Jürgen Habermas’ Konsensustheorie der Wahrheit


Seminar Paper, 2005

18 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlegung der Wahrheitstheorie Habermas’ innerhalb einer Theorie des kommunikativen Handelns
2.1. Vorklärungen zu einer Konsensustheorie der Wahrheit
2.2. Objektivität und Wahrheit

3. Wahrheit als diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch

4. Die diskursive Einlösung des Wahrheitsanspruches
4.1. Die Logik des Diskurses
4.2. Die ideale Sprechsituation
4.3. Die konsensustheoretische Bestimmung der Wahrheit

5. Entgegnung positivistischer und korrespondenztheoretischer Kritik der Konsensustheorie

6. Fazit

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen einer Darstellung der Wahrheitstheorie Jürgen Habermas’, die letztlich in der Arbeit an seinem Hauptwerk Theorie des kommunikativen Handelns ihre Grundlegung fand, soll die Frage nach der Wahrheit zunächst auch in diesem Kontext erörtert werden. Es wird daher in einem ersten Themenfeld die Einbettung der Wahrheitsfrage in eine Theorie des kommunikativen Handelns dargelegt werden, sowie die daraus sich ergebenden Vorfragen nach dem Wesen der Wahrheit, dem Ort ihrer Einlösung, der Gegenstandskonstitution und der daraus resultierenden Abgrenzung gegenüber einer Korrespondenztheorie der Wahrheit. Aus diesen Vorfragen wird weiterhin darzustellen sein, auf welchem Wege und angesichts welcher anderen theoretischen Vorarbeiten Habermas seinen eigenen Ansatz begründet. Erst nach der Grundlegung dieses Kontextes werden die eigentlichen Elemente der Konsensustheorie näher erläutert und im Anschluss daran die genaue Erörterung der Wahrheit als diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch expliziert, und zwar sowohl in Hinblick auf eine Logik des Diskurses, als auch auf die ideale Sprechsituation. Nachdem auf diesem Wege die Wahrheit als diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch im Sinne Habermas bestimmt wurde, sollen Einwände gegenüber dieser Theorie ausgeführt werden. Da jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht die oftmals kritisierten möglichen Unstimmigkeiten der Habermasschen Theorie im Einzelnen behandelt werden können, wird stattdessen auf den grundlegenden Einwand eines mangelnden Gegenstandsbezuges, dem sich eine Konsensustheorie der Wahrheit ausgesetzt sieht, eingegangen, woraus sich ebenso die grundlegende Erkenntnis dieser Theorie, nämlich eine Einbettung der Wahrheitsfrage in die gesellschaftliche Praxis begründet.

2. Grundlegung der Wahrheitstheorie Habermas’ innerhalb einer Theorie des kommunikativen Handelns

Eine eigene Theorie der Wahrheit konstatierend muss Habermas, als Vertreter einer kritischen Theorie, zunächst den geeigneten Rahmen seiner Wahrheitstheorie aufzeigen, der den Ansprüchen der Kritischen Theorie, wie Habermas sie im Unterschied zu seinen Vorgängern in seinem Hauptwerk Theorie des kommunikativen Handelns darlegt, gerecht wird. In diesem Werk begründet Habermas die Einsicht, dass „die Rationalität […] sui generis als kommunikativ betrachtet [wird]; sie entsteht […] in der Struktur der Intersubjektivität. Die kommunikative Kompetenz des Sprechers, i.e. seine Fähigkeit, sich mit anderen mittels identischer Bedeutung zu verständigen, beruht auf seiner Fähigkeit, kritisierbare

Geltungsansprüche zu erheben.“1 Allein die „Geltungsbasis der Sprache bildet den unausweichlichen, nicht hintergehbaren Rahmen unseres Denkens“2 und die „kommunikative Rationalität ist der Ausdruck dafür, dass die gegenseitige Bereitschaft der argumentativen Begründung (i.e. die Bereitschaft der Einlösung des erhobenen Geltungsanspruches) zum alleinigen Garanten der Geltung wird.“3

Um eine Theorie der Wahrheit auf Grundlage dieser kommunikativen Rationalität zu konstatieren, benötigt es zunächst der Klärung einiger Vorfragen, die Habermas seinem zu diesem Thema zentralen Aufsatz4 voranstellt, um seinen Ansatz von anderen Versuchen die Wahrheit zu bestimmen abzugrenzen.

2.1. Vorklärungen zu einer Konsensustheorie der Wahrheit

Zunächst sei zu klären, wovon überhaupt gesagt werden könne, dass es wahr oder falsch sei. Dabei darf nicht allen beliebigen Sätzen Wahrheit oder Falschheit zugeschrieben werden:

„Wahr oder falsch nennen wir Aussagen mit dem Blick auf Sachverhalte, die darin wiedergegeben oder ausgedrückt werden.“5 Dies allein muss jedoch noch weiter expliziert werden, denn „nur in konstativen Sprechakten (Behauptungen) kann ein propositionaler Gehalt in Form einer Proposition auftreten.“6 Letztlich ist die Wahrheit also „ein Geltungsanspruch, den wir mit Aussagen verbinden, indem wir sie behaupten.“7 Die Sprechakte selbst, das heißt die Behauptungen, sind dabei selbst nicht wahr oder falsch. Wahrheit ist hierbei lediglich als der „Sinn der Verwendung von Aussagen in Behauptungen“8 zu verstehen.

