Der Staatsbegriff bei Bakunin


Mémoire (de fin d'études), 2000

130 Pages, Note: 2 (gut)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärung: Anarchismus óStaat
2.1 Anarchismus
2.2 Staat
2.3 Kurzvergleich Anarchismus ó Staat

3. Hauptteil: Der Staatsbegriff bei Bakunin
3.1. Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft (1866)
3.2. Das Knutogermanische Kaiserreich und die soziale Revolution (1870)
3.3. Gott und der Staat (1871)
3.4. Staatlichkeit und Anarchie (1873)
3.5. Zusammenfassung: Der Staatsbegriff bei Bakunin

4. Ursprünge und Herleitungen des Bakuninschen Staatsbegriffes
4.1. Theoretische Wegbereiter :Fichte – Hegel – Feuerbach – Stirner – Weitling
4.2. Bakunins geistiger Ziehvater:Pierre-Joseph Proudhon
4.3. Bakunins geistiger Widersacher: Karl Marx

5. Schlußwort

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

"Der Staatsbegriff bei Bakunin" – das klingt zunächst einmal sehr widersprüchlich, geht es doch um den Staatsbegriff eines Anarchisten – und die gelten allgemein schlicht als Staatsfeinde. Für viele bedeutet Anarchismus Gesetzlosigkeit, Chaos und Gewalt, für andere wiederum die totale Freiheit: Freiheit zu tun und zu lassen, was man will, frei von Vorschriften und Gesetzen aber auch frei von Geld und Besitz zu sein. Der Anarchismus als politische Theorie oder auch Utopie hat aber weit mehr zu bieten. Neben Bakunin, der zu den Vätern des Anarchismus zu zählen ist, haben viele libertäre Denker zur Ausformulierung einer Gesellschaftskonstruktion beigetragen, die zwar auf Freiheit und Staats- bzw. Autoritätsablehnung aufbaut, aber sich in ihrer Struktur durchaus mit dem Marxismus messen kann. Zur Darstellung der Unterschiede soll im Folgenden die Bedeutung der Begriffe "Anarchismus" und "Staat" kurz definiert und erläutert werden, bevor dann am Beispiel Bakunins gezeigt werden wird, daß Bakunins Staatsbegriff sowohl hinsichtlich des klassischen Staates, als auch hinsichtlich der anarchistischen Gemeinschaft ein klares Bild abliefert.

Besonders berücksichtigt werden sollen bei der Darstellung aber die Ursprünge der Bakuninschen Staatstheorie bzw. seines Anarchismus. Bakunins Theorie ist nicht aus dem Nichts entstanden, sie ist vielmehr ein Mosaik aus vielerlei Theorien und Weltanschauungen: religiösen wie atheistischen, idealistischen wie materialistischen, konservativen wie revolutionären. Bakunin, 1814 auf dem Landgut Prjamuchino im Kreis Torshok des Gourvernements Twer in Nordwestrussland als Sohn Landadeliger geboren, starb 1876 in einem Berner Krankenhaus. Während seines Lebens reiste er quer über den Erdball, studierte in Moskau und Berlin und sog auf jeder der Stationen seiner lebenslangen Reise wißbegierig Denkansätze und Theorien auf, immer bereit, alte Gedanken sofort wieder zu verwerfen und mit dem neuen Denkansatz zu agitieren. Er war Kind seiner Zeit und so beienflußten ihn Fichte und Hegel ebenso wie Feuerbach, Proudhon und Marx. Bakunin kann als der Begründer einer anarchistischen Bewegung angesehen werden, mit der auch der Konflikt zwischen den beiden sozialrevolutionären Strömungen begann: der Konflikt zwischen Marxisten, Sozialdemokraten und Kommunisten – den Autoritären – auf der einen Seite und den Anarchisten – den Anti-Autoritären – auf der anderen Seite, der zur großen Spaltung der Internationalen führte. Bakunins (Miß-)verhältnis zu Marx hat mit Sicherheit nicht nur großen Einfluß auf Bakunins Antikommunismus sondern auch auf seine Theorieformulierung, insbesondere hinsichtlich seiner Wissenschaftsauffassung gehabt und der anarchistischen Theorie klare Impulse gegeben. Bakunins Staatsbegriff ist maßgebend für den Anarchismus geworden.[1]

Den Anfang soll nun eine allgemeine Begriffsklärung von Anarchismus und Staat machen. Die Spezialisierung dieser Begriffe erfolgt dann durch die Darstellung der Theorie und Auffassungen Bakunins.

Dazu werden die Hauptwerke Bakunins zusammengefaßt dargestellt und ihre Schwerpunkte und Besonderheiten hinsichtlich des Bakuninschen Staatsbegriffs herausgearbeitet werden.

Der Blick auf Bakunins geistige Vorbilder wird schließlich den Ursprung der Bakuninschen Theorie herleiten und somit eine umfassende Darstellung des Bakuninschen Staatsbegriffes abliefern.

2. Begriffsklärung: Anarchismus ó Staat

2.1 Anarchismus

Aristoteles sah Anarchie als herrenlosen Zustand von Sklaven, Machiavelli als Entartungsform der Demokratie an. Im Staatslexikon von Rotteck und Welker erscheint Anarchie als Gegenbegriff zum Rechtsstaat. Daraus läßt sich also kaum ein positiver Staatsbegriff in Form eines Anarchismus ableiten.[2]

Das Staatslexikon der Görres-Gesellschaft sorgt zunächst für eine klare Trennung der Begriffe "Anarchie" und "Anarchismus".

So bedeutet Anarchie in der Tat wörtlich übersetzt Herrschaftslosigkeit und bietet zunächst als wertneutraler Begriff sozialwissenschaftlicher Analyse Möglichkeiten zur wertenden Auslegung. Diese kann dann eben durchaus von Chaos und Ungezügeltheit bis hin zu einem idealisierten Begriff von Freiheit reichen.

Der Anarchismus selbst aber wird als

"Gesamtheit jener Doktrinen verstanden, die eine herrschaftslose Gesellschaftsordnung als unmittelbar verpflichtendes politisches Ideal postulieren."[3]

Hier kommen also schon Verpflichtungen ins Spiel. Anarchismus sei aber "in erster Linie Negation" und richte sich daher "gegen den modernen Staat"; so das Staatslexikon.[4]

Die Verneinung des Staates bildet die Basis des Anarchismus, aber durchaus im konstruktiven Sinn. Peter Lösche schreibt dazu:

"Um Anarchismus nicht zu einem überzeitlichen, ahistorischen und damit analytisch beliebigen Begriff verkommen zu lassen, erscheint es vernünftig, ihn auf solche Autoren und Bewegungen zu beschränken, deren Denken, Kritik, Verhalten und Handeln sich mehr oder minder systematisch auf den modernen Staat (mit seinen verschiedenen Ausformungen wie Bürokratie, Militär und Polizei) bezieht, der die einzelnen Menschen und die Gesellschaft ihrer Freiheit beraubt. Oder anders formuliert: Zu den Voraussetzungen anarchistischen Denkens gehört die tendenzielle Trennung von Staat und Gesellschaft, durch die der Staat überhaupt erst zum wesentlichen Unterdrückungsmechanismus

hypostasiert und seine Zerstörung zur Bedingung künftiger Freiheit gemacht werden kann."[5]

Bakunin selbst gab eine diese Einschätzung bestätigende Definition von Anarchismus:

"Entsprechend dieser unserer Überzeugung haben wir weder die Absicht noch die geringste Lust, unserem oder einem fremden Volk ein beliebiges Ideal einer Gesellschaftsstruktur anzuhängen, das wir uns angelesen oder selbst ausgedacht haben, sondern wir suchen dieses Ideal im Volk selbst, in der Überzeugung, daß die Volksmassen in ihren mehr oder weniger historisch entwickelten Instinkten, in ihren täglichen Bedürfnissen und in ihren bewußten und unbewußten Bestrebungen alle Elemente ihrer zukünftigen normalen Organisation tragen; und da jegliche staatliche Macht, jede Regierung ihrem Wesen und ihrer Stellung nach außerhalb des Volkes, über ihm steht und unbedingt danach streben muß, es einer Ordnung und Zielen zu unterwerfen, die ihm fremd sind, so erklären wir uns zu Feinden jeglicher Macht einer Regierung oder eines Staates, zu Feinden staatlicher Ordnung überhaupt, und glauben, daß das Volk nur dann glücklich und frei sein kann, wenn es sich selbst sein Leben schafft in einer Organisation von unten nach oben, mit selbstständigen und freien Vereinigungen ohne jede offizielle Überwachung, nicht aber ohne vielfältige und gleich unabhängige Einflüsse von Personen und Parteien. Das sind die Überzeugungen der sozialen Revolutionäre, und deshalb nennt man uns Anarchisten."[6]

"Mit einem Wort, wir weisen alle privilegierte, patentierte, offizielle und legale Gesetzgebung, Autorität und Beeinflussung zurück, selbst wenn sie aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangen sind, in der Überzeugung, daß sie immer nur zum Nutzen einer herrschenden und ausbeutenden Minderheit gegen die Interessen der ungeheuren geknechteten Mehrheit sich wenden können.

