Durch den Vergleich von § 254 BGB mit § 26 des chinesischen Deliktsgesetzes analysiert und demonstriert die Autorin die Verfassung und Anwendung des gemeinsamen Verschuldens des Geschädigten in China aus rechtsdogmatischer Sicht, insbesondere die Anwendung in der gefährlichen Haftung. Die Autorin argumentiert, dass die Doktrin des Mitverschuldens in China auf dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem daraus abgeleiteten Estoppel basieren sollte. Gegebenenfalls sollte es die Risikogesellschaft als Stützpunkt nehmen und eine einheitliche Methode zur Aufteilung der Verantwortung aufbauen, indem es die Risikofaktoren beider Beteiligten abwägt und addiert.
Durch die Vorstellung der „relevanten Begriffe“ in Kapitel B lässt sich erkennen, dass der Begriff des Verschuldens des Geschädigten in der chinesischen Rechtswissenschaft durch die Rechtstheorie verschiedener Länder zu verschiedenen Zeiten beeinflusst wurde. In diesem Kapitel sind auch die Begriffe bezüglich der Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Gefährdungshaftung miteinander zu vergleichen und abzugrenzen. „Die Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung in der VR China“ wird in Kapitel C erklärt, um die chinesische gesetzliche Grundlage für die Anwendung des Verschuldens des Geschädigten, besonders im Bereich der Gefährdungshaftung, darzustellen und den Widerspruch der Inhalte sowie die Probleme der Struktur der bezüglichen Rechtsnormen darzulegen.
Danach werden „dogmatische Unterlagen des Verschuldens des Geschädigten“ in Kapitel D erörtert, um die theoretischen Grundsätze des Verschuldens des Geschädigten zugrunde zu legen. Anschließend sind die „Voraussetzungen für die Zurechnung der Verantwortung des Geschädigten“ in Kapitel E zu besprechen. In Kapitel F „Rechtsfolge des Verschuldens des Geschädigten“ sind die konkreten Methoden und Maßstäbe für die Verantwortungsverteilung zwischen den Beteiligten zu erörtern. Schließlich sind in Kapitel G „Konkrete Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Gefährdungshaftung“ hauptsächlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Verschulden des Geschädigten im Bereich der Gefährdungshaftung in den chinesischen Gesetzen aufgrund von der oben dargestellten Untersuchung dogmatisch und systematisch auszulegen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die relevanten Begriffe in der chinesischen Theorie
I. Begriffe bezüglich des „Verschuldens des Geschädigten“
1. „Gemischtes Verschulden“, „comparative negligence“, „mitwirkende Fahrlässigkeit“ und „Ausgleich der Fahrlässigkeit“
2. „Mitwirkendes Verschulden“ und „Verschulden des Geschädigten“ sowie „mitwirkender Vorsatz“ und „Vorsatz des Geschädigten“
II. „Verschuldensunabhängige Haftung“ und „Gefährdungshaftung“
III. Fazit
C. Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung in der VR China
I. Auslegung über einschlägige Vorschriften in den AGZ
II. Auslegung der einschlägigen Verordnungen in den judikatorischen Erklärungen zu den AGZ
1. § 11 EEiS
2. § 2 EEpkS
III. Auslegung einschlägiger Paragraphen im GdH
1. Einschlägige Paragraphen im GdH
2. Paragraphen über das „Verschulden des Geschädigten“ im Allgemeinen Teil des GdH
3. Paragraphen über das Verschulden des Geschädigten im Besonderen Teil des GdH
IV. Auslegung einschlägiger Paragraphen im Buch „Deliktshaftung“ des Entwurfs des chBGB
V. Fazit
D. Dogmatisches Verständnis des Verschuldens des Geschädigten
I. Sachzuständigkeit
II. Der Grundsatz „venire contra factum proprium“ und dessen Variante „Treu und Glauben“
III. Grundverständnisse des Verschuldens des Geschädigten
IV. Gleichbehandlungslehre
V. Fazit
E. Voraussetzungen für die Zurechnung der Verantwortung des Geschädigten
