Der Südschleswigsche Wählerverband und Privilegierung von Minderheiten im politischen Prozess


Ensayo, 2007

14 Páginas, Calificación: 1.2


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Die Dänische Minderheit

3. Dänische Minderheitenverbände und Institutionen

4. Politische Partizipation durch eigene Partei

5. Wahlgesetz und Wählerschaft

6. Diskussion um Sonderstellung des SSW

7. Exkurs – Die Diskussion um den SSW nach der Landtagswahl 2005

8. Fazit

9. Literatur

1. Einleitung

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2005 in Schleswig-Holstein[1] machten den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) zum „Zünglein an der Waage“ für die Koalitions- und Regierungsbildung im Kieler Landtag. Der SSW ist politischer Vertreter der dänischen Bevölkerung in Schleswig-Holstein und als Minderheitenpartei von der 5%-Hürde befreit. Die neue Situation im Kieler Machtgefüge entfachte bundesweite Diskussion mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des SSW und seiner Rolle im Kieler Landtag. Diese Arbeit beschäftigt sich weniger mit der normativen Frage, ob eine privilegierte Minderheitenpartei, die lediglich auf Grund einer Sonderregelung im Parlament sitzt, in wichtige politische Entwicklungen eingreifen darf. Sie will vielmehr empirisch-analytisch erörtern, ob der SSW tatsächlich die dänische Minderheit repräsentiert und daher unter die Sonderregelung im Schleswig-Holsteinischen Wahlgesetz fällt.

Die Privilegierung von Minderheiten im politischen Prozess soll die politische Beteiligung von Minderheiten fördern und den Charakter der Wahl als einen Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes sichern. In dieser Arbeit wird zunächst analysiert, wen der SSW repräsentiert. Wer ist die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein und warum haben sie eine Sonderstellung? Darüber hinaus wird untersucht, wie sich die dänische Minderheit am gesellschaftlichen Leben beteiligt und wie sie politisch partizipiert. Im Anschluss daran wird erörtert, was für eine Rolle der SSW spielt. Beschäftigt er sich ausschließlich mit Fragen des Minderheitenschutzes oder auch mit anderen Themen? Bei der anschließenden Analyse der Wählerschaft des SSW und des Wahlgesetzes wird auf die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregelung eingegangen - mit einem Exkurs zur Diskussion um den SSW nach den Landtagswahlen 2005. Darf eine privilegierte Minderheitenpartei politische Prozesse maßgeblich beeinflussen? Oder sollte sie sich auf minderheitenrelevante Themen beschränken und ansonsten zu landespolitischer Neutralität verpflichtet sein? Das abschließende Fazit umfasst eine Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse.

2. Die Dänische Minderheit

Nach dem ersten Weltkrieg entstanden durch die deutsch-dänische Grenzziehung nationale Minderheiten beiderseits der neuen Grenze. Die Volksabstimmung von 1920 ist die Grundlage für die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark.[2] Die dänische Minderheit lebt im Landesteil Schleswig, der geografisch im Norden von der Staatsgrenze und im Süden vom Nord-Ostsee-Kanal sowie der Eider abgegrenzt wird und traditionell als Südschleswig[3] bezeichnet wird. Die meisten Angehörigen der dänischen Minderheit besitzen einen deutschen Pass, leben seit Generationen in der Region oder haben sicher später der Minderheit angeschlossen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfuhr die dänische Minderheit einen massiven Zugang.[4] Tausende von Deutschen in der Grenzregion nutzten die Möglichkeit, sich zum dänischen Volkstum zu bekennen, was auch nicht zuletzt daran lag, dass die Neudänen unter anderem mit reichhaltigen Lebensmittelpaketen des dänischen Hilfswerks Sydslesvig-Hjaelpen unterstützt wurden. So wurden diese dann auch bald als „Speckdänen“ oder Verräter tituliert, denen es nur um ihren Eigennutz gehe.[5] Interessant ist die Frage, wer zur dänischen Minderheit gezählt wird und welchen Status die Bevölkerungsgruppe in Schleswig-Holstein hat.