In diesem Sinne sind wir wirklich Anarchisten."[7]

Eine sehr klare Eingrenzung des Begriffs liefert Lösche im Lexikon der Politik von Dieter Nohlen. Er definiert Anarchismus dort als

"soziale Bewegung, deren Grundgedanken anhand von drei immanenten Kriterien beschrieben werden können":

1. Die Ablehnung jeder Form von menschlicher Organisation – allerdings: "mit deren Hilfe ideologischer, politischer, ökonomischer, oder gesellschaftlicher Zwang ausgeübt wird." Dabei ist der Anarchismus "konsequent antiinstitutionell, insoweit Institutionen Instrumente der Herrschaftsausübung sind, d.h. er ist antistaatlich, antibürokratisch, antiparlamentarisch, antiparteilich, antiverbandlich, antikirchlich".
2. Die Ablehnung jeglicher Form von Ideologie. Ideologien werden im Anarchismus als Ausdruck bestehender Herrschaftsverhältnisse und der Stabilisierung dieser angesehen und somit abgelehnt. Daher beginnt die Kritik der Gegenwart auch mit der Ideologiekritik.
3. Das Ziel desAnarchismus ist die herrschaftsfreie Gesellschaft, ein freiwilliger Zusammenschluß von "mündigen und emanzipierten Menschen", in dem die Herrschaft von Menschen über Menschen durch die Verwaltung von Sachen ersetzt wird.[8]

Es soll eine von den Machtinstitutionen des modernen Staates unabhängige Selbstregulierung stattfinden und eine solidarische Gemeinschaft basierend auf den Prinzipien der Autonomie, des Förderalismus und der Brüderlichkeit geschaffen werden.[9]

Im Anarchismus herrscht keineswegs Chaos, sondern eine Art von förderalistischem System, in dem die Kommune die kleinste Einheit des Wohnens ist, "das Syndikat die Basis der Produktion, Distribution und Dienstleistung". Auch die "Entscheidungsstrukturen" sind klar definiert:

"In autonomen, von unten nach oben strukturierten Assoziationen sollen, soweit es möglich ist, alle Entscheidungen getroffen und vollzogen und nur soweit funktional notwendig auf den verschiedenen Stufen der Förderation koordiniert werden. Als Organisationsmodell stellt Anarchismus also eine Förderation von Förderationen weitgehend autonomer Basiseinheiten dar."[10]

Das Staatslexikon betont aber auch die doch recht unterschiedlichen Ausprägungen des Anarchismus, und teilt die anarchistischen Theoretiker dabei in zwei Hauptlager ein: Die Individual-Anarchisten (Godwin, Proudhon, Stirner etc.) und die kollektivistisch-kommunistischen Anarchisten (Bakunin, Kropotkin etc.).

Im Mittelpunkt des Individual-Anarchismus steht demnach als höchster Wert die individuelle Freiheit, aus ihr entsteht sozusagen die freie Gesellschaft. "Die innere und äußere Emanzipation des einzelnen setzt seine natürlichen Kräfte der Vernunft, Gerechtigkeit, und Moralität frei, die Herrschaft von "Menschen über Menschen" kann dann ersetzt werden durch Selbstbestimmung als Bedingung der vollkommenen Entfaltung des Menschen." Das Problem der sozialen Ordnung, also letztenendes das Problem der Ausübung des individuellen freien Willens in der Gemeinschaft wird auf sehr verschiedene Art gelöst: Bei Stirner beispielsweise durch solipsistische ("Solipsismus [lat.],erkenntnistheoretischer Standpunkt, der nur das eigene Ich mit seinen Bewußtseinsgehalten als das einzig Wirkliche gelten läßt"[11] ) Proklamation des "Einzigen und seines Eigentums", bei Heijmann Croiset durch schlichten Egoismus ("moi, moi, moi, ... et les autres ensuite"), durch Allgemeingültigkeitserklärungen des eigenen Willens ("Bellegarrigue:"Was ich fühle, muß jedermann fühlen, was ich denke, muß jedermann denken""), oder aber durch jederzeit revidierbare Verträge zwischen dem Individuum und den Gruppen, so daß der allgemeine Austausch und auch die soziale Harmonie geregelt sind (Godwin, Proudhon). Das Wirtschaftssystem wird durch freien, geldlosen Tausch von Dienstleistungen ersetzt, die Gesellschaft gliedert sich als Netz von Förderationen und letztenendes als Förderation ohne Haupt. Das Privateigentum wird grundsätzlich als die Wurzel allen Übels, also aller Unfreiheit und Ungleichheit angesehen, es soll allerdings bei den Individualanarchisten nicht abgeschafft, sondern allgemein gemacht werden.[12]

Die kollektivistischen Anarchisten unterscheiden sich vor allem in diesem Punkt von den Individualanarchisten. Sie verneinen das Privateigentum an Produktionsmitteln, diese sollen sozialisiert werden. "Die Distribution dagegen soll nach dem Prinzip individueller Leistung, beim kommunistischen Anarchismus (Kropotkin(...)) nach individuellen Bedürfnissen erfolgen.[13]

Peter Lösche teilt den Anarchismus sogar in vier Hauptströmungen, nämlich in Agrar-, Handwerker- und Intelligenz-Anarchismus und den Syndikalismus.[14] Andere wiederum kommen auf acht Schulen des Anarchismus.[15]

Diese sollen hier aber nicht näher erläutert werden, sondern nur die Vielfalt der anarchistischen Auslegungen aufzeigen.

Die im Anarchismus genannten Kriterien für eine revolutionäre Gesellschaft finden sich ansatzweise durchaus auch in anderen Theorien, wie beispielsweise dem Marxismus oder Sozialismus wieder. Allerdings gilt gerade der Marxismus als der erbittertste Gegner des Anarchismus. Die Hauptursache für diese Feindschaft mag in der Revolutionstheorie oder ganz einfach in der Frage der Umsetzung liegen, vor allem in der Entscheidung für Autorität oder Anti-Autorität.

Während Sozialisten wie beispielsweise Charles Fourier oder auch Robert Owen auf eine "Revolution von oben setzten" oder Marx etwa "die Diktatur des Proletariats" vorsah, lehnen Anarchisten dies konsequent ab. Sie sehen darin mit dem Anarchismus unvereinbare Mittel und befürchten eine damit verbundene Verschärfung oder gar dauerhafte Etablierung der staatlichen Herrschaft.

Auch die Revolution soll im Anarchismus gewissermaßen mit dem höchstmöglichen Maß an Freiheit stattfinden. Die anarchistische Revolution entsteht aus dem natürlichen Drang des Menschen zur Selbstbefreiung, sie ist daher mehr eine soziale als eine politische Revolution. Die Anarchisten selbst übernehmen dabei keine Führungsrolle, sie nehmen eher eine aufklärende, vorbildliche Funktion ein.

