Periodische Finanzberichterstattung deutscher Fußball-Bundesligisten

Rechnungslegungspflichten und Bilanzierung von Spielerwerten


Tesis, 2007

107 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung in den Problemkreis

2 Die Organe der Fußball-Bundesliga
2.1 Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) e.V.
2.1.1 Geschichtliche Entwicklung des DFB und der Bundesliga
2.1.2 Organisatorische Grundlagen des DFB
2.2 Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband)
2.3 Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH.
2.4 Vereine und Kapitalgesellschaften

3 Rechnungslegungsund Prüfungspflichten deutscher Bundesligisten
3.1 Verbandsinterne Rechnungslegungspflichten und Prüfungshandlungen im Zuge des Lizenzierungsverfahrens
3.1.1 Vorbemerkungen zum Lizenzierungsverfahren des Ligaverbands
3.1.2 Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
3.1.2.1 Einzureichende Unterlagen.
3.1.2.1.1 Bilanz
3.1.2.1.2 Gewinnund Verlustrechnung
3.1.2.1.3 Anhang
3.1.2.1.4 Lagebericht und weitere Angaben
3.1.2.1.5 Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers.
3.1.2.1.5.1 Auswahl des Prüfers
3.1.2.1.5.2 Rechtliche Grundlagen und Gegenstand der Prüfung
3.1.2.1.5.3 Berichterstattung
3.1.2.2 Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die DFL
3.1.2.2.1 Liquiditätsverhältnisse
3.1.2.2.2 Vermögenslage
3.1.2.2.3 Abschließendes Urteil
3.1.2.2.4 Zuständigkeiten und Verfahren
3.1.3 Das Lizenzierungsverfahren der UEFA
3.2 Externe Rechnungslegungsund Prüfungspflichten
3.2.1 Kapitalgesellschaften
3.2.1.1 Jahresabschluss und Lagebericht
3.2.1.2 Konzernabschluss und Konzernlagebericht.
3.2.1.2.1 Pflicht zur Aufstellung
3.2.1.2.2 Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
3.2.1.2.3 Kapitalmarktorientierte Unternehmen
3.2.1.3 Prüfung
3.2.1.4 Offenlegung
3.2.2 Vereine
3.2.2.1 Vereinsarten
3.2.2.2 Typische Struktur gemeinnütziger nichtwirtschaftlicher Vereine
3.2.2.3 Die Rechnungslegung gemeinnütziger Vereine
3.2.2.3.1 Rechnungslegung nach dem BGB
3.2.2.3.2 Rechnungslegung nach dem HGB
3.2.2.4 Prüfung
3.2.2.5 Offenlegung

4 Die Bilanzierung von Spielerwerten im immateriellen Anlagevermögen
4.1 Begriffsklärung und Rechtsprechung
4.2 Bilanzansatz von Spielerwerten.
4.2.1 Ansatz von originärem immateriellem Vermögen
4.2.1.1 Ansatz von Spielerwerten gemäß HGB
4.2.1.2 Ansatz von Spielerwerten gemäß IFRS
4.2.2 Ansatz von derivativem immateriellem Vermögen
4.2.2.1 Ansatzvorschriften gemäß HGB
4.2.2.2 Ansatzvorschriften gemäß IFRS
4.3 Bewertung derivativer Spielerwerte
4.3.1 Zugangsbewertung
4.3.1.1 Zugangsbewertung gemäß HGB
4.3.1.2 Zugangsbewertung gemäß IFRS
4.3.2 Folgebewertung
4.3.2.1 Planmäßige Abschreibungen
4.3.2.1.1 Planmäßige Abschreibungen gemäß HGB
4.3.2.1.2 Planmäßige Abschreibungen gemäß IFRS
4.3.2.1.2.1 Anschaffungskostenmodell
4.3.2.1.2.2 Neubewertungsmodell
4.3.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung
4.3.2.2.1 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung gemäß HGB
4.3.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung gemäß IFRS
4.4 Ausweisvorschriften
4.4.1 Ausweisvorschriften gemäß HGB
4.4.2 Ausweisvorschriften gemäß IFRS

5 Zusammenfassende Schlussbemerkungen

Anhang mit Anhangsverzeichnis

Verzeichnis des verbandsrechtlichen Quellenmaterials

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und

sonstigen Rechnungslegungsund Prüfungsnormen

Rechtsprechungsverzeichnis

Literaturverzeichnis 94

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Stellung des DFB bei der Organisation des deutschen Fußballs

Abbildung 2: Die Organisation des Ligaverbands und der DFL

Abbildung 3: Prüfungsschema zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Abbildung 4: Erscheinungsformen von Vereinen

Abbildung 5: Außerplanmäßige Abschreibung von Spielerwerten gemäß HGB

Abbildung 6: Außerplanmäßige Abschreibung nach IAS 36 auf Ebene einer CGU

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga in der Saison 2006/2007

Tabelle 2: Liquiditätsberechnung für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Tabelle 3: Berechung der Vermögenslage zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Tabelle 4: Umfang der Abschlussprüfung nach deutschen Normen für Kapitalgesellschaften

Tabelle 5: Offen zu legende Unterlagen von Kapitalgesellschaften

Tabelle 6: Geschäftsbereiche des gemeinnützigen Vereins und deren grundsätzliche steuerliche Behandlung

Tabelle 7: Ermittlung der Anschaffungskosten eines Fußballprofis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung in den Problemkreis

Am Anfang einer Bundesliga[1]-Saison stehen 18 Mannschaften, die im Laufe einer Spielzeit je zweimal gegeneinander antreten. Am Ende steht fest, welche Elf deutscher Meister ist, welche Teams an der UEFA Champions League und am UEFA-Pokal teilnehmen dürfen, wer im UI-Cup um die Teilnahme am UEFA-Pokal spielt[2]und welche drei Mannschaften in der nächsten Saison ihren Dienst in der 2. Bundesliga antreten müssen. Dies zu verfolgen, vereint jede Woche Millionen Fußballfans in ganz Deutschland als Zuschauer im Stadion oder vor den Fernsehgeräten, gleichwohl welcher Altersgruppe oder sozialer Schicht sie angehören. Dies sind – vereinfacht dargestellt – die sportlichen und gesellschaftlichen Seiten der deutschen Fußball-Bundesliga. Dahinter steht jedoch ein Wirtschaftszweig mit hohen Wachstumsraten und Erfolgspotenzialen, aber auch mit großen Risiken und vielen Besonderheiten:

Die Klubs[3]der Bundesliga erzielten in der Saison 2004/2005 einen Rekordumsatz in Höhe von durchschnittlich rund EUR 71,4 Mio., größtenteils bestehend aus Werbe-, Medienund Spielbetriebseinnahmen. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zur vorangegangenen Saison um ca. 18 %.[4]Auch das Ergebnis nach Steuern war im Schnitt mit EUR 3,1 Mio. positiv[5]nach einem durchschnittlichen Verlust von EUR 4,0 Mio. in der Spielzeit 2003/2004.[6]Die Bilanzsumme betrug in der Saison 2004/2005 im Durchschnitt EUR 56,4 Mio.[7]Es handelt sich also bei den Klubs der Bundesliga aufgrund des Umsatzes und der Bilanzsumme im Mittel um große Unternehmen, legt man den Maß- stab des § 267 HGB zugrunde.

