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Copy = Right? Die digitale Privatkopie im Spannungsverhältnis zu technischen Schutzmaßnahmen

Título: Copy = Right? Die digitale Privatkopie im Spannungsverhältnis zu technischen Schutzmaßnahmen

Tesis Doctoral / Disertación , 2004 , 161 Páginas , Calificación: sehr gut

Autor:in: Dr.iur Anja Schmidt (Autor)

Derecho - Medios, Derecho Multimedia, Derechos de Autor
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Ziel ist es, das zwischen techn. Schutzmaßnahmen und urheberrechtlichen Schranken bestehende Spannungsverhältnis näher zu beleuchten und generelle Lösungsmöglichkeiten für dieses Kollisionsproblem aufzuzeigen. Einen Schwerpunkt bilden die dbzgl Bestimmungen der UrheberrechtsRL und deren Umsetzung im öUrhG im Rahmen der Novelle 2003. Dem geht zunächst eine Darstellung des Vervielfältigungsrechts sowie der durch die UrheberrechtsRL bedingten Änderungen desselben voraus. Im Anschluss daran wird die gesetzliche Lizenz der Vervielfältigung zum eigenen bzw. privaten Gebrauch dargestellt. Ausführlich behandelt werden v.a. die durch die ComputerprogrammRL, DatenbankRL und insbes. die UrheberrechtsRL bedingten Einschränkungen der Privatkopieschranke. Dabei wird insbes. geklärt, ob § 42 UrhG auch die Herstellung digitaler Kopien zum eigenen Gebrauch abdeckt und welche Änderungen sich in diesem Bereich durch die UrheberrechtsRL insbes. durch den Drei-Stufen-Test, ergeben haben. Ausführlich untersucht wird dabei, ob auch der Download von Musikstücken aus Tauschbörsen unter das Privileg der gesetzl. Lizenz der Vervielfältigung zum privaten Gebrauch gemäß § 42 UrhG fällt und mithin rechtmäßig ist. Es folgt eine Untersuchung der Zulässigkeit des Einsatzes techn. Schutzmaßnahmen unter urheberrechtl. Aspekten, wobei zwischen zugangsverhindernden und nutzungsverhindernden Schutzmaßnahmen unterschieden wird. Dabei wird auch die Frage behandelt, ob sich die freie Werknutzung der Vervielfältigung zum privaten Gebrauch als Recht darstellt, aus dem sich ein Anspruch der Nutzer auf die Herstellung von Privatkopien ableiten ließe. Diesen Ausführungen schließt sich eine Untersuchung der Zulässigkeit nutzungsverhindernder Schutzmaßnahmen unter gewährleistungsrechtlichen Gesichtspunkten an. In weiterer Folge werden die Bestimmungen der UrheberrechtsRL über den Schutz technischer Maßnahmen vor Umgehung sowie deren Umsetzung im UrhG umfassend behandelt. Neben den neu eingeführten Regelungen wird dabei ebenso auf den schon bisher bestehenden Umgehungsschutz für technische Vorkehrungen nach § 1 UWG sowie auf die gesonderten Umgehungsschutzbestimmungen für Computerprogramme und Zugangskontrollen eingegangen. Den Abschluss bildet das Kernstück der Arbeit, in welchem das zwischen techn. Schutzmaßnahmen und der Privatkopieschranke bestehende Kollisionsproblem aufgezeigt und grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten sowie die vom europ. Gesetzgeber gewählte Regelungsoption dargestellt werden.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DAS VERVIELFÄLTIGUNGSRECHT

