Das handelsrechtliche Bilanzwesen wird durch das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) grundlegend reformiert. Der Regierungsentwurf wurde am 21. Mai 2008 vorgelegt. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Transparenz der HGB-Rechnungslegung zu erhöhen und so, im Vergleich zu den internationalen Standards, das Handelsgesetzbuch zu einer vollwertigen Alternative weiter zu entwickeln.
Die geplante Reform hat der Verfasser der vorliegenden Arbeit zum Anlass genommen, die Bilanzierungsvorschriften des HGB und der IAS/IFRS mit Fokus auf die selbst erstellten immateriellen Anlagegüter genauer zu beleuchten. Im Rahmen der Ausführungen wird zunächst auf die begrifflichen Grundlagen und den Aufbau der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften eingegangen.
Schwerpunkt dieser Arbeit ist der Ansatz und die Bewertung der immateriellen Anlagegüter nach der jeweiligen Rechnungslegungsvorschrift. Abschließend wird deren Umsetzung anhand eines praxisbezogenen Fallbeispiels veranschaulicht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Vorbetrachtung
1.2 Zielsetzung der Arbeit und Gang der Arbeit
2 Bilanzierungsvorschriften für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.1 HGB-Grundsätze für Vermögensgegenstände des Anlagevermögen
2.1.1 Grundzüge der HGB-Vorschriften
2.1.2 Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung
2.1.3 Bilanzierung des Anlagevermögens nach HGB
2.2 IFRS Grundsätze für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.2.1 Grundlegendes, Aufbau und Wirkungsweise
2.2.2 Bilanzierung des Anlagevermögens nach IRFS
2.3 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
2.3.1 Einführung
2.3.2 Änderungen im Überblick
3 Immaterielle Vermögensgegenstände
3.1 Begriff und Arten des immateriellen Vermögensgegenstandes nach HGB
3.1.1 Begriffliche Grundlagen nach HGB
3.1.2 Arten immaterieller Wirtschaftsgüter nach HGB
3.2 Der Begriff des immateriellen Vermögensgegenstandes nach IFRS
3.3 Begriffsunterschiede
4 Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen
4.1 Die Bilanzierung nach dem altem Handelsgesetzbuch
4.2 Die Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards
4.2.1 Ansatzkriterien von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
4.2.2 Bewertung
4.3 Die Bilanzierung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
4.3.1 Bilanzierung dem Grunde nach
4.3.2 Bilanzierung der Höhe nach
4.3.3 Ausschüttungssperre
4.3.4 Übergangsregelungen
5 Fallbeispiel zur Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen
5.1 Unternehmensprofil
5.2 Sachverhalt
5.3 Lösung nach dem altem Handelsgesetzbuch
5.4 Lösung nach IFRS
5.5 Lösung nach dem BilMoG
5.6 Zusammenfassung der Lösungsansätze
6 Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von selbst erstellten immateriellen Anlagegütern unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS). Ziel ist es, die Unterschiede in der Ansatz- und Bewertungssystematik aufzuzeigen und durch ein praxisorientiertes Fallbeispiel zu verdeutlichen.
- Vergleich der Bilanzierungsvorschriften zwischen HGB, BilMoG und IFRS.
- Analyse der Ansatzkriterien und Bewertungsmethoden für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte.
- Darstellung der Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Bilanzierungspraxis.
- Praktische Anwendung der theoretischen Vorgaben anhand eines Fallbeispiels aus dem Maschinenbau.
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Ansatzkriterien von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
Die IASB sieht neben den allgemeingültigen Ansatzvoraussetzungen [Kapitel 2.2.2] zusätzliche Kriterien für die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände und für die Ermittlung ihrer Herstellungskosten vor. Hierfür wird gemäß IAS 38.52 der Herstellungsprozess in die beiden Phasen Forschung und Entwicklung aufgeteilt. Selbst erstellte Vermögensgegenstände, die sich in der Forschungsphase befinden, dürfen nicht aktiviert werden, da ein Unternehmen in dieser Phase nicht nachweisen kann, dass die Forschungsleistungen einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen erbringen werden. Dementsprechend sind Forschungsleistungen beziehungsweise Ausgaben, die dieser Phase zugeordnet werden können, als periodischer Aufwand zu erfassen.
Das Ansatzverbot innerhalb der Forschungsphase gilt jedoch nicht für alle immateriellen Vermögenswerte, die für den Forschungszweck im Unternehmen eingesetzt werden. So ist zum Beispiel Software (Softwarelizenz), die im Zuge der Forschungstätigkeit erworben wird, grundsätzlich zu aktivieren. Auch für den Erwerb eines Entwicklungsprojektes, bei dem gegebenenfalls Aufwendungen für Forschungsleistungen angefallen sind, besteht kein Ansatzverbot.
