Für die Durchführung von Unternehmensübernahmen bzw. Unternehmensbeteiligungen wurde in Deutschland am 1. Januar 2002 ein neues Zeitalter eingeläutet. Durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), als Teil des "Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen", gelten für das deutsche Übernahmerecht erstmals gesetzlich verankerte Rahmenbedingungen. Eine bedeutende Triebfeder zur Einführung des Gesetzes war die medienwirksame Übernahme der Mannesmann AG durch die britische Vodafone Plc. im Jahre 1999/2000.
Die vorliegende Arbeit befasst sich primär mit dem verfahrenstechnischen Ablauf einer Unternehmensübernahme aus Sicht der Bietergesellschaft sowie den Verteidigungsmöglichkeiten der Zielgesellschaft ("Target Company") im Übernahmekampf.
Untersucht werden die materiellen Regelungen des WpÜG zur Ausgestaltung von Wertpapiererwerbs-, Übernahme- und Pflichtangeboten. Zentrale Bedeutung erlangt hierbei der Ablauf der verschiedenen Angebotsverfahren und die damit verbundenen Haftungsrisiken für die Bietergesellschaft.
Sehr intensiv und kontrovers wurden beim Gesetzgebungsverfahren die Neutralitätspflichten von den Leitungsorganen der Zielgesellschaft konferiert. Die dabei entstandenen Rechtsprobleme werden in dieser Ausarbeitung genauer erörtert bzw. analysiert. Zusätzlich beinhalten die Ausführungen praxisrelevante Abwehrtechniken im Übernahmeverfahren.
In den letzten beiden Kapiteln werden aktuelle Rechtsfragen diskutiert. Zum einen werden die verschiedenen Meinungen bezüglich einer Anwendung des WpÜG auf den Rückkauf eigener Aktien erörtert. Des weiteren wird der Sachverhalt des Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 DER GESCHICHTLICHE HINTERGRUND VON UNTERNEHMENSÜBERNAHMEN
2.1 CITY CODE ON TAKEOVERS AND MERGERS
2.2 DIE REGELUNG IN DEUTSCHLAND
2.3 EU-ÜBERNAHMERICHTLINIE
3 ABGRENZUNG „FEINDLICHE ÜBERNAHME“ – „FREUNDLICHE ÜBERNAHME“
3.1 FREUNDLICHE UNTERNEHMENSÜBERNAHME
3.2 FEINDLICHE UNTERNEHMENSÜBERNAHME
4 DIE BEWEGGRÜNDE ZUR ERSTELLUNG DES WPÜG
5 ANWENDUNGSBEREICH DES WPÜG
6 AUFBAU UND INHALT DES WPÜG
7 ALLGEMEINE VERFAHRENSREGELN
8 DIE UNTERNEHMENSÜBERNAHME / -BETEILIGUNG AUS SICHT DER BIETERGESELLSCHAFT
8.1 DIFFERENZIERUNG VON ERWERBS-, ÜBERNAHME- UND PFLICHTANGEBOTEN
8.1.1 Einfaches Wertpapiererwerbsangebot
8.1.2 Übernahmeangebot
8.1.2.1 Der Kontrollbegriff beim Übernahmeangebot
8.1.3 Das Pflichtangebot
8.1.3.1 Die Erlangung der Kontrolle an einer Zielgesellschaft
8.2 DER CHRONOLOGISCHE VERFAHRENSABLAUF BEI EINER UNTERNEHMENSÜBERNAHME BEZIEHUNGSWEISE UNTERNEHMENSBETEILIGUNG
8.2.1 Veröffentlichung der Entscheidung zur Angebotsabgabe
8.2.2 Der Inhalt sowie die Mitteilungspflichten bezüglich der Angebotsunterlage
8.2.3 Der Verfahrensablauf beim Pflichtangebot
8.2.4 Die Art sowie die Höhe der Gegenleistung beim Übernahme- und Pflichtangebot
9 DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN AN DIE ANGEBOTSUNTERLAGE NACH §12 WPÜG
9.1 HAFTUNGSVORAUSSETZUNGEN DES § 12 WPÜG
9.1.1 Angebotsunterlage
9.1.2 Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Angebotsunterlage
9.1.3 Adressaten der Haftung
9.1.4 Anspruchsberechtigte
9.1.5 Kausalität
9.1.6 Verschulden und Mitverschulden
9.2 DIE HAFTUNG DER BANK FÜR DIE RICHTIGKEIT DER ANGEBOTSUNTERLAGE BEIM UMTAUSCHANGEBOT
9.3 RECHTSFOLGEN UND HAFTUNGSMODALITÄTEN DES § 12 WPÜG
9.3.1 Schadensersatz
9.3.2 Verjährung der Ansprüche aus § 12 WpÜG
9.3.3 Haftungsbeschränkung
9.3.4 Konkurrenz zu Ansprüchen aus anderen Rechtsvorschriften
10 DIE SITUATION DER ZIELGESELLSCHAFT NACH ABGABE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS
10.1 RECHTLICHE VERTEIDIGUNGSMÖGLICHKEITEN DER ZIELGESELLSCHAFT BEI MANGELHAFTEN ÜBERNAHMEANGEBOTEN
10.1.1 Verpflichtungsbeschwerde
10.1.2 Untätigkeitsbeschwerde
10.1.3 Einstweilige Verfügung
10.2 DIE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DER ORGANE EINER ZIELGESELLSCHAFT WÄHREND DER ÜBERNAHMEPHASE