Die Risiken und Besonderheiten dieser Branche liegen eng beieinander. Der für den Lizenzfußball üblicherweise größte Aufwandsposten – die Spielergehälter – beträgt pro Bundesligist rund EUR 27,5 Mio.[8] Dieser hohe Anteil, den die Spielergehälter auf der Aufwandsseite einnehmen, ist im Vergleich zu anderen Branchen ungewöhnlich hoch und birgt enorme Risiken, da meist ein großer Teil der Gehälter fix, also unabhängig vom Saisonverlauf und -ausgang und somit unbeeinflusst von den Einnahmen des Klubs vereinbart wird.[9]Zusätzlich werden im Berufsfußball hohe Ablösesummen für die Abwerbung von Spielern bezahlt, die bei einem anderen Klub einen noch zu erfüllenden Arbeitsvertrag haben. Als Beispiel sei hier der Wechsel des Abwehrspielers Daniel van Buyten vom Hamburger SV zum FC Bayern München zu Beginn der Saison 2006/2007 für EUR 10,5 Mio. genannt.[10]Die Frage der Aktivierbarkeit solcher Zahlungen löste in der Vergangenheit große Diskussionen aus, die bis heute andauern, und war auch Gegenstand der Rechtsprechung. Eine weitere Besonderheit des Wirtschaftszweigs Fuß- ball-Bundesliga ist die Tatsache, dass einige dieser großen Unternehmen[11]der Bundesliga in der Rechtsform des Vereins auftreten. Die Risiken, die mit dieser Rechtsform verbunden sind, sind die nur in geringem Maße vorhandenen gesetzlichen Regelungen und die daraus resultierenden Unsicherheiten bzgl. der Rechnungslegungspflichten.

Um den Risiken und den Besonderheiten des Fußballgeschäfts zu begegnen, führt die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (im Folgenden: DFL) ein verbandsinternes Lizenzierungsverfahren für die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga durch, bei dem die Bewerber unter anderem ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen müssen.[12]

An dieser Stelle knüpft die vorliegende Arbeit an. Ziel ist die Darstellung und Analyse des Lizenzierungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der damit einhergehenden finanziellen Berichterstattung. Zusätzlich werden die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften sowohl für Vereine als auch für Kapitalgesellschaften systematisch dargestellt. Bzgl. der viel diskutierten Fr]age der Bilanzierbarkeit von Spielerwerten hat die vorliegende Arbeit das Ziel, einen Überblick über die diesbezügliche Rechtsprechung zu liefern und die praxisrelevante Vorgehensweise bei Ansatz, Bewertung und Ausweis sowohl nach HGB als auch nach IFRS aufzuarbeiten.

In Kapitel zwei werden zunächst die Organe der Fußball-Bundesliga vorgestellt. Dabei richtet sich der Blick auf den Deutschen Fußball-Bund (DFB) e.V. (im Folgenden DFB), auf Die Liga – Fußballverband e.V. (im Folgenden Ligaverband) und die DFL sowie auf die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga. Kapitel drei beinhaltet eine Darstellung der Rechnungslegungsund Prüfungspflichten deutscher Fußball- Bundesligisten. Im ersten Unterabschnitt des dritten Kapitels wird das Lizenzierungsverfahren vorgestellt. Der Fokus liegt dabei auf die zur Erbringung des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzureichenden Unterlagen und die Prüfung derselben durch die DFL. Der zweite Unterabschnitt enthält Ausführungen zur verbandsexternen, also gesetzlich normierten finanziellen Berichterstattung, wobei die Betrachtung getrennt für Kapitalgesellschaften und Vereine vorgenommen wird und auch die Frage der Prüfungsund Offenlegungspflicht erörtert wird. Im vierten Kapitel, das die bilanzielle Behandlung von Spielerwerten zum Inhalt hat, wird zunächst ein Blick auf die Rechtsprechung und die in der Literatur verwendeten Begrifflichkeiten geworfen. Nachdem in Abschnitt 4.2 der Ansatz von derivativen Spielerwerten sowohl für eine HGB- als auch für eine IFRS-Bilanzierung bejaht werden kann, schließen sich im dritten und vierten Unterabschnitt detaillierte Erläuterungen zu deren Bewertung und Ausweis – jeweils getrennt nach HGB und IFRS – an. Den Abschluss bildet eine zusammenfassende Darstellung der Themenschwerpunkte.

2 Die Organe der Fußball-Bundesliga

Der deutsche Berufsfußball ist zusammen mit dem Amateurfußball unter dem Dach des DFB organisiert. Für den Berufsfußball wurden die DFL und der Ligaverband gegründet. Mitglieder des Ligaverbandes sind die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die Darstellung dieser Organe ist Inhalt der folgenden Unterabschnitte.

2.1 Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) e.V.

Die satzungsmäßige Hauptaufgabe des DFB ist es, Meisterschaftsspiele und Wettbewerbe in den Spielklassen der Regionalund Landesverbände sowie in den Lizenzligen durchzuführen, wobei die Aufgaben bzgl. der Lizenzligen an den Ligaverband abgetreten wurden. Weitere Aufgaben sieht der DFB in der Förderung des Freizeitund Breitensports sowie im Umweltund Naturschutz.[13]

2.1.1 Geschichtliche Entwicklung des DFB und der Bundesliga

Der DFB wurde am 28.1.1900 [14]mit Beteiligung von 86 Fußballvereinen aus ganz Deutschland gegründet.[15]Der professionelle Fußball wurde in Deutschland durch Einführung der Fußball-Bundesliga am 24.8.1963 [16]etabliert.[17]Zu ihren Gründungsmitgliedern gehörten zahlreiche Klubs, die auch heute noch in der Bundesliga vertreten sind, bspw. Borussia Dortmund, der VfB Stuttgart oder auch Schalke 04.[18]Von der Spielzeit 1963/1964 bis einschließlich der Saison 2000/2001 oblag das Betreiben der Lizenzligen (Bundesliga und 2. Bundesliga[19]) dem DFB. Aufgrund der immer stärker werdenden Professionalisierung der Lizenzligen wurde diese Struktur um den Ligaverband und die DFL in der sog. Strukturreform erweitert.[20]Seit der Spielzeit 2001/2002 betreibt der Ligaverband die Bundesliga und die 2. Bundesliga, wobei das operative Geschäft von der DFL geführt wird.[21]

2.1.2 Organisatorische Grundlagen des DFB

Der Ligaverband ist ordentliches Mitglied des DFB.[22]Nach der Wiedervereinigung wurde am 21.11.1990 der Nordostdeutsche Fußballverband als fünfter Regionalverband nach dem Norddeutschen, dem Süddeutschen und dem Südwestdeutschen Fußballverband sowie dem Westdeutschen Fußballund Leichtathletikverband[23]ebenfalls ordentliches Mitglied beim DFB.[24] Unter diesen Regionalverbänden sind 21 Landesverbände mit rund 26.000 Vereinen und insgesamt ca. 6,4 Mio. Mitgliedern organisiert.[25]Auch die Landesverbände sind ordentliche Mitglieder des DFB und darüber hinaus noch in dem jeweiligen nach geographischen Aspekten zuständigen Regionalverband.[26]So ist bspw. der Landesverband „Württembergischer Fußballverband e.V.“ Mitglied im DFB und im Regionalverband „Süddeutscher Fußball-Verband e.V.“ [27] Mitglieder der Landesverbände sind die in den jeweiligen Bezirken und Kreisen beheimateten Fußballvereine.[28]

Der DFB selbst ist Mitglied der FIFA und der UEFA und somit deren Bestimmungen, wie bspw. dem Lizenzierungsverfahren der UEFA,[29]unterworfen. Daneben ist der DFB dazu verpflichtet, die Entscheidungen der Organe der FIFA und UEFA umzusetzen. Die Vorschriften der FIFA und der UEFA sind auch bindend für alle Mitglieder des DFB sowie für die Vereine und Kapitalgesellschaften seiner Mitgliedsverbände.[30]Die FIFA ist unter anderem zuständig für die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaften, die UEFA für die Durchführung der Europameisterschaften auf Nationalmannschaftsebene sowie für die UEFA Champions League und den UEFA-Pokal für die europäischen Fußballklubs.[31]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Stellung des DFB bei der Organisation des deutschen Fußballs (in Anlehnung an: Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 25)

