Gewalt in der stationären Altenpflege als Herausforderung für das Personalmanagement


Thèse de Bachelor, 2007

148 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gesellschaftsbild alter Menschen

3 Gewalt und Aggression im wissenschaftlichen Diskurs

4 Grundformen der Gewalt

5 Stationärer Pflegealltag: Alte Menschen in der Opferrolle
5.1 Forschungsdesign: Das qualitative Interview
5.2 Gewalt in der stationären Altenpflege:
Erkenntnisse aus der Praxis

6 Personalmanagement: Verantwortung für Gewaltfreiheit
6.1 Personalmanagement: Ansätze aus der Theorie
6.2 Personalmanagement: Erkenntnisse aus der Praxis
6.3 Personalmanagement: Weitergehende Ansätze

7 Schlussbetrachtung

8 Literaturverzeichnis

9 Eigenständigkeitserklärung

10 Anlageverzeichnis

Zur besseren Lesbarkeit wurde in dieser Arbeit immer die männliche Form verwandt, es sind aber immer beide Geschlechter gemeint.

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Grundgesetz 2006: Art. 1 I).

Aber ist die Würde des Menschen auch wirklich unantastbar? Ein Blick hinter die Kulissen von stationären Altenpflegeeinrichtungen zeigt, dass man diese Frage in vielen Fällen eindeutig mit „nein“ beantworten muss.

Durch Medien, aber auch durch eigene Beobachtungen wird man immer wieder mit vielfältigen Formen existierender „Gewalt“ in unserer Gesellschaft konfrontiert. Weniger in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert wird dabei das brisante Thema der Gewalt an alten Menschen in stationären Einrichtungen. An dieser Stelle kann man sich berechtigter Weise fragen, welchen Stellenwert ältere Menschen in unserer Gesellschaft haben. Berechtigt ist diese Frage deshalb, weil die Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft erst die beträchtliche Alterssteigerung ermöglicht hat und zugleich die Unsicherheit darüber, welchen Platz dieses Alter einnehmen soll (vgl. Gerd Göckenjahn, in: Dill/ Kobinger 2000: 15). Auf Grund dessen obliegt es auch ein Stück weit der Gesellschaft, die seit Langem bestehende „Gewalt“ in stationären Einrichtungen der Altenpflege nicht weiter zu ignorieren bzw. zu tabuisieren.

Aus ethischer Sicht scheinen die vielfältigen Formen der Gewalt, gerade in der professionellen Pflege absolut verwerflich zu sein. Tabuisierungen, nach Meinung des englischen Sozialarbeiters Eastman, drücken sich in dem Verzicht auf Benennung von Tatbeständen aus, die als sozial nicht akzeptabel gelten[1] ; Gewalt in der Pflege gehört zu den sozial nicht akzeptablen Tatbeständen (vgl. Meyer 1998: 9). An dieser Stelle könnte man schlussfolgern, „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“.

Es ist aber eine Tatsache, dass überall dort, wo Not, Leid, Elend und Krankheit zusammenkommen, das Gewalt- und Aggressionspotential enorm hoch sein kann. Dies wird in vielen Altenpflegeeinrichtungen mehr als deutlich. Die in der Regel wehr- und hilflosen alten Menschen werden im Minutentakt, von oft überforderten und schlecht ausgebildeten Pflegekräften, versorgt. Für Zuwendung und menschenwürdige Betreuung ist meist keine Zeit vorhanden. Ruhigstellen mit Medikamenten, Fixierung, Vernachlässigung, Ignorieren oder das Duzen von Bewohnern sowie die Verletzung der Intimsphäre sind nur einige Beispiele dafür, was alte Menschen im Pflegealltag über sich ergehen lassen müssen.

Breitscheidel schildert derartige Vorkommnisse sehr eindrucksvoll in seinem Buch „Abgezockt und Totgepflegt“ (vgl. Breitscheidel 2005). Weiterhin weist er auch auf eine mangelhaft vollzogene Personalauswahl in Einrichtungen der stationären Altenpflege beispielhaft hin. Er beschreibt u.a. ein zehnminütiges Bewerbungsgespräch, das er selbst geführt hat, bei dem mangelndes bzw. nicht vorhandenes Wissen keine Rolle spielte. Es reichte der für die Einstellung Verantwortlichen völlig aus, dass er kräftig, gesund, ledig, flexibel und einsatzfähig war (vgl. Breitscheidel 2005: 19).