I. Allgemeine Zurechnungsvoraussetzungen der Schadensersatzhaftung
1. Allgemeine Zurechnungsvoraussetzungen in der VR China
a) Tatbestand „Sun Hai“ (损害事实)
b) Handlung
c) Kausalität
d) Verschulden
2. Allgemeine Zurechnungsvoraussetzungen in Deutschland
a) Herkömmliche Dreistufigkeit
b) Modernes Schema und vermittelnder Lösungsansatz
II. Voraussetzungen für die Zurechnung der Mitverantwortlichkeit des Geschädigten
1. Zurechnungsvoraussetzungen in China
a) Unsachgemäße Handlung
b) Verhalten des Geschädigten als Mitverursachung der Entstehung oder Erweiterung des Schadens
c) Mitverschulden
d) Haftungsfähigkeit des Geschädigten
e) Zurechnungsvoraussetzungen im Rahmen der Gefährdungshaftung
2. Parallele Zurechnung der Mitverantwortlichkeit in Deutschland
a) § 254 Abs. 1
b) § 254 Abs. 2
III. Fazit
F. Rechtsfolge des Verschuldens des Geschädigten
I. Entscheidungsfaktoren für Rechtsfolge des Verschuldens des Geschädigten in China
1. Verschuldensmaß als vorrangiger Faktor
a) Vorrangige Stellung des Verschuldensgrads
b) Vorrangige Gewichtung für den Verschuldensgrad
2. Verursachungsbeiträge als vorrangiger Faktor
a) Vorrangige Stellung der Verursachungsbeiträge
b) Vorrangiger Vergleich der Verursachungsbeiträge
3. Entscheidungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungshaftung
II. Entscheidungsfaktoren für die Rechtsfolge des Verschuldens des Geschädigten in Deutschland
1. Wesentliche Umstände
a) Überwiegende Verursachung als vorwiegender Faktor
b) Verschuldensmaß als abwägender Faktor
c) Mitbetriebsgefahr
2. Einzelne Abwägungsregeln in der Rechtsprechung
III. Fazit
G. Konkrete Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Gefährdungshaftung
I. Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Haftung für Kraftfahrzeugführung
1. Auslegung des § 76 chStVG
2. Die praktische Anwendung des § 76 chStVG
3. Die Haftung bei Verkehrsunfällen in Deutschland
4. Zwischenergebnis
II. Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Haftung für die hochgefährlichen Tätigkeiten
1. Verschulden des Geschädigten im Bereich der Haftung für zivile Kernanlagen und Flugzeuge bzw. hochgefährliche Gegenstände und Arbeiten (§§ 70, 71, 72, 73 GdH)
a) Das Verhältnis zwischen §§ 70 bis 73 GdH und §§ 26, 27 GdH
b) Das Verhältnis zwischen §§ 70 bis 73 GdH und den diesbezüglichen Paragraphen in den speziellen Gesetzen
2. Verschulden des Geschädigten im Bereich der Haftung für die verlorenen oder weggeworfenen bzw. gesetzwidrig besessenen hochgefährlichen Gegenstände (§§ 74, 75 GdH)
3. Verschulden des Geschädigten im Bereich der Haftung für unerlaubtes Betreten in den hochgefährlichen Bereich (§ 76 GdH)
III. Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Haftung für Tierhaltung
1. Verschulden des Geschädigten im Bereich der Haftung für gehaltene Tiere (§§ 78 bis 80 GdH)
2. Verschulden des Geschädigten im Bereich der Haftung für Zootiere (§ 81 GdH)
3. Verschulden des Geschädigten im Bereich der Haftung für verlassene oder entlaufene Tiere (§ 82 GdH)
IV. Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Produkthaftung
V. Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Haftung für Umweltverschmutzung
VI. Fazit
Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das „Verschulden des Geschädigten“ im Kontext des chinesischen Zivilrechts, insbesondere im Bereich der Gefährdungshaftung. Dabei analysiert sie kritisch die dogmatische Auslegung einschlägiger Paragraphen im Gesetz über die deliktische Haftung (GdH) der Volksrepublik China und setzt diese in einen rechtsvergleichenden Kontext zum deutschen Recht, um Stabilität und logische Struktur in der chinesischen Rechtsprechung zu fördern.