„Eine Minderheit oder Volksgruppe ist eine gegenüber der Mehrheitsbevölkerung eines Staats zahlenmäßig unterlegene Gruppe von Menschen, die ebenfalls Bürger und Bürgerin dieses Staates sind, jedoch keine dominante Stellung einnehmen. Sie wei­sen in ethnischer, religiöser und kultureller Hinsicht Merkmale auf, die sie von der übrigen Bevölkerung unterscheiden. Minderheiten bewahren innerhalb der Mehr­heit die eigene Kultur, Tradition, Religion oder Sprache und damit ihre Identität.“[6]

Zwischen deutschen und dänischen Schleswigern sind in Bezug auf die meisten Charakteristika wie Abstammung, Religion usw. keine signifikanten Unterschiede festzustellen. Lediglich die Sprache dient als Differenzierung, kann aber nicht als eindeutiges Indiz für die Volkszugehörigkeit gewertet werden.

Die "Bonn-Kopenhagener-Erklärungen von 1955", die bis heute Basis für die Arbeit der Minderheiten diesseits und jenseits der deutsch-dänischen Grenze sind, sichern unter anderem das Prinzip der subjektiven Identitätswahl “Minderheit ist, wer will“. Bereits die 1949 verabschiedete Schleswig-Holsteinische Landessatzung enthielt das Prinzip der Bekenntnisfreiheit; d.h. das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei und darf nicht nachgeprüft werden, so dass niemand wegen seiner Zugerhörigkeit zu einer Minderheit diskriminiert werden kann.[7] Die Zugehörigkeit zu „deutsch“ oder „dänisch“ entspricht also der freien Wahl und ist davon abhängig, wie Menschen und Familien ihre Geschichte und Kultur auffassen – es wird deswegen auch von einer Gesinnungsminderheit gesprochen.

Dadurch, dass die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht nachgeprüft werden darf, ist eine statistische Erfassung der dänischen Bevölkerungsgruppe problematisch. Es gibt jedoch eine geschätzte Zahl, die auf Hochrechnungen von Mitglieds- und Schülerzahlen sowie der Einbeziehung von Wahlergebnissen des SSW basiert. Die dänische Minderheit im Land Schleswig-Holstein wird offiziell auf etwa 50.000 Personen geschätzt.[8]

In den „Bonn-Kopenhagener-Erklärungen“ verpflichtet sich die deutsche Regierung auch, die dänische Minderheit zu schützen; gleichzeitig garantiert die dänische Regierung ähnliche Minderheitenrechte für die deutsche Minderheit. Wie die Friesen, Sorben, Sinti und Roma genießen sie außerdem als Nationale Minderheit gemäß dem 1997 von Deutschland ratifizierten Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten einen besonderen Minderheitenschutz. Artikel 5 der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung enthält die ausdrückliche Verpflichtung zu Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe. Somit sollen die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen gefördert werden. Die dänische Minderheit verfügt über ein umfassendes, durch das Land unterstützte Netzwerk von Verbänden und Institutionen, auf das im nächsten Abschnitt näher eingegangen wird.

3. Dänische Minderheitenverbände und Institutionen

Die dänische Minderheit gliedert sich in Organisationen, die nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Kultur, Politik, Bildung, Gesundheitswesen, Sport, Altenfürsorge, Kirche und die Presseberichterstattung abdecken.. Sie verfügen über ein eigenes Schulsystem und Bibliothekswesen sowie über zahlreiche Unternehmer-, Jugend-, Bauern- Sport- und Kulturverbände.[9] Die größte Organisation und Hauptansprechpartner der dänischen Minderheit ist der Sydslesvigsk Forening e.V. (SSF, Südschleswigscher Verein). Der SSF ist Kulturträger der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig und Dachverband der dänischen Vereine. Ihm werden 14 000 Mitgliedern in 130 Ortsvereinen und 25 angeschlossene Vereinen mit rund 13 000 Mitgliedern zugeschrieben. Der SSV widmet sich als kulturelle Hauptorganisation der Förderung der "dänischen Arbeit in Südschleswig", der dänischen Sprache und des dänischen Volkstums. Außerdem wird eine lebendige Verbindung zu Dänemark und den nordische Ländern gepflegt.[10]

[...]


