. Die Regionalpolitik: Definition und Beschreibung
Regionalpolitik befasst sich mit der räumlichen Gestaltung Deutschlands. Sie versucht die Aufgabe der Raumordnung, (die raumplanerischen Konzepte über die angestrebte Ordnung von Wohnstätten, Infrastruktur und Wirtschaftseinrichtungen), mit der ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu lösen, die man wie folgt formulieren kann: Raumordnung legt die Ziele fest, wie Räume ausgewogen zu gestalten seien, wie Disparitäten ausgeglichen werden sollten und wie den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen der Gesellschaft, sowie den natürlichen Gegebenheiten zu entsprechen w„re. Dabei orientiert sie sich an Leitbildern, die das Grundmuster und die Prinzipien der Orientierung für die angestrebte Raumstruktur darstellen. Diese finden ihre Niederschrift im "Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen des Bundes", den das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1993 unter Schirmherrschaft von Fr. Dr. Irmgard Schwaetzer herausbrachte. Darauf wird später im einzelnen noch eingegangen.
Die Regionalpolitik ist also der "Arm" der Raumordnung, das Tätigkeitsfeld zur Durchsetzung der räumlichen Neu- oder Umgestaltung, oder anders formuliert: die tätige, staatliche Einflussnahme. Wichtig bei der räumlichen Gestaltung ist vor allem der Aspekt der "ganzheitlichen" Betrachtung. Jede regionalpolitische Entscheidung muss somit so getroffen werden, dass sie dem allgemeinen Wohl des ganzen Staates dient. Raumordnung bietet also die Grundlage für die Raumplanung, in der Überlegungen über die Maßnahmen gemacht werden, der wiederum dann als ausführendes Organ die Regionalpolitik folgt.
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GLIEDERUNG
1. Die Regionalpolitik: Definition und Beschreibung
1.1.. Die Ebenen der Regionalpolitik
1.2.. Der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen des Bundes
1.2.1... Lösungsansätze und Maßnahmen des Bundes und d. Länder
1.2.2... Lösungsansätze der Raumordnungspolitik
1.2.3... Zusammenfassung und Bewertung
1.3.. Ziele der Regionalpolitik
1.4.. Mit welchen Mitteln und Instrumenten wird die Regionalpolitik durchgeführt?
1.5.. Strategien der Regionalpolitik
1.6.. Ergebnisse der Regionalpolitik
2. Beispiel einer Raumentwicklung: Niedersächsische Gebietsreform von 1972-1977 und Bezirksreform von 1978
2.1.. Die Gemeindereform
2.2.. Die Neugliederung der Landkreise
2.3.. Die Bezirksreform von 1977/78
1. Die Regionalpolitik: Definition und Beschreibung
Regionalpolitik befasst sich mit der räumlichen Gestaltung Deutschlands. Sie versucht die Aufgabe der Raumordnung, (die raumplanerischen Konzepte über die angestrebte Ordnung von Wohnstätten, Infrastruktur und Wirtschaftseinrichtungen), mit der ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu lösen, die man wie folgt formulieren kann: Raumordnung legt die Ziele fest, wie R„ume ausgewogen zu gestalten seien, wie Disparit„ten ausgeglichen werden sollten und wie den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen der Gesellschaft, sowie den natrlichen Gegebenheiten zu entsprechen w„re. Dabei orientiert sie sich an Leitbildern, die das Grundmuster und die Prinzipien der Orientierung für die angestrebte Raumstruktur darstellen. Diese finden ihre Niederschrift im "Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen des Bundes", den das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1993 unter Schirmherrschaft von Fr. Dr. Irmgard Schwaetzer herausbrachte. Darauf wird später im einzelnen noch eingegangen.
Die Regionalpolitik ist also der "Arm" der Raumordnung, das Tätigkeitsfeld zur Durchsetzung der räumlichen Neu- oder Umgestaltung, oder anders formuliert: die tätige, staatliche Einflussnahme. Wichtig bei der räumlichen Gestaltung ist vor allem der Aspekt der "ganzheitlichen" Betrachtung. Jede regionalpolitische Entscheidung muss somit so getroffen werden, dass sie dem allgemeinen Wohl des ganzen Staates dient. Raumordnung bietet also die Grundlage für die Raumplanung, in der Überlegungen über die Maßnahmen gemacht werden, der wiederum dann als ausführendes Organ die Regionalpolitik folgt.
