Die Masterarbeit analysiert die bestehenden Verlustnutzungsbeschränkungen des Gesetzgebers bei Unternehmensakquisitions- und Umstrukturierungsprozessen. Dabei ist es das Ziel der Arbeit, die Wirkungsweise der steuerlichen Vorschriften nachzuvollziehen, um auf dieser Grundlage Lösungsansätze und Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten, um einen drohenden Verlustuntergang abzumildern oder gar ganz zu umgehen.
Die Bedeutung ertragsteuerlicher Verlustvorträge ist aus fiskalpolitischer Sicht enorm. Aus der aktuellen Körperschaftsteuerstatistik des statistischen Bundesamts vom 27. April 2021 geht hervor, dass 47% aller steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften in der BRD zum 31. Dezember 2016 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge ausweisen. Die Höhe dieser körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge beläuft sich auf etwa 565 Mrd. €, während sich die gewerbesteuerlichen Fehlbeträge mit 509 Mrd. € in einer ähnlichen Sphäre bewegen.
Im Hinblick auf statistische Daten und die angespannte wirtschaftliche Situation aufgrund der COVID-19-Pandemie geht das BMWK von keinem zukünftigen Abbau der ertragsteuerlichen Fehlbeträge aus. Gestützt wird diese Annahme durch eine Simulation der KU Eichstätt-Ingolstadt, die für das Jahr 2025 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 900 Mrd. € prognostiziert. Ein wichtiger Treiber für den fortwährenden Aufbau ertragsteuerlicher Fehlbeträge ist die steuerliche Verlustverrechnungssystematik bei deutschen Kapitalgesellschaften.
Grundsätzlich richtet sich diese nach dem objektiven Nettoprinzip als Ausfluss der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und knüpft an den Grundsatz der Personenidentität an. Derjenige, der Verluste wirtschaftlich erlitten hat, soll diese zukünftig für sich nutzbar machen können. Da die Besteuerung bei Kapitalgesellschaften als eigenständige Rechtssubjekte auf Grundlage des Trennungsprinzips erfolgt, ergibt sich für den Gesetzgeber die Schwierigkeit, dass vortragsfähige Verluste der Kapitalgesellschaft auf Dritte übertragen werden können, um von diesen genutzt zu werden.
Genau dieser Handel mit Verlusten ist dem Gesetzgeber – wohl aus haushaltspolitischen Gründen – seit jeher ein Dorn im Auge. Vor dem Hintergrund der angehäuften Fehlbeträge deutscher Kapitalgesellschaften überrascht es nicht, dass der Gesetzgeber bei der Verlustnutzung von Kapitalgesellschaften einen äußerst restriktiven Ansatz verfolgt und das objektive Nettoprinzip da einschränkt, wo missbräuchliche Gestaltungen zu erwarten sind.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Verlustnutzung bei Unternehmensakquisitionsprozessen
2.1 Transaktionsformen beim Unternehmenskauf
2.2 Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG
2.2.1 Hintergrund und Bewertung der Rechtsentwicklung
2.2.2 Eintritt eines schädlichen Beteiligungserwerbs
2.2.3 Rechtsfolgen eines schädlichen Beteiligungserwerbs
2.3 Verlustrettung nach Eintritt des schädlichen Beteiligungserwerbs
2.3.1 Konzernklausel
2.3.2 Stille-Reserven-Klausel
2.3.3 Sanierungsklausel
2.3.3.1 Anwendungsvoraussetzungen
2.3.3.2 Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen
2.3.4 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG
2.3.4.1 Hintergrund und Voraussetzung
2.3.4.2 Derselbe Geschäftsbetrieb und schädliche Ereignisse
2.3.4.3 Rechtsfolgen
2.4 Gestaltungsüberlegungen zur Abmilderung des Verlustuntergangs
2.4.1 Verlustaufteilung bei unterjährigem Anteilserwerb
2.4.2 Einräumung von Kaufoptionen
2.4.3 Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft
2.4.3.1 Grundlagen und zivilrechtliche Aspekte
2.4.3.2 Steuerliche Besonderheiten der Kapitalgesellschaft & atypisch Still
2.4.3.3 Einbringung des Betriebs in die atypisch stille Gesellschaft
2.4.3.4 Verlusttreibende Tochtergesellschaften
2.4.4 Bilanzmaßnahmen vor schädlichem Beteiligungserwerb
2.4.4.1 Veräußerung von Wirtschaftsgütern mit stillen Reserven
2.4.4.2 Abzinsung von Verbindlichkeiten
2.4.4.3 Forderungsverzicht (mit Besserungsschein)
3 Verlustnutzung bei Umstrukturierungsprozessen
3.1 Formen der Umstrukturierung
