Verteilungspläne von Verwertungsgesellschaften dienen nach der
Legaldefinition des § 7 UrhWG der Aufteilung der Erträge aus ihrer
Tätigkeit nach festen Regeln.
Der Tätigkeitsbereich der GEMA, der wirtschaftlich bedeutendsten,
ältesten und bekanntesten Verwertungsgesellschaft in Deutschland,
ergibt sich aus ihrem Namen „Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie erzielt
also ihre Erträge aus der kollektiven Verwertung der ihr von ihren
Mitgliedern durch Berechtigungsverträge übertragenen Rechte im
Bereich des musikalischen Schaffens.1
Diese erzielten Einnahmen sollen auf der Grundlage des
Verteilungsplanes höchstgenau an die Berechtigten ausgeschüttet
werden, so dass das in die GEMA von Gesetzgeber, Mitgliedern und
ausländischen Schwestergesellschaften gerechtfertigt werden kann.
Art. 73 Nr.9 GG weist dem Bund die Kompetenz Urheberrecht in
Gesetzgebung und Vollziehung zu. Dieser hat seine Kompetenz mit
der Schaffung des Urheberrechts- und des
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wahrgenommen.2
§ 7 UrhWG regelt, welche Maßstäbe die Verwertungsgesellschaften
bei Verteilung der Einnahmen an die Rechteinhaber zu beachten
haben. S. 1 bestimmt, dass die Verwertungsgesellschaft die
Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach festen Regeln (Verteilungsplan)
aufzuteilen hat, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung
ausschließen.3
Dabei ist dem Grundsatz Folge zu leisten, dass kulturell bedeutende
Werke und Leistungen zu fördern sind (§ 7 S.2 UrhWG).
1 Vgl. Kreile/ Becker.
2 ähnl. Juranek S. 165 f.
3 Meyer, S. 94 f.
Inhaltsverzeichnis
- A. Grundlagen
- I. Grundlegende Aufgabe und rechtliche Grundlagen
- II. Verwertete Rechte
- 1. Aufführungsrecht
- 2. Senderecht
- 3. (mechanisches) Vervielfältigungsrecht
- III. Herkunft der Verteilungssumme
- 1. Erträge
- a. Individualverträge – Tantiemeerhebung
- b. Gesamtverträge
- c. Sendeverträge
- d. Sonstige Erträge
- 2. Aufwendungen
- B. Verteilung im weiten Sinn
- I. Verteilungsplan A – für das Aufführungs- und Senderecht
- 1. Festsetzung der Verteilungssumme
- a. pro Sparte
- b. Abzug des Kostensatzes
- c. Abzug für die GEMA-Sozialkasse und Wertungs- / Schätzungsverfahren
- aa. Sozialkasse
- bb. Wertungs- und Schätzungsverfahren
- 2. Anspruchsentstehung und Durchsetzungsbedingungen
- a. Berechtigung
- aa. Bezugsberechtigter
- bb. Beteiligte
- - Komponist, Textdichter, Bearbeiter, Verleger
- cc. Nichtberechtigter
- b. Anmeldung und Registrierung
- aa. des Künstlers
- bb. des Werkes
- 1) Anmeldefrist
- 2) Falsche Angaben
- 3) Pseudonyme und Editionsbezeichnungen
- 4) Anmeldebeigaben - Werknachweis
- 5) Offenkundigkeitsprinzip
- 6) Zustimmung des Urheberrechtsinhabers bei Bearbeitungen fremder geschützter Werke
- c. Musikaufstellungen für Tonfilme
- d. Programm und Aufführungserfassung
- e. Verrechnungsausschluß
- aa. Freie Werke
- bb. Sonstige Ausschlussgründe
- 3. Anteilsberechnung
- a. Ermittlung der Aufführungsziffern
- - Rundfunk und Fernsehen
- Tonfilm
- b. Ermittlung der Abrechnungsziffern
- aa. Allgemein
- bb. Rundfunk
- cc. Fernsehen
- dd. Tonfilm
- c. Verteilung im engeren Sinn
- aa. Allgemein
- bb. Rundfunk und Fernsehen
- cc. Tonfilm
- d. Grundsätzliche Anteile der Beteiligten
- 4. Anteilsberechnung ausländischer Subverleger
- II. Verteilungsplan B – für das mechanische Vervielfältigungsrecht
- 1. GEMA-Sozialkasse und Wertungs/Schätzungsverfahren
- 2. Anspruch auf Verteilung
- 3. Verteilung
- - Rundfunk
- 4. Subverlag
- III. Vorläufiger Verteilungsplan C – Nutzungsbereich Online
- IV. Betrachtung der Frage ob der Verteilungsplan der GEMA den Anforderungen des § 7 UrhWG gerecht wird
- - § 7 S. 1 UrhWG
- - § 7 S. 2 UrhWG
- - § 7 S. 3 UrhWG
- - Ergebnis
- Die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der GEMA
- Die verwerteten Rechte, insbesondere Aufführungs- und Senderecht sowie das mechanische Vervielfältigungsrecht
- Die Herkunft der Verteilungssumme, einschließlich Erträge und Aufwendungen
- Der Verteilungsplan der GEMA und seine Anwendung auf verschiedene Nutzungsbereiche
- Die Übereinstimmung des Verteilungsplans mit den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes
- Kapitel A: Grundlagen – Dieses Kapitel behandelt die grundlegenden Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der GEMA, die verwerteten Rechte sowie die Herkunft der Verteilungssumme.
- Kapitel B: Verteilung im weiten Sinn – Hier wird der Verteilungsplan A, der für das Aufführungs- und Senderecht gilt, detailliert analysiert. Dieser Teil beleuchtet die Festsetzung der Verteilungssumme, die Anspruchsentstehung und Durchsetzungsbedingungen, die Anteilsberechnung und die Anwendung des Plans im engeren Sinn. Weiterhin wird der Verteilungsplan B für das mechanische Vervielfältigungsrecht behandelt.
- Kapitel C: Vorläufiger Verteilungsplan C – Dieser Teil befasst sich mit dem vorläufigen Verteilungsplan C, der den Nutzungsbereich Online betrifft.
- Kapitel D: Rechtskonformität – In diesem Kapitel wird untersucht, ob der Verteilungsplan der GEMA den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes gerecht wird.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert den Verteilungsplan der GEMA und untersucht, ob dieser den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes gerecht wird. Dabei werden die grundlegenden Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der GEMA sowie die verwerteten Rechte und die Herkunft der Verteilungssumme betrachtet.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Schlüsselbegriffen Urheberrecht, Verwertungsgesellschaft, GEMA, Verteilungsplan, Aufführungsrecht, Senderecht, mechanisches Vervielfältigungsrecht, Urheberrechtsgesetz, Nutzungsbereich, Online-Nutzung, Rechtskonformität.
- Quote paper
- Nicole Müller (Author), 2002, Verteilungsplan der GEMA, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12045