- Dogmatische Analyse des Verschuldensbegriffs im chinesischen Deliktsrecht.
- Rechtsvergleich zwischen dem chinesischen System und der deutschen Lehre zum Mitverschulden (§ 254 dBGB).
- Konkrete Anwendungsfälle der Haftungsminderung und des Haftungsausschlusses im chinesischen Gefährdungshaftungsrecht.
- Strukturelle Mängel bei der Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis in China.
- Entwicklungsvorschläge für ein kohärenteres System der Schadenszurechnung in der chinesischen Rechtspraxis.
Auszug aus dem Buch
I. Sachzuständigkeit
Die Sachzuständigkeit gilt grundsätzlich als der Ursprung der Schadensverteilungsnorm. In der Literatur wird § 254 dBGB im Allgemeinen als Formulierung für den Grundsatz „Sachzuständigkeit“ („casum sentit dominus“) angesehen. Nach diesem Grundsatz soll der Rechtsinhaber den Schaden an seinen eigenen Rechten oder Interessen selbst tragen.
Der Begriff der „Sozialadäquanz“, der zunächst von der Strafrechtswissenschaft und hier namentlich von Welzel entwickelt worden war, wurde von Nipperdey im Bereich der Zivilrechtswissenschaft betont. Um die Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, werden bestimmte verletzende Handlungen der Sozialadäquanz entsprechend in einem vernünftigen Bereich von der Rechtsordnung akzeptiert und toleriert. In diesem Fall steht zwar im Rahmen der Verschuldenshaftung der Schutz vor der Verletzung der Rechte und Interessen auf der Seite des Geschädigten mit der Handlungsfreiheit auf der Seite des Schädigers im Widerspruch, allerdings müssen beide Betroffene in dem von der Rechtsordnung erlaubten Bereich keine Haftung zu übernehmen. Wenn der Handelnde oder Verletzte den von der Rechtsordnung erlaubten Bereich übertritt, hat dann der Handelnde den Schaden an den Gütern im Allgemeinen selbst zu tragen, denn es ist nicht die Aufgabe der Rechtsordnung, die Einzelnen vor den Folgen ihres eigenen Fehlverhaltens zu schützen. Zum einen soll der Schädiger den durch seine verletzende Handlung hervorgeführten Schaden ersetzen, zum anderen muss auch der Geschädigte den Verlust infolge der Selbstschädigung selbst tragen. Deswegen soll die Verpflichtung zum Ersatz verteilt werden, wenn die (schuldhaften) Handlungen des Schädigers und des Geschädigten zusammen den Schaden verursacht haben.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Hintergrund der chinesischen Rechtssystementwicklung seit 1949 und identifiziert Widersprüche in der aktuellen Gesetzgebung als zentrales Problem für die dogmatische Analyse.
B. Die relevanten Begriffe in der chinesischen Theorie: Dieses Kapitel vergleicht verschiedene theoretische Ansätze und Begriffe wie „gemischtes Verschulden“ und „mitwirkende Fahrlässigkeit“, um eine präzise Grundlage für die weitere Untersuchung zu schaffen.
C. Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung in der VR China: Hier wird der Gesetzgebungsprozess, insbesondere das Verhältnis zwischen dem Allgemeinen Zivilgesetz (AGZ), den neuen Bestimmungen (ABZ) und dem Gesetz über die deliktische Haftung (GdH), detailliert dargelegt.
D. Dogmatisches Verständnis des Verschuldens des Geschädigten: Das Kapitel widmet sich den theoretischen Forschungstraditionen in China und untersucht die dogmatischen Grundlagen des Verschuldens, insbesondere im Hinblick auf Sachzuständigkeit und Billigkeitsprinzipien.