Allerdings gibt es auch innerhalb des Anarchismus sehr unterschiedliche Auffassungen über die revolutionäre Strategie. Einige erwarten einen evolutiven Prozess (Proudhon, Kropotkin), andere die Durchführung der Revolution in einem Schlag (Bakunin), für viele steht die Gewaltlosigkeit in Form von einer Revolutionsdurchführung durch Aufklärung und Vorbildverhalten im Vordergrund (Godwin, Proudhon etc.), andere sehen die Gewalt, "die Propaganda der Tat", den individuellen Terror, als unabdingbares Mittel der Revolution an (Netschajew).

Leider hat sich vor allem dieses Bild, das des mordenden, anarchistischen Terroristen in der Öffentlichkeit sehr stark durchgesetzt, so daß heute oft Anarchismus mit Terror gleichgesetzt wird.[16]

Der Anarchismus wird aber auch allgemein als Utopie mit fast schon religiösem Charakter bezeichnet. So geht der Anarchismus davon aus, daß der Mensch an sich gut und vernünftig und die Freiheit sein natürlicher Zustand sei, Vernunft, Gewissen und Solidarität die natürlichen Determinanten menschlichen Verhaltens seien. Einzig und allein die staatlichen Institutionen halten den Menschen davon ab, gut und frei zu sein. Hier kommt der religiöse Charakter ins Spiel: Der Mensch an sich ist gut, ähnlich wie im Paradies, er muß sich nur von der "Sünde", also hier dem Staat befreien.[17]

Dieser Vergleich findet sich übrigens auch bei Bakunin.

Kurz zusammengefaßt läßt sich der Anarchismus durch folgende Kriterien kennzeichnen:

1) Die Organisationsform ist freiwillig und wendet sich gegen festgelegte Organisationen und Institutionen.
2) Der freie Wille und die Freiheit des einzelnen stehen im Vordergrund, alles was zur Beschränkung dieser führt, wird abgelehnt:Staat, Parteien, Ideologien, Kirchen, Religionen, Verbände etc.
3) Der Geltungsanspruch handlungsorientierter Theorien wird dementiert, jede Theorie wird einem grundsätzlichen Herrschaftsverdacht unterzogen
4) Das Ziel aller Anarchisten ist die herrschaftsfreie Gesellschaft selbstbestimmter und förderal assoziierter Individuen. Die Gesellschaftsstruktur läuft von unten nach oben, sie stellt keine Herrschaft, sondern ein für die Verwaltung von Sachen auf ein Minimum reduzierte Kooperation dar. Ökonomische Selbstverwaltung und politische Selbstbestimmung sollen ökonomische Ausbeutung und staatliche Herrschaft beseitigen.
5) Der Revolutionsbegriff ist voluntaristisch, d.h. der Revolutionswille schlummert im Volk, er kann jederzeit erweckt werden durch anarchistische Überzeugung, Terrorakte oder Vorbilder. Nach der Revolution ist sofort eine anarchistische Gesellschaft vorhanden, ohne jede Zwischenstufe.[18]

2.2 Der Staat

Die Staatslehre ist schon sehr alt, sie reicht bis in die Antike zurück, daher soll hier kein allgemein gültiger Staatsbegriff definiert, sondern nur ein allgemeiner Überblick gegeben werden.

Das Staatslexikon leitet den Begriff wie folgt ab:

"Staat (von lat. status = Stand, Zustand, Verfassung; franz. état; engl. state). Staat wird definiert als "die Gesamtheit der öffentlichen Institutionen, die das Zusammenleben der Menschen in einem Gemeinwesen gewährleistet bzw. gewährleisten soll."[19]

Hier geht es aber schon um die Verwaltung oder Regierung, vorher gibt es drei

Elemente, die den Staat traditionell definieren:

1. Staatsgebiet
2. Staatsvolk
3. Staatsgewalt[20]

Diese drei Punkte gelten grundsätzlich für jeden Staat, gleich welcher Staats-bzw. Regierungsform.

Danach schließt sich die Frage nach der Form der Staatsgewalt an.

"Die Staatsgewalt wird dabei rechtsförmig ausgeübt durch den Staatsapparat, wobei der Staatsapparat (...) in eine Mehr- bzw. Vielzahl von Institutionen ausdifferenziert ist."[21]

Wer oder was regiert bzw. übt die Staatsgewalt aus? Laut Aristoteles entscheidet die Anzahl der Staatsgewalt Ausübenden, also Alleinherrschaft, Herrschaft weniger, Herrschaft vieler über die Staatsform.[22]

Niccolò Machiavelli teilte die Staaten hingegen in Republiken (es herrschen viele) und Monarchien (die Staatsgewalt liegt bei einem einzelnen) auf. Doch im Laufe der Zeit haben sich diverse Systeme herausgebildet, auf die Machiavellis Aufteilung nicht mehr zutrifft, wie z.B. die parlamentarische Monarchie oder die Diktatur. So wäre selbst das nationalsozialistische Deutschland noch unter den Machiavellischen Begriff der Republik einzuordnen gewesen.

Diese Einteilungen bieten also keine klar eingrenzbaren Kategorien.[23]

Zunächts ist festzustellen: "Der Staat als Organisationsform des Politischen kann höchst unterschiedlich aufgebaut und strukturiert sein."[24]

Unterschieden wird hauptsächlich

1) "zwischen Autokratie und Konstitutionalismus,

also zwischen Staaten mit absoluter, nicht begrenzter Macht und Staaten, in denen die politische Macht durch Verfassung, Rechtsstaat und Gewaltenteilung (in Exekutive, Legislative und Judikative) begrenzt ist.

2) zwischen Einheits- bzw. Zentralstaat und förderal gegliedertem Bundesstaat oder auch Staatenbund und Staatenverbund

3) zwischen Typen, (...)die sich aus dem Wandel der Staatsaufgaben ergeben.(...)

Zur Durchsetzung seiner Entscheidungen verfügt der Staat im Staatsgebiet nach innen über das Gewaltmonopol gegenüber allen Bürgern und über die Kontrolle über alle anderen Verbände sowie über die Souveränität nach außen."[25]

Bei Aristoteles steht zudem die qualitative Ausrichtung im Vordergrund: Wird im Hinblick auf das Gemeinwohl regiert, handelt es sich um eine positive Ausprägung, wird im Hinblick auf Eigennutz regiert, handelt es sich um eine Entartung. Der positiven Form der Alleinherrschaft (Monarchie) steht die negative gegenüber (Tyrannis), der positiven Form der Herrschaft der wenigen (Aristokratie) die negative (Oligarchie), der positiven Ausprägung der Volksherrschaft (Politie) die Pervertierung (Demokratie). Aristoteles Demokratie galt allerdings später als Ochlokratie, eine Form der Pöbelherrschaft.[26]

"In einer modernen, systemtheoretischen Sicht folgt die Staatstätigkeit weder einem oder mehreren abstrakten Staatszwecken, noch ist der Staat gar Selbstzweck. Die Staatsaufgaben sind vielmehr von Raum und Zeit abhängig; sie können zugeschrieben, gefordert oder induktiv ermittelt, nicht jedoch staatstheoretisch abgeleitet werden; über sie wird politisch entschieden(...)."[27]

Dennoch lassen sich zentrale Staatsaufgaben [des modernen Staates]benennen:

- "Die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit, Schutz individueller Bürgerrechte, Friedensstiftung (Rechtsstaat)
- Die Gewährleistung der politischen Beteiligung und kulturellen Integration der Bürger
- Die Setzung der ökonomischen Rahmenbedingungen für die friedliche Konkurrenz der Wirtschaftssubjekte , einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur und der Wettbewerbsgarantie (...)
- Die Schaffung der sozialen Voraussetzungen individueller Freiheit durch sozialstaatliche Sicherungssysteme (...)
- Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Entwicklung (...)
- Die Schafffung einer wissensbasierten Infrastruktur zur Vermeidung nicht mehr kontrollierbarer (technologischer) Risiken."[28]

Besonders wichtig ist aber auch die Wirtschaftsstruktur für den Staatsbegriff, beispielsweise Kapitalismus oder Kommunismus. Marx definierte den Staat gerade über die in ihm gegebenen ökonomischen Bedingungen. Die ökonomischen Verhältnisse sind bei Marx maßgebend für die Rechts- und Verfassungsordnung, für die herrschenden Rechtsauffassungen und für das in der Gemeinschaft herrschende Sozialethos.[29]

Zusammengefaßt bedeutet dies, der Staat läßt sich über folgende Kriterien bestimmen:

1. Staatsgebiet
2. Staatsvolk
3. Staatsgewalt
4. Staatsform
5. Staatsaufgaben
6. wirtschaftliche Ausrichtung des Staates.