Die Begriffe Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik sind sehr eng miteinander verbunden, so dass eine klare Trennung nicht möglich ist. Vielmehr bieten sie an ihren Grenzen einen fließenden Übergang zueinander. Der Begriff der Regionalpolitik wird in der Literatur meist synonym für den Begriff der Raumordnungspolitik benutzt.
Raumordnungspolitik ist die ordnende Antwort auf die ständig größer werdenden menschlichen Siedlungsräumen, sowie die damit verknüpfte Veränderung der wirtschaftlichen Situation. So kommt es zur Entstehung von Ballungsräumen und zu Peripheriebildung, zur Verödung von Landstrichen, zu Industrieansiedlungen in neu erschlossenen Gebieten, zur Abwanderung von Mensch und Industrie in Zentrale Orte. Der Mensch siedelt sich bevorzugt dort an, wo seine Lebens- und Entwicklungschancen am besten sind. Besonders deutlich zeigten sich diese Abwanderungen in der Zeit der Industrialisierung. Es ist nun Aufgabe der Politik, darauf zu reagieren. Zu diesem Zweck werden Programme und Pläne erstellt, die als Modell eine positive Beeinflussung der räumlichen Entwicklung aufzeigen sollen. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Analyse und der möglichen ökologischen Folgen für die Region. Die Raumordnungsprogramme sind Pläne des Bundes und der Länder. Sie enthalten Vorstellungen über die Gestaltung und anzustrebende Ordnung von Regionen und Teilregionen. In den Raumordnungsprogrammen sind die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung rechtsbindend festgelegt.
Diese, aufeinander abgestimmten, Raumordnungsprogramme unterliegen einer bestimmten Hierarchie. So unterliegen sie in Wichtigkeit immer der ihnen übergeordneten Instanz:
- GRUNDSTZE DER RAUMORDNUNG
- BUNDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM
- Landesentwicklungsprogramme
- Landesentwicklungspläne
- Regionale Raumordnungsprogramme
- Gebietsentwicklungspläne
- Verbandspläne
- Stadtentwicklungspläne
- Bauleitpläne
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne
So legen beispielsweise Flächennutzungspläne fest, wo in Zukunft Bauland erschlossen wird und wo nicht. Die Bebauungspläne wiederum halten fest, wie in einer Gemeinde gebaut werden darf (1-st”ckig, 2-st”ckig, Flachdach, rotes Dach, schwarzes Dach, etc.). Als oberste Instanz sind die 'Grundsätze der Raumordnung' und das Bundesraumordnungsprogramm (seit 1975) angeführt, die die Konzepte für die räumliche Gestaltung für ganz Deutschland festhalten. Ihnen untergeordnet befindet sich die Landesebene, dann die Regionalebene und schließlich die Gemeinden. Die Gesetzesgrundlage bildet das Grundgesetz und dann das Bundesraumordnungsgesetz, welches die Rahmenvorschrift für die Landesplanungsbehörden in der Bundesrepublik festlegt. Den Gemeinden liegen dann das Städtebauförderungsgesetz und das Bundesbaugesetz zugrunde. Letzteres beispielsweise räumt den Gemeinden ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken ein und erteilt die Möglichkeit zur Enteignung von Privatbesitz, sofern eine angemessene Entschädigung gezahlt wird und das angestrebte Projekt dem Allgemeinwohl dient. Als Beispiel sei eine Umgehungsstraße angeführt, die zum Teil über Privatgrund führt. Eine Enteignung wäre notwendig, wenn der Bau aufgrund der Verkaufsverweigerung einer Privatperson nicht mehr stattfinden könnte, oder ein 'Umweg' notwendig werden würde. Wie schon angedeutet kann die kommunale Regionalpolitik auch für private Bauvorhaben Beschränkungen und Vorschriften erlassen. Die Möglichkeit des einzelnen Bürgers, an der Umgestaltung eines Raumes nach eigenen Vorstellungen teilzunehmen ist somit stark eingeschränkt.
1.1 Die Ebenen der Regionalpolitik
Je nachdem auf welcher räumlichen Ebene Projekte durchgeführt werden, erstreckt sich die Raumordnungspolitik über verschiedene Niveaus.