Schlagzeilen über Gewalt in Pflegeheimen schrecken regelmäßig auf. Meist handelt es sich hierbei um skandalisierende Berichte körperlicher Gewalt oder gar das Töten von Heimbewohnern. Sicher sind solch derbe Missstände in Heimen nicht von der Hand zu weisen, doch Gewalt hat viele Facetten. Das Problem besteht darin, dass die subtileren Formen der Gewalt, wie eben auszugsweise erwähnt, nicht als solche erkannt und auf Grund dessen weder thematisiert noch diskutiert werden. An dieser Stelle könnte man sich fragen, ob Pflegekräfte Gewalt in der stationären Altenpflege nicht erkennen wollen oder ob ihnen die hierfür notwendige Sensibilisierung fehlt.

Der 1. Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2004 beschreibt die Ursachen für das Auftreten von Qualitätsmängeln, unter anderem mit Personal- und Zeitmangel, Zeitdruck, unzureichende Kommunikation, unzureichende Planung und Organisation, mangelnde Kompetenz und Führung sowie Kosten- und Wirtschaftlichkeitsdruck (vgl. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege 2004). Die hier aufgeführten Aspekte und auch die allgemeinen Rahmenbedingungen in der Pflege können als ursächlich für das Gewaltaufkommen in stationären Pflegeinrichtungen angeführt werden.

Auf Grund der aufgezeigten Sachverhalte wurde das Thema „Gewalt in der stationären Altenpflege als Herausforderung für das Personalmanagement“ ausgewählt. Ziel dieser Arbeit ist es zum einen, die existierende, aber zum größten Teil als solche nicht erkannte „Gewalt“ in der stationären Altenpflege aufzudecken und zum anderen, mögliche Auswege aus diesem Zustand existierender Gewalt aufzuzeigen.

Nach Aufzeigen des Gesellschaftsbildes alter Menschen, werden zunächst die Begriffe Gewalt und Aggression in einem wissenschaftlichen Diskurs erörtert. In diesem Kontext werden sowohl die vielfältigen Definitionsansätze, die perspektivischen Sichtweisen der juristischen und der psychologischen Gewalt als auch die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von Gewalt und Aggression näher erläutert.

Die Formen der Gewalt bilden den ersten Schwerpunkt innerhalb dieser Arbeit. Zunächst werden in diesem Kontext die grundlegenden Formen näher beschrieben, die sich grob in zwei Bereiche gliedern lassen. Einmal in die strukturelle / indirekte Gewalt und zum zweiten in die personale / direkte Gewalt. Die theoretisch damit verbundenen Aspekte werden der gängigen Literatur entnommen.

Um einen Bezug zur Praxis herstellen zu können, wurden im Rahmen dieser Arbeit qualitative Interviews bei vier Pflegekräften aus unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt. Die Inhalte der Interviews bezogen sich sowohl auf die in der Praxis vorkommenden Gewalttaten als auch auf die eventuell möglichen Präventions- und Interventionsmaßnahmen durch das Personalmanagement. Alle hierdurch erhobenen Daten werden den jeweiligen theoretischen Ausführungen gegenübergestellt und mit ihnen verglichen. Bevor auf die gewonnenen explorativen Erkenntnisse der Gewalttaten eingegangen wird, erfolgt eine kurze theoretische Darstellung des Forschungsdesigns sowie eine Beschreibung der in diesem Zusammenhang genutzten unterstützenden Materialien. An dieser Stelle ist anzumerken, dass auf Grund der Stichprobe und der nachvollziehbaren Zurückhaltung der Pflegekräfte in Bezug auf das Thema diese Daten nicht vollständig valide und verifizierbar sind.

Mögliche Ansätze zur Prävention bzw. Intervention bei Gewalt in der stationären Altenpflege durch das Personalmanagement, die wie bereits erwähnt ebenfalls erhoben wurden, bilden im Anschluss daran den zweiten Schwerpunkt innerhalb dieser Arbeit. Nach einer theoretischen Ausarbeitung der wichtigsten Aspekte zum Thema Personalmanagement, im Focus der stattfindenden Gewalt in stationären Einrichtungen, werden auch hier Theorie und Praxis vergleichend gegenübergestellt. Eine zusammenfassende Ergebnisdarstellung sowie die damit verbundene kritische Auseinandersetzung bilden den Schluss dieser Arbeit.

2 Gesellschaftsbild alter Menschen

Bevor das allgemeine Altersbild unserer Gesellschaft beschrieben wird, ist es im Hinblick auf das Thema wichtig zu erwähnen, dass auch Pflegekräfte ein Teil dieser Gesellschaft sind. Trotz aller Berufsethik können diese durch ein negativ geprägtes Altersbild in ihrer Arbeit beeinflusst werden.

