Die neue Generation von Bildungsprogrammen der EU

Ein praktisches Konzept zur Beteiligung am lebenslangen Lernen


Essai Scientifique, 2008

35 Pages


Extrait


Gliederung

I. Grundlagen und Entwicklung der EU-Bildungsprogramme

II. Die bisherigen Programme im Bildungsbereich
1. LEONARDO DA VINCI
2. SOKRATES
3. Aktion Jean Monnet
4. TEMPUS
5. ERASMUS-MUNDUS
6. E-LEARNING

III. Die neue Generation von Gemeinschaftsprogrammen im Bildungsbereich
1. Das Programm COMENIUS
2. Das Programm ERASMUS
3. Das Programm LEONARDO DA VINCI
4. Das Programm GRUNDTVIG
5. Das transversale Programm
6. Das Programm Jean Monnet

IV. Spezifische Profile der jeweiligen Programme
1. ERASMUS
2. LEONARDO DA VINCI
3. Transversales Programm

V. Verfahren
1. Förderfähige Einrichtungen/Organisationen/Empfänger
2. Förderkriterien für Anträge
3. Auswahlkriterien
a). Fachliche Leistungsfähigkeit
b) Finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Finanzielle Bedingungen
5. Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen

VI. Umsetzung

VII. Literatur

I. Grundlagen und Entwicklung der EU-Bildungsprogramme

Die Europäische Gemeinschaft widmet sich schon seit langem der Bildung im allgemeinen und berufsbildenden Sektor. Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft liefen in den 70er-Jahren an und mündeten in den 80er- und frühen 90er-Jahren in verschiedene Programme – ERASMUS, COMETT, JUGEND FÜR EUROPA, LINGUA, PETRA, FORCE, EUROTECNET. 1995 führte eine Umstrukturierung zur Schaffung von nur drei Programmen – SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und JUGEND FÜR EUROPA [1]. Das Jahr 1996 wurde zum „Europäischen Jahr des lebensbegleitenden [2] Lernens“ erklärt [3]. Als vertragliche Rechtsgrundlage werden die Art. 149 und 150 EGV genannt. Unter Beachtung der nationalen Kompetenzen auf diesem Gebiet trägt die Gemeinschaft danach unter anderem zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden allgemeinen und beruflichen Bildung bei. Die Förderung der europäischen Dimension der Bildung und die Entwicklung dieser qualitativ hoch stehenden Bildung gehören zu den Zielen der Gemeinschaftsaktivitäten. Es sollen damit Anstöße für das lebensbegleitende Lernen gegeben werden. Auf der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigung am 20. und 21. November 1997 in Luxemburg wurde anerkannt, dass die lebensbegleitende allgemeine und berufliche Bildung einen wichtigen Beitrag zu der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten leisten kann, um die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit, die unternehmerische Initiative und die Chancengleichheit zu fördern. Die Kommission hat in der Mitteilung mit dem Titel „Für ein Europa des Wissens“ Leitlinien für die Schaffung eines offenen und dynamischen europäischen Bildungsraumes festgelegt, der die Verwirklichung des Ziels des lebensbegleitenden Lernens in der allgemeinen und beruflichen Bildung ermöglichen soll [4].

Ebenfalls vom Ende der 1990er Jahre stammt die Initiative, das Hochschulwesen in Europa vergleichbar zu machen, wodurch der sog. Bologna-Prozess in Gang gesetzt wurde, der u. a. das Ziel der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums verfolgt. Dem folgten Bestrebungen, die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zu verstärken. Dazu definierte die am 30.11.2002 verabschiedete Kopenhagener Erklärung der Bildungsminister und Sozialpartner (beteiligt waren außer den Mitgliedstaaten der EU auch diejenigen der Einheitlichen Europäischen Akte und der EFTA-Staaten) konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte (sog. Kopenhagen-Prozess).

