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Übernahme ärztlicher Tätigkeiten

Title: Übernahme ärztlicher Tätigkeiten

Research Paper (undergraduate) , 2008 , 23 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Matthias Schindel (Author)

Nursing Science - Nursing Management
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In Zeiten sich verschärfenden Wettbewerbs, knapper finanzieller Mittel und wachsenden Anforderungen an die Qualität, kommen Krankenhäuser nicht umhin sich intensiv um eine Steigerung der Effektivität und der Effizienz Ihres Leistungsangebotes zu kümmern.

Ein ständig wachsender Berg an Bürokratie muss bewältigt werden. Zudem müssen immer mehr medizinische und pflegerische Leistungen in immer kürzerer Zeit erbracht werden. Hohe Bedeutung gewinnt die Vermeidung von Reibungsverlusten und Ineffizienzen durch ungelöste Schnittstellenproblematik.

Durch den massiven Druck wirtschaftlich zu arbeiten, entbrennt in den Krankenhäusern die Diskussion über eine Neuaufteilung der zu verrichtenden Arbeiten. In diesem Zusammenhang wird über eine Delegation ärztlicher Aufgaben an das Pflegepersonal nachgedacht. Ziel ist es, kostenintensive ärztliche Arbeitszeit einzusparen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Einleitung

3. Rechtliche Grundlagen

3.1. Krankenpflegegesetz

3.2. Die Delegationsfähigkeit der Aufgaben lässt sich in drei Tätigkeitsgruppen aufteilen.

3.2.1. (a.)Allgemein delegationsfähige ärztliche Leistungen

3.2.2. (b.)Im Einzelfall delegationsfähige ärztliche Leistungen

3.2.3. (c.) Nicht-delegationsfähige ärztliche Leistungen

3.3. Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit der Übernahme nicht grundsätzlich delegationsfähiger ärztlicher Aufgaben

3.3.1. Der Patient muss in die Maßnahme eingewilligt haben.

3.3.2. Die Art des Eingriffs darf nicht das persönliche Handeln eines Arztes erfordern.

3.3.3. Die Maßnahme muss durch den Arzt schriftlich angeordnet werden.

3.3.4. Die Pflegefachperson muss zur Durchführung der Anordnung befähigt sein

3.3.4.1. Das Verweigerungsrecht

3.3.5. Die Pflegefachperson muss zur Ausführung der ärztlichen Tätigkeit bereit sein.

3.4. Übersicht der Delegationsfähigkeit

4. Zusammenfassung aus arbeitsrechtlicher Sicht

5. Das Selbstverständnis der Pflege

6. Was passiert wenn?

6.1. Chancen für den Pflegedienst

6.2. Chancen für die Klinik

6.3. Gefahren der Tätigkeitenverschiebung

7. Was will die Pflege?

8. Besondere Herausforderungen für Führungskräfte im Pflegedienst

9. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Facharbeit untersucht die rechtlichen und berufsethischen Aspekte der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegepersonal unter dem Druck zunehmender wirtschaftlicher Anforderungen in Krankenhäusern. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen eine solche Aufgabenverlagerung möglich ist, welche Chancen sie bietet und welche Gefahren für das pflegerische Selbstverständnis entstehen können.

  • Rechtliche Voraussetzungen für die Delegation ärztlicher Leistungen
  • Einteilung der Delegationsfähigkeit in drei Kategorien
  • Arbeitsrechtliche Implikationen für Pflegefachkräfte
  • Veränderungen im Selbstverständnis der professionellen Pflege
  • Wirtschaftliche Chancen und Risiken der Tätigkeitsverschiebung

Auszug aus dem Buch

3.2.2. (b.)Im Einzelfall delegationsfähige ärztliche Leistungen

Hierbei haben Ärzte und Ärztinnen im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Übertragung einer ärztlichen Leistung auf nichtärztliche Mitarbeiter mit medizinischen Erfordernissen zu vereinbaren ist. Beispiele: Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen; Gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen, sowie der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände (ADS) und des Deutschen Berufsverbandes für Krankenpflege e.V. (DBIK) vom April 1989 ist hinsichtlich der Delegationsmöglichkeit von Injektionen zu unterscheiden zwischen:

a) subkutanen und intramuskulären Injektionen: Diese sind, mit Ausnahme der Desensibilisierungsbehandlung, generell übertragbar auf dafür qualifiziertes Pflegepersonal. Der Arzt oder die Ärztin muss sich von deren Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten überzeugt haben. Es muss eine schriftliche ärztliche Anordnung mit namentlicher Nennung des Patienten, des zu verabreichenden Medikaments sowie dessen Dosis, Art und dem Zeitpunkt der Injektion vorliegen.

b) intravenösen Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen: Diese Maßnahmen darf der Arzt oder die Ärztin nur an die einzelne Pflegeperson delegieren, wenn er oder sie sich von deren, durch Ausbildung und Erfahrung gewonnenen, spezifischen Qualifikation überzeugt hat und die Verrichtung unter seiner bzw. ihrer Aufsicht geschieht. Bei der Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen hat der Arzt den Gesamtzustand des Patienten, den Schwierigkeitsgrad der Vorrichtung, die Wirkung und Gefährlichkeit des zu verabreichenden Medikaments zu berücksichtigen. Über mögliche Nebenwirkungen und Gefahren hat der Arzt die Pflegekraft zu informieren. Sind Umstände erkennbar, die das Tätig werden des Arztes selbst erfordern, so darf er die Injektion, die Infusion oder die Blutentnahme nicht an die Pflegeperson delegieren.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorwort: Der Autor erläutert seine persönliche Motivation, sich mit der Delegation ärztlicher Aufgaben auseinanderzusetzen, angestoßen durch eine Diskussion zur Krankenhausfinanzierung.

2. Einleitung: Beschreibt den ökonomischen Druck auf Krankenhäuser, der eine effizientere Aufteilung der Arbeit und damit die Delegation ärztlicher Aufgaben notwendig macht.

3. Rechtliche Grundlagen: Erörtert die fehlende explizite gesetzliche Regelung für pflegerische Tätigkeiten und definiert den Rahmen, in dem Delegation zulässig ist.

4. Zusammenfassung aus arbeitsrechtlicher Sicht: Fasst zusammen, dass „im Einzelfall delegierbare“ Aufgaben keine Weisungspflicht beinhalten und bei Übernahme vertraglich geklärt sein sollten.

5. Das Selbstverständnis der Pflege: Beleuchtet den historischen Wandel vom pflegerischen Hilfsberuf hin zu einer eigenständigen Profession mit mehr Kompetenzen.

6. Was passiert wenn?: Diskutiert die Chancen der Tätigkeitsverschiebung für Pflegedienst und Klinik sowie die drohenden Gefahren für das pflegerische Kernprofil.

7. Was will die Pflege?: Stützt sich auf Studienergebnisse des „Pflege-Thermometers“, um die Diskrepanz zwischen angestrebtem und realem Tätigkeitsprofil darzustellen.

8. Besondere Herausforderungen für Führungskräfte im Pflegedienst: Thematisiert die Verantwortung von Führungskräften bei der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen und der Mitarbeiterentwicklung.

9. Fazit: Plädiert für eine offensive Auseinandersetzung der Pflege mit dem Thema der Tätigkeitsverschiebung, um den Beruf aktiv weiterzuentwickeln.

Schlüsselwörter

Delegation, ärztliche Tätigkeiten, Pflegefachkraft, Krankenpflegegesetz, rechtliche Grundlagen, Tätigkeitsverschiebung, Arbeitsteilung, Berufsbild, pflegerische Kernaufgabe, Professionalisierung, Patientenautonomie, Haftung, Arbeitsrecht, Fachweiterbildung, Krankenhausmanagement

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit thematisiert die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf nichtärztliches Personal in Krankenhäusern vor dem Hintergrund zunehmender wirtschaftlicher Effizienzanforderungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Rahmenbedingungen der Delegation, der arbeitsrechtlichen Situation der Pflegenden und den ethischen Auswirkungen auf das Selbstverständnis der Pflegeberufe.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Krankenhäuser die Effizienz durch Tätigkeitsverschiebung steigern können, ohne die Qualität der Pflege oder das Berufsprofil der Pflegefachkräfte zu gefährden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher Grundlagen, Ausbildungsordnungen und aktueller Studien wie dem Pflege-Thermometer.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Kategorisierung delegationsfähiger Tätigkeiten, die Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit, arbeitsrechtliche Konsequenzen sowie die Chancen und Gefahren einer solchen Umstrukturierung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen gehören Delegation, rechtliche Grundlagen, Professionalisierung der Pflege, Tätigkeitsverschiebung und Arbeitsteilung.

Welche Rolle spielt das Verweigerungsrecht für die Pflegekraft?

Das Verweigerungsrecht dient dem Schutz der Pflegefachkraft, wenn sie sich einer delegierten Aufgabe nicht gewachsen fühlt oder berechtigte Zweifel an der ärztlichen Anordnung zur Patientensicherheit hat.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Delegationskategorien so wichtig?

Die Unterteilung in grundsätzlich delegationsfähige, im Einzelfall delegierbare und nicht delegierbare Leistungen ist essenziell für die rechtliche Absicherung und Haftung sowohl für Ärzte als auch für Pflegekräfte.

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Details

Title
Übernahme ärztlicher Tätigkeiten
Course
Fachweiterbildung zur Leitung einer Station oder Einheit im Gesundheitswesen
Grade
1,5
Author
Matthias Schindel (Author)
Publication Year
2008
Pages
23
Catalog Number
V121037
ISBN (eBook)
9783640263035
ISBN (Book)
9783640315826
Language
German
Tags
Tätigkeiten Fachweiterbildung Leitung Station Einheit Gesundheitswesen Selbstverständnis Zukunft der Pflege Eigenverantwortung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Matthias Schindel (Author), 2008, Übernahme ärztlicher Tätigkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121037
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