Pflegerisches Arbeiten bedeutet nicht nur:

„[…] sachgerechte Verrichtung berufsspezifischer Routinen. Da Pflege immer Arbeit an und mit Menschen ist, kommt die Pflegekraft nicht umhin, mit den Menschen, die sie betreut, eine Beziehung zu entwickeln, die für die Form der Arbeit und die mit ihr verbundenen Anforderungen und Belastungen von hoher Bedeutung ist. Diese Beziehung ist gekennzeichnet von der Wahrnehmung der anderen Person. Und im Sinne der Richtschnur kognitiver Integration, die auf die Bildung von Konsistenz hinausläuft, wird die Pflegekraft den alten Menschen in einer Weise wahrnehmen, die sich in ihre subjektive Wirklichkeitskonstruktion einfügen läßt [sic]“ (Dunkel 1994: 149).

Das gesellschaftliche Altersbild beeinflusst diese subjektive Wirklichkeitskonstruktion mit. Das in unserer Gesellschaft vorherrschende Bild vom alten Menschen ist durch ein weitgehend negatives Rollenbild geprägt. Altern wird als ein Prozess, der mit stetigen Verlusten einhergeht, wahrgenommen. Diese Verluste sind gekennzeichnet durch den Abbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Produktivität, Leistung, Fortschritt und Jugendlichkeit sind aber die Schlagwörter, die in unserer heutigen Gesellschaft das Leben der Menschen bestimmen. Diesem Bild können alte Menschen, die bereits ihren Beitrag für die Gesellschaft geleistet haben, meistens nicht Stand halten (vgl. Meyer 1998: 25).

Die wissenschaftliche Diskussion zum Thema Alter ist durch zwei Hauptströmungen gekennzeichnet und zeigt die Ambivalenz des Altersbildes in unserer Gesellschaft. Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Zugewinn an Lebensjahren durch eine gute Lebensqualität geprägt ist, zum anderen wird das Alter eher mit Gebrechlichkeit, Multimorbidität[2] sowie Verlust von Autonomie und Identität gleichgesetzt. Als eine grundlegende Erkenntnis des vierten Berichtes zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland wird darauf hingewiesen, dass das Alter kein einheitliches Bild hat und die Alten keine homogene Gruppe sind. Vielmehr zeichnen sich alte Menschen gleichen Geburtsjahres wie auch Menschen unterschiedlichen Alters dadurch aus, dass sie bezüglich der körperlichen und der psychischen Gesundheit große Unterschiede aufweisen (vgl. Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation 2002: 323 ff.).

Zwischen dem pflegebedürftigen[3] alten Menschen und dem rüstigen Rentner gibt es alle Facetten interindividueller Varianz, die auf lebenslang angelegter Verschiedenheit beruht. Schaut man auf das in den Medien dargestellte Altersbild, muss man feststellen, dass hier vor allem die gesellschaftlich verankerten negativen Altersstereotypen hervorgehoben werden. Rentnerlast und Pflegenotstand schüren Ängste und Befürchtungen. Und dass die zu tragenden Aufwendungen für die ältere Generation nicht mehr bezahlbar sind, werden durch die öffentliche Diskussion mehr und mehr als Bedrohung empfunden. Das Altsein wird zum „Massenphänomen“ und die Bewunderung für Menschen, die ein hohes Alter erreicht haben, tritt in den Hintergrund. Die noch erhaltenen, interfamiliären Beziehungen zwischen Jüngeren und Älteren, die gegenseitige Hilfestellung und finanziellen Austausch praktizieren, werden kaum thematisiert (ebd.: 323 ff.).

Neben den beschriebenen öffentlichen Diskussionen und dem allgemeinen Klima, das dadurch entsteht, hat jeder von uns sein ganz individuelles Altersbild, welches die eigene Einstellung und Haltung gegenüber alten Menschen beeinflusst. Alt sein wird von vielen noch immer mit negativen Vorstellungen, wie z. B. Krankheit, Verfall, Isolation, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verbunden. Diese Vorstellungen spiegeln Ängste und die Vorbehalte gegenüber dem Alter wider. Unsere Gesellschaft, die das Leben nicht als zirkulären Prozess sieht, sondern auf Fortschritt, Wachstum und Erneuerung ausgelegt ist und den Wert eines Menschen nach seiner Flexibilität, Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit misst, weckt Befürchtungen, diesen Anforderungen im Alter nicht mehr zu entsprechen und dadurch nicht mehr am Leben teilhaben zu können (vgl. Hirsch 2001: 19 ff.). Besonders die hohen Altersstufen werden mit diesen negativen Vorstellungen assoziiert und stellen für viele eine extreme Bedrohung dar. Alte und sterbende Menschen sind die Repräsentanten des Todes und erzeugen auf Grund dessen Abwehrstrategien wie Verleugnung, Projektion oder Spaltung (vgl. Petzold 1985: 557). Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass in erhöhtem Maße Pflegebedürftige in Heimen untergebracht und somit aus der Gesellschaft „entfernt“ werden.