In einer zweiten Vorfrage gewinnt Habermas eine für seine Theorie der Wahrheit fundamentale Einsicht: die Unterscheidung zwischen Handlungen und Diskursen. Er trifft diese Unterscheidung, da ein Wahrheitsanspruch auf der Ebene des Handelns als bloß „naiv vollzogene Behauptung“9 quasi stillschweigend anerkannt wird. Der Geltungsanspruch wird erst dann thematisiert, wenn dessen Berechtigung „als metasprachliche Feststellung“10 in Frage gestellt und mittels eines Diskurses argumentativ untersucht wird. Auf die Bedingungen eines solchen Diskurses wird später noch einzugehen sein, zunächst genügt die Feststellung, dass „zwischen Wahrheit und Diskurs […] ein notwendiger und unabdingbarer struktureller Zusammenhang“11 besteht.

Zuletzt bleibt die für eine Wahrheitstheorie unabdingbare Frage nach dem Verhältnis behaupteter Tatsachen zu den Gegenständen der Erfahrung. Hier bezieht sich Habermas explizit auf die Korrespondenztheorie der Wahrheit, die „nicht nur die älteste und bekannteste, sondern auch die in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart verbreitetste“12 Theorie der Wahrheit ist. Habermas zufolge verwechselt die Korrespondenztheorie, die davon ausgeht, dass „wahre Aussagen Tatsachen korrespondieren sollen“13, Tatsachen mit Gegenständen, indem „Tatsachen als die Korrelate von Aussagen etwas Wirkliches in der Welt“14 seien sollen. Habermas führt hier gegen die Korrespondenztheorie auf der einen Seite einen sprachtheoretischen Einwand ein, da Tatsachen „nur zum Schein gegenständliche Korrelate von Aussagen“15 sind, und auf der anderen Seite einen logischen Einwand, der besagt, dass sich diese Theorie selbst widerspreche, da „die Korrespondenz zwischen Aussagen und Tatsachen (oder der Realität als Inbegriff aller Tatsachen) wiederum nur in Aussagen erklärt werden kann.“16

Daher versuchte bereits J. L. Austin eine Theorie der Wahrheit im Kontext einer Sprechakttheorie zu konstatieren. Dabei verschiebt sich „das Interesse von der Ebene des Satzes als Kandidat der Wahrheitsfrage auf die Ebene der konkreten sprachlichen Äußerung“17, wie oben bereits anhand von Habermas Argumentation gezeigt. Statt auf der logisch-semantischen Ebene wird die Tatsachenproblematik auf der Ebene der Sprachhandlung verhandelt, genauer mittels der Sprechakt-Klasse der ‚Konstitutiva’.18 Allerdings fehlt Austins Ansatz, wie Habermas es im Anschluss an ihn ausführte, eine klare Trennung zwischen „Gegenstandskonstitution und diskursiver Einlösung“19. So ist Austins Modell von der Korrespondenztheorie nicht losgelöst, da das Verhältnis von Aussagen und Tatsachen noch einer Relation zwischen bestimmten Dingen verhaftet bleibt.20 Erst durch Habermas sollte dieses Verhältnis klarer getrennt werden. Er differenziert in seiner Theorie den unproblematischen Bereich der Handlungsebene von der Ebene des Diskurses:

„In Handlungszusammenhängen informieren Behauptungen über Gegenstände der Erfahrung, in Diskursen stehen Aussagen über Tatsachen zur Diskussion. […] Darüber, ob Sachverhalte der Fall oder nicht der Fall sind, entscheidet nicht die Evidenz von Erfahrung, sondern der Gang von Argumentationen. Die Idee der Wahrheit lässt sich nur mit Bezugnahme auf die diskursive Einlösung von Geltungsansprüchen entfalten.“21

Aus einer solchen Bestimmung folgt somit, dass für Habermas die Gegenstände der Erfahrung das sind, worüber wir Behauptungen aufstellen und wovon wir etwas behaupten. Tatsachen hingegen sind das, was wir von Gegenständen behaupten. Gegenstände sind etwas in der Welt, Tatsachen aber nicht.22 Denn wenn „wir sagen , dass Tatsachen Sachverhalte sind, die existieren, dann meinen wir nicht die Existenz von Gegenständen, sondern die Wahrheit propositionaler Gehalte“23.