10.2.1 Die Ausnahmeregelungen des § 33 WpÜG zur Durchbrechung der Stillhaltepflicht des Vorstandes im Übernahmefall
10.2.1.1 Business as usual
10.2.1.2 Suche nach einem konkurrierendem Angebot
10.2.1.3 Vorratsbeschlüsse der Zielgesellschaft
10.2.1.4 Zustimmung durch den Aufsichtsrat
10.2.2 Rechtsfolgen unzulässiger Handlungen des Vorstands im Übernahmeverfahren
10.3 INSTRUMENTARIUM ZUR ABWEHR VON FEINDLICHEN ÜBERNAHMEN
10.3.1 Präventive Abwehrmaßnahmen für den Übernahmefall
10.3.2 Repressive Abwehrmaßnahmen
11 DER RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN NACH DEM WPÜG
11.1 GESTALTUNGSFORMEN EINES AKTIENRÜCKKAUFS
11.2 ANWENDUNG DES WPÜG AUF DEN ÖFFENTLICHEN RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN
12 DER ZWANGSAUSSCHLUSS VON MINDERHEITSAKTIONÄREN („SQUEEZE OUT“)
12.1 BERECHNUNG DER NOTWENDIGEN KAPITALMEHRHEIT DES HAUPTAKTIONÄRS
12.2 DER VERFAHRENSABLAUF BEIM „SQUEEZE OUT“
12.3 DIE GEGENLEISTUNG FÜR DEN ZWANGSAUSSCHLUSS
12.4 DER RECHTSSCHUTZ DER MINDERHEITSAKTIONÄRE
13 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel der Arbeit ist die Untersuchung des verfahrenstechnischen Ablaufs einer Unternehmensübernahme unter dem WpÜG, sowohl aus Sicht der Bietergesellschaft als auch hinsichtlich der Verteidigungsmöglichkeiten der Zielgesellschaft. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Praxis angewendet werden und welche Haftungsrisiken sowie strategischen Optionen für die beteiligten Akteure bestehen.
- Verfahrensrechtliche Anforderungen des WpÜG bei Unternehmensübernahmen
- Haftungsrisiken für Bieter und Banken bei der Erstellung der Angebotsunterlage
- Strategische Verteidigungsoptionen der Zielgesellschaft gegen feindliche Übernahmen
- Rechtsfragen beim Rückkauf eigener Aktien und beim Squeeze-out-Verfahren
Auszug aus dem Buch
8.2.1 Veröffentlichung der Entscheidung zur Angebotsabgabe
Der Bieter hat seine Entscheidung zur Angebotsabgabe nach § 10 WpÜG unverzüglich zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichungspflicht gemäß § 15 WpHG ist nicht notwendig. Unterliegt die Entscheidungsfindung einem mehrstufigen Prozess bei der Bietergesellschaft kann jedoch für die Bestimmung des Zeitpunktes der Veröffentlichung auf die in § 15 WpHG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.77 Die Vorschrift des § 10 WpÜG ist im Verhältnis zu § 15 WpHG lex specialis.78
Durch die in §10 WpÜG verankerte Veröffentlichungspflicht soll die Öffentlichkeit frühzeitig über marktrelevante Informationen verfügen, um so mögliche Insidergeschäfte zu verhindern.79
Die Mitteilung der Entscheidung zur Angebotsabgabe erfolgt an die Geschäftsführung der Börsen i.S.d. §§ 10 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 34 WpÜG sowie dem BAFin gemäß §§ 10 Abs. 2 Nr. 3, 34 WpÜG.80
Die Veröffentlichung selbst hat in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in deutscher Sprache gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 WpÜG zu erfolgen.81
Die Bietergesellschaft hat diese Publikation nach §§ 10 Abs. 4, 34 WpÜG unverzüglich an die befassten Börsenstellen sowie das BAFin weiterzuleiten.
Des weiteren besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber der Zielgesellschaft (§ 10 Abs. 5 Satz 1, 34 WpÜG). Der Vorstand der Zielgesellschaft informiert seinerseits den Betriebsrat sowie den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.82
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Einführung in die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das WpÜG und Darstellung der Zielsetzung der Arbeit.
2 DER GESCHICHTLICHE HINTERGRUND VON UNTERNEHMENSÜBERNAHMEN: Überblick über die britische Selbstregulierung und die historische Entwicklung des deutschen Übernahmerechts bis zum WpÜG.
3 ABGRENZUNG „FEINDLICHE ÜBERNAHME“ – „FREUNDLICHE ÜBERNAHME“: Definition und Unterscheidung der beiden Übernahmearten und deren Bedeutung im wirtschaftlichen System.