„Die Eskimos setzen ihre Alten aus, die Indiander gehen zum Sterben in die Einsamkeit, wir sperren unsere ein, geben ihnen Zeit, mit der sie nichts anfangen können und halten sie solange am Leben, wie es nur geht. Sie werden entsorgt, statt versorgt […]“ (Dunker 2001).

Welche Position die älteren Menschen in unserer Gesellschaft haben, lässt sich ebenso an den Bedingungen in den Altenpflegeeinrichtungen selbst aufzeigen. Der ständige Druck zur Kostenreduzierung führt dazu, dass zu wenig und in den meisten Fällen schlecht oder nicht ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die schlechten Arbeitsbedingungen und die spezifischen Belastungen, die aus dem Umgang mit alten, kranken und dementen Menschen entstehen, sind Ursachen dafür, dass der Beruf des Altenpflegers kein angesehener Beruf in der Gesellschaft ist. Überlastung des Personals und eine daraus resultierende mangelhafte Pflege sind häufig die Folge. Und diese hat direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation von Heimbewohnern (vgl. Breitscheidel 2005). Dass eine moderne Gesellschaft eine solche Situation toleriert und es den alten Menschen oftmals verwehrt bleibt, das eigene Leben bis zum Ende sinnvoll und in Würde zu führen, könnte somit als Sinnbild der Einstellungen gegenüber dem Alter in unserer heutigen Gesellschaft verstanden werden.

3 Gewalt und Aggression im wissenschaftlichen Diskurs

Die in der Fachliteratur unzählig vorhandenen Definitionen von „Gewalt“ machen deutlich, dass es bezüglich des Gewaltbegriffs an Präzision mangelt (vgl. Kranich 1983: 3). Eine nachvollziehbare, einheitlich bezeichnete generalisierbare Definition ist aufgrund der verschiedenen wissenschaftlichen Zugänge noch nicht geglückt. Was jedoch alle Definitionen gemein haben, ist der Befund, dass es sich um eine direkte physische Handlung mit schädigendem Charakter handelt.

Galtung nimmt eine sehr weite Definition des Begriffes Gewalt vor, er schreibt: „Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potenzielle Verwirklichung“ (Galtung 1984: 9). Gewalt wird somit als Ursache für den Unterschied zwischen dem, was ist, und dem, was hätte sein können, angesehen. Dieser Definition steht eine enger gefasste Interpretation von Popitz entgegen, er sieht

„Gewalt als eine Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzungen anderer führt, gleichgültig ob sie für den Agierenden ihren Sinn im Vollzug selbst hat […] oder, in Drohungen umgesetzt, zu einer dauerhaften Unterwerfung […] führen soll“ (Popitz 1992: 48).

Diese beiden Herangehensweisen decken eher allgemeine sozialwissenschaftliche Erkenntnissysteme ab. Eine spezifisch gerontologische[4] Auffassung dahingehend lautet, dass Gewalt jene Handlungen und Unterlassungen umfasst, die gravierende negative Auswirkungen auf die Lebenssituation und Befindlichkeit des älteren Menschen haben (vgl. Vierter Bericht zur älteren Generation 2002: 133). Galtung unterscheidet in diesem Kontext vier essentielle Bedürfnisgruppen des Menschen. Das Bedürfnis nach Überleben, Wohlbefinden, Identität, Sinn und letztlich das Bedürfnis nach Freiheit. Für ihn sind Einschränkungen dieser elementaren Bedürfnisse in Richtung Tod, Not, Elend, Krankheit, Entfremdung und Unterdrückung und deren Androhung „Gewalt“ (vgl. Galtung 1992, zit. in: Kranich 1998: 44).

Dieck erarbeitete eine Definition, wobei Gewalt die „[…] Normüberschreitung bei gleichzeitiger massiver Beeinträchtigung der Rechte und / oder des Wohlbefindens desjenigen, der Adressat des Gewaltaktes wird […]“ ist (Dieck1998: 34). In diesem Kontext werden sowohl Misshandlungen (abuse) als auch Vernachlässigungen (neglect) als Gewalt von der Autorin bezeichnet (vgl. Dieck zit. in: Kranich 1998: 47).

Sie unterscheidet dabei systematische und einmalige Handlungen und räumt ein, dass bei einem einmaligen Fehlverhalten wegen des Ausnahmecharakters nur dann von Gewalt gesprochen werden kann, wenn sich die Handlung mit schwerwiegenden Konsequenzen beim Empfänger auswirkt (ebd.: 47), was als kritisch zu betrachten ist.

Dass Gewalt immer von der Wirkung her definiert wird und nicht von der Absicht, die hinter der Aktion steht, ist die Ansicht von Ruthemann und sie ergänzt dies auch mit dem Blick auf das individuelle Bedürfnis:

„Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum Opfer wird, d.h. vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben. Gewalt heißt also, daß [sic.] ein ausgesprochenes oder unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers missachtet wird. Dieses Vereiteln einer Lebensmöglichkeit kann durch eine Person verursacht sein (personale Gewalt) oder von institutionellen oder gesellschaftlichen Strukturen ausgehen (strukturelle Gewalt)[5] (Ruthemann 1993: 14).