2.3 Kurzvergleich Anarchismus óStaat

Da die Definition gezeigt hat, daß beide Begriffe sehr weitläufig ausgelegt werden können und nur schwer allgemein zu formulieren sind, wird der folgende Vergleich auf einer sehr einfachen Basis stattfinden.

Der Staat wird für den Vergleich zunächst nur auf seine drei Grundelemente (Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt) und auf seine direkte sprachliche Herleitung (Staat von lat. status = Stand, Zustand, Verfassung; franz. état; engl. state) reduziert. Die Ausgangsbasis bildet also ein Staat mit klar eingegrenztem Staatsgebiet, einem dazugehörigen Volk und einer verfassungsmäßig geregelten Form von Staatsgewalt.

Als Anarchismusmodell soll hier eine förderative, von unten nach oben gegliederte Gesellschaft von in ihrem Handeln freien, mündigen Menschen dienen.

Der Hauptunterschied zwischen dem Anarchismus und dem Staat liegt dann ganz klar in der Machtverteilung und der Verantwortung des Einzelnen.

Im Staat gibt der Bürger ein hohes Maß an Verantwortung (über Wahlen) an den Herrscher oder die herrschenden Institutionen / Parlamente ab. Im Idealfall haben zwar alle Staatsbürger das gleiche Wahlrecht und können frei und ohne Zwang bestimmen, wen oder welche Gruppe sie in welche Position wählen, aber mit der Abgabe des Stimmzettels gibt der mündige Wähler auch ein Stück Selbsbestimmung und Verantwortung ab. Der mündige Bürger wählt Vertreter, die seine Verantwortung an bestimmten Stellen wahrnehmen und gibt auch freiwillig ein gewisses Maß an Macht an die Regierungsvertreter weiter. Selbst wenn diese Regierung völlig basisdemokratisch gewählt und kontrolliert ist, so übernimmt sie doch im Moment der Wahl eine Machtfunktion und übt damit einen gewissen Zwang (über Gesetze und Verpflichtungen etc., polizeiliche Repressalien) auf den Bürger aus.

Genau das lehnt der Anarchismus ab. Auch der Anarchismus will eine geschützte Gemeinschaft, verbunden mit Regeln und Vereinbarungen, an die sich der "anarchistische Bürger" halten soll. Die Verantwortung hierüber liegt aber bei jedem selbst, sie ist damit ungleich größer als im Staat. Die Entscheidungsgewalt wird im Anarchismus nicht abgegeben, sie liegt immer und zu jeder Zeit bei jedem selbst, die Vereinbarungen finden auf einer (Macht-)Ebene statt. Im anarchistischen Idealfall ist jeder dem anderen gleichgestellt, keiner gibt dem anderen Verfügungsgewalt über sich selbst. Wer gesellschaftsrelevante Positionen einnimmt, tut dies zum allgemeinen momentanen Nutzen, und mit der Zustimmung aller. Seine Position ist dabei nicht starr, wie bei einem Herrscher oder Beamten, sondern jederzeit durch einen anderen ersetzbar. Die Einhaltung der verabredeten Vereinbarungen wird über die Verantwortung und Vernunft eines jeden einzelnen erreicht. Jeder "anarchistische Bürger" ist überzeugt von der Vernünftigkeit der Regeln, sie sind für ihn rational maßgebend, es bedarf keiner Repressalien, Gesetze, Strafen, um ihn zur Einhaltung der gemeinsam beschlossenen Verabredungen zu bringen.

Natürlich ist dies sehr idealistisch. Kritiker könnten sofort einwerfen, daß in einer solch freien Gesellschaft viele die Gelegenheit nutzen könnten (und würden), straffrei Verbrechen wie Diebstahl und Mord zu begehen. Eine andere Frage wäre, wie sich eine anarchistische Gesellschaftsform gegen Angriffe von innen oder außen verteidigen würde. Diese Punkte hat zumindest Bakunin in seinem anarchistischen Modell bedacht, grundsätzlich ist dies aber keine zentrale Frage der anarchistischen Theorie.

Freiheit und konsequente Autoritätsvermeidung bilden ihre Grundpfeiler.

Es soll aber zunächst nicht um die Kritik an einem der beiden Begriffe gehen. Vielmehr ist nun eine grundlegende Begrifflichkeit vorgegeben worden, die im Einzelfall (Bakunin) spezialisiert werden wird.

Beiden Begriffen gemeinsam ist, daß sie eben Systeme sind, also ein Muster oder Modell vorgeben, nach dem die Gemeinschaft geordnet wird. Der Staat, wie der Anarchismus bilden die Organisationsform des Politischen – in Bezug auf die Staatsdefinition des Staatslexikons –

"Der Staat als Organisationsform des Politischen kann höchst unterschiedlich aufgebaut und strukturiert sein."[30]

können beide als Staatsform angesehen werden, hier gibt es eine Überschneidungsmöglichkeit. Beide Systeme sind Gesellschaftsordnungen, der Hauptunterschied liegt in der Entscheidungsebene, der Verantwortung des Systemangehörigen und der Durchsetzungsform der Regeln bzw. Gesetze.

Regeln bzw. Gesetze haben beide Gesellschaftsformen, sie werden mit Repressalienandrohung (Staat) oder durch Einsicht und Vernunft (Anarchismus) durchgesetzt. Die Verantwortung für sein Handeln gibt das Individuum im Staat begrenzt oder total ab, im Anarchismus trägt jedes Individuum die volle Verantwortung. Die Entscheidungsebenen sind im Staat klar vorgegeben, ob demokratisch oder diktatorisch, im Anarchismus soll es nur eine einzige Ebene geben, alle haben die gleiche Entscheidungsgewalt.

Der Anarchismus kann also durchaus als Staatsform bezeichnet werden. Auch wenn er den Staatsbegriff als solchen verneint, so ist er doch eine Art Zustand oder Verfassung für das Zusammenleben einer Gemeinschaft (Staat: lat. status = Stand, Zustand, Verfassung). Der Staat, wie er allgemein definiert wird (s.o.) kann aber nicht anarchistisch sein, denn im Anarchismus darf es kein (gewähltes) Staatsoberhaupt geben.

Der Anarchismus kann also Staat, der Staat aber nicht anarchistisch sein.

Die Möglichkeit eines anarchistischen Staatsbegriffs, so haben die Begriffsherleitung und der Vergleich gezeigt, ist nicht nur möglich, sondern auch logisch. Er teilt sich aber, wie bei Bakunin deutlich werden wird, in einen negativen (den Staat ablehnenden) und in einen positiven (eine eigene Gesellschaftsform konstruierend) auf.