Von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung auf europäischer Ebene war die Lissabonner Tagung des Rats vom März 2000. Vor den Herausforderungen der Globalisierung einigte er sich auf ein strategisches Ziel für das Jahr 2010: das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einen Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Die Tagung stimulierte Vielzahl von Initiativen, die auf das Erreichen der genannten Ziele ausgerichtet waren und z. T. immer noch sind, wie etwa die Initiative „eEuropa“ oder den Aktionsplan „i2010“, die einen umfassenden Ansatz zur Reform der europäischen Arbeitsmärkte u. a. mit dem Zweck der Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit („employability“) in Europa darstellen. „i2010" soll beispielsweise den strategischen Rahmen darstellen, mit dem die großen politischen Leitlinien für die Informationsgesellschaft und die Medien definiert werden. Er zielt darauf ab, Wissen und Innovation zu fördern, um das Wachstum und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen voranzutreiben, versteht sich also als Teil der Lissabon-Strategie. Die Notwendigkeit zu verstärkten Anstrengungen im Bildungsbereich wurde im Zusammenhang einer neuen kohärenten Politik gesehen [5]. Speziell zur Entwicklung der Bildungspolitik wurde der Rat für Bildung ersucht, „im Hinblick auf die Vorlage eines umfassenderen Berichts auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2001 allgemeine Überlegungen über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen und sich dabei auf gemeinsame Anliegen und Prioritäten zu konzentrieren, zugleich aber die nationale Vielfalt zu respektieren“ [6]. Zur Vorbereitung dieses Berichts arbeitete die Kommission ein „ Memorandum lebenslanges Lernen “ aus [7], dessen Kern sechs „Grundbotschaften“ sind:

- Botschaft 1: Neue Basisqualifikationen für alle,
- Botschaft 2: Höhere Investitionen in die Humanressourcen,
- Botschaft 3: Innovation in den Lehr- und Lernmethoden,
- Botschaft 4: Bewertung des Lernens,
- Botschaft 5: Umdenken in Berufsberatung und Berufsorientierung,
- Botschaft 6: Das Lernen den Lernenden auch räumlich näher bringen.

Mit einem neuen offenen Koordinierungsverfahren soll eine kohärente Politikentwicklung und eine durchgängige Ressourcenmobilisierung auf europäischer Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten zur Förderung lebenslangen Lernens ermöglicht werden.

Der auf dieser Basis erstellte Bericht [8] enthält die drei folgenden strategischen Ziele und untergliedert sie in dreizehn Teilziele:

- Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU,
- leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle,
- Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt.

Dementsprechend nahm der Rat der Bildungsminister ein detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa an [9]. Mit den ehrgeizigen Projekten, die darin beschrieben werden, soll hinsichtlich der allgemeinen und beruflichen Bildung bis zum Jahre 2010 Folgendes erreicht werden:

- Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird höchste Qualität erzielt, und Europa wird hinsichtlich der Qualität und Bedeutung seiner Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung als eine Bezugsgröße mit Weltgeltung anerkannt werden,
- die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa werden untereinander so kompatibel sein, dass sich die Bürger in diesen Systemen frei bewegen und aus ihrer Vielfalt Nutzen ziehen können,
- die Inhaber von Nachweisen über Qualifikationen, Wissen und Fertigkeiten, die sie an irgend einem Ort in der EU erworben haben, werden diese Nachweise überall in der Union für Berufs- und Weiterbildungszwecke rechtswirksam anerkannt bekommen,
- die europäischen Bürger jeden Alters werden Zugang zu lebensbegleitenden Bildungsmaßnahmen haben,
- Europa wird aufgeschlossen sein für die Zusammenarbeit - zum gegenseitigen Nutzen - mit allen anderen Regionen und sollte das bevorzugte Ziel von Studenten, Gelehrten und Forschern aus anderen Regionen der Welt sein.

Die strategischen Ziele werden im Einzelnen erläutert. Mit so genannten Follow-ups sollen Fortschritte in den einzelnen Bereichen verifiziert werden. Dazu gehören insbesondere Fortschrittsindikatoren und – im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung - der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie gegebenenfalls die gegenseitige Bewertung.

Daraufhin wurden Arbeitsgruppen mit Vertretern aus 31 europäischen Ländern, relevanten themenbezogenen und internationalen Organisationen und von einbezogenen EU-Einrichtungen eingesetzt, die an einem oder mehreren Zielen des Arbeitsprogramms arbeiteten. Der integrierte Politikrahmen "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" [10] nimmt alle Aktionen im Bildungsbereich auf europäischer Ebene auf, einschließlich der beruflichen Bildung (Kopenhagen-Prozess). Auch der Bologna-Prozess zur Entwicklung eines europäischen Hochschulraumes ist einbezogen. In zweijährigem Turnus werden Zwischenberichte zu den Fortschritten der verschiedenen Vorhaben veröffentlicht.