2.2 Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband)

Im Zuge der o.g. Strukturreform hat der DFB seine satzungsmäßige Aufgabe, die Bundesliga und die 2. Bundesliga als seine Vereinseinrichtung zu organisieren,[32]an den Ligaverband abgetreten. Damit hat der DFB von seinem Recht Gebrauch gemacht, „Rechte ganz oder teilweise auf einen Mitgliedsverband oder auf mehrere Verbände [zu] übertragen.“[33] Die im Ligaverband zusammengeschlossenen Vereine und Kapitalgesellschaften der beiden Lizenzligen waren bis zum 28.4.2001 außerordentliche Mitglieder des DFB.[34] Seither sind sie ordentliche Mitglieder des Ligaverbands, der seinerseits ordentliches Mitglied des DFB ist.[35]Kraft dieser Mitgliedschaft sind die Satzungen, Statute und Ordnungen des DFB sowie die Regelungen des Grundlagenvertrages[36]zwischen dem DFB und dem Ligaverband für diesen und seine Mitglieder verbindlich.[37]Aufgrund der Mitgliedschaft des DFB bei der FIFA und der UEFA sind auch deren Vorschriften für den Ligaverband und seine Mitglieder bindend.[38]

Die Aufgaben des Ligaverbands sind insbesondere, aber nicht abschließend,

- das Betreiben der Lizenzligen, ausgetragen nach den internationalen Fußballregeln, unter Berücksichtigung der verbindlichen Auslegung des DFB,[39]
- die Ermittlung des deutschen Fußballmeisters, der Aufund Absteiger und der Teilnehmer internationaler Wettbewerbe sowie die Durchführung anderer Wettbewerbe und[40]
- die Vergabe der Lizenzen an die Vereine und Kapitalgesellschaften[41]sowie an die Spieler gemäß den Bestimmungen des Ligastatuts[42].[43]

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Ligaverband die DFL gegründet,[44]welche als Geschäftsführerin des Ligaverbands fungiert.[45]Die zentralen Organe des Ligaverbands sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Lizenzierungsausschuss.[46]Der Vorstand setzt sich aus sechs bis acht Personen zusammen, darunter der Ligapräsident und der Vizepräsident, welche beide durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.[47]Darüber hinaus ist die Mitgliederversammlung befugt, zwei weitere Vorstände zu wählen. Die Versammlungen der Vereine und Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga und der 2. Bundesliga wählen ebenfalls jeweils zwei weitere Vorstände[48].[49]

2.3 Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Die DFL ist im Gegensatz zum DFB und dem Ligaverband kein gemeinnütziger Verein, sondern wird in der Rechtsform einer GmbH geführt. Einziger Gesellschafter der DFL ist der Ligaverband. Die DFL als Geschäftsführerin des Ligaverbands führt das operative Geschäft desselben. Die DFL hat bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Satzungen des DFB und des Ligaverbands sowie den Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband zu beachten.[50]

Gegenstand der Tätigkeit der DFL ist insbesondere, aber nicht abschließend,

- das Betreiben des Lizenzierungsverfahrens für Vereine und Kapitalgesellschaften,[51]
- die Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen sowie die Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben,
- die Durchführung der Wettbewerbe des Ligaverbands und
- die exklusive Vermarktung der Lizenzligen in eigenem Namen. [52]

Somit übernimmt die DFL alle exekutiven Aufgaben des Ligaverbands, der sich wiederum der Regelgebung und den Judikativaufgaben widmet. [53]

Die Organe der DFL sind die Geschäftsführer, der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung.[54]Der Aufsichtsrat der DFL wird aus dem Vorstand des Ligaverbands gebildet.[55]Der Aufsichtsrat ist mit der Bestellung und der Abberufung der Geschäftsführung der DFL betraut[56].[57]

Die Organisation des Ligaverbands und der DFL verdeutlicht folgende Abbildung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Organisation des Ligaverbands und der DFL (in Anlehnung an Brast, C./Stübinger T. (2002), S. 26)

Durch die vom DFB durchgeführte Strukturreform wurde der Einfluss der Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und der 2. Bundesliga deutlich erhöht. Zuvor waren sie außerordentliche Mitglieder des DFB, nun überwachen und prüfen sie die Geschäftsführung, die alle die Lizenzligen betreffenden Rechtsgeschäfte abschließt[58].[59]

2.4 Vereine und Kapitalgesellschaften

Mit einem Beschluss des DFB-Bundestags vom 24.10.1998 wurde die Struktur der Lizenzligen grundlegend verändert. Bis dahin war die Lizenzerteilung[60]für die Bundesliga und die 2. Bundesliga ausschließlich an eingetragene Vereine möglich. Seither ist es zulässig, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern und in eine Gesellschaft mit der Rechtsform einer AG, GmbH oder KGaA sowie mögliche Mischformen[61]einzubringen.[62]

Die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung, durch die insbesondere die Außenfinanzierungsmöglichkeiten verbessert werden,[63] ist jedoch an Restriktionen gebunden:[64]Eine Lizenzerteilung an eine Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein Verein[65]über mehr als 50 % der Stimmrechte an dieser Gesellschaft verfügt. Firmiert die Lizenzspielerabteilung unter der Rechtsform der KGaA, so muss der Mutterverein oder eine 100 %-ige Tochter Komplementär der KG sein. In diesen Fällen ist auch ein Stimmanteil kleiner als 50 % an der Tochtergesellschaft zulässig. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn „ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren vor dem 1.1.1999 den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat.“[66]Diese Mehrheitsbeteiligung eines Wirtschaftsunternehmens an einer ausgegliederten Lizenzspielerabteilung ist auf Antrag des Ligaverbands vom DFB-Präsidium zu bewilligen oder abzulehnen.[67]Aufgenommen wurde diese Passage aufgrund eines Antrags von Vertretern des TSV Bayer 04 Leverkusen e.V. auf dem o.g. Bundestag. Neben der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, die eine 100 %-ige Tochter der Bayer AG ist, ist die Volkswagen AG mit einer 90 %-igen Beteiligung an der VfL Wolfsburg- Fußball GmbH das einzige Wirtschaftsunternehmen, das mehrheitlich an einer ausgegliederten Lizenzspielerabteilung beteiligt ist.[68]

Von den 18 Klubs, die in der Saison 2006/2007 in der Bundesliga vertreten sind, haben bereits elf ihre Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga in der Saison 2006/2007 (Quelle: Eigene Erhebung)[69]

3 Rechnungslegungsund Prüfungspflichten deutscher Bundesligisten

Die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sind gegen- über dem Ligaverband zur Rechnungslegung und Prüfung verpflichtet, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Zuge des Lizenzierungsverfahrens unter Beweis zu stellen. Daneben ergeben sich weitere – rechtsformabhängige – Rechnungslegungsund Prüfungspflichten auf gesetzlicher Grundlage. Da die Rechnungslegung und Prüfung für das Lizenzierungsverfahren eine verbandsrechtliche Besonderheit darstellt und den Umfang der gesetzlich vorgegebenen Rechnungslegung und Prüfung in starkem Maße übersteigt, liegt der Fokus dieses Kapitels auf den Vorgaben des Ligaverbands. Die gesetzlichen Vorschriften werden in zusammenfassender Form dargestellt.