2.1 § 15 UrhG

2.2 Änderungen durch die Urheberrechtsrichtlinie

3 FREIE WERKNUTZUNGEN

3.1 Die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch

3.2 Definition

3.3 Einschränkung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch

3.3.1 Einschränkung durch die Computerprogrammrichtlinie

3.3.2 Einschränkung durch die Datenbankrichtlinie

3.3.3 Schrankenbestimmungen der Urheberrechtsrichtlinie

3.3.3.1 Der Drei-Stufen-Test

3.3.3.1.1 Bestimmter Sonderfall

3.3.3.1.2 Ungebührliche Verletzung der berechtigten Interessen

3.3.3.1.3 Beeinträchtigung der normalen Verwertung

3.3.3.2 Zwingende Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht: Vorübergehende Vervielfältigungen

3.3.3.3 Fakultative Ausnahmen vom Vervielfältigungsrecht

3.3.3.3.1 Reprographische Vervielfältigungen

3.3.3.3.2 Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch

3.3.4 Die Neuregelung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch in § 42 UrhG

3.3.4.1 § 42 UrhG in der Fassung Novelle 2003

3.3.4.2 Der Drei-Stufen-Test und die Digitalkopie

3.3.4.3 Musiktauschbörsen

3.3.4.3.1 Einspeicherung

3.3.4.3.2 Bereithalten

3.3.4.3.3 Download

3.3.4.3.4 Download und Privatkopie

4 ZWISCHENERGEBNIS

5 TECHNISCHE SCHUTZMAßNAHMEN

5.1 Zulässigkeit der Verwendung technischer Maßnahmen

5.1.1 Zugangsverhindernde Schutzmaßnahmen

5.1.2 Nutzungsverhindernde Schutzmaßnahmen

5.1.2.1 Urheberrechtliche Beurteilung - Das Recht auf die Privatkopie

5.1.2.2 Gewährleistungsrechtliche Beurteilung

5.1.2.2.1 Mangelnde Abspielbarkeit

5.1.2.2.2 Mangelnde Kopierfähigkeit

5.2 Schutz technischer Maßnahmen

5.2.1 Art 6 der Urheberrechtsrichtlinie

5.2.2 Umsetzung im Urheberrechtsgesetz

5.2.3 Umgehungsschutzbestimmungen für Computerprogramme

5.2.4 Umgehungsschutzbestimmungen für Zugangskontrollen

5.2.5 Umgehungsschutz durch § 1 UWG

6 DAS VERHÄLTNIS VON SCHUTZMAßNAHMEN UND SCHRANKEN

6.1 Regelungsoptionen

6.1.1 Technischer Lösungsansatz

6.1.2 Gerichtlich durchsetzbare Gegenansprüche

6.1.2.1 Gewährleistungsrecht

6.1.2.2 Urheberrecht - Das Recht auf die Privatkopie

6.1.3 Selbsthilferecht

6.1.4 Bereitstellung von Umgehungsmitteln durch die Rechtsinhaber

6.2 Der europäische Weg: Die Regelung durch Art 6 Abs 4 der Urheberrechtsrichtlinie

6.2.1 Exkurs: Selbsthilferecht

6.2.2 Beurteilung

6.2.3 Umsetzung im Urheberrechtsgesetz

7 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse

7.2 Ausblick

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der digitalen Privatkopie und technischen Schutzmaßnahmen vor dem Hintergrund der europäischen Urheberrechtsrichtlinie und deren Umsetzung in das österreichische Recht. Dabei wird die Forschungsfrage behandelt, inwieweit das urheberrechtliche Privileg der Privatkopie durch den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen faktisch ausgehebelt werden darf und welche Lösungsansätze hierfür bestehen.

  • Das Vervielfältigungsrecht und dessen Einschränkungen durch die Digitalisierung
  • Die freie Werknutzung und das Konzept des "Drei-Stufen-Tests"
  • Technische Schutzmaßnahmen und deren Zulässigkeit (zugangs- vs. nutzungsverhindernd)
  • Rechtliche Regelungsoptionen bei Kollisionen von Schutzmaßnahmen und Schranken
  • Die Problematik von Musiktauschbörsen und der "rechtmäßigen Kopiervorlage"

Auszug aus dem Buch

3.3.1 Einschränkung durch die Computerprogrammrichtlinie

Im Rahmen der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1993 erfolgte in Umsetzung der Computerprogrammrichtlinie eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 42 UrhG dahin gehend, dass nach § 40d Abs 1 UrhG die freie Werknutzung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch nicht für Computerprogramme gilt. Mithin ist eine Vervielfältigung von Computerprogrammen für private Zwecke oder für den Eigenbedarf ausgeschlossen.

Nach § 40d Abs 2 UrhG dürfen Computerprogramme nur soweit vervielfältigt und bearbeitet werden, als dies für ihre bestimmungsgemäße Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Worin die bestimmungsgemäße Programmbenutzung besteht, richtet sich grundsätzlich nach den Parteienvereinbarungen. Daneben sind auch Art und Ausgestaltung des Programms für die Konkretisierung der bestimmungsgemäßen Benutzung maßgeblich. Zweck dieser Bestimmung ist es jedenfalls, dem Anwender eine Nutzung in dem Umfang zu garantieren, die ihm die Arbeit mit dem Programm und dessen wirtschaftlich sinnvolle Nutzung gestattet. So darf der zur Benutzung Berechtigte jedenfalls jene Vervielfältigungsvorgänge vornehmen, die mit dem Laden des Programms in den Arbeitsspeicher oder etwa mit der Abspeicherung auf der Computerfestplatte verbunden sind. Bearbeitungen kommen beispielsweise im Rahmen von Fehlerberichtigungen, der Anpassung an individuelle Bedürfnisse des Benutzers oder an veränderte technische, wirtschaftliche oder organisatorische Gegebenheiten in Betracht. Die nach § 40d Abs 2 UrhG zulässige Vervielfältigung oder Bearbeitung eines Computerprogramms steht zudem unter der Bedingung, dass diese Nutzungshandlungen zur bestimmungsgemäßen Benutzung notwendig sind. Dies ist dann der Fall, wenn durch andere zumutbare Maßnahmen die bestimmungsgemäße Programmbenutzung nicht ermöglicht werden kann. Vervielfältigungen oder Bearbeitungen, die für die bestimmungsgemäße Programmbenutzung lediglich zweckmäßig oder nützlich sind, sind daher nicht gedeckt.