4 DIE BEWEGGRÜNDE ZUR ERSTELLUNG DES WPÜG: Erläuterung der ökonomischen und regulatorischen Ziele des Gesetzgebers für einen stabilen Finanzplatz Deutschland.
5 ANWENDUNGSBEREICH DES WPÜG: Spezifizierung der Voraussetzungen hinsichtlich Zielgesellschaft, Wertpapieren, organisiertem Markt und öffentlichem Angebot.
6 AUFBAU UND INHALT DES WPÜG: Strukturierte Übersicht der neun Abschnitte des WpÜG und deren Kerninhalte.
7 ALLGEMEINE VERFAHRENSREGELN: Zusammenfassung der fünf zentralen Grundsätze für den Ablauf eines fairen Angebotsverfahrens.
8 DIE UNTERNEHMENSÜBERNAHME / -BETEILIGUNG AUS SICHT DER BIETERGESELLSCHAFT: Detaillierte Analyse des Angebotsverfahrens, der Differenzierung von Angebotstypen und der Haftungsrisiken.
9 DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN AN DIE ANGEBOTSUNTERLAGE NACH §12 WPÜG: Untersuchung der Haftungsvoraussetzungen für fehlerhafte Informationen in der Angebotsunterlage.
10 DIE SITUATION DER ZIELGESELLSCHAFT NACH ABGABE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS: Darstellung der rechtlichen Abwehrstrategien und der Handlungspflichten der Leitungsorgane.
11 DER RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN NACH DEM WPÜG: Diskussion um die Anwendbarkeit des WpÜG auf den öffentlichen Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft.
12 DER ZWANGSAUSSCHLUSS VON MINDERHEITSAKTIONÄREN („SQUEEZE OUT“): Erläuterung der Voraussetzungen und des Ablaufs zur zwangsweisen Herausdrängung von Minderheitsaktionären.
13 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Resümee der bisherigen praktischen Erfahrungen und zukünftige Herausforderungen im europäischen Kontext.
Schlüsselwörter
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, WpÜG, Unternehmensübernahme, Pflichtangebot, Bietergesellschaft, Zielgesellschaft, Angebotsunterlage, Neutralitätspflicht, Abwehrmaßnahmen, Aktienrückkauf, Squeeze-out, Minderheitsaktionäre, Kapitalmarkt, Anlegerschutz, Finanzplatz Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den verfahrenstechnischen Abwicklungsprozess von Unternehmensübernahmen unter dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den Schwerpunkten zählen der Anwendungsbereich des WpÜG, die Haftungsfragen bei Angebotsunterlagen, der Rechtsschutz von Zielgesellschaften sowie spezifische Maßnahmen wie der Aktienrückkauf und der Squeeze-out.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Ziel ist es, den Ablauf öffentlicher Angebote detailliert darzustellen und zu untersuchen, wie Bieter ihre Transaktionen rechtssicher gestalten und wie sich Zielgesellschaften gegen feindliche Übernahmen effektiv verteidigen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse und Diskussion des Gesetzeswortlauts des WpÜG, ergänzt durch die Auswertung einschlägiger Kommentarliteratur, Rechtsprechung und aktueller wirtschaftswissenschaftlicher Publikationen zum Thema M&A.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Sicht der Bietergesellschaft (Angebotsarten, Fristen, Haftung) und die Sicht der Zielgesellschaft (Verteidigungsinstrumente, Handlungsspielräume des Vorstands).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
WpÜG, Bieter, Zielgesellschaft, Pflichtangebot, Abwehrmaßnahmen, Angebotsunterlage, Squeeze-out, Anlegerschutz, Kapitalmarkt, Unternehmensübernahme.
Was gilt bei der Haftung der Bank für die Angebotsunterlage?
Die Bank ist nach dem WpÜG primär als technische Abwicklungsstelle tätig. Eine Haftung nach dem WpÜG ist umstritten, wobei die h.M. eine solche eher ablehnt, es sei denn, die Bank tritt als Mitemittentin bei einem Zulassungsantrag auf.
Welche Abwehrmöglichkeiten haben Zielgesellschaften bei mangelhaften Angeboten?
Die Zielgesellschaft kann gegen mangelhafte Übernahmeangebote die Verpflichtungsbeschwerde sowie die Untätigkeitsbeschwerde beim OLG Frankfurt am Main einreichen oder im Wege einer einstweiligen Verfügung nach ZPO direkt gegen den Bieter vorgehen.
Wie unterscheidet sich das Pflichtangebot vom freiwilligen Übernahmeangebot?
Ein Pflichtangebot wird durch die Erlangung einer Kontrollschwelle (30 % der Stimmrechte) ausgelöst, während das freiwillige Übernahmeangebot vom Bieter initiiert wird, ohne dass bereits eine rechtliche Verpflichtung durch eine Kontrollerlangung besteht.
- Quote paper
- Daniel Krause (Author), 2002, Der Abwicklungsprozess einer Unternehmensübernahme / Unternehmensbeteiligung vor dem Hintergrund des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12001