2.2. Objektivität und Wahrheit

Weiterhin löst Habermas das oftmals prekäre Verhältnis von Objektivität und Wahrheit im Gegensatz zu anderen Ansätzen, indem er beides strikt voneinander trennt. Wahrnehmungen können zwar objektiv, niemals jedoch wahr sein: Die Wahrheit gehört „kategorial der Welt der Gedanken (im Sinne Freges) und nicht der Wahrnehmungen“ an, „weil Wahrnehmungen in gewisser Weise nicht falsch sein können, kann sich auf dieser Ebene die Frage nach der Wahrheit gar nicht stellen.“24 Wahrheit sei nicht mit Objektivität zu verwechseln. Innerhalb des Verhältnisses von Gegenständen der Erfahrung, als das worüber wir etwas behaupten, und Tatsachen, als die eigentlichen Behauptungen, das heißt als die konstativen Sprechakte, denen das Attribut wahr oder falsch zugesprochen werden kann, ist zu beachten, dass Erfahrungen zwar „mit dem Anspruch der Objektivität “ auftreten, „aber diese […] nicht identisch mit der

Wahrheit einer entsprechenden Aussage“25 ist. Für Habermas ist „Wahrheit […] ein sprachliches Phänomen, das von Objektivität, einem Wahrnehmungsphänomen unterschieden werden muss.“26

Grundgedanke der Habermasschen Konsensustheorie ist also die Einbettung der Wahrheitsfrage in kommunikative Handlungsstrukturen. Innerhalb dieser Strukturen muss zwischen der Objektivität der Erfahrung und der Wahrheit von konstativen Sprechakten unterschieden werden. Erstere „ist ermöglicht durch die kategoriale Struktur von

Gegenständen, so dass die Objektivität sich am kontrollierbaren Erfolg der auf diese Erfahrung gestützten Handlungen bewährt“, während die Wahrheit „die Berechtigung des mit Behauptungen implizit erhobenen Geltungsanspruches“ meint und „in erfolgreichen Argumentationen, mit denen der Geltungsanspruch eingelöst wird“ 27, belegt wird.

Dieser Ansatz bedarf weiterer Erläuterungen, da die These der Wahrheit als Geltungsanspruch in einen weiten Kontext von universal-pragmatischen Überlegungen eingebettet ist und ihre argumentative Einlösung im Diskurs hinsichtlich der Form und des Inhalts noch genauer zu explizieren ist.

3. Wahrheit als diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch

Wie bereits erläutert rückt Habermas die Frage nach der Wahrheit von Sprechakten in den Kontext der Universalpragmatik, die es zur Aufgabe hat, „universale Bedingungen möglicher Verständigung zu identifizieren und nachzukonstruieren“28, wobei auch von „allgemeinen Voraussetzungen kommunikativen Handelns“29 im Sinne Habermas gesprochen wird. Innerhalb der Universalpragmatik ergibt sich die Möglichkeit und Notwendigkeit der Ausdifferenzierung weiterer Geltungsansprüche, die gleichsam den Kategorienapparat dieser Theorie darstellen. Als allgemeine Voraussetzungen kommunikativen Handelns begründen

„diese Geltungsansprüche, die ein Sprecher, indem er Sprechakte vollzieht, erhebt, […] intersubjektive Beziehungen.“30 In diesem weiten Rahmen, in dem neben der Frage der Wahrheit die Begründung von intersubjektiven Beziehungen mit einbezogen ist, sind es letztlich die vier gleichursprünglichen Geltungsansprüche der Verständlichkeit, Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit, die das eigentliche Fundament der Kommunikation innerhalb der Habermasschen Theorie bilden.

[...]


1 Créau S.115.

2 Ebd. S.114.

3 Ebd. S.115.

4 Habermas, Jürgen: Wahrheitstheorien. In: Ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns, S.127-183.

5 Habermas, Vorstudien S.128.

6 Ebd.

7 Ebd. S.129.

8 Ebd.

9 Puntel S.146.

10 Ebd.

11 Puntel S.147,

12 Ebd. S.26.

13 Ebd. S.147.

14 Ebd.

15 Habermas, Vorstudien S.133.

16 Ebd. S.107.

17 Pauly S.121f.

18 Vgl. Ebd. S.122.

19 Ebd.

20 Vgl. Ebd. S.122f.

21 Habermas, Vorstudien S.135f.

22 Vgl. Ebd. S.132f.

23 Habermas, Erkenntnis und Interesse S.385.

24 Habermas, Vorstudien S.152.

25 Ebd. S.153.

26 Horster S.70.

27 Puntel S.152.

28 Habermas, Vorstudien S.353.

29 Ebd.

30 Ebd. S.81.

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Jürgen Habermas’ Konsensustheorie der Wahrheit
College
University of Trier
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V120760
ISBN (eBook)
9783640243310
File size
417 KB
Language
German
Keywords
Jürgen, Habermas’, Konsensustheorie, Wahrheit
Quote paper
Marc Alexander Amlinger (Author), 2005, Jürgen Habermas’ Konsensustheorie der Wahrheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120760

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