3. Hauptteil: Bakunins Staatsbegriff

3.1 Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft (1866)

Wie Bakunin sich seine anarchistische Gesellschaft vorstellte, hat er 1866 in "Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft" ausführlichst beschrieben. Bakunins Vorstellung einer freien Gesellschaft war radikal im ursprünglichsten Sinne des Wortes: Freiheit,Vernunft, Gerechtigkeit und Arbeit sollten die Grundlagen dieser freien Gesellschaft bilden. Natürlich sind dies sehr idealistische Vorstellungen, die kaum umsetzbar erscheinen, aber das war Bakunin durchaus bewußt:

"Ein solches Werk kann nicht von kurzer Dauer sein"

merkte er an.[31]

Folgende Punkte bildeten Bakunins "Revolutionären Katechismus":

- Der Atheismus

Dies bedeutete für Bakunin gleichzeitig die totale "Abschaffung des Dienstes und des Kults der Gottheit". Mit der Verneinung eines überirdischen Gottes sollte die Vernunft zum einzigen "Prüfungsmittel der Wahrheit, das menschliche Gewissen als Grundlage der Gerechtigkeit, die individuelle und kollektive Freiheit als einzige Schöpferin der Ordnung in der Menschheit" anerkannt werden.[32]

Folgende Punkte bilden hierbei die Kernpunkte:

- "Die radikale Abschaffung jeder offiziellen Religion und jeder priveligierten oder auch nur vom Staat geschützten, bezahlten und unterhaltenen Kirche".[33]
- Kirchen dienen nur dazu, das Regime der menschlichen Unmündigkeit zu erhalten und die göttliche Autorität zu verewigen.[34]
- Zwar gibt es die "absolute Gewissens- und Propagandafreiheit für jeden mit unbegrenzter Möglichkeit für jeden, seinen Göttern, welche immer es seien, soviel Tempel als er will, zu errichten und die Priester seiner Religion zu bezahlen und zu unterhalten" aber diese religiösen Gemeinschaften und Kirchen
- genießen keinerlei "den produktiven Assoziationen zuteil werdenden Rechte",
- besitzen kein Erbrecht,
- dürfen keinerlei Güter in Gemeinschaft besitzen (mit Ausnahme ihrer Häuser oder Gebetsanstalten)
- haben absolut und definitiv kein Erziehungsrecht, sie dürfen sich ausdrücklich nicht mit der Kindererziehung beschäftigen, "da ihr einziger Lebenszweck die systematische Leugnung der Moral, der Freiheit und lukrative Zauberei ist".[35]
- Das Prinzip der Freiheit.

"Die Freiheit ist das absolute Recht aller erwachsenen Männer und Frauen, für ihre Handlungen keine andere Bewilligung zu suchen, als die ihres eigenen Gewissens und ihrer eigenen Vernunft, nur durch ihren eigenen Willen zu ihren Handlungen bestimmt zu werden, und folglich nur verantwortlich zu sein zunächst ihnen selbst gegenüber, dann gegenüber der Gesellschaft, der sie angehören, aber nur insoweit, als sie ihre freie Zustimmung dazu geben, ihr anzugehören".[36]

"Die Freiheit eines Jeden kann also nur in der Gleichheit aller verwirklicht werden. Die Verwirklichung der Freiheit in der rechtlichen und tatsächlichen Gleichheit ist die Gerechtigkeit".[37]

Die Freiheit ist laut Bakunin das einzige Dogma, die einzige Pflicht, an die sich jeder in seiner Gesellschaft zu halten hat, in dem Sinne, daß die Freiheit des anderen unbedingt akzeptiert werden muß. Das Autoritätsprinzip und die Staatsraison werden von Bakunin kategorisch ausgeschlossen.

Dieses Freiheitsprinzip als Grundlage der Gemeinschaft bezeichnet Bakunin als "menschliche Gesellschaft". Diese sei "im Uranfang eine natürliche Tatsache" gewesen, die später eine religiöse Tatsache geworden sein, "nach dem Prinzip der göttlichen und menschlichen Autorität organisiert" und nun wieder neugebildet werden müsse. Die Grundlage soll die Freiheit sein, die ab diesem Zeitpunkt "das einzig bildende Prinzip ihrer politischen und ökonomischen Organisation werden muß".

Die Freiheit bildet somit auch die Grundlage der Ordnung: "Die Ordnung in der Gesellschaft muß die Resultante der größtmöglichen Entwicklung aller lokalen, kollektiven und individuellen Freiheiten sein."[38]

- Die Abschaffung jeglicher staatlicher Organisation
- "Abschaffung der Monarchie. Republik.
- Abschaffung der Klassen, Rangstufen, Privilegien und Unterschiede aller Art
- Abschaffung (...) des bevormundenden, überragenden, zentralistischen Staates."[39]
- "Absoluter Ausschluß jedes Prinzips von Autorität und Staatsraison."[40]
- "Abschaffung aller Staatsuniversitäten" Die Verantwortung für die öffentliche Bildung liegt bei den Gemeinden und freien Assoziationen.
- "Abschaffung des staatlichen Richtertums"
- Die Richter werden vom Volk gewählt.
- "Abschaffung der gegenwärtig in Europa gültigen Gesetzbücher für Straf- und bürgerliches Recht."
- "Abschaffung der Banken und aller anderen Krediteinrichtungen des Staates"
- "Abschaffung jeder zentralen Verwaltung, der Bürokratie, der stehenden Heere und der Staatspolizei"[41]

- Rechte des Einzelnen in Bakunins Anarchismus

Jedes Mitglied der Gesellschaft soll bei Geburt die gleichen Mittel zur Selbstverwirklichung vorfinden, unabhängig von Rasse, Geschlecht etc.[42]

Die Grundlage aller politischen Rechte bei Bakunin ist die Arbeit.[43]

Folgende Rechte sollten jedem im Bakuninschen Anarchismus zugesprochen werden:

- "Absolute Gleichheit der politischen Rechte für alle Männer und Frauen.
- Allgemeines Stimmrecht (...)
- Unmittelbare und direkte Wahl aller öffentlichen gerichtlichen und zivilen Funktionäre, sowie aller nationalen, provinziellen und kommunalen Vertreter oder Räte durch das Volk (...), der erwachsenen Männer und Frauen."[44]
- Eigentumsrecht: Es gibt kein Eigentumsrecht an Grund und Boden, aber wer ein Stück Land bearbeitet/beackert, dem gehört es auch.[45]
- Die religiöse, bürgerliche Ehe wird durch die freie Ehe ersetzt: Zwei erwachsene (volljährige) Menschen verschiedenen Geschlechts haben das Recht, auf unbestimmte Zeit eine Gemeinschaft einzugehen. Die Gesellschaft übt darauf keinen Zwang aus: Sie darf die Ehe nicht verhindern oder trennen. Innerhalb der Ehe muß die Gleichheit von Mann und Frau erhalten bleiben.
- Schwangere Frauen werden von der Gesellschaft unterstützt. Auch der Unterhalt der Kinder wird von der Gesellschaft gewährleistet.[46]
- Ein jeder hat das Recht, "von seiner Geburt bis zu seiner Großjährigkeit vollständig unterhalten, bewacht, beschützt, erzogen und unterrichtet zu werden in allen öffentlichen Schulen (...) auf Kosten der Gesellschaft."[47]
- Die Schule soll die Kirchen ersetzen: Die Kinder unterwerfen sich in der Schule dem Prinzip der Autorität, aber nur um nach und nach an die Freiheit herangeführt zu werden. Sie werden in den Schulen im Sinne von Vernunft, Wahrheit, Gerechtigkeit, Achtung des Menschen, Bewußtsein der eigenen Würde (und damit Anerkennung der Menschenwürde der anderen), Liebe der Freiheit für sich und alle anderen, Kult der Arbeit als Grundlage jedes Rechts, Verachtung für Unvernunft, Lüge, Ungerechtigkeit, Feigheit, Sklaverei und Müßiggang erzogen. Die Schulen sollen zuerst Menschen, dann Arbeitsspezialisten und Bürger aus den Kindern machen. Nach der Schule erfolgt eine Beratung und Aufklärung über die Fähigkeiten und Neigungen des einzelnen, niemand wird zu irgendeiner höheren Ausbildung (Spezialschule) gezwungen. Jeder muß den ihm am meisten zusagenden Industriezweig studieren und lernen. Nach der Ausbildung wird der "Jüngling" frei erklärt, er ist fortan Herr seiner Handlungen, unter der Bedingung, daß er frei bleibe, von seiner Arbeit lebe und die Freiheit der anderen achte.[48]
- Eltern dürfen ihre Kinder bei sich behalten und erziehen.
- Die Vormundschaft und Erziehung der Kinder obliegt der Gesellschaft. Bei Mißhandlung hat die Gesellschaft das Recht, den Eltern die Kinder wegzunehmen.
- Alte, Arbeitsunfähige und Kranke behalten ihre politischen und sozialen Rechte und werden von der Gesellschaft "reichlich gepflegt und unterhalten".[49]
- Die absolute Freiheiteines jeden mündigen Individuums:
- jede Meinung frei auszusprechen
- faul oder fleißig zu sein (diese Freiheit gilt nur eingeschränkt, wie noch aufgezeigt werden wird)
- über die eigenen Person und den eigenen Besitz frei zu verfügen
- "Unbegrenzte Preß-, Propaganda-, Rede-, und Versammlungsfreiheit (für öffentliche und private Versammlungen)
- Absolute Assoziationsfreiheit, wobei aber die juridische Anerkennung nur denen zu Teil wird, die (...) sich nicht in Gegensatz zu den Grundprinzipien der Gesellschaft stellen."[50]

