch Zeitbezugsmethode genannte, Umrechnungsmethode folgt der Einheitstheorie des Konzerns.[17]

Von selbstständigen Tochterunternehmen, die in einem eigenen Rechtsund Währungsraum operieren, geht die lokale Theorie aus.[18] Sie widerspricht der Fiktion eines einheitlichen Währungsund Rechtsraumes.[19] Ziel ist es, die Aussagekraft der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen zu erhalten, was durch eine Umrechnung mit Hilfe einer linearen Transformation erfolgt.[20] Dadurch soll eine Unverzerrtheit des ausländischen Abschlusses erreicht werden.[21] Bei der Umrechnung wird zwischen der reinen Stichtagsmethode, welche mit dem Währungsumrechnungskurs am Bilanzstichtag umrechnet, und der modifizierten Stichtagsmethode, welche zum Teil mit historischen Kursen umrechnet, unterschieden.[22]

3. Währungsumrechnung nach IAS/IFRS

3.1. Wirkungsrahmen des IAS 21

Der grundlegende Standard der IAS/IFRS bei der Währungsumrechnung von Einzel- und Konzernabschlüssen ist IAS 21 WECHSELKURSÄNDERUNGEN.[23] Bezüglich der Währungsumrechnung von Fremdwährungsderivaten, die im Zusammenhang von Sicherungsgeschäften bilanziert werden, ist eine Umrechnung laut IAS 21.4 nach IAS 39 FINANZINSTRUMENTE erforderlich. Der Cash Flow muss gem. IAS 21.7 den Regeln von IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNGEN umgerechnet werden. Geschäftsbetriebe aus Hochinflationsländern sind im Sinne von IAS 21.43 gem. IAS 29 RECHNUNGSLEGUNG IN HOCHINFLATIONSLÄNDERN um den Kaufkraftverlust zu bereinigen und umzurechnen.

Als Ziel von IAS 21 definiert IAS 21.1 Regeln, auf welche Art und Weise ausländische Einheiten in den Abschluss eines Konzerns einbezogen werden. Dabei stellt IAS 21.2 die grundsätzliche Frage nach der Wahl der Wechselkurse bzw. dem Umgang mit den Änderungen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Definition der funktionalen Währung, die im Folgenden erörtert werden soll.

3.1.1. Das Konzept der funktionalen Währung und der Darstellungswährung

In IAS 21 wurden sowohl die Konzepte der globalen als auch der lokalen Theorie umgesetzt. Jedoch können diese nicht willkürlich eingesetzt, sondern müssen entsprechend der funktionalen Währung verwendet werden.[24] Diese wiederum richtet sich gem. IAS 21.8 nach dem primären Wirtschaftsumfeld, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Bestimmungsfaktoren der funktionalen Währung sind in IAS 21.9ff. geregelt, wobei die Folgenden zwei primäre Faktoren zu beachten sind.

Entsprechend IAS 21.9a ist zuerst die Währung zu beachten, die die Verkaufspreise am stärksten beeinflusst, und dementsprechend im Wettbewerb tonangebend ist. Gleichberechtigt ist nach IAS 21.9b die Währung zu beachten, welche die Kosten am stärksten beeinflusst. Falls durch diese Klassifizierung keine funktionale Währung eindeutig definiert werden konnte, erweitert IAS 21.10 die Bestimmungsfaktoren auf die monetären Instrumente des Unternehmens.

Um die funktionale Währung ausländischer Einheiten zu bestimmen, muss die Rolle des Unternehmens erkannt werden. Von zentralem Interesse ist hierbei, ob das Tochternehmen gem. IAS 21.11a ein integrierter Bestandteil oder weitgehend unabhängig von dem Mutterunternehmen ist. Für Unternehmen, die als erweiterter Bestandteil oder als so genannter „verlängerter Arm“[25] agieren, ist die funktionale Währung die des Mutterunternehmens.[26] Somit folgt das IASB hier der globalen Theorie. Bei den anderen Unternehmen wird die funktionale Währung anhand der Bestimmungsfaktoren aus IAS 21.9 und IAS 21.10 definiert. Womit die lokale Theorie umgesetzt wird.