3.2 Umstrukturierungsmaßnahmen des Umwandlungssteuergesetzes
3.2.1 Verschmelzungen zwischen Kapitalgesellschaften
3.2.1.1 Zivil- und steuerrechtliche Grundlagen
3.2.1.2 Verlustnutzungsmöglichkeiten
3.2.2 Formwechsel hin zur Personengesellschaft
3.2.2.1 Zivil- und steuerrechtliche Grundlagen
3.2.2.2 Verlustnutzung durch Buchwertaufstockung
3.2.3 Sonstige Strukturmaßnahmen und Verlustnutzung
3.3 Verlustimport einer EU/EWR Outbound-Investition
3.3.1 Europäische Rechtsprechung zu finalen Verlusten
3.3.2 Inländisches Stammhaus mit EU/EWR-Betriebsstätte
3.3.3 Inländische Muttergesellschaft mit EU/EWR-Tochtergesellschaft
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Masterarbeit analysiert kritisch die bestehenden steuerlichen Verlustnutzungsbeschränkungen für Kapitalgesellschaften in Deutschland, insbesondere im Kontext von Unternehmensakquisitionen und Umstrukturierungsprozessen, um Lösungsansätze und Gestaltungsmöglichkeiten zur Abmilderung eines Verlustuntergangs aufzuzeigen.
- Analyse der Verlustabzugsbeschränkung gemäß § 8c KStG
- Untersuchung von Ausnahmetatbeständen wie der Sanierungs- und Konzernklausel
- Evaluierung von bilanzpolitischen Gestaltungsinstrumenten zur Verlustrettung
- Betrachtung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Umwandlungsvorgängen
- Bewertung von EU/EWR-Verlustimporten durch finale Auslandsverluste
Auszug aus dem Buch
2.4.3.2 Steuerliche Besonderheiten der Kapitalgesellschaft & atypisch Still
Im Steuerrecht wird der Terminus einer atypisch stillen Gesellschaft verwendet, wenn der Stille als Mitunternehmer der Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen ist. Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Mitunternehmerschaft angenommen, wenn der stille Gesellschafter aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten kann als auch Mitunternehmerrisiko trägt. Die geringere Ausprägung eines Merkmals kann unter Berücksichtigung einer Gesamtbeurteilung der Umstände durch eine stärkere Ausprägung des anderen Merkmals ausgeglichen werden und umgekehrt. Mitunternehmerinitiative bedeutet, dass der stille Gesellschafter auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen kann. Ausreichend ist bereits die Möglichkeit, Gesellschaftsrechte wie z. B. Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte ausüben zu können. Weiter trägt der stille Gesellschafter Mitunternehmerrisiko, wenn er gesellschaftsrechtlich oder in vergleichbar wirtschaftlichem Rahmen am Erfolg und Misserfolg des gewerblichen Unternehmens teilhat. Damit ist einerseits die Haftung für Schulden gemeint, andererseits ist neben der Beteiligung am Gewinn und Verlust ebenfalls eine Partizipation an den stillen Reserven einschließlich des Geschäftswertes gefordert.
Beteiligt sich ein stiller Gesellschafter atypisch an einer Verlust-Kapitalgesellschaft und wird der stille Gesellschafter als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen, so entsteht eine atypisch stille Gesellschaft, die als eigenständige Mitunternehmerschaft zu qualifizieren ist. Mitunternehmer der atypisch stillen Gesellschaft sind die Verlust-Kapitalgesellschaft und der atypisch stille Gesellschafter. Die wirksame steuerliche Begründung dieser Gesellschaft erfordert ergänzend eine Anzeige gegenüber der Finanzverwaltung. Für die Dauer des Bestehens der atypisch stillen Gesellschaft wird das Vermögen der Kapitalgesellschaft der Mitunternehmerschaft zugeordnet. Der bisherige Betrieb der Verlust-Kapitalgesellschaft wird ertragsteuerlich im Wege der Einzelrechtsnachfolge nach § 24 UmwStG in die atypisch stillen Gesellschaft eingebracht. Zwar verwaltet die Kapitalgesellschaft weiterhin das eingebrachte, mitunternehmerische Betriebsvermögen in eigenem Namen, doch erfolgt die Verwaltung auf Rechnung der Mitunternehmerschaft.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Diese Einleitung beleuchtet die hohe Relevanz ertragsteuerlicher Verlustvorträge für deutsche Kapitalgesellschaften und definiert das Ziel der Arbeit, restriktive gesetzliche Beschränkungen bei Akquisitions- und Umstrukturierungsprozessen zu hinterfragen.