3.1 Verbandsinterne Rechnungslegungspflichten und Prüfungshandlungen im Zuge des Lizenzierungsverfahrens

3.1.1 Vorbemerkungen zum Lizenzierungsverfahren des Ligaverbands

Das Lizenzierungsverfahren wird geregelt durch die Lizenzierungsordnung und ihre Anhänge.[70] Ein solches Verfahren gibt es in Deutschland seit den 1960er Jahren und wurde bis zur Gründung der DFL und des Ligaverbands vom DFB organisiert und betrieben.[71]Die Lizenz wird immer nur für die Dauer einer Saison erteilt.[72]

Das seit der Spielzeit 2001/2002 von der DFL durchgeführte Lizenzierungsverfahren zur Erteilung von Lizenzen an Kapitalgesellschaften und Vereine der Bundesliga und

2. Bundesliga durch den Ligaverband soll dazu dienen,

- „den Liga-Spielbetrieb für die jeweils kommende Spielzeit, wie auch längerfristig zu sichern, zuverlässig planen und durchführen zu können,
- die Stabilität sowie die Leistungsund Konkurrenzfähigkeit der Lizenznehmer auch für nationale und internationale Wettbewerbe gewährleisten zu helfen,
- die Integrität des Wettbewerbs zu erhöhen,
- Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit auszubauen,
- Managementund Finanzstrukturen zu fördern,
- das öffentliche Image und die Vermarktung der Liga wie auch der Lizenznehmer zu fördern und zu sichern, dass sie stabile Bestandteile unserer Gesellschaft, zuverlässige Partner des Sports und der Wirtschaft sind.“[73]

Um dies zu erreichen, werden an die Lizenzvergabe Voraussetzungen geknüpft. Diese sind

- die Abgabe einer schriftlichen Bewerbung, inklusive einer rechtsverbindlichen Vollständigkeitsund Richtigkeitserklärung des vertretungsberechtigten Organs des Bewerbers,
- die Einhaltung der sportlichen Voraussetzungen,
- die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen,
- die Einhaltung der personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen,
- die Beachtung der medientechnischen Voraussetzungen,
- die Einhaltung der Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
- die Abgabe einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers, dass er über alle Fuß- ballaktivitäten und die hier genannten Lizenzierungsanforderungen die maßgebliche Kontrolle ausübt.[74]

Da der kritischste Aspekt der Lizenzierung im Regelfall der der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, während die anderen Anforderungen den Klubs keine größeren Probleme bereiten,[75]wird an dieser Stelle auf eine eingehende Betrachtung der anderen Voraussetzungen verzichtet und nachfolgend die Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dargestellt und untersucht.

3.1.2 Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt dadurch, dass die von den Bewerbern zwingend einzureichenden Unterlagen von der DFL geprüft werden und folglich ein Urteil bzgl. der Lizenzvergabe oder -verweigerung gefällt werden kann.

3.1.2.1 Einzureichende Unterlagen

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Unterlagen beim Ligaverband einzureichen:

- Bilanz zum 31.12.t-1, [76]
- Gewinnund Verlustrechnung für die vergangene Saison (1.7.t-2 bis 30.6.t-1) sowie für die erste Hälfte der laufenden Saison (1.7.t-1 bis 31.12.t-1),
- Lagebericht,
- Plan-Gewinnund Verlustrechnung für die zweite Hälfte der laufenden Saison (1.1.t bis 30.6.t) und für die nächste Saison (1.7.t bis 30.6.t+1),
- Anhang[77],
- Bericht eines Wirtschaftsprüfers über die Prüfung der genannten Unterlagen.[78]Die Erstellung dieser Unterlagen hat entsprechend der Vorschriften der §§ 264 bis 289

i.V.m. §§ 242 ff. HGB und §§ 317, 321 bis 323 HGB sowie den ergänzenden Anordnungen der Satzung, der Ordnungen und der Bestimmungen des Ligaverbands zu erfolgen.[79]

Neben den genannten Unterlagen, die in den folgenden Unterkapiteln näher betrachtet werden, hat der Lizenzbewerber noch Folgendes vorzulegen:[80]

- Wesentliche Verträge der Bereiche Vermarktung und Spielbetrieb sowie Unterlagen, die der Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtsituation dienen (z.B. Werbeund Sponsorenverträge);
- Verpflichtungserklärung des Bewerbers zur Beteiligung an der Stellung des Sicherungsfonds gemäß Anhang VIII zur LO;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, dass alle fälligen Transferverbindlichkeiten des Bewerbers entweder beglichen wurden oder eine ersatzweise Regelung getroffen wurde;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, die vom Ligaverband beauftragten Dritten das Recht gewährt, beim zuständigen Betriebsfinanzamt Informationen über den Bewerber einzuholen;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, die die Kreditinstitute des Bewerbers vom Bankgeheimnis gegenüber vom Ligaverband beauftragten Dritten entbindet;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, die den Wirtschaftsprüfer des Bewerbers gegenüber dem Ligaverband von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit;
- eine Darstellung über die Beteiligungen des Bewerbers und über Beteiligungen anderer an dem Bewerber selbst;
- eine Verpflichtungserklärung mit dem Inhalt, dass der Bewerber Maßnahmen ergreift, damit vertretungsberechtigte Personen des Bewerbers keine wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsgeschäfte durchführen, an denen sie selbst ein persönliches Interesse haben, ohne dass sie eine Genehmigung des Aufsichtsorgans einholen;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung mit dem Inhalt, dass der Bewerber die in § 8 Nr. 2 der Satzung des Ligaverbands enthaltenen Voraussetzungen über die Kontrolle der Werberechte erfüllt;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, dass der Bewerber keine Patronatserklärung abgegeben hat und bis zum Erlöschen der Lizenz keine abgeben wird;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, dass der Bewerber alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Angestellten und daraus resultierenden Verbindlichkeiten (z.B. Sozialabgaben, Lohnsteuer etc.) erfüllt oder eine ersatzweise Regelung mit den Angestellten getroffen hat;
- eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, dass der Bewerber alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber den Steuerbehörden erfüllt oder eine ersatzweise Regelung mit diesen getroffen hat;
- eine Verpflichtungserklärung mit dem Inhalt, die DFL über Vorgänge von gro- ßer wirtschaftlicher Bedeutung und erheblichen finanziellen Risiken zeitnah zu informieren.

Tritt der Bewerber in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft auf, so hat dessen gezeichnetes Kapital i.S.d. § 272 Abs. 1 HGB mindestens EUR 2.500.000 zu betragen.

Dies entspricht dem 50-fachen bzw. 100-fachen dessen, was im Aktiengesetz[81]respektive im GmbH-Gesetz[82]gefordert wird. Eine Erklärung hierfür ist die Aktivierung von Spielerwerten[83]und deren großer Anteil an der Bilanzsumme[84], die einem höheren Risiko bzgl. der Werthaltigkeit des Vermögensgegenstandes unterliegen.[85]

3.1.2.1.1 Bilanz

Die von den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga im Zuge des Lizenzierungsverfahrens aufzustellende Bilanz zum Stichtag 31.12.t-1 entspricht bis auf einige branchenspezifische Posten der in § 266 Abs. 2 und 3 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vorgegebenen Gliederung.[86]In der folgenden Darstellung sind die zusätzlich in das Gliederungsschema aufgenommenen Posten durch Fettdruck hervorgehoben und werden anschließend erläutert und kommentiert:

„Aktiva

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
2. Geschäftsund Firmenwert
3. Spielerwerte (vgl.: BFH vom 26.8.92 IR 24/91)
4. Geleistete Anzahlungen auf Spielerwerte

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

II. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5. Wertpapiere des Anlagevermögens
6. Sonstige Ausleihungen
7. Kaution - Ligaverband

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen aus Transfer
3. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5. Forderungen gegen juristische und/oder natürliche Personen, die

direkt mit den Mitgliedern von Organen des Lizenznehmers verbunden sind

6. Sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. eigene Anteile
3. sonstige Wertpapiere

IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbankund Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva

A. Vereinsvermögen */Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage III.Gewinnrücklage

1. gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für eigene Anteile
3. satzungsmäßige Rücklage
4. andere Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

B. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

1. Anleihen – davon konvertibel
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5. Verbindlichkeiten aus Transfer
6. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
8. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
9. Sonstige Verbindlichkeiten

- davon aus Steuern

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

D. Rechnungsabgrenzungsposten

* 1. Vereinsvermögen:

Stand zu Beginn der Rechnungsperiode

+/- Überschuss/Fehlbetrag der Rechnungsperiode

= Stand Ende der Rechnungsperiode

2. Rücklagen

Der Ausweis des Vereinsvermögens kann sich um ein weiteres Konto erweitern, falls Rücklagen vorhanden sind, sofern sie vom Verein vor allem im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Analogie zu den satzungsmäßigen Gewinnrücklagen von Kapitalgesellschaften nach § 272 Abs. 3 und 4 HGB gebildet werden. In diesem Fall hat der Ausweis der Rücklagen unter Angabe ihrer Entwicklung, wie auch beim Vereinsvermögen zu erfolgen.

Bei negativem Vereinsvermögen/Eigenkapital ist ein Vermögensstatus zu erstellen.“[87]

ad Aktiva – A.I.3. Spielerwerte:

Der BFH entschied am 26.8.1992 für die Steuerbilanz, dass Transferentschädigungen als Anschaffungskosten der Spielerlaubnis einen immateriellen Vermögensgegenstand darstellen und somit unter dem Posten „Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten“[88]zu aktivieren sind[89].[90]Der Ligaverband folgt diesem Urteil, schreibt jedoch für die Spielerwerte einen gesonderten Bilanzposten unter den immateriellen Vermögensgegenständen vor, was m.E. der Förderung der Bilanzklarheit geschuldet ist.

ad Aktiva – A.I.4. Geleistete Anzahlungen auf Spielerwerte:

Bei dem korrespondierenden Posten „Geleistete Anzahlungen“ des § 266 Abs. 2 A.I.3 HGB handelt es sich um Zahlungen, die geleistet werden, bevor Eigentum an dem immateriellen Vermögensgegenstand erworben wird.[91]Für Anzahlungen im Zuge eines Spielertransfers fordert der Ligaverband den Ausweis unter dem Posten A.I.4.

ad Aktiva – A.II.7. Kaution – Ligaverband:

Der Ligaverband behält von der ersten und zweiten Fernsehrate, die die Vereine und Kapitalgesellschaften erhalten, jeweils fünf Millionen Euro als Kaution ein und führt diese dem sog Sicherungsfonds zu.[92]Zur Teilnahme an dem Sicherungsfonds sind alle Lizenznehmer verpflichtet.[93]Ziel hierbei ist es, einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs zu gewährleisten, auch wenn ein Lizenznehmer im Laufe einer Saison zahlungsunfähig werden sollte.[94]In diesem Falle erfüllt die DFL dessen vertragliche Verpflichtungen, zuvorderst gegenüber Spielern, Trainern und dem Funktionsteam, danach gegenüber dem Ligaverband und zuletzt gegenüber Dritten.[95]Am Ende einer jeden Saison werden die noch im Sicherungsfonds enthaltenen Mittel an die Vereine und Kapitalgesellschaften entsprechend der Fernsehgeldverteilung ausgeschüttet.[96]

Unpassend ist der Ausweis der Kaution im Anlagevermögen, da deren Laufzeit eine Saison beträgt, also einen Zeitraum von weniger als einem Jahr. Das Anlagevermögen im Allgemeinen und das Finanzanlagevermögen im Speziellen werden darüber definiert, dass die enthaltenen Posten dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen.[97]Dass die Kaution dennoch im Finanzanlagevermögen bilanziert wird, liegt daran, dass sie vormals über mehrere Jahre einbehalten wurde und somit ein Ausweis im Anlagevermögen gerechtfertigt war und eine Anpassung des Bilanzausweises nach Verkürzung der Laufzeit nicht erfolgte.[98]

ad Aktiva – B.II.2. Forderungen aus Transfer:

Unter diesem Posten sind zum einen noch nicht erhaltene Ablösezahlungen aus dem Verkauf eines noch unter Vertrag stehenden Spielers und zum anderen zu erhaltende Ausbildungsund Förderungsentschädigungen zu erfassen.[99]

ad Aktiva – B.II.5. Forderungen gegen juristische und/oder natürliche Personen, die direkt mit den Mitgliedern von Organen des Lizenznehmers verbunden sind:

Bei den Organen handelt es sich um die Mitgliederversammlung, den Wahlausschuss, den Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat sowie den Vorstand des Lizenznehmers. Die Organe werden hierbei durch Anhang III zur LO vorgegeben.[100]

ad Passiva – A. Vereinsvermögen:

Handelt es sich bei dem Bewerber um einen Verein, so ist unter dem Posten A das Vereinsvermögen auszuweisen. Dies ergibt sich aus dem Wert am 1.1.t-1 zuzüglich/abzüglich des Überschusses/Fehlbetrags der Rechnungsperiode. Bildet der Verein Rücklagen entsprechend § 272 Abs. 3 und 4 HGB, ist der Posten A. zweigliedrig auszuweisen und dessen Entwicklung darzustellen.[101]

ad Passiva – C.5. Verbindlichkeiten aus Transfer:

Diesem Posten sind zum einen noch nicht geleistete Zahlungen aus der Verpflichtung eines bei einem anderen Klub unter Vertrag stehenden Spielers und zum anderen zu zahlende Ausbildungsund Förderungsentschädigungen[102]zuzuordnen.[103]

3.1.2.1.2 Gewinnund Verlustrechnung

Die im Zuge des Lizenzierungsverfahrens einzureichende GuV entspricht in ihren Grundzügen der des § 275 Abs. 2 HGB, aufgestellt nach dem Gesamtkostenverfahren. Es werden jedoch zahlreiche Untergliederungen vorgenommen, die den Besonderheiten des Fußballgeschäfts Rechnung tragen. Darüber hinaus verlangt der Ligaverband neben der Ist-GuV für die vergangene Saison und die erste Hälfte der laufenden Saison eine Plan-GuV für die zweite Hälfte der laufenden Saison und die gesamte nächste Spielzeit[104].[105]In der folgenden Darstellung sind die zusätzlich in das Gliederungsschema aufgenommenen Posten wiederum durch Fettdruck hervorgehoben. Erklärungswürdige Posten werden anschließend erläutert und kommentiert:

„1. Umsatzerlöse
1.1. Spielbetrieb
1.1.1. Meisterschaftsspiele
1.1.2. Pokalspiele
1.1.3. Internationale Wettbewerbe
1.1.4. Sonstige
1.2. Werbung
1.2.1. Hauptsponsor
1.2.2. Bandenwerbung
1.2.3. Ausstatter/Ausrüster
1.2.4. Co-Sponsoren
1.2.5. Sonstige
1.3. Fernsehund Hörfunkverwertung
1.3.1. Meisterschaft
1.3.2. Pokal
1.3.3. Internationale Wettbewerbe
1.3.4. Sonstige
1.4. Transfer
1.4.1. Ausbildungsentschädigungen
1.4.2. Transferentschädigungen
1.5. Handel
1.5.1. Warenwirtschaft/Merchandising
1.5.2. Überlassung von Nutzungsrechten
1.5.3. Catering
1.5.4. Sonstige
1.6. Vermietung und Verpachtung