Das Programm „Lebenslanges Lernen “ versteht sich als Teil der umfassenden Initiative zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Auf das Memorandum zum lebenslangen Lernen konkretisierte die Kommission ihre darauf bezogenen Absichten, nämlich einen Rahmen für lebenslanges Lernen zu schaffen, in dem Bildung und Berufsbildung zusammengeführt werden mit zentralen Aspekten bestehender Prozesse, Strategien und Pläne in der Jugend-, Beschäftigungs-, Integrations- und Forschungspolitik auf EU-Ebene [11]. Die Kommission erhielt dafür Unterstützung vom Rat, der unter anderem eine Stärkung der bisherigen Gemeinschaftsprogramme im Bildungsbereich forderte, aber auch die Mitgliedstaaten ersuchte, umfassende und kohärente Strategien auszuarbeiten und umzusetzen, die auf den Grundsätzen der Kommission beruhen, und dabei alle relevanten Beteiligten, insbesondere die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft sowie die örtlichen und regionalen Behörden, einzubeziehen [12] ; Die Aktivitäten auf diesem Gebiet stellen sich also als ein im Rahmen der offenen Methode der Koordination vielfältig aufeinander bezogenes Gesamtprojekt dar, in dem auch etwa die durch den Europäischen Sozialfonds gefördertenVorhaben Berücksichtigung finden.

Hinsichtlich des lebenslangen Lernens trat gemeinschaftsrechtlich das Aktionsprogramm zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in Erscheinung [13], mit dem die Förderung ausgewählter Projekte ermöglicht wurde. Dieses und auch andere zentrale Gemeinschaftsprogramme zur Förderung der Bildung in verschiedenen Bereichen – LEONARDO DA VINCI, SOKRATES, eLearning – waren zum Ende des Jahres 2006 befristet. Aus diesem Grund, aber auch, um der Lissabon-Strategie mehr Effektivität zu verleihen, z. B. durch bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bildungs- und Ausbildungsstufen, beschlossen Rat und Parlament nach umfangreichen Vorarbeiten der Kommission, die Förderprogramme im Bereich der Bildung zu einem einheitlichen Komplex zusammenzufassen, dem Aktionsprogramm Lebenslanges Lernen [14] mit einer Laufzeit von 2007 bis 2013. Es ist allerdings zu beachten, dass einige der früher verabschiedeten Programme daneben weiter in Kraft bleiben, teilweise in eine nahezu unüberschaubare Zahl von Unteraktionen untergliedert, und andere, in den bisherigen Konzeptionen wurzelnden Teilprogramme mit erweiterter oder geänderter Zielrichtung verlängert wurden. Berücksichtigt man ferner, dass Bildungsaspekte auch etwa in durch den Europäischen Sozialfonds unterstützten Projekten (z. B. smart regions) eine Rolle spielen, so bietet sich nach wie vor ein äußerst vielfältiges Bild von Gemeinschaftsaktivitäten im Bildungsbereich.

II. Die bisherigen Programme im Bildungsbereich

Die neuen Bildungsvorhaben haben sich aus bestimmten bewährten Programmen entwickelt, die z. T. – wie erwähnt – eine lange Geschichte haben.

1. LEONARDO DA VINCI

Von Anfang an hatte die Europäische Gemeinschaft eine relativ klare Zuständigkeit für die Berufsbildung [15]. Daher hatte die Gemeinschaft schon frühzeitig mit der Entwicklung entsprechender Programme begonnen, die schließlich in das Programm LEONARDO DA VINCI (abgekürzt: LEONARDO oder LdV) mündeten. Es beruhte auf einem Beschluss des Rates [16], der entsprechend dem Vertrag unterstützende und ergänzende Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Berufsbildung vorsah. Dabei setzte das Programm die transnationale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Qualität, zur Förderung der Innovation und zur Stärkung der europäischen Dimension von Berufsbildungssystemen und -methoden ein. Nach und nach wurde das Programm für 30 Länder geöffnet.

