Mentale Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik der Nachkriegsjahre

Die Auseinandersetzung von Adenauer und Heuss mit dem Nationalsozialismus als Teil des öffentlichen Diskurses


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

31 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Themen der „Vergangenheitsbewältigung“ und ihre rhetorische Behandlung durch Heuss und Adenauer
2.1 Die Schuldfrage
2.2 Die Betonung der Deutschen (als) Opfer
2.3 Das Thema Widerstand

3. Die Themen der Vergangenheitsbewältigung und die gesellschaftliche
Wahrnehmung der NS-Zeit
3.1 Die Schuldfrage
3.2 Die Betonung der Deutschen (als) Opfer
3.3 Das Thema Widerstand

4. Schlussbetrachtung

5. Quellen und Literatur

Mentale Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik der Nachkriegsjahre

Die Auseinandersetzung von Adenauer und Heuss mit dem Nationalsozialismus als Teil des öffentlichen Diskurses

1. Einleitung

Am Anfang des 21. Jahrhunderts tritt im Zusammenhang mit dem Wandel der gesellschaftlichen Erinnerung, bedingt durch das Aussterben der Zeitzeugen-Generation, auch die seit längerem – insbesondere nach der deutschen Wiedervereinigung – stattfindende Beschäftigung mit der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland nach 1945 in eine neue Phase. In öffentlichen Diskussionen wie beispielsweise um die Begriffe „Niederlage“ und „Befreiung“ anlässlich des 8.Mai 2005, über das „Holocaust-Mahnmal“ in Berlin oder die Vergangenheit bundesdeutscher Ministerien und deren Mitarbeiter nach 1949 wird diese Zeit mehr und mehr zum primären Bezugspunkt des geschichtlichen Selbstverständnisses in Deutschland. Ulrich Baumgärtner weist daraufhin, dass trotz einer Fülle an Literatur und heftigen öffentlichen Auseinandersetzungen die Erforschung des „Phänomens Vergangenheitsbewältigung“ noch nicht weit gediehen sei.[1] Diese Tatsache dürfte auch eine der Ursachen der Kontroversen sein und die Instrumentalisierung des Themenkomplexes zu politischen Zwecken begünstigt haben. Während die Erarbeitung eines differenzierten Bildes der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der Nachkriegszeit erst in den letzten Jahren begonnen hat, standen sich in den 1990er Jahren zwei diametral entgegengesetzte Positionen in der öffentlich-wissenschaftlichen Diskussion recht unversöhnlich gegenüber: die „Verdrängungsthese“ und die „Aufarbeitungsthese“.[2] Diese Arbeit soll ein Stück weit dazu beitragen, ein differenzierteres Bild zu zeichnen.

Neben unterschiedlichen politischen Standpunkten erklärt sich das Ausmaß der Diskrepanzen in der Beurteilung der „Vergangenheitsbewältigung“ wohl vor allem dadurch, dass „sehr verschiedene Ebenen angesprochen und vermengt [werden]“:[3] Die Themen Strafverfolgung von NS-Verbrechen, materielle Entschädigung, Personalpolitik des Staates, (missglückte) Entnazifizierung, die relativ stabilen politischen Verhältnisse in den Gründungsjahren der Bundesrepublik, die Benachteiligung verschiedener Opfergruppen oder die deutsch-jüdische Aussöhnung, und diese Aufzählung dürfte noch keineswegs vollständig sein, werden allesamt als Schlüsselthemen und Indikatoren für die „Vergangenheitsbewältigung“ angeführt.

Dabei ist der Begriff „Vergangenheitsbewältigung“ zu Recht umstritten, denn, wie Peter Reichel pointiert feststellt, „was geschehen ist, kann nicht mehr bewältigt werden“.[4] Baumgärtner plädiert wegen der normativen Aufgeladenheit des Begriffes mit guten Gründen für die Verwendung des neutralen Begriffes „Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus“.[5] In dieser Arbeit soll allerdings – trotz seiner begrifflichen Unschärfe und (gewissermaßen gerade wegen seiner) normativen Konnotationen – vornehmlich der Begriff „Vergangenheitsbewältigung“ Verwendung finden, da er eher als eine neutrale Formulierung geeignet erscheint, die subjektiven Intentionen vieler Akteure anschaulich zu machen. Dass der Begriff gegen Ende der 1950er Jahre in feststehender Form Eingang in den Sprachgebrauch fand, unterstreicht, dass er zeitnah offenbar als aussagekräftig empfunden wurde, – auch mit allen zweifelhaften Motiven, etwa im Sinne der Forderung nach einem Schlussstrich, die in der vorliegenden Arbeit näher zu untersuchen sein werden.

Einige Ebenen der „Vergangenheitsbewältigung“ sind bereits angesprochen worden. Insbesondere die übergeordneten Aspekte der justiziellen Aufarbeitung des NS-Regimes und das Bemühen um „Wiedergutmachung“ des begangenen Unrechts, aber auch die politischen Aufgaben, die mit der Etablierung einer Demokratie in Deutschland und dem Wiederaufbau des zerstörten Landes zusammenhingen, müssen in diesem Kontext berücksichtigt werden. Die Problematik besteht nun darin, dass die Bewältigung dieser Aufgaben, beziehungsweise politischen Ziele, sich zeitlich überlappten und dass sie vor allem in den ersten Nachkriegsjahren und in den Gründungsjahren der Bundesrepublik vor dem Hintergrund angegangen werden mussten, dass sich – auch wegen der vorherigen Popularität des Nationalsozialismus in Deutschland – Einstellungen, Überzeugungen und Mentalitäten nicht schlagartig veränderten, ja gar nicht von einem auf den anderen Tag verändern konnten:

„Wenn also davon ausgegangen wird, dass nicht nur der institutionellen Ebene eine konstitutive Funktion für Gesellschaft und Politik zukommt, sondern auch den Einstellungen, Werten und Überzeugungen der diese Institutionen ausfüllenden Akteure, ergibt sich bei der Ablösung eines autoritären Regimes durch ein demokratisches System ein Problem, für welches Lutz Niethammer die treffende Formel von der Kontinuität des Volkes geprägt hat.“[6]

Zum Beispiel bezüglich einer demokratischen Staatsform herrschte zunächst alles andere als Begeisterung vor; vielmehr wurde sie skeptisch und unter weit verbreiteter Unkenntnis aufgenommen, vor allem aber rein funktional bewertet, nämlich nach ihrem sichtbaren Vermögen Not und Elend zu beseitigen. Dies zeigt sich exemplarisch in einer Direktive des britischen Außenministeriums vom Februar 1946, das sich auf Veränderungen von Umfrageergebnissen stützte: „In Deutschland wird Demokratie immer häufiger in Verbindung gebracht mit den Bedingungen von Katastrophe, Verwirrung und Niederlage. Die Erinnerungen an die Diktatur sind größtenteils Erinnerungen an bessere Zeiten.“[7]

Ohne eine Berücksichtigung der damaligen Lebensumstände, der politischen Ziele (und Notwendigkeiten) von gesellschaftlicher Integration und Identitätsfindung und -bildung sind die Debatten um die Entschädigung von (nicht-deutschen) Opfern wie auch die Diskussionen um den Opferstatus verschiedener Gruppen nicht zu verstehen. In dieser Arbeit soll untersucht werden, wie der Beitrag von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss als hervorragender politischer Repräsentanten zu dieser Wahrnehmung ausgefallen ist und vor einem wie gearteten gesellschaftlichen Hintergrund dies geschah. Zu diesem Zweck sollen drei öffentliche Diskurse untersucht werden, die für die Selbstwahrnehmung der Bevölkerung von großer Wichtigkeit waren und zum Teil bis heute sind: die (kollektive und individuelle) „Schuldfrage“, die Diskussion um den Opferstatus der Deutschen und die Entwicklung des öffentlichen Bildes vom deutschen Widerstand. Die vergangenheitspolitischen Maßnahmen und die justizielle Aufarbeitung der NS-Zeit können im Rahmen dieser Arbeit lediglich als Folie der sprachlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden – zumal hier der Forschungsstand inzwischen als sehr gut bewertet werden kann.[8]

2. Die Themen der „Vergangenheitsbewältigung“ und ihre rhetorische Behandlung durch Heuss und Adenauer

Die hervorragenden politischen Vertreter in der Zeit nach der Staatsgründung waren schon aufgrund ihrer Ämter, die ihren Reden und anderen öffentlichen Verlautbarungen auch besondere Symbolkraft und Breitenwirkung zukommen ließ, Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss. Ihre Reden müssen vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Aufgaben, welche sie objektiv besaßen und welche sie sich subjektiv zu rechneten, auch unterschiedlich analysiert und bewertet werden. Während Adenauer die Politik seiner Regierung nach innen und nach außen gegenüber den Besatzungsmächten vertreten musste, sah Heuss sich vor allem „metapolitischen Aufgaben“ verpflichtet: „Im Rahmen seines Bemühens, die Demokratie nicht nur als Regierungssystem, sondern auch als Lebensform in Deutschland dauerhaft zu etablieren, maß er seinen rednerischen Auftritten große Bedeutung zu.“[9] Die Anlässe für die Reden von Heuss, die sich mit dem Nationalsozialismus und dessen Erbe beschäftigten, orientierten sich seit den fünfziger Jahren an einer Trias von jährlich wiederkehrenden Gedenktagen und –wochen, die in dieser Zeit entstanden, wobei er diese Anlässe nur je einmal zu einer programmatischen Rede nutzte. Am Volkstrauertag wurde der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht, am 20. Juli wurde der Widerstand gegen Hitler gewürdigt und in der Woche der Brüderlichkeit sollte die deutsch-jüdische Aussöhnung voran getrieben werden. Die Reden zu diesen Anlässen waren im übrigen auch diejenigen, denen Heuss selber die größte Bedeutung beimaß und welche eine große öffentliche Resonanz zeitigten.[10] Die Reden von Adenauer, die sich geschichtsspezifischer Themen annahmen, wurden vornehmlich im Deutschen Bundestag gehalten, da sie sich, wie bereits erwähnt, in der Regel an genuin politischen und nicht an geschichtlichen Anlässen orientierten.

Im nun folgenden Teil der Arbeit soll die sprachliche öffentliche Auseinandersetzung von Heuss und Adenauer mit der NS-Zeit analysiert werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass der öffentlichen Inszenierung und Begründung von Politik eine besondere Bedeutung zukommt, indem es zu einer Art Dialog zwischen politischen Amtsträgern und Bevölkerung kommt, der wesentlichen Anteil an dann auch über Medien, insbesondere Massenmedien, geführten gesellschaftlichen Diskursen hat, über die eine Selbstverständigung über Fragen des politischen Selbstverständnisses und Deutungen der Vergangenheit stattfindet. Insbesondere bei Reden zu geschichtlichen Anlässen können Kommunikationsprozesse beobachtet werden, die Anteil an der spezifischen politischen Kultur eines Staates haben:[11]

„Dies bedeutet aber, die Reden nicht im Hinblick auf ihre historiographische Korrektheit zu untersuchen, sondern sie als Ausdruck gesellschaftlicher Selbstverständigung (...) zu verstehen. Denn Geschichtsbewußtsein zeigt sich in Reden nicht in der richtigen Verwendung wissenschaftlich abgesicherter Erkenntnisse, sondern in einer auf die Orientierungsbedürfnisse der Gegenwart ausgerichteten argumentativen Struktur.“[12]

2.1 Die Schuldfrage

Die Auseinandersetzung mit der Frage der Schuld, die Deutsche während des Nationalsozialismus auf sich geladen hatten, insbesondere mit dem Vorwurf der Kollektivschuld[13], bildete ein wesentliches Element von Heuss` Reden, wobei er sich als „moralisch Mahnender“ und nicht als „politisch Ratender“ verstand.[14] Eine seiner ersten Reden als Bundespräsident hielt Heuss am 7. Dezember 1949 anlässlich einer Feierstunde der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Wiesbaden. Diese Rede mit dem Titel „Mut zur Liebe“ wurde wegen des Neologismus „Kollektivscham“ berühmt:

„Es hat keinen Sinn, um die Dinge herumzureden. Das scheußliche Unrecht, das sich am jüdischen Volk vollzogen hat, muß zur Sprache gebracht werden in dem Sinne: Sind wir, bin ich, bist du schuld, weil wir in Deutschland lebten, sind wir mitschuldig an diesem teuflischen Verbrechen? Das hat vor vier Jahren die Menschen im Inland und Ausland bewegt. Man hat von einer `Kollektivschuld` des deutschen Volkes gesprochen. Das Wort Kollektivschuld und was dahinter steht ist aber eine simple Vereinfachung, es ist eine Umdrehung, nämlich der Art, wie die Nazis es gewohnt waren, die Juden anzusehen: daß die Tatsache, Jude zu sein, bereits das Schuldphänomen in sich eingeschlossen habe. Aber etwas wie eine Kollektivscham ist aus dieser Zeit gewachsen und geblieben. Das Schlimmste, was Hitler uns angetan hat – und er hat uns viel angetan -, ist doch dies gewesen, daß er uns in die Scham gezwungen hat, mit ihm und seinen Gesellen gemeinsam den Namen Deutscher zu tragen.“[15]

Als eine rhetorische Strategie, die implizit darauf abzielte, persönliche Verantwortung zu relativieren, muss die Formulierung bezüglich des Wohnortes gesehen werden, „weil wir in Deutschland lebten“. Sie verweist auf eine zufällige Koinzidenz und deutet expssis verbis lediglich passive Anwesenheit an, ohne die Zustimmung zum NS-Regime in weiten Teilen der Bevölkerung zu thematisieren. In diesem Sinn ist die passive Formulierung zu dem „scheußliche[n] Unrecht, das sich am jüdischen Volk vollzogen hat“, folgerichtig gewählt. Als handelnde Person blieb in diesen Sätzen lediglich Hitler, der zudem vor allem den Deutschen „viel angetan“ habe. Hier zeigt sich exemplarisch der spezifische deutsche Blickwinkel der späten vierziger und fünfziger Jahre, als der „Führermythos“ – nun ins Negative gewendet –, das NS-Regime als monolithische Führerdiktatur erscheinen ließ.[16]

Nichtsdestotrotz stellte Heuss eingangs der Passage explizit die Schuldfrage – auch an sich selbst[17] – ohne allerdings im weiteren Verlauf den Schritt zu einer konkreten Abstufung oder Typisierung von Tätern, Mittätern usw. zu machen, die sich logisch einer Ablehnung der Kollektivschuld anschließen würde. Stattdessen führte er den Begriff „Kollektivscham“ in den Diskurs ein, welcher zwar die Schuld, nicht aber das Kollektiv aus dem Fokus der Betrachtung nahm. Denn für Heuss war bereits die Zugehörigkeit zu einer Nation konstitutiv für das Gefühl der Scham, „die [man dann] empfindet, wenn man, auch ohne direkt beteiligt zu sein, sich zu etwas, was man nicht billigen kann, bekennt bzw. bekennen muß.“[18] Durch die Forderung nach einem solchen emotionalen kollektiven Bekenntnis seiner Landsleute gelang Heuss eine Relativierung der Exkulpationsfunktion der Fixierung auf Hitler als Alleinschuldigen, indem zumindest ein emotionales Bekenntnis, Empathie für die Opfer, gefordert wurde, was in seiner letzten Konsequenz eine Reflexion über den eigenen Beitrag, der zu dieser Verpflichtung führte, zumindest nahe legte. Heuss war sich bewusst, dass seine Aussagen kontrovers aufgenommen werden würden, wie er als Einleitung zu einer eindrücklichen Mahnung wider das Vergessen, bemerkte:

„Ich weiß: das, was ich hier sagen werde, wird manche Leute ärgern. (...) Wir dürfen nicht einfach vergessen, dürfen auch nicht Dinge vergessen, die die Menschen gerne vergessen möchten, weil das so angenehm ist. Wir dürfen nicht vergessen die Nürnberger Gesetze, den Judenstern, die Synagogenbrände, den Abtransport von jüdischen Menschen in die Fremde, in das Unglück, in den Tod.“[19]

[...]


[1] Ulrich Baumgärtner: Reden nach Hitler. Theodor Heuss – Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, Stuttgart 2001, S. 12; vgl. auch Norbert Frei: Das Problem der NS-Vergangenheit in der Ära Adenauer, in: Bernd Weisbrod (Hg.): Rechtsradikalismus in der politischen Kultur der Nachkriegszeit. Die verzögerte Normalisierung in Niedersachsen, Hannover 1995, S. 19-31, S. 19.

[2] Vgl. u.a. Hartmut Berghoff: Zwischen Verdrängung und Aufarbeitung. Die bundesdeutsche Gesellschaft und ihre nationalsozialistische Vergangenheit in den Fünfziger Jahren, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 49 (1998), H. 2, S. 96-114, S. 96-99; Baumgärtner, Reden, S. 13f.

[3] Berghoff, Verdrängung, S. 99.

[4] Peter Reichel: Vergangenheitsbewältigung in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur von 1945 bis heute, München 2001, S. 20.

[5] Baumgärtner, Reden, S. 17/18.

[6] Birgit Schwelling: Wie wurden aus Volksgenossen Staatsbürger? Der Wandel von Einstellungen und Mentalitäten nach dem Übergang vom Nationalsozialismus zur Bundesrepublik, in: Bergem, Wolfgang (Hg.): Die NS-Diktatur im deutschen Erinnerungsdiskurs, Opladen 2003, S. 41-57, S. 44.

[7] Zitiert bei Arnulf Kutsch: Einstellungen zum Nationalsozialismus in der Nachkriegszeit. Ein Beitrag zu den Anfängen der Meinungsforschung in den westlichen Besatzungszonen, in: Publizistik 40 (1995), S. 415-447, S. 425.

[8] S. zur Einführung: Norbert Frei: 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewußtsein der Deutschen, München 2005; Peter Reichel, Vergangenheitsbewältigung; detailliert zur justiziellen Seite v. a.: Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996.

[9] Baumgärtner, Reden, S. 335/336.

[10] Zur theoretischen Begründung eines „öffentlichen Interesses an konsensorientierter Geschichtsdeutung“: ebd., S. 19.

[11] Vgl. zum Begriff der politischen Kultur in diesem Kontext: Baumgärtner, Reden, S. 23.

[12] Vgl. ebd., S. 23.

[13] Die Frage, ob der Vorwurf einer Kollektivschuld von Seiten der Alliierten oder von anderer Seite erhoben wurde, was Heuss ja implizit voraussetzt, oder ob er eine deutsche „Erfindung“ war, um eine pauschale Verurteilung besser zurückweisen zu können, wird an späterer Stelle genauer untersucht werden.

[14] Baumgärtner, Reden, S. 223.

[15] Theodor Heuss. Politiker und Publizist: Aufsätze und Reden, ausgew. u. kommentiert v. Martin Vogt, mit e. einl. Essay v. Ralf Dahrendorf, Tübingen 1984, S. 382.

[16] Baumgärtner, Reden, S. 198.

[17] Heuss hatte am 23. März 1933 mit seiner Reichstagsfraktion (Deutsche Staatspartei) dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt, obwohl er u.a. durch Publikationen als Kritiker der Nationalsozialisten bekannt war.

[18] Baumgärtner, Reden, S. 198.

[19] Theodor Heuss, Politiker, S. 383.

Fin de l'extrait de 31 pages

Résumé des informations

Titre
Mentale Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik der Nachkriegsjahre
Sous-titre
Die Auseinandersetzung von Adenauer und Heuss mit dem Nationalsozialismus als Teil des öffentlichen Diskurses
Université
Free University of Berlin  (Friedrich Meinecke Institut)
Cours
(West-) Europäische Geschichte seit der Französischen Revolution: Angel- und Wendepunkte, Prozesse und Kulturen (B)
Note
1,3
Auteur
Année
2005
Pages
31
N° de catalogue
V120921
ISBN (ebook)
9783640243686
ISBN (Livre)
9783640246748
Taille d'un fichier
510 KB
Langue
allemand
Mots clés
Mentale, Vergangenheitsbewältigung, Bundesrepublik, Nachkriegsjahre, Europäische, Geschichte, Französischen, Revolution, Angel-, Wendepunkte, Prozesse, Kulturen
Citation du texte
Magister Artium Timo Metzner (Auteur), 2005, Mentale Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik der Nachkriegsjahre, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120921

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