Verteilungspläne von Verwertungsgesellschaften dienen nach der
Legaldefinition des § 7 UrhWG der Aufteilung der Erträge aus ihrer
Tätigkeit nach festen Regeln.
Der Tätigkeitsbereich der GEMA, der wirtschaftlich bedeutendsten,
ältesten und bekanntesten Verwertungsgesellschaft in Deutschland,
ergibt sich aus ihrem Namen „Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie erzielt
also ihre Erträge aus der kollektiven Verwertung der ihr von ihren
Mitgliedern durch Berechtigungsverträge übertragenen Rechte im
Bereich des musikalischen Schaffens.1
Diese erzielten Einnahmen sollen auf der Grundlage des
Verteilungsplanes höchstgenau an die Berechtigten ausgeschüttet
werden, so dass das in die GEMA von Gesetzgeber, Mitgliedern und
ausländischen Schwestergesellschaften gerechtfertigt werden kann.
Art. 73 Nr.9 GG weist dem Bund die Kompetenz Urheberrecht in
Gesetzgebung und Vollziehung zu. Dieser hat seine Kompetenz mit
der Schaffung des Urheberrechts- und des
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wahrgenommen.2
§ 7 UrhWG regelt, welche Maßstäbe die Verwertungsgesellschaften
bei Verteilung der Einnahmen an die Rechteinhaber zu beachten
haben. S. 1 bestimmt, dass die Verwertungsgesellschaft die
Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach festen Regeln (Verteilungsplan)
aufzuteilen hat, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung
ausschließen.3
Dabei ist dem Grundsatz Folge zu leisten, dass kulturell bedeutende
Werke und Leistungen zu fördern sind (§ 7 S.2 UrhWG).
1 Vgl. Kreile/ Becker.
2 ähnl. Juranek S. 165 f.
3 Meyer, S. 94 f.
Inhaltsverzeichnis
A. Grundlagen
I. Grundlegende Aufgabe und rechtliche Grundlagen
II. Verwertete Rechte
1. Aufführungsrecht
2. Senderecht
3. (mechanisches) Vervielfältigungsrecht
III. Herkunft der Verteilungssumme
1. Erträge
a. Individualverträge – Tantiemeerhebung
b.Gesamtverträge
c. Sendeverträge
d. Sonstige Erträge
2. Aufwendungen
B. Verteilung im weiten Sinn
I. Verteilungsplan A – für das Aufführungs- und Senderecht
1. Festsetzung der Verteilungssumme
a. pro Sparte
b. Abzug des Kostensatzes
c. Abzug für die GEMA-Sozialkasse und Wertungs-/Schätzungsverfahren
aa. Sozialkasse
bb. Wertungs- und Schätzungsverfahren
2. Anspruchsentstehung und Durchsetzungsbedingungen
a. Berechtigung
aa. Bezugsberechtigter
bb. Beteiligte
- Komponist, Textdichter, Bearbeiter, Verleger
cc. Nichtberechtigter
b. Anmeldung und Registrierung
aa. des Künstlers
bb. des Werkes
1) Anmeldefrist
2) Falsche Angaben
3) Pseudonyme und Editionsbezeichnungen
4) Anmeldebeigaben – Werknachweis
5) Offenkundigkeitsprinzip
6) Zustimmung des Urheberrechtsinhabers bei Bearbeitungen fremder geschützter Werke
c. Musikaufstellungen für Tonfilme
d. Programm und Aufführungserfassung
e. Verrechnungsausschluß
aa. Freie Werke
bb. Sonstige Ausschlussgründe
3. Anteilsberechnung
a. Ermittlung der Aufführungsziffern
- Rundfunk und Fernsehen
- Tonfilm
b. Ermittlung der Abrechnungsziffern
aa. Allgemein
bb. Rundfunk
cc. Fernsehen
dd. Tonfilm
c. Verteilung im engeren Sinn
aa. Allgemein
bb. Rundfunk und Fernsehen
cc. Tonfilm
d. Grundsätzliche Anteile der Beteiligten
4. Anteilsberechnung ausländischer Subverleger
II. Verteilungsplan B – für das mechanische Vervielfältigungsrecht
1. GEMA-Sozialkasse und Wertungs/Schätzungsverfahren
2. Anspruch auf Verteilung
3. Verteilung
- Rundfunk
4. Subverlag
III. Vorläufiger Verteilungsplan C – Nutzungsbereich Online
IV. Betrachtung der Frage ob der Verteilungsplan der GEMA den Anforderungen des § 7 UrhWG gerecht wird
- § 7 S. 1 UrhWG
- § 7 S. 2 UrhWG
- § 7 S. 3 UrhWG
- Ergebnis
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert den Verteilungsplan der GEMA, um aufzuzeigen, wie die Einnahmen aus der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten nach festen Regeln an die Berechtigten verteilt werden. Die zentrale Fragestellung befasst sich dabei mit der Übereinstimmung dieses komplexen Regelwerks mit den gesetzlichen Anforderungen des § 7 UrhWG.
- Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der GEMA als Verwertungsgesellschaft.
- Differenzierung zwischen den Verteilungsplänen A (Aufführungs- und Senderechte) und B (mechanisches Vervielfältigungsrecht).
- Methodik der Ertragsermittlung, Kostenabzüge und Wertungssysteme für kulturell bedeutende Leistungen.
- Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung und das Anmeldeverfahren von Werken.
- Kritische Würdigung der Einhaltung des Willkürverbots und der Förderung kultureller Zwecke gemäß Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.
Auszug aus dem Buch
a. Individualverträge - Tantiemenerhebung
Grundsätzlich erfolgt die Einräumung des Nutzungsrechts an die jeweiligen Musiknutzer in Form eines Individualvertrags.
Juristisch gesehen hat der einseitig festgesetzte Tarif nur die Bedeutung eines Angebots als angemessene Vergütung nach § 145 BGB ff. Kommt auf dieser Grundlage keine Einigung zustande, so kann der Verwerter nach § 11 Abs.2 UrhWG vorgehen, also unter Vorbehalt zahlen oder hinterlegen, um bereits vor endgültiger Klärung (§§ 14, 16 UrhWG) die Werknutzung vornehmen zu können.
Die Vergütung der von der GEMA erbrachten Leistung erfolgt nicht pauschal, sondern ist nach Art der Verwertung in 11 Hauptbereiche mit insgesamt 64 nutzungstypischen Einzeltarifen gegliedert. Diese Tarife orientieren sich marktgerecht an der Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten.
Beispielsweise unterscheiden die Hauptbereiche zwischen Live-Konzerten, Musikwiedergabe und Herstellung von Tonträgern (etwa Kassetten, CDs etc.); Rundfunksendungen und Filmvorführungen. Die Einzeltarife berücksichtigen die Art der Nutzung. So ist es ein Unterschied, ob ein Solist in einer Kleinkunstbühne mit 60 Besuchern auftritt oder eine Rock-Band ein Open-Air-Festival vor 50.000 Zuschauern bestreitet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Grundlagen: Erläutert die Aufgaben, die rechtliche Struktur der GEMA sowie die verschiedenen verwerteten Rechte und die Herkunft der Verteilungssumme.
B. Verteilung im weiten Sinn: Detaillierte Darstellung der Verteilungspläne A, B und C, der Kriterien für die Anteilsberechnung sowie der Prüfung der GEMA-Richtlinien auf Konformität mit dem UrhWG.
Schlüsselwörter
GEMA, Verteilungsplan, Urheberrecht, Verwertungsgesellschaft, Aufführungsrecht, Senderecht, Vervielfältigungsrecht, Tantiemen, Abrechnungsziffern, Vergütung, UrhWG, Sozialkasse, Punktesystem, Musikalische Werke, Lizenzierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das komplexe System des Verteilungsplans der GEMA zur Ausschüttung von Einnahmen aus der Musiknutzung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sparten der Verwertung sowie die Mechanismen zur Berechnung und Zuweisung von Anteilen an Urheber.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Transparenz des Verteilungsplans zu erhöhen und zu prüfen, ob die GEMA damit die gesetzlichen Anforderungen des § 7 UrhWG erfüllt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtlich-analytische Methode angewandt, die auf der Prüfung von Satzungsbestimmungen, gesetzlichen Normen und einschlägiger Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen der Verwertung sowie die detaillierte Erläuterung der verschiedenen Verteilungspläne für unterschiedliche Nutzungsarten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind GEMA, Verteilungsplan, Urheberrecht, Tantiemen, Lizenzierung und UrhWG.
Wie werden kulturell bedeutende Werke gefördert?
Dies geschieht insbesondere durch spezifische Wertungs- und Schätzungsverfahren, die über die Standard-Verrechnung hinaus zusätzliche Punkte für die künstlerische Qualität vergeben.
Warum gibt es verschiedene Verteilungspläne?
Die Aufteilung in A, B und C trägt den historisch gewachsenen, unterschiedlichen Verwertungsarten (z.B. Aufführung vs. Vervielfältigung vs. digitale Nutzung) Rechnung.
- Quote paper
- Nicole Müller (Author), 2002, Verteilungsplan der GEMA, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12045