Die Hierarchie der Planungsebenen mit der Bundesebene als höchste Instanz bedeutet, dass die jeweils untergeordneten Planungsinstanzen Beschlüsse der ihnen übergeordneten Instanzen zu berücksichtigen haben. So hat sich beispielsweise eine Gemeinde an die Vorgaben der Regional- und Landesplanung zu halten, die wiederum der Bundesebene unterstehen. Die untergeordneten Instanzen müssen ihre Regionalpolitik so betreiben, dass ihre Ziele denen der höheren Instanzen zugute kommen, bzw. entsprechen. Auf keinen Fall ist es möglich, dass eine untere Ebene die Pläne der höheren Ebene kreuzt. Somit ist die Planungsfreiheit der Gemeinden als untere Instanz sehr eingeschränkt. Aber auch die Planungsvorhaben der Bundesebene unterliegen einer höheren Institution: der EG-Ebene.
Die einzelnen Ebenen erstellen ihre Pläne und Programme, die auf Raumforschungsergebnissen basieren, in Eigenregie. Sie lehnen sich an die bestehenden Gesetze (Grundgesetz, Bundesraumordnungsgesetz, Städtebaufördergesetz, Baugesetz und Bundesbaugesetz) an, da diese bundesweite Geltung haben.
1.2 Der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen des Bundes
Der Raumpolitische Orientierungsrahmen aus dem Jahre 1993 wurde vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unter Leitung der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Frau Dr. Irmgard Schwaetzer und des Vorsitzenden der Ministerkonferenz für Raumordnung, dem Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Klaus Matthiesen, herausgegeben.
Der Orientierungsrahmen wird als wichtigste raumpolitische Entscheidung seit langem gewertet. Er bestimmt die gegenwärtige Position der deutschen Raumordnung und zeigt Möglichkeiten weiterer Entwicklungen und die Richtung der zu treffenden Maßnahmen auf. Als solches hat er eine zentrale Bedeutung nicht nur für die weitere räumliche Entwicklung Deutschlands, sondern auch für die weitere Entwicklung der gesamte EU.
Sein Hauptziel ist die Verringerung der Disparitäten zwischen West und Ost, sowie eine Verbesserung der Lebensverhältnisse in den neuen Bundesländern. Um die Ausmaße der augenblicklichen Ungleichheiten der räumlichen Entwicklung, untersucht der Rahmen die strukturellen Problemzonen der Bundesrepublik. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das starke Nord-Süd-Gefälle gerichtet, welches die neuen Bundesländer aufweisen. Zentraler Mittelpunkt ist das Ballungszentrum Ost-Berlin, welches starken Zuwachs aus dem Umland zu verzeichnen hat. Hier soll eine dezentrale Raum- und Siedlungspolitik Abhilfe leisten. Der Norden ist im Gegensatz zum Süden sehr dünn besiedelt. Diese Ungleichheiten gilt es auszugleichen oder zumindest abzuschwächen. Noch schwerwiegender sind aber die Disparitäten zwischen West und Ost. Nicht nur die Bevölkerungsdichte ist in den alten Bundesländern mit etwa 250E/km² fast doppelt so hoch wie in den neuen Bundesländern, sondern auch das Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt ist im Westen höher. Desgleichen im Zustand der Umweltbelastungen, der Infrastruktur und der industriellen gewerblichen Betriebe gilt es, den Rückstand aufzuholen. Dies zwingt die Raumordnungspolitik zu zwei verschiedenen Ansätzen mit unterschiedlicher Zielsetzung für die alten und neuen Bundesländer. Die Entwicklung im Westen darf nicht stehen bleiben, um die Stellung in der Weltspitze der Wirtschaft nicht zu gefährden. Sie darf sich aber auch nicht zu sehr von der Entwicklung im Osten abheben, um die Disparitäten nicht noch zu vergrößern. So müssen die alten Bundesländern die neuen bei ihrer Entwicklung unterstützen.
Durch die Wiedervereinigung wurde Deutschland zur Brücke zwischen West- und dem sich mehr und mehr öffnenden Ost-Europa. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die räumliche Ordnung nur unzureichend darauf ausgerichtet. Vorrang haben derzeit die innerdeutschen Probleme, insbesondere der möglichst zügige Abbau der Ungleichheiten zwischen West und Ost und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage.
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- Arbeit zitieren
- Thomas Schöll (Autor:in), 1997, Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12108
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