Die Systemtransformation in Georgien nach der Rosenrevolution 2003

Demokratischer Neuanfang oder fortgesetzter Autoritarismus?


Thesis (M.A.), 2008

91 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung
1.1. Problemanalyse
1.2. Fragestellung und Konzept
1.3. Forschungsstand

2. Theoretischer Abriss zu Systemtransformation und Demokratisierung
2.1. Begriffsklärungen und Typologie politischer Systeme
2.1.1. Totalitäre Systeme
2.1.2. Autoritäre Systeme
2.1.3. Demokratische Systeme
2.1.4. Zusammenfassung
2.2. Transformationsprozesse und Demokratisierung
2.3. Bedingungen für eine erfolgreiche Demokratisierung
2.4. Kriterien zur Analyse von Demokratisierungsprozessen
2.4.1. Das Kriterium des Pluralismus
2.4.2. Das Kriterium der Rechtsstaatlichkeit

3. Die Rosenrevolution und ihre Folgen für die Demokratisierung Georgiens
3.1. Grundsätzliche Probleme in Georgien
3.1.1. Ungelöste ethnische und territoriale Konflikte
3.1.2. Korruption
3.2. Veränderte Vorraussetzungen durch die Rosenrevolution
3.3. Analyse der Entwicklung des georgischen Systems seit der Rosenrevolution
3.3.1. Politischer Pluralismus
3.3.2. Meinungspluralismus
3.3.3. Rechtsstaatlichkeit
3.4. Zusammenfassung

4. Ergebnisse

5. Fazit zur Demokratisierung in Georgien

6. Anhang

7. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Problemanalyse

Der Zusammenbruch der kommunistischen Systeme in Mittel- und Osteuropa markierte für die betroffenen Länder einen fundamentalen Wendepunkt in ihrer innenpolitischen Entwicklung. Denn die Transformation der postkommunistischen Systeme umfasste nicht nur die Demokratisierung des politischen Systems, sondern vielmehr auch den Wandel praktisch aller gesellschaftlicher Subsysteme.1 Im Laufe der Jahre zeigte sich bald, dass die ehemaligen kommunistischen Staaten in dieser Aufgabe ein stark unterschiedliches Tempo an den Tag legten und höchst unterschiedliche Erfolge erzielten. So war ab der Mitte der 90er Jahre de facto eine Zweiteilung unter den betreffenden Staaten zu beobachten.

Während sich etwa in Polen, Tschechien, Ungarn oder auch den baltischen Staaten relativ rasch funktionierende demokratische Systeme und pluralistische Gesellschaften etablieren konnten, verharrten viele der aus dem Zerfall der Sowjetunion hervorgegangenen Staaten in Stagnation und Chaos bzw. entwickelten sich zu autoritären Systemen.2

In den letzten Jahren schien jedoch neue Bewegung in die „stecken gebliebene“ Demokratisierung einiger Staaten Mittel- und Osteuropas zu kommen. Der Sturz des serbischen Despoten Slobodan Milosevic im Jahr 2000 war der Ausgangspunkt einer Entwicklung, die bald als Welle von „farbigen Revolutionen“ oder als „zweite Demokratisierung“ im postkommunistischen Raum bezeichnet wurde. Denn im November 2003 brachte die so genannte „Rosenrevolution“ in Georgien einen friedlichen Machtwechsel mit sich, und schon ein Jahr später folgte die von den westlichen Medien interessiert beobachtete „Orange Revolution“ in der Ukraine. Wurde die georgische Rosenrevolution in den Medien weit weniger ausführlich verfolgt als die Ereignisse in der Ukraine 2004, so ist sie aus wissenschaftlicher Sicht von großer Bedeutung, stellt sie doch den ersten auf diese Weise erzwungenen Machtwechsel auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion dar. Nicht zuletzt auch wegen der Bedeutung Georgiens als Transit-Land für kaspisches Öl sowie wegen der geographischen Nähe Georgiens zu Krisenregionen, wie dem Mittleren Osten und insbesondere dem Nordkaukasus, ist die innenpolitische Entwicklung dieses Staates für Europa und die USA von großem Interesse.3 Kurz nach der Rosenrevolution und der darauf folgenden Übernahme des Präsidentenamtes durch den jungen, dynamischen Michail Saakaschwili4 waren die Hoffnungen auf eine erfolgreiche Wende im Prozess der georgischen Demokratisierung groß, von einem Epochenwechsel im postsowjetischen Georgien war die Rede.5 Deshalb erscheint es heute, mehr als vier Jahre nach dem Machtwechsel, lohnend, die innenpolitische Entwicklung Georgiens seit der Revolution kritisch zu untersuchen.

1.2. Fragestellung und Konzept

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die folgende Arbeit mit der Systemtransformation und der innenpolitischen Entwicklung in Georgien nach der Rosenrevolution. Die Ereignisse von 2003 und die darauf folgenden Vorgänge und Entwicklungen sollen dabei nicht einfach nur nachgezeichnet und beschrieben, sondern vielmehr kritisch analysiert werden. Kann man der Rosenrevolution tatsächlich einen neuen Schub für die Demokratisierung Georgiens zusprechen? Oder führte sie lediglich zu einem Elitenwechsel an der Spitze eines autoritären Systems? Die möglichst eindeutige Beantwortung dieser Leitfrage ist das Ziel der Arbeit. Es ist dabei ein Anliegen, die betreffenden Fragen nicht einfach nur zu beantworten, sondern die Schlussfolgerungen auch ausführlich zu begründen und mögliche Erklärungsansätze dafür aufzuzeigen.

Bevor mit der für die Beantwortung der Leitfrage nötigen Analyse des politischen Systems in Georgien begonnen werden kann, ist es zunächst notwendig, Kriterien zu entwickeln, mit deren Hilfe eine Analyse des aktuellen politischen Systems in Georgien erst möglich wird und das System typologisch eingeordnet werden kann. Hierzu bedarf es eines einführenden theoretischen Teils über die Typologisierung politischer Systeme und über verschiedene Aspekte der Transformationsforschung. Die vielen unterschiedlichen und teils auch kontroversen Theorien zu dieser Thematik, welche im folgenden Kapitel über den Forschungsstand noch etwas detaillierter benannt werden, liefern ein Vielzahl an möglichen Analysekriterien zur Einschätzung von Demokratisierungsprozessen. Der Theorieteil muss hier zu mehr Ordnung beitragen und die entscheidenden Kriterien von den weniger wichtigen trennen. Mit Hilfe eines kritischen Vergleichs der unterschiedlichen theoretischen Konzepte soll ein möglichst einfacher und klarer Kriterienkatalog entwickelt werden, welcher anschließend für die Analyse und Einordnung des georgischen Systems herangezogen wird. Die Auswahl und Operationalisierung dieser Kriterien wird dabei im Laufe des Theorieteils ausführlich erläutert. Im Anschluss gilt es, das politische System Georgiens, wie es sich seit der Rosenrevolution entwickelt hat, anhand dieser Kriterien zu analysieren. Hierbei dürfen aber auch einige innere und äußere Faktoren, welche die georgische Systemtransformation beeinflussen, nicht ganz aus den Augen verloren werden, da diese möglicherweise einige Erklärungsansätze für bestimmte innenpolitische Entwicklungen liefern können.