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

3. Andere aktivierte Eigenleistungen

4. Sonstige betriebliche Erträge
4.1. DFB-Grundlagenvertrag
4.1.1. § 7 Abs. 3 – Anteil aus der Verteilung an alle Lizenznehmer gemäß TV-Schema
4.1.2. § 7 Abs. 3 – Anteil aus der Verteilung nur an Nationalspieler abstellende Lizenznehmer
4.1.3. § 7 Abs. 4 – Abstellungsentschädigung für Nationalspieler
4.2. Signing Fees
4.3. Mitgliedsbeiträge
4.4. Zuwendungen Dritter
4.4.1. Spenden
4.4.2. öffentliche Zuschüsse
4.5. Amateurund Jugendfußball
4.6. Andere Abteilungen
4.7. Sonstige

5. Materialaufwand

5.1. Gesundheitliche Betreuung
5.2. Kleidung und Sportmaterialien
5.3. Sonstiger Materialaufwand

6. Personalaufwand
6.1. Personalaufwand Spielbetrieb
6.1.1. Löhne und Gehälter
6.1.1.1. Grundgehälter
6.1.1.2. Jahresleistungsprämien
6.1.1.3. Einsatzprämien
6.1.1.4. Punktprämien
6.1.1.5. Sondervereinbarungen/Handgeld
6.1.1.6. Abfindungen
6.1.2. Soziale Abgaben
6.1.2.1 Gesetzlicher sozialer Aufwand
6.1.2.2. Aufwand für VBG
6.2. Personalaufwand für Handel und Verwaltung
6.2.1. Löhne und Gehälter
6.2.2. Soziale Abgaben
6.3. Personalaufwand für Amateurund Jugendfußball
6.3.1. Löhne und Gehälter
6.3.2. Soziale Abgaben
6.4. Personalaufwand für andere Abteilungen
6.4.1. Löhne und Gehälter
6.4.2. Soziale Abgaben

7. Abschreibungen

7.1. Spielervermögen
7.2. Sachanlagen
7.3. Finanzanlagen

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
8.1. Spielbetrieb
8.1.1. Stadionbenutzung
8.1.2. Kassen-, Ordnungsund Sanitätsdienst
8.1.3. Schiedsrichteraufwand
8.1.4. Bewirtung und sonstiger Aufwand für Repräsentation
8.1.5. Entschädigung Spielgegner
8.1.6. Verbandsabgaben
8.1.7. Reisekosten/Trainingslager/Hotel
8.1.8. Öffentlicher Nahverkehr
8.1.9. Aufwand für Lizenzerteilung (Leistungszentrum)
8.1.10. Sonstige
8.2. Werbung
8.3. Fernsehund Hörfunkverwertung
8.4. Transfer
8.4.1. Ausbildungsentschädigung
8.4.2. Transferentschädigung
8.4.3. Spielervermittler und -beobachtungen
8.4.4. Sonstiger Aufwand
8.5. Handel
8.6. Verwaltung
8.7. Amateurund Jugendfußball
8.8. Andere Abteilungen
8.9. Sonstige

9. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens davon aus verbundenen Unternehmen

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

15. Außerordentliche Erträge (unter Angabe der Einzelpositionen)

16. Außerordentliche Aufwendungen (unter Angabe der Einzelpositionen)

17. Außerordentliches Ergebnis

18. Steuern vom Einkommen und Ertrag

19. Sonstige Steuern

20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“[106]

ad 1.3.2. Transferentschädigungen:

Bei diesem Posten ist zu unterscheiden, ob zu dem „verkauften“ Spieler gleichzeitig ein Spielerwert in der Bilanz vorzufinden ist, da dieser selbst im Zuge eines Transfers aus einem laufenden Vertrag herausgekauft respektive für ihn eine Ausbildungsund Förderungsentschädigung gezahlt wurde. Oder ob es sich um einen Spieler aus der eigenen Jugend[107] bzw. um einen ablösefrei unter Vertrag genommenen Spieler handelt, der dementsprechend nicht mit einem Spielerwert in der Bilanz aktiviert ist.[108]Ist ein Spielerwert aktiviert, so ist gleichzeitig eine Vollabschreibung[109]auf den aktivierten Betrag vorzunehmen.[110]

ad 4.1. DFB-Grundlagenvertrag:

Ein wesentlicher Teil des Grundlagenvertrages ist die Erklärung des Ligaverbands, die Abstellungsverpflichtung der Spieler zur Bildung der Nationalmannschaften anzuerkennen.[111] Im Gegenzug verpflichtet sich der DFB, einen Teil der durch die Nationalmannschaften generierten Einnahmen an den Ligaverband abzutreten.[112]Des Weiteren zahlt der DFB für jeden Spieler, der bei der A-Nationalmannschaft spielt, eine sog. Abstellungsentschädigung.[113]

ad 4.2. Signing Fees:

In der Literatur werden Signing Fees üblicherweise als Handgelder für Profispieler im Zuge eines Transfers verstanden.[114]Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen Signing Fees Erträge dar, die einem Verein oder einer Kapitalgesellschaft einmalig bei Vertragsabschluss – bspw. mit einem neuen Sponsor – zufließen[115].[116] ad 4.3. Mitgliedsbeiträge:

In den Satzungen der Vereine wird festgelegt, ob die Mitglieder Beiträge zu leisten haben.[117] Bei Kapitalgesellschaften entfällt dieser Posten der GuV.

ad 8.1.9. Aufwand für Lizenzerteilung (Leistungszentrum):

Dieser Posten ist unklar und nicht eindeutig definiert. Der Klammerzusatz kann als erklärendes Beispiel verstanden werden, da die Führung eines Leistungszentrums eine Voraussetzung für die Lizenzerteilung darstellt.[118]Jedoch sind die damit zusammenhängenden Aufwendungen bereits in der GuV erfasst. So fallen die damit verbundenen Personalaufwendungen in den Posten 6.3. „Personalaufwand für Amateurund Jugendfußball“, die Abschreibungen auf das Gebäude werden unter dem Posten 7.2. „Abschreibungen – Sachanlagen“ subsumiert und die Ausgaben für Kleidung und Sportmaterialien sind dem gleichnamigen Posten 5.2. des Materialaufwands zuzuordnen. Eine Streichung dieses Postens ist vom Ligaverband angedacht.[119]

ad 8.4.2. Transferentschädigung:

Dieser Posten erscheint zunächst aufgrund des Bilanzposten „Spielerwerte“, der zur Aktivierung der Transferentschädigungen führt, obsolet. Jedoch werden auch für Jugend- und Amateurfußballer Transferentschädigungszahlungen geleistet, die nicht aktiviert, sondern direkt als Aufwand erfasst werden.[120]

3.1.2.1.3 Anhang

Die Erstellung des Anhangs hat entsprechend den §§ 284 bis 288 HGB zu erfolgen. Zusätzlich ist der Anhang um die Formblätter des Anhang VII zur LO[121]zu erweitern.[122]

Der Anlagenspiegel ist gemäß § 268 Abs. 2 HGB nach der direkten Bruttomethode zu erstellen und hat alle Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen, ausgehend von den Anschaffungsund Herstellungskosten, zu enthalten. Eine Besonderheit weist der zu erstellende Anlagenspiegel bei den Spielerwerten auf. Hier hat eine namentliche Aufschlüsselung aller Lizenzspieler zu erfolgen. Wurden Teile des Anlagevermögens verpfändet, sicherungsübereignet oder abgetreten, ist dies im Anlagenspiegel zusammen mit dem jeweils korrespondierenden Sicherungszweck darzustellen.[123]

Im Forderungsspiegel sind alle Forderungen über einem Betrag von EUR 100.000 einzeln auszuweisen. Die Beträge sind entsprechend ihrer Fälligkeit aufzuteilen.[124]Abtretungen oder andere Verfügungsbeschränkungen sind anzugeben. In den Forderungsspiegel sind folgende Bilanzposten aufzunehmen:[125]

- Forderungen aus Lieferung und Leistungen
- Forderungen aus Transfer
- Forderungen gegen juristische und/oder natürliche Personen, die direkt oder indirekt mit Mitgliedern von Organen des Lizenznehmers verbunden sind

- Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen
- Sonstige Forderungen
- Wertpapiere
- Kasse/Bankguthaben.