2 Verlustnutzung bei Unternehmensakquisitionsprozessen: Dieses Kapitel erläutert die steuerliche Systematik bei Unternehmenskäufen, insbesondere die Auswirkungen des § 8c KStG und die Möglichkeiten, durch Konzern- oder Stille-Reserven-Klauseln Verluste zu retten.
3 Verlustnutzung bei Umstrukturierungsprozessen: Dieser Abschnitt analysiert, wie Umstrukturierungen nach dem Umwandlungssteuergesetz, etwa durch Verschmelzung oder Formwechsel, zur Verlustnutzung eingesetzt werden können, und thematisiert den Verlustimport bei EU/EWR-Investitionen.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Möglichkeiten zusammen, trotz restriktiver Gesetzeslage durch gezielte Steuerplanung und bilanzpolitische Maßnahmen bestehende Verlustvorträge erfolgreich nutzbar zu machen.
Schlüsselwörter
Verlustvortrag, Körperschaftsteuergesetz, KStG, Umwandlungssteuergesetz, UmwStG, Unternehmensakquisition, Verlustabzugsbeschränkung, Sanierungsklausel, Konzernklausel, Stille-Reserven-Klausel, atypisch stille Gesellschaft, Umstrukturierung, Verlustrettung, Mindestbesteuerung, Steuerplanung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die komplexe Thematik der steuerlichen Verlustnutzung bei deutschen Kapitalgesellschaften unter dem Einfluss restriktiver gesetzlicher Vorschriften bei Unternehmensverkäufen und Umstrukturierungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c KStG, verschiedene Ausnahmeregelungen, Umwandlungsvorgänge nach dem UmwStG sowie grenzüberschreitende Aspekte bei Verlustimporten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Wirkungsweise der steuerlichen Beschränkungen nachzuvollziehen und Lösungsansätze sowie Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten, um einen drohenden Untergang von Verlustvorträgen zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen und steuerfachlichen Analyse unter Einbeziehung aktueller Gesetzesänderungen, der Rechtsprechung (insb. BFH und EuGH) sowie der einschlägigen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse von Akquisitionsprozessen, die Anwendung verschiedener Klauseln zur Verlustrettung sowie eine Untersuchung von Umstrukturierungsmöglichkeiten und grenzüberschreitenden Verlustimporten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Verlustvortrag, KStG, UmwStG, Sanierungs- und Konzernklausel, atypisch stille Gesellschaft sowie die steuerliche Gestaltung bei Unternehmensumstrukturierungen.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal für die Verlustnutzung so wichtig?
Beim Asset Deal verbleiben Verluste in der alten Gesellschaftshülle, während sie beim Share Deal unter restriktiven Bedingungen grundsätzlich erhalten bleiben können, was die steuerliche Planung maßgeblich beeinflusst.
Welche Rolle spielt die "atypisch stille Gesellschaft" bei der Verlustnutzung?
Sie dient als Gestaltungsalternative, um Verluste innerhalb einer Gesellschaft zu halten und steuerlich nutzbar zu machen, ohne unmittelbar einen schädlichen Beteiligungserwerb auszulösen.
Was sind "finale Verluste" im europäischen Kontext?
Finale Verluste sind endgültige Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte, die im Ansässigkeitsstaat nicht mehr genutzt werden können und unter strengen EuGH-Vorgaben steuerlich importiert werden können.
- Arbeit zitieren
- Johannes Hegele (Autor:in), 2022, Verlustvorträge bei Umstrukturierungen und Unternehmensakquisitionen. Steuerliche Nutzung durch Kapitalgesellschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1217269