Als Untersuchungszeitraum für die Analyse dient die Phase zwischen der Rosenrevolution im November 2003 und der aktuellen Situation Anfang 2008. Damit ergibt sich insgesamt ein Zeitraum von etwas mehr als vier Jahren, in dem die Politik der neuen georgischen Regierung beurteilt werden kann. Da wichtige Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung des Landes, wie etwa die Verfassungsänderung, bereits kurz nach der Machtübernahme Saakaschwilis durchgeführt wurden, erscheint dieser Zeitraum durchaus ausreichend, um die gestellte Leitfrage zu beantworten. Die Phase vor der Rosenrevolution soll in der Arbeit nicht ausführlich behandelt werden, sondern nur punktuell sofern es für die Beantwortung der Leitfrage notwendig erscheint, also beispielsweise zur Verdeutlichung von positiven oder negativen Entwicklungen unter der Regierung Saakaschwili im Vergleich zur Ära Schewardnadse. Nach der Analyse sollte es möglich sein, Georgien eindeutig einem Systemtyp zuzuordnen und den aktuellen Stand der Systemtransformation zu bewerten. Damit kann schließlich auch die Leitfrage abschleißend zufrieden stellend beantwortet werden.

1.3. Forschungsstand

Wirft man einen ersten Blick auf die Fachliteratur über die politischen Systeme Mittel- und Osteuropas und die postkommunistische Systemtransformation, so scheint Georgien hier nur sehr unzureichend wissenschaftlich bearbeitet zu werden. Nahezu alle Einführungswerke in diesem Bereich, in denen beispielsweise ausgewählte Staaten Mittel- und Osteuropas entweder allgemein oder unter speziellen Gesichtspunkten (z. B. Parteiensysteme usw.) vergleichend analysiert werden, enden in der Regel bei Belarus, der Ukraine und Russland. Die Kaukasusregion oder auch die Staaten Zentralasiens bleiben meist außen vor. Dies mag aufgrund der zunehmenden politische Bedeutung der Kaukasusregion, auch für die Europäische Union, vielleicht verwundern. Allerdings findet sich abseits der Einführungswerke bei gezielter Recherche ausreichend Literatur, welche speziell Georgien und die Kaukasusregion behandelt.

Gerade seit der Rosenrevolution erschienen zahlreiche Veröffentlichungen, welche ein genaueres Licht auf die innen- und außenpolitische Entwicklung Georgiens werfen, wie beispielsweise die Monographien von Jonathan Wheatley6 oder Irakly Areshidze7, um an dieser Stelle nur zwei anzuführen. Aufsätze zu verschiedenen Teilaspekten der Thematik finden sich u. a. in den Sammelbänden von Walter Kaufmann8, Bruno Coppieters und Robert Legvold9 oder Zurab Karumidze und James V. Wertsch.10 Auch in den einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften zum postkommunistischen Raum lässt sich ausreichend Literatur zu diesem Thema finden. Dadurch ergibt sich abschließend doch ein recht detailliertes und umfassendes Bild über die Entwicklung Georgiens. Beiträge zur Theorie der Arbeit, also Konzepte zur Einteilung politischer Systeme und Theorien zu Transformationsvorgängen und Systemwechseln, lassen sich in der Literatur ohnehin ausreichend finden, hat dieser Forschungsbereich doch nicht zuletzt durch den Beginn der postkommunistischen Systemtransformation einen neuen Anstoß erhalten.

Bei der Auswertung der für das Thema dieser Arbeit relevanten Forschungsliteratur stößt man schnell auf zwei grundlegende Kontroversen. Dies betrifft einerseits den theoretischen Teil, die zweite Kontroverse taucht in der Literatur zum politischen System Georgiens auf. Im ersteren Fall konkurrieren zwei grundlegend verschiedene Konzepte über die Einteilung und Unterscheidung von demokratischen und nicht-demokratischen Systemen. In den vergangenen Jahren und als Antwort auf die verschiedenen Facetten der postkommunistischen Systemtransformation entwickelten einige Wissenschaftler neue Konzepte, um die Grauzonen zwischen den drei grundlegenden Typen totalitärer, autoritärer und demokratischer Systeme typologisch zu erfassen. Hierzu wurden neue Typen und Subtypen politischer Systeme entwickelt, wie z. B. „hybride Regime“11 oder die „Demokratien mit Adjektiven“ wie etwa das zunehmend populäre Konzept der „defekten Demokratie“.12 Andere Wissenschaftler hingegen lehnen diese „Zwischenformen“ ab und unterscheiden nach wie vor nur zwischen den erwähnten drei Grundtypen. „Hybride Regime“ oder „defekte Demokratien“ werden hier überwiegend als autoritäre Systeme klassifiziert. Prominenter Vertreter dieser Richtung ist beispielsweise Juan Linz.13 Im Theorieteil dieser Arbeit wird zu dieser Kontroverse ausführlich Stellung bezogen, da man sich bei der empirischen Analyse eines Systems letztlich für eines der beiden Denkmodelle entscheiden muss.

Die zweite angesprochene Kontroverse taucht in der Literatur zur Rosenrevolution und der Demokratisierung Georgiens auf. Auch diese wird von verschiedenen Politologen teils recht unterschiedlich eingeschätzt. Aus Sicht der einen Seite ist die innenpolitische Entwicklung Georgiens seit Saakaschwilis Machtübernahme überwiegend positiv einzuschätzen, andere Beobachter äußern sich eher skeptisch und kritisch. Gerade nachdem der Optimismus der westlichen Medien und der dortigen Politik unmittelbar nach dem friedlichen Machtwechsel derart enorm war, sind Politologen umso mehr angehalten, die Entwicklungen und Folgen kritisch zu untersuchen. Die Antwort auf die Frage, ob Befürworter oder Kritiker des Phänomens der „farbigen Revolutionen“ hierbei die überzeugenderen Argumente vorbringen können, ist zu einem großen Teil auch in der angestrebten Antwort auf die eingangs formulierte Leitfrage enthalten, weshalb an dieser Stelle auf diese wissenschaftliche Diskussion zunächst noch nicht weiter eingegangen werden muss. Durch das Ergebnis dieser Arbeit wird auch in dieser, bei der Darstellung des Forschungsstandes zu Tage getretenen Kontroverse Stellung bezogen.