LEONARDO DA VINCI war als Finanzierungsprogramm ausgestaltet, das jedermann Zuschüsse gewähren konnte, auch wenn Anträge für Projektfinanzierungen nicht von Einzelpersonen eingereicht werden konnten. Es stand einem sehr breiten Spektrum von Organisationen und Unternehmen des öffentlichen und privaten Sektors offen, die in der Berufsbildung aktiv oder mit Ausbildungsfragen befasst sind und eine internationale Partnerschaft bildeten.

Das Programm förderte länderübergreifende Mobilitäts-, Vermittlungs- und Austauschprojekte, Studienaufenthalte, Pilotprojekte, transnationale Netze, sprachliche und kulturelle Kompetenzen wie auch die Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und die Zusammenstellung von Vergleichsmaterial.

Seine erste Phase deckte die Jahre 1995 bis 1999 ab. Die zweite Phase (2000 bis 2006) knüpfte an die Gemeinschaftsmaßnahmen an, die bisher in der Berufsbildung durchgeführt wurden. In Weiterführung der ersten Programmphase bestand das Ziel der zweiten Phase ebenfalls in der Unterstützung und Ergänzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der beruflichen Bildung durch Förderung von Projekten der länderübergreifenden Zusammenarbeit in diesem Bereich. Das Programm war – in der zweiten Phase - mit einem Budget von 1,15 Mrd. € ausgestattet. Mit ihm wurden drei allgemeine Ziele verfolgt:

- Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen vor allem junger Menschen in beruflicher Erstausbildung zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit auf allen Ebenen. Dazu wurden insbesondere ausbildungsergänzende Maßnahmen zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung vorgesehen.
- Verbesserung der Qualität der beruflichen Weiterbildung und Erleichterung des Zugangs zum lebensbegleitenden Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen zur Steigerung und Verbesserung der Anpassungsfähigkeit vor allem an den technologischen und organisatorischen Wandel.
- Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist sowie auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang wurde der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen, einschließlich Hochschulen, und Unternehmen, vor allem kleinerer und mittlerer, besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Im Rahmen der Lissabon-Strategie wurde ein Schwergewicht auf die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung gelegt. Der Europäische Rat von Barcelona hatte diese wichtige Rolle der beruflichen Bildung im März 2002 bestätigt und als Ziel festgelegt, dass die allgemeine und berufliche Bildung in Europa bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden und dass (parallel zum Bologna-Prozess in der Hochschulbildung) eine engere Zusammenarbeit in der Berufsbildung entwickelt werden sollte. Daraus resultierten vielfältige Maßnahmen.

Seit dem 1. Januar 2000 können die im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenzen in einem persönlichen Dokument vermerkt werden, im EUROPASS -Berufsbildung, der von der EU im Rahmen einer verwandten Initiative entwickelt wurde.

Im März 2002 empfahl die Kommission auf Ersuchen des Europäischen Rats von Lissabon, ein gemeinsames Muster für Lebensläufe einzuführen. Der neue Europäische Lebenslauf unterscheidet sich von den meisten anderen Lebensläufen dadurch, dass er die Bedeutung von nichtformalem und informellem Lernen herausstellt.

Nach der „Brügge-Initiative" der Generaldirektoren für Berufsbildung (Oktober 2001) mit dem Ziel, Anpassungen und Verbesserungen in der berufliche Bildung in Europa herbeizuführen, haben die Bildungsminister von 31 europäischen Ländern (Mitgliedstaaten, Beitrittsländer, Kandidatenländer und EWR-Länder) am 30. November 2002 die Erklärung von Kopenhagen über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung angenommen. Die Erklärung fordert zu konkreten Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz, gegenseitiger Anerkennung und Qualität in der beruflichen Bildung auf.

Schon 1975 hatte der Rat das CEDEFOP eingerichtet, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. Dieses trägt durch seine akademische und technische Tätigkeit zur Förderung der Berufsbildung in der EU bei und konzentriert sich dabei auf Entwicklungstendenzen, Studien, Analysen und Informationsaustausch.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin) hat ihre Tätigkeit 1995 aufgenommen. Die EU-Agentur ist in mehr als 40 Nicht-EU-Ländern einschließlich der (z. T. ehemaligen) Kandidatenländer tätig. Ihre Aufgabe besteht darin, die Partnerländer bei der Reform und der Modernisierung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen. Die Stiftung arbeitet eng mit dem CEDEFOP zusammen und leistet außerdem technische Unterstützung für das (ursprünglich auf die Hochschulzusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten ausgerichtete) Programm TEMPUS.