E. Voraussetzungen für die Zurechnung der Verantwortung des Geschädigten: Hier werden die allgemeinen Zurechnungsvoraussetzungen der Schadensersatzhaftung systematisch analysiert und die Problematiken der Mitverantwortlichkeit in China der deutschen dogmatischen Praxis gegenübergestellt.
F. Rechtsfolge des Verschuldens des Geschädigten: Dieses Kapitel erörtert die konkreten Faktoren für die Bestimmung der Rechtsfolge, wie das Verschuldensmaß und Verursachungsbeiträge, und hinterfragt die Stabilität chinesischer Gerichtsurteile.
G. Konkrete Anwendung des Verschuldens des Geschädigten im Bereich der Gefährdungshaftung: Der letzte Hauptteil untersucht die praktische Umsetzung der Haftungsminderung und des Ausschlusses in spezifischen Gefährdungsbereichen wie dem Straßenverkehr und bei hochgefährlichen Tätigkeiten.
Schlüsselwörter
Verschulden des Geschädigten, Gefährdungshaftung, Mitverschulden, chinesisches Deliktsrecht, Rechtsvergleich, Schadensersatz, Zurechnungsvoraussetzungen, Haftungsminderung, Haftungsausschluss, Gesetz über die deliktische Haftung (GdH), Dogmatik, Kausalität, Fahrlässigkeit, Sachzuständigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Dissertation befasst sich mit der dogmatischen Auslegung und Anwendung des „Verschuldens des Geschädigten“ im chinesischen Zivilrecht, speziell im Bereich der Gefährdungshaftung, unter Berücksichtigung deutscher Vergleichsansätze.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder sind die dogmatische Entwicklung der chinesischen Deliktshaftung, die Zurechnung von Verantwortung bei schädigenden Ereignissen sowie die Analyse von Haftungsminderungs- und Ausschlussgründen.
Was ist das primäre Ziel der Forschung?
Ziel ist es, ein solides theoretisches Wissenssystem zu schaffen, das widersprüchliche Schlussfolgerungen im chinesischen Recht beseitigt und Richtern einheitliche Methoden für Urteile an die Hand gibt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verfolgt einen rechtsvergleichenden Ansatz und stützt sich auf eine tiefgehende dogmatische Analyse der aktuellen chinesischen Gesetzgebung im Spiegel deutscher Rechtstheorie und Rechtspraxis.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen und rechtlichen Voraussetzungen, das dogmatische Verständnis des Mitverschuldens, die Voraussetzungen für die Zurechnung sowie die konkrete Anwendung dieser Grundsätze in verschiedenen Gefährdungsbereichen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Gefährdungshaftung, Verschulden des Geschädigten, Deliktsrecht, Schadenszurechnung und Rechtsvergleich sind maßgebend für die Untersuchung.
Wie unterscheidet sich der Umgang mit dem „Vorsatz des Geschädigten“ zwischen China und Deutschland?
In China gilt der Vorsatz des Geschädigten oft als einziger Grund für einen Haftungsausschluss, da er den Kausalzusammenhang unterbricht, während in Deutschland der Vorsatz als ein Faktor innerhalb einer umfassenderen Abwägung gesehen wird.
Was ist die Kernkritik an der aktuellen chinesischen Rechtspraxis bezüglich des Unfallhaftungszertifikats?
Die Dissertation kritisiert, dass Gerichte in Zivilklagen die Meinung der Verkehrspolizei in diesen Zertifikaten oft ungeprüft übernehmen, was zu Inkonsistenzen führen kann, da diese Zertifikate keine Rechtsquelle oder rechtsverbindliche Grundlage für die zivilrechtliche Haftungsverteilung darstellen sollten.
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- Tan He (Autor), 2022, Vergleich von § 254 BGB mit § 26 des chinesischen Deliktsgesetzes. Anwendung des gemeinsamen Verschuldens des Geschädigten in China bei der Gefährdungshaftung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1214501