Obwohl die Faktoren als trennscharf angesehen werden, sind oft Interpretationsspielräume hinsichtlich der Rolle des Unternehmens gegeben.[27] Wodurch die Geschäftsleitung die Möglichkeit hat, die für die Umrechnung weniger aufwendige Methode der Währungsumrechnung zu verwenden.[28] Dies lässt sich insbesondere dadurch begründen, dass nach IAS 21.12 die Geschäftsleitung im Zweifel die funktionale Währung festlegen muss. Wie im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit noch zu zeigen ist, wird die ausländische Einheit dann als selbstständige Einheit geführt.

Konzernabschlüsse, insbesondere von internationalen Kapitalgesellschaften, die an verschiedenen Börsen weltweit gelistet sind, müssen zum Teil in unterschiedlichen Währungen dargestellt werden. Zu diesem Zweck definiert IAS 21.8 i. V. m. IAS 21.28 die Darstellungswährung, in der die Abschlüsse veröffentlicht werden. In Deutschland ist die Darstellungswährung gem. § 244 HGB der Euro. Die Umrechnung entspricht einer modifizierten Stichtagsmethode.[29] Folglich sind Schulden und Vermögen mit dem Stichtagskurs, und Aufwendungen und Erträge mit dem jeweiligen Transaktionskurs gem. IAS 21.39 (a) und (b) umzurechnen. Die sich daraus ergebenen Umrechnungsdifferenzen werden nach IAS 21.39(c) er-folgsneutral, im Eigenkapital angesetzt.[30]

[...]


[1] Vgl. Lachnit/Ammann, Währungsumrechnung als Problem tatsachengetreuer Darstellung, WPg 1998, 751, 752.

[2] Vgl. Küting/Weber, Konzernabschluss, 2008, 67.

[3] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 2004, 8.

[4] Vgl. Küting/Weber, Konzernabschluss, 2008, 67.

[5] Vgl. Küting/Weber, Konzernabschluss, 2008, 76.

[6] Vgl. Küting/Weber, Konzernabschluss, 2008, 79.

[7] Vgl. Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, IFRS, 2007, §32, Rz. 2.

[8] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 2004, 172.

[9] Vgl. Mindermann, Währungsumrechnung, BBK 2007, 2196.

[10] Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss, 2005, 587.

[11] Mindermann, Währungsumrechnung, BBK 2007, 2196.

[12] Vgl. Mindermann, Währungsumrechnung, BBK 2007, 2196.

[13] Vgl. Mindermann, Währungsumrechnung, BBK 2007, 2196.

[14] Lorensen, The Temporal Principle of Translation, The Journal of Accountancy 1972, 48, 51.

[15] Lorensen, The Temporal Principle of Translation, The Journal of Accountancy 1972, 48, 52, hervorgehoben vom Verfasser.

[16] Vgl. Lorensen, The Temporal Principle of Translation, The Journal of Accountancy 1972, 48, 52.

[17] Vgl. Perlitz, Internationales Management, 2004, 539.

[18] Vgl. Mindermann, Währungsumrechnung, BBK 2007, 2196.

[19] Vgl. Perlitz, Internationales Management, 2004, 539.

[20] Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss, 2005, 587.

[21] Vgl. Mindermann, Währungsumrechnung, BBK 2007. 2196.

[22] Vgl. Perlitz, Internationales Management, 2004, 538.

[23] Vgl. Heuser/Theile, IAS/IFRS Handbuch, 2005, Rz. 1550.

[24] Vgl. Mindermann, Währungsumrechnung, BBK 2007, 2197.

[25] Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, IFRS, 2007, §27, Rz. 25, fett im Original.

[26] Vgl. Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, IFRS, 2007, §27, Rz. 25.

[27] Vgl. Königsmaier, Währungsumrechnung im Konzern, 2004, 413.

[28] Vgl. Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, IFRS, 2007, §27, Rz. 27.

[29] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 2004, 193.

[30] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 2004, 193.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach IFRS
Sous-titre
Analyse und kritische Würdigung
Université
University of Freiburg  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Cours
Seminar
Note
1,3
Auteur
Année
2008
Pages
18
N° de catalogue
V119844
ISBN (ebook)
9783640229772
ISBN (Livre)
9783640231225
Taille d'un fichier
429 KB
Langue
allemand
Mots clés
Währungsumrechnung, Konzernabschluss, IFRS, Seminar
Citation du texte
Raphael Beguin (Auteur), 2008, Die Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119844

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