Innerhalb der Entwicklungsphase gilt, dass alle selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert werden müssen, welche die ergänzenden Ansatzkriterien erfüllen. Die Aktivierung der Entwicklungskosten führt dabei grundsätzlich zu versteuernden Differenzen, die sich mit der Abschreibung der aktivierten Herstellungskosten wieder auflösen (passive latente Steuern). Sofern die Forschungs- und Entwicklungsphase nicht voneinander unterschieden werden können, gilt das ganze Projekt als in der Forschungsphase angefallen und unterliegt einem Ansatzverbot. Die angefallenen Kosten sind aufwandswirksam zu verbuchen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Diese Einleitung führt in die aktuelle Globalisierung der Rechnungslegung ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie den methodischen Aufbau der Untersuchung.
2 Bilanzierungsvorschriften für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens: Das Kapitel bietet einen Überblick über die regulatorischen Rahmenbedingungen des HGB und der IFRS sowie die wesentlichen Neuerungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz.
3 Immaterielle Vermögensgegenstände: Hier werden die begrifflichen Grundlagen, die Systematik immaterieller Wirtschaftsgüter nach HGB sowie deren IFRS-Pendants definiert und voneinander abgegrenzt.
4 Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen: Dieses zentrale Kapitel analysiert detailliert die Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach altem HGB, IFRS und BilMoG unter besonderer Berücksichtigung von Forschungs- und Entwicklungskosten.
5 Fallbeispiel zur Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen: Das Kapitel wendet die theoretischen Erkenntnisse auf ein konkretes Unternehmen an, um die unterschiedlichen bilanziellen Auswirkungen der Regelwerke in einem Fallbeispiel zu vergleichen.
6 Schlussbetrachtung und Ausblick: Diese abschließende Analyse bewertet die Harmonisierungsbestrebungen des Gesetzgebers und reflektiert die praktischen Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Rechnungslegungsnormen.
Schlüsselwörter
Bilanzierung, immaterielle Vermögensgegenstände, HGB, BilMoG, IFRS, Ansatzverbot, Aktivierungsgebot, Herstellungskosten, Forschung, Entwicklung, Bilanzrechtsmodernisierung, Anlagevermögen, Bewertungsmodell, Bilanzpolitik, Rechnungslegung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und vergleicht dabei die Regelungen nach dem alten HGB, dem neuen BilMoG und den internationalen IFRS.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Unterscheidung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen, die Aktivierungsvoraussetzungen sowie die Bewertung der Herstellungskosten bei selbst geschaffenen Werten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Hauptziel ist es, die Auswirkungen der Bilanzrechtsmodernisierung (BilMoG) auf die Bilanzierung immaterieller Werte zu beleuchten und den Einfluss auf die Bilanzqualität sowie die Vergleichbarkeit mit internationalen Standards zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse der gesetzlichen Vorschriften und Standards, ergänzt durch ein angewandtes Fallbeispiel zur Veranschaulichung der theoretischen Ansätze.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung der Ansatz- und Bewertungsregeln nach verschiedenen Rechnungslegungsnormen und deren konkrete Anwendung in einem unternehmensbezogenen Szenario.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Bilanzierung, Immaterielle Vermögensgegenstände, BilMoG, IFRS, Herstellungskosten und Aktivierungswahlrecht.
Welchen Einfluss hat das BilMoG auf die Bilanzierung von Entwicklungskosten?
Das BilMoG weicht das strikte Aktivierungsverbot des alten HGB auf und nähert sich durch ein Aktivierungsgebot für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte stärker den IFRS-Standards an.
Wie werden Forschungs- und Entwicklungskosten im Fallbeispiel unterschieden?
Im Fallbeispiel wird der Prozess chronologisch in Phasen unterteilt, wobei die Forschungskosten aufwandswirksam erfasst werden, während die Entwicklungskosten ab dem Zeitpunkt der technischen Realisierbarkeit aktiviert werden.
Warum wird im Fazit eine kritische Sicht auf das BilMoG geäußert?
Der Autor argumentiert, dass durch die neuen Wahlrechte und komplexen Nachweispflichten die erhoffte Erhöhung der Abschlussqualität oft nicht erreicht wird, da die praktische Umsetzung mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden ist.
- Citation du texte
- Sven Matthias (Auteur), 2008, Die Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach HGB, HGB-BilMoG und IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120185