2. Theoretischer Abriss zu Systemtransformation und Demokratisierung

2.1. Begriffsklärungen und Typologie politischer Systeme

Bevor das politische System eines Staates untersucht und analysiert werden kann, bedarf es zunächst einiger begrifflicher Klärungen. Unter dem politischen System eines Staates werden heute in der Regel alle Einrichtungen, Akteure, Regeln und Verfahren verstanden, die maßgeblich den politischen Prozess beeinflussen. Im Gegensatz zum Begriff des Regierungssystems umfasst das politische System dabei auch nicht-staatliche Bereiche wie Gesellschaft, Wirtschaft oder Massenmedien. Ziel des politischen Systems ist die Formulierung von verschiedenen Verfahren und verbindlichen Normen und deren Kontrolle und Durchsetzung in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Entsprechend ihrer Legitimation bilden politische Systeme dabei „Strukturen und Mechanismen des Zugangs zu und der Sicherung von politischer Macht aus“.14 Je nach Ausprägung dieser Strukturen ergeben sich typologische Unterscheidungen von verschiedenen Typen politischer Systeme. Dabei hat sich im Laufe der politischen Ideengeschichte und Systemlehre die Unterscheidung von drei Grundtypen politischer Systeme durchgesetzt: totalitäre Systeme, autoritäre Systeme und demokratische Systeme. Mit welchen Kriterien diese Typen am besten voneinander unterschieden werden können, ist in der Wissenschaft bis heute sehr umstritten, Wolfgang Merkel beispielsweise wählt hierfür insgesamt sechs Unterscheidungskriterien aus (Herrschaftslegitimation, Herrschaftszugang, Herrschafts- monopol, Herrschaftsstruktur, Herrschaftsanspruch und Herrschaftsweise).15 Inwieweit diese oder andere Kriterien sinnvoll für die Unterscheidung sind, wird im Verlauf des theoretischen Teils dieser Arbeit noch ausführlicher untersucht werden. Davor gilt es erst einmal, die grundsätzlichen Merkmale der drei angesprochenen Grundtypen politischer Systeme zu erläutern.

2.1.1. Totalitäre Systeme

Der Grundtypus von politischen Systemen, der heute oft in erster Linie mit Diktatur und Unfreiheit in Verbindung gebracht wird, ist der Typus des totalitären Systems. Der Begriff des Totalitarismus entstand im Laufe des 20. Jahrhunderts und wurde erstmals für die faschistische Diktatur Benito Mussolinis in Italien gebraucht.16 Ihren bisherigen Höhepunkt erreichte die Totalitarismusforschung in den 50er und 60er Jahren, gefolgt von einer Phase, in welcher der Totalitarismus oft als reiner Kampfbegriff aus der Rhetorik des Kalten Krieges abgetan wurde. Die Ereignisse nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Systeme Mittel- und Osteuropas brachten den wissenschaftlichen Diskurs um totalitäre Systeme wieder vermehrt in den Fokus.17 Dabei sind die genaue Definition des Begriffs und seine Abgrenzung, insbesondere zum Autoritarismus, bis heute umstritten.

Als eine totalitäre Herrschaftsform gilt heute eine solche, welche die von ihr Beherrschten weitgehend vollständig kontrolliert und einen uneingeschränkten Führungsanspruch über diese erhebt.18 Als Merkmale, die ein derartiges System kennzeichnen, gelten eine allumfassende Ideologie, eine diese Ideologie verkörpernde Staatspartei, eine Geheimpolizei sowie die staatliche Kontrolle über die Massenkommunikation, Waffen und alle übrigen Organisationen, einschließlich der Wirtschaft.19 Da in der Realität aber selten alle diese Merkmale gleichzeitig auf ein politisches System zutreffen, wurde versucht, eine Klassifizierung des Totalitarismus auf wenige Merkmale zu reduzieren. Juan Linz formuliert insgesamt drei primäre Kennzeichen eines totalitären Systems: Die Ideologie, eine Einheitspartei mit Massencharakter und anderen mobilisierenden Organisationen sowie das Merkmal einer auf eine bestimmte Elite konzentrierten Macht, die keiner Wählerschaft verantwortlich ist und nicht mit institutionellen Mitteln aus der Macht entfernt werden kann.20 Ließen sich diese drei Merkmale alle in einem politischen System wieder finden, so gelte dieses nach Linz als totalitär. Charakteristisch ist neben dem bloßen Vorhandensein dieser Merkmale aber insbesondere die totale Durchdringung des politischen Systems und dessen Ausweitung auch auf alle gesellschaftlichen Bereiche.21 Während eine totalitäre Durchdringung des Staatsapparates relativ eindeutig festgestellt werden kann, so ist in der Praxis jedoch oft unklar, wann auch die totalitäre Durchdringung einer Gesellschaft erreicht ist. Aus diesem Grund gilt es immer noch als schwierig, ein System völlig widerspruchsfrei als totalitär zu klassifizieren.22 Wichtigstes Merkmal des Totalitarismus ist jedoch zweifellos die vorhandene Ideologie, die im Sinne einer ultimativen und in der Regel endzeitgerichteten Weltanschauung zu verstehen ist und nach dem Willen der Herrschenden nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch im gesellschaftlichen Umfeld allgegenwärtig sein soll. Pluralismus existiert in einem totalitären System, wenn überhaupt, höchstens innerhalb der Führungselite bzw. nur in dem Rahmen, wie er durch die Führungselite zugelassen wird.23

Den Grundtyp eines totalitären Systems kann in der Theorie auch noch weiter in verschiede Subtypen unterteilt werden. Bei Merkel ist dies beispielsweise die Aufteilung in faschistisch-totalitäre Regime, theokratisch-totalitäre Regime und kommunistisch-totalitäre Regime.24 Derartige Subtypen müssen jedoch in erster Linie als theoretische Modelle einer möglichen Klassifizierung angesehen werden, deren eindeutige Zuordnung zu real existierenden Systemen in der Praxis oft schwierig erscheint. Am interessantesten für die Thematik der postkommunistischen Systemtransformation erscheint sicher das kommunistisch-totalitäre Regime, lässt dieses doch eine Klassifizierung des politischen Systems der Sowjetunion und anderer kommunistischer Staaten als totalitäres System vermuten. Allerdings bezeichnet Merkel die Sowjetunion nur während der Ära Stalins von 1929-1953 als ein zweifelsfrei totalitäres System.25 Jedoch erfüllt auch die Sowjetunion der späten 80er Jahre nominell alle angesprochenen Merkmale für ein totalitäres System. Auch der Hinweis auf die Problematik der gleichzeitigen Transformation aller politischen und gesellschaftlichen Subsysteme nach dem Zusammenbruch des Kommunismus sowie das Fehlen zivilgesellschaftlicher Strukturen zu Beginn der postkommunistischen Systemtransformation lassen den Schluss zu, dass das politische System der Sowjetunion als totalitäres System angesehen werden kann und die Phase nach dessen Zusammenbruch als posttotalitäre Phase. Es ist somit möglich, das Totalitarismus-Konzept in diesem Zusammenhang anzuwenden.26

2.1.2. Autoritäre Systeme

Ein weitaus breiteres Spektrum als die Totalitarismen besetzen die autoritären Systeme. Die Entwicklung unterschiedlichster autoritärer Herrschaftsformen konnte im Laufe der Geschichte sehr häufig beobachtet werden und gerade im ehemaligen kommunistischen Raum gelten viele Staaten heute als posttotalitäre Autoritarismen. Doch auch dieser Typus ist, was seine Merkmale, Erscheinungsformen und die klare Abgrenzung zu Totalitarismus und Demokratie betrifft, keineswegs eindeutig definiert, vielmehr gibt es auch hier unterschiedliche politikwissenschaftliche Konzepte.