Gewalt liegt demzufolge dann vor, wenn ein Bedürfnis missachtet wird. Diese Aussage impliziert aber auch die desillusionierende These, dass Pflege ohne Gewalt nicht möglich ist. Eine durch richterliche Verfügung angeordnete freiheitsentziehende Maßnahme, wie z. B. das Anbringen eines Bettgitters, ist eine Bedürfniseinschränkung und erfüllt den Tatbestand der Fixierung und somit der Gewalt, obwohl eine helfende und sichernde Absicht zugrunde liegt (vgl. Schützendorf 1997: 27). Richter und Sauter schließen sich dieser These an. Gewalt ist aus ihrer Sicht immer perspektivisch zu sehen, wobei die Perspektive des Opfers nicht zwangsläufig mit der der Pflegenden oder der dahinterstehenden Organisation übereinstimmen muss. Es existieren Formen von legalisierten Gewaltanwendungen, die Schadensabwendung zum Ziel haben (vgl. Richter / Sauter 1997: 23).

Hirsch konstatiert, dass das Wort Gewalt heutzutage häufig zur Skandalisierung von Zuständen benutzt wird, mit denen einer oder mehrere nicht zufrieden sind (vgl. Hirsch 2000: 26). In diesem Kontext weist er auf zwei Bedeutungsstränge der Gewalt hin. Zum einen verbindet er Gewalt im weitesten Sinne mit Begriffen wie Herrschaft, Besitz und Macht und zum anderen im engeren Sinne mit Begriffen wie Unrecht tun, Anwendung von körperlicher Kraft gegen andere Menschen und Zwang (ebd.: 28). Zusammenfassend interpretiert Hirsch Gewalt als eine Handlung bzw. ein Verhalten, in dem ausgewählte Zwangsmittel bewusst eingesetzt werden.

Kranich schließt sich dieser Sichtweise an. Sie schreibt dem Gewaltbegriff eine objektive und eine subjektive Komponente zu. Die objektive Komponente der juristischen Auffassung des Gewaltbegriffs bezieht sich, laut ihrer Ausführung, auf eine körperliche Zwangseinwirkung auf das Opfer. Als subjektive Komponente wird von ihr der Zwang verstanden, der dazu eingesetzt wird, einen wirklich geleisteten oder zu erwartenden Widerstand des Opfers zu überwinden (vgl. Kranich 1998: 49). Diese beiden Aussagen entsprechen dem Inhalt eines der führenden Kommentare zum StGB. Gewalt wird hier als jedes Mittel, mit dem auf den Willen oder das Verhalten eines anderen durch ein gegenwärtiges empfindliches Übel eine Zwangseinwirkung ausgeübt wird, verstanden (vgl. Nomos Kommentar StGB 2005: 592, 677).

Der Brockhaus betrachtet Gewalt aus juristischer Sicht zum einen als „ordnende“ Gewalt. Gewalt wird hierbei im Rahmen der bestehenden demokratischen Ordnung eingesetzt, um die verbürgten Rechte, die daraus hervorgehen, für einzelne Personen wie für Institutionen sicherzustellen. Gewalt wird somit als politisches Mittel angesehen (vgl. Brockhaus Enzyklopädie 1989: 453 ff.). Wird diese Macht vom Staat missbraucht, so wäre dies im Sinne Frieds (vgl. Zitat: 3) „Gewalt“. Es gibt neben der politischen Macht als Machtkompetenz auch die verletzende Macht. Juristisch gesehen gehört ausgeübte Gewalt an alten Menschen in Pflegeeinrichtungen der „verletzenden“ Gewalt im Sinne des StGB an und diese kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Staat entscheidet wiederum, was als verletzende Gewalt definiert wird:

„Es liegt in der Logik staatlicher Gewalt, daß [sic] dieser, um zu entscheiden, wogegen er sie anwenden will, darüber entscheidet, welche Handlung überhaupt als Gewalt bezeichnet werden soll. Er nimmt das rechtliche Definitionsmonopol für Gewalt in Anspruch; dieses geschieht im Rahmen der Rechtsordnung“ (Drießenbacher / Schüller 1993: 31).