Der letzte Punkt macht schon deutlich, daß Bakunin sehr wohl gewisse Regeln und somit die von ihm so kategorisch ausgeschlossenen Restriktionen der Freiheit(en) vorsah. Grundsätzlich, so Bakunin benötigt die Freiheit als Hauptprinzip des Bakuninschen Anarchismus keinen Schutz, beispielsweise durch eine Art Polizei, die die Freiheit verteidigt und die Rechte des Einzelnen wahrt und Verbrechen bekämpft. Die Freiheit selbst soll die Freiheit beschützen. Für Bakunin ist asoziales (im Sinne von nicht gesellschaftsfähiges) Verhalten immer auf ein mangelndes Maß an Freiheit und auf eine schlecht organisierte Gesellschaft zurückzuführen. Die Gesellschaft bereitet das Verbrechen vor und die Verbrecher sind nur die ausführenden Werkzeuge. Letztenendes sind Verbrechen nur auf eine eingeschränkte Freiheit, eine im Bakuninschen Sinne schlechte Erziehung und auf einen repressiven Staat zurückzuführen. Um Verbrechen zu verhindern, müsse man daher nur die Gesellschaft auf dem Prinzip der Freiheit und Gleichheit aufbauen, so meinte Bakunin.

Offenbar sind Bakunin aber schon während der Ausarbeitung seiner Theorie Zweifel an dieser sehr idealistischen Auffassung gekommen. So gibt es nämlich durchaus plötzlich Repressionsmöglichkeiten, um die Freiheit der Gemeinschaft und des einzelnen zu schützen.[51]

- "Strafe und Gerichtsbarkeit bei Bakunin"

Zwar sollte jedem Gesellschaftsmitglied bei Bakunin das größtmögliche Maß an Freiheit garantiert werden, tatsächlich sah Bakunin aber drastische Maßnahmen für diejenigen in seiner Gesellschaftsform vor, die nicht mitspielten:

- Der Entzug aller politischen Rechte bei Arbeitsverweigerung Die jeweilige Gemeinschaftsform (egal ob Gemeinde, Provinz Nation, etc.) kann einem Mitmenschen alle politischen Rechte entziehen, wenn dieser nicht arbeitet, und auf Kosten öffentlicher oder privater Wohltätigkeit lebt obwohl er weder alt noch invalid noch krank ist. Der Entzug dieser politischen Rechte gilt solange, bis derjenige wieder seine Arbeit aufnimmt.
- Der Entzug aller politischen Rechte bei Veräußerung der Freiheit Die Bakuninsche Gesellschaft wird es nie dulden, daß jemand sein oberstes Gut, die Freiheit, juristisch beispielsweise durch einen Vertrag veräußert. Begibt sich aber jemand freiwillig in die Knechtschaft und veräußert somit seine Freiheit, so werden auch ihm für die Dauer der Knechtschaft alle politischen Rechte entzogen.
- Der Entzug des Erziehungsrechtes bei politisch Entrechteten Werden jemandem aus den oben genannten Gründen die politischen Rechte aberkannt, so hat er auch nicht mehr das Recht, (seine eigenen) Kinder zu erziehen oder gar zu behalten.
- Die Anwendung von Strafen bei Verstößen gegen die Grundprinzipien Bei Untreue gegen frei eingegangene Verpflichtungen sowie bei bewiesenen Angriffen gegen das Eigentum, die Person oder die Freiheit eines Bürgers (egal ob ausländisch oder inländisch) wendet die Gesellschaft gegen den (inländischen oder ausländischen) "Verbrecher" die von ihr beschlossene Strafe an. Allerdings sieht Bakunins Gesellschaftsmodell auch folgendes vor:
- Die Abschaffung von entwürdigenden und grausamen Strafen und der Todesstrafe
- Die Abschaffung von langen Haftstrafen Lange Haftstrafen, die keine Chance auf Rehabilitierung bieten, werden abgeschafft. Verbrechen wird als Krankheit angesehen, daher ist eher auf eine Heilung als auf eine Bestrafung hinzuarbeiten.
- Straffreiheit durch Verlassen der Gesellschaft Jeder, der sich in der Bakuninschen Gesellschaft nicht seiner Strafe unterwerfen will, kann dieser Strafe entgehen, wenn er die Gesellschaft verläßt. Die Gesellschaft erklärt ihn dann für ausgestoßen und damit zu einem Vogelfreien.[52] Bakunin:

"Der Widerspenstige, der so unter das Naturgesetz, Auge um Auge, Zahn um Zahn, zurückgefallen ist, wenigstens auf dem von dieser Gesellschaft eingenommenen Terrain, kann ausgeraubt, mißhandelt, selbst getötet werden, ohne daß die Gesellschaft sich darum kümmern würde. Jeder kann sich seiner entledigen, wie eines schädlichen Tieres, nie aber darf er ihn knechten, ihn als Sklaven verwenden."[53]

- Das Erbrecht wird abgeschafft.

- Damit soll die soziale Ungleichheit endgültig ausgemerzt werden.
- Das Erbrecht verhindert den Sieg der Freiheit.
- Die persönlichen, politischen und sozialen Rechte sind an der wirklichen, lebenden Person verhaftet, nach dem Tod gibt es nur noch einen fiktiven Willen der verstorbenen Person
- Nur der Fond für Erziehung und öffentlichen Unterricht hat das Recht zu erben um so weiterhin die Bildung und Erziehung zu sichern
- nach der Abschaffung des Erbrechts bleibt nur noch jene Ungleichheit zurück, die auf der Unterschiedlichkeit der Fähigkeiten beruht. Diese wird ebenfalls aufgrund der Erziehung nach und nach verschwinden.[54]

- Die Errichtung einer neuen Staatsform

"Das Ziel der demokratischen und sozialen Revolution kann in zwei Worten definiert werden: Politisch ist es die Abschaffung des historischen Rechts, des Rechts der Eroberung und des diplomatischen Rechts. Es ist die vollständige Befreiung der Personen und Assoziationen vom Joch der göttlichen und menschlichen Autorität.(...) Es ist endlich die radikale Auflösung des zentralistischen, bevormundenden, autoritären Staates mit allen militärischen, bürokratischen, regierenden, verwaltenden, gerichtlichen und bürgerlichen Einrichtungen. Es ist mit einem Wort die Rückgabe der Freiheit an Alle (...) und die gegenseitige Garantie dieser Freiheit. Sozial ist es die Bekräftigung der politischen Gleichheit durch die ökonomische Gleichheit."[55]

Die freien Assoziationen:

- Bakunins neue Organisationsform heißt freie Assoziation: Die menschliche Gesellschaft wird nicht mehr in Nationen, sondern in verschiedene industrielle Gruppen eingeteilt, organisiert nach den Bedürfnissen der Produktion
- Unterschieden wird zwischen regulären und irregulären Assoziationen.
- Die regulären, d.h. juristisch als Kollektivkörper anerkannten Assoziationen haben das Recht, vor der sozialen Justiz gegen Personen, Mitglieder oder Nichtmitglieder und gegen alle anderen regulären Assoziationen Klagen einzubringen, wenn eine Verfehlung vorliegt.
- Die nicht-regulären Assoziationen haben als Kollektivkörper nicht dieses Recht, aber sie sind damit auch keiner juristischen Verantwortung unterworfen. Die individuell eingegangenen Verpflichtungen behalten aber auch in dieser Assoziationsform ihre Gültigkeit.
- Die Organisationsstruktur verläuft förderalistisch von unten nach oben
- Die Organisation beginnt bei der Gemeinde und endet bei der zentralen Einheit des Landes, dem Staat, auf dem Wege der Förderation.
- Zwischen der Gemeinde und dem Staat muß mindestens ein autonomer Vermittler vorhanden sein: das Departement, die Region oder die Provinz.
- Die Grundlage der politischen Organisation eines Landes muß die absolut autonome Gemeinde sein
- diese wird immer von der Mehrheit der volljährigen, erwachsenen Männer und Frauen vertreten
- sie ernennt alle Funktionäre wie beispielsweise Richter
- sie verwaltet ohne jede Kontrolle das Gemeindeeigentum und das Finanzwesen
- jede Gemeinde hat das Recht auf eigene Gesetzgebung
- Der Gemeinde übergeordnet ist die Provinz
- um Bestandteil der Provinz zu werden, muß die Gemeinde eine mit der Verfassung der Provinz vereinbare Verfassung haben und diese durch das Parlament der Provinz sanktionieren, also anerkennen lassen.
- die Gemeinde muß sich dann auch der provinzialen Gerichtsbarkeit und den entsprechenden Maßnahmen unterwerfen
- die Provinz darf nichts anderes als eine freie Förderation der autonomen Gemeinden sein.
- Das Provinzialparlament
- besteht aus einer Kammer von Vertretern aller Gemeinden oder es
- besteht aus zwei Kammern: einer Gemeindevertreterkammer und einer Kammer aus Vertretern der gesamten Provinzbevölkerung
- wird auf Zeit gewählt
- mischt sich nicht in die innere Verwaltung der Gemeinden
- setzt die Verfassungsurkunde der Förderation der Gemeinden auf
- bestimmt die Rechte und Pflichten der Gemeinden für sich und gegenüber dem Parlament, dem Gericht und der Provinzregierung
- stellt die Grundsätze der Provinzialverfassung auf, diese sind für die am Provinzparlament teilnehmenden Gemeinden obligatorisch. Die Grundsätze richten sich nach den bereits genannten Bestandteilen des Bakuninschen Anarchismus.
- stimmt über Gesetze, Verfügungen und Maßregeln ab, die entweder aufgrund von provinzialen Bedürfnissen erforderlich oder durch das nationale Parlament beschlossen worden sind
- setzt die Steuerquote für die Gemeinden und Provinzen fest. Die Gemeinden teilen diese Steuerlast auf alle arbeitsfähigen und erwachsenen Bewohnern auf.
- kontrolliert Handlungen und billigt oder verwirft Vorschläge der Provinzialregierung
- Die Provinzialgesetzgebung
- regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Personen als auch der Assoziationen und Gemeinden
- regelt die Strafen beim Bruch der vereinbarten Gesetze

Diese Regelungen und Strukturen für die Gemeinden und Provinzen ziehen sich bis zum internationalen Verbund, der internationalen Förderation durch. Jede einzelne Einheit besitzt ein Parlament, eine Gesetzgebung und richtet sich nach den Grundsätzen des (oben erläuterten) Revolutionären Katechismus .

Die einzelnen Einheiten in der Rangfolge der Förderationen sind: die Gemeinde, die Provinzen, die Nationen (die freie Förderation aller Provinzen mit den gleichen Institutionen wie bei den Provinzen), die internationale Förderation (die freie Förderation aller Nationen). Wichtig ist, daß die jeweilige Autonomie der Einheit erhalten bleibt. So sind zwar beispielsweise die Provinzen (die Nationen, die internationalen Förderationen) den Gemeinden (Provinzen, Nationen) übergeordnet, aber die Autonomie der Gemeinde (Provinzen, Nationen) bleibt erhalten.

Einige Einheiten haben allerdings ihrer Funktion nach noch gewisse Sonderbefugnisse/ -fähigkeiten.

- Das nationale Parlament
- schließt Bündnisse zwischen Nationen
- entscheidet über Krieg und Frieden
- besitzt das auf bestimmte Zeitdauer beschränkte Recht, Armeen aufzustellen
- innerhalb der internationalen Förderation
- besteht Handels-, Geschäfts- und Verkehrsfreiheit
- werden Grenzen, Pässe und Zollstätten abgeschafft
- darf keine einzelne Nation unterdrückt werden
- muß sich jeder Staat an die Urteile des internationalen Parlaments halten
- darf keine Nation eine stehende Armee besitzen
- dürfen Militär und Volk nicht unterschieden werden
- darf kein Staat gegen den anderen Krieg führen
- müssen alle Staaten in den Krieg ziehen, wenn ein förderierter Staat angegriffen wird
- entscheidet das internationale Parlament über Krieg und Frieden mit anderen, nicht föderierten Staaten[56]

Bakunin geht im folgenden noch auf die Mitglieder seines internationalen revolutionären Geheimbundes ein, die sogenannte "internationale Familie", eine Art internationaler Verbund Bakuninscher Revolutionäre. Sie sollen die Revolution vorantreiben, indem sie all ihr Streben nach den Prinzipien des revolutionären Katechismus richten. Diese Mitglieder werden unterteilt in Titualbrüder und aktive Brüder. Die Titualbrüder verpflichten sich zwar im Geiste dem revolutionären Katechismus, sie bekleiden aber zu hohe Positionen in der vorrevolutionären Gesellschaft, als daß sie Zeit für die aktive Revolutionsvorbereitung aufbringen könnten oder sie sind körperlich oder psychisch zu schwach, um aktive Funktionen einzunehmen. Die aktiven Brüder hingegen versuchen den revolutionären Katechismus jeden Tag aktiv zu leben und ihn in der Gesellschaft zu verbreiten.

Dieses "internationale Revolutionskommitee" gibt es natürlich auch auf nationaler Ebene und wird von Bakunin logischerweise als "nationale Familie" bezeichnet.

Die "nationale Familie" wird vom internationalen Zentralrat des Landes gegründet und unter die Leitung einer nationalen Junta gestellt. Für diese Junta wird ein besonderer revolutionärer Katechismus ausgearbeitet, der sich aber nicht wesentlich vom allgemeinen Katechismus unterscheiden darf.

Auch beinhaltet Bakunins "Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft" eine "Provisorische Organisation der Mächte der Gesellschaft" in internationale Räte, nationale Räte, Regionalräte etc.. Hierbei handelt es sich um eine Art von förderativer Parlamentsstruktur für die Zusammenarbeit der internationalen und nationalen Familien. Das Zusammenwirken der Räte wird geradezu haarklein geregelt und erinnert an eine Art revolutionäre Vereinssatzung. Interessant ist dabei eine doch recht bürokratisch anmutende Oganisationsstruktur, die so gar nicht zum freiheitlichen, offenen revolutionären Katechismus passen will.[57]

Auf die genaue Pflichten und die Organisation dieser Bakuninschen Geheimbündler soll hier aber nicht näher eingegangen werden, da sich das Hauptaugenmerk dieser Ausarbeitung auf den Bakuninsche Staatsbegriff richtet.

Dieser Text hat einen sehr detaillierten Überblick über Bakunins Vorstellungen eines anarchistischen Staates geboten. Die menschliche Vernunft, der daraus resultierende Atheismus, das Prinzip der Freiheit, die daraus resultierende Gesetzgebung und der Versuch der absoluten Gleichheit (wohlgemerkt auch schon von Mann und Frau), die förderative Stuktur von unten nach oben – all diese Punkte sind wesentliche Merkmale des (Bakuninschen) Anarchismus. "Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft" ist theoretisch und dialektisch noch nicht so fundiert, wie beispielsweise Bakunins spätere Werke "Gott und der Staat" oder "Staatlichkeit und Anarchie", es zeigt aber Bakunins theoretische Stoßrichtung auf, sowie Bakunins Interpretation einer Umsetzung von Freiheit und Anti-Autorität.