[1] CDU und FDP erhalten 34 Sitze, SPD und GRÜNE 33. Der SSW bringt mit seinen zwei Sitzen die entscheidende Mehrheit.

[2] vgl.: Hansen/ Johannsen,/Runge/ Steensen: Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzbereich, S. 36-39

[3] Südschleswig umfasst die Verwaltungsbezirke Flensburg, Schleswig-Flensburg sowie Nordfriesland und Teile von Rendsburg-Eckernförde und Kiel

[4] Dänische Minderheit stieg von ca. 4-6.000 im Jahr 1945 auf über 120.000 im Jahr 1948 (Quelle: Kühl: Vom nationalen Konflikt zur friedlichen Koexistenz und Kooperation, S. 20)

[5] vgl.: Bittner: Bist du dänisch? Sprich dänisch!

[6] Landtag Schleswig-Holstein: http://www.sh-landtag.de/parlament/minderheitenpolitik/minderheitenpolitik_.html, besucht am 15.04.2007

[7] vgl.: Kühl: Ein nachhaltiges Minderheitenmodell, S.22

[8] vgl.: Landtag Schleswig-Holstein: http://www.sh-landtag.de/parlament/minderheitenpolitik/daenische-minderheit.html, besucht am 15.04.2007

[9] vgl.: Hansen/ Johannsen,/Runge/ Steensen: Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzbereich, S.145-155

[10] vgl.: Südschleswigscher Verein: http://www.sydslesvigsk-forening.de/showpage.asp?ID=65, besucht am 17.04.2007

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Detalles

Título
Der Südschleswigsche Wählerverband und Privilegierung von Minderheiten im politischen Prozess
Universidad
University of Bremen
Curso
Politische Kultur und Politische Partizipation
Calificación
1.2
Autor
Año
2007
Páginas
14
No. de catálogo
V121516
ISBN (Ebook)
9783640262526
ISBN (Libro)
9783640262618
Tamaño de fichero
475 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2005 in Schleswig-Holstein machten den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) zum „Zünglein an der Waage“ für die Koalitions- und Regierungsbildung im Kieler Landtag. Der SSW ist politischer Vertreter der dänischen Bevölkerung in Schleswig-Holstein und als Minderheitenpartei von der 5%-Hürde befreit. Die neue Situation im Kieler Machtgefüge entfachte bundesweite Diskussion mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des SSW und seiner Rolle im Kieler Landtag. Diese Arbeit beschäftigt sich weniger mit der normativen Frage, ob eine privilegierte Minderheitenpartei, die lediglich auf Grund einer Sonderregelung im Parlament sitzt, in wichtige politische Entwicklungen eingreifen darf. Sie will vielmehr empirisch-analytisch erörtern, ob der SSW tatsächlich die dänische Minderheit repräsentiert und daher unter die Sonderregelung im Schleswig-Holsteinischen Wahlgesetz fällt.
Palabras clave
Südschleswigsche Wählerverband, Minderheiten, Minderheitenschutz
Citar trabajo
BA Mara Drochner (Autor), 2007, Der Südschleswigsche Wählerverband und Privilegierung von Minderheiten im politischen Prozess, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121516

Comentarios

  • visitante el 25/5/2010

    Es stimmt, dass die dänische Minderheit nach dem Zweiten Weltkrieg einen großen Zulauf aus bisher deutsch gesinnten Familien bekam.
    Jedoch waren die Größenverhältnisse zwischen Deutschen und Dänen im deutsch-dänischen Grenzland auch schon zuvor beständig Schwankungen unterworfen. Besonders zwischen den Deutsch-Dänischen Kriegen und dem 1. Weltkrieg war die Aktivitäten der dänischen Arbeit in Südschleswig im Rückgriff begriffen (Schließung der letzten dänischen Schulen, Vereinsverbote etc.). Auch viele heute deutsche Südschleswiger könnten (sofern sie nicht später zugezogen sind) dänische oder friesische Vorfahren vorweisen.

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Título: Der Südschleswigsche Wählerverband und Privilegierung von Minderheiten im politischen Prozess



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