Die Gewaltausübung gegen alte Menschen im Sinne des Strafrechts kann für Pflegepersonen also strafrechtliche Folgen haben. In der gängigen Rechtsprechung ist der Justiz im engeren Sinne an der Bestrafung des Täters sowie der Spezial- und Generalprävention gelegen. Bei der Urteilsfindung werden ethisch begründete Normen, die v.a. das Strafmaß des Täters bestimmen sollen, mit hinzugezogen. Motive und Zwänge, die zur Gewaltanwendung geführt haben finden wenig bis gar keine Berücksichtigung. Zum Beispiel wird in der Regel nicht das Gewalt ermöglichende oder unterstützende System der Alten- und Pflegeeinrichtung verurteilt:

„Die abstrakt gesetzte ethische Norm der Unversehrtheit tritt in Kraft, die Tat wird dann bestraft, wenn sie ausgeübt wurde, aber das System, das den Ausbruch von Gewalt ermöglicht oder unterstützt hat, bleibt immun. Unberücksichtigt bleiben also alle nicht formalisierten, sublimierten im Alltag verankerten und latenten Formen und Bedingungen von Gewalt“ (DBfK 1994: 5).

Ein Gewaltbegriff, der nur die juristische Sichtweise berücksichtigt, greift deshalb zu kurz. Neben konkreten Fällen von Gewaltanwendung müssen vielmehr beim Gewaltbegriff auch nicht so leicht erkennbare strukturelle Gewaltverhältnisse Berücksichtigung finden (vgl. Petzold 1992: 252; DBfK 1994: 5).

In der für das Thema Pflegegewalt gesichteten Literatur und der juristischen Sichtweise diesbezüglich wird primär der Gewaltbegriff benutzt. Mit Blick auf die psychologische Sichtweise stellt man fest, dass der Gewaltbegriff hier als Ausdruck von Aggression verstanden wird. Eine eindeutige und zweifelsfreie Definition des Begriffs Aggression existiert nicht. Es gibt allerdings spezifische Komponenten, nach denen Aggression beurteilt wird, wie z. B. schädigende Elemente, negative Absichten und Abweichungen vom Normverhalten. Fröhlich führt diese in seiner Definition wie folgt aus, er beschreibt Aggressivität als „allgemeine und umfassende Bezeichnung für gehäuft auftretendes feinseliges, sich in verbalen oder tätlichen Angriffen äußerndes Verhalten bzw. das Überwiegen feindselig-ablehnender und oppositioneller Einstellungen beim Menschen“ (Fröhlich 1994: 44). Nach Schmidt / Denter ist Aggressivität sowohl ein beobachtbares Verhalten einer Person als auch ein psychischer Zustand zur Ausführung dieses Verhaltens (vgl. Schmidt / Denter 1994: 214).

Hirsch unterscheidet in diesem Kontext zwischen der individuellen und der kollektiven Aggression. Die erste der genannten Formen ist dabei eigenmotiviert und richtet sich gegen einzelne Objekte. Sobald Mitglieder der Gesellschaft gegen ihnen unbekannte Opfer, wie z. B. alte Menschen, Aggressionen entwickeln, wird aus seiner Sicht von kollektiver Aggression gesprochen. Hirsch geht davon aus, dass Anonymität, Verantwortungsverteilung und Gruppenideologie in Kombination mit Gruppendruck, Aggressionshemmungen vermindern. Dieser mit verheerenden Folgen einhergehende Mechanismus wird von ihm als fremdmotiviert und ansteckend bezeichnet (vgl. Hirsch 2000: 24).

Nach Ruthemann liegt aggressives Verhalten in dem Moment vor, wenn eine böswillige Absicht der Schädigung einer Person durch einen Täter zu verzeichnen ist. Aggression wird insofern aufgrund der Intention eines Täters definiert und liegt nur dann vor, wenn beim Täter Schädigungsabsicht besteht (vgl. Ruthemann 1993: 15). G ewalt hingegen wird aus der Sicht des geschädigten Opfers definiert, nämlich als die gegen seinen Willen und seine Einsicht erlittene Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten (ebd.: 17).

Schlussfolgernd daraus wird Gewalt von der Wirkung und Aggression von der Absicht her definiert. Und es

„[…] geht erlittene Gewalt nur dann auf zugefügte Aggression zurück, wenn ein Täter einen Wunsch oder ein Bedürfnis seines Opfers zwar kennt, aber dennoch mißachtet [sic], obwohl er die Möglichkeit hätte, auf die Wünsche einzugehen“ (Ruthemann 1993: 17).

Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass Aggression und Gewalt in einer Zwischenmenschlichen Beziehung auch immer die Schwierigkeit der Zuordnung von Täter und Oper in sich birgt. Folgt man den Ausführungen Ruthemanns zur Gewalt, so gebe es in der stationären Altenpflege mehr Gewalt als Aggression, d. h. es geschieht eine große Menge von Gewalt, ohne das irgend jemand eine aggressive, also schädigende Absicht hätte. Die Pflegekräfte sind in der Regel, in den meisten Situationen, nicht darauf bedacht andere zu schädigen. Und dennoch wirkt sich ihr Verhalten im täglichen Pflegealltag als große Beeinträchtigung für Heimbewohner, bezogen auf die Lebensqualität, aus. Diese Gewalt ist allgegenwärtig in Altenpflegeeinrichtungen (vgl. Ruthemann 1993: 17).