Das nächste Werk Bakunins beschreibt seinen Staatsbegriff anhand einer konkreten, historischen Situation.

[...]


[1] vgl.: Brupbacher, Fritz: "Michael Bakunin.Der Satan der Revolte", Berlin, 1979 / Carr, E.H.: "Michael Bakunin", London and Basingstoke, 1975 / Tannewitz, Hans-Karl:" M.A. Bakunins publizistische Persönlichkeit, dargestellt an seiner politisch- journalistischen Arbeit 1849 in Dresden"-Berlin, FU Berlin, Philosophische Fakultät, Dissertation, 1962

[2] vgl.: Göhler, Gerhard und Ansgar Klein:"Politische Theorien des 19.Jahrhunderts" in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): "Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart", Bonn, 1991(=Studien zur Geschichte und Politik Band 299), S. 577

[3] Matz,Ulrich: "Anarchie, Anarchismus" in: Görres-Gesellschaft (Hrsg.): "Staatslexikon.Recht.Wirtschaft.Gesellschaft", Band 1, 7. Auflage, Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.143 f.

[4] vgl.: ebenda, S.143 f.

[5] Lösche, Peter: "Anarchismus", in: Fetscher, Ingrid und Herfried Münkler (Hrsg.),"Pipers Handbuch der politischen Ideen", Band 4, München, 1986, S. 416

[6] Bakunin, Michail: "Staatlichkeit und Anarchie" in Stuke, Horst (Hrsg.) "Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972, S. 563 f.

[7] Bakunin, Michael: "Gott und der Staat", in Eckhardt, Wolfgang (Hrsg.), "Michael Bakunin, Gott und der Staat", Ausgewählte Schriften Band 1, Berlin 1995, S. 62f.

[8] vgl.: Lösche,Peter:"Anarchismus" in: Nohlen, Dieter, Rainer-Olaf Schultze und Susanne S. Schüttemeyer, (Hrsg.), "Lexikon der Politik", Band 7, München 1998, S. 34

[9] vgl.: Göhler, Gerhard und Ansgar Klein:"Politische Theorien des 19.Jahrhunderts" in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): "Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart", Bonn, 1991(=Studien zur Geschichte und Politik Band 299), S. 578

[10] vgl.: Lösche,Peter:"Anarchismus" in: Nohlen, Dieter, Rainer-Olaf Schultze und Susanne S. Schüttemeyer, (Hrsg.), "Lexikon der Politik", Band 7, München 1998, S. 34

[11] Duden-Lexikon in 3 Bänden, Lexikonredaktion des Bibliographischen Instituts (Hrsg.) Mannheim/Wien/Zürich, 1983, Band 3 S. 1698

[12] vgl.: Matz,Ulrich: "Anarchie, Anarchismus" in: Görres-Gesellschaft (Hrsg.): "Staatslexikon.Recht.Wirtschaft.Gesellschaft", Band 1, 7. Auflage, Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.143 f.

[13] vgl.: Matz,Ulrich: "Anarchie, Anarchismus" in: Görres-Gesellschaft (Hrsg.): "Staatslexikon.Recht.Wirtschaft.Gesellschaft", Band 1, 7. Auflage, Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.144 f.

[14] vgl.: Lösche, Peter: "Anarchismus", in: Fetscher, Ingrid und Herfried Münkler (Hrsg.),"Pipers Handbuch der politischen Ideen", Band 4, München, 1986, S. 418-424

[15] vgl.: ebenda, S. 424

[16] vgl.: Lösche, Peter: "Anarchismus", in: Fetscher, Ingrid und Herfried Münkler (Hrsg.),"Pipers Handbuch der politischen Ideen", Band 4, München, 1986, S.145 f.

[17] vgl.: ebenda, S.147

[18] vgl.: Göhler, Gerhard und Ansgar Klein:"Politische Theorien des 19.Jahrhunderts" in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): "Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart", Bonn, 1991(=Studien zur Geschichte und Politik Band 299), S. 580

[19] vgl.: "Staatslexikon", Görres-Gesellschaft (Hrsg.), Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.606 f.

[20] vgl.: ebenda, S.606 f.

[21] vgl.: ebenda

[22] vgl.: Nohlen, Dieter, Rainer-Olaf-Schultze und Susanne S. Schüttemeyer "Lexikon der Politik", Band 1 Politische Theorien, München 1998, S. 589 ff.

[23] vgl.: Nohlen, Dieter, Rainer-Olaf-Schultze und Susanne S. Schüttemeyer "Lexikon der Politik", Band 1 Politische Theorien, München 1998, S. 589 ff.

[24] "Staatslexikon", Görres-Gesellschaft (Hrsg.), Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.606 f.

[25] ebenda

[26] vgl.: Nohlen, Dieter, Rainer-Olaf-Schultze und Susanne S. Schüttemeyer "Lexikon der Politik", Band 1 Politische Theorien, München 1998, S. 589 ff.

[27] "Staatslexikon", Görres-Gesellschaft (Hrsg.), Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.607.

[28] "Staatslexikon", Görres-Gesellschaft (Hrsg.), Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.607.

[29] vgl.: Zippelius, Reinhold "Geschichte der Staatsideen", vierte verbesserte Auflage,München, 1980, S. 165

[30] "Staatslexikon", Görres-Gesellschaft (Hrsg.), Freiburg, Basel, Wien, 1985, S.606 f.

[31] vgl.: Bakunin, Michail:"Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft " in: Stuke, Horst (Hrsg.) " Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972, S. 3

[32] vgl. ebenda

[33] ebenda, S.5

[34] vgl.: ebenda, S.22

[35] vgl.: Bakunin, Michail:"Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft " in: Stuke, Horst (Hrsg.) " Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972, S.5

[36] ebenda, S. 3 f.

[37] ebenda, S. 4

[38] vgl.: Bakunin, Michail:"Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft " in: Stuke, Horst (Hrsg.) " Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972

[39] ebenda, S. 5

[40] ebenda,S. 4

[41] ebenda, S. 5

[42] vgl.: ebenda, S. 15

[43] vgl. ebenda, S. 7

[44] Bakunin, Michail:"Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft " in: Stuke, Horst (Hrsg.) " Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972, S. 5 f.

[45] vgl.:ebenda, S. 21

[46] vgl.: ebenda, S. 21 f.

[47] ebenda, S. 6

[48] vgl.: Bakunin, Michail:"Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft " in: Stuke, Horst (Hrsg.) " Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972, S. 22 f.

[49] vgl.:ebenda, S. 21 ff.

[50] ebenda, S. 24

[51] vgl.: Bakunin, Michail:"Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft " in: Stuke, Horst (Hrsg.) " Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972, S. 6 f.

[52] vgl.: ebenda, S. 7 f.

[53] ebenda, S. 8

[54] vgl.: Bakunin, Michail:"Prinzipien und Organisation einer internationalen revolutionär-sozialistischen Geheimgesellschaft " in: Stuke, Horst (Hrsg.) " Michail Bakunin Staatlichkeit und Anarchie und andere Schriften", Frankfurt/M – Berlin – Wien, 1972 S. 8 - 16

[55] ebenda, S. 27

[56] vgl.:ebenda, S. 8 ff.

[57] vgl.: ebenda, S.28 –64

Fin de l'extrait de 130 pages

Résumé des informations

Titre
Der Staatsbegriff bei Bakunin
Université
University of Bremen  (FB8:Politikwissenschaft)
Note
2 (gut)
Auteur
Année
2000
Pages
130
N° de catalogue
V12171
ISBN (ebook)
9783638181181
ISBN (Livre)
9783640698851
Taille d'un fichier
993 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bakunin, Anarchismus, Staat, Ideengeschichte, Staatsformen;Proudhon, Marx, Religionskritik
Citation du texte
Tim Diedrich (Auteur), 2000, Der Staatsbegriff bei Bakunin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12171

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