In den 70er Jahren entwickelte Juan Linz eines der bisher umfassendsten Konzepte zur systematischen Erfassung autoritärer Systeme. Demnach zeichnen sich autoritäre Systeme durch einen eingeschränkten Pluralismus aus, durch das Fehlen einer allumfassenden Ideologie, welche aber durch bestimmte „Mentalitäten“ ersetzt werde, sowie durch eine eingeschränkte politische Partizipationsmöglichkeit der Gesellschaft und deren daraus resultierende mangelnde Mobilisierung.27 Für Linz basieren diese Merkmale auf der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen der kompetitiven Demokratie einerseits und dem Idealtyp des Totalitarismus anderseits.28 Die als Ersatz für die im Autoritarismus fehlende Ideologie angesprochenen Mentalitäten beschreibt Linz als emotionale Reaktionen auf bestimmte Umstände und Situationen, welche weitaus schwieriger auf die Massen zu übertragen seien als eine totalitäre Ideologie. Als Beispiele solcher Mentalitäten werden Patriotismus, Nationalismus, ökonomische Entwicklung, innere und äußere Sicherheit oder soziale Gerechtigkeit genannt.29 Anstatt der totalitären Ideologie dienen dem Autoritarismus diese Mentalitäten zur Mobilisierung der Massen. Jedoch wird an diesem Konzept oft kritisiert, dass derartige Mentalitäten in der Praxis oft nur sehr verschwommen wahrgenommen werden können und sich nicht immer als trennscharf erweisen.30 Tatsächlich dürfte es sich bei der praktischen Analyse eines politischen Systems häufig als schwierig herausstellen, wann „noch“ von Mentalitäten und wann „schon“ von einer Ideologie gesprochen werden kann, bzw. bis zu welchem Grad diese Mentalitäten auch für demokratische Systeme typisch oder sogar notwendig sind.

Als wesentlich greifbareres Merkmal eines autoritären Systems wird in Teilen der aktuellen Literatur der eingeschränkte Pluralismus gesehen.31 Die Einschränkung des Pluralismus kann demnach als ein primäres Merkmal eines autoritären Systems angesehen werden. Ein solches System trachtet zwar nicht nach der Abschaffung des Pluralismus, versucht ihn aber soweit einzuschränken, wie es zum Zwecke der Machtsicherung der Regierenden notwendig erscheint. Dieses kann etwa dadurch geschehen, dass bestimmte Gruppen oder Institutionen dominante Positionen innerhalb der Systeme besetzten oder die faktische Kontrolle über die Beteiligung an der Macht oder dem politischen Prozess innehaben.32 Viele Einschränkungen zeigen sich dabei häufig nur in der Verfassungswirklichkeit. Während der Pluralismus prinzipiell akzeptiert wird, zeigt sich beispielsweise im realen politischen Prozess de facto eine Kontrolle und Lenkung der politischen Opposition.33 Die Merkmale von Linz bezeichnet Friedbert Rüb als „autoritäres Minimum“34, also als eine eher minimalistische Möglichkeit der Typologisierung. Als Resultat lasse sich demnach beim Autoritarismus im Kern eine Dominanz der Exekutive beobachten, welcher alle anderen Institutionen des politischen Systems faktisch untergeordnet seien.35 Darüber hinaus wurde aber ähnlich wie beim Totalitarismus auch bei den autoritären Systemen immer wieder über eine weitere Unterteilung in verschiedene Subtypen diskutiert. So unterscheidet Linz zwischen insgesamt sieben Formen von autoritärer Herrschaft (bürokratisch-militärische Regime, korporatistisch-autoritäre Regime, mobilisierende Regime, nachkoloniale Regime, Rassen- und ethnische Regime, prätotalitäre Regime, posttotalitäre Regime).36 Diese Typen werden jedoch, u. a. von Merkel, aufgrund zu vieler verschiedener Kriterien als zu wenig systematisch kritisiert und damit als Idealtypen für untauglich angesehen.37 So wählt Merkel im Gegensatz zu Linz die Form der Herrschaftslegitimation als primäres Kriterium zur weiteren Unterteilung autoritärer Systeme, kommt dadurch aber sogar auf insgesamt neun verschiedene Subtypen.38 Zwar leuchtet seine Kritik an den von Linz genannten Subtypen durchaus ein, jedoch kann auch Merkels Konzeption eine mangelnde Systematik und Eindeutigkeit in der Unterscheidung nicht gänzlich ablegen, bemerkt dieser doch selbst, dass die von ihm genannten Legitimationsformen sich keineswegs wechselseitig ausschließen würden, sondern auch in Kombination auftreten könnten.39

Eine weitere Möglichkeit der Differenzierung autoritärer Systeme beschrieben kürzlich Axel Hadenius und Jan Teorell. Sie unterscheiden nur drei grundsätzliche Subtypen: Monarchien, Militärregime und Wahlregime.40 Lediglich bei den Wahlregimen unterscheiden sie noch einmal zwischen „no-party regimes“, „one-party regimes“ und „limited multiparty regimes“.41 Dieses Konzept einer Bildung von Subtypen scheint im Vergleich zu den vorher dargestellten Versuchen etwas gewinnbringender zu sein, beschränkt es sich doch auf das bereits erwähnte Kernmerkmal autoritärer Systeme, den Pluralismus und den Grad von dessen Einschränkung (insbesondere des politischen Pluralismus), als primäres Kriterium. Monarchien (im absolutistischen Sinne verstanden) und Militärregime verfügen kaum über politischen Pluralismus, beim Wahlregime kann er gemäß der beschrieben weiteren Unterteilung unterschiedlich stark eingeschränkt sein. Letztlich bleibt aber besonders bei den autoritären Systemen und deren vielseitigen Erscheinungsformen immer die Gefahr einer „deskriptiven Beliebigkeit bei der Typenbildung“42 bestehen. Man muss sich deshalb die grundsätzliche Frage stellen, ob es aus wissenschaftlicher Sicht überhaupt sinnvoll ist, für jede erdenkliche Erscheinungsform autoritärer oder totalitärer Herrschaft einen eigenen Subtypus zu entwickeln. Will man auf die Subtypenbildung dennoch nicht vollständig verzichten, so erscheint das Konzept von Hadenius/Teorell noch als am besten geeignet, zumindest Autoritarismen in weitere Subtypen zu unterteilen, weil es eben nicht auf dessen mögliche Erscheinungsform in der Praxis, sondern vielmehr auf die unterschiedlich starke Ausprägung von dessen wesentlichem Merkmal abzielt.