4 Grundformen der Gewalt

Die zahlreichen Erscheinungsbilder ausgeübter Gewalt in stationären Einrichtungen, denen alte Menschen zum Opfer fallen, werden in der Regel vom Pflegepersonal häufig nicht als „Gewalt“ wahrgenommen. Bevor detailliert auf diesen Sachverhalt und die in der Praxis vorkommenden subtileren Gewalttaten in Kapitel fünf eingegangen wird, werden zwei der grundlegenden Gewaltformen, die strukturelle / indirekte und die personale / direkte Gewalt in diesem Abschnitt nähert betrachtet.

Strukturelle Gewalt ist im Gegensatz zur personalen Gewalt unabhängig von Akteuren. Dies bedeutet, dass bei der indirekten Gewalt keine Person in Erscheinung tritt, die einer anderen Person einen direkten Schaden zufügen könnte. Sie ist vielmehr in Strukturen eingebunden und wirkt sich indirekt auf die Menschen aus (vgl. Galtung 1975: 14). Das Gegenteil ist bei der personalen Gewalt kennzeichnend. Hier geht es, wie das Wort schon zum Ausdruck bringt, um die Gewalt, die von einer Person bzw. einem Akteur ausgeht. Sie wird im Gegensatz zur strukturellen Gewalt direkt gegen eine andere Person eingesetzt. Ein weiterer Unterschied ist darin zu sehen, dass die strukturelle Gewalt eine gewisse Stabilität aufweist. Infolgedessen ist personale Gewalt leichter festzustellen (vgl. Galtung 1975: 16).

Der norwegische Friedensforscher Galtung fügt seinen bereits im Vorfeld genannten Gewaltformen noch den Aspekt der kulturellen Gewalt hinzu. Für ihn wird die direkte Gewalt, wie bereits ausgeführt, durch die Täterschaft und den eigentlichen Gewaltakt sichtbar. Von der strukturellen Gewalt spricht er, als eine in der sozialen Struktur integrierte Gewalt, die sich in ungleichen Machtverhältnissen und Abschneiden von materiellen und ideellen Ressourcen äußert. Diese beiden Gewaltformen werden seiner Ansicht nach durch den dritten Aspekt der kulturellen Gewalt, der die Konventionen und Tabus einer Kultur bezeichnet, legitimiert oder sogar provoziert (vgl. Wegweiserbürgergesellschaft[6] ). Für den Begriff der kulturellen Gewalt wird von Jaster der Terminus der sozialen / gesellschaftlichen Gewalt eingesetzt (vgl. Jaster 1998: 92).

Ruthemann benutzt ebenfalls die von Galtung favorisierten Termini, wobei sie die direkte Gewalt als personale Gewalt bezeichnet. Wie bereits in Abschnitt drei bei der Definition von Gewalt angeführt, beschreibt sie die Verursacher beider Gewaltformen wie folgt: „[…] Dieses Vereiteln einer Lebensmöglichkeit kann durch eine Person verursacht sein (personale Gewalt) oder von institutionellen oder gesellschaftlichen Strukturen ausgehen (strukturelle Gewalt)“ (Ruthemann 1993: 14). Des Weiteren bezieht sie sich in ihren Ausführungen auf die Erkenntnisse Goffmans[7], der in diesem Zusammenhang auf den Charakter von Heimen als totale Institution verweist. Sie konstatiert, dass kein alter Mensch freiwillig in eine Altenpflegeeinrichtung geht, sondern dass der Betroffene bereits im Moment des Einzugs mit Gewalt dazu gedrängt worden ist (vgl. Ruthemann 1993: 44).

Auch Knobling gebraucht den Begriff der strukturellen Gewalt und stellt bei ihrer Bearbeitung fest, dass der tägliche Ablauf in stationären Einrichtungen nicht an den Bedürfnissen der Bewohner, sondern an arbeits- und personalorganisatorischen Gesichtspunkten ausgerichtet wird. Die hierdurch entstehenden räumlichen und auch zeitlichen Einschränkungen haben laut Knobling eine starke Beeinflussung auf das soziale Beziehungsnetz und die Lebensqualität von Heimbewohnern. Die unter anderem festgeschriebenen Essens- und Schlafzeiten sowie die vorhandenen räumlichen Bedingungen verstärken den Eindruck einer Bedürfnisfeindlichkeit und bedingen die Beeinträchtigung von Lebensradius und Lebensraum (vgl. Knobling 1990: 44 ff.). Schlussfolgernd hält Knobling daraus fest, dass das Bild eines „infantilen, unmündigen, defizitären alten Menschen“ bereits mit Eintritt in eine Einrichtung impliziert wird (Knobling 1990: 82).