Adressaten des LEONARDO-Programms waren:

- private, halbstaatliche oder staatliche Einrichtungen und Institutionen, die in der Berufsbildung tätig sind. Antragsberechtigt waren daher u. a.:
- (Ausbildungs-)Einrichtungen, einschließlich Hochschulen, die gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten Maßnahmen der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung, Aufstiegsfortbildung oder Umschulung konzipieren oder durchführen, ungeachtet ihrer jeweiligen Bezeichnung in den Mitgliedstaaten,
- Forschungszentren und -einrichtungen, die Erhebungen und Analysen im Bereich Berufsbildung durchführen,
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, und Handwerksbetriebe, sowie private und öffentliche Einrichtungen, einschließlich derjenigen, die im Bereich Berufsbildung tätig sind,
- Berufsverbände, einschließlich Handelskammern usw.,
- Sozialpartner,
- Gebietskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen, ehrenamtliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO).

Privatpersonen konnten eigenständig keine Anträge stellen.

[...]


[1] S. Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur 2002, Die künftige Entwicklung der Programme der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend nach 2006, S. 8.

[2] Die Bezeichnungen „lebensbegleitend“ und „lebenslang“ im Zusammenhang mit den entsprechenden Gemeinschaftsmaßnahmen werden uneinheitlich verwendet. In den englischen Versionen ist regelmäßig von „lifelong“ die Rede.

[3] Beschluss Nr. 95/2493/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 1995 über die Veranstaltung eines Europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens (ABl. L 256 vom 26.10.1995, S. 45–48).

[4] Mitteilung der Kommission vom 12. November 1997 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Für ein Europa des Wissens (KOM/97/0563 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

[5] Vgl. Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung", KOM(2005) 229 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht, im Internet unter http://europa.eu/scadplus/leg/de/cha/c11328.htm .

[6] Zit. nach Rat, ABl. vom 14.6.2002 C 142, S. 2.

[7] Vom 30.10.2000, SEK(2000) 1832.

[8] Nr. 5980/01 EDUC.

[9] Rat, ABl. C 142/1 vom 14.6.2002.

[10] Kommission, „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ - Die wichtigsten Initiativen und Ergebnisse auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung seit dem Jahr 2000, Stand Januar 2007, im Internet unter http://ec.europa.eu/education/policies/2010/doc/compendium05_de.pdf .

[11] S. Mitteilung der Kommission - Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen (KOM/2001/0678 endg.).

[12] Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen vom 27. Juni 2002, ABl. C 163, S. 1.

[13] Beschluss Nr. 791/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004, ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 31.

[14] Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens, ABl. L 327, S.45.

[15] Vgl. Burkart Sellin, Die Bildungs- und Berufsbildungsprogramme der EG und EU von 1974 bis 1999, Versuch einer kritisch–historischen Bilanz, S. 20, im Internet unter http://209.85.129.104/search?q=cache:C9gpSpuTI-wJ:www2.trainingvillage.gr/download/journal/bull-18/18_de_sellin.pdf+ABI.+L+87+vom+20.4.1995,+S.+10.&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=5

[16] Nr. 94/819/EG vom 6.Dezember 1994 über ein Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft, ABl. L 340 vom 29.12.1994, S. 8.

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Die neue Generation von Bildungsprogrammen der EU
Sous-titre
Ein praktisches Konzept zur Beteiligung am lebenslangen Lernen
Cours
-
Auteur
Année
2008
Pages
35
N° de catalogue
V120189
ISBN (ebook)
9783640234714
ISBN (Livre)
9783640234721
Taille d'un fichier
509 KB
Langue
allemand
Mots clés
Generation, Bildungsprogrammen
Citation du texte
Prof. Dr. Jürgen Beschorner (Auteur), 2008, Die neue Generation von Bildungsprogrammen der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120189

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