2.1.3. Demokratische Systeme

Als letzter der drei angesprochenen Grundtypen moderner politischer Systeme bleibt noch der Typus des demokratischen Systems. Praktisch alle Staaten der „westlichen“ Welt gelten heute als funktionierende Demokratien. Der Begriff reicht bis in die griechische Antike zurück, seine Zusammensetzung sagt zugleich auch bereits einiges über seine grundlegende Bedeutung aus. Das Wort „Demokratia“ setzt sich aus den griechischen Wörtern „Demos“ (dt.: Volk) und „kratein“ (dt.: herrschen) zusammen, im wortwörtlichen Sinne bedeutet Demokratie also die Herrschaft des Volkes.43 Gleichzeitig wurde der Begriff auch während der Antike bereits als Synonym für die Gleichheit vor dem Gesetz verwendet. Zusammenfassend steht Demokratie also bereits seit der Zeit der griechischen Stadtstaaten für die Gleichheit vor dem Gesetz, politische Gleichheit und Volksherrschaft.44

Das heutige Verständnis eines demokratischen Systems reicht jedoch noch weit über das Demokratieverständnis der Antike hinaus. Heute verknüpfen sich die ursprüngliche Bedeutung von Demokratie und das Ideal eines Verfassungs- und Rechtsstaates zum Idealtypus des modernen freiheitlich-rechtsstaatlichen demokratischen Systems. Der amerikanische Demokratieforscher Robert Dahl bezeichnet eine vollkommene Demokratie als Idealzustand.45 Nach Dahl muss jede Demokratie den Bürgern drei Grundvoraussetzungen ermöglichen: Die Möglichkeit der Formulierung von Präferenzen, die Möglichkeit, sowohl den Mitbürgern als auch der Regierung diese Präferenzen durch individuelles und kollektives Handeln zu verdeutlichen, sowie die gleichwertige Behandlung dieser Präferenzen durch die Regierung.46 Um den Bürgern diese demokratischen Vorrausetzungen zu ermöglichen müssten demnach in dem betreffenden System acht weitere Kriterien erfüllt sein: Assoziations- und Koalitionsfreiheit, Meinungsfreiheit, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht, Recht auf freie Konkurrenz um politische Unterstützung, Informationsfreiheit, freie und faire Wahlen sowie institutionelle Kontrolle der Regierungspolitik.47 Dahl hat sein Konzept über demokratische Systeme mehrfach leicht überarbeitet, was in diesem Rahmen aber nicht näher ausgeführt werden muss, bleiben doch seine acht Kriterien im Kern jeweils erhalten.48 Die vergleichsweise hohe Zahl an Kriterien bei Dahl lässt sich zudem im Kern auf zwei elementare Definitionsmerkmale von Demokratien reduzieren. Diese Merkmale sind zum einen der offene Wettbewerb um politische Ämter und politische Macht sowie der Raum für die politische Partizipation der Bürger.49 Eine vollständige Gewaltenteilung ist nach diesem Konzept auch in demokratischen Systemen nicht zwangsläufig gegeben, sehr wohl jedoch Mechanismen der Gewaltenkontrolle und der Gewaltenhemmung.50

Andere Systemtheoretiker greifen bei ihren Konzepten der Typologisierung demokratischer Systeme meist auf die Kriterien Dahls zurück bzw. versuchen, diese weiter zu entwickeln. So reduziert beispielsweise Hans Joachim Lauth die Kriterien Dahls auf den Dreiklang politische Gleichheit, politische Freiheit sowie rechtliche und politische Kontrolle.51 Gerade der letzte Punkt macht dabei deutlich, dass Demokratie keine unbegrenzte Herrschaft der Mehrheit darstellt, sondern in den Grundrechten aller Bürger eine Begrenzung erfährt und deshalb nur in rechtsstaatlichen Kategorien gedacht werden kann.52 Die alleinige Einführung von Wahlen garantiert noch lange keine funktionierende Demokratie, vielmehr bedarf es der Etablierung allgemeiner Rechts- und Verhaltensregeln für die ganze Ebene staatlichen Handelns, sowie der Beachtung der Grund- und Menschenrechte.53 Auch Juan Linz formuliert eigene Demokratiekriterien, in denen sich die Kriterien Dahls mehr oder weniger deutlich wieder finden. Seine Forderungen an ein demokratisches System beinhalten die freie politische Interessenformulierung, die Freiheit von Vereinigung, Information und Kommunikation, den freien politischen Wettbewerb mit freien Wahlen und das Verbot des Ausschlusses einer Gruppe vom politischen Wettbewerb.54 Letzteres kann für eine rechtsstaatliche Demokratie selbstverständlich nur in dem Rahmen gelten, in dem die entsprechende Gruppe die verfassungsmäßige Grundordnung des betreffenden Staates grundsätzlich anerkennt. Somit erfährt der Pluralismus auch in demokratischen Systemen durch die Grund- und Menschenrechte eine geringfügige Einschränkung, welche jedoch in keiner Weise mit den Begrenzungen autoritärer Systeme zu vergleichen ist, von den gänzlich pluralismusfeindlichen totalitären Systemen ganz zu schweigen. Der moderne demokratische Staat ist Garant für Rechtsstaatlichkeit, die Durchsetzung des Rechts und die Wahrung von Menschenrechten und Pluralismus.55

Demokratie ist aber keineswegs gleich Demokratie. Vor allem in der Ausprägung des Regierungssystems lassen sich oftmals erhebliche Unterschiede erkennen. So finden sich heute demokratische Systeme welche über ein parlamentarisches Regierungssystem verfügen, aber auch Staaten mit einem eher präsidentiellen Regierungssystem. Zwar lassen sich bei empirischen Untersuchungen oft auch Mischformen beider Regierungssysteme finden, eindeutig lassen sich jedoch nur die beiden Idealtypen voneinander unterscheiden. Primäres Unterscheidungsmerkmal ist dabei das Kriterium der Abberufbarkeit der Regierung. Im parlamentarischen System kann das Parlament die Regierung bzw. deren Chef abberufen, im präsidentiellen Regierungssystem besteht diese Möglichkeit nicht.56

Zahlreiche postkommunistische Staaten gelten als sehr stark präsidentiell ausgerichtet. Auch in demokratischen Systemen existieren also verschiedene Erscheinungsformen, die sich in bestimmten Teilbereichen, wie eben dem Regierungssystem, voneinander unterschieden können. Die Kernkriterien für ein demokratisches System sollten aber unabhängig von der Ausgestaltung des Regierungssystems nicht zur Disposition gestellt werden und eine unverzichtbare Voraussetzung für die Klassifizierung eines untersuchten Staates als freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie sein. Ein Abrücken von diesem Grundsatz würde sich negativ auf die wissenschaftliche Eindeutigkeit möglicher typologischer Einordnungen auswirken.

2.1.4. Zusammenfassung

Bevor im Folgenden zur Problematik des Systemwechsels zwischen den verschiedenen Erscheinungsformen politischer Systeme übergegangen wird, sollen die wichtigsten Merkmale und Kriterien der drei dargestellten Grundtypen aus Gründen der Übersichtlichkeit noch einmal kurz zusammengefasst werden.

Ein totalitäres System zeichnet sich durch eine umfassende Ideologie aus, auf deren Fundament die Herrschaft aufgebaut wird. An den Hebeln der Macht sitzt dabei meist nur eine sehr kleine Elite, die durch eine starke Massenorganisation getragen wird und die in der Ausübung ihrer Macht niemandem verantwortlich ist. Der Pluralismus in Staat und Gesellschaft gilt als Feindbild und wird weitgehend abgeschafft. Im Ergebnis mündet dies in einer totalen ideologischen Durchdringung aller politischen und gesellschaftlichen Bereiche. Bei den autoritären Systemen lässt sich hingegen in der Regel das Fehlen einer solch umfassenden Ideologie feststellen. Vielmehr dienen hier verschiedene Mentalitäten zur Mobilisierung und Legitimierung, welche allerdings sehr schwer systematisch gemessen werden können. Weiterhin zeigen autoritäre Systeme einen von Fall zu Fall unterschiedlich stark eingeschränkten Pluralismus, was sich in der Folge vor allem auf die Kontrollfunktionen innerhalb des politischen Systems negativ auswirkt und diese einschränkt. In der Praxis geht damit oft auch eine Machtkonzentration auf Seiten der Exekutive einher. Demgegenüber zeichnen sich demokratische Systeme durch die weitgehende Verwirklichung der Prinzipien der politischen Gleichheit und der politischen Freiheit aus, sowie durch das Vorhandensein und Funktionieren sowohl politisch- institutioneller als auch rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Der Pluralismus in Politik und Gesellschaft kann sich in einer Demokratie weitgehend frei entfalten. Bei all den beschriebenen Merkmalen handelt es sich um die wesentlichen Kernmerkmale des jeweiligen politischen Systems. Zwar können in der Empirie bei einem Systemtypus noch zahlreiche andere Merkmale zu Tage treten, um die Systeme jedoch einigermaßen trennscharf unterscheiden zu können ist eine Reduzierung auf die Kernmerkmale von Vorteil. Durch dieses minimalistische Konzept können die meisten der angesprochenen Merkmale auch gleichzeitig als mögliche Kriterien für das Vorhandensein des jeweiligen Systemtypus herangezogen werden.

2.2. Transformationsprozesse und Demokratisierung

In der Vergangenheit war wiederholt zu beobachten, dass Staaten und ihre politischen Systeme keineswegs immer starre, stabile und unveränderliche Gebilde darstellen, sondern dass es durch bestimmte Ereignisse (sowohl innere als auch äußere) auch häufig zu einem Wechsel des Typus eines politischen Systems kommen kann. Historische Beispiele sind die Demokratisierung Deutschlands nach 1945, die eng mit der Entkolonialisierung verbundene Demokratisierungswelle in den 70er Jahren oder der bereits in der Einleitung angesprochene Zusammenbruch der kommunistischen Systeme Mittel- und Osteuropas.

Gerade die letzten beiden Ereignisse zogen eine Vielzahl an Forschungsbeiträgen zum Thema Systemwechsel und Demokratisierung nach sich.57 Aus wissenschaftlicher Sicht sind solche Systemtransformationen äußerst komplexe Vorgänge, mit denen sich zahlreiche verschiedene systemtheoretische Abhandlungen beschäftigen. Oftmals geben dabei die typologischen Grauzonen, in denen sich Staaten während der Phasen einer Systemtransformation befinden, den Anstoß für kontroverse Diskussionen.

Bevor diese „Grauzonenproblematik“ aufgegriffen wird, gilt es zunächst noch einige terminologische Aspekte zu klären, um so der Gefahr einer begrifflichen Konfusion vorzubeugen. Der Begriff des „Systemwandels“ bezeichnet zunächst nur den Fall von allmählichen Veränderungen in den Funktionsweisen und den Strukturen eines Systems. Ob diese Entwicklungen in letzter Konsequenz dann auch tatsächlich zu dessen Wechsel führen, bleibt hierbei offen.58 Spricht man jedoch explizit von einem „Systemwechsel“, so setzt dieser Begriff voraus, dass tatsächlich eine Transformation zu einem anderen Systemtypus stattgefunden hat.59 Als speziellen Fall eines solchen Systemwechsels beschreibt der Begriff der „Transition“ explizit den Übergang von einem totalitären oder autoritären System zu einer Demokratie, kann also als Synonym für den Ausdruck „Demokratisierung“ verstanden werden. „Systemtransformation“ dient schließlich als Überbegriff für die verschiedenen Bezeichnungen von Transformationsvorgängen.60 Im Falle der postkommunistischen Systemtransformation steht überwiegend die Thematik einer möglichen Demokratisierung der betroffenen Staaten im Vordergrund. Allerdings ist es ratsam, beim Ausgangspunkt der Transformation im Allgemeinen erst einmal von einem Systemwechsel zu sprechen, da eine automatische Entwicklung der ehemals kommunistischen Staaten zu einer Demokratie selbstverständlich nicht vorausgesetzt werden kann.61 Für den Verlauf dieser Arbeit liegt das Hauptaugenmerk freilich auf dem Prozess der Demokratisierung bzw. Transition des politischen Systems, weshalb im Folgenden auch lediglich die für diesen Vorgang relevanten Theorien behandelt werden.

Der demokratische Transformationsprozess eines politischen Systems wird in der Literatur meist in zwei verschiedene Phasen unterteilt: Die Phase der Installation der zentralen demokratischen Institutionen, Normen und Verfahren sowie die anschließende Konsolidierung dieses neuen Systems.62 Dem voraus geht selbstverständlich erst einmal eine Phase der allmählichen Delegitimierung und Destabilisierung des herrschenden autokratischen Systems.63 Besteht nach dessen Zusammenbruch überwiegend ein Konsens über die angestrebte Transformation zu einem demokratischen System, so können hierfür die zentralen Eckpunkte ausgehandelt werden. Dies umfasst die Etablierung von Grund- und Freiheitsrechten, die Installation des neuen Regierungssystems oder auch die Formulierung von Normen zur Bindung von Exekutive und Legislative an die Prinzipien des Verfassungs- und Rechtsstaates.64 Damit ist die Demokratisierung jedoch noch längst nicht abgeschlossen. Bereits während der ersten Phase muss auch die zweite Phase, die Konsolidierung, einsetzten. Die Kernherausforderungen der Konsolidierung sind die weitere Institutionalisierung, Legitimierung und Stabilisierung der Demokratie bis die demokratischen Regeln und Verfahren vollständig von den relevanten Akteuren adaptiert sind.65 Die Institutionalisierung eines demokratischen politischen Systems allein reicht also für eine erfolgreiche Transition nicht aus, vielmehr muss im Anschluss die konsequente Beachtung von demokratischen Verfahren und Normen durch die politischen Akteure zeigen, wie demokratisch und konsolidiert ein System tatsächlich ist.66 Installation, Institutionalisierung und Konsolidierung verlaufen dabei in der Realität oft parallel nebeneinander und bedingen sich zu einem großen Teil gegenseitig.67 Erst wenn die Demokratie „the only game in town“68 geworden ist, kann sie als konsolidiert gelten. Diese Unterteilung eines Transitionsprozesses in zwei Phasen hat jedoch ein grundsätzliches Problem zur Folge. Wie soll ein politisches System typologisch eingeordnet werden, welches formell zwar über eine demokratische Verfassung und demokratische Institutionen verfügt, in dem aber die neuen Verfahren in der Praxis noch nicht bedingungslos akzeptiert sind, die Konsolidierung also noch nicht abgeschlossen ist? Ein solches System würde sich sozusagen in der bereits angesprochenen typologischen Grauzone zwischen Demokratie und Autoritarismus befinden. Viele postkommunistische Staaten scheinen sich aktuell in einer derartigen Grauzone zu befinden, was auch kaum verwundert angesichts der enormen Anstrengungen welche die Systemtransformation den betreffenden Gesellschaften abverlangt. Schließlich sollte hier Wirtschaftsprosperität, Marktwirtschaft, Demokratie und gesellschaftlicher Pluralismus gleichzeitig erreicht werden.69 Doch gerade weil im Rahmen der postkommunistischen Systemtransformation viele Staaten beim angestrebten Systemwechsel scheinbar auf halbem Wege stecken geblieben sind, gab es in jüngster Vergangenheit zahlreiche Versuche, die typologischen Grauzonen durch die Entwicklung neuer Subtypen politischer Systeme besser abzudecken.

Ein Konzept dieser Art ist das der „Demokratien mit Adjektiven“. Hierbei werden die betreffenden Systeme als vom Idealtyp abweichende Subtypen demokratischer Systeme aufgefasst. Eines der bekanntesten Beispiele dürfte wohl das unter Mitarbeit von Wolfgang Merkel entworfene Konzept der „defekten Demokratie“ sein. Unter „defekten Demokratien“ sind demnach Herrschaftssysteme zu verstehen, welche „sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik einer oder mehrerer der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind.“70 Die institutionellen Mechanismen der Demokratie sind hier zwar vorhanden, werden jedoch von bestimmten machtvollen Akteuren unterlaufen oder ausgehöhlt.71 Die den demokratischen Systemen dabei angehefteten Defekte können, wie aus der Definition bereits hervorgeht, sehr unterschiedliche Bereiche betreffen, weshalb den Demokratien dann auch eine Vielzahl verschiedener Adjektive vorangestellt werden können. So beschreibt der Begriff „Enklavendemokratie“ ein demokratisches System, bei dem bestimmte Bereiche der Regierung nicht zugänglich sind (z. B. durch Guerillaorganisationen oder organisierte Kriminalität). In einer „iliberalen Demokratie“ oder auch „delegierten Demokratie“ hingegen ist die Regierung zwar fair und frei gewählt, missachtet jedoch politische Rechte und bürgerliche Freiheiten. Oder wird etwa ein Teil der Bevölkerung aufgrund von Geschlecht oder Rasse in seinem Wahlrecht eingeschränkt, so würde dies einer „exklusiven Demokratie“ gleich kommen.72 Bei der Mehrzahl der „Demokratien mit Adjektiven“ läuft es zumeist darauf hinaus, dass ein formal- demokratisches Mehrheitsprinzip mit einer autoritären politischen Praxis verbunden wird.73 Einen im Prinzip sehr ähnlichen Ansatz liefert das Konzept der so genannten „Hybriden Regime“. Im Gegensatz zu den „Demokratien mit Adjektiven“ bzw. „defekten Demokratien“ werden „hybride Regime“ als völlig eigenständiger Systemtypus aufgefasst, der sich zusätzlich zu den altbekannten drei Grundtypen in die Typologie einfügt.

„Hybride Regime“ sind demnach weder autoritär noch demokratisch, sondern sie rekombinieren definitorische Merkmale beider Systemtypen und bilden so den besagten neuen, eigenständigen Typus.74

Wie sind diese neuen Konzeptionen nun zu bewerten? Beide bieten sicherlich interessante neue Ansätze zur Demokratie- und Transformationsforschung, restlos überzeugen kann jedoch keines. Im Falle der „Demokratien mit Adjektiven“ muss man sich die Frage stellen, inwieweit es möglich und sinnvoll ist, Subtypen von demokratischen Systemen zu bilden. Wie der Definition einer „defekten Demokratie“ zu entnehmen ist, liegt bei jedem dieser unzähligen Subtypen die Verletzung mindestens eines Funktionsmerkmals vor, welches aber für die Wahrung der Kernprinzipien der Demokratie (Freiheit, Gleichheit, Kontrolle) als unabdingbar angesehen wird. Wenn es also unabdingbar ist, dann kann ein System, in welchem eines dieser Kernprinzipien durch welche funktionelle Störung auch immer verletzt wird, nicht mehr als demokratisch bezeichnet werden, völlig unerheblich welches Adjektiv man davor stellt. Friedbert Rüb bemerkt hierzu treffend, dass von Kernprinzipien kein weiterer Subtypus mehr gebildet werden könne. Sind Kernprinzipien der Demokratie verletzt, handele es sich per definitionem um eine Nicht-Demokratie, und keineswegs um einen verminderten Subtypus der Demokratie.75 Wenn man nun davon ausgeht, dass eine Bildung von Subtypen der Demokratie nicht möglich ist, dann müssten derartige Staaten ausnahmslos zu den Autoritarismen gezählt werden.76 Bezeichnet man sie dennoch als „Demokratien mit Adjektiven“ hat das zur Folge, dass eine genaue, trennscharfe Unterscheidung zwischen autoritären und demokratischen Systemen verhindert wird.77

Auf dem ersten Blick erscheint der Ansatz der „hybriden Regime“ Erfolg versprechender zu sein. Allerdings fehlt auch diesem Konzept bei genauerer Betrachtung die konsequente Schlüssigkeit. Das Konzept hängt von der entscheidenden Frage ab, ob es sich bei einem „hybriden Regime“ tatsächlich eindeutig um einen eigenständigen vierten Systemtypus handelt oder nicht. Dies wäre der Fall, wenn sich „hybride Regime“ zweifelsfrei in keinen der bisherigen drei Typen, totalitär, autoritär und demokratisch, einordnen ließen. Betrachtet man die Merkmale, die einem „hybriden Regime“ zugeordnet werden, so fällt jedoch auf, dass dies keineswegs eindeutig festgestellt werden kann. In der Literatur angeführte Merkmale wie eine schwach ausgeprägte Kontrolle der Exekutive oder mangelhafte rechtsstaatliche Schranken und Kontrollen78 lassen auch die Klassifizierung des betreffenden Systems als Autoritarismus zu. Somit handelt es sich bei einem „hybriden Regime“ nicht eindeutig um einen eigenständigen Systemtypus, sondern in der Regel um ein autoritäres System. Demnach bringen sowohl dieser Ansatz als auch der Ansatz der „Demokratien mit Adjektiven“ im Wesentlichen keine überzeugende neue Lösung zu dem Problem der typologischen Grauzonen während eines Transformationsprozesses.

[...]


1 Vgl. Jerzy Maćków: Totalitarismus und danach. Einführung in den Kommunismus und die postkommunistische Systemtransformation, Baden-Baden 2005, S. 89.

2 Vgl. Gerhard Simon: Der Wandel autoritärer Systeme. Postkommunistische Volksbewegungen für Demokratie, in: Osteuropa, 56. Jg. 2006, Heft 7, S. 79-93, S. 79.

3 Vgl. Pamela Jawad: Democratic Consolidation in Georgia after the „Rose Revolution“?, Frankfurt 2005, S. 1.

4 In der Literatur erscheinen zahlreiche verschiedene Schreibweisen georgischer Namen und Bezeichnungen. In dieser Arbeit wird jeweils versucht, eine einheitliche deutsche Schreibweise zu verwenden. Deshalb kann sich diese von der Schreibweise in der Literatur gelegentlich stark unterschieden.

5 Vgl. Ivlian Haindrawa: Die innenpolitische Entwicklung im postsowjetischen Georgien, in: Walter Kaufmann (Hg.): Diaspora, Öl und Rosen. Zur innenpolitischen Entwicklung in Armenien, Aserbaidschan und Georgien, Berlin 2004, S. 25-41, S. 25.

6 Jonathan Wheatley: Georgia from National Awakening to Rose Revolution. Delayed Transition in the Former Sovjet Union, New Hampshire 2005.

7 Irakly Areshidze: Democracy and Autocracy in Eurasia. Georgia in Transition, East Lansing 2007.

8 Walter Kaufmann (Hg.): Diaspora, Öl und Rosen. Zur innenpolitischen Entwicklung in Armenien, Aserbaidschan und Georgien, Berlin 2004.

9 Bruno Coppieters /Robert Legvold (Hg.): Statehood and Security: Georgia after the Rose Revolution, Cambridge 2005.

10 Zurab Karumidze /James V. Wertsch (Hg.): „Enough!“ The Rose Revolution in the Republic of Georgia 2003, New York 2005.

11 Vgl. Friedbert W. Rüb: Hybride Regime: Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, in: Petra Bendel/Aurel Croissant / Friedbert W. Rüb (Hg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen 2002, S. 99-118.

12 Vgl. Wolfgang Merkel u. a.: Defekte Demokratie, Band 1: Theorie, Opladen 2003.

13 Vgl. Juan J. Linz: Totalitäre und autoritäre Regime, Berlin 2003; vgl. auch Juan J. Linz: Totalitarian and Authoritarian Regimes, in: Fred J. Greenstein/Nelson Polsby (Hg.): Handbook of Political Science, Vol. 3, Macropolitical Theory, o. O. 1975, S. 175-411.

14 Wolfgang Merkel: Systemtransformation, Opladen 1999, S. 23.

15 Vgl. ebd., S. 23ff.

16 Vgl. ebd., S. 44.

17 Vgl. ebd., S. 47.

18 Vgl. ebd. S. 45, vgl. auch Zbigniew K. Brzezinski/ Carl J. Friedrich: Totalitarian Dictatorship and Autocracy, Cambridge 21965, S. 16.

19 Vgl. Brzezinski/Friedrich 1965, S. 21f.

20 Vgl. Linz 2003, S. 21f.

21 Vgl. Giovanni Sartori: Demokratietheorie, Darmstadt 1992, S. 206.

22 Vgl. Merkel 1999, S. 45f.

23 Vgl. Linz 2003, S. 25.

24 Vgl. Merkel 1999, S. 50ff.

25 Vgl. ebd., S. 51.

26 Vgl. Jerzy Maćków: Parlamentarische Demokratie und Autoritarismus. Erfolge und Misserfolge der postkommunistischen Verfassungsgebung, Hamburg 1998, S. 12.

27 Vgl. Linz 1975, S. 264.

28 Vgl. ebd., S. 264f.

29 Vgl. ebd., S. 266ff.

30 Vgl. Margarete Wiest: Beschränkter Pluralismus. Postkommunistische autoritäre Systeme, in: Osteuropa, 56. Jg. 2006a, Heft 7, S. 65-77, S. 69f.

31 Vgl. ebd., S. 70.

32 Vgl. Linz 2003, S. 147.

33 Vgl. Wiest 2006a, S. 71.

34 Rüb 2002, S. 104.

35 Vgl. ebd., S. 104.

36 Vgl. Merkel 1999, S. 37.

37 Vgl. ebd., S. 37.

38 Vgl. ebd., S. 37ff.

39 Vgl. ebd., S. 37.

40 Vgl. Axel Hadenius /Jan Teorell: Pathways from Authoritarianism, in: Journal of Democracy, 18. Jg. 2007, Heft 1, S. 143-156, S. 146ff.

41 Vgl. ebd., S. 147.

42 Merkel 1999, S. 38.

43 Vgl. ebd., S. 29.

44 Vgl. ebd., S. 29f.

45 Vgl. Robert A. Dahl: Polyarchy. Participation and Opposition, New Haven 1971, S. 2.

46 Vgl. ebd., S. 2.

47 Vgl. ebd. S. 3.

48 Vgl. Robert A. Dahl: Democracy, Liberty and Equality, London 1986; vgl. auch Robert A. Dahl: On Democracy, New Haven 1998.

49 Vgl. Merkel 1999, S. 31.

50 Vgl. ebd., S. 32.

51 Vgl. Hans Joachim Lauth: Demokratie und Demokratiemessung. Eine konzeptionelle Grundlegung für den interkulturellen Vergleich, Wiesbaden 2004, S. 122.

52 Vgl. ebd., S. 123.

53 Vgl. Hans Joachim Lauth: Rechtsstaat, Rechtssysteme und Demokratie, in: Michael Becker /Hans Joachim Lauth /Gert Pickel (Hg.): Rechtsstaat und Demokratie. Theoretische und empirische Studien zum Recht in der Demokratie, Wiesbaden 2001, S. 21-44, S. 21.

54 Vgl. Linz 1975, S. 182f.

55 Vgl. Volker Jacoby: Demokratisierung im Südkaukasus. Eine Einführung, in: Kaufmann, Walter (Hg.): Diaspora, Öl und Rosen. Zur innenpolitischen Entwicklung in Armenien, Aserbaidschan und Georgien, Berlin 2004, S. 11-21, S. 13.

56 Vgl. Maćków 1998, S. 40.

57 Vgl. Merkel 1999, S. 69.

58 Vgl. ebd., S. 74.

59 Vgl. ebd., S. 75.

60 Vgl. ebd., S. 76.

61 Vgl. Hadenius/Teorell 2007, S. 152.

62 Vgl. Merkel u. a. 2003, S. 20.

63 Vgl. Merkel 1999, S. 126.

64 Vgl. Merkel u. a. 2003, S. 20f.

65 Vgl. ebd. S. 21ff.

66 Vgl. Maćków 2005, S. 95.

67 Vgl. Merkel 1999, S. 120.

68 Juan J. Linz/Alfred Stepan: Problems of Democratic Transition and Consolidation. Southern Europe, South America and Post-Communist Europe, Baltimore 1996, S. 5.

69 Vgl. Arno Waschkuhn: Demokratietheorien. Politiktheoretische und ideengeschichtliche Grundzüge, München 1998, S. 463f.

70 Merkel u. a. 2003, S. 15.

71 Vgl. ebd., S. 15.

72 Vgl. Rüb 2002, S. 102.

73 Vgl. Maćków 1998, S. 17.

74 Vgl. Rüb 2002, S. 106.

75 Vgl. ebd., S. 102.

76 Vgl. Merkel u. a. 2003, S. 31.

77 Vgl. Wiest 2006a, S. 66.

78 Vgl. Rüb 2002, S. 106ff.

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Details

Title
Die Systemtransformation in Georgien nach der Rosenrevolution 2003
Subtitle
Demokratischer Neuanfang oder fortgesetzter Autoritarismus?
College
University of Regensburg
Grade
1,3
Author
Year
2008
Pages
91
Catalog Number
V121113
ISBN (eBook)
9783640254064
File size
886 KB
Language
German
Keywords
Systemtransformation, Georgien, Rosenrevolution
Quote paper
M. A. Michael Bartmann (Author), 2008, Die Systemtransformation in Georgien nach der Rosenrevolution 2003, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121113

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