In einem etwas anderen Zusammenhang sieht Wojnar[8] den Begriff der strukturellen Gewalt. Er versteht darunter die Schaffung von restriktiven Bedingungen durch politische Entscheidungen. Die in diesem Zusammenhang politisch Verantwortlichen bereiten nach Wojnar den Nährboden der Gewalt, „indem sie allen in der Pflege Tätigen signalisieren, daß [sic] die Gesellschaft an dem Wohlergehen und Gesunderhaltung der alten, in den Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen nicht interessiert ist“ (Wojnar 1999: 82).

Wojnar bezieht in diesem Kontext noch eine andere Bezeichnung mit ein und zwar die der interpersonellen Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen. Interpersonelle Gewalt versteht er als Ausübung von körperlichem und psychischem Zwang, der seines Erachtens auch bereits bei der Verlegung bzw. bei Einzug in eine Pflegeeinrichtung ausgeübt wird. Die hier vorherrschenden Arbeits- und Organisationsabläufe zwingen die dort lebenden alten Menschen auf ihre bisherigen individuellen Gewohnheiten und Rituale zu verzichten und sich dem starren Organisationsablauf unterzuordnen. Dass dies eine beträchtliche Einschränkung der Lebensqualität und der persönlichen Freiheit mit sich zieht, ist faktisch nicht von der Hand zu weisen (vgl. Wojnar 1999: 82 f.).

Gewalt gegen alte Menschen in stationären Einrichtungen entwickelt sich somit aus einem komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren, die in der Umwelt und im Individuum selbst zu finden sind. Wie im Kapitel zwei beschrieben, schafft das in der Bevölkerung bestehende Altersbild ein gesellschaftliches Klima, welches die Stellung der alten Menschen definiert und den Umgang mit ihnen prägt. Die daraus resultierenden Lebensbedingungen oder konkret die Rahmenbedingungen in einem Alten- und Pflegeheim gehören zu den objektiven Faktoren, die Gewalt begünstigen können und zum Teil so einschränkend sind, dass sie als strukturelle Gewalt bezeichnet werden müssen. Ergänzend sind die subjektiven Eigenschaften der Beteiligten, die Gewalt hervorbringen oder zulassen können, anzuführen.

[...]


[1] Die Originalquelle Eastman M. 1985: Gewalt gegen alte Menschen. Lambertus Verlag. Freiburg, stand nicht zur Verfügung.

[2] Multimorbidität ist ein zusammengesetztes Wort, bestehend aus "multi" (mehr, viele, mehrfach) und "Morbus" (lateinisch: Krankheit) und bedeutet soviel wie mehrere Krankheiten (pflegewiki (a) 2006).

[3] (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen (SGB XI § 14, I).

[4] Gerontologie die, Alternsforschung, Wissenschaft vom Altern des Menschen und den damit verbundenen physischen ( →Geriatrie ), psychischen und sozialen Auswirkungen“ (Meyers Lexikon a).

[5] Strukturelle Gewalt ist in Zusammenhang mit der Friedens- und Konfliktforschung Anfang der siebziger Jahre von J. Galtung entwickelt worden: Frieden ist nach Galtung nicht nur das Nichtvorhandensein von Krieg, sondern auch die Abwesenheit von personaler und struktureller Gewalt.

[6] Originalquelle: Galtung J. (1998) „Frieden mit friedlichen Mitteln“, Leske / Buderich Verlag, Opladen: hier jedoch zitiert bzw. dargestellt nach Jäger, U., Rechtsextremismus und Gewalt, Tübingen: Verein für Friedenspädagogik, 1993; die Originalquelle lag nicht vor.

[7] Erving Goffman, geb. 11. Juni 1922 in Manville, Kanada; † 19. November 1982 in Philadelphia, Pennsylvania) war ein US-amerikanischer Soziologe.

[8] Jan Wojnar, geb. 1944 in Wila/Polen, Dipl. Ingenieur, Facharzt für Psychiatrie, Leiter des Psychiatrischen Dienstes "Pflege und Wohnen gGmbH" Hamburg.

Fin de l'extrait de 148 pages

Résumé des informations

Titre
Gewalt in der stationären Altenpflege als Herausforderung für das Personalmanagement
Université
Deutsches Rotes Kreuz University Göttingen
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
148
N° de catalogue
V120433
ISBN (ebook)
9783640239436
ISBN (Livre)
9783640239573
Taille d'un fichier
1361 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gewalt, Altenpflege, Herausforderung, Persnalmanagement
Citation du texte
B.A. Petra Warneke (Auteur), 2007, Gewalt in der stationären Altenpflege als Herausforderung für das Personalmanagement, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120433

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