Die Gestaltung des Verbindlichkeitenspiegels entspricht der des Forderungsspiegels und enthält hierbei folgende Bilanzposten:[126]

- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Verbindlichkeiten aus Transfer
- Verbindlichkeiten gegen juristische und/oder natürliche Personen, die direkt oder indirekt mit Mitgliedern von Organen des Lizenznehmers verbunden sind[127]

- Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen
- Steuerverbindlichkeiten
- Sonstige Verbindlichkeiten
- Rechnungsabgrenzungsposten.

An den Verbindlichkeitenspiegel schließen sich Angaben über Kontokorrentkredite und Verbindlichkeiten aus Steuern, Sozialversicherung, Löhne und Gehältern an.[128]

Mit tabellarischen Übersichten zu Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Darlehen mit Rangrücktritt, Forderungsverzicht mit Besserungsschein sowie zur Transfertätigkeit seit dem 01.07.t-2 schließt der Anhang.[129]

[...]


[1] „Bundesliga“ ist die offizielle Bezeichnung für die oberste Spielklasse im deutschen Fußball. Die darunter angesiedelte Spielklasse ist die „2. Bundsliga“, siehe hierzu das Onlineportal der DFL: http://www.bundesliga.de/de/index.php. Spricht man von beiden Ligen zusammen, so ist meist vom „Lizenzfußball“ oder „Profifußball“ die Rede.

[2] Seit der Saison 2006/2007 wird pro Verband grundsätzlich nur noch ein UI-Cup-Platz vergeben, siehe UEFA (Hrsg.) (2006b), Art. 1.02.

[3] Da in der Bundesliga und der 2. Bundesliga sowohl Vereine als auch Kapitalgesellschaften zugelassen sind, siehe Abschn. 2.4, S. 9, wird in dieser Arbeit zusammenfassend auch von Klubs oder Profiabteilungen gesprochen.

[4] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 40 f.

[5] Dennoch schlossen vier der 18 Bundesliga-Klubs die Saison 2004/2005 mit einem negativen Ergebnis ab.

[6] Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 109.

[7] Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 100.

[8] Vgl. hierzu DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 97.

[9] Vgl. die Regelungen in Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005b), § 10 Abs. 1.

[10] Abgeschlossene Transfers sind im Internet unter der Adresse http://www.transfermarkt.de einzusehen.

[11] Vgl. weiter oben den Verweis auf die Größenkriterien des § 267 HGB.

[12] Bis zur Spielzeit 2000/2001 wurde dieses Lizenzierungsverfahren vom DFB betrieben, vgl. Abschn. 2.1.1, S. 4 und Abschn. 3.1.1, S. 11.

[13] Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006), Präambel. Eine detaillierte Auflistung des Zwecks und der Aufgaben des DFB liefert Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006), § 4.

[14] Der damalige Sitz des DFB war Berlin. Heutiger Sitz ist Frankfurt am Main.

[15] Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006), Präambel.

[16] Die erste Bundesligasaison fand in den Jahren 1963/1964 statt.

[17] Vgl. Swieter, D. (2002), S. 24.

[18] Siehe Hofmann, M. (2006).

[19] Die 2. Fußball-Bundesliga wurde als Unterbau der Bundesliga im Jahr 1974 eingeführt.

[20] Vgl. Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 23-27.

[21] Siehe hierzu Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), Präambel; DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), Präambel.

[22] Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 7 Abs. 2 Buchst. b; Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 3 Abs. 1.

[23] Eine Übersicht der Regionalverbände liefert Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 7 Abs. 2.

[24] Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), Präambel.

[25] Siehe hierzu Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006b).

[26] Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 7 Abs. 2 Buchst. a.

[27] Siehe Württembergischer Fußballverband e.V. (Hrsg.) (2006), § 5.

[28] Siehe hierzu beispielhaft Württembergischer Fußballverband e.V. (Hrsg.) (2006), § 7.

[29] Vgl. Abschn. 3.1.3, S. 33.

[30] Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 3 Nr. 1 und 2.

[31] Siehe FIFA (Hrsg.) (2006), Art. 2b; UEFA (Hrsg.) (2006a), Art. 49 Abs. 2 Buchst. a und b.

[32] Siehe hierzu Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), § 4 Buchst. g.

[33] Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), § 6 Nr. 3.

[34] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), Präambel; Deutscher Fußball- Bund/Ligaverband (Hrsg.) (2004), Präambel.

[35] Siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), §§ 3 und 7.

[36] Im Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt. Zu den wichtigsten Regelungen des Grundlagenvertrages siehe Müller, C. (2003a), S. 557.

[37] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 2 Nr. 2.

[38] Siehe hierzu Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004), § 2 Nr. 3 und 4.

[39] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs. 1 Buchst. a.

[40] Siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs. 1 Buchst. b.

[41] Zur Lizenzvergabe an die Klubs der Lizenzligen siehe Abschn. 3.1.

[42] Das Ligastatut, das der Ligaverband gem. § 5 Abs. 1 Buchst. a der Satzung des Ligaverbands erlässt, besteht aus der Lizenzierungsordnung, der Lizenzordnung Spieler, der Spielordnung des Ligaverbands

und der Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte sowie Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 5 Abs. 1 Buchst. a.

[43] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs.1 Buchst. c und d.

[44] Siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs. 2.

[45] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), §19 Abs. 1.

[46] Siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 15 Abs. 1.

[47] Die Mitgliederversammlung setzt sich gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung des Ligaverbands aus je einem stimmberechtigten Vertreter der Klubs aus der Bundesliga und der 2. Bundesliga zusammen.

[48] Vgl. Abb. 2, S. 8.

[49] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 16 Abs. 1 bis 4.

[50] Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), Präambel.

[51] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), Präambel.

[52] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 19 Abs. 2; DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 2 Abs. 1.

[53] So auch Müller, C. (2003a), S. 559 f.

[54] Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 4.

[55] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 17 Abs.6; DFL Deutsche Fuß- ball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 7 Abs. 1.

[56] Vgl. Abb. 2, S. 8.

[57] Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 7 Abs. 4 Buchst. a.

[58] So bilden derzeit den Aufsichtsrat der DFL respektive den Vorstand des Ligaverbands die Herren: Werner Hackmann, Präsident des Ligaverbands, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DFL † 28.01.07 (es wurde bis zur Abgabe dieser Arbeit noch keine Nachfolgeregelung getroffen);Wolfgang Holzhäuser, Vizepräsident des Ligaverbands, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der DFL; Michael Meier (Geschäftsführer 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA); Harald Strutz (1. FSV Mainz 05); Karl-Heinz Rummenigge (FC Bayern München AG); Peter Peters (FC Schalke 04); Andreas Rettig (FC Augsburg) Kurt Gaugler (SV Wacker Burghausen). Siehe hierzu DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (o.J.).

[59] So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 26 f.

[60] Zur Lizenzierung der Vereine und Kapitalgesellschaften siehe ausführlich Abschn. 3.1, S. 11 ff.

[61] Bspw. GmbH & Co. KGaA.

[62] Vgl. Müller, G. (1998), S. 23; Straub, W. et al. (2002), S.77; Die Liga – Fußballverband e.V. (Liga-

verband) (Hrsg.) (2004a), § 7. Die Mitgliedschaft im Ligaverband ist (lizenzierten) Vereinen und Kapitalgesellschaften vorbehalten.

[63] So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 27.

[64] Es werden nur die für diese Arbeit wesentlichen Voraussetzungen geschildert. Sämtliche Voraussetzungen sind Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), § 16c zu entnehmen.

[65] Im Folgenden wird der Verein auch als Mutterverein und die Kapitalgesellschaft als Tochter bezeichnet.

[66] Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 8; Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.)

(2006a), §16c.

[67] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 8; Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), §16c.

[68] Die Beteiligungsquoten wurden durch telefonische Anfrage bei den Pressestellen der Fußball-Kapitalgesellschaften ermittelt.

[69] Die Angaben wurden durch eigene Recherchen auf den Homepages der jeweiligen Bundesligisten erhoben.

[70] Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand vor dem 8.12.2006.

[71] Vgl. Straub, W. et al. (2002), S.77; Thyll, A. (2004), 169 f.

[72] Siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 10 Abs. 1 Buchst. a.

[73] Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), Präambel.

[74] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 2 Abs. 1 Buchst. a bis h.

[75] So auch Müller, C. (2003a), S. 561.

[76] t = aktuelles Jahr

[77] Die Pflicht zur Einreichung eines Anhangs ist nicht in § 8 Abs. 1 LO kodifiziert, sondern ergibt sich aus den Vorbemerkungen im Anhang VII zur LO.

[78] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 8 Abs. 1 Buchst. a-e.

[79] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. A.

[80] Siehe hierzu Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 8 Abs. 2 Buchst. a bis m.

[81] Gemäß § 7 AktG ist der Mindestnennbetrag des Grundkapitals EUR 50.000.

[82] Das Mindeststammkapital beträgt gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG EUR 25.000.

[83] Vgl. Kap. 4, S. 49 ff.

[84] Siehe Galli, A. (1997), S. 227.

[85] So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 33; Littkemann, J./Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 1199.

[86] So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 30.

[87] Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b) Abs. B Abschn. 8.1.1.

[88] § 266 Abs. 2, A.I.1. HGB.

[89] Siehe hierzu ausführlich Kap. 4, S. 49 ff.

[90] Siehe BFH (1992), Leitsatz und Tatbestand Rz. 10.

[91] So in Hoyos, M./Huber, S. (2006), Rn. 64.

[92] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004d), Abs. 2.

[93] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 8 Abs. 2 Buchst. b; Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004e), § 5 Buchst. h.

[94] Siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004d), Abs. 1.

[95] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004d), Abs. 5.

[96] Siehe hierzu Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004d), Abs. 7.

[97] Vgl. § 247 Abs. 2 HGB.

[98] Informelle Auskunft eines Mitarbeiters des Finanzund Rechnungswesen eines Bundesligisten.

[99] Siehe Graumann, M./Maier, T. (2004), S. 1137.

[100] So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 32, Fn. 2; Siehe auch Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004f), Vorbemerkungen.

[101] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. B Abschn. 8.1.1.

[102] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005b), §§ 16 und 17; Deutscher Fuß- ball-Bund (Hrsg.) (2001), §§ 27 und 28.

[103] Vgl. Graumann, M./Maier, T. (2004), S. 1137.

[104] Wird eine Lizenzierung für die Spielzeit 2007/2008 angestrebt, so sind die Unterlagen Anfang 2007 einzureichen, vgl. Abschn. 3.1.2.2, S. 28 ff, und die GuV gliedert sich in die Ist-Spalten 01.07.2005 bis 30.06.2006 und 01.07.2006 bis 31.12.2006 sowie in die Plan-Spalten 01.01.2007 bis 30.06.2007 und 01.07.2007 bis 30.06.2008.

[105] So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 34; Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. A.; Abs. B Abschn. 8.1.2.

[106] Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b) Abs. B Abschn. 8.1.2.

[107] Wird im Folgenden auch als „Eigengewächs“ bezeichnet.

[108] Vgl. zu diesem Sachverhalt ausführlich Kap. 4, S. 49 ff.

[109] Vgl. Posten 7.1 der GuV.

[110] Bsp.: Aus einer Transferentschädigung i.H.v. EUR 2 Mio. und einem aktivierten Spielerwert von 1 Mio. EUR resultieren die Buchungen (ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer) „Forderungen aus Transfer an Transferentschädigung EUR 2 Mio.“ und „Abschreibungen auf Spielervermögen an Spielerwerte EUR 1 Mio.“.

[111] Siehe hierzu Deutscher Fußball-Bund/Ligaverband (Hrsg.) (2004), § 7 Abs. 1 und 2.

[112] Entspricht dem Posten 4.1.1. und 4.1.2. der GuV. Vgl. Deutscher Fußball-Bund/Ligaverband (Hrsg.) (2004), § 7 Abs. 3.

[113] Entspricht dem Posten 4.1.3. der GuV. Siehe auch Deutscher Fußball-Bund/Ligaverband (Hrsg.) (2004), § 7 Abs. 4.

[114] Als Beispiele für diese Begriffsverwendung seien an dieser Stelle stellvertretend die Beiträge von Hoffmann, W.-D. (2006) und KPMG (Hrsg.) (2006) genannt. Zu Signing Fees, die an Spieler im Zuge eines Transfers bezahlt werden siehe Abschn. 4.3.1.1, S. 58 ff.

[115] Hierbei ist zwischen den laufenden Umsätzen aus Werbeverträgen (Posten 1.2.1.-1.2.5 der GuV) und den Signing Fees zu unterscheiden.

[116] So auch Brast, Ch./Stübinger, T. (2002), S. 35.

[117] Siehe § 58 Abs. 2 BGB.

[118] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 3 Abs.2.

[119] Informelle Auskunft eines Mitarbeiters des Finanzund Rechnungswesen eines Bundesligisten.

[120] Informelle Auskunft eines Mitarbeiters des Finanzund Rechnungswesen eines Bundesligisten.

[121] Die Formblätter sind dargestellt in Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. B Abschn. 8.1.3.1. bis 8.1.3.5.

[122] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. A. Siehe zusätzlich Straub, W. et al.. (2002), S. 88 f.; Thyll, A. (2004), S. 177.

[123] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. B Abschn. 8.1.3.1.

[124] Die Aufteilung hat zu erfolgen in: „fällig bis 30.06.t.“, „fällig zwischen 01.07.t und 30.06.t+1“ und „fällig nach 30.06.t+1“.

[125] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. B Abschn. 8.1.3.2.

[126] Siehe hierzu Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. B Abschn. 8.1.3.3.

[127] Dieser Posten ist in der vorgegebenen Bilanz des Anhang VII zur LO nicht vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass dieser in dem Bilanzmuster vergessen wurde.

[128] Siehe hierzu Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abschn. B, Abs. 8.1.3.3.

[129] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abschn. B, Abs. 8.1.3.4 und 8.1.3.5.

Final del extracto de 107 páginas

Detalles

Título
Periodische Finanzberichterstattung deutscher Fußball-Bundesligisten
Subtítulo
Rechnungslegungspflichten und Bilanzierung von Spielerwerten
Universidad
University of Ulm  (Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung)
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
107
No. de catálogo
V121197
ISBN (Ebook)
9783640250790
ISBN (Libro)
9783640250899
Tamaño de fichero
1012 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Fußball, Rechnungslegung, LIzenzierung, Bosman, Humankapital, Finanzberichterstattung, Bundesliga, IFRS, HGB, Bewertung, Spielerwerte, Fußball-Bundesligisten, Sebastian, Wagner
Citar trabajo
Dipl.-Wirtschaftswissenschaftler Sebastian Wagner (Autor), 2007, Periodische Finanzberichterstattung deutscher Fußball-Bundesligisten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121197

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Título: Periodische Finanzberichterstattung deutscher Fußball-Bundesligisten



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