§ 40d Abs 3 Z 1 UrhG räumt dem zur Benutzung Berechtigten das Recht ein, Vervielfältigungsstücke zu Sicherungszwecken (Sicherungskopien) herzustellen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Programmbenutzung notwendig ist. Von einer Sicherungskopie sind lediglich jene Vervielfältigungen erfasst, die der Erhaltung der Einsatzfähigkeit des Programms dienen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Hinführung zum Thema des Spannungsverhältnisses zwischen digitaler Privatkopie und technischen Schutzmaßnahmen sowie Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.

2 DAS VERVIELFÄLTIGUNGSRECHT: Darstellung des grundlegenden Exklusivrechts des Urhebers und dessen Anpassung durch die Urheberrechtsrichtlinie.

3 FREIE WERKNUTZUNGEN: Umfassende Analyse der Schrankenbestimmungen, insbesondere der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, sowie deren Einschränkung durch spezielle Richtlinien und den Drei-Stufen-Test.

4 ZWISCHENERGEBNIS: Zusammenfassende Darstellung der zentralen Neuerungen wie des Zurverfügungstellungsrechts und der Anpassung des Erschöpfungsgrundsatzes.

5 TECHNISCHE SCHUTZMAßNAHMEN: Untersuchung der Zulässigkeit von Schutzmaßnahmen und deren rechtlicher Schutz vor Umgehung durch nationale und europäische Regelungen.

6 DAS VERHÄLTNIS VON SCHUTZMAßNAHMEN UND SCHRANKEN: Analyse der Lösungsmöglichkeiten für das Kollisionsproblem zwischen technischem Schutz und urheberrechtlichen Schranken sowie der europäischen Regelungsoption.

7 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Synopse der Ergebnisse und ein Blick auf die künftige rechtliche Entwicklung bezüglich der digitalen Privatkopie.

Schlüsselwörter

Privatkopie, Urheberrecht, Vervielfältigungsrecht, technische Schutzmaßnahmen, Drei-Stufen-Test, Musiktauschbörsen, Urheberrechtsrichtlinie, Schutzvorkehrungen, Zurverfügungstellungsrecht, freie Werknutzung, digitaler Schutz, Umgehungsverbot, Urheber, Leistungsschutzrechte, Kopierschutz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Dissertation befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen dem gesetzlich verankerten Recht auf die private Werknutzung (Privatkopie) und dem durch die Digitalisierung verstärkten Einsatz technischer Schutzmaßnahmen durch die Rechteinhaber.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum?

Im Fokus stehen das Urheberrecht an digitalen Werken, die Reichweite der Privatkopieschranke, die Wirkungsweise technischer Kopierschutzmaßnahmen sowie die neuen europarechtlichen Vorgaben zur Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, das Kollisionsproblem zwischen technischem Schutz und gesetzlichen Schranken zu beleuchten und Wege aufzuzeigen, wie ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und der Allgemeinheit erreicht werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Arbeit, die eine detaillierte Analyse der Urheberrechtsrichtlinie, der österreichischen Gesetzesnovellen (insb. UrhG-Novelle 2003) sowie der relevanten Rechtsprechung und Literatur zum Urheberrecht und Wettbewerbsrecht umfasst.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung des Vervielfältigungsrechts, die detaillierte Analyse der "freien Werknutzungen", die Untersuchung technischer Schutzmaßnahmen sowie die Diskussion über Lösungsoptionen für das Spannungsverhältnis zwischen diesen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Privatkopie, Urheberrechtsrichtlinie, Drei-Stufen-Test, technische Schutzmaßnahmen, Kopierschutz und Zurverfügungstellungsrecht.

Darf man heute noch Musik-CDs für den privaten Gebrauch kopieren?

Die digitale Privatkopie ist grundsätzlich weiterhin nach § 42 UrhG zulässig, sofern sie durch eine natürliche Person für private Zwecke erfolgt und nicht gewerblich genutzt wird. Allerdings wird die faktische Ausübung durch Kopierschutzmaßnahmen erschwert.

Wie bewertet die Autorin die Situation der "Privatkopie" nach der Novelle 2003?

Die Autorin sieht die digitale Privatkopie als gefährdet an, da die Kombination aus technischem Schutz und einem generellen Umgehungsverbot die gesetzlichen Schranken faktisch entwerten kann, ohne dass der Nutzer ein einklagbares Recht auf die Privatkopie gegen den Urheber hat.

Final del extracto de 161 páginas  - subir

Detalles

Título
Copy = Right? Die digitale Privatkopie im Spannungsverhältnis zu technischen Schutzmaßnahmen
Universidad
University of Vienna  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
Calificación
sehr gut
Autor
Dr.iur Anja Schmidt (Autor)
Año de publicación
2004
Páginas
161
No. de catálogo
V120338
ISBN (Ebook)
9783640290246
ISBN (Libro)
9783640291809
Idioma
Alemán
Etiqueta
Copy Right Privatkopie Spannungsverhältnis Schutzmaßnahmen
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Dr.iur Anja Schmidt (Autor), 2004, Copy = Right? Die digitale Privatkopie im Spannungsverhältnis zu technischen